Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
1C.1.4 Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig Gold und Silberschmiede, Juweliere und Modeschmuckerzeuger (Lehrplan 1987)
1C.1.5 Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig Graveure,
Gürtler, Stahlschneider und Modeschmuckerzeuger (Lehrplan 1987)
1C.1.6 Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig
Musikinstrumentenbau (Lehrplan 1987)
1C.1.8 Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig
Kunstschmiede und Metallplastiker (Lehrplan 1987)
1C.1.9 Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig Vergolder
und Schilderhersteller (Lehrplan 1987)
„Technologie“,
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ oder „Stilkunde“ (Wahlgebiet).
1C.1.7 Fachschule für Kunsthandwerk - Ausbildungszweig
Textil-Design (Lehrplan 1987)
„Textiltechnologie“ (umfassend die Pflichtgegenstände „Textiltechnologie“ und „Materiallehre und textile Warenkunde“) oder „Bindungslehre und Dekomposition“ (Zuteilungsgebiet),
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ oder „Stilkunde“ (Wahlgebiet).
1C.2.1 Fachschule für Grafik-Design (Lehrplan 1987)
„Stilkunde“ oder „Bildtechnologie“ (Zuteilungsgebiet),
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ oder „Betriebsführung“ (umfassend die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ und „Werbelehre“) (Wahlgebiet).
1C.2.2 Fachschule für Keramik und Ofenbau (Lehrplan 1987)
„Technologie“ oder „Feuerungs- und Heizungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ oder „Stilkunde“ (Wahlgebiet).
1C.2.3 Fachschule für Glastechnik - Ausbildungszweig Hohlglas -
Ausbildungszweig Flachglas - Ausbildungszweig Technisches Glas (Lehrplan 1987)
„Technologie“ oder „Design“ (Zuteilungsgebiet),
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ oder „Stilkunde“ (Wahlgebiet).
1C.2.4 Fachschule für Steinmetzerei (Lehrplan 1987)
„Fachkunde“,
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ oder „Stilkunde“ (Wahlgebiet).
1C.2.5 Fachschule für Fotografie (Lehrplan 1987)
„Fotografie“ (umfassend die Pflichtgegenstände „Informationstechnik“ und „Gestaltung“) oder „Technologie“ (Zuteilungsgebiet),
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ oder „Stilkunde“ (Wahlgebiet).
1C.2.6 Fachschule für Büchsenmacher (Lehrplan 1993)
„Waffentechnik“,
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“ oder „Technologie“ (Zuteilungsgebiet).
A/47 Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte
handwerkliche Techniken (Lehrplan 1984)
„Technologie“,
„Kunstformenlehre“ oder „Wirtschaftliche Bildung und Rechtskunde“ (Wahlgebiet).
*1) Bei den Hinweisen auf die Lehrpläne bedeuten:
Lehrplan 1984 - BGBl. Nr. 88/1984,
Lehrplan 1987 - BGBl. Nr. 631/1987,
Lehrplan 1989 - BGBl. Nr. 452/1989,
Lehrplan 1990 - BGBl. Nr. 762/1990,
Lehrplan 1993 - BGBl. Nr. 702/1993 und Lehrplan 1995 - BGBl. Nr. 664/1995.
Anlage B
Höhere technische und gewerbliche (einschließlich kunstgewerbliche)
Lehranstalten:
Fachliche Prüfungsgebiete, in denen mündliche Teilprüfungen
stattfinden, gemäß § 25 *1)
I. Prüfungsgebiete nach dem Lehrplan BGBl. Nr. 412/1986 in derjeweils geltenden Fassung:
1.1.1A Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungszweig
Hochbau (Lehrplan 1989 idF 1993 und 1995)
„Baukonstruktion“ oder „Baubetrieb“ (Zuteilungsgebiet),
„Statik“ oder „Stahlbetonbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Baustile“ oder „Stahl- und Holzbau“ (Wahlgebiet).
1.1.1B Höhere Lehranstalt für Bautechnik (Lehrplan 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Hochbau,
„Baukonstruktion“,
„Baubetrieb“ oder „Stahlbetonbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Baustile“ oder „Gebäude- und Gestaltungslehre“ oder „Stahl- und Holzbau“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
„Statik“ und „Stahlbetonbau“,
„Baubetrieb“ oder „Grund- und Wasserbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Baukonstruktion“ oder „Brückenbau“ oder „Verkehrswegebau“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Revitalisierung und Stadterneuerung
„Bauerhaltung, Bausanierung und Denkmalschutz“,
„Baukonstruktion“ oder „Statik“ (Zuteilungsbebiet),
„Baubetrieb“ oder „Baustile“ oder „Historischer Städtebau und Revitalisierung“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
„Ökologie, Bauökologie und Meteorologie“,
„Baukonstruktion“ oder „Wasserbau und Gewässerschutz“ (Zuteilungsgebiet),
„Angewandte Biologie“ oder „Gebäudetechnik und Energieplanung“ oder „Statik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft
„Baubetrieb“,
„Baukonstruktion“ oder „Stahlbetonbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Rechnungswesen“ oder „Stahl- und Holzbau“ oder „Tiefbau“ (Wahlgebiet).
1.1.2A Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungszweig
Tiefbau (Lehrplan 1989 idF 1993 und 1995)
„Statik“ oder „Stahlbetonbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Baubetrieb“ oder „Baukonstruktion“ oder „Grund- und Wasserbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Brückenbau“ oder „Stahl- und Holzbau“ oder „Verkehrswegebau“ oder „Siedlungswasserbau“ (Wahlgebiet).
1.1.2B Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
(Lehrplan 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Innenraumgestaltung und Möbelbau
„Innenraumgestaltung“,
„Baukonstruktion“ oder „Tischlerkonstruktionen“ (Zuteilungsgebiet),
„Bau- und Möbelstile“ oder „Betriebstechnik“ oder „Technologie“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Holztechnik
„Mechanische Technologie des Holzes“,
„Betriebstechnik“ oder „Konstruktiver Holzbau und Statik“ (Zuteilungsgebiet),
„Chemische Technologie“ oder „Holzbearbeitungsmaschinen“ (Wahlgebiet).
1.1.3 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik (Lehrplan 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Energietechnik und industrielle Elektronik
„Elektrische Antriebe und Leistungselektronik“,
„Elektrische Anlagen“,
„Elektronik und Mikroelektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Regelungstechnik
„Steuerungs- und Regelungstechnik“,
„Meßtechnik“,
„Elektronik“ oder „Prozeßdatentechnik“ oder „Elektrische Antriebe und Anlagen“ (Wahlgebiet).
1.1.4A Höhere Lehranstalt für Möbelbau und Innenausbau
(Lehrplan 1989 idF 1993 und 1995)
„Tischlerkonstruktionen“ oder „Baukonstruktion“ (Zuteilungsgebiet),
„Technologie“ oder „Betriebstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Bau- und Möbelstile“ oder „Innenräume“ (Wahlgebiet).
1.1.4B Höhere Lehranstalt für Elektronik (Lehrplan 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Telekommunikation
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Telekommunikationstechnik“,
„Hochfrequenztechnik“ oder „Industrielle Elektronik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Technische Informatik
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Technische Informatik“,
„Telekommunikations- und Hochfrequenztechnik“ oder „Industrielle Elektronik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Biomedizinische Technik
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Industrielle Elektronik“,
„Bildgebende Systeme“ oder „Biomedizinische Technik“ (Wahlgebiet).
1.1.6 Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft - Ausbildungszweig Sägetechnik (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Holzbearbeitungsmaschinen“,
„Betriebswirtschaft“ oder „Rechnungswesen“ (Zuteilungsgebiet),
„Forstwirtschaft“ und „Holzwirtschaft“ oder „Sägewerksanlagen“ oder „Technologie“ (Wahlgebiet).
1.1.7A Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft - Ausbildungszweig
Holztechnologie (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Technologie“,
„Betriebswirtschaft“ oder „Rechnungswesen“ (Zuteilungsgebiet),
„Baukonstruktion und Holzbau“ oder „Forstwirtschaft“ und „Holzwirtschaft“ oder „Holzbearbeitungsmaschinen“ (Wahlgebiet).
1.1.7B Höhere Lehranstalt für Werkstoffingenieurwesen
(Lehrplan 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Umwelttechnik
„Kunststoffverarbeitung und Recycling“,
„Verfahrenstechnik und Umweltschutz“ oder „Polymer- und Umweltchemie“ (Zuteilungsgebiet),
„Maschinen- und Werkzeugbau“ oder „Elektronik und Automation“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Keramik-, Glas- und Baustofftechnik
„Silikatchemie und Umweltanalytik“,
„Fertigungs- und Entsorgungstechnik“ oder „Silikattechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Maschinentechnik und wärmetechnische Anlagen“ oder „Angewandte Verfahrenstechnik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Metallische Werkstoffe
„Schweißtechnologie“,
„Fertigungs- und Entsorgungstechnik“ oder „Metallurgie“ (Zuteilungsgebiet),
„Verfahrenstechnik und Umweltschutz“ oder „Elektronik und Automation“ oder „Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung“ oder „Korrosionsschutz und Oberflächentechnik“ (Wahlgebiet).
1.2.1.A Höhere Lehranstalt für Chemie - Ausbildungszweig
Technische Chemie (Lehrplan 1987 idF 1993)
„Analytische Chemie“,
„Anorganisch-chemische Technologie“ oder „Organisch-chemische Technologie“ (Zuteilungsgebiet),
„Allgemeine und anorganische Chemie“ oder „Organische Chemie“ oder „Physikalische Chemie“ (Wahlgebiet).
1.2.1.B Höhere Lehranstalt für Chemie (Lehrplan 1995 und 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Technische Chemie - Umwelttechnik
„Verfahrens- und Umwelttechnik“,
„Chemische Technologie und Umwelttechnik“,
„Qualitätssicherung“ oder „Umweltanalytik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Biochemie, Bio- und Gentechnologie
„Verfahrens- und Umwelttechnik“,
„Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik“,
„Qualitätssicherung“ oder „Biochemie und Lebensmittelchemie“ oder „Biotechnologie und Fermentationstechnik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Leder- und Naturstofftechnologie
„Verfahrens- und Umwelttechnik“,
„Chemie und Technologie des Leders“,
„Qualitätssicherung“ oder „Technologie der Naturstoffe“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Oberflächentechnik
„Verfahrens- und Umwelttechnik“,
„Chemie und Technologie der Oberflächenbeschichtung“,
„Qualitätssicherung“ oder „Korrosionsschutz“ (Wahlgebiet).
1.2.2A Höhere Lehranstalt für chemische Betriebstechnik
(Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Anorganisch-chemische Technologie“ oder „Organisch-chemische Technologie und Biotechnologie“ oder „Materialtechnologie“ (Zuteilungsgebiet),
„Physikalische Chemie“,
„Apparate- und Anlagenbau“ oder „Elektrotechnik, Elektronik und Regelungstechnik“ oder „Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
1.2.2B Höhere Lehranstalt für Chemieingenieurwesen
(Lehrplan 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebstechnik
„Physikalische Chemie“,
„Chemische Technologie“ oder „Materialtechnologie“ (Zuteilungsgebiet),
„Apparate- und Anlagenbau“ oder „Elektrotechnik, Elektronik und Regelungstechnik“ oder „Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Textilchemie
„Chemische Textiltechnologie“,
„Analytische Chemie“ oder „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ (Zuteilungsgebiet),
„Organische Chemie“ oder „Elektrotechnik, Elektronik und Regelungstechnik“ oder „Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik
„Analytische Chemie“ und „Umweltanalytik“,
„Ökologie und Umweltschutz“ oder „Chemische Technologie und Biotechnologie“ (Zuteilungsgebiet),
„Umweltverfahrenstechnik“ oder „Elektrotechnik, Elektronik und Regelungstechnik“ oder „Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
1.2.3.A Höhere Lehranstalt für Chemie - Ausbildungszweig
Biochemie, Biotechnologie und Gentechnik (Lehrplan 1987 idF 1993)
„Biochemie“,
„Biochemische Technologie“ oder „Biologie, Mikrobiologie und Gentechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Allgemeine und anorganische Chemie“ oder „Organische Chemie“ oder „Physikalische Chemie“ (Wahlgebiet).
1.2.3B Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie
(Lehrplan 1997)
Ausbildungsschwerpunkt Fleischwirtschaft
„Lebensmitteltechnologie“,
„Organische Chemie und Biochemie“ oder „Analytische Chemie“ (Zuteilungsgebiet),
„Biologie und Ernährung“ oder „Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene“ oder „Lebensmittelrecht“ und „Betriebswirtschaft“ (Wahlgebiet).
Ausbildungsschwerpunkt Getreidewirtschaft
„Lebensmitteltechnologie“,
„Organische Chemie und Biochemie“ oder „Analytische Chemie“ (Zuteilungsgebiet),
„Biologie und Ernährung“ oder „Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene“ oder „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ (Wahlgebiet).
1.2.4.A Höhere Lehranstalt für Chemie - Ausbildungszweig Leder- und Naturstofftechnologie (Lehrplan 1987 idF 1993)
„Analytische Chemie“,
„Technologie der Naturstoffe“ oder „Technologie des Leders und Gerbereichemie“ (Zuteilungsgebiet),
„Allgemeine und anorganische Chemie“ oder „Organische Chemie“ oder „Physikalische Chemie“ (Wahlgebiet).
1.3.1 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Ausbildungszweig Energietechnik und Leistungselektronik (Lehrplan 1986 idF 1993 und 1995)
„Elektrische Maschinen und Stromrichter“,
„Elektrische Anlagen“,
„Elektronik und Mikroelektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.3.1.1 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Ausbildungszweig Steuerungs- und Regelungstechnik (Lehrplan 1986 idF 1993 und 1995)
„Steuerungs- und Regelungstechnik“,
„Meßtechnik“,
„Elektronik und Impulstechnik“ oder „Prozeßrechentechnik“ oder „Elektrische Maschinen und Anlagen“ (Wahlgebiet).
1.3.2 Höhere Lehranstalt für Elektronik - Ausbildungszweig Nachrichtentechnik (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Nachrichtentechnik“,
„Hochfrequenz- und Impulstechnik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.3.2.1.A Höhere Lehranstalt für Elektronik - Ausbildungszweig
Informatik (Lehrplan 1986 idF 1993)
1.3.2.1.B Höhere Lehranstalt für Elektronik - Ausbildungszweig
Technische Informatik (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Technische Informatik“,
„Nachrichten- und Hochfrequenztechnik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.3.2.2 Höhere Lehranstalt für Elektronik - Ausbildungszweig Biomedizinische Technik (Lehrplan 1986 idF 1993 und 1995)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“,
„Nachrichtentechnik“ oder „Hochfrequenz- und Impulstechnik einschließlich biomedizinische Technik“ (Wahlgebiet).
1.3.3 Höhere Lehranstalt für elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Lehrplan 1991 idF 1993 und 1995)
„Programmieren“,
„Angewandte Datentechnik“ oder „System- und Einsatzplanung“ oder „Prozeßregelung und Rechnerverbund“ (Zuteilungsgebiet),
„Betriebliche Organisation“ oder „Rechnungswesen“ (Wahlgebiet).
1.4.1 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Allgemeiner Maschinenbau (Lehrplan 1991 idF 1993 und 1995)
„Mechanik“,
„Fertigungstechnik“,
„Fördertechnik“ oder „Strömungsmaschinen“ oder „Kolbenmaschinen“ oder „Energie- und Umwelttechnologie“ (Wahlgebiet).
1.4.2 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Flugtechnik (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Mechanik“ und „Leichtbau“,
„Luftfahrzeugbau“ oder „Triebwerke“ oder „Navigation, Flugmeßtechnik und Flugbetrieb“ (Zuteilungsgebiet),
„Fertigungstechnik“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ (Wahlgebiet).
1.4.3 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Gießereitechnik (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Gießereitechnik“,
„Maschinenelemente“,
„Energie- und Umwelttechnologie“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Betriebs- und Führungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.4.4 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Hüttentechnik (Lehrplan 1995)
„Wärmetechnik“,
„Metallhüttentechnik“ oder „Hüttenmaschinen“ (Zuteilungsgebiet),
„Stahlwerkstechnik“ oder „Gießereitechnik“ und „Hochofentechnik“ oder „Verformungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.4.5 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Mechanik“,
„Heizungs-, Klima- und Kältetechnik“ oder „Thermische Anlagen“ oder „Sanitärtechnik und Wasserversorgung“ oder „Energieplanung“ (Zuteilungsgebiet),
„Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Maschinen der Gebäudetechnik“ oder „Wirtschaftliche Bildung und Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
1.4.6 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Mechanik“,
„Fertigungstechnik“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Motorenbau“ oder „Fahrzeugbau“ (Wahlgebiet).
1.4.7 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Umwelttechnik (Lehrplan 1995)
„Verfahrenstechnik und Umwelttechnik“,
„Mechanik“ oder „Maschinenelemente und Anlagenbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Chemie und angewandte Chemie“ oder „Energietechnik und Energieplanung“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.4.8 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Waffentechnik (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Waffentechnik“,
„Ballistik und Technische Optik“ oder „Mechanik“ (Zuteilungsgebiet),
„Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Wirtschaftliche Bildung und Betriebstechnik“ oder „Fertigungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.4.9 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Automatisierungstechnik (Lehrplan 1989 idF 1993)
„Fertigungstechnik“,
„Mechanik“ oder „Automatisierungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Prozeßrechentechnik“ oder „Manipulationstechnik“ (Wahlgebiet).
1.4.10.A Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig
Fertigungstechnik (Lehrplan 1989 idF 1993)
„Fertigungstechnik“,
„Mechanik“ oder „Werkzeugbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Vorrichtungsbau“ oder „Automatisierungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.4.10.B Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig
Fertigungstechnik (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Fertigungstechnik“,
„Mechanik“ oder „Vorrichtungsbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Wirtschaftliche Bildung und Betriebstechnik“ oder „Werkzeugbau“ (Wahlgebiet).
1.4.11 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig Werkstofftechnologie (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Fertigungstechnik“ und „Korrosionsschutz und Oberflächentechnik“,
„Werkstoffprüfung“ oder „Schweißtechnologie“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Elektrotechnik und Elektronik“ oder „Maschinen und Anlagen“ oder „Qualitätssicherung“ (Wahlgebiet).
1.5.4 Höhere Lehranstalt für Textilchemie (Lehrplan 1989)
„Chemische Textiltechnologie“,
„Analytische Chemie“,
„Organische Chemie“ oder „Textiltechnische Untersuchungen“ oder „Maschinenbau und Elektrotechnik“ (Wahlgebiet).
1.5.4 Höhere Lehranstalt für Textil-Design (Lehrplan 1989 idF 1993 und 1995)
„Dessinatur für die Weberei“ oder „Dessinatur für die Wirkerei und Strickerei“ (Zuteilungsgebiet),
„Stilkunde“,
„Textiltechnologie“ oder „Dessinatur für die Druckerei“ (Wahlgebiet).
1.6.1 Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Betriebstechnik“,
„Fertigungstechnik“,
„Maschinenkunde und Fördertechnik“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Qualitätsmanagement“ (umfassend den Pflichtgegenstand „Qualitätssicherung“) (Wahlgebiet).
1.6.1.1 Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungszweig Betriebsinformatik (Lehrplan 1995)
„Betriebstechnik“,
„Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik“ oder „Programmieren und Projektentwicklung“ (Zuteilungsgebiet),
„Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Fertigungstechnik“ (Wahlgebiet).
1.6.2 Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Fertigungstechnik und Kunststoffverarbeitung“,
„Polymerphysik und Kunststoffprüfung“ oder „Technische Chemie und Polymerchemie“ (Zuteilungsgebiet),
„Maschinen- und Werkzeugbau“ oder „Verfahrens- und Umwelttechnik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Wirtschaftliche Bildung und Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
1.6.3 Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und Drucktechnik (Lehrplan 1992 idF 1993 und 1995)
„Reproduktions- und Drucktechnologie“,
„Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ oder „Betriebswirtschaftslehre der Reproduktions- und Drucktechnik“ oder „Meß- und Prüftechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Bedruckstofftechnologie“ oder „Bildtechnologie“ oder „Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
2.3.1 Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik (Lehrplan 1988)
„Elektrische Maschinen und Stromrichter“,
„Elektrische Anlagen“,
„Elektronik und Mikroelektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
2.3.2 Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik (Lehrplan 1988)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Nachrichtentechnik“,
„Technische Informatik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
2.4.1 Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau (Lehrplan 1993)
Ausbildungsschwerpunkt allgemeiner Maschinenbau
„Mechanik“,
„Fertigungstechnik“,
„Fördertechnik“ oder „Strömungsmaschinen“ oder „Kolbenmaschinen“ oder „Energie- und Umwelttechnologie“.
Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
„Fertigungstechnik“,
„Mechanik“ oder „Automatisierungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Prozeßrechentechnik“ oder „Manipulationstechnik“ oder „Angewandte Informatik und Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
2.6.1 Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen (Lehrplan 1995)
„Betriebstechnik“,
„Fertigungstechnik und Maschinenelemente“,
„EDV und Betriebsinformatik“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
7.3.2 Aufbaulehrgang Elektronik (Lehrplan 1988)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Nachrichtentechnik“,
„Technische Informatik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
8.3.2 Aufbaulehrgang Elektronik für Berufstätige (Lehrplan 1988)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Nachrichtentechnik“,
„Technische Informatik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
8.3.3 Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Lehrplan 1988 idF 1995)
„Programmieren“,
„Angewandte Datentechnik“ oder „System- und Einsatzplanung“ (Zuteilungsgebiet),
„Betriebliche Organisation“ oder „Rechnungswesen“ oder „Prozeßregelung und Rechnerverbund“ (Wahlgebiet).
8.4.1 Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Aufbaulehrgang für Maschinenbau (Lehrplan 1993 idF 1995)
Ausbildungsschwerpunkt allgemeiner Maschinenbau
„Mechanik“,
„Fertigungstechnik“,
„Fördertechnik“ oder „Strömungsmaschinen“ oder „Kolbenmaschinen“ oder „Energie- und Umwelttechnologie“.
Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
„Fertigungstechnik“,
„Mechanik“ oder „Automatisierungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Prozeßrechentechnik“ oder „Manipulationstechnik“ oder „Angewandte Informatik und Betriebstechnik“ (Wahlgebiet).
8.6.1 Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieurwesen (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Betriebstechnik“,
„Fertigungstechnik und Maschinenelemente“,
„EDV und Betriebsinformatik“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
*1) Bei den Hinweisen auf die Lehrpläne bedeuten:
Lehrplan 1986 - BGBl. Nr. 412/1986,
Lehrplan 1987 - BGBl. Nr. 487/1987,
Lehrplan 1988 - BGBl. Nr. 437/1988,
Lehrplan 1989 - BGBl. Nr. 571/1989,
Lehrplan 1991 - BGBl. Nr. 463/1991,
Lehrplan 1992 - BGBl. Nr. 682/1992,
Lehrplan 1993 - BGBl. Nr. 734/1993,
Lehrplan 1995 - BGBl. Nr. 665/1995,
Lehrplan 1997 - BGBl. II Nr. 302/1997 und
idF - in der Fassung.
Anlage C
Technische und gewerbliche (einschließlich kunstgewerbliche)
Kollegs:
Fachliche Prüfungsgebiete, in denen mündliche Teilprüfungen
stattfinden, gemäß § 34 *1)
3.1.1 Kolleg für Bautechnik - Hochbau (Lehrplan 1984)
„Baukonstruktionslehre“,
„Statik“ oder „Stahlbetonbau“ oder „Stahlbau und konstruktiver Holzbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Baubetriebslehre und Baumaschinenkunde“ oder „Baustillehre“ oder „Gebäudelehre“ (Wahlgebiet).
3.1.2 Kolleg für Bautechnik - Tiefbau (Lehrplan 1984)
„Statik“ oder „Stahlbau und konstruktiver Holzbau“ oder „Stahlbetonbau“ oder „Brückenbau“ (Zuteilungsgebiet),
„Verkehrswegebau“ oder „Grund- und Wasserbau“ oder „Vermessungskunde“ (Zuteilungsgebiet),
„Baukonstruktionslehre“ oder „Baubetriebslehre und Baumaschinenkunde“ (Wahlgebiet).
3.1.3 Kolleg für Möbelbau und Innenausbau (Lehrplan 1984)
„Innenausbau“,
„Konstruktionslehre“,
„Baukunde“ oder „Betriebslehre und technische Kalkulation“ (Wahlgebiet).
3.2.1 Kolleg Chemie (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Analytische Chemie“,
„Anorganische Chemie und Technologie“ oder „Organische Chemie und Technologie“ oder „Biochemie“ und „Mikrobiologie und Biotechnologie“ (Zuteilungsgebiet),
„Allgemeine und physikalische Chemie“ oder „Verfahrenstechnik und Umwelttechnik“ (Wahlgebiet).
3.3.1 Kolleg Elektrotechnik (Lehrplan 1988 idF 1995)
„Elektrische Maschinen und Stromrichter“,
„Elektrische Anlagen“,
„Elektronik und Mikroelektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
3.3.2 Kolleg Elektronik (Lehrplan 1988 idF 1995)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Nachrichtentechnik“,
„Technische Informatik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
3.3.3 Kolleg Elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Lehrplan 1992 idF 1995)
„Programmieren“,
„Angewandte Datentechnik“ oder „System- und Einsatzplanung“ oder „Prozeßregelung und Rechnerverbund“ (Zuteilungsgebiet),
„Betriebliche Organisation“ oder „Rechnungswesen“ (Wahlgebiet).
3.4.1 Kolleg für Maschinenbau (Lehrplan 1984)
„Mechanik“,
„Maschinenelemente“ und „Fördertechnik“ oder „Thermische Anlagen“ und „Strömungsmaschinen“ oder „Kolbenmaschinen“ (Zuteilungsgebiet),
„Mechanische Technologie“ oder „Fertigungstechnik“ (Wahlgebiet).
3.4.5 Kolleg für Technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung (Lehrplan 1995)
„Mechanik“,
„Heizungs-, Klima- und Kältetechnik“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und politische Bildung“ und „Betriebstechnik“ oder „Bautechnik“ oder „Energieplanung“ (Wahlgebiet).
3.6.1 Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen (Lehrplan 1995)
„Betriebstechnik“,
„Mechanik“ oder „Fertigungstechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„EDV und Betriebsinformatik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ oder „Maschinen und Fördertechnik“ (Wahlgebiet).
3.6.2 Kolleg für Kunststofftechnik (Lehrplan 1984)
„Chemische Technologie der Kunststoffe“,
„Mechanische Technologie der Kunststoffe“,
„Maschinen- und Werkzeugbau“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
3.6.3 Kolleg für Feinwerktechnik (Lehrplan 1984)
„Feinwerktechnik“,
„Technische Optik“ oder „Mechanik“ oder „Elektrotechnik“ (Zuteilungsgebiet),
„Elektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
4.3.1 Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Elektrotechnik (Lehrplan 1988 idF 1995)
„Elektrische Maschinen und Stromrichter“,
„Elektrische Anlagen“,
„Elektronik und Mikroelektronik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
4.3.2 Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Elektronik (Lehrplan 1988 idF 1995)
„Elektronik und Digitaltechnik“,
„Nachrichtentechnik“,
„Technische Informatik“ oder „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
4.3.3 Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Lehrplan 1992 idF 1995)
„Programmieren“,
„Angewandte Datentechnik“ oder „System- und Einsatzplanung“ oder „Prozeßregelung und Rechnerverbund“ (Zuteilungsgebiet),
„Betriebliche Organisation“ oder „Rechnungswesen“(Wahlgebiet).
4.6.1 Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Wirtschaftsingenieurwesen (Lehrplan 1993 idF 1995)
„Betriebstechnik“,
„Fertigungstechnik und Maschinenelemente“,
„EDV und Betriebsinformatik“ oder „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Wahlgebiet).
*1) Bei den Hinweisen auf die Lehrpläne bedeuten:
Lehrplan 1984 - BGBl. Nr. 109/1984,
Lehrplan 1988 - BGBl. Nr. 437/1988,
Lehrplan 1992 - BGBl. Nr. 682/1992,
Lehrplan 1993 - BGBl. Nr. 734/1993 und Lehrplan 1995 - BGBl. Nr. 665/1995.
Anlage D
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten:
Fachliche Prüfungsgebiete, in denen mündliche Teilprüfungen
stattfinden, gemäß § 56
Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft:
„Landmaschinentechnik“,
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Pflanzenbau“ oder „Tierhaltung und Tierzüchtung“ (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft:
„Landmaschinentechnik“,
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Pflanzenbau“ oder „Tierhaltung und Tierzüchtung“ (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau:
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Weinbau“ oder „Obstbau“ (Wahlgebiet),
„Technologie der Traubenverarbeitung“ oder „Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung“ (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Gartenbau - Garten- und Landschaftsgestaltung:
„Zierpflanzen im Freiland“ (umfassend die Pflichtgegenstände „Gehölzkunde“ und „Stauden und Sommerblumen“),
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Garten- und Landschaftsgestaltung“ oder „Baukunde und Gartentechnik“ (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Gartenbau - Erwerbsgartenbau:
„Integrierte Pflanzenproduktion“ (umfassend die Pflichtgegenstände „Bodenkunde und Pflanzenernährung“ und „Pflanzenschutz“),
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Gemüsebau“ oder „Zierpflanzenbau unter Glas“ oder „Gehölzkunde“ oder „Stauden und Sommerblumen“ (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Landtechnik:
„Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik“,
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Elektrotechnik“ oder „Verbrennungskraftmaschinen und Traktoren“ (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft:
„Forstschutz“,
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Waldbau“ oder „Arbeitstechnik und Arbeitslehre“ oder „Ertragskunde und Forsteinrichtung“ oder „Forstliches Bauwesen“ (umfassend die Pflichtgegenstände „Baukunde“ und „Wildbach- und Lawinenverbauung“) (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft:
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Ernährungslehre“ oder „Hauswirtschaft und Wohnlehre“ (Wahlgebiet),
„Gartenbau“ oder „Pflanzenbau“ (Wahlgebiet).
Höhere Lehranstalt für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie:
„Technologie der Milch“,
„Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“,
„Mikrobiologie und angewandte Mikrobiologie“ oder „Chemie und angewandte Chemie“ oder „Maschinenkunde und Verfahrenstechnik“ (Wahlgebiet).
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