Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers bzw. des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.
BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.
TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportarten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.
Lehrstoff:
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining – Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik – Tests; Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze; Belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), - planung, -kontrolle; Übertraining – Überforderung – Überkompensation; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; regenerative Maßnahmen.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff:
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; angewandte Gerätekunde; sachgerechtes Warten der Ausrüstung; Reparatur von Tourenschäden (zB Patschen kleben, Kette nieten, ...); Einstellen und Reparatur von Bremsen und Schaltung; Rechtsfragen; Radfahren im Wald - haftungsrechtliche Fragen.
GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um das Angebot und um die Funktionalität der speziellen Mountainbike Ausrüstung sowie deren Verwendung und Pflege, Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.
TOURENPLANUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen über die Auswahl von Tourenzielen in den Bergen in Bezug auf verschiedenartige Schwierigkeiten (Verhältnisse und Wetterentwicklung) und um die Gefahren beim Mountainbiken im Gelände (hochalpin, alpin, Wald). Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes, um die Grundlagen des Kartenlesens und die Funktion der künstlichen Orientierungshilfen.
Lehrstoff:
Dauer; Abänderung/Abbruch/Rückzug, Stützpunkte; Anreise/Rückreise; Gestaltung der Ausschreibung und Vorbesprechung einer Tour; Alpinliteratur; Karten; Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer; Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt, geländebedingt oder materialbedingt sind; Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen; Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck); Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief); Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen; Eigenschaften und Gliederung einer Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben; Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompass, Höhenmesser).
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften; Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.
Lehrstoff:
Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.
Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung des Eigenkönnens.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.21
INSTRUKTORAUSBILDUNG FÜR SNOWBOARDEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboarden hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtname auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Snowboarden vertraut zu machen. Instruktor für Snowboarden im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und Aufbautraining des Snowboardens zu unterweisen und insbesondere im Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des
Fernunterrichtes angegeben.)
```
```
(Gesamtausmaß
bei Einbe-
Wochenstunden ziehung des
Fernunterrichts)
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ...................... 1,0 (5,0)
```
```
Deutsch ....................... 0,5 (2,5)
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ............ 0,5 (2,5)
```
Betriebskunde und
```
Kaufmännisches Rechnen ........ 0,5 (2,5)
```
Geschichte der Leibesübungen
```
(des Sports) .................. 0,5 (2,5)
```
Sportbiologie (Funktionelle
```
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung) ......... 2,5 (12,5)
```
Erste Hilfe ................... 1,5 (7,5)
```
```
Sportspsychologie und
```
Lebenskunde ................... 1,5 (7,5)
```
Pädagogik, Didaktik und
```
Methodik ...................... 2,0 (10,0)
```
Bewegungslehre und Biomechanik 2,0 (10,0)
```
```
Trainingslehre ................ 3,5 (17,5)
```
```
Audiovisuelle Hilfsmittel und
```
Fachliteratur ................. 0,5 (2,5)
```
Seminar für Fachfragen - Alpine
```
Gefahren ...................... 1,5 (7,5)
```
Gerätekunde und Sportstättenbau 1,0 (5,0)
```
```
Wettkampfbestimmungen und
```
Regelkunde .................... 0,5 (2,5)
```
Snowboarden und Umwelt ........ 0,5 (2,5)
```
II. Praxis
```
Allgemeine praktisch
```
methodische Übungen ........... 3,0 (15,0)
```
Spezielle praktische Übungen .. 4,0 (20,0)
```
```
Spezielle praktisch methodische
```
Übungen ....................... 5,0 (25,0)
```
```
Summe: 32,0 (160,0)
```
```
B. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichts im Ausmaß
von 20 Übungseinheiten ............ 4,0 (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete .............. 4,0 (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, dass deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors für Snowboarden Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A.1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden):
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen; referieren; Schriftverkehr mit Behörden.
Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden):
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports auch im europäischen Vergleich.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden):
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der historischen Grundlagen des Snowboardens mit besonderen Hinweisen auf Österreich.
Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden):
Überblick über die Entwicklung des Snowboardsports; Darlegung der einzelnen Schwerpunkte sowie Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff: (2,5 Wochenstunden):
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;
Muskel- und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;
Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen).
Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden):
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden):
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers und des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; Behandeln von speziellen psychologischen Fragen des Snowboardsports.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff: (2,0 Wochenstunden):
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen.
Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufen zum Verständnis der Sportmotorik. Wissen um die Motorik und die Bewegungsentwicklung.
Lehrstoff: (2,0 Wochenstunden):
Sportmotorische Prinzipien; sportmotorische Eigenschaften;
motorisches Lernen; Bewegungseigenschaften; einfache Testverfahren;
Spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik (wettkampfspezifische Renntechniken); Stufen der Bewegungsentwicklung; Fahrtechniken; Bewegungsanalysen.
Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung.
Lehrstoff: (3,5 Wochenstunden):
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten; Trainingsziele, -inhalte, -mittel und - methoden;. Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit;
Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen; Trainingsplanung;
Regeneration; Testverfahren; Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Fehlerkorrektur;
spartenspezifische Testverfahren.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden):
Die Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeiten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff: (1,5 Wochenstunden):
Spezielle Themen aus der Sportsparte (Kurssetzen); Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Situationen (Wettkampf, Training usw.); Sportmassage; Behandeln von speziellen psychologischen Fragen der Sparte; alpine Gefahren; Gefahrenbewusstsein.
Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen wettkampfgerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.).
Lehrstoff: (1,0 Wochenstunde):
Zweckmäßige, dem Können angepasste Ausrüstung; ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit; Kenntnisse über die Öffnung von Skibindungen; Anlegen von Riesenslalom- und Slalompisten; Halfpipe; Obstacle; Boardercross.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden):
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln verschiedener Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.
Snowboarden und Umwelt
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die Veränderungen und die Belastung der Umwelt durch den Snowboardsport. Wissen um die allgemeinen und speziellen Umweltprobleme und deren Lösungsversuche.
Lehrstoff: (0,5 Wochenstunden):
Schäden, die durch Verkehrsmittel (Autos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Maschinenschnee entstehen; Probleme, die durch das Snowboarden verursacht werden; Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Snowboardsports zu schmälern.
Allgemeine praktisch methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditions- und Technikschulung unter besonderer Berücksichtigung des Snowboardens. Wissen um Aufwärmen und spezielle regenerative und ausgleichende Übungen sowie Dehnungsübungen und Nachbelastungstraining.
Lehrstoff: (3,0 Wochenstunden):
Betriebs- und Organisationsformen; allgemeine Konditionsschulung und Technikschulung; Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden Belastungskomponenten für den Snowboardsport;
Hinweise auf Schädigungsmöglichkeiten im sportlichen Training;
Möglichkeiten zur Kontrolle des Trainingszustandes.
Spezielle praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens im Hinblick auf einwandfreies Demonstrieren.
Lehrstoff: (4,0 Wochenstunden)
Handhabung von Board und Bindung; Übungen auf dem Board in der Ebene; Rutschen in der Falllinie; Rutschen aus der Falllinie;
Driftschwung; Driftschwung mit Kantabstoß; geschnittener Schwung;
Schwungformen; Stangenfahren und Boardercross.
Spezielle praktisch methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die in den Lehrbereichen angesprochenen Lehrinhalte sind als jenes praktische Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau) sicherzustellen, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe zum Zweck des visuellen Lernens erforderlich ist (zB Demonstration von wichtigen Bewegungsabläufen ...). In gleicher Weise ist die unterrichtspraktische Erfahrung einschließlich sprachlicher, organisatorischer und pädagogischer Fähigkeiten zu vermitteln. Vermittlung von Grundsätzen der Sicherheitserziehung, der Pistenregeln, des Risikomanagements und der Risikominimierung.
Lehrstoff: (5,0 Wochenstunden):
Der künftige Lehrer soll Maßnahmen setzen können, dass:
im Lehrbereich Handhabung von Board und Bindung
Schüler zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer zum sicheren Umgang mit dem Board und zur Auseinandersetzung mit den Sicherheitsregeln geführt werden.
im Lehrbereich Übungen auf dem Board in der Ebene
Schüler an das Board in Ruhe und Bewegung gewöhnt werden und ihnen das Gefühl für das Gleichgewicht und für die Positionen auf dem Board (Stand- und Fahrposition) vermittelt wird.
im Lehrbereich Rutschen in der Falllinie
Schüler das Auslösen, Steuern und Beenden des Rutschens in der Falllinie lernen (Frontside und Backside).
im Lehrbereich Rutschen aus der Falllinie
Schüler das Auslösen, Steuern und Beenden des Rutschens aus der Falllinie (Frontside und Backside) sowie das sichere Queren eines Hanges lernen.
im Lehrbereich Driftschwung
Schüler, die das Rutschen in und aus der Falllinie beherrschen, über die Fahrposition, Vertikalbewegung nach unten und Streckschub zum Frontside und Backside Driftschwung geführt werden.
im Lehrbereich Driftschwung mit Kantabstoß
Schüler, die den Driftschwung beherrschen, über die Fahrposition und Vertikalbewegung nach oben mit aktivem Kantabdruck zum Frontside- und Backside Driftschwung mit Kantabstoß geführt werden.
im Lehrbereich Geschnittener Schwung
Schüler über die Driftschwünge zum geschnittenen Schwung über die Falllinie (Frontside und Backside) geführt werden.
im Lehrbereich Schwungformen
Schüler zum Schwingen mit zusätzlichen Drehbewegungen und stärkerer Innenlage geführt werden.
im Lehrbereich Stangenfahren und Boardercross
Schüler das Fahren auf die Stangenabstände abstimmen lernen sowie das Fahren über Wellen, durch Buckeln oder durch Steilkurven erlernen.
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage C.21
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR KINDER- UND JUGENDFUSSBALL
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Kinder- und Jugendfußball vertraut zu machen.
Instruktor für Kinder- und Jugendfußball im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können im Bereich der Grundschule zu vermitteln und Spieler im Kinder- und Jugendbereich vor, im und nach dem Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
| Stunden | ||
|---|---|---|
| 1. | Religion | 5 |
| 2. | Deutsch | 3 |
| 3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 2 |
| 4. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung | 8 |
| 5. | Erste Hilfe | 4 |
| 6. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 8 |
| 7. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 16 |
| 8. | Bewegungslehre und Biomechanik | 8 |
| 9. | Allgemeine Trainingslehre | 8 |
| 10. | Spezielle Trainingslehre | 8 |
| 11. | Wettkampfbestimmungen und Regelkunde | 2 |
| 12. | Seminar für Fachfragen | 3 |
| 13. | Praktische Übungen | 20 |
| 14. | Praktisch-methodische Übungen | 30 |
| Summe: | 125 | |
| Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden. |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -
besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Jugendfußball Bedacht zu nehmen.
Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.
Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
RELIGION
Siehe Abschnitt IV.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie, Protokollführung, Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis und zum Gebrauch sportpolitischer Institutionen.
Lehrstoff:
Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sportes.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens; Verständnis für die Grenzen und Möglichkeiten der menschlichen Leistungsfähigkeit.
Lehrstoff:
Muskel –und Muskelstoffwechsel; Anatomie des menschlichen Körpers; Ernährung; Herz-Kreislaufsystem; Nervensystem; Doping; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Besonderheiten in der Entwicklung von Nachwuchssportlern.
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Erste Hilfemaßnahmen bei typischen Verletzungen im Fußballsport.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
Motivation und Einstellung; Lernen; Konfliktmanagement; Wettkampfbetreuung; Theoretische Inhalte über den Aufbau von Selbstbewusstsein,.
PÄDAGOGIK,DIDAKTIK,METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und die Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
Einführung in die Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik; der Trainer als Begleiter und Berater in der Persönlichkeitsentwicklung; Erziehung zur Selbständigkeit; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Arbeiten mit handlungsorientierten Zielen; Organisation des Unterrichtes bzw. Trainings; Feedbacktraining.
BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung; Wissen um die fußballsportspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.
Lehrstoff:
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; Analyse fußballspezifischer Bewegungen und Techniken.
ALLGEMEINE TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und entwicklungsadäquates Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten; die Bedeutung der koordinativen Fähigkeiten; Besonderheiten des Nachwuchstrainings; die sportmotorischen Grundeigenschaften und ihre spezielle Bedeutung im Fußballsport.
SPEZIELLE TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Gestaltungsmöglichkeiten im Nachwuchsfußball.
Lehrstoff:
Entwicklungsgemäßes Technik-, Konditions- und Taktiktraining; Schulung taktischer Grundsätze unter verschiedensten Bedingungen; Trainingsplanung im Nachwuchsfußball.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND REGELKUNDE
Bildungs- und Lehraufgaben:
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf mit besonderer Berücksichtigung der Situation im Nachwuchs.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um spezielle Themen der Sparte.
Lehrstoff:
Aktuelle Themen der Sparte.
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.
Lehrstoff:
Verbesserung der Basistechniken und sportmotorischen Grundeigenschaften.
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den Entwicklungsstand der Sportler abgestimmtes Fußballtraining.
Lehrstoff:
Methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den wesentlichen Trainingselementen; Organisation des Trainings; Erkennen und Korrektur von Fehlern.
Anlage C.22
INSTRUKTORAUSBILDUNG FÜR TENNIS
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Tennis hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern das Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Tennis vertraut zu machen.
Instruktor für Tennis im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb und Unterricht im Tennis mit leistungs- und breitensportlicher Zielsetzung vorzubereiten und zu leiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den
Schulleiter.)
```
```
Stunden
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ............................... 5
```
```
Deutsch ................................ 2,5
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ..................... 2,5
```
Betriebskunde und Kaufmännisches
```
Rechnen ................................ 2,5
```
Geschichte der Leibesübungen (des
```
Sports) ................................ 2,5
```
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,
```
Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 12,5
```
Erste Hilfe ............................ 5
```
```
Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 5
```
```
Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 5
```
```
Spezielle Pädagogik, Methodik und
```
Didaktik ............................... 15
```
Allgemeine Bewegungslehre und
```
Biomechanik ............................ 5
```
Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik 10
```
```
Allgemeine Trainingslehre .............. 10
```
```
Spezielle Trainingslehre ............... 7,5
```
```
Audiovisuelle Hilfsmittel und
```
Fachliteratur .......................... 2,5
```
Seminar für Fachfragen ................. 5
```
```
Übungsstätten und Gerätekunde .......... 2,5
```
```
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde ... 2,5
```
```
```
105
II. Praxis
```
Allgemeine praktische Übungen .......... 7,5
```
```
Allgemeine praktisch-methodische Übungen 7,5
```
```
Spezielle praktische Übungen ........... 10
```
```
Spezielle praktisch-methodische Übungen 35
```
```
```
57,5
```
```
Summe: 162,5
```
```
III. Pflichtpraktikum
Nachweis einer 20-stündigen Praxiszeit zwischen Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlussprüfung.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Tennis Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Fächern sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse; Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes.
Lehrstoff:
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind.
Lehrstoff:
Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens.
GESCHICHTE DER LEIBESÜBUNGEN (DES SPORTS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports.
Lehrstoff:
Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit unter besonderer Berücksichtigung Österreichs; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere und Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen).
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Erkennen von Sportverletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnen stich usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassageund Atemspende; praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die psychologischen Grundbegriffe aus dem Bereich der Verhaltens-, Lern- und Entwicklungspsychologie. Übertragung auf das Gebiet des sportlichen Trainings und der einzelnen Trainingsphasen. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.
SPEZIELLE PÄDAGOGIK, METHODIK UND DIDAKTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode.
Lehrstoff:
Grundsätze und Erziehungsziele des österreichischen Tennisunterrichts; der strukturidente Lernprozess; die Lernstufen der Leistungsentwicklung; Aufstellungs- und Betriebsformen im Gruppenunterricht; Langzeit- und Intensivunterricht; Inhalte und Organisation von Intensivkursen; Gliederung einer Übungseinheit; Gliederung von Stundenschwerpunkten; Unterrichtshilfen; Tennis im Nachwuchsbereich; Tennis im Erwachsenenalter.
ALLGEMEINE BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.
Lehrstoff:
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften.
SPEZIELLE BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Bewegungslehre der Grund- und Spezialschläge.
Lehrstoff:
Biomechanische Grundsätze (Bewegungsansatz, Bewegungsübertragung, Phasenstruktur, Vorspannung usw.); Formen der Beinarbeit beim Laufen und Schlagen; Bewegungsbeschreibung der räumlichzeitlichen, energetisch dynamischen Bewegungsstruktur der geraden und geschnittenen Schläge; alles über den Drall (physikalische Erklärungen); Flugbahnen und Schlagwinkel (physikalische Erklärung);
Bewegungsbeschreibungen des räumlichen und zeitlichen dynamischen Ablaufes der geschnittenen Schläge; Einführung in die Schlaganalyse;
Einführung in die Fehlerkorrektur im technischen Lernprozess.
ALLGEMEINE TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Anpassungsvermögen -
Überkompensation; Trainingsbelastungsmethoden - Übertraining, Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.
SPEZIELLE TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden.
Lehrstoff:
Inhalte der einzelnen konditionellen Trainingsbereiche in den verschiedenen Entwicklungsabschnitten (Nachwuchsbereich); Einführung ins Drilltraining; Einführung ins Modelltraining; der langfristige und systematische Aufbau des Schlagtrainings; taktisches Grundwissen; der Einstieg ins psychische Training; Einführung in die Trainings- und Wettkampfplanung.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.
ÜBUNGSSTÄTTEN UND GERÄTEKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des Grundwissens über Platzbau, Platzpflege, Beläge und Ausrüstung.
Lehrstoff:
Der Sandplatz (Bau und Pflege); Schläger; Bälle; Bespannung; Ausrüstung.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND REGELKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung.
Lehrstoff:
Tennisregeln und Wettspielordnung.
ALLGEMEINE PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Inhalte und Organisation einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für Tennis und dessen praktische Anwendung.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften bzw. der koordinativen Fähigkeiten.
ALLGEMEINE PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung.
Lehrstoff:
Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training.
SPEZIELLE PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Demonstrationsfähigkeit und Schlagsicherheit (Tests).
Lehrstoff:
Tennisspezifische Tests (Vorhand und Rückhand Drive, Aufschlag, Vorhand und Rückhand Volley, Vorhand Topspin, Rückhand Slice); Fähigkeit, alle geraden Schläge zu demonstrieren.
SPEZIELLE PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des praktisch-methodischen Grund- und Spezialwissens im Anfänger- und Fortgeschrittenentraining.
Lehrstoff:
Anfänger und Fortgeschrittenentraining: Tennisspezifische Aufwärmprogramme; das Einschlagen; koordinative Übungen mit und ohne Ball; Aufstellungs- und Betriebsformen im Gruppenunterricht;
Methodik der geraden Schläge; Methodik der geschnittenen Schläge;
Funktionsanalysen (Tests); Stundenschwerpunkte der Stabilisierungsphase im Anfänger- und Fortgeschrittenenunterricht; Tennis im Nachwuchsbereich; Tennis im Erwachsenenalter.
Anlage C.22
INSTRUKTORAUSBILDUNG FÜR TENNIS
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Tennis hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern das Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Tennis vertraut zu machen.
Instruktor für Tennis im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb und Unterricht im Tennis mit leistungs- und breitensportlicher Zielsetzung vorzubereiten und zu leiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den
Schulleiter.)
```
```
Stunden
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ............................... 5
```
```
Deutsch ................................ 2,5
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ..................... 2,5
```
Betriebskunde und Kaufmännisches
```
Rechnen ................................ 2,5
```
Geschichte von Bewegung und
```
Sport .................................. 2,5
```
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,
```
Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 12,5
```
Erste Hilfe ............................ 5
```
```
Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 5
```
```
Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 5
```
```
Spezielle Pädagogik, Methodik und
```
Didaktik ............................... 15
```
Allgemeine Bewegungslehre und
```
Biomechanik ............................ 5
```
Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik 10
```
```
Allgemeine Trainingslehre .............. 10
```
```
Spezielle Trainingslehre ............... 7,5
```
```
Audiovisuelle Hilfsmittel und
```
Fachliteratur .......................... 2,5
```
Seminar für Fachfragen ................. 5
```
```
Übungsstätten und Gerätekunde .......... 2,5
```
```
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde ... 2,5
```
```
```
105
II. Praxis
```
Allgemeine praktische Übungen .......... 7,5
```
```
Allgemeine praktisch-methodische Übungen 7,5
```
```
Spezielle praktische Übungen ........... 10
```
```
Spezielle praktisch-methodische Übungen 35
```
```
```
57,5
```
```
Summe: 162,5
```
```
III. Pflichtpraktikum
Nachweis einer 20-stündigen Praxiszeit zwischen Eintritt in die Ausbildung und kommissioneller Abschlussprüfung.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Tennis Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Fächern sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse; Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
Sprecherziehung und Referate zu sportrelevanten Themen; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes.
Lehrstoff:
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und sportlichen Betrieb erforderlich sind.
Lehrstoff:
Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens.
GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tennissports.
Lehrstoff:
Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit unter besonderer Berücksichtigung Österreichs; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere und Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping (Bestimmungen, Arten, Auswirkungen).
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Erkennen von Sportverletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnen stich usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassageund Atemspende; praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die psychologischen Grundbegriffe aus dem Bereich der Verhaltens-, Lern- und Entwicklungspsychologie. Übertragung auf das Gebiet des sportlichen Trainings und der einzelnen Trainingsphasen. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Ziele der Erziehung; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.
SPEZIELLE PÄDAGOGIK, METHODIK UND DIDAKTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Grundsätze der österreichischen Lehrmethode.
Lehrstoff:
Grundsätze und Erziehungsziele des österreichischen Tennisunterrichts; der strukturidente Lernprozess; die Lernstufen der Leistungsentwicklung; Aufstellungs- und Betriebsformen im Gruppenunterricht; Langzeit- und Intensivunterricht; Inhalte und Organisation von Intensivkursen; Gliederung einer Übungseinheit; Gliederung von Stundenschwerpunkten; Unterrichtshilfen; Tennis im Nachwuchsbereich; Tennis im Erwachsenenalter.
ALLGEMEINE BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen und um Möglichkeiten ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.
Lehrstoff:
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre; Bewegungseigenschaften.
SPEZIELLE BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Bewegungslehre der Grund- und Spezialschläge.
Lehrstoff:
Biomechanische Grundsätze (Bewegungsansatz, Bewegungsübertragung, Phasenstruktur, Vorspannung usw.); Formen der Beinarbeit beim Laufen und Schlagen; Bewegungsbeschreibung der räumlichzeitlichen, energetisch dynamischen Bewegungsstruktur der geraden und geschnittenen Schläge; alles über den Drall (physikalische Erklärungen); Flugbahnen und Schlagwinkel (physikalische Erklärung);
Bewegungsbeschreibungen des räumlichen und zeitlichen dynamischen Ablaufes der geschnittenen Schläge; Einführung in die Schlaganalyse;
Einführung in die Fehlerkorrektur im technischen Lernprozess.
ALLGEMEINE TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Anpassungsvermögen -
Überkompensation; Trainingsbelastungsmethoden - Übertraining, Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.
SPEZIELLE TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des Grund- und Spezialwissens über Trainings- und Wettkampfplanung. Trainingsinhalte der Trainingsabschnitte und Trainingsmethoden.
Lehrstoff:
Inhalte der einzelnen konditionellen Trainingsbereiche in den verschiedenen Entwicklungsabschnitten (Nachwuchsbereich); Einführung ins Drilltraining; Einführung ins Modelltraining; der langfristige und systematische Aufbau des Schlagtrainings; taktisches Grundwissen; der Einstieg ins psychische Training; Einführung in die Trainings- und Wettkampfplanung.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.
ÜBUNGSSTÄTTEN UND GERÄTEKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des Grundwissens über Platzbau, Platzpflege, Beläge und Ausrüstung.
Lehrstoff:
Der Sandplatz (Bau und Pflege); Schläger; Bälle; Bespannung; Ausrüstung.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND REGELKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der aktuellen Regelkunde und Wettspielordnung.
Lehrstoff:
Tennisregeln und Wettspielordnung.
ALLGEMEINE PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Inhalte und Organisation einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für Tennis und dessen praktische Anwendung.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften bzw. der koordinativen Fähigkeiten.
ALLGEMEINE PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditionsschulung.
Lehrstoff:
Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training.
SPEZIELLE PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Demonstrationsfähigkeit und Schlagsicherheit (Tests).
Lehrstoff:
Tennisspezifische Tests (Vorhand und Rückhand Drive, Aufschlag, Vorhand und Rückhand Volley, Vorhand Topspin, Rückhand Slice); Fähigkeit, alle geraden Schläge zu demonstrieren.
SPEZIELLE PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung des praktisch-methodischen Grund- und Spezialwissens im Anfänger- und Fortgeschrittenentraining.
Lehrstoff:
Anfänger und Fortgeschrittenentraining: Tennisspezifische Aufwärmprogramme; das Einschlagen; koordinative Übungen mit und ohne Ball; Aufstellungs- und Betriebsformen im Gruppenunterricht;
Methodik der geraden Schläge; Methodik der geschnittenen Schläge;
Funktionsanalysen (Tests); Stundenschwerpunkte der Stabilisierungsphase im Anfänger- und Fortgeschrittenenunterricht; Tennis im Nachwuchsbereich; Tennis im Erwachsenenalter.
Anlage C.23
INSTRUKTORAUSBILDUNG FÜR SPORTKLETTERN/BREITENSPORT
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern/Breitensport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, freudvolles, spielerisches und sicheres Klettertraining mit Anfängern aller Altersstufen sowie Nachwuchssportlern als Grundausbildung für eine spätere Wettkampfteilnahme vorzubereiten und durchzuführen. Auf die sicherheitstechnischen Besonderheiten des Kletterns an natürlichen und künstlichen Wänden ist in der Ausbildung einzugehen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den
Schulleiter.)
```
```
Stunden
```
```
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
```
Religion ............................... 5,0
```
```
Deutsch ................................ 2,5
```
```
Politische Bildung und
```
Organisationslehre ..................... 2,5
```
Betriebskunde und Kaufmännisches
```
Rechnen ................................ 2,5
```
Geschichte der Leibesübungen (des
```
Sports) ................................ 2,5
```
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,
```
Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 15,0
```
Erste Hilfe ............................ 7,5
```
```
Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 7,5
```
```
Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 10,0
```
```
Bewegungslehre und Biomechanik ......... 10,0
```
```
Trainingslehre ......................... 20,0
```
```
Audiovisuelle Hilfsmittel und
```
Fachliteratur .......................... 2,5
```
Seminar für Fachfragen ................. 5,0
```
```
Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen .. 2,5
```
```
```
95,0
II. Praxis
```
Praktische Übungen ..................... 25,0
```
```
Praktisch-methodische Übungen .......... 30,0
```
```
```
55,0
```
```
Summe: 150,0
```
```
III. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden.
B. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und
zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden, Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.
POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern.
Lehrstoff:
Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.
GESCHICHTE DER LEIBESÜBUNGEN (DES SPORTS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit und Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.
Lehrstoff:
Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.
ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.
SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; Wettkampfbetreuung.
PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; die Arbeit mit Kletteranfängern - organisatorische und lernmethodische Probleme; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen); Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; Erstellen eines Rahmenplanes.
BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem im Anfänger- und Grundlagentraining;
sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.);
Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (zB Videoanalyse und -auswertung);
Bewegungssteuerung - Koordination; die motorische Entwicklung.
TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breitensport planen und ausführen zu können.
Lehrstoff:
Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining und im breitensportlich orientierten Klettertraining;
Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;
Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit.
AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff:
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt.
GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern.
Lehrstoff:
Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Organisation von Wettkämpfen (regional - schulisch).
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens. Klettern im Schwierigkeitsgrad 7 (6b) Rotpunkt ist als praktisches Eigenkönnen während des Ausbildungsganges zu erbringen. Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.
Lehrstoff:
Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen;
Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit;
allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer;
Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.).
Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen);
improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle;
elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).
PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb; Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen.
Lehrstoff:
Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts;
Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.);
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