Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen).

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern.

Anlage C.23

INSTRUKTORAUSBILDUNG FÜR SPORTKLETTERN/BREITENSPORT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern/Breitensport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, freudvolles, spielerisches und sicheres Klettertraining mit Anfängern aller Altersstufen sowie Nachwuchssportlern als Grundausbildung für eine spätere Wettkampfteilnahme vorzubereiten und durchzuführen. Auf die sicherheitstechnischen Besonderheiten des Kletterns an natürlichen und künstlichen Wänden ist in der Ausbildung einzugehen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den

Schulleiter.)

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5,0

```

```

2.

Deutsch ................................ 2,5

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2,5

```

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches

```

Rechnen ................................ 2,5

```

5.

Geschichte von Bewegung und

```

Sport .................................. 2,5

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,

```

Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 15,0

```

7.

Erste Hilfe ............................ 7,5

```

```

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 7,5

```

```

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 10,0

```

```

10.

Bewegungslehre und Biomechanik ......... 10,0

```

```

11.

Trainingslehre ......................... 20,0

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und

```

Fachliteratur .......................... 2,5

```

13.

Seminar für Fachfragen ................. 5,0

```

```

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen .. 2,5

```

```


```

95,0

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ..................... 25,0

```

```

16.

Praktisch-methodische Übungen .......... 30,0

```

```


```

55,0

```


```

Summe: 150,0

```


```

III. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden.

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden, Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern.

Lehrstoff:

Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.

5.

GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit und Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.

Lehrstoff:

Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.

7.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; Wettkampfbetreuung.

9.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; die Arbeit mit Kletteranfängern - organisatorische und lernmethodische Probleme; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen); Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; Erstellen eines Rahmenplanes.

10.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem im Anfänger- und Grundlagentraining;

sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.);

Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (zB Videoanalyse und -auswertung);

Bewegungssteuerung - Koordination; die motorische Entwicklung.

11.

TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breitensport planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining und im breitensportlich orientierten Klettertraining;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit.

12.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

13.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt.

14.

GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern.

Lehrstoff:

Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Organisation von Wettkämpfen (regional - schulisch).

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens. Klettern im Schwierigkeitsgrad 7 (6b) Rotpunkt ist als praktisches Eigenkönnen während des Ausbildungsganges zu erbringen. Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.

Lehrstoff:

Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen;

Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit;

allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer;

Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.).

Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen);

improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle;

elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).

16.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb; Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen.

Lehrstoff:

Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts;

Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.);

Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen).

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern.

Anlage C.24

INSTRUKTORAUSBILDUNG FÜR SPORTKLETTERN/LEISTUNGSSPORT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Sportklettern/Leistungssport vertraut zu machen. Instruktor für Sportklettern/Leistungssport im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, Nachwuchskletterer auf eine Wettkampfteilnahme vorzubereiten und bei den Wettkämpfen zu betreuen. Dabei ist besonders auf die Sicherheitsaspekte in der Sportart Sportklettern und die besonderen organisatorischen Fragen des Übungsbereiches einzugehen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den

Schulleiter.)

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5,0

```

```

2.

Deutsch ................................ 2,5

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2,5

```

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches

```

Rechnen ................................ 2,5

```

5.

Geschichte der Leibesübungen (des

```

Sports) ................................ 2,5

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,

```

Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 15,0

```

7.

Erste Hilfe ............................ 7,5

```

```

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 12,5

```

```

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 15,0

```

```

10.

Bewegungslehre und Biomechanik ......... 15,0

```

```

11.

Trainingslehre ......................... 35,0

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und

```

Fachliteratur .......................... 5,0

```

13.

Seminar für Fachfragen ................. 10,0

```

```

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen .. 7,5

```

```


```

137,5

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ..................... 40,0

```

```

16.

Praktisch-methodische Übungen .......... 50,0

```

```


```

90,0

```


```

Summe: 227,5

```


```

III. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden.

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu

nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden; Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern.

Lehrstoff:

Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.

5.

GESCHICHTE DER LEIBESÜBUNGEN (DES SPORTS)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.

Lehrstoff:

Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.

7.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Vermittlung von Kenntnissen und Methoden zur optimalen Trainings- und Wettkampfbetreuung von Spitzensportlern.

Lehrstoff:

Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; psychologische Trainingsmethoden;

Wettkampfpsychologie; mentales Training; Coaching; Entspannungs- und Aktivierungsmethoden.

9.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Wissen um die Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen);

Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; spezielle pädagogische Probleme der Wettkampfvorbereitung und -teilnahme; Anthropologie;

entwicklungsgemäße Spezialisierung; Entwicklungsstufen.

10.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe. Wissen um die sportartspezifischen Techniken und Grundlagen der biomechanischen Bewegungsanalyse.

Lehrstoff:

Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem; sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.); Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (z.B. Videoanalyse und -auswertung); Bewegungssteuerung - Koordination; Techniktraining; Fehleranalyse und -korrektur; Technikanalysen und ausgewählte biomechanische Messverfahren.

11.

TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene planen und ausführen zu können. Verstehen der wichtigsten trainingsmethodischen Maßnahmen in den einzelnen Disziplinen der Sportart Sportklettern unter besonderer Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes.

Lehrstoff:

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; spezielle physiologische Grundlagen der Leistungsentwicklung; Muskelphysiologie; Verletzungsprophylaxe;

spezielle Trainingsmethoden in den Disziplinen Bouldern, Projektklettern, on sight, Balkentraining, Systemtraining; spezielle konditionelle und koordinative Vorbereitung; Taktiktraining;

Trainingsplanung - zeitliche und organisatorische Aspekte.

12.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch und den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Wissen um die Möglichkeiten des Einsatzes von audiovisuellen Hilfsmitteln als Unterstützung im Trainingsprozess.

Lehrstoff:

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur Sportklettern; Videoanalyse;

EDV-unterstützte Trainingsauswertung und -dokumentation;

Möglichkeiten der Information über neueste Trends in der Sporttheorie.

13.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt; Ernährung; Massage; Taping (Fingertape); Erarbeiten einer Seminararbeit mit selbstgewählter, spezieller Themenstellung.

14.

GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern. Kenntnisse der Wettkampfbestimmungen zur Vorbereitung der Nachwuchssportler und zur Organisation und Leitung einfacher Wettkämpfe.

Lehrstoff:

Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation (regional - schulisch).

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens, Erarbeiten spezieller trainingsmethodischer Maßnahmen zur Entwicklung der kletterspezifischen Leistungskomponenten und Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.

Lehrstoff:

Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen;

Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit;

allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer;

Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.).

Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen);

improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle;

elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).

Trainingsmethoden und Übungsformen zur Verbesserung spezieller konditioneller und koordinativer Komponenten; Techniktraining; Berücksichtigung aller Wettkampfdisziplinen - on sight, afterwork, Boulder, Balken, Fels; Routenbau.

16.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb. Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen. Anwenden der Erkenntnisse der theoretischen Unterrichtsfächer in der Trainingspraxis und selbständiges Leiten von speziellen Trainingseinheiten.

Lehrstoff:

Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts;

Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.);

Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen); spezielle Trainingsmethoden und deren sicherheitstechnische Aspekte; Organisation von Trainingseinheiten im Sinne von wettkampfspezifischem Training.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern.

Anlage C.24

INSTRUKTORAUSBILDUNG FÜR SPORTKLETTERN/LEISTUNGSSPORT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Sportklettern/Leistungssport vertraut zu machen. Instruktor für Sportklettern/Leistungssport im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, Nachwuchskletterer auf eine Wettkampfteilnahme vorzubereiten und bei den Wettkämpfen zu betreuen. Dabei ist besonders auf die Sicherheitsaspekte in der Sportart Sportklettern und die besonderen organisatorischen Fragen des Übungsbereiches einzugehen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den

Schulleiter.)

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5,0

```

```

2.

Deutsch ................................ 2,5

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2,5

```

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches

```

Rechnen ................................ 2,5

```

5.

Geschichte von Bewegung und

```

Sport .................................. 2,5

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,

```

Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 15,0

```

7.

Erste Hilfe ............................ 7,5

```

```

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 12,5

```

```

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 15,0

```

```

10.

Bewegungslehre und Biomechanik ......... 15,0

```

```

11.

Trainingslehre ......................... 35,0

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und

```

Fachliteratur .......................... 5,0

```

13.

Seminar für Fachfragen ................. 10,0

```

```

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen .. 7,5

```

```


```

137,5

II. Praxis

```

15.

Praktische Übungen ..................... 40,0

```

```

16.

Praktisch-methodische Übungen .......... 50,0

```

```


```

90,0

```


```

Summe: 227,5

```


```

III. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden.

B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu

nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden; Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern.

Lehrstoff:

Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.

5.

GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.

Lehrstoff:

Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.

7.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung. Vermittlung von Kenntnissen und Methoden zur optimalen Trainings- und Wettkampfbetreuung von Spitzensportlern.

Lehrstoff:

Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; psychologische Trainingsmethoden;

Wettkampfpsychologie; mentales Training; Coaching; Entspannungs- und Aktivierungsmethoden.

9.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Wissen um die Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen);

Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; spezielle pädagogische Probleme der Wettkampfvorbereitung und -teilnahme; Anthropologie;

entwicklungsgemäße Spezialisierung; Entwicklungsstufen.

10.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe. Wissen um die sportartspezifischen Techniken und Grundlagen der biomechanischen Bewegungsanalyse.

Lehrstoff:

Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem; sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.); Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (z. B. Videoanalyse und -auswertung); Bewegungssteuerung - Koordination; Techniktraining; Fehleranalyse und -korrektur; Technikanalysen und ausgewählte biomechanische Messverfahren.

11.

TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene planen und ausführen zu können. Verstehen der wichtigsten trainingsmethodischen Maßnahmen in den einzelnen Disziplinen der Sportart Sportklettern unter besonderer Berücksichtigung des zeitlichen Aspektes.

Lehrstoff:

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; spezielle physiologische Grundlagen der Leistungsentwicklung; Muskelphysiologie; Verletzungsprophylaxe;

spezielle Trainingsmethoden in den Disziplinen Bouldern, Projektklettern, on sight, Balkentraining, Systemtraining; spezielle konditionelle und koordinative Vorbereitung; Taktiktraining;

Trainingsplanung - zeitliche und organisatorische Aspekte.

12.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch und den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur. Wissen um die Möglichkeiten des Einsatzes von audiovisuellen Hilfsmitteln als Unterstützung im Trainingsprozess.

Lehrstoff:

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur Sportklettern; Videoanalyse;

EDV-unterstützte Trainingsauswertung und -dokumentation;

Möglichkeiten der Information über neueste Trends in der Sporttheorie.

13.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt; Ernährung; Massage; Taping (Fingertape); Erarbeiten einer Seminararbeit mit selbstgewählter, spezieller Themenstellung.

14.

GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern. Kenntnisse der Wettkampfbestimmungen zur Vorbereitung der Nachwuchssportler und zur Organisation und Leitung einfacher Wettkämpfe.

Lehrstoff:

Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation (regional - schulisch).

15.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens, Erarbeiten spezieller trainingsmethodischer Maßnahmen zur Entwicklung der kletterspezifischen Leistungskomponenten und Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.

Lehrstoff:

Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen;

Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit;

allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer;

Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.).

Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen);

improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle;

elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).

Trainingsmethoden und Übungsformen zur Verbesserung spezieller konditioneller und koordinativer Komponenten; Techniktraining; Berücksichtigung aller Wettkampfdisziplinen - on sight, afterwork, Boulder, Balken, Fels; Routenbau.

16.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb. Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen. Anwenden der Erkenntnisse der theoretischen Unterrichtsfächer in der Trainingspraxis und selbständiges Leiten von speziellen Trainingseinheiten.

Lehrstoff:

Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts;

Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.);

Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen); spezielle Trainingsmethoden und deren sicherheitstechnische Aspekte; Organisation von Trainingseinheiten im Sinne von wettkampfspezifischem Training.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern.

Anlage C.25

INSTRUKTORAUSBILDUNG MOUNTAINBIKE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den

Schulleiter.)

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5,0

```

```

2.

Deutsch ................................ 2,5

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2,5

```

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5

```

```

5.

Geschichte der Leibesübungen (des

```

Sports) ................................ 2,5

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,

```

Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 15,0

```

7.

Erste Hilfe ............................ 7,5

```

```

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 7,5

```

```

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 10,0

```

```

10.

Bewegungslehre und Biomechanik ......... 10,0

```

```

11.

Trainingslehre ......................... 20,0

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und

```

Fachliteratur .......................... 5,0

```

13.

Seminar für Fachfragen ................. 7,5

```

```

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen .. 12,5

```

```

15.

Tourenplanung .......................... 5,0

```

```


```

115,0

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen ..................... 25,0

```

```

17.

Praktisch-methodische Übungen .......... 30,0

```

```


```

55,0

```


```

Summe: 170,0

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden.

```


```

C. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Mountainbikens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

GESCHICHTE DER LEIBESÜBUNGEN (DES SPORTS)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der wichtigsten historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der Tätigkeit als Instruktor darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene und Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers bzw. des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

10.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11.

TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportarten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining –

Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik – Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten);

Trainingsgrundsätze; Belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), - planung, -kontrolle; Übertraining – Überforderung – Überkompensation; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; regenerative Maßnahmen.

12.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

13.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; angewandte Gerätekunde; sachgerechtes Warten der Ausrüstung; Reparatur von Tourenschäden (zB Patschen kleben, Kette nieten, ...); Einstellen und Reparatur von Bremsen und Schaltung; Rechtsfragen; Radfahren im Wald - haftungsrechtliche Fragen.

14.

GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um das Angebot und um die Funktionalität der speziellen Mountainbike Ausrüstung sowie deren Verwendung und Pflege, Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15.

TOURENPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Auswahl von Tourenzielen in den Bergen in Bezug auf verschiedenartige Schwierigkeiten (Verhältnisse und Wetterentwicklung) und um die Gefahren beim Mountainbiken im Gelände (hochalpin, alpin, Wald). Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes, um die Grundlagen des Kartenlesens und die Funktion der künstlichen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Dauer; Abänderung/Abbruch/Rückzug, Stützpunkte; Anreise/Rückreise;

Gestaltung der Ausschreibung und Vorbesprechung einer Tour;

Alpinliteratur; Karten; Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer; Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt, geländebedingt oder materialbedingt sind; Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen; Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck); Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief); Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen; Eigenschaften und Gliederung einer Karte;

kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben;

Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompass, Höhenmesser).

16.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften; Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

17.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens.

Anlage C.25

INSTRUKTORAUSBILDUNG MOUNTAINBIKE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den

Schulleiter.)

```


```

Stunden

```


```

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

```

1.

Religion ............................... 5,0

```

```

2.

Deutsch ................................ 2,5

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ..................... 2,5

```

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 2,5

```

```

5.

Geschichte von Bewegung und

```

Sport .................................. 2,5

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,

```

Physiologie und Gesundheitserziehung) .. 15,0

```

7.

Erste Hilfe ............................ 7,5

```

```

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 7,5

```

```

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 10,0

```

```

10.

Bewegungslehre und Biomechanik ......... 10,0

```

```

11.

Trainingslehre ......................... 20,0

```

```

12.

Audiovisuelle Hilfsmittel und

```

Fachliteratur .......................... 5,0

```

13.

Seminar für Fachfragen ................. 7,5

```

```

14.

Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen .. 12,5

```

```

15.

Tourenplanung .......................... 5,0

```

```


```

115,0

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen ..................... 25,0

```

```

17.

Praktisch-methodische Übungen .......... 30,0

```

```


```

55,0

```


```

Summe: 170,0

B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden.

```


```

C. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Mountainbikens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

4.

BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der wichtigsten historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training nach den biologischen Grundsätzen richtig gestalten zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens und Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der Tätigkeit als Instruktor darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene und Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers bzw. des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

9.

PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden; methodische Hilfsmittel.

10.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

11.

TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportarten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining –

Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik – Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten);

Trainingsgrundsätze; Belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), - planung, -kontrolle; Übertraining – Überforderung – Überkompensation; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; regenerative Maßnahmen.

12.

AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

13.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; angewandte Gerätekunde; sachgerechtes Warten der Ausrüstung; Reparatur von Tourenschäden (zB Patschen kleben, Kette nieten, ...); Einstellen und Reparatur von Bremsen und Schaltung; Rechtsfragen; Radfahren im Wald - haftungsrechtliche Fragen.

14.

GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um das Angebot und um die Funktionalität der speziellen Mountainbike Ausrüstung sowie deren Verwendung und Pflege, Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

Beurteilung des Angebotes in Bezug auf Funktionalität und Preis/Leistungsverhältnis; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.

15.

TOURENPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Auswahl von Tourenzielen in den Bergen in Bezug auf verschiedenartige Schwierigkeiten (Verhältnisse und Wetterentwicklung) und um die Gefahren beim Mountainbiken im Gelände (hochalpin, alpin, Wald). Wissen um die groben Zusammenhänge des Wetterablaufes, um die Grundlagen des Kartenlesens und die Funktion der künstlichen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Dauer; Abänderung/Abbruch/Rückzug, Stützpunkte; Anreise/Rückreise;

Gestaltung der Ausschreibung und Vorbesprechung einer Tour;

Alpinliteratur; Karten; Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit und der der Teilnehmer; Erkennen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren, die vom Menschen verursacht, die witterungsbedingt, geländebedingt oder materialbedingt sind; Verhalten in Unfallsituationen und bei Unfällen; Wetterelemente (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck); Wind, Niederschlag, Frontsysteme (Hoch, Tief); Großwetterlage, typische Alpenwetterlagen; Interpretation der Vorhersagen; Eigenschaften und Gliederung einer Karte;

kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.); Kartenrandangaben;

Funktion und Verwendung der künstlichen Orientierungshilfen (Kompass, Höhenmesser).

16.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften; Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.

17.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.

Lehrstoff:

Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.

Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens.

Anlage C.26

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR KINDER- UND JUGENDFUSSBALL

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Kinder- und Jugendfußball vertraut zu machen.

Instruktor für Kinder- und Jugendfußball im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können im Bereich der Grundschule zu vermitteln und Spieler im Kinder- und Jugendbereich vor, im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

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Stunden

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

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1.

Religion ............................... 5

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2.

Deutsch ................................ 3

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3.

Politische Bildung und

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Organisationslehre ..................... 2

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4.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,

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Physiologie und Gesundheitserziehung ... 8

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5.

Erste Hilfe ............................ 4

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6.

Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 8

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7.

Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 16

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8.

Bewegungslehre und Biomechanik ......... 8

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9.

Allgemeine Trainingslehre .............. 8

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10.

Spezielle Trainingslehre ............... 8

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11.

Wettkampfbestimmungen und Regelkunde ... 2

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12.

Seminar für Fachfragen ................. 3

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