Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Im Sinne der Unterrichtsprinzipien „Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken“, sowie „Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt“ sollen moderne Methoden der Informationsbeschaffung und -verarbeitung überall dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll erscheint und wo ähnliche Methoden auch in der Praxis verwendet werden.
Bewegung – Sport – Gesundheit:
Spezielle Interessengebiete aus dem Bereich von Bewegung, Sport und Gesundheit wie Freizeitsportarten der Jugendlichen sind im Hinblick auf eine sinnvoll gestaltete Freizeit und gesunde Lebensführung Schwerpunkt.
Kreativität und Ausdruck:
Die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit und Erlebnisfähigkeit wie Musik, Tanz, Spiel, Chorgesang, Fotografie, Malen und Zeichnen usw. werden in besonderer Weise gefördert.
Sonstige Interessen und Begabungen:
Bestimmte Interessen einer genügend großen Anzahl von Schülern bilden den Unterrichtsschwerpunkt, sofern dadurch ein Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, sinnvollen Freizeitgestaltung oder Entspannung geleistet wird.
Didaktische Grundsätze:
Auf Grund der Interessen der Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.
Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.
Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.
VERKEHRSERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– den Verkehr in seiner Komplexität erfassen und die eigene Rolle in diesem System erkennen;
– lernen, sich am Verkehr sicher, veranwortungs- und umweltbewußt zu beteiligen;
– das für den Erwerb des Mopedlenkerausweises notwendige Wissen und Können erwerben.
Lehrstoff:
Fortbewegungsmittel Jugendlicher (Fahrrad, Moped, öffentlicher Verkehr usw.); Verkehrsfläche, rechtliche Bestimmungen für jugendliche Fahrzeuglenker; Verkehrspartnerschaft; Regelwissen; Verkehr und Umwelt bzw. Gesundheit.
Praktischer Unterricht:
Kontrolle und Wartung, Gewöhnungs- und Geschicklichkeitsübungen, Verkehrstraining im Schonraum (mit Fahrzeugen Jugendlicher wie Fahrrad, Moped usw.).
Didaktische Grundsätze:
Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen Bedeutung zuzumessen.
Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe – Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen wird empfohlen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff und die Didaktischen Grundsätze des Lehrplans im Freigegenstand „Muttersprachlicher Unterricht“ sind anzuwenden.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Abschnitt II Unterabschnitt F Z 1.
Anlage
LEHRPLAN DER POLYTECHNISCHEN SCHULE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Polytechnische Schule hat gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Schüler sind im Anschluß an die 8. Schulstufe je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in Lehre und Berufsschule bestmöglich zu qualifizieren sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen zu befähigen.
Von ihrer persönlichen Situation ausgehend sind die Jugendlichen durch Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.
Der Unterricht baut auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen auf und hat im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung zum Ziel, daß die Schüler
– für das weitere Leben bedeutsame Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern,
– sich mit wesentlichen Fragen ihres zukünftigen Lebens auseinandersetzen,
– ihre Kreativität entwickeln,
– ihr Urteils- und Entscheidungsvermögen ausbauen,
– theoretisch und praktisch Erlerntes auf neue Situationen anwenden,
– Vorteile und Eigenarten einer Dualität von Arbeit und Ausbildung erkennen und nutzen lernen,
– durch praktisches, beruflich anwendbares Lernen auf einen frühen Berufseintritt vorbereitet werden,
– persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit (Selbst, Sozial- und Sachkompetenz) entwickeln und
– sich auf Mobilität und lebensbegleitendes Lernen einstellen.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozeßorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen. Der Schüler soll arbeitnehmerisches und unternehmerisches Denken kennen- und einschätzen lernen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln und in die Lage versetzt werden, sich selbständig und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt um einen Ausbildungsplatz zu bewerben bzw. motiviert sein, eine Berufsausbildung in einer weiterführenden Schule anzustreben.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANES
Der Rahmencharakter des Lehrplans für die Polytechnische Schule räumt dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.
Im Rahmen der Pflichtgegenstände ermöglichen alternative Pflichtgegenstände unter Bedachtnahme auf die ausstattungsmäßigen Gegebenheiten die Berücksichtigung der Interessen der Schüler. Die alternativen Pflichtgegenstände sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefaßt.
Im Lehrstoff aller Pflichtgegenstände wird zum besseren Erkennen des Wesentlichen ein Kernbereich festgelegt.
Bei den alternativen Pflichtgegenständen (im Fachbereich) wird ein Erweiterungsbereich mit zusätzlichen Lehrinhalten ausgewiesen, wodurch leistungsfähige Schüler zusätzliche Qualifikationen erlangen können.
Um den besonderen Erfordernissen in der Region Rechnung zu tragen, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt III).
B. FACHBEREICHE (WAHLPFLICHTBEREICHE)
Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, den Schülern als Bereiche von alternativen Pflichtgegenständen zur Wahl angeboten. In den Fachbereichen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) vermittelt. Durch betont handlungsorientiertes Lernen soll die Erschließung der individuellen Begabungen und die Lernmotivation gefördert werden.
Die Fachbereiche eröffnen eine Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und die abgestimmte Fortsetzung des Bildungsweges in weiterführenden Schulen. Entsprechend den beruflichen Interessen der Schüler und den Möglichkeiten am Standort sind daher möglichst viele verschiedene Fachbereiche den Schülern zur Wahl anzubieten. Jeder Schüler hat einen Fachbereich zu wählen.
Die Fachbereiche gliedern sich in technische Fachbereiche
– Fachbereich METALL,
– Fachbereich ELEKTRO,
– Fachbereich BAU,
– Fachbereich HOLZ,
und in wirtschaftlich / sozial / kommunikative Fachbereiche
– Fachbereich HANDEL-BÜRO,
– Fachbereich DIENSTLEISTUNGEN,
– Fachbereich TOURISMUS.
An jedem Standort sind je nach Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten, wobei ausstattungsmäßige Verbesserungen zur Erweiterung des Angebotes beitragen. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, daß die Fachbereiche METALL und ELEKTRO, BAU und HOLZ sowie DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS kombiniert oder auch in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich vorgesehen werden (siehe Abschnitt III, schulautonome Lehrplanbestimmungen).
C. ORIENTIERUNGSPHASE
Eine Orientierungsphase am Beginn des Schuljahres (§ 11 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) dient dem Schüler zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes und der Einsicht in das Zusammenwirken der Berufe im Wirtschaftsleben sowie dem Aufbau einer entsprechenden Lernmotivation für das Schuljahr. Dem Schüler soll die Möglichkeit geboten werden, möglichst alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennenzulernen. Die Einbindung von berufspraktischen Tagen ist sinnvoll.
D. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Der Polytechnischen Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die als Kombination inhaltlicher und methodischer Anforderungen zu verstehen sind und fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind (Unterrichtsprinzipien):
– Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt;
– Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern;
– Gesundheitserziehung;
– Interkulturelles Lernen;
– Leseerziehung und Sprecherziehung;
– Medienerziehung;
– Musische Erziehung;
– Politische Bildung (einschließlich staatsbürgerlicher Erziehung);
– Sexualerziehung;
– Umwelterziehung;
– Verkehrserziehung;
– Vorbereitung auf neue Techniken, insbesondere Kommunikations- und Informationstechniken;
– Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung).
E. DIFFERENZIERUNGSFORMEN
Differenzierungsmaßnahmen dienen der bestmöglichen individuellen Förderung.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik Differenzierungsmaßnahmen festzulegen, die im Hinblick auf den beabsichtigten Beruf bzw. auf die weitere Schullaufbahn möglichst individuell interessen- und begabungsfördernd wirken sollen.
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik sind die Schüler in ihrer Leistungsfähigkeit und Lernmotivation entweder durch Leistungsgruppen und/oder durch Interessensgruppen zu fördern. Dem Förderauftrag kann auch in heterogenen Schülergruppen durch innere Differenzierung entsprochen werden.
Sofern in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik eine Differenzierung nach Leistung erfolgt, sind die Schüler in zwei oder drei Leistungsgruppen zusammenzufassen. Der Unterricht in den einzelnen Leistungsgruppen unterscheidet sich sowohl durch die Komplexität des Stoffangebotes als auch durch die methodische Aufbereitung, etwa in Berücksichtigung unterschiedlicher Fähigkeiten der Schüler, Probleme selbständig zu formulieren und zu interpretieren, zu lösen sowie Lösungswege und Lösungen zu bewerten. Die Schüler der I. Leistungsgruppe erhalten ein über die Grundanforderungen hinausgehendes Lernangebot, das im Hinblick auf den Abstraktionsgrad und Komplexitätsgrad eine vertiefte oder erweiterte Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten ermöglicht. Für die Schüler der II. und III. Leistungsgruppe stehen die Sicherung und Festigung der Grundanforderungen und ihre Anwendung in lebens- und berufspraktischen Situationen im Vordergrund.
Sofern in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik eine Differenzierung nach Interessen erfolgt, sind die Schüler in Interessensgruppen nach dem gewählten Fachbereich, bzw. Gruppen von Fachbereichen zusammenzufassen, um sowohl beim Lernen wie auch beim Lehren besondere Anschaulichkeit und Motivation zu erzielen.
Sofern die für die Führung von Leistungs- oder Interessensgruppen erforderliche Schülerzahl nicht erreicht wird, können auch Formen der inneren Differenzierung durchgeführt werden. Innere Differenzierung dient dem optimalen individuellen Lernfortschritt und kann vor allem nach Lernzielen, Lernzielreihenfolge, Lernzeit, Unterrichtsverfahren und Unterrichtsmitteln erfolgen.
F. FÖRDERMASSNAHMEN
Für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht bis zum Ausmaß von 60 Unterrichtsstunden pro Klasse angeboten werden. Der Förderunterricht findet in Kursform von jeweils bis zu acht Unterrichtsstunden statt, wobei wöchentlich eine Unterrichtsstunde anzubieten ist. Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann der Förderunterricht auch geblockt, klassenübergreifend bzw. gruppenübergreifend oder integriert in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes geführt werden.
Schüler ohne positiven Abschluß der 8. Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluß (§ 28 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes) zu führen.
Da die Lernvoraussetzungen für diese Schüler außerordentlich unterschiedlich sein können, ist durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) ein besonderes Förderprogramm (Auswahl und Schwerpunktsetzung aus den Kernbereichen des Lehrstoffs der Pflichtgegenstände bzw. in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache auch nach dem Lehrplan der Hauptschule) zu erstellen. Sofern ein besonderes Förderprogramm nicht durch schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen wird, hat die Festlegung eines solchen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen des Landesschulrates zu erfolgen.
Weiters kann durch Verordnung des Landesschulrats die Gesamtwochenstundenanzahl für diese Schülergruppe auf bis zu 29 Wochenstunden verringert werden, wenn dadurch Fördermaßnahmen besonders intensiviert werden können und der Einstieg ins Berufsleben unterstützt werden kann.
Für außerordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, daß eine zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens sechs Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig.
Für ordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Bei einer drei- bis sechsstündigen Führung dieses Unterrichts kann für die teilnehmenden Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
G. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
| Lernzeiten | Wochenstunde(n) | |||
|---|---|---|---|---|
| Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
– Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
– Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
– Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
– Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
– Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
– Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
– Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
– Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
H. POLYTECHNISCHE SCHULEN, DIE EINER SONDERSCHULE ANGESCHLOSSEN SIND
Die Lehrstoffangaben in diesem Lehrplan gelten auch für Polytechnische Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit Sonderschulen stehen, die nach dem Lehrplan der Volks- oder Hauptschulen unterrichten. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können an diesen Schulen therapeutisch-funktionelle Übungen im Ausmaß bis zu zwei Wochenstunden festgesetzt werden, die in die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände einzurechnen sind.
Für Polytechnische Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit Sonderschulen für Blinde oder Gehörlose sowie mit Allgemeinen Sonderschulen stehen und als solche zu bezeichnen sind, gelten die Lehrstoffangaben dieses Lehrplanes als unter den herrschenden schulischen Gegebenheiten anzustrebende Richtmaße. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Stundenausmaß der einzelnen Pflichtgegenstände unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen Gegebenheiten im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl festgelegt werden, wobei eine Verringerung der Gesamtwochenstundenanzahl auf bis zu 29 Wochenstunden erfolgen kann.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes (Schulprofil).
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und berufsgrundbildende Ausbildungsziel der Polytechnischen Schule sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens abzustimmen. Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben
Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Z 2 der Stundentafel – Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht bzw. verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände vorgesehen werden.
Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden bzw. mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefaßter Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und erforderlichenfalls ein besonderes Förderprogramm festzulegen. Erfolgt schulautonom keine derartige Festlegung, so sind die erforderlichen Lehrplanbestimmungen durch den Landesschulrat zu treffen.
Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Sport“ festgelegt werden.
Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff sowie Didaktische Grundsätze zu enthalten.
Im Wege schulautonomer Bestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zulässig.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.
Verminderung der Gesamtwochenstundenanzahl
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann für einzelne Klassen oder Gruppen einer Schule eine Verminderung der Gesamtwochenstundenanzahl um 2 Wochenstunden festgelegt werden, sofern folgende Bedingungen zutreffen:
Die Lernvoraussetzungen in der Klasse oder Gruppe sind nach den örtlichen Gegebenheiten außerordentlich schwierig, und es liegt ein besonderes Konzept der Förderung vor.
Schulautonomer Fachbereich
Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefaßt werden.
Die Fachbereichsbezeichnung muß den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.
IV. STUNDENTAFEL
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
| Wochen-stunden | |||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Religion | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Deutsch | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Lebende Fremdsprache (Englisch)1) | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Mathematik | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre | 1 | ||||||||||||||||||||||||
| Bewegung und Sport. | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Zwischensumme (A) | 18 | ||||||||||||||||||||||||
| FACHBEREICHE | |||||||||||||||||||||||||
| Metall | Elektro | Holz | Bau | Handel-Büro | Dienstleis-tungen | Touris-mus | |||||||||||||||||||
| Technisches Seminar 2) 3) | 4 | 4 | 2 | 2 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Technisches Zeichnen 4) | 2 | 2 | 4 | 4 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Fachkunde | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Werkstätte | 7 | 7 | 7 | 7 | – | – | – | ||||||||||||||||||
| Betriebswirtschaftliches Seminar 5) | – | – | – | – | 4 | – | – | ||||||||||||||||||
| Human-kreatives Seminar 6) | – | – | – | – | – | 4 | 4 | ||||||||||||||||||
| Buchführung 7) | – | – | – | – | 4 | 2 | 2 | ||||||||||||||||||
| Textverarbeitung | – | – | – | – | 3 | 3 | 3 | ||||||||||||||||||
| Fachpraktische Übungen | – | – | – | – | 4 | – | – | ||||||||||||||||||
| Ernährung, Küchenführung, Service | – | – | – | – | – | 4 | 4 | ||||||||||||||||||
| Kreatives Gestalten | – | – | – | – | – | 2 | – | ||||||||||||||||||
| Zweite lebende Fremdsprache 8) | – | – | – | – | – | – | 2 | ||||||||||||||||||
| Zwischensumme (B) | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | ||||||||||||||||||
| Summe (A, B) | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | 34 | ||||||||||||||||||
| Wochen-stunden | |||||||||||||||||||||||||
| Angewandte Informatik | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Kommunikation, Werbung | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Textiles Werken | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Erweiterte Gesundheitslehre | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Verkehrserziehung | 1 | ||||||||||||||||||||||||
| Muttersprachlicher Unterricht | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| Wochen-stunden | |||||||||||||||||||||||||
| Religion | 2 | ||||||||||||||||||||||||
| Berufsorientierung und Lebenskunde | 2–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Politische Bildung und Wirtschaftskunde | 1–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Deutsch | 2–4 | ||||||||||||||||||||||||
| Lebende Fremdsprache 1) 8) | 2–4 | ||||||||||||||||||||||||
| Mathematik | 2–4 | ||||||||||||||||||||||||
| Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre | 1–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2–3 | ||||||||||||||||||||||||
| Zwischensumme (A) | 16–20 | ||||||||||||||||||||||||
| FACHBEREICHE | |||||||||||||||||||||||||
| Metall | Elektro | Holz | Bau | Handel-Büro | Dienst-leistungen | Touris-mus | Auto-nom | ||||||||||||||||||
| Technisches Seminar 2) 3) | 3–5 | 3–5 | 2–3 | 2–3 | – | – | 0–5 | ||||||||||||||||||
| Technisches Zeichnen 4) | 2–3 | 2–3 | 3–5 | 3–5 | 0–5 | ||||||||||||||||||||
| Fachkunde | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 0–3 | ||||||||||||||||||||
| Werkstätte | 5–9 | 5–9 | 5–9 | 5–9 | 0–9 | ||||||||||||||||||||
| Betriebswirtschaftliches Seminar 5) | 3–5 | 0–5 | |||||||||||||||||||||||
| Human-kreatives Seminar 6) | 3–5 | 3–5 | 0–5 | ||||||||||||||||||||||
| Buchführung 7) | 3–4 | 1–3 | 1–3 | 0–5 | |||||||||||||||||||||
| Textverarbeitung | 2–4 | 2–3 | 2–3 | 0–4 | |||||||||||||||||||||
| Fachpraktische Übungen | 3–6 | 0–5 | |||||||||||||||||||||||
| Ernährung, Küchenführung, Service | 2–4 | 3–5 | 0–5 | ||||||||||||||||||||||
| Kreatives Gestalten | 1–4 | 0–3 | |||||||||||||||||||||||
| Zweite lebende Fremdsprache 8) | 2–3 | 0–3 | |||||||||||||||||||||||
| Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände 9) | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–4 | 0–6 | |||||||||||||||||
| Zwischensumme (B) | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | 12–16 | |||||||||||||||||
| 0–1 | |||||||||||||||||||||||||
| Summe (A, B, C) | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 | |||||||||||||||||
| 0–4 | |||||||||||||||||||||||||
| 0–4 | |||||||||||||||||||||||||
1) einschließlich Fachsprache.
2) Technisches Seminar und Grundlagen der Mechanik im Fachbereich METALL.
3) Technisches Seminar und Grundlagen der Elektrotechnik im Fachbereich ELEKTRO.
4) Technisches Zeichnen und Konstruktionsübungen im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
5) Betriebswirtschaftliches Seminar und angewandte Informatik.
6) Human-kreatives Seminar und fachpraktische Übungen.
7) Buchführung und Wirtschaftsrechnen im Fachbereich HANDEL – BÜRO.
8) Die Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.
9) Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
10) Siehe Abschnitt II Unterabschnitt F Z 1.
Stundentafel der Deutschförderklassen:
| Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
|---|---|
| Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
| Religion | 2 |
| Weitere Pflichtgegenstände, Alternative Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen1) | 10 |
| Summe | 32 |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Polytechnischen Schule (Ziffer 1 Abschnitte C und D bzw. Ziffer 2 Abschnitte D und E)
1) Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Polytechnischen Schule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
V. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schüler aus.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen (insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht) sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die berufliche und private Lebenssituation der Schüler maßgeblich, sodaß die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein breites Spektrum von beruflichen bzw. schulischen Möglichkeiten eröffnen.
Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue technische Medien zweckmäßig einzusetzen. Die Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Personalcomputer als zeitgemäßes Schreib-, Speicher- bzw. Kommunikationswerkzeug soll als lernunterstützendes Medium verwendet werden, und die Informationsbeschaffung soll in vielfältigen Formen erfolgen.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen gehören zu den Hauptanliegen der Polytechnischen Schule.
Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.
Der Pflege eines altersgemäßen mündlichen und schriftlichen Ausdrucks ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen methodischen Vereinfachung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Durch vielfältige Wiederholung (nicht in Form von Leistungsfeststellungen) der wichtigen Hauptanliegen des Lehrplanes, getragen vom Verständnis für Zusammenhänge, ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Durch Veranstaltung von Exkursionen, Lehrausgängen und Berufspraktischen Tagen und Unterricht an außerschulischen Lernorten soll die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert werden.
Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf den Lehrstoff bezogen werden, sondern auch prozeßorientiert (durch Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau) erfolgen.
Auf die Sicherung der Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten durch Nutzung von Zeitressourcen zur Vertiefung und Festigung der Lehrinhalte des Kernbereiches ist Wert zu legen. Auf der Grundlage dieser gesicherten Kenntnisse und Fertigkeiten in den wesentlichen Inhalten des Kernbereiches bietet der im Lehrstoff der alternativen Unterrichtsgegenstände (Fachbereiche) ausgewiesene Erweiterungsbereich leistungsfähigen Schülern die Möglichkeit zum Erwerb zusätzlicher, weiterführender Lehrinhalte.
Technische Fachbereiche
Die in den vor dem Besuch der Polytechnischen Schule zurückgelegten Schulstufen gewonnenen Erfahrungen mit Natur und Technik sind in den Fachbereichen HOLZ, BAU, METALL oder ELEKTRO durch Realbezug anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Die Lehrstoffauswahl ist je nach Fachbereich den Berufsfeldern metallverarbeitender, elektrotechnischer, holzverarbeitender Berufe bzw. der Bau- und Baunebengewerbeberufe zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
Bei den gemeinsamen Lern- und Arbeitsprozessen sind zur Verbesserung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit, insbesondere für die Arbeitswelt, kommunikativ ausgeprägte Sozialformen zu wählen.
Die Inhalte aus dem jeweiligen technischen Fachbereich sind durch die Vernetzung von Lernfeldern zueinander in Beziehung zu bringen. Dies betrifft insbesondere die Fächer Mathematik, Technisches Seminar, Technisches Zeichnen sowie die Fachkunde und vor allem Werkstätte.
Bei der Auswahl der Inhalte sind Interessen und Neigungen sowie das Leistungsvermögen der Schüler zu berücksichtigen, sodaß in allen Gegenständen ein individueller Lernfortschritt erzielt werden kann.
Wichtig ist auch die Sensibilisierung und Schärfung der Wahrnehmung bezüglich der Folgen naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Eingriffe auf Natur, Tier und Mensch.
Handlungsorientierter Unterricht und ganzheitliche Lern- und Arbeitsweisen fördern die Fähigkeit zum Weiterlernen und zur Gestaltung der eigenen Lernprozesse.
Fachbereich HANDEL-BÜRO
Die Lehrstoffauswahl ist dem Berufsfeld der kaufmännischen Berufe (insbesondere Einzelhandels- und Bürokaufmann) zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
Die Beispiele sind praxisnah zu wählen und in einer der beruflichen Situation möglichst naheliegenden Arbeitsweise zu bearbeiten.
Die eigenständige Beschaffung von nachschlagbaren Daten, Routineberechnungen und Routineabläufe sollen durch die Verwendung von in der Praxis gebräuchlichen Hilfsmitteln unterstützt werden.
Anstelle einer isolierten Darbietung der Inhalte ist eine Vernetzung im gesamten Fachbereich anzustreben.
Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS
Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.
Regionale Aspekte und Schülerinteressen sind zu berücksichtigen.
Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 198/2017.
Evangelischer Religionsunterricht (Anm. 1)
Allgemeines Bildungsziel:
Der evangelische Religionsunterricht an den Polytechnischen Schulen soll den jungen Menschen vor der Berufswahl die Grundwahrheiten ihres evangelischen Glaubens in einfacher Form an Hand biblischer Texte vor Augen stellen und sie durch einen Überblick über die Probleme und Tatsachen ihres Lebens und des Lebens der Allgemeinheit aus christlicher Schau zu einem aus dem Geist des Evangeliums gestalteten Dasein leiten.
Folgende Themenkreise können je nach Umständen in Auswahl behandelt werden:
Leitthema: „Seid aber Täter des Wortes und nicht Hörer allein“ (Jak. 1,22).
I. Wir leben in unserem Glauben
Die Bibel – Wer ist Jesus Christus? – Das Christentum und die moderne Wissenschaft – Die Ökumene – Das Christentum und andere Formen religiösen und geistigen Lebens – Warum sind wir evangelisch?
II. Wir leben aus unserem Glauben
Mensch und Mitmensch: Ehe und Familie – Kinder, Eltern, Lehrer – Kameradschaft, Freundschaft, Liebe – Der Christ in der Wirtschaft.
Der Mensch in der modernen Welt: Beruf und Arbeit – Technik, Fluch oder Segen? – Krieg und Frieden – Der Mensch: Zerstörer oder Hüter der Schöpfung?
Der Mensch und die Freizeit: Die Massenmedien – Natur und Sport – Kunst und Wissenschaft.
Wie bleibe ich evangelischer Christ in der modernen Welt? Ich und meine Gemeinde – Mein Dienst in der Christenheit und in der Welt.
(_____
Anm. 1: Anlage 4 der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 tritt ab 1.9.2020 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 236/1997)
Altkatholischer Religionsunterricht
I. Allgemeines:
Der Bildungsgang für den altkatholischen Religionsunterricht an der Polytechnischen Schule schließt an den Bildungs- und Lernerfolg der Volks-, Haupt- und Sonderschule an. Dementsprechend sind die allgemeinen Bestimmungen, die didaktischen Grundsätze und die allgemeinen Bildungsziele der geltenden Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an den Volks-, Haupt- und Sonderschulen in sinnvoller Weise zu beachten.
Können Schüler der Polytechnischen Schule zu eigenen Sammelgruppen zusammengezogen werden, dann ist nach den unter Punkt II gebotenen Lehrplanaufgaben zu unterrichten. Im anderen Falle sind einzelne Schüler einer entsprechenden Volks-, Haupt- oder Sonderschulgruppe beizuziehen.
II. Bildungs- und Lehraufgabe:
Vertiefung der bisher im Religionsunterricht gewonnenen Kenntnisse.
Behandlung der Erfahrungen des täglichen Lebens in ihren Beziehungen zur christlichen Lehre.
Im besonderen ist auf eine Darlegung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sowie der ökumenischen Situation Bedacht zu nehmen.
Ferner ist das Verhältnis des einzelnen Gemeindemitgliedes zu seiner Kirche unter Beachtung von Verfassung, Lehre und Liturgie zu erörtern.
Israelitischer Religionsunterricht
Geschichte:
Wiederholung des Stoffes der 4. Hauptschulklasse, Geschichte der Juden in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Wien.
Geschichte der zionistischen Bewegung bis zur Staatsgründung (Pinsker, Herzl, Achad Haam, Weizmann, Balfour-Deklaration). Bedeutung des UNO-Beschlusses über die Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina, die Verwirklichung dieses Beschlusses am 14. Mai 1948 (5.Ijar, Tag der Unabhängigkeit).
Gebetbuch:
Nähere Kenntnisse der Gebetsordnungen. Inhalt und Sinn der wichtigen Gebete an den Wochentagen, am Sabbat und an den Feiertagen.
Hebräische Sprache:
Fortsetzung des hebräischen Sprachunterrichtes, aufgebaut auf dem bisher Gelernten.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 225/1992.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
BERUFSORIENTIERUNG UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– in Selbständigkeit und Selbstbewußtsein gefördert werden;
– sich seiner Neigungen, Interessen, Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen bewußt werden;
– positive Werthaltungen, kreative Handlungsfähigkeiten und soziale Kompetenz erwerben und diese in unterschiedlichen Lebensbereichen einsetzen können;
– persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit im Berufsfindungsprozeß entwickeln;
– sich Kenntnisse über die Berufs- und Arbeitswelt aneignen und sich aktiv mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Beruf und Arbeit auseinandersetzen;
– lebensbegleitendes Lernen, kontinuierliches Neuorientieren und Qualifizieren als Erfordernis bei sich ständig verändernden Berufsanforderungen erkennen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Berufsorientierung:
Persönlichkeit und Beruf:
Interessen, Neigungen und Fähigkeiten (Selbsteinschätzung) – berufliche Anforderungen.
Ausgewählte Berufsfelder bzw. Berufe. Berufsbiografien.
Reflexion des persönlichen Berufsfindungsprozesses:
Berufswunsch und Realisierbarkeit, Lebens- und Karriereplanung, Auswertung von Realbegegnungen und Lehrstellenbewerbungen, Berufsberatung.
Bedeutung und Bedingungen beruflicher Arbeit:
Arbeit als Teilnahme am gesellschaftlichem Leben und Dienst am Menschen. Arbeitsmarkt.
Arbeitnehmerisches und unternehmerisches Denken bzw. Handeln (Wirtschaftlichkeitsprinzip).
Formen sozialer Absicherung, berufliche Benachteiligung von Frauen, Arbeitslosigkeit.
Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt.
Menschengerechte Berufs- und Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen, Berufskrankheiten; Aspekte des Umweltschutzes im Betrieb.
Interessenvertretungen und deren Aufgabenbereiche, Jugendvertrauensrat.
Ausbildungmöglichkeiten im Anschluß an die Schulpflicht:
Schulische Bildungswege.
Die Ausbildung im dualen System: Lehrvertrag, Ausbildungsvorschriften; Lernen als Lehrling; Arbeitsbedingungen; Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung am Arbeitsplatz; Arbeitszeit, Entgelt. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufstätige.
Lebenskunde:
Klassen- und Schulgemeinschaft; soziales Lernen.
Persönliche Situation des Schülers; von Mädchen und Burschen. Erlebte Erziehung. Konflikte – Lösungsmöglichkeiten. Sinnvolle Freizeitgestaltung, Medien.
Lern- und Entspannungstechniken.
Entwickeln persönlicher Zukunftsperspektiven; Lebensgeschichten. Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragen des Lebens.
Menschen in Bedrängnis: Randgruppen, Minderheiten, Sekten, Sucht, Armut, Vorurteile.
Individuelle Freiheit und gesellschaftliche Normen, der Jugendliche im Rechtsstaat.
Partnerschaft und Sexualität.
Didaktische Grundsätze:
Der Berufsorientierung und Lebenskunde kommt – insbesondere in der Orientierungsphase – eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu.
Der Unterricht ist erfahrungs- und schülerorientiert, berücksichtigt generationsübergreifendes Lernen bietet Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Beachtung von Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Schüler, von Schülergruppen bzw. der Klassengemeinschaft, aktuelle Anlässe im Schulleben können der geeignete Ausgangspunkt für das Verfolgen der Bildungsziele sein.
Realbegegnungen in ihrer unterschiedlichen Form (Lehrausgänge, Berufspraktische Tage bzw. Wochen, Betriebserkundungen, außerschulische Experten im Unterricht, usw.) unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung. Für Schüler, die noch zu keiner Entscheidung in Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.
POLITISCHE BILDUNG UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– ausgehend von den gegenwärtigen Ereignissen im gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, Europa und der Welt altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten;
– die Fähigkeit erlangen, sich bewußt zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewußtes Handeln Verständigungsbereitschaft und Demokratiebewußtsein zu entwickeln.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Politische Bildung:
Menschenrechte.
Demokratie (direkte und indirekte), Konflikte und Konfliktlösungen in der Gesellschaft.
Grundzüge der österreichischen Verfassung, Politische Parteien, Interessenvertretungen.
Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene.
Österreich und die Europäische Union.
Wesentliche Ereignisse der jüngsten Geschichte (Zeitgeschichte) auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Wirtschaftskunde:
Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens.
Familienhaushalt, privater Zahlungsverkehr.
Österreichs Wirtschaftssystem: Soziale Marktwirtschaft, Öffentlicher Haushalt (Budget), Sozialpartnerschaft.
Betriebliche Organisation (Grundlagen). Der Betrieb in der Marktwirtschaft.
Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und ökonomische und ökologische Auswirkungen in verschiedenen Ländern, wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick.
Pflichtversicherungen, freiwillige Versicherungen.
Didaktische Grundsätze:
Kriterien für die Auswahl der Lehrinhalte bzw. Schwerpunktsetzungen können gegenwärtige Verhältnisse, tagespolitisch oder wirtschaftlich aktuelle sowie die Zukunft der Schüler betreffende Ereignisse sein. Für den Schüler soll durchschaubar werden, daß die Lehrinhalte in Beziehung zueinander stehen. Auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in Zusammenhänge ist stets zu achten.
Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, Vergleiche können zum kritischen Umgang mit diesen Informationen hinführen. Anhand von überschaubaren Beispielen soll ein kritisches Bewußtsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung, Steuerung von Meinungen durch verschiedene Möglichkeiten der medialen Darstellung geweckt werden.
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– in seiner sprachlichen Handlungsfähigkeit,
– im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie
– in der schriftlichen Kommunikation
Kompetenzen ausbauen, die seine persönliche und berufliche Entwicklung fördern und ihm die Teilnahme sowie Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglicht.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Mündliche Kommunikation:
Kommunikationsbarrieren überwinden durch Rollenspiel, nonverbale Kommunikation usw.
Diskussionstechniken verbessern (bewußt zuhören, eigene Meinung formulieren, andere Meinungen anerkennen und überprüfen; Konflikte erkennen und Lösungsmöglichkeiten finden).
Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes reflektieren und wiedergeben (auch unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel): erzählen, beschreiben, erklären, zusammenfassen, referieren und informieren; in gespielten und realen Situationen; an Inhalten, die den Interessen und beruflichen Zielen der Schüler entsprechen, wie zB Lehrstellensuche, Vorstellungsgespräch, Telefonat.
Schriftliche Kommunikation:
Informationen einholen und kritisch verarbeiten.
Formlose und normierte Texte des persönlichen und geschäftlichen Schriftverkehrs verfassen (zB Kurzmitteilungen, Berichte, Protokolle, Exzerpte, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben); formale Gestaltung von Geschäftsbriefen nach gebräuchlichen Normen, Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Firmen (Kaufvertrag); Formulare und Drucksorten ausfüllen.
Normen der Sprach- und Schreibrichtigkeit praxisorientiert anwenden, Rechtschreibschwächen durch individuelle Übungen unter Zuhilfenahme von Nachschlagewerken verbessern.
Formen kreativen Schreibens weiterentwickeln und Gebrauchstexte inhaltlich und graphisch gestalten (zB Einladung, Plakat, Schülerzeitung usw.).
Sprache bewußt, kritisch und konstruktiv einsetzen, den altersgemäßen Wortschatz (auch in Hinblick auf berufliche Interessen) vergrößern und allgemein gebräuchliche Fremdwörter entsprechend anwenden können.
Texte und Medien:
Motivieren zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor.
Verbessern der Technik des sinnerfassenden Lesens.
Kennenlernen und Reflektieren von Beispielen aus der Jugendliteratur und der allgemeinen Literatur.
Selbständiges Erweitern des Wissens durch Lesen und durch Nachschlagen in berufsorientierten Gebrauchstexten sowie Sach- und Fachbüchern bzw. elektronischen Datenträgern.
Persönliches Beurteilen und kritisches Auswählen von Texten und elektronischen Medien.
Schriftliche Arbeiten:
4 bis 6 Schularbeiten im Schuljahr im Gesamtausmaß von 4 bis 7 Unterrichtseinheiten (mindestens 2 Schularbeiten pro Semester).
Didaktische Grundsätze:
Das Üben mündlicher und schriftlicher Kommunikation soll sinnvollerweise in fachübergreifenden Handlungszusammenhängen erfolgen. Jeder Unterrichtsgegenstand soll explizit zur Sprachbildung beitragen.
Eine sinnvolle Abstimmung mit dem Unterricht anderer Unterrichtsgegenstände ist stets anzustreben. ZB schaffen die Kenntnisse und Fertigkeiten im korrekten Schriftverkehr einer Privatperson mit Firmen, Ämtern, Behörden des Unterrichtsgegenstandes Deutsch die Grundlagen für den Schriftverkehr zwischen Firmen in Textverarbeitung und Betriebswirtschaftlichem Seminar.
Der Deutschunterricht soll in allen Lernbereichen anwendungsorientierte Kenntnisse vermitteln und bei geeigneten Anlässen Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken nutzen und vielfältige Medien einsetzen.
Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen.
Die Verbesserung der Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und an konkreten Schreibanlässen orientieren.
Bei der Leistungsbeurteilung sind alle Lernbereiche gleichermaßen zu berücksichtigen.
Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“
Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung (Lehrplan der Hauptschule) findet unter besonderer Berücksichtigung der vorausgegangenen schulischen Lernerfahrungen sowie unter Einbeziehung einer für die künftige berufliche Tätigkeit erforderlichen grundlegenden fachsprachlichen Schwerpunktsetzung Anwendung.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand „Deutsch“ an der Polytechnischen Schule als Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache im Rahmen des interkulturellen Lernens auf der Zielebene („Bildungs- und Lehraufgabe“), auf der Stoffebene und auf der methodisch-medialen Ebene („Didaktische Grundsätze“) zu verstehen.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ ist im wesentlichen als Differenzierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplans für Deutsch an der Polytechnischen Schule orientiert.
Eine Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler in der Zweitsprache Deutsch soll auf der Ebene der jeweiligen Unterrichtsplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder integriert werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und schließlich fließend ineinander übergehen.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
(Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Situationen des beruflichen und privaten Lebens in der Fremdsprache bewältigen können und
– eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften, deren Lebensweise und Kultur einnehmen und offen sein für Kontakte von Mensch zu Mensch.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Der private Alltag und die Umwelt von Jugendlichen:
Persönliche Daten, Familie, Freunde, Freizeitaktivitäten, Sport und Gesundheit, Medien, Verabredungen, gemeinsame Unternehmungen.
Informationsmaterial, Gebrauchsanweisungen, Reparaturanleitungen verstehen.
Jugendliche im Ausland:
Reisemöglichkeiten, Unterbringung, Speisen, Getränke, Einkaufen, Weg erfragen und beschreiben, Post, Bank, medizinische Versorgung.
Brieffreundschaften (auch per Telekommunikation). Fremdsprachige Literatur.
Fachsprache:
Jugendliche in der Arbeitswelt:
Berufe und berufliche Tätigkeiten beschreiben, Vorstellungsgespräch, Anfragen, Mitteilungen, Telefonate, usw.
Aufbau eines berufsbezogenen Wortschatzes und dessen Anwendung in grundlegender berufsbezogener Kommunikation (zB Telefonate, Verkaufsgespräche, Beratungsgespräche).
Schularbeiten:
4 bis 6 Schularbeiten im Schuljahr im Gesamtausmaß von 4 bis 7 Unterrichtseinheiten (mindestens 2 Schularbeiten pro Semester).
Didaktische Grundsätze:
Durch schulautonome Bestimmungen kann auch eine andere Lebende Fremdsprache zum Gegenstand des Sprachunterrichts bestimmt werden (siehe Abschnitt IV Z 2). Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen aus dem Sprachunterricht der vorhergehenden Schulstufen auf. Grundsätzlich wird die Fremdsprache im Unterricht verwendet. Auf die mündliche Ausdrucksfähigkeit ist daher besonderer Wert zu legen. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Privat- und Berufsleben mit dem Schwerpunkt Kommunikation, wobei die Fähigkeit und Bereitschaft sich zu verständigen vor der unbedingten grammatikalischen Richtigkeit steht.
Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen. Die sprachlichen Fertigkeiten sollen laufend in realitätsbezogenen, auf Schülerinteressen abgestimmten Situationen geübt werden. Die Förderung des Hörverständnisses soll den Schüler befähigen, Englisch im direkten Kontakt mit fremdsprachigen Menschen und über Medien zu verstehen. Der selbständige Umgang mit Texten soll gepflegt werden. Die Arbeit mit dem zweisprachigen Wörterbuch ist zu üben, ein Grundwortschatz an Fachvokabular ist anzustreben.
Die Grammatik dient zur Unterstützung der mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfertigkeiten und soll nicht isoliert vermittelt werden.
Einfache Texte und Gebrauchsanleitungen von einfachen Geräten oder gängiger Software sollen sinngemäß richtig (übersetzt) wiedergegeben bzw. interpretiert werden.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Sicherheit in den Grundrechnungsarten, im Schlußrechnen und Prozentrechnen verbessern;
– gängige private und berufliche Aufgabenstellungen selbständig mathematisch lösen;
– den Zusammenhang von Problemstellung und Arbeitsweisen zu deren Lösung erkennen;
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.