Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

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II. Praxis

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13.

Praktische Übungen ..................... 20

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14.

Praktisch-methodische Übungen .......... 30

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Summe: 125

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B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Jugendfußball Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie, Protokollführung, Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.

3.

POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis und zum Gebrauch sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sportes.

4.

SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens; Verständnis für die Grenzen und Möglichkeiten der menschlichen Leistungsfähigkeit.

Lehrstoff:

Muskel –und Muskelstoffwechsel; Anatomie des menschlichen Körpers;

Ernährung; Herz-Kreislaufsystem; Nervensystem; Doping;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Besonderheiten in der Entwicklung von Nachwuchssportlern.

5.

ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Erste Hilfemaßnahmen bei typischen Verletzungen im Fußballsport.

6.

SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

Motivation und Einstellung; Lernen; Konfliktmanagement; Wettkampfbetreuung; Theoretische Inhalte über den Aufbau von Selbstbewusstsein,.

7.

PÄDAGOGIK,DIDAKTIK,METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und die Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

Einführung in die Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik; der Trainer als Begleiter und Berater in der Persönlichkeitsentwicklung; Erziehung zur Selbständigkeit; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Arbeiten mit handlungsorientierten Zielen; Organisation des Unterrichtes bzw. Trainings; Feedbacktraining.

8.

BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung; Wissen um die fußballsportspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff:

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; Analyse fußballspezifischer Bewegungen und Techniken.

9.

ALLGEMEINE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und entwicklungsadäquates Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung;

Belastungskomponenten; die Bedeutung der koordinativen Fähigkeiten;

Besonderheiten des Nachwuchstrainings; die sportmotorischen Grundeigenschaften und ihre spezielle Bedeutung im Fußballsport.

10.

SPEZIELLE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Gestaltungsmöglichkeiten im Nachwuchsfußball.

Lehrstoff:

Entwicklungsgemäßes Technik-, Konditions- und Taktiktraining;

Schulung taktischer Grundsätze unter verschiedensten Bedingungen;

Trainingsplanung im Nachwuchsfußball.

11.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND REGELKUNDE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf mit besonderer Berücksichtigung der Situation im Nachwuchs.

12.

SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff:

Aktuelle Themen der Sparte.

13.

PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff:

Verbesserung der Basistechniken und sportmotorischen Grundeigenschaften.

14.

PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den Entwicklungsstand der Sportler abgestimmtes Fußballtraining.

Lehrstoff:

Methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den wesentlichen Trainingselementen; Organisation des Trainings; Erkennen und Korrektur von Fehlern.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage D

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORT-BADEWARTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Badewartes vertraut zu machen. Sport-Badewart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, selbständig einen Badebetrieb zu leiten und Schwimmunterricht zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

Wochenstunden (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes)
I. Theorie
1. Religion 1,0 (5,0)
2. Deutsch 0,5 (2,5)
3. Politische Bildung und Organisationslehre 0,5 (2,5)
4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen 0,5 (2,5)
5. Geschichte von Bewegung und Sport 0,5 (2,5)
6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) 1,5 (7,5)
7. Erste Hilfe 1,5 (7,5)
8. Sportpsychologie und Lebenskunde 1,5 (7,5)
9. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1,5 (7,5)
10. Trainings- und Bewegungslehre 2,0 (10,0)
11. Seminar für Fachfragen 1,0 (5,0)
12. Bäderbau und Wettkampfregeln 1,0 (5,0)
13. Bädertechnik 1,5 (7,5)
14. Hygiene und Wasseraufbereitung 3,0 (15,0)
15. Rechtsbelehrung 1,0 (5,0)
II. Praxis
16. Praktische Übungen 5,0 (25,0)
17. Praktisch-methodische Übungen 5,0 (25,0)
28,5 (142,5)
18. Wasserrettung (Kursform) 3,0 (15,0)
19. Exkursionen

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterial eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sportbadewartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen bist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

2.

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Schwimmsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Sportbadewartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Umgang mit und Betreuung von Badegästen; Persönlichkeit des Sport-Badewartes; Möglichkeit einer sinnvollen Lebensführung unter Berücksichtigung des Schwimmbades als Gesundheits- und Kommunikationszentrum.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte.

Erziehungsziele; der Sportbadewart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Trainingslehre und Bewegungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Trainingsformen sowie Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre zum besseren Verständnis von Bewegungsabläufen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundlagen der Trainingsplanung (Vorbereitungstraining, Aufbau - Wettkampf - Übergangsperiode), Trainingseinheit, verschiedene Trainingsarten, Konditionstraining, Techniktraining.

Bewegungsmerkmale der einzelnen Schwimmarten: Kraul, Rücken, Bruststoß, Arm- und Beinbewegung, Atmung, Start- und Wendemöglichkeit, Einführung in das Delphinschwimmen.

11.

Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeitung relevanter Themen; gesundheitliche Aspekte der Sauna.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Schwerpunkte und Themen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sport-Badewartes.

12.

Bäderbau und Wettkampfregeln

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen des Bäderbaues.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Einführung in die Grundlagen des Bäderbaues, Kriterien für die Wahl des Standplatzes, Unterschiede und spezifische Merkmale von Hallenbad, Freibad, Hallenfreibad; Bädernorm, Beckenmaße, Beckenbodenformen und deren Vor- und Nachteile, die verschiedenen Beckenbaumaterialien, Überlaufrinnen, Bodenbeläge und Wandverkleidungen; Lage, Ausstattung und Arten von Garderoben, WC-Anlagen und Duschräumen.

Wettkampfstrecken, Kampfgericht, Start, Anschlag, Ablöse; Organisation von Wettkämpfen; Saunabau.

13.

Bädertechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Voraussetzungen für einen Badebetrieb.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Grundlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kraftstromversorgung, Überwachung und Wartung der Schwachstromanlage sowie der Beleuchtung; Be- und Entlüftung der Automation, der Heizung und der Warmwasserheizung; Pflege, Wartung und Handhabung der technischen Anlagen und Geräte.

14.

Hygiene und Wasseraufbereitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Hygiene in Schwimmbädern und um die Wasseraufbereitung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Kenntnisse über die Aufgabe und Wirkungsweise der Filterung, Flockung, Entkeimung, Algenbekämpfung, Wasserpflege, chemisch-bakteriologische und biologische Methoden der Wasseruntersuchung, Entkeimungsverfahren und Aufbereitungstechniken, Umgang mit Chlorierungs- und Ozonanlagen.

Einführung in die Wasserchemie, Wasserhärte, pH-Wert, Kenntnis und Anwendung der Chemikalien, die in Schwimmbädern gebraucht werden; Einführung in die Desinfektionsverfahren, Hinweise auf die Reinigung und Pflege der Anlagen.

15.

Rechtsbelehrung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Rechtssituation.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, Haftpflicht und Rechtsschutz; Unfallverhütung - Sicherheitsvorschriften, Dienstvorschriften - Dienstrecht, Hygienegesetz.

16.

Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens zum besseren Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Grundschwimmarten (Kraul, Brust, Rücken), Verbessern der Technik; Delphinschwimmen; Startsprünge; Strecken- und Tieftauchen; einfache Sprünge vom 1-m- und 3-m-Brett.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis eines Schwimmunterrichtes.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren. Übungsreihen für Anfänger aller Altersstufen; Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel, Lehrauftritte.

18.

Wasserrettung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen und Beherrschen der Rettungsmaßnahmen bei Badeunfällen.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit. 300 Meter Schwimmen in Oberkleidern, 25 Meter Streckentauchen. Dreimaliges Tieftauchen, 3-4 Meter, und Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten. Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m2 bei einer Wassertiefe von mindestens 2 m). Kopfsprung vom 3-m-Brett. 50 Meter Retten eines etwa gleich schweren Menschen, beide bekleidet, dabei Anwendung von vier Rettungsgriffen. Praktische Ausübung der Rettung - und Befreiungsgriffe an Land und im Wasser sowie ihre theoretische Erklärung. Erklärung und Anwendung der wichtigsten Bergungs- und Tragegriffe aus verschiedenen Gewässern. Prüfung über praktische und theoretische Kenntnisse der Wiederbelebung nach der Atemspende (aufgrund neuerer Erkenntnisse werden die manuellen Methoden nicht mehr angewendet) sowie über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen. Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots- und Eisunfällen sowie Pflege der Hilfsgeräte.

19.

Exkursionen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

(nach Vereinbarung)

Besichtigung von Bädern, Ausstellungen, einschlägigen Betrieben.

Anlage D.1

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```

AUSBILDUNG VON SPORT-JUGENDLEITERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang der Ausbildung von Sport-Jugendleitern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Jugendleiters vertraut zu machen. Sport-Jugendleiter im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, die außerschulische Jugendarbeit in Sportvereinen, Sportverbänden und anderen Organisationen und Institutionen in organisatorischer, sportfachlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu leiten und die Vertretung der Interessen der Jugend in den leitenden Gremien der betreffenden Organisationen wahrzunehmen.

Der Sport-Jugendleiter bewegt sich hiebei vorwiegend in sportgebundenen und sozial motivierten Formen eines aktiven Gruppenlebens, das zur Befriedigung des jugendlichen Bedürfnisses nach außerschulischen Erlebnis-, Tätigkeits- und Bildungsangeboten dient.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung)..... 2,0 (10,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 2,0 (10,0)

```

9.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 2,0 (10,0)

```

10.

Trainingslehre ........... 2,0 (10,0)

```

```

11.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

12.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

13.

Sexualpädagogik, Soziologie

```

und Lebenskunde .......... 1,5 (7,5)

```

14.

Kommunikationstechniken

```

und Gruppendynamik ....... 1,0 (5,0)

```

15.

Werbung und Publikationen 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen in

```

Gruppendynamik und

Kommunikationstechniken .. 4,0 (20,0)

```

17.

Praktische Übungen in den

```

Grundsportarten .......... 2,0 (10,0)

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungsreihen mit besonderer

Berücksichtigung des

Fitneß-Sports ............ 4,0 (20,0)

```

```

27,0 (135,0)

```

```

B. Freigegenstand

```

19.

Allgemeines Praktikum ... 4,0 (20,0)

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sport-Jugendleiters Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports in Österreich; die Oympischen (Anm.: richtig: Olympischen) Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

9.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

10.

Trainingslehre

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

Kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

regenerative Maßnahmen.

11.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

12.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

13.

Sexualpädagogik, Soziologie und Lebenskunde

Grundbegriffe der Jugendsoziologie und der Sexualpädagogik.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Sozialprogramme, Probleme der Jugendgemeinschaften, soziale Stufenmodelle; Sexualprobleme in der Gruppe und Aufklärung.

14.

Kommunikationstechniken und Gruppendynamik

Verstehen der Regeln der Gruppenbeziehungen und der Stellung des einzelnen innerhalb und außerhalb der Gruppe; Wissen um die Motivation von Sportgruppen und die Fähigkeit, mit Einzelpersonen und mit Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Erarbeiten gruppendynamischer Grundsätze und Prinzipien; Erlernen von Techniken der Kommunikation zur Anwendung in Jugend-Sportgruppen, Vereinen und Sportverbänden.

15.

Werbung und Publikationen

Verstehen der Werbetechniken und deren Aufgaben; Wissen um die Grundlagen der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit mit besonderer Berücksichtigung der Werbung im Sportbereich.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Arten, Ziele der Werbung, Werbetechniken; Aufbau von Publikationen, Verfassen von Artikeln; Methoden zur Herstellung einer Vereinszeitung, Verfassen von Zeitungsberichten, Erstellung von Werbebroschüren.

16.

Praktische Übungen in Gruppendynamik und Kommunikationstechniken

Vertrautmachen mit den Grundformen der Kommunikationstechniken, Wissen um die Praxis der Gruppendynamik. Gestalten von Festen, Feiern, Heimabenden und Diskussionen.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur praktischen Anwendung von Kommunikationstechniken und Gruppendynamik, Führungsverhalten und gruppendynamische Prozesse; Gestalten von Heimabenden; Durchführung von Diskussionen verbunden mit praktischer Anwendung.

17.

Praktische Übungen in den Grundsportarten

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeiten (Laufen, Werfen, Springen, Stoßen, Schwimmen, diverse Spiele usw.); Konditions- und Ausgleichsübungen; Übungen zur Verbesserung der Bewegungsabläufe.

18.

Praktisch-methodische Übungsreihen mit besonderer Berücksichtigung des FITNESS-Sports

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes mit besonderer

Berücksichtigung der Anforderungen im Übungsbetrieb des Jugend-Fitneß- und Breitensports.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel aus dem Bereich des Fitneß- und Breitensports.

19.

Allgemeines Praktikum

Festigen des Eigenkönnens und Sammeln von Erfahrungen bei der Führung von Sport-Jugend-Gruppen.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens in den Grundsportarten; praktische Übungen im Bereich der Jugendgruppenführung.

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Anlage D.1

```

```

AUSBILDUNG VON SPORT-JUGENDLEITERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang der Ausbildung von Sport-Jugendleitern hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Jugendleiters vertraut zu machen. Sport-Jugendleiter im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, die außerschulische Jugendarbeit in Sportvereinen, Sportverbänden und anderen Organisationen und Institutionen in organisatorischer, sportfachlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu leiten und die Vertretung der Interessen der Jugend in den leitenden Gremien der betreffenden Organisationen wahrzunehmen.

Der Sport-Jugendleiter bewegt sich hiebei vorwiegend in sportgebundenen und sozial motivierten Formen eines aktiven Gruppenlebens, das zur Befriedigung des jugendlichen Bedürfnisses nach außerschulischen Erlebnis-, Tätigkeits- und Bildungsangeboten dient.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung)..... 2,0 (10,0)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 2,0 (10,0)

```

9.

Bewegungslehre und

```

Biomechanik .............. 2,0 (10,0)

```

10.

Trainingslehre ........... 2,0 (10,0)

```

```

11.

Audiovisuelle Hilfsmittel

```

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

```

12.

Gerätekunde und

```

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

```

13.

Sexualpädagogik, Soziologie

```

und Lebenskunde .......... 1,5 (7,5)

```

14.

Kommunikationstechniken

```

und Gruppendynamik ....... 1,0 (5,0)

```

15.

Werbung und Publikationen 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen in

```

Gruppendynamik und

Kommunikationstechniken .. 4,0 (20,0)

```

17.

Praktische Übungen in den

```

Grundsportarten .......... 2,0 (10,0)

```

18.

Praktisch-methodische

```

Übungsreihen mit besonderer

Berücksichtigung des

Fitneß-Sports ............ 4,0 (20,0)

```

```

27,0 (135,0)

```

```

B. Freigegenstand

```

19.

Allgemeines Praktikum ... 4,0 (20,0)

```

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sport-Jugendleiters Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports in Österreich; die Oympischen (Anm.: richtig: Olympischen) Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

9.

Bewegungslehre und Biomechanik

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.

10.

Trainingslehre

Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit;

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

Kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests;

Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation;

Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung;

regenerative Maßnahmen.

11.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;

spartenspezifische Fachliteratur.

12.

Gerätekunde und Sportstättenbau

Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

13.

Sexualpädagogik, Soziologie und Lebenskunde

Grundbegriffe der Jugendsoziologie und der Sexualpädagogik.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Sozialprogramme, Probleme der Jugendgemeinschaften, soziale Stufenmodelle; Sexualprobleme in der Gruppe und Aufklärung.

14.

Kommunikationstechniken und Gruppendynamik

Verstehen der Regeln der Gruppenbeziehungen und der Stellung des einzelnen innerhalb und außerhalb der Gruppe; Wissen um die Motivation von Sportgruppen und die Fähigkeit, mit Einzelpersonen und mit Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Erarbeiten gruppendynamischer Grundsätze und Prinzipien; Erlernen von Techniken der Kommunikation zur Anwendung in Jugend-Sportgruppen, Vereinen und Sportverbänden.

15.

Werbung und Publikationen

Verstehen der Werbetechniken und deren Aufgaben; Wissen um die Grundlagen der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit mit besonderer Berücksichtigung der Werbung im Sportbereich.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Arten, Ziele der Werbung, Werbetechniken; Aufbau von Publikationen, Verfassen von Artikeln; Methoden zur Herstellung einer Vereinszeitung, Verfassen von Zeitungsberichten, Erstellung von Werbebroschüren.

16.

Praktische Übungen in Gruppendynamik und Kommunikationstechniken

Vertrautmachen mit den Grundformen der Kommunikationstechniken, Wissen um die Praxis der Gruppendynamik. Gestalten von Festen, Feiern, Heimabenden und Diskussionen.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Übungen zur praktischen Anwendung von Kommunikationstechniken und Gruppendynamik, Führungsverhalten und gruppendynamische Prozesse; Gestalten von Heimabenden; Durchführung von Diskussionen verbunden mit praktischer Anwendung.

17.

Praktische Übungen in den Grundsportarten

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeiten (Laufen, Werfen, Springen, Stoßen, Schwimmen, diverse Spiele usw.); Konditions- und Ausgleichsübungen; Übungen zur Verbesserung der Bewegungsabläufe.

18.

Praktisch-methodische Übungsreihen mit besonderer Berücksichtigung des FITNESS-Sports

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes mit besonderer

Berücksichtigung der Anforderungen im Übungsbetrieb des Jugend-Fitneß- und Breitensports.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel aus dem Bereich des Fitneß- und Breitensports.

19.

Allgemeines Praktikum

Festigen des Eigenkönnens und Sammeln von Erfahrungen bei der Führung von Sport-Jugend-Gruppen.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens in den Grundsportarten; praktische Übungen im Bereich der Jugendgruppenführung.

Anlage D.2

```

```

AUSBILDUNG VON SPORT-BADEWARTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Badewartes vertraut zu machen. Sport-Badewart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, selbständig einen Badebetrieb zu leiten und Schwimmunterricht zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte der

```

Leibesübungen (des Sports) 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 1,5 (7,5)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,5 (7,5)

```

10.

Trainings- und

```

Bewegungslehre ........... 2,0 (10,0)

```

11.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

12.

Bäderbau und

```

Wettkampfregeln .......... 1,0 (5,0)

```

13.

Bädertechnik ............. 1,5 (7,5)

```

```

14.

Hygiene und

```

Wasseraufbereitung ....... 3,0 (15,0)

```

15.

Rechtsbelehrung .......... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)

```

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 5,0 (25,0)

```

```

28,5 (142,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

```

18.

Wasserrettung (Kursform) 3,0 (15,0)

```

C. Freigegenstand

19.

Exkursionen

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterial eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sportbadewartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen bist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Schwimmsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Sportbadewartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Umgang mit und Betreuung von Badegästen; Persönlichkeit des Sport-Badewartes; Möglichkeit einer sinnvollen Lebensführung unter Berücksichtigung des Schwimmbades als Gesundheits- und Kommunikationszentrum.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziele; der Sportbadewart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Trainingslehre und Bewegungslehre

Verstehen der Trainingsformen sowie Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre zum besseren Verständnis von Bewegungsabläufen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundlagen der Trainingsplanung (Vorbereitungstraining, Aufbau - Wettkampf - Übergangsperiode), Trainingseinheit, verschiedene Trainingsarten, Konditionstraining, Techniktraining.

Bewegungsmerkmale der einzelnen Schwimmarten: Kraul, Rücken, Bruststoß, Arm- und Beinbewegung, Atmung, Start- und Wendemöglichkeit, Einführung in das Delphinschwimmen.

11.

Seminar für Fachfragen

Verarbeitung relevanter Themen; gesundheitliche Aspekte der Sauna.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Schwerpunkte und Themen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sport-Badewartes.

12.

Bäderbau und Wettkampfregeln

Wissen um die Grundlagen des Bäderbaues.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Einführung in die Grundlagen des Bäderbaues, Kriterien für die Wahl des Standplatzes, Unterschiede und spezifische Merkmale von Hallenbad, Freibad, Hallenfreibad; Bädernorm, Beckenmaße, Beckenbodenformen und deren Vor- und Nachteile, die verschiedenen Beckenbaumaterialien, Überlaufrinnen, Bodenbeläge und Wandverkleidungen; Lage, Ausstattung und Arten von Garderoben, WC-Anlagen und Duschräumen.

Wettkampfstrecken, Kampfgericht, Start, Anschlag, Ablöse; Organisation von Wettkämpfen; Saunabau.

13.

Bädertechnik

Wissen um grundlegende Voraussetzungen für einen Badebetrieb.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Grundlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kraftstromversorgung, Überwachung und Wartung der Schwachstromanlage sowie der Beleuchtung; Be- und Entlüftung der Automation, der Heizung und der Warmwasserheizung; Pflege, Wartung und Handhabung der technischen Anlagen und Geräte.

14.

Hygiene und Wasseraufbereitung

Wissen um die Grundlagen der Hygiene in Schwimmbädern und um die Wasseraufbereitung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Kenntnisse über die Aufgabe und Wirkungsweise der Filterung, Flockung, Entkeimung, Algenbekämpfung, Wasserpflege, chemisch-bakteriologische und biologische Methoden der Wasseruntersuchung, Entkeimungsverfahren und Aufbereitungstechniken, Umgang mit Chlorierungs- und Ozonanlagen.

Einführung in die Wasserchemie, Wasserhärte, pH-Wert, Kenntnis und Anwendung der Chemikalien, die in Schwimmbädern gebraucht werden; Einführung in die Desinfektionsverfahren, Hinweise auf die Reinigung und Pflege der Anlagen.

15.

Rechtsbelehrung

Wissen um die Rechtssituation.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, Haftpflicht und Rechtsschutz; Unfallverhütung - Sicherheitsvorschriften, Dienstvorschriften - Dienstrecht, Hygienegesetz.

16.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens zum besseren Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Grundschwimmarten (Kraul, Brust, Rücken), Verbessern der Technik; Delphinschwimmen; Startsprünge; Strecken- und Tieftauchen; einfache Sprünge vom 1-m- und 3-m-Brett.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis eines Schwimmunterrichtes.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren. Übungsreihen für Anfänger aller Altersstufen; Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel, Lehrauftritte.

18.

Wasserrettung

Wissen und Beherrschen der Rettungsmaßnahmen bei Badeunfällen.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit. 300 Meter Schwimmen in Oberkleidern, 25 Meter Streckentauchen. Dreimaliges Tieftauchen, 3-4 Meter, und Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten. Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m2 bei einer Wassertiefe von mindestens 2 m). Kopfsprung vom 3-m-Brett. 50 Meter Retten eines etwa gleich schweren Menschen, beide bekleidet, dabei Anwendung von vier Rettungsgriffen. Praktische Ausübung der Rettung - und Befreiungsgriffe an Land und im Wasser sowie ihre theoretische Erklärung. Erklärung und Anwendung der wichtigsten Bergungs- und Tragegriffe aus verschiedenen Gewässern. Prüfung über praktische und theoretische Kenntnisse der Wiederbelebung nach der Atemspende (aufgrund neuerer Erkenntnisse werden die manuellen Methoden nicht mehr angewendet) sowie über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen. Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots- und Eisunfällen sowie Pflege der Hilfsgeräte.

19.

Exkursionen

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

(nach Vereinbarung)

Besichtigung von Bädern, Ausstellungen, einschlägigen Betrieben.

Anlage D.2

```

```

AUSBILDUNG VON SPORT-BADEWARTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Sport-Badewartes vertraut zu machen. Sport-Badewart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, selbständig einen Badebetrieb zu leiten und Schwimmunterricht zu erteilen.

II. STUNDENTAFEL

```

```

(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

```

```

A. Pflichtgegenstände

```

1.

Theorie

```

```

1.

Religion ................. 1,0 (5,0)

```

```

2.

Deutsch .................. 0,5 (2,5)

```

```

3.

Politische Bildung und

```

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

```

4.

Betriebskunde und

```

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

```

5.

Geschichte von Bewegung

```

und Sport ................ 0,5 (2,5)

```

6.

Sportbiologie (Funktionelle

```

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung) .... 1,5 (7,5)

```

7.

Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

```

```

8.

Sportpsychologie und

```

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

```

9.

Pädagogik, Didaktik und

```

Methodik ................. 1,5 (7,5)

```

10.

Trainings- und

```

Bewegungslehre ........... 2,0 (10,0)

```

11.

Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

```

```

12.

Bäderbau und

```

Wettkampfregeln .......... 1,0 (5,0)

```

13.

Bädertechnik ............. 1,5 (7,5)

```

```

14.

Hygiene und

```

Wasseraufbereitung ....... 3,0 (15,0)

```

15.

Rechtsbelehrung .......... 1,0 (5,0)

```

II. Praxis

```

16.

Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)

```

```

17.

Praktisch-methodische

```

Übungen .................. 5,0 (25,0)

```

```

28,5 (142,5)

```

```

B. Pflichtpraktikum

```

18.

Wasserrettung (Kursform) 3,0 (15,0)

```

C. Freigegenstand

19.

Exkursionen

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterial eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Sportbadewartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen bist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a)

Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.

b)

Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1.

Religion

2.

Deutsch

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

4.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

5.

Geschichte von Bewegung und Sport

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Schwimmsports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

6.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Sportbadewartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung;

Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

7.

Erste Hilfe

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

8.

Sportpsychologie und Lebenskunde

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Umgang mit und Betreuung von Badegästen; Persönlichkeit des Sport-Badewartes; Möglichkeit einer sinnvollen Lebensführung unter Berücksichtigung des Schwimmbades als Gesundheits- und Kommunikationszentrum.

9.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen

auf die Sparte.

Erziehungsziele; der Sportbadewart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

10.

Trainingslehre und Bewegungslehre

Verstehen der Trainingsformen sowie Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre zum besseren Verständnis von Bewegungsabläufen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Grundlagen der Trainingsplanung (Vorbereitungstraining, Aufbau - Wettkampf - Übergangsperiode), Trainingseinheit, verschiedene Trainingsarten, Konditionstraining, Techniktraining.

Bewegungsmerkmale der einzelnen Schwimmarten: Kraul, Rücken, Bruststoß, Arm- und Beinbewegung, Atmung, Start- und Wendemöglichkeit, Einführung in das Delphinschwimmen.

11.

Seminar für Fachfragen

Verarbeitung relevanter Themen; gesundheitliche Aspekte der Sauna.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Schwerpunkte und Themen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sport-Badewartes.

12.

Bäderbau und Wettkampfregeln

Wissen um die Grundlagen des Bäderbaues.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Einführung in die Grundlagen des Bäderbaues, Kriterien für die Wahl des Standplatzes, Unterschiede und spezifische Merkmale von Hallenbad, Freibad, Hallenfreibad; Bädernorm, Beckenmaße, Beckenbodenformen und deren Vor- und Nachteile, die verschiedenen Beckenbaumaterialien, Überlaufrinnen, Bodenbeläge und Wandverkleidungen; Lage, Ausstattung und Arten von Garderoben, WC-Anlagen und Duschräumen.

Wettkampfstrecken, Kampfgericht, Start, Anschlag, Ablöse; Organisation von Wettkämpfen; Saunabau.

13.

Bädertechnik

Wissen um grundlegende Voraussetzungen für einen Badebetrieb.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Grundlagen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kraftstromversorgung, Überwachung und Wartung der Schwachstromanlage sowie der Beleuchtung; Be- und Entlüftung der Automation, der Heizung und der Warmwasserheizung; Pflege, Wartung und Handhabung der technischen Anlagen und Geräte.

14.

Hygiene und Wasseraufbereitung

Wissen um die Grundlagen der Hygiene in Schwimmbädern und um die Wasseraufbereitung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Kenntnisse über die Aufgabe und Wirkungsweise der Filterung, Flockung, Entkeimung, Algenbekämpfung, Wasserpflege, chemisch-bakteriologische und biologische Methoden der Wasseruntersuchung, Entkeimungsverfahren und Aufbereitungstechniken, Umgang mit Chlorierungs- und Ozonanlagen.

Einführung in die Wasserchemie, Wasserhärte, pH-Wert, Kenntnis und Anwendung der Chemikalien, die in Schwimmbädern gebraucht werden; Einführung in die Desinfektionsverfahren, Hinweise auf die Reinigung und Pflege der Anlagen.

15.

Rechtsbelehrung

Wissen um die Rechtssituation.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, Haftpflicht und Rechtsschutz; Unfallverhütung - Sicherheitsvorschriften, Dienstvorschriften - Dienstrecht, Hygienegesetz.

16.

Praktische Übungen

Verbessern des Eigenkönnens zum besseren Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Grundschwimmarten (Kraul, Brust, Rücken), Verbessern der Technik; Delphinschwimmen; Startsprünge; Strecken- und Tieftauchen; einfache Sprünge vom 1-m- und 3-m-Brett.

17.

Praktisch-methodische Übungen

Wissen um die Praxis eines Schwimmunterrichtes.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren. Übungsreihen für Anfänger aller Altersstufen; Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel, Lehrauftritte.

18.

Wasserrettung

Wissen und Beherrschen der Rettungsmaßnahmen bei Badeunfällen.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit. 300 Meter Schwimmen in Oberkleidern, 25 Meter Streckentauchen. Dreimaliges Tieftauchen, 3-4 Meter, und Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten. Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m2 bei einer Wassertiefe von mindestens 2 m). Kopfsprung vom 3-m-Brett. 50 Meter Retten eines etwa gleich schweren Menschen, beide bekleidet, dabei Anwendung von vier Rettungsgriffen. Praktische Ausübung der Rettung - und Befreiungsgriffe an Land und im Wasser sowie ihre theoretische Erklärung. Erklärung und Anwendung der wichtigsten Bergungs- und Tragegriffe aus verschiedenen Gewässern. Prüfung über praktische und theoretische Kenntnisse der Wiederbelebung nach der Atemspende (aufgrund neuerer Erkenntnisse werden die manuellen Methoden nicht mehr angewendet) sowie über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen. Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots- und Eisunfällen sowie Pflege der Hilfsgeräte.

19.

Exkursionen

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

(nach Vereinbarung)

Besichtigung von Bädern, Ausstellungen, einschlägigen Betrieben.

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