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Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes, BGBl. I Nr. 115/1998, wird verordnet:

Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum

Rechtsform

§ 1. Das Kunsthistorische Museum (KHM) ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die mit Inkrafttreten dieser Museumsordnung eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des KHM

§ 2. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine Zielsetzung des KHM. Darüber hinaus definieren der große historische Hintergrund und seine kunst- und kulturgeschichtliche sowie kulturpolitische Bedeutung in der Gegenwart die besondere Zweckbestimmung.

(2) Die im § 7 aufgeführten Sammlungen des KHM, die von den Zeugnissen der altägyptischen Hochkultur über die Denkmäler der griechisch römischen Antike, den mittelalterlichen Sammlungsobjekten der Kunstkammer und den Werken der Gemäldegalerie über Gotik, Renaissance und Barock bis in das 20. Jahrhundert einen weiten zeitlichen und kulturellen Bogen kunst- und kulturgeschichtlicher Leistungen eines vor allem europäischen Kulturerbes umfassen, bilden das Fundament der spezifischen Zielsetzungen des KHM. Diese definieren sich aus der Qualität, dem Anspruch und der Charakteristik einer über fünf Jahrhunderte alten Sammlungsgeschichte, deren Anfänge bis in die Zeit der frühen Habsburger Kaiser Friedrich III. und Maximilian I. zurückreichen. Zeitbedingter Kunstgeschmack, die Sammelleidenschaft und das Repräsentationsbedürfnis der Habsburger Herrscher bis zu Franz Joseph I. waren und sind für Vielfalt, Reichtum und Besonderheiten dieses Sammlungsbestandes verantwortlich, der ein Panorama nicht nur der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte präsentiert. Eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung des KHM ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß in der Weltlichen Schatzkammer des KHM sowohl die Insignien des österreichischen Kaisertums als auch die Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches aufbewahrt und präsentiert werden. Als Sammlungs- und Bewahrungsort dieser bedeutenden Zeugnisse europäischer Geschichte, deren Anziehungskraft weit über die nationalen Grenzen hinaus jährlich hunderttausende Besucher aus aller Welt fasziniert, ist das KHM dazu aufgerufen und verpflichtet, in seiner Zielsetzung und Zweckbestimmung jene wissenschaftlichen, edukativen und kulturpolitischen Aufgaben zu erfüllen, die es in einem permanenten und breiten gesellschaftlichen Diskurs in unsere Gesellschaft einbinden.

Aufgabenkatalog

§ 3. Die Aufgaben des KHM sind

1.

den bestehenden Sammlungsbestand in bestmöglichem Zustand zu bewahren, planmäßig zu erweitern und für zukünftige Generationen zu sichern. Dazu zählen die Schaffung optimaler konservatorischer und sicherheitstechnischer Bedingungen für die Aufbewahrung und Präsentation der Objekte sowie eine permanente konservatorische Betreuung der Objekte;

2.

die Sammlungen wissenschaftlich zu erschließen und die Forschungsergebnisse in angemessener Form und in einem angemessenen Zeitraum zu veröffentlichen. Dazu zählen auch die regelmäßige Inventarführung und Herstellung bzw. laufende Ergänzung der Dokumentationen zu jedem einzelnen Objekt;

3.

den sammlungsspezifischen Schwerpunkten des KHM in eigenen Forschungsprojekten (zB archäologischen Unternehmungen) Rechnung zu tragen. Eine unterstützende Umsetzung dieser Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben;

4.

verstärkt mitzuwirken an einem internationalen Austausch von Forschungsergebnissen, Einzelprojekten und Kooperationen in Form eines aktiven wissenschaftlichen Diskurses;

5.

die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten im In- und Ausland, seien es Museen, Universitäten oder andere Forschungseinrichtungen, zu vertiefen und auszubauen. Dazu gehören der internationale Austausch von Wissenschaftern, Restauratoren, Museologen und anderen Angehörigen des KHM mit vergleichbaren Einrichtungen im In- und Ausland, vor allem aber die Kooperation mit internationalen wissenschaftlichen Institutionen etwa der Archäologie, Ägyptologie, Numismatik, Kunstgeschichte, Museologie und vergleichbarer Fachrichtungen;

6.

die Sammlungsbestände nach Maßgabe ihrer kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung unter Berücksichtigung der besonderen räumlichen und historischen Bedingungen des KHM in einer den Erkenntnissen der modernen Museologie und Museumsdidaktik entsprechenden Form der Öffentlichkeit zu erschließen und zu präsentieren. Diese Schausammlungen sind neuen Erkenntnissen der Forschung jeweils anzupassen. Durch die nach museumsdidaktischen Prinzipien gestaltete Aufstellung ist eine befriedigende, auch für eine breite Öffentlichkeit verständliche Einführung in die Sinnzusammenhänge und eine Erklärung des Sinns der Einzelobjekte anzustreben;

7.

die spezifischen Sammlungsschwerpunkte in Form von Sonderausstellungen in einen größeren kunst- und/oder kulturgeschichtlichen Kontext zu stellen, um auf diese Weise deren Besonderheiten und Qualität sowie den vielfältigen Reichtum des KHM auch außerhalb der ständigen Schausammlungen zu präsentieren und/oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorzustellen;

8.

die besondere Bedeutung des KHM als Leihgeber bei international bedeutenden Ausstellungen auf der ganzen Welt nach Maßgabe restauratorischer und konservatorischer Gesichtspunkte zu unterstreichen, um auf diese Weise einen Beitrag des KHM zum internationalen Kulturaustausch im Sinne einer weit über Österreich hinaus reichenden kulturpolitischen Zielsetzung zu leisten;

9.

im internationalen Ausstellungsgeschehen als Veranstalter und Veranstaltungsort präsent zu sein. Die internationale Kooperation mit den großen Museen dieser Welt, sowohl im Forschungsbereich als auch bei bedeutenden Ausstellungen, ist eine dem Ansehen und dem Anspruch des KHM verpflichtete Zielsetzung;

10.

den besonderen kulturellen und gesellschaftlichen Stellenwert des KHM in Österreich und darüber hinaus in Verbindung mit den gegebenen personellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen dazu zu nützen, das KHM zu einem verantwortlichen Ort einer lebendigen und zeitgemäßen Auseinandersetzung mit kultur- und kunstgeschichtlichen Phänomenen und Zeugnissen auch außerhalb des eigenen Sammlungsbereiches zu etablieren. Die Verankerung des KHM im gesellschaftlichen Bewußtsein unserer Zeit bedarf einer weitgehenden Offenheit in konzeptioneller und thematischer Hinsicht, sei es bei Sonderausstellungen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen;

11.

den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen unserer Gesellschaft dienstbar zu sein. Es ist die verpflichtende Aufgabe des KHM, das durch Generationen zusammengetragene Sammlungsgut jetzt in verständlicher Form unserer Jugend als Zeugnisse unserer Geistesgeschichte zu vermitteln. So ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Jugendbetreuungseinrichtungen, mit Schulen aller Bildungsstufen, mit Volksbildungsanstalten, Volkshochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine besondere Verpflichtung im Aufgabenkatalog des KHM;

12.

die gesellschaftliche Einbindung des KHM in das Bewußtsein seines regionalen Umfeldes aber auch darüber hinaus durch eine offene und kooperative Grundhaltung für die Anliegen von Sponsoren, Mäzenen und anderen Förderern wie zB Museumsvereinen zum Ausdruck zu bringen, ohne dadurch die Grundsätze der oben formulierten Zielsetzungen zu verlassen;

13.

im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Diskurses darauf hin zu wirken, daß das KHM nicht nur als wissenschaftlicher und forschungsintensiver Bewahrungsort der anvertrauten Sammlungen aufgefaßt wird, sondern auch als gesellschaftsbezogener Erbauungs- und Begegnungsort aller Alters- und Bildungsschichten unserer Gesellschaft. Neben einer edukativen Zielsetzung ist es Aufgabe des KHM dafür Sorge zu tragen, daß die Auseinandersetzung mit den großen Werken der Kunst, die einen wichtigen Teil des allgemeinen Kulturerbes Österreichs, ja der Welt ausmachen, auch der persönlichen Bereicherung, der Freude und Selbstbestimmung in einem nicht nur historisch bestimmten Umfeld dienen.

Aufbauorganisation

§ 4. (1) Das KHM wird von einem Generaldirektor geleitet, der entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz als Geschäftsführer die Leitung der wissenschaftlichen Anstalt KHM innehat. Er bestimmt im Einvernehmen mit dem Kuratorium aus dem Kreis der Museumsangehörigen für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Stellvertreter, dessen Rechte und Pflichten in der Geschäftsordnung des KHM geregelt sind. Wiederbestellungen als Generaldirektor-Stellvertreter sind möglich.

(2) Anstellungserfordernis für den Generaldirektor und für seinen Stellvertreter ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium in einer geisteswissenschaftlichen Fachrichtung, die im KHM vertreten ist.

(3) Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan des Geschäftsführers dient ein vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bestelltes Kuratorium, dem Voranschläge, der Budgetvollzug und der Rechnungsabschluß nach Maßgabe der entsprechenden Geschäftsordnung vorgelegt werden müssen.

Bereichsgliederung und Organisationsstruktur

§ 5. Zur Erfüllung der in § 2 und § 3 dieser Museumsordnung aufgeführten Leitlinien zur Zweckbestimmung bzw. des Aufgabenkatalogs des KHM dient folgende Gliederung:

1.

Forschungsbereich mit Forschungskonferenz

2.

Sammlungsbereich mit den einzelnen Sammlungen

3.

Verwaltung und Öffentlichkeitsbereich mit Generaldirektion, Verwaltungsbereichen und Hauptabteilungen.

Der Forschungsbereich

§ 6. (1) Obwohl alle Bereiche ohne gegenseitige Bezugnahme den kulturpolitischen und gesellschaftlichen Auftrag des KHM nicht erfüllen können, ist zu ihrer Förderung und Effizienzsteigerung eine Organisationsstruktur notwendig, die jedem einzelnen Bereich eine möglichst große Selbstbestimmung gewährleistet. So wird der Forschungsbereich neben dem Sammlungsbereich als vorrangige Aufgabe der Sammlungsdirektoren und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter (Kustoden und Restauratoren) durch eine möglichst weitgehende Entlastung der einzelnen Wissenschafter von administrativen und organisatorischen Aufgaben in seiner Effizienz beträchtlich verstärkt. Die Konzentration der Sammlungsdirektoren und ihrer Mitarbeiter auf sammlungsspezifische Fragestellungen - vor allem auf die Inventarisierung, wissenschaftliche Bearbeitung und Veröffentlichung des Sammlungsbestandes in Form von Sammlungskatalogen oder wissenschaftlichen Abhandlungen bzw. Aufsätzen - wird durch die Auslagerung nicht wissenschaftlicher Aufgabenbereiche in zum Teil bereits bestehende, zum Teil neu strukturierte Hauptabteilungen in hohem Ausmaß erleichtert.

(2) Die Forschung am KHM wird entspechend den Forschungsaufgaben und Zielen nach § 3 von Wissenschaftern wahrgenommen, die entweder dem KHM angehören oder die zur Erfüllung kurz- und/oder mittelfristiger Forschungsvorhaben für einen begrenzten Zeitraum für das KHM tätig sind. Dies betrifft sowohl allgemeine Forschungsvorhaben, die von besonderem wissenschaftlichen (zB kunstgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen, archäologischen, historischen) Wert sind, vor allem aber Forschungsziele, die auf die Sammlungsobjekte des KHM, ihre Herkunft, Erschließung, Rezeption und Wirkungsgeschichte, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung usw. ausgerichtet sind bzw. mit der Geschichte des KHM und seinen Sammlungen insgesamt im Zusammenhang stehen. So kommt vor allem der Aufarbeitung der Sammlungsbestände in Form wissenschaftlicher Bestandskataloge eine besondere Bedeutung zu. Die einzelnen Forschungsvorhaben werden von den zuständigen Sammlungsdirektoren in Einvernehmen mit den beteiligten Wissenschaftern genau definiert und mit dem entsprechenden Budget und Zeitplan der Generaldirektion vorgelegt, die bei einer Annahme des Vorhabens für die Umsetzung des beantragten Forschungsvorhabens durch die Bereitstellung der notwendigen personellen und budgetären Mittel verantwortlich zeichnet. Sowohl die einzelnen Wissenschafter als auch der Generaldirektor können das Forschungsvorhaben auswärtigen Gutachtern zur Evaluierung vorlegen. Eine Unterstützung der einzelnen Forschungsvorhaben durch nationale und internationale Forschungsförderungsprogramme ist anzustreben. Zur Koordinierung der Forschungsvorhaben dient eine mindestens zweimal jährlich abzuhaltende Forschungskonferenz, die vom Generaldirektor einzuberufen ist. Sämtliche wissenschaftlichen Mitarbeiter des KHM sind an der Forschungskonferenz teilnahmeberechtigt.

Der Sammlungsbereich

§ 7. (1) Ausgehend von einem über Jahrhunderte gewachsenen Entwicklungsprozeß und unter Berücksichtigung der unter Kaiser Franz Joseph I., dem die Errichtung des Gebäudes des KHM zu verdanken ist erfolgten Neuordnung der „Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses” und unter Bezugnahme auf organisatorische und räumliche Erfordernisse und Entwicklungen der Gegenwart, gliedert sich der Sammlungsbestand des KHM in folgende Sammlungen:

1.

Ägyptisch-Orientalische Sammlung

2.

Antikensammlung (Sammlung griechischer und römischer Altertümer)

3.

Münzkabinett

4.

Kunstkammer

5.

Geistliche und Weltliche Schatzkammer

6.

Gemäldegalerie

7.

Hofjagd- und Rüstkammer

8.

Sammlung alter Musikinstrumente

9.

Sammlung historischer Prunk- und Gebrauchswagen (Wagenburg)

10.

Monturdepot

11.

Sammlungen des Schlosses Ambras

12.

Museumsarchiv

13.

Bibliothek

(2) Die von Wissenschaftern geleiteten Sammlungen ergeben in ihrer Gesamtheit den Sammlungsbestand des KHM. Insofern ist bei sämtlichen wissenschaftlichen Untersuchungen, Publikationen und Leihgaben bei Ausstellungen das KHM immer an erster, die entsprechende Sammlung an zweiter Stelle zu nennen. Die Sammlungsdirektoren werden nach Anhörung des Betriebsrates (§ 11 Bundesmuseen-Gesetz) vom Generaldirektor bestellt.

(3) Die Aufgabenstellung der einzelnen Sammlungen bezieht sich auf die Erweiterung, Analyse, Aufarbeitung, Beschreibung, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung, Klassifizierung, Entschlüsselung, wissenschaftliche Bewertung und Dokumentation der einzelnen Sammlungsobjekte bzw. zusammenhängender Sammlungsteile.

(4) Sammlungsgeschichtliche Aspekte und Fragestellungen bzw. die Aufarbeitung der Archivalien der einzelnen Sammlungen sind Forschungsgegenstand des Museumsarchivs, das über sämtliche Sammlungsarchive verfügt.

(5) Der Sammlungsbestand des KHM ist in den Inventaren der einzelnen wissenschaftlichen Sammlungen verzeichnet. Verantwortlich für die regelmäßige Inventarführung und Herstellung bzw. laufende Ergänzung der Dokumentation zu den einzelnen Objekten ist der jeweilige Sammlungsdirektor. Er veranlaßt auch die Führung eines entsprechenden Standortverzeichnisses. Veränderungen im Standortverzeichnis, vor allem aber Veränderungen im Gesamtinventar, sei es durch Verlust (Diebstahl) oder Beschädigung, sind dem Generaldirektor unverzüglich anzuzeigen.

(6) Sammlungen können aus organisatorischen, personellen und/oder wirtschaftlichen Gründen nach Befassung der Vollversammlung des wissenschaftlichen Personals sowie des Betriebsrates zusammengelegt und unter die Leitung eines Sammlungsdirektors gestellt werden. Die interimistische Leitung einer Sammlung durch den Generaldirektor ist möglich.

(7) Darüber hinaus führen die Sammlungen Fremdinventare über die in den Sammlungen aufbewahrten, aber nicht im Eigentum des KHM stehenden Objekte.

(8) Den einzelnen Sammlungen sind nach Maßgabe ihres Sammlungsbestandes Restaurierwerkstätten zugeordnet. Die Zielvorgaben der Restaurierwerkstätten werden von den jeweiligen Leitern der Restaurierwerkstätten im Einvernehmen mit den Sammlungsdirektoren definiert und dem Generaldirektor zur Genehmigung vorgelegt. Die Restauratoren sind für die permanente Pflege und Betreuung der jeweiligen Sammlungsbestände zuständig und gehen dafür von einem jährlich zu erstellenden Restaurierungsplan aus.

(9) Zum Sammlungsbereich zählt auch das Naturwissenschaftliche Labor. Seine Aufgabe liegt in der technologischen und naturwissenschaftlichen Untersuchung der Sammlungsbestände. Im Mittelpunkt stehen konservatorische und restauratorische Fragestellungen aber auch die Bearbeitung wissenschaftlicher (kunsthistorischer oder archäologischer) Aufgaben in Zusammenarbeit mit allen Sammlungen und den diesen zugeordneten Restaurierwerkstätten. Der Einsatz des Naturwissenschaftlichen Labors richtet sich nach den Erfordernissen der einzelnen Sammlungen. Ihre Durchführung wird mit den Sammlungsdirektoren koordiniert, wobei etwaige Prioritäten von der Generaldirektion bekanntgegeben werden.

Verwaltung und Öffentlichkeitsbereich

§ 8. Folgende Einheiten sorgen für die Umsetzung der Aufgaben des KHM:

1.

Generaldirektion

2.

Verwaltung

a)

Finanzmanagement

b)

Personalmanagement

c)

Gebäudemanagement

3.

Profit Center (Wirtschaftsangelegenheiten)

4.

Hauptabteilungen

a)

Ausstellungsorganisation (Leihverkehr und Versicherungen)

b)

Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen

c)

Museum und Publikum

d)

Publikationswesen.

Generaldirektion

§ 9. (1) Der Generaldirektor führt die Geschäfte und vertritt das KHM nach außen. Er wird unterstützt von einem auf Zeit bestellten Stellvertreter aus dem Kreis der Museumsangehörigen. Der Generaldirektor ist für sämtliche Belange des KHM verantwortlich. Bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützen ihn die einzelnen Hauptabteilungen und die Verwaltung.

(2) Der Generaldirektion direkt zugeordnet ist die Abteilung EDV, Neue Medien und Technologien. Diese sorgt für die Einrichtung, die Funktion und den Betrieb der in der Verwaltung, den Abteilungen und Sammlungen verfügbaren EDV-Anlagen. Sie ist für Betrieb und Programmierung, Erstellung von Software-Programmen (zB für das Rechnungswesen), Entwicklungsplanung und Wartungsarbeiten der EDV-Ausstattung des KHM zuständig. Ebenso ist sie für Auskünfte und Hilfestellung gegenüber den einzelnen Museumsangehörigen zuständig. Diese Abteilung ist auch verantwortlich für die Entwicklung, Einführung und den Betrieb von Neuen Medien und Technologien in bezug auf die Präsentation, Veranschaulichung und Verbreitung museumsspezifischer und ausstellungsbezogener Inhalte. Dazu zählt auch die digitalisierte Bilderfassung der Sammlungsbestände zu Zwecken der Dokumentation und Inventarisierung. Die technische Gestaltung des Internet-Auftritts des KHM ist in Absprache mit der Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit vorzunehmen.

Verwaltung

§ 10. Die Einheit Verwaltung des KHM umfaßt das Finanzmanagement, das Personalmanagement und das Gebäudemanagement.

a)

Dem Finanzmanagement (Rechnungswesen) obliegt die Vorbereitung des Finanz- und Begleitcontrollings durch den Bund im Sinne der §§ 2 Abs. 3 und 8 Abs. 4 Bundesmuseen-Gesetz, die Erstellung der Einjahres- und Vierjahrespläne für das Budget, die begleitende Kostenrechnung, die Rechnungsabwicklung, die Buchhaltung und die Erstellung der Bilanzen.

b)

Dem Verwaltungsbereich Personalmanagement ist die Regelung des Personaleinsatzes, die Vorbereitung von Stellenbesetzungen bzw. von entsprechenden Ausschreibungen, die Abfassung und der Abschluß von Dienstverträgen, die Kontrolle der Gleitzeit, die Urlaubsführung einschließlich der Urlaubsvertretungen, Reiseanträge und Reisekostenabrechnungen, die Aufsicht über den Fuhrpark, die Kontrolle und der Einsatz von Fremdpersonal übertragen, ebenso der Personaleinsatz des Sicherheitsdienstes.

c)

Dem Verwaltungsbereich Gebäudemanagement sind die Werkstätten, die Haustechnik sowie die einzelnen Gebäudedienste wie Reinigung, Wartung, Instandsetzung, Energieversorgung, die Planung von baulichen Veränderungen und eventuellen Erweiterungen sowie Einrichtungsfragen für sämtliche im Verantwortungsbereich des KHM befindlichen Gebäude sowie der Sicherheitsdienst übertragen. Die Zuständigkeit des Sicherheitsdienstes erstreckt sich auf alle Einrichtungen, die die Sicherheit und den Schutz von Personen und Sachen im KHM zum Gegenstand haben. Der Sicherheitsdienst informiert die Generaldirektion und alle Sammlungsdirektoren in allen Sicherheitsbelangen. Er hat in Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr Alarmpläne zu erstellen und für die Durchführung von Alarmübungen mit allen Mitarbeitern des Hauses zu sorgen. Der Sicherheitsdienst setzt im Einvernehmen mit dem Generaldirektor den Standard des Aufsichtsdienstes fest und ist für die Instandhaltung und Verbesserung der sicherheitstechnischen Anlagen sowohl in der Sicherheitszentrale als auch beim Aufsichtspersonal verantwortlich. Aufgaben können an Dritte ausgelagert werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Museumsbetriebes möglich ist und dadurch wesentliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bleiben unberührt. Die im Bundesmuseen-Gesetz vorgesehene Überlassung von Immobilien bzw. Teilen von Immobilien samt Zubehör an das KHM zum entgeltlichen Gebrauch enthält auch die Verpflichtungen des KHM zur Erhaltung des betriebsbereiten Zustandes bzw. die Erhaltung der Immobilien mit Ausnahme des Äußeren und der konstruktiven Teile. Der Verwaltungsbereich Gebäudemanagement sorgt für die laufende Bearbeitung und Ergänzung der Immobilienverzeichnisse und der Verzeichnisse der beweglichen Ausstattung.

Profit Center (wirtschaftliche Angelegenheiten)

§ 11. Obwohl die wissenschaftliche Anstalt KHM gemäß der internationalen Museumsdefinition (ICOM) eine Non-profit-Organisation darstellt, eine Gewinnerzielung demnach nicht zum direkten Aufgabenbereich des KHM zählt, dient das Profit Center der notwendigen Einbindung der wirtschaftlichen Aufgaben des KHM. In dieser Abteilung werden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten des KHM zusammengefaßt, die sich aus der ehemaligen Teilrechtsfähigkeit ergeben. Dazu gehören

a)

sämtliche Angelegenheiten der Museumsshops, wie Errichtung, Betrieb, Gestaltung und Marketing;

b)

die Produktentwicklung, vor allem in Hinsicht auf die eigenen Sammlungsbestände oder in bezug auf Sonderausstellungen;

c)

der Vertrieb von entsprechenden Produkten nach außen - sei es in Form von Geschäftsverbindungen zu anderen großen Museen oder in Form von Mailingaktionen;

d)

die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsgesellschaften;

e)

die Abwicklung der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten oder Teilbereichen des KHM, soweit die Aufgabenstellungen des KHM davon nicht beeinträchtigt werden. Der Bereich Veranstaltungswesen schließt die entsprechenden Miet- und gegebenenfalls Pachtverträge ab, führt den Terminplan und stellt den Kontakt zu verschiedenen Cateringfirmen und anderen Veranstaltern her. Bei der Durchführung von Veranstaltungen in Räumlichkeiten des KHM hat die Sicherheit des Sammlungsgutes höchste Priorität;

f)

die Durchführung von Sponsoraktionen bzw. die Gewinnung von Sponsoren, Förderern und Mäzenen für das KHM. Der Bereich Sponsorwesen hat die Aufgabe, durch vielfältige Kontakte mit Förderervereinen, Sponsoren, Industriebetrieben, Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen die Finanzgebarung des KHM durch das Aufbringen entsprechender Sponsorsummen zu unterstützen. Die im Einvernehmen mit der Generaldirektion vorgenommenen Sponsorengespräche sollten in ihrer Zielsetzung der Würde und dem Ansehen des Hauses angemessen sein. Dasselbe gilt für den Charakter und die Durchführung von Sponsorenveranstaltungen in Räumlichkeiten des KHM;

g)

Dem Bereich Reproduktion ist das Fotoatelier beigeordnet, soweit dieses nicht durch die Außenvergabe von Fotoaufträgen ersetzt wird. Der Bereich Reproduktion des KHM archiviert und verwaltet das gesamte Negativ- und Fotomaterial der Sammlungen des KHM. Er ist verantwortlich für die Entgegennahme und die Durchführung von Fotobestellungen. Er erteilt die entsprechenden Reproduktionsrechte auf Grund der jeweils geltenden Preislisten;

h)

Das Fotoatelier ist für die Erstellung von Dokumentationsaufnahmen und Sammlungsfotos für wissenschaftliche und öffentliche Zwecke verantwortlich. Es übernimmt grundsätzlich Aufträge von sämtlichen Sammlungen und Abteilungen des KHM, wobei die Abwicklung der Aufträge von Terminvorgaben und Auftragsumfang abhängig ist. Zur Steuerung des Arbeitspensums ist für alle Auftraggeber die schriftliche Auftragserteilung an das Fotoatelier erforderlich, die mit Datum der Auftragserteilung und gewünschtem Fertigstellungsdatum versehen sein muß. Grundsätzlich können Fotoarbeiten auch aus dem Hause ausgelagert werden, wenn dies den organisatorischen Ablauf effizienter gestaltet. Das Fotoatelier ist ebenso zuständig für die Anfertigung von Dokumentationsaufnahmen bei Ausstellungseröffnungen, Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen. Die entsprechenden Dokumentationsfotos sind dem Museumsarchiv auszuhändigen, die Abwicklung sämtlicher Fotoangelegenheiten, wie etwa der Wiedervertrieb von Bildrechten, erfolgt über die Reproduktionsabteilung.

Hauptabteilungen

§ 12. (1) Die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation ist für sämtliche Belange des KHM und seiner Sammlungen, soweit sie Ausstellungen des KHM in und außerhalb der von diesen genutzten Räumlichkeiten betreffen, zuständig, aber auch für die Durchführung von Ausstellungen in anderen Museen oder Ausstellungshäusern in oder außerhalb Österreichs. Die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation ist für die Abwicklung des gesamten Leihverkehrs von Leihgaben sowohl vom KHM wie an das KHM ebenso zuständig wie für die Abfassung der Leihverträge, die Abwicklung der Transporte, die Erstellung des Zeitplans und die Koordination mit den anderen zuständigen Abteilungen des KHM. Die Ausstellungsorganisation übernimmt sämtliche Leihverträge auch der einzelnen Sammlungen und legt sie jeweils dem Generaldirektor zur Unterzeichnung vor. Insofern ist die Hauptabteilung Ausstellungsorganisation für die Information über sämtliche Leihansuchen an das KHM ebenso zuständig wie für die Weitergabe von Informationen bezüglich sämtlicher Leihgabefragen an den Generaldirektor. Zur Bewältigung dieses umfangreichen Aufgabenbereichs wird in der Hauptabteilung Ausstellungsorganisation eine Registratur zur Sammlung sämtlicher Daten über entliehene oder geliehene Objekte eingerichtet. Bei Ausstellungen, die vorwiegend von einer Sammlung des KHM geplant werden, ist auf eine stetige gegenseitige Information und Rücksprache zu achten. Die organisatorische Durchführung dieser Ausstellungen obliegt der Hauptabteilung Ausstellungswesen. Entscheidungen über Leihgaben aus den Sammlungen des KHM fallen zuerst in die Verantwortlichkeit der Sammlungsdirektoren. Letzte Entscheidungen trifft der Generaldirektor, der zu seiner Entscheidungsfindung die Meinung des zuständigen Sammlungsdirektors bzw. Restaurators einholt. Er hat sich gegebenenfalls über die restauratorischen und konservatorischen Gründe, die einer Ausleihe nach Ansicht der zuständigen Sammlung bzw. der Restaurierungswerkstätte entgegenstehen, zu informieren und entsprechende Sachverhaltsdarstellungen in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls kann er auswärtige Gutachter für seine Entscheidungsfindung heranziehen. Einmal im Monat findet eine Ausleihsitzung statt, in der sämtliche Anfragen oder Ausstellungsprojekte zwischen den betroffenen Sammlungen, der Ausstellungsabteilung und dem Generaldirektor besprochen werden. Diese Sitzung dient der gegenseitigen Information, entsprechende Fachkollegen (zB Restauratoren) sind hinzuzuziehen.

(2) Die Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen stellt das Bindeglied des KHM zum weiten Bereich der interessierten Öffentlichkeit dar. Sie ist verantwortlich für sämtliche Werbemaßnahmen, Werbeflächen und PR-Aktivitäten für das KHM und die in ihm oder von ihm veranstalteten Sonderausstellungen. Insofern ist sie für die rechtzeitige Anmietung von Plakat- und Werbeflächen und für Werbeinserate ebenso zuständig wie für die Publikation von Ausstellungsfoldern - dies in Zusammenarbeit mit der Abteilung Publikationswesen - und anderen Kurzinformationen über das KHM und seine gesamten Aktivitäten. Sie sorgt in Absprache mit der Abteilung EDV, Neue Medien und Technologien für die entsprechende Betreuung und Aktualisierung des Internet-Auftritts des KHM, soweit es sich um die Belange von Sonderausstellungen, geänderte Öffnungszeiten, Feiertagsregelungen und andere wichtige Informationen für die Öffentlichkeit handelt. Die Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit ist für die Durchführung eines vorgegebenen Marketingkonzeptes verantwortlich und betreut überdies die Durchführung von Ausstellungseröffnungen (Einladungen, Termine usw.).

(3) Die Hauptabteilung Museum und Publikum (Führungsabteilung) ist für die Organisation und Abwicklung sämtlicher Führungen durch die Sammlungen und Sonderausstellungen des KHM zuständig. Ihr obliegt es, für ein ausreichendes und gut geschultes Führungspersonal ebenso zu sorgen wie für eine termingerechte und öffentlichkeitsgerechte Durchführung von Führungsveranstaltungen. Dies betrifft sowohl die Führungen in den Sammlungen des KHM in Form von Übersichtsführungen, Spezialführungen und fremdsprachigen Führungen als auch Führungen in den vom KHM genutzten übrigen Räumlichkeiten, wie dem Künstlerhaus oder dem Palais Harrach. Bei der terminlichen Festsetzung der Führungen ist das Einvernehmen mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen herzustellen bzw. für eine rechtzeitige Information zu sorgen. Die Hauptabteilung Museum und Publikum ist verantwortlich für eine ausreichende Information der Museums- und Ausstellungsbesucher, beginnend beim Museums- bzw. Ausstellungseingang bis zum Verlassen des Hauses. Das betrifft vor allem bei Umhängungen oder Umgruppierungen von wichtigen Ausstellungsobjekten den Hinweis auf das Fehlen bestimmter Kunstwerke auf Grund von Verleihung oder Restaurierung usw. Ebenso ist die Hauptabteilung Museum und Publikum für die ausreichende Beschriftung der einzelnen Museumsobjekte in den ständigen Schausammlungen zuständig, wobei die wissenschaftliche Verantwortung für den Inhalt der Texte bei den jeweiligen Sammlungsdirektoren liegt. Die Hauptabteilung Museum und Publikum sorgt für die Herausgabe museumspädagogischer Kurzführer bzw. eines entsprechenden Begleitmaterials vor allem für Kinder und Jugendliche. Vor einer Herausgabe ist der Kontakt zur Hauptabteilung Publikationswesen herzustellen.

(4) Der Hauptabteilung Publikationswesen obliegen das Lektorat und die Herausgabe sämtlicher wissenschaftlicher und museumsdidaktischer Publikationen des KHM. Sie sorgt für die rechtzeitige Information der Autoren über Termine und Umfang der zu erwartenden Leistung, hält den Kontakt zu den entsprechenden Verlagen und informiert den Generaldirektor über Kostenkalkulation und Finanzbedarf. Für das Jahrbuch des KHM ernennt der Generaldirektor ein Redaktionskomitee.

Direktorenkonferenz

§ 13. (1) Zur Unterstützung der Agenden des Generaldirektors bzw. zur Sicherung eines ausreichenden gegenseitigen Informationsaustausches dient die Direktorenkonferenz. In ihr werden Angelegenheiten, die die Gesamtheit des KHM betreffen, erörtert und beraten. Die Direktorenkonferenz besteht aus dem Generaldirektor, seinem Stellvertreter, den Sammlungsdirektoren und deren Stellvertretern, dem Leiter des Profit Centers und dessen Stellvertreter, den Hauptabteilungsleitern und deren Stellvertretern sowie einem vom Betriebsrat im Anlassfall entsendeten Mitglied.

(2) Die Direktorenkonferenz ist vom Generaldirektor regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Monate, unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Jeder wissenschaftliche Mitarbeiter des KHM ist berechtigt, Tagesordnungspunkte zur Behandlung in der Direktorenkonferenz einzubringen. Die Direktorenkonferenz ist vom Generaldirektor kurzfristig einzuberufen, wenn es ein Drittel der Sammlungsdirektoren und Hauptabteilungsleiter verlangt.

Vollversammlung des wissenschaftlichen Personals

§ 14. Die Vollversammlung aller wissenschaftlichen Bediensteten, die auf geistes-, naturwissenschaftlicher oder konservatorischer Ebene mit dem Sammlungsgut zu tun haben und die dadurch an der Verwirklichung des Museumszwecks (der Museumspolitik) beteiligt sind, ist vom Generaldirektor in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Jahr, einzuberufen, und zwar schriftlich unter Anführung der Tagesordnung. Sie ist ferner in kurzer Frist einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Teilnehmer schriftlich verlangt. Die Vollversammlung dient der Information der wissenschaftlichen Bediensteten über langfristige Maßnahmen und der Beratung von wichtigen Angelegenheiten im Sinne der §§ 2 und 3 dieser Verordnung, die das KHM insgesamt betreffen. Weitere Tagesordnungspunkte können von den Teilnehmern im vorhinein schriftlich vorgeschlagen werden.

Vollversammlung des KHM

§ 15. Die Vollversammlung besteht aus allen Bediensteten des KHM. Sie ist vom Betriebsrat in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal in jedem Kalenderhalbjahr, einzuberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Bediensteten oder ein Drittel der Betriebsratsmitglieder schriftlich verlangt. Die Vollversammlung dient der Information aller Bediensteten über längerfristige Maßnahmen und der Beratung von wichtigen Angelegenheiten, die die Gesamtheit des KHM und seiner Bediensteten betreffen. Die Vollversammlung stellt eine Betriebsversammlung im Sinne des § 43 ArbVG dar.

Verzeichnisse und Dokumentationen

§ 16. Folgende Verzeichnisse und Dokumentation liegen im KHM auf und entsprechen dem Dokumentationsstand vom 31. Dezember 1998. Sie sind laufend zu bearbeiten und zu ergänzen:

1.

Verzeichnis der dem KHM überlassenen Immobilien mit Zustandsbeschreibung

2.

Verzeichnis der beweglichen Ausstattung

3.

Inventare einschließlich Fremdinventar und Dokumentationen der einzelnen Sammlungen, der Bibliothek und des Archivs.

§ 17. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.