Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
– anhand lebenspraktischer Beispiele einfache Funktionen in verschiedenen Formen darstellen;
– Grundkenntnisse im Bereich des technischen Fachrechnens erlangen;
– Grundkenntnisse im Bereich des wirtschaftlichen Rechnens vertiefen und Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kennenlernen;
– zu wirtschaftlichem Denken und längerfristigem Planen angeregt und zu kritischem Konsumverhalten hingeführt werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Wirtschaftsrechnen:
Grundrechnungsarten (mit Bestimmung von Stellenwerten), Prozentrechnung anhand vorwiegend wirtschaftlicher Aufgabenstellungen (zB Preislisten, Umsatzsteuer, Skonto, Rabatt) auch in Form einfacher Buchführung im Privathaushalt und im Kleinstbetrieb (Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, Kassabuch). Rechnen mit Zehnerpotenzen.
Funktionen:
Direkte und indirekte Proportionalität, Koordinatensystem, Wertetabelle, Linearität und deren Darstellung.
Darstellung von Daten durch Diagramme und Mittelwerte. Gleichungssysteme.
Allenfalls Einführung in die Vektorrechnung (Vektorbegriff, Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einer Zahl).
Sachrechnen:
Sachverhalte strukturieren, Lösungswege festlegen, fehlende Informationen erkennen und selbständig beschaffen (berechnen), Lösungsschritte logisch und ökonomisch gliedern und übersichtlich darstellen sowie Ergebnisse überprüfen (Schätzen, Kopfrechnen usw.), formulieren und interpretieren.
Aufgabenstellungen aus Sachbereichen wie:
Bauen und Wohnen: Betriebskosten, Flächen- und Körperberechnungen, Maßstab, Maßverwandlungen, Anwendung des Pythagoräischen Lehrsatzes.
Rund ums Geld: Sparen und Kredite, Währungen, Lohn, Lebenshaltungskosten.
Reisen: Fahrplan, Geschwindigkeit, Wechselkurse, Kalkulation.
Rund ums Kraftfahrzeug: Kosten, Steuer, Versicherung, Anhalteweg, Diagramme.
Arbeiten mit Werkstoffen: Dichte, Masse, Mischungen, Verschnitt, Bohrungen.
Schularbeiten:
4 bis 6 Schularbeiten im Schuljahr im Gesamtausmaß von 4 bis 7 Unterrichtseinheiten (mindestens 2 Schularbeiten pro Semester).
Didaktische Grundsätze:
Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen. Je nach Leistungsfähigkeit der Schüler soll schrittweise eine höhere Abstraktionsebene angestrebt werden. Bei der Auswahl aus den anwendungsorientierten Aufgabenstellungen ist von den Interessen und dem Leistungsvermögen der Schüler auszugehen.
Im Lernbereich Wirtschaftsrechnen sollen – vom persönlichen Erleben und vom Privathaushalt ausgehend – wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfaßt werden. Grundlegende Buchführungstechniken (Ein- und Ausgabenrechnung) nach den sogenannten „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ sind in dem Ausmaß zu vermitteln, wie es für den privaten Gebrauch, das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Um auf diesen Kenntnissen in anderen Unterrichtsgegenständen aufbauen zu können, sollte dieser Unterrichtsabschnitt zu Beginn des Schuljahres eingeplant werden.
Einige umfassende Aufgabenstellungen (Sachrechnen) aus dem Interessensbereich (Fachbereich) des Schülers sollen projektartig und nach Möglichkeit fächerübergreifend selbständig bearbeitet werden, wobei auch Freude an kreativen Lösungsmöglichkeiten erlebt werden soll.
Durch geeignete Kontrollverfahren (zB Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen, Schätzen) sollen Rechenergebnisse stets auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden.
Der elektronische Taschenrechner sowie der Computer (Tabellenkalkulation) sind als zeitgemäße Werkzeuge bei verschiedenartigen Aufgabenstellungen sinnvoll einzusetzen.
Anhand von Beispielen soll ein kritisches Bewußtsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung durch verschiedene Möglichkeiten der Zahlendarstellung (auch durch moderne Techniken) erreicht werden.
NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE, GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Grundkenntnisse über physikalische, chemische, technische und biologische Vorgänge, sowie ökologische Zusammenhänge, die im täglichen Leben eine Rolle spielen, vertiefen und erweitern;
– sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die der Mitmenschen bewußt werden und Präventivmaßnahmen zur Gesunderhaltung kennenlernen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Naturkunde und Ökologie:
Energieträger in Haushalt und Wirtschaft: Formen, Gewinnung, Umwandlung, Alternativenergien.
Elektrizität: Energieumwandlungskette, Möglichkeiten der Spannungserzeugung, Stromarten; Versorgung und Verbrauch; Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Elektrizität.
Verhältnis Mensch – Technik: Funktionen, Nutzen, Möglichkeiten und Auswirkungen moderner Technologien; aktuelle Entwicklungen im Transport- und Nachrichtenwesen.
Wohnen: Wohnraumgestaltung, Infrastruktur, Haustechnik, Baustoffe (Eigenschaften).
Lebensraum: Wasser, Luft, Boden, Klima, Vegetation, ökologisches Wirkungsgefüge; Auswirkungen menschlicher Eingriffe (Ökosysteme und Stoffkreisläufe); Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes. Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion.
Gesundheitslehre:
Körperbewußtsein. Etablierung eines Gesundheitsverständnisses unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit. Funktionen und Gesunderhaltung der Sinnesorgane und des Bewegungsapparates. Zivilisationskrankheiten. Suchtprävention (Ursachen und Folgen von Sucht). Sexualerziehung bzw. Kontrazeption. Gesundheitsvorsorge.
Erste Hilfe (Sofortmaßnahmen).
Didaktische Grundsätze:
Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenwelt der Jugendlichen soll anhand von praktischen Beispielen, Anschauungsmaterialien, Nutzung neuer Techniken bzw. experimentellen Nachweisen auch unter Einbeziehung von außerschulischen Lernorten hergestellt werden. Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte bzw. projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Natur und Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.
BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und Erziehung des Schülers leisten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind für den Schüler ausreichend und regelmäßig motorische Aktivitäten sicherzustellen. Im Unterricht soll die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz des Schülers entwickelt und gefördert werden.
Der Schüler soll vor allem
– die konditionellen und koordinativen Grundlagen in den Anwendungsbereichen des Wettkämpfens, Spielens, Leistens und Gestaltens sowie des gesundheitsbedachten Bewegungshandelns im Alltag, im Beruf und in der Freizeit ausbauen (motorische Kompetenz),
– die Befähigung zum Gruppenhandeln und zur Kooperation erhalten sowie Regelbewußtsein, Bereitschaft zum fairen Handeln entwickeln und Bewegungshandlungen organisieren und leiten können (soziale Kompetenz),
– Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Bewegungsfreude, Gesundheitsbewußtsein und Körpergewissen entwickeln sowie zur Körpersprache und zum Bewegungsausdruck befähigt sein (Selbstkompetenz),
– sachgerechtes Bewegungshandeln in der Natur in allen Belangen des Natursports entwickeln (Umweltkompetenz) und in verschiedenen Natursportarten seine individuellen und verantwortbaren Leistungsgrenzen erfahren (Selbstkompetenz),
– Wissen zum Bewegungshandeln als Voraussetzung einer kritisch-verantwortlichen Haltung gegenüber allen Erscheinungen der Bewegungskultur und einen Überblick zu regionalen Bewegungsformen, zu individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Sport, Spiel und Bewegung erhalten (Fachkompetenz).
Lehrstoff:
Kernbereich:
Motorische Grundlagen:
Verbessern der konditionellen und koordinativen Grundlagen. Insbesondere Verbessern der Kraft durch Bewältigung leichter Geräte und des eigenen Körpergewichtes, der Ausdauer durch Dauer- bzw. Intervallbelastung im vorwiegend aeroben Bereich, der Reaktions-, Aktions- und Kraftschnelligkeit, der Gelenkigkeit/Beweglichkeit durch ausgewählte Stretch – und Dehnprogramme und des statischen und dynamischen Gleichgewichtes.
Ausbau der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten durch Ansprache verschiedener Sinne, durch Bewußtmachen des eigenen Bewegungsverhaltens, durch situative Veränderung der Raumlage, durch Gestalten und Nachvollziehen verschiedener Rhythmussequenzen.
Umsetzen der erlernten Grundstrukturen in unterschiedlichsten Sportarten.
Weiterentwickeln und Festigen des Leistungswillens der Schüler durch Bewußtmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit für ihr eigenes Leben.
Sportlich-wetteifernde Bewegungshandlungen:
Durchführen von Einzel- und Gruppenwettkämpfen in verschiedenen Sportarten unter den Aspekten des Sich-Bewährens, der Fairneß und der Beachtung der Wettkampfregeln sowie der Bewältigung von Sieg und Niederlage.
Erhalten und Verbessern eines individuellen und vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus (Leistungsbreite, Leistungssteigerung. Entwickeln von Durchsetzungsvermögen).
Spielerische Bewegungshandlungen:
Spontanes und kreatives Spielen in verschiedenen Situationen mit und ohne Gerät; kooperative Spiele; Spiele ohne Verlierer; regelungebundene und regelgebundene Spiele.
Große Sportspiele oder Vorformen der großen Sportspiele im Hinblick auf eine Wahl als lebensbegleitende Sportart. Weiterentwicklung von Spielfähigkeit und Befähigung zum Setzen von taktischen Maßnahmen und Erprobung in Wettkämpfen innerhalb und außerhalb der Schule.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Körperwahrnehmung und ästhetische Bewußtseinsbildung ermöglichen. Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in und durch Bewegung zum Ausdruck bringen. Eigentätigkeit und Kreativität im Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen fördern. Erfahren der Koordination von Raum, Zeit und Objekten vermitteln. Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung. Einzel- und Gruppengestaltung. Tanzformen. Gauklerische Kunstformen (Jonglieren, akrobatische Elemente).
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
Körpergefühl entwickeln: Bewußtmachen der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit (aktive Erholung und ausgleichende Bewegung).
Erfahren lassen funktionell richtigen Bewegens in Alltags- und Berufstätigkeit und bei sportlichen Aktivitäten. Feststellen, Ausgleichen und Vermeiden muskulärer und motorischer Defizite. Reaktionen des Körpers erfahren. Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe. Fitneßübungen (auch an Fitneßgeräten).
Fachspezifische Informationen: Wirbelsäule und Muskelfunktion. Ermüdung. Pulsfrequenz. Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten. Grundlegendes Wissen zur Bewegungskultur (Spielregeln, Wettkampfbestimmungen, Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe usw.) und zu Gefahren bei Natursportarten.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Entdecken und Erschließen von Bewegungen (zB auf festen Flächen, Schnee, Wasser, Eis, Luft, oa.) oder auf rollenden und gleitenden Untersätzen (zB Fahrrad, Einrad, Rollbrett, Rollschuhe, Inlineskater, Eisschuhe, Ski, Snowboard). Sicherheit durch gemeinsames Handeln gewinnen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht erfordert besondere Bemühungen, die Schüler bis zum Schulabschluss ausreichend zu befähigen und anzuregen, Bewegung, Spiel und Sport auch über die Schulzeit hinaus zu betreiben.
Die Unterrichtsverfahren und die Leistungsanforderungen sind besonders auf das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau abzustellen und der unterschiedliche Stand von Erfahrung und Können der Schüler ist so zu berücksichtigen, dass sich in der Folge möglichst eine lebenslange Bewegungsfreude entwickelt. Sinnvolle Kooperationen mit sportlich- und gesundheitsorientierten Freizeiteinrichtungen können sowohl den Unterricht wie auch das Freizeitverhalten der Jugendlichen nachhaltig bereichern.
Mit den Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive, soziale und kognitive Anteil im sportlichen Handeln berücksichtigt werden. Je nach den Interessen und Bedürfnissen der Schüler kann eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff erfolgen (z. B. Trendsportarten, Pflege lokaler und historischer Bewegungskultur).
Durch das Bilden schwerpunktmäßiger Gruppen (auch klassenübergreifend) für bestimmte Bewegungsformen auch über längere Zeit hinweg kann Schülerinteressen besser entsprochen werden und damit ein Beitrag zum Bewusst machen lebensbegleitenden Sporttreibens erfolgen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind anzustreben; fachbezogener Projektunterricht und fächerübergreifender Projektunterricht können vor allem im Rahmen von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen motivierend wirken.
Als eine mögliche Motivation zum sportlichen Handeln sind Wettkämpfe und Wettspiele (innerhalb der Klasse, innerhalb der Schule, mit anderen Schulen und im außerschulischen Sport) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen zu fördern.
Inhalte und Organisation des Unterrichtes sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen. Insbesondere eröffnet die Einbeziehung von Schulveranstaltungen und/oder von Kooperationen mit außerschulischen Partnern die angestrebte Vielfalt der Unterrichtsangebote.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schüler zu gewährleisten.
B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE
TECHNISCHES SEMINAR UND GRUNDLAGEN DER MECHANIK
(Fachbereich METALL)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen können, Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
– Grundkenntnisse der Mechanik erwerben und ihre Bedeutung für technische Abläufe erkennen, um zu einer exakten Arbeitsweise bei graphischen und rechnerischen Lösungsmethoden zu gelangen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Angewandte Physik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Mechanik:
Grundlagen der Statik: Kennzeichen der Kraft, Kräftemaßstab, Verschiebungssatz, Wechselwirkungsgesetz.
Darstellen und Zusammensetzen von Kräften (grafische und rechnerische Methoden).
Kraftmoment, Hebelgesetz und Momentensatz mit einfachen Anwendungen.
Reibung: Haft- und Gleitreibung, Reibungsgesetz.
Festigkeitslehre: Grundbegriffe, Beanspruchungsarten.
Erweiterungsbereich:
Gleichgewichtslehre und Schwerpunktsbestimmung anhand ausgewählter Beispiele. Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften (deren Wirkungslinien sich nicht in einem einzigen Punkt schneiden). Freimachen von Bauteilen.
Zugversuch, Spannungs- und Dehnungsdiagramm.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Seminar (Fachbereiche HOLZ bzw. BAU).
TECHNISCHES SEMINAR UND GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
(Fachbereich ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen sowie Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
– einfache elektrotechnische Berechnungen durchführen können;
– Grundgesetze der Elektrotechnik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können;
– zu einer genauen Arbeitsweise und zu gesicherten Grundkenntnissen auch in Hinblick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften geführt werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Angewandte Physik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
Wie Lehrstoff im Kernbereich des Pflichtgegenstands Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.
Grundlagen der Elektrotechnik:
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes, Fehlerarten, Arbeitssicherheit, Schutzmaßnahmen.
Das Ohm`sche Gesetz, Zusammenhänge im einfachen Stromkreis (Zeichnen von Schaltplänen, Aufbau von Schaltungen, Handhabung von Meßgeräten, Verfassen von Versuchsberichten).
Widerstandsbestimmungen, Leitwert.
Reihen- und Parallelschaltung von ohmschen Widerständen, gemischte Widerstandsschaltungen. Kirchhoffsche Gesetze.
Bauarten von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung bei rein ohm`schen Verbrauchern und Wirkwiderständen.
Elektrochemie: Elektrolyse, Galvanische Primär- und Sekundärelemente.
Erweiterungsbereich:
Reihen- und Parallelschaltung von Spannungsquellen. Praktische Aufgabenstellungen in Form von Schaltübungen.
Elektrische Arbeit und Leistung: Stromabrechnung (Grund-, Meß- und Arbeitspreis).
Das elektrische Feld: Stromdichte und Ladungsmenge, Kondensatoren im Gleichstromkreis, Laden/Entladen von Kondensatoren, Bauarten.
Elektromagnetismus: Magnetfeld, magnetischer Kreis, elektrodynamischer Effekt (Motorprinzip), elektromagnetische Induktion (Generator und Transformatorprinzip).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Seminar (Fachbereiche HOLZ bzw. BAU).
TECHNISCHES SEMINAR
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen;
– Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Angewandte Physik:
Internationales Einheitensystem und normgerechte Terminologie.
Grundkenntnisse der Mechanik wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, Gravitation, Trägheit, Masse, Kraft, Gewichtskraft, Reibung, Arbeit, Leistung.
Grundkenntnisse flüssiger und gasförmiger Körper wie Aggregatzustände, Druck, Oberflächenspannung, Kapillarität, Strömungen.
Wesen des elektrischen Stroms (Grundlagen der Elektrizität, Stromarten, einfacher Stromkreis).
Angewandte Chemie und Umwelttechnik:
Chemische Stoffe (Gemenge, Verbindung, Reinstoff). Chemische und
physikalische Trennverfahren.
Aufbau der Materie: Atomaufbau, Atommodelle, Periodensystem.
Säuren und Basen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe bezogen auf die Fachbereiche.
Chemische Grundkenntnisse für die Fachbereiche.
Erweiterungsbereich:
Physik: Kinematik (Zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Newton`sche Axiome, Impuls). Energiesatz.
Chemie: Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen. Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Redoxreaktionen. Inerte Gase.
Didaktische Grundsätze:
Ausgehend vom aktuellen Wissensstand der Schüler werden physikalische und chemische Zusammenhänge an Beispielen aus den Fachbereichen experimentell und rechnerisch erarbeitet. Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.
Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.
Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstützes (Anm.: richtig: computerunterstütztes) Lernen mit geeigneter Software für Computermeßmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Meßgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.
TECHNISCHES ZEICHNEN
(Fachbereiche METALL, ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– mit Zeichengeräten, Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
– einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
– das räumliche Vorstellungsvermögen ausweiten;
– Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung; Normschrift, Linienarten.
Freihandskizzen, Situationsskizzen und Modellaufnahmen als Grundlage für technische Zeichnungen.
Darstellung einfacher ebenflächiger Körper in den zugeordneten Normalrissen. Räumliche Darstellung von Werkstücken. Schnittdarstellung von Werkstücken.
Normgerechte Bemaßung. Maßstäbliches Zeichnen. Erstellung von Stücklisten.
Computerunterstütztes Zeichnen.
Erweiterungsbereich:
Toleranzen und Passungen in der technischen Zeichnung. Oberflächenbezeichnungen.
Verwendung der elektrischen Schaltsymbole in technischen Zeichnungen.
Einsatz von Toleranz- und Werkstofftabellen.
Didaktische Grundsätze:
Durch das Lesen von Zeichnungen und die Einsicht in die Herstellung der Werkstücke soll dem Schüler das Verständnis für Zusammenhänge vermittelt werden (zB durch Fertigungszeichnungen für die in der Werkstätte herzustellenden Werkstücke mit Stücklisten). Auf genaue Ausführung und normgerechte Bemaßung im Hinblick auf die Fertigung von Werkstücken ist besonderes Augenmerk zu legen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder, Filme und den Einsatz von einfachen Grafik- und Konstruktionsprogrammen am Computer sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
TECHNISCHES ZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– mit Zeichengeräten, einschlägigen Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
– einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
– das räumliche Vorstellungsvermögen ausweiten und einfache Technische Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können;
– Objekte, insbesondere deren Proportionen, nach der Natur und nach Modellen zeichnerisch darstellen können;
– Zeichnungen passend beschriften und den Materialbedarf aus den Zeichnungen erstellen können;
– im Bereich darstellender Geometrie aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen, die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können sowie
– geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Wie Technisches Zeichnen in den Fachbereichen METALL bzw. ELEKTRO.
Darstellung von einfachen Werkstücken aus Holz und Holzverbindungen.
Konstruktionsgrundlagen für Bauzeichnungen und Detailzeichnungen einzelner Bauelemente. Lesen von Plänen.
Darstellende Geometrie:
Geometrische Grundkonstruktionen (Profile, Rundungen, Bögen usw.); Geometrische Hilfen. Parallelprojektion von Punkt, Gerade und Ebene mittels kotierter Angabe im kartesischen Koordinatensystem. Gerade in besonderer und allgemeiner Lage. Wahre Länge von Strecken.
Normale Axonometrie: Darstellung von Werkstücken aus der Werkstätte in normalaxonometrischen Abbildungsverfahren (Einschneideverfahren).
Lösung einfacher stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen, Körper in besonderer Lage.
Freihandzeichnen:
Schriftbilder. Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern. Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen. Proportionsgerechte Wiedergabe von Werkstücken in Entwurfsskizzen. Modellaufnahme. Parallelprojektionen und einfache Perspektiven. Zeichnen und Malen in Hinblick auf die Gestaltung von Bauplänen.
Erweiterungsbereich für den Fachbereich HOLZ:
Fertigungszeichnungen. Möbelkonstruktion. Möblierungspläne und deren Gestaltungselemente an einfachen Aufgaben. Lage von Geraden zueinander, allgemeine und projizierende Ebenen. Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion mit ebenflächig begrenzten Körpern in allgemeiner Lage.
Erweiterungsbereich für den Fachbereich BAU:
Ausführung einfacher Lagepläne, Hauspläne und Gebäudeschnitte. Modellanfertigungen. Bildvergrößerungsmethoden.
Künstlerisches Design und eigene kreative und funktionale Entwürfe.
Didaktische Grundsätze:
Wie in Technischem Zeichnen in den Fachbereichen METALL und ELEKTRO.
Persönliche Gestaltungsideen der Schüler und deren Umsetzung in fachgerechte Konstruktion sollen gefördert werden. Die Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Umsetzung von Technischen Zeichnungen in reale Ausführungen soll auch durch Realbegegnungen (Betriebserkundungen; Lehrausgänge auf Baustellen usw.) unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften unterstützt werden.
FACHKUNDE
(Fachbereiche METALL, ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– theoretische Grundlagen des allgemeinen Maschinenbaus;
– Maße, Meß- und Prüfgeräte und ihre Funktion kennen;
– gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich verstehen;
– gebräuchliche Werkstoffe kennen;
– Sicherheitsvorschriften und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen.
Messen, Prüfen und Anreißen:
Längen, Winkel, Ebenheit (Maßstab, Meßschieber, Winkelmesser, Anschlagwinkel, Haarlineal, Radiuslehre). Nenn- und Istmaß, Toleranz.
Fertigungstechnik:
Handwerkzeuge, einfache Maschinen und Arbeitstechniken der spanlosen und spanabhebenden Formgebung wie
spanende Fertigungsverfahren von Hand (Sägen, Feilen, Reiben, Gewindeschneiden);
spanende Fertigungsverfahren mit Werkzeugmaschinen (Bohren, Drehen, Fräsen);
spanlose Fertigungsverfahren (Biegen, Schmieden);
Verbindungstechniken (Schrauben, Verstiften, Nieten, Löten; Schweißen).
Werkstoffkunde: Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von Eisen und Stahl.
Erweiterungsbereich:
Spezielle Meß- und Prüfverfahren (zB Meßschraube, Meßuhren).
Verfahren aus den Bereichen Urformen (zB Gießen, Sintern), Umformen (zB Schmieden, Biegen), Trennen, Zerteilen, Fügen und Stoffeigenschaften ändern (zB Härten).
Werkstoffkunde: Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der gebräuchlichsten Werk- und Hilfsstoffe (Nichteisenmetalle und Legierungen, Kunststoffe).
Werkstattmäßige Prüfung von Werkstoffen. Oberflächen- und Korrosionsschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage der Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.
Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.
FACHKUNDE
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die im Fachbereich verwendeten Werkstoffe, Maße, Werkzeuge und Maschinen kennen;
– gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich unter dem Aspekt der technisch und wirtschaftlich richtigen Anwendung und ihrer Umweltverträglichkeit verstehen;
– Sicherheits- und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen.
Werkstoff Holz:
Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Verwendung, Verarbeitung, Holztrocknung, Lagerung, Krankheiten, Fehler und Güteklassen, Holzschutz.
Zusätzlich für den Fachbereich HOLZ:
Die Tischlerwerkstatt, Handwerkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinenwerkzeuge des Tischlers.
Hilfswerkstoffe wie Dübel, Schrauben, Nägel, Kleber, Leime.
Bedeutung des Waldes, Waldpflege, Waldbestand, Umweltbeziehungen, Wachstum und Teile des Baumes. Wirtschaftlich wichtige Holzarten deren Eigenschaften und Verwendung.
Holzschnitte, Furniere.
Zusätzlich für den Fachbereich BAU:
Kennenlernen von Werkzeugen, Maschinen und Geräten aus dem Bereich der Bau- und Vermessungstechnik.
Aufbau, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung der wichtigsten Baustoffe.
Kennenlernen der Elemente eines Bauwerkes wie Fundament, Mauerwerk, Deckenkonstruktion.
Malerarbeiten: Grundlagen der Farbenlehre. Eigenschaften und Verwendung gebräuchlicher Streichmittel; Kennenlernen von Werkzeugen, Geräten und Arbeitstechniken.
Fliesenlegerarbeiten: Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Platten und Fliesen, Klebe- und Fugenmörtel. Kennenlernen von Werkzeugen und Geräten. Einfache Verlegeregeln und Materialbedarfsberechnungen.
Erweiterungsbereich im Fachbereich HOLZ:
Projektartige Erweiterung ausgewählter Themenbereiche.
Holzanatomie (mikroskopischer und makroskopischer Aufbau).
Plattenwerkstoffe (Arten, Aufbau, Herstellung und Eigenschaften).
Erweiterungsbereich im Fachbereich BAU:
Ablauf eines Bauvorhabens von der Planung bis zur Fertigstellung.
Wichtige Bauvorschriften. Grundlagen der Statik im Baubereich.
Didaktische Grundsätze:
Entsprechend den beruflichen Interessen der Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.
Wie im Pflichtgegenstand Fachkunde METALL bzw. ELEKTRO.
WERKSTÄTTE
(Fachbereiche METALL, ELEKTRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Anforderungen von Tätigkeiten im Metall- und Elektroberufen kennen und einschätzen können;
– fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
– sich eine genaue und verantwortungsbewußte Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
– im Unterricht des Fachbereiches verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Arbeitshygiene, Entsorgungsvorschriften.
Erlernen grundlegender Arbeitstechniken (Handfertigkeiten) an einfachen Werkstücken nach Zeichnungen und Arbeitsplänen: Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen, Richten, Biegen, Feilen, Schleifen, Sägen, Gewindeschneiden.
Bohren: Maschinenaufbau; Grundfertigkeiten: Bohren, Senken.
Zusätzlich für den Fachbereich METALL:
Grundfertigkeiten der handwerklichen Blechbearbeitung: Falzen, Abkanten, Löten, Nieten, Korrosionsschutz.
Zusätzlich für den Fachbereich ELEKTRO:
Grundlagen der Elektrotechnik; Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren, einfache Installationsschaltungen; einfache Meßtechnik im Kleinspannungsbereich.
Erweiterungsbereich:
Festigung der Grundfertigkeiten. Herstellung komplexerer Werkstücke.
Montage und Demontage von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen (zB Fahrrad, Moped-, Motorteile) oder gebräuchlichen Geräten zur Funktionsuntersuchung.
Kennenlernen einfacher maschineller Fertigungstechniken. Erweiterte Schaltübungen; Herstellung einfacher gedruckter Schaltungen (im Fachbereich ELEKTRO).
Didaktische Grundsätze:
Der Kernbereich im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche METALL und ELEKTRO und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt durch die Fachlehrkraft die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff des Kern- und Erweiterungsbereiches.
Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.
Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik dürfen grundsätzlich nur im spannungslosen Zustand, meßtechnische Arbeiten durch Schüler nur im Kleinspannungsbereich durchgeführt werden.
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen (gemäß Allgemeiner Unfallversicherungsanstalt) vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.
Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation (zB Teamarbeit) klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.
Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten (Zeichnungen, Arbeitsweisen, Werkstoffe, Werkzeuge, Zeiteinheiten usw.) dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbuch).
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.
WERKSTÄTTE
(Fachbereiche HOLZ, BAU)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Anforderungen von Tätigkeiten in Holz-, Bau und Baunebengewerbeberufen kennen- und einschätzen lernen;
– fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
– sich eine genaue und verantwortungsbewußte Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
– im Unterricht des Fachbereichs verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Unfallverhütung, Werkstättenordnung. Vertrautmachen mit der Werkstättenorganisation, fachgerechter und sicherer Umgang mit Werkzeug und Handmaschinen, Arbeitsorganisation, Material- und Zeitbedarf. Einhaltung der Umweltauflagen.
Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Handmaschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen zur Holzbearbeitung.
Erlernen von Grundtätigkeiten, wie Messen, Anreißen, Aufreißen, Sägen, Stemmen, Raspeln, Feilen, Bohren, Hobeln, Putzen usw. an einfachen Werkstücken.
Zusätzlich für den Fachbereich HOLZ:
Herstellen einfacher Holzverbindungen auch unter Einsatz von Verbindungsmitteln wie zB Schrauben, Nägel, Dübel, Leim.
Herstellen von Gebrauchsgegenständen und Werkstücken, an denen Grundtätigkeiten, Holzverbindungen, Verbindungsmittel und Oberflächenbehandlungen praktisch angewandt werden.
Zusätzlich für den Fachbereich BAU (Schwerpunkte nach beruflichen Interessen der Schüler):
Vermessungsarbeiten:
Kennenlernen von Meßgeräten. Längen-, Winkel- und Höhenmessung, Waagriß.
Maurerarbeiten:
Errichtung von Mauerteilen unter Berücksichtigung von Verbandsregeln und meßtechnischen Vorgaben; Zwischenwandelemente in Trockenbauweise (zB Holz, Gipsverbundplatten).
Maler- und Anstreicherarbeiten:
Meßtechnische Vorarbeiten. Vorbehandlung von Untergründen, Auftragstechniken, Gestaltung von Übungsflächen.
Übungen zu den Erkenntnissen der Farbenlehre (Farbmischung, Farbkontraste, usw.); Gestalten von einfachen Ornamenten und Schriften.
Fliesenlegerarbeiten:
Meßtechnische Vorarbeiten. Be- und Verarbeitung von keramischen Werkstoffen und deren Verfugung unter Berücksichtigung von Verlegungsregeln an Übungsflächen.
Erweiterungsbereich:
Festigung der Grundfertigkeiten.
Anfertigung bzw. Gestaltung komplexerer Werkstücke und Bauteile in Projekten.
Beton- bzw. Mörtelbereitung; Kennenlernen von Verputzarbeiten und Errichten einfacher Ziegelverbände.
Gestaltung von Außenflächen (zB Pflasterung eines Gehweges im Sandbett), Gestaltung von Innenräumen (zB Tapeziererarbeiten).
Didaktische Grundsätze:
Der Kernbereich im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche HOLZ und BAU und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schüler und den organisatorischen bzw ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff des Kern- und Erweiterungsbereiches. Weitere Didaktische Grundsätze wie im Pflichtgegenstand Werkstätte im Fachbereich METALL bzw. ELEKTRO.
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES SEMINAR UND ANGEWANDTE INFORMATIK
(Fachbereich HANDEL-BÜRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die wichtigsten Einrichtungen des Wirtschaftslebens und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennenlernen;
– Einblick in den Aufbau und in den Entscheidungsablauf eines Unternehmens gewinnen;
– Tätigkeiten und Anforderungen aus dem Bereich der Handels-, Büro- und Kommunikationberufe (Anm.: richtig: Kommunikationsberufe) je nach Interesse kennenlernen und selbständig ausführen;
– zu wirtschaftlichem Denken angeleitet werden;
– ein konstruktiv-kritisches Verhältnis für sämtliche Anwendungsformen der Mikroelektronik und Telematik entwickeln.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Einblick in den Aufbau und die Organisation von Unternehmen. Bedeutung von Betrieben im regionalen Bereich.
Das Unternehmen in Bezug auf sein soziales, ökologisches, technologisches und rechtliches Umfeld.
Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen, Anbahnung, Inhalt, Abschluß und Erfüllung des Kaufvertrages. Praxisnahe Erstellung der gängigen Schriftstücke im Rahmen des Kaufvertrages und Abwicklung des modernen Zahlungsverkehrs.
Grundkenntnis von Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten der im kaufmännischen Bereich üblichen elektronischen Hilfsmittel, Geräte und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware, Software, Benutzeroberfläche).
Bearbeitung kaufmännischer Aufgabenstellungen unter Verwendung moderner Verfahren: Textbearbeitung, Datenbeschaffung und -bearbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik.
Erweiterungsbereich:
Projektartige Aufgabenstellungen zum Kaufvertrag, Zahlungsverkehr. Umgang mit modernen Kommunikationsmedien.
Spezielle Formen des Zahlungsverkehrs und der Finanzierung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll handlungsorientiert und praxisorientiert organisiert werden. In der Praxis gebräuchliche Hilfsmittel und Drucksorten sollen nach Möglichkeit auch im Unterricht verwendet werden.
Die Schüler sollen zeitgemäße Informations- und Bürotechniken kennenlernen und Computer lernzielorientiert als Arbeitsmittel einsetzen.
HUMAN-KREATIVES SEMINAR UND FACHPRAKTISCHE ÜBUNGEN
(Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– zu positiven Werthaltungen und Grundsätzen für das persönliche und berufliche Leben gelangen;
– sicheres und selbstbewußtes Auftreten erlangen und zur Selbstreflexion befähigt werden;
– für die Situationen und Anliegen anderer unter besonderer Berücksichtigung von Randgruppen der Gesellschaft sensibilisiert werden;
– Verständnis für die Bedeutung des Tourismus in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht erlangen;
– in Ergänzung zu den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches Kenntnisse erweitern und Fertigkeiten üben, die für die Bewältigung der Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes bedeutend sind;
– kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewußt zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
– gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Formen des menschlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft; Beruf und Freizeit.
Ursachen, Folgen und Bewältigung von Konflikten.
Tourismus: Entwicklung und Bedeutung des Tourismus, positive und negative Auswirkungen. Tourismusgeografie Österreichs (landwirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten).
Betriebsformen (Hotel, Restaurant, Jugendherberge, Ferienwohnungen).
Konsumverhalten, Konsumentenschutz, Gewährleistung.
Wohnen, Wohnraumgestaltung.
Mode; Kosmetik.
Fachpraktische Übungen:
Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule und/oder in öffentlichen oder betrieblichen Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereichen der Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN und TOURISMUS.
Büroorganisation.
Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel.
Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien: Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Erweiterungsbereich:
Entwickeln, üben persönlicher Lerntechniken und Entspannungstechniken.
Erste Hilfe. Hauskrankenpflege. Über Ernährung, Betreuung und Pflege von Kleinkindern und anderen betreuungsbedürftigen Menschen.
Organisation und wirtschaftliche Abwicklung von Projekten wie Schulfesten, Schulveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, usw.
Didaktische Grundsätze:
Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schüler Bedacht.
Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerläßlich.
BUCHFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHNEN
(Fachbereich HANDEL-BÜRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
– einfache Buchführungsarbeiten bei erweiterten Geschäftsfällen anhand von Belegen praxisgerecht und selbständig ausführen;
– die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Wie Lehrstoff im Pflichtgegenstand Buchführung in den Fachbereichen DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS.
Geschäftsfälle: Debitoren, Kreditoren, Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.
Abschluß: einfache Um- und Nachbuchungen.
Wirtschaftsrechnen:
Rechnen mit gebräuchlichen Maßen.
Schlußrechnungen (Mengen- und Preisberechnungen, Währungsrechnungen).
Durchschnittsrechnungen (einfacher und gewogener Durchschnitt).
Prozentrechnung (einfache Beispiele zur Kalkulation, Handelsspanne, Zinsen- und Ratenberechnungen).
Erweiterungsbereich:
Verbuchung von Geschäftsfällen eines Abrechnungsmonats anhand von losen Belegen inklusive Summen und Saldenbilanz.
Auf- und Abschlagfaktoren (Kalkulation). Kostenaufstellungen und Vergleiche (Angebote, Erträge).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Buchführung in den Fachbereichen DIENSTLEISTUNGEN bzw. TOURISMUS.
Für Wirtschaftsrechnen wird mindestens ein Ausmaß von einer Wochenstunde vorzusehen sein.
BUCHFÜHRUNG
(Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
– einfache Buchführungsarbeiten anhand von Belegen praxisgerecht und selbständig ausführen;
– die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Organisation des betrieblichen Rechnungswesen in Klein- und Mittelbetrieben: Aufgaben des Rechnungswesens, Buchführungsvorschriften, Bücher, Belegwesen. Buchführungssysteme (Überblick).
System der doppelten Buchführung und Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen:
Bilanz und Inventarium: Konto; Konteneröffnung; Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch; Kontenabschluß, Kontenrahmen und Kontenplan;
Summen- und Saldenbilanz; Erfolgsrechnung.
Erweiterungsbereich:
Verbuchen einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
Einblick in den Aufbau und die Organisation von Tourismus- und Dienstleistungsbetrieben.
Didaktische Grundsätze:
Zahlenverständnis, sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und Hilfsmittel (Taschenrechner) sollen vom Schüler durch ständige Anwendung gepflegt und weiterentwickelt und durch Ergebniskontrolle überprüft werden.
Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens (Grundrechnungsarten, Prozentrechnung und deren Anwendung) sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln (nach Möglichkeit auch elektronischen) soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainigsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.
TEXTVERARBEITUNG
(Fachbereiche HANDEL-BÜRO, DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– normgerechte Schriftstücke mit der Schreibmaschine bzw. mit dem Computer unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode anfertigen können;
– die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogrammes anwenden können;
– allenfalls eigene Niederschriften und kurzschriftliche Vorlagen in Verkehrsschrift lesen und übertragen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Maschinenkunde.
Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im Zehn-Finger-Tastschreiben. Zehn-Minuten-Abschriften mit mindestens 1 000 Anschlägen und einem Fehlerprozentsatz von maximal 0,5%.
Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen.
Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogrammes (Editieren, Gestalten, Sichern und Drucken von Schriftstücken).
Büroorganisation.
Erweiterungsbereich:
Abschreiben von vorgegebenen Texten mit einer Geschwindigkeit von 1 500 Bruttoanschlägen in zehn Minuten (maximal 0,5% Fehler).
Elementarer Erwerb der Verkehrsschrift zum Notieren und Konzipieren von praxisgemäßen Texten mit einer Geschwindigkeit von 40 Silben pro Minute.
Didaktische Grundsätze:
Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Bei der Verwendung der Verkehrsschrift (Stenotypie) ist das Hauptaugenmerk auf das Übertragen von Texten zu legen (die Richtigkeit des Stenogramms ist nicht Gegenstand der Beurteilung). Die Verwendung von Hilfsmitteln (Wörterbuch, elektronische Rechtschreibüberprüfung, usw.) zur orthografisch richtigen Stenogrammübertragung ist sinnvoll.
FACHPRAKTISCHE ÜBUNGEN
(Fachbereich HANDEL-BÜRO)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die im gesamten Fachbereich erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und erweitern und praxisnah umsetzen können;
– kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewußt zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
– gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Kaufmännische Aufgabenstellungen und Sachverhalte strukturieren, selbständig Informationen beschaffen, Lösungsmöglichkeiten suchen, Ergebnisse überprüfen und interpretieren, Lösungen präsentieren und auf ähnliche Aufgabenstellungen übertragen.
Kaufmännische Tätigkeiten und Kenntnisse in Projekten anwenden. Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule in den Anwendungsbereichen:
Büroorganisation.
Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel.
Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.
Umgang mit Medien: Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.
Erweiterungsbereich:
Entwickeln, üben persönlicher Lerntechniken und Entspannungstechniken.
Organisation und wirtschaftliche Abwicklung von Projekten wie Schulfesten, Schulveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, usw.
Didaktische Grundsätze:
Im Vordergrund steht die konkrete Anwendung und Vertiefung der in den anderen Fachbereichsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schüler Bedacht. Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projekte und büroähnliche bzw. übungsfirmenähnliche Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Berufspraktische Tage und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Realitätsnähe.
ERNÄHRUNG, KÜCHENFÜHRUNG, SERVICE
(Fachbereiche DIENSTLEISTUNGEN, TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;
– Gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
– Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
– Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Ernährung:
Nahrung: Zusammensetzung, Aufgabe.
Ernährungsbedarf, Nährstoffe und deren Bedeutung für die Gesunderhaltung.
Lebensmittelanalyse, Nährwertberechnungen, Energieverbrauch.
Eßverhalten und Kostformen (Normal-, Natur- und Vollwertkost, Fehlernährung).
Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln; Lagerung, Konservierung.
Lebensmittelgruppen (pflanzliche, tierische, synthetische).
Getränke (alkoholfreie, alkoholische, Mixgetränke).
Garmachungsarten und deren Einfluß auf die Lebensmittel.
Küchenführung:
Speisenfolgen, Menüpläne, Mengenberechnungen, Wareneinsatzkosten und Kalkulation.
Einführung in den Küchenbetrieb (Arbeitsplatz, Arbeitsbehelfe, Maschinen und deren ökonomischer Einsatz, Handhabung und Wartung).
Grundrezepturen für Suppen, Saucen, Teige und Cremes. Garverfahren für unterschiedliche Speisen.
Richtlinien für Portionieren, Anrichten, Garnieren.
Alkoholfreie und alkoholische Getränke.
Service:
Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen.
Grundbegriffe des Servierens, Servierregeln, Servierarten und einfaches Getränkeservice.
Einfache Gedecke, Tischgestaltung, Eß- und Trinkkultur.
Erweiterungsbereich:
Verfeinerte Ableitungen der Grundrezepturen.
Kennenlernen computerunterstützter Lagerhaltung und Rezepturensammlung.
Planung und Gestaltung von Festen.
Herstellung und Nutzung natürlicher Materialien für Kosmetik, Hygiene und Umwelt.
Didaktische Grundsätze:
Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.
Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewußtem Einkaufsverhalten bei.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittel- und Bazillenausscheidegesetz, Hygienevorschriften, Berufskleidung und Unfallverhütung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.
KREATIVES GESTALTEN
(Fachbereich DIENSTLEISTUNGEN)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– sich mit möglichst vielfältigen Ausdrucksformen, Materialien, bildnerischen und musikalischen Elementen und Mitteln auseinandersetzen und
– in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Gestalten mit verschiedenen formbaren Materialien, Herstellen einfacher Gegenstände.
Design: gestalterischer Zusammenhang zwischen Farb-, Formelementen und Funktion, wie Vitrinengestaltung, Raumgestaltung, Tischschmuck, Verpackung usw.
Textiles Gestalten: flächenbildende und flächengestaltende Verfahren, Drucktechniken, Applikationen.
Körpersprache, Gestik, Mimik, Pantomime. Tänze, musikalischer Ausdruck.
Kosmetik.
Erweiterungsbereich:
Projektartige Gestaltung einer Feier. Multimediales Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der im Abschnitt „Lehrstoff“ angeführten Inhalte soll ausgehend von den Interessen und Begabungen der Schüler unter dem Aspekt der Förderung individueller Kreativität und persönlicher Ausdrucksfähigkeit, aber auch unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewußtseins erfolgen.
Die Vielfalt von Unterrichts- und Sozialformen sowie der Einsatz von Medien oder auch Exkursionen und der Besuch von Fachausstellungen soll Kreativität anregen.
Veranstaltungen, Feste und Projekte bilden Anlässe für kreatives Gestalten.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch ua.)
(Fachbereich TOURISMUS)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– sprachliche Strukturen erwerben, die es ihm ermöglichen, sich in privaten und beruflichen Standardsituationen zu verständigen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Einfache Gespräche verstehen und führen, Auskünfte erfragen und erteilen, private und berufliche Verabredungen und Vereinbarungen treffen, telefonieren.
Sinnerfassendes Lesen von kurzen Texten sowie Aufschriften, Hinweisschilder, einfachen Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen.
Schriftliche Übungen zur Erarbeitung und Festigung der vorher genannten Bereiche.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.
C. FREIGEGENSTÄNDE
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– einen allgemeinen Einblick über gegenwärtige Einsatzmöglichkeiten der Informatik und zukünftige Entwicklungen und deren Problematiken gewinnen;
– individuelle bzw. fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Personalcomputern und Standardsoftware erwerben.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Anwendungsorientiertes Lernen und Erproben in verschiedenen, den (beruflichen) Interessen und dem Wissensstand der Schüler entsprechenden Anwendungsbereichen.
Grundlagen der Informatik: Begriffe, Entwicklung.
Problemlösungsverfahren: Bedarfsanalyse, Bestandsaufnahme, Forschen, Planen, Erproben.
Hardware: Geräte und Verfahren zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenübertragung, Datenausgabe; Elemente des Computers wie Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software: Anwenden von Standardsoftware wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Kennenlernen eines Betriebssystems.
Einblick in die Möglichkeiten lokaler und globaler Netzwerke.
Auswirkungen des Computereinsatzes: Veränderungen im Produktionsprozeß, in der Berufsstruktur und in der Kommunikation. Veränderungen am Arbeitsplatz (neue Qualifikationen, entlastende und belastende Faktoren usw.). Datenschutzpraxis.
Erweiterungsbereich:
Multimediaanwendungen; Kommunikation mit anderen Anwendern, elektronische Informationssuche, Computerspiele usw.
Projektartiges Unterstützen der allgemeinbildenden und fachspezifischen Unterrichtsgegenstände mit geeigneter Software (CAD, Tabellenkalkulationen, Trainingsprogrammen, Steuerungstechnik usw.).
Allgemeine Projekte (Schülerzeitung, Auswertungen von Sportveranstaltungen usw.).
Grundzüge des Programmierens (Makroprogrammierung für Standartsoftware; eine höhere Programmiersprache usw.).
Didaktische Grundsätze:
Die Auseinandersetzung mit neuen Techniken soll unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten anhand von konkreten Aufgabenstellungen aus verschiedenen Lernbereichen unter besonderer Berücksichtigung der künftigen Berufs- und Arbeitswelt der Schüler erfolgen und Einsatzmöglichkeiten des Computers aufzeigen. Die praktischen Übungen an EDV-Geräten dienen insbesondere auch dem Abbau allfälliger (auch geschlechterspezifischen) Berührungsängste und dem Kennenlernen wichtiger Funktionen der technischen Geräte.
KOMMUNIKATION, WERBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– Kommunikationstechniken kennen und anwenden können;
– Einsicht in Funktion und Wirkung von Präsentations- und Werbetechniken gewinnen;
– optische und akustische Informationsträger kreativ gestalten.
Lehrstoff:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächsklima, Kommunikationstraining. Kommunikationsmodelle in spielerischer Form, Kommunikationsblockaden; Diskussion, sachbezogene objektive Argumentation, Gesprächsstrategien, Telefonate.
Werbung und Präsentation:
Selbstpräsentation und Präsentation im Vorstellungs-, Verkaufs- und Beratungsgespräch; Standpunktformulierungen, Werbemittel, Werbesprache, Werbetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Durch die Simulation von praxisbezogenen Situationen soll ein größtmöglicher Realitätsbezug hergestellt werden.
Die Förderung der Kreativität soll speziell in der Auseinandersetzung mit der Werbung berücksichtigt werden.
TEXTILES WERKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– durch den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Persönlichkeitsbildung und zur ästhetischen Gestaltungsfähigkeit gelangen;
– durch berufsbezogenes Arbeiten im praktischen Unterricht die wichtigsten Kriterien des Konsumverhaltens und der Umwelt erfahren und dabei Freude an der Verwirklichung eigener Ideen erleben;
– befähigt werden, dem gesellschaftlichen Druck der Modetrends kritisch zu begegnen.
Lehrstoff:
Mode:
historische Grundlagen, Modetrends, Modeverhalten.
Materialerkundung.
Herstellung, Ausrüstung, Veredelung und Pflege von Textilien.
Serienanfertigung (zB Berufskleidung).
Schnittgewinnung.
Wohnen:
Wohntextilien: Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege.
Wohndesign: Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln.
Accessoires:
Modeschmuck und Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.
Didaktische Grundsätze:
Berufsbezogenen Arbeiten ist der Vorrang einzuräumen.
Selbsttätigkeit und projektorientiertes Handeln des Schülers sollen im Vordergrund stehen.
Bei der Herstellung von Produkten soll dem Schüler hinsichtlich der Materialien und der Techniken großer Freiraum gewährt werden.
Mode soll nicht nur als ästhetischer, sondern auch als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden.
ERWEITERTE GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– den Zusammenhang von Gesundheit, Umwelt und Gesellschaft erkennen;
– die Bedeutung von persönlicher Hilfeleistung erkennen und
– ein Bewußtsein für gesunde Lebensführung in Beruf und Freizeit erlangen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Sozialhygiene und Ethik: Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Gesellschaft. Psychohygiene. Arbeitshygiene, Berufskrankheiten. Impfungen. Hilfsorganisationen und Selbsthilfegruppen. Altenhilfe. Körperliche und geistige Behinderung.
Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit: Erste Hilfe – Grundkurs, Unfallverhütung.
Hilfe für den Kranken: Psychosomatik, Krankenhilfe zu Hause, Diätik, Pflege des alten Menschen, Schulmedizin und Hausmittel.
Säuglings- und Kinderpflege: Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Betreuung vom Säugling bis zum Kleinkind.
Erweiterungsbereich:
Kurse für Hauskrankenhilfe, Mutter und Kind. Öffentliche Gesundheitseinrichtungen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff und die Didaktischen Grundsätze des Lehrplans „Muttersprachlicher Unterricht“ der Hauptschule (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung) sind sinngemäß anzuwenden.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG, BEWEGUNG UND SPORT
(Nach den ausgewählten Schwerpunkten ist eine nähere Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes festzulegen.)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– verschiedene Gelegenheiten erhalten, persönliche Interessen und individuelle Begabungen zu entdecken und zu pflegen;
– Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen;
– zur gemeinschaftlichen Pflege eines Hobbys als Vorbereitung auf eine sinnvolle und aktive Nutzung des Freizeitangebotes angeleitet werden.
Lehrstoff:
Die Auswahl und Festlegung der Schwerpunkte erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend skizzierten Handlungsfelder und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Begabungen der Schüler.
Kommunikation – Ausdruck:
In Ergänzung zu Deutsch- und Fremdsprachenunterricht sollten die Schüler grundlegende kommunikative Fähigkeiten erproben und erweitern.
Soziales Lernen:
Im Mittelpunkt steht der Mensch, der als gesellschaftliches Wesen von Interessen geleitet und von Natur- und Humanbedingungen abhängig seine Umwelt gestaltet.
Die Auseinandersetzung mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen Fragen soll tolerantes und demokratisches Verhalten anbahnen.
Natur – Technik – neue Technologien:
In Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Natur, Technik und Wirtschaft können zum Beispiel spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Werkstätte, Physik/ Chemie, usw. den Schwerpunkt darstellen.
Im Sinne der Unterrichtsprinzipien „Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken“, sowie „Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt“ sollen moderne Methoden der Informationsbeschaffung und -verarbeitung überall dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll erscheint und wo ähnliche Methoden auch in der Praxis verwendet werden.
Bewegung – Sport – Gesundheit:
Spezielle Interessengebiete aus dem Bereich von Bewegung, Sport und Gesundheit wie Freizeitsportarten der Jugendlichen sind im Hinblick auf eine sinnvoll gestaltete Freizeit und gesunde Lebensführung Schwerpunkt.
Kreativität und Ausdruck:
Die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit und Erlebnisfähigkeit wie Musik, Tanz, Spiel, Chorgesang, Fotografie, Malen und Zeichnen usw. werden in besonderer Weise gefördert.
Sonstige Interessen und Begabungen:
Bestimmte Interessen einer genügend großen Anzahl von Schülern bilden den Unterrichtsschwerpunkt, sofern dadurch ein Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, sinnvollen Freizeitgestaltung oder Entspannung geleistet wird.
Didaktische Grundsätze:
Auf Grund der Interessen der Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.
Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.
Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.
VERKEHRSERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
– den Verkehr in seiner Komplexität erfassen und die eigene Rolle in diesem System erkennen;
– lernen, sich am Verkehr sicher, veranwortungs- und umweltbewußt zu beteiligen;
– das für den Erwerb des Mopedlenkerausweises notwendige Wissen und Können erwerben.
Lehrstoff:
Fortbewegungsmittel Jugendlicher (Fahrrad, Moped, öffentlicher Verkehr usw.); Verkehrsfläche, rechtliche Bestimmungen für jugendliche Fahrzeuglenker; Verkehrspartnerschaft; Regelwissen; Verkehr und Umwelt bzw. Gesundheit.
Praktischer Unterricht:
Kontrolle und Wartung, Gewöhnungs- und Geschicklichkeitsübungen, Verkehrstraining im Schonraum (mit Fahrzeugen Jugendlicher wie Fahrrad, Moped usw.).
Didaktische Grundsätze:
Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen Bedeutung zuzumessen.
Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe – Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen wird empfohlen.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff und die Didaktischen Grundsätze des Lehrplans im Freigegenstand „Muttersprachlicher Unterricht“ sind anzuwenden.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Abschnitt II Unterabschnitt F Z 1.
F. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE
DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE
Bildungs- und Lehraufgabe:
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Didaktische Grundsätze:
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
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RIS
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