← Geltender Text · Verlauf

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die Privatschule „Kreamont''

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1993 wird verordnet:

Die Vorschulstufe, die erste und zweite Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Kreamont'' wird als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.