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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters''

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/1998, wird verordnet:

§ 1. Das Österreichische Lateinamerikainstitut in Wien ist berechtigt, den „Interdisziplinären Lehrgang für höhere Lateinamerika-Studien'' als „Lehrgang universitären Charakters'' zu bezeichnen.

§ 2. Der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges universitären Charakters für höhere Lateinamerika-Studien'' hat an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin'' und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist'' zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1999 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft.