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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Zusatz von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel zu Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Emulgatorenverordnung)(EWR/Anh. II: 374L0329, 378L0612, 380L0597, 385L0006, 386L0102, 389L0393, 378L0663, 382L0504, 390L0612, 392L0004)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 13 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992 wird verordnet:

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 1. Im Sinne dieser Verordnung sind

1.

Emulgatoren und Stabilisatoren Zusatzstoffe, die bei Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmitteln und Verzehrprodukten) eine einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen herzustellen oder aufrechtzuerhalten vermögen;

2.

Verdickungsmittel Stoffe, die bei Waren deren Viskosität erhöhen;

3.

Geliermittel Stoffe, die Waren durch Gelbildung verfestigen.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 2. Diese Verordnung gilt nicht für

1.

Stoffe der Anlage 1, die nicht im Sinne der Definitionen des § 1 eingesetzt wurden;

2.

als Lebensmittel einzustufende Stoffe:

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 3. (1) Als Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel sind ausschließlich die in Anlage 1 genannten Stoffe, die den in der Anlage 4 genannten Reinheitskriterien zu entsprechen haben, zugelassen.

(2) Die Verwendung der in Anlage 1 Liste A genannten Stoffe ist ausschließlich bei den in Anlage 2 oder 3 genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß die angeführten Höchstmengen nicht überschritten werden. Die Verwendung der in Anlage 1 Liste B genannten Stoffe ist allgemein zulässig; Regelungen, die den Zusatz dieser Stoffe einschränken oder verbieten, bleiben unberührt. Sind Höchstmengen nicht genannt oder sind keine Beschränkungen auf bestimmte Waren vorgeschrieben, darf ein Zusatz nur in jenen Mengen erfolgen, der eine Täuschung des Verbrauchers ausschließt und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie entspricht.

(3) Für Vormischungen und Vorprodukte ist ein Zusatz der in Anlage 1 Liste A genannten Stoffe nicht zulässig, außer wenn sie zur Herstellung der in den Anlagen 2 oder 3 genannten Waren bestimmt sind und auf Art und Menge der Zusatzstoffe hingewiesen wird.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 4. (1) Werden einer in Anlage 2 oder 3 genannten Ware nach Maßgabe dieser Verordnung zugelassene Mischungen von Emulgatoren und Stabilisatoren zugesetzt, darf die Summe der Menge der einzelnen Zusatzstoffe, ausgedrückt in Prozent der jeweils zulässigen Höchstmenge, 100 nicht übersteigen; für Mischungen von Verdickungs- und Geliermitteln gilt dies sinngemäß.

(2) Mischungen von Lebensmitteln oder Verzehrprodukten mit Waren der Anlagen 2 oder 3 dürfen die in Anlage 1 Liste A genannten Stoffe nur in der anteilmäßigen Menge enthalten.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 5. (1) Werden mit Stoffen der Anlage 1 Liste A versetzte Waren der Anlage 2 oder 3 zur Weiterverarbeitung in Verkehr gebracht, ist auf Art und Menge der zugesetzten Stoffe hinzuweisen.

(2) Die in Anlage 1 genannten Stoffe dürfen nur in Originalpackungen, deren Beschaffenheit ein Ausfließen oder Verstäuben des Inhalts verhindert, in Verkehr gebracht werden.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 6. (1) Waren, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung, aber nach den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechend in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis 31. Dezember 1994 im Verkehr belassen werden.

(2) Die Emulgatorenverordnung BGBl. Nr. 309/1988 tritt außer Kraft. Emulgatorenverordnung

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Anlage 1

```

```

Liste A. Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel

EWG-Nr. Bezeichnung

E 322 Lecithin

E 400 Alginsäure

E 401 Natriumalginat

E 402 Kaliumalginat

E 403 Ammoniumalginat

E 404 Calciumalginat

E 405 Propylenglykolalginat

E 406 Agar-Agar

E 407 Carrageen

E 410 Johannisbrotkernmehl

E 412 Guarkernmehl, Guargummi

E 413 Tragant

E 414 Gummi arabicum

E 415 Xanthan

E 416 Karayagummi

E 440 Pektine

(i) Pektin

(ii) amidiertes Pektin

E 460 Cellulose

(i) Mikrokristalline Cellulose

(ii) Cellulosepulver

E 461 Methylcellulose

E 463 Hydroxypropylcellulose

E 464 Hydroxypropylmethylcellulose

E 465 Ethylmethylcellulose (Methylethylcellulose)

E 466 Natriumcarboxymethylcellulose

E 470a Natrium-, Kalium- und Calciumsalze der Speisefettsäuren

E 470b Magnesiumsalze der Speisefettsäuren

E 471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren

E 472a Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von

Speisefettsäuren

E 472b Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden von

Speisefettsäuren

E 472c Zitronensäureester von Mono- und Diglyceriden von

Speisefettsäuren

E 472d Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von

Speisefettsäuren

E 472e Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und

Diglyceriden von Speisefettsäuren

E 472f Gemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und

Diglyceriden von Speisefettsäuren

E 473 Zuckerester von Speisefettsäuren

E 474 Zuckerglyceride

E 475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren

E 477 Propylenglykolester von Speisefettsäuren

E 481 Natriumstearoyllactyl-2-lactylat

E 482 Calciumstearoyllactyl-2-lactylat

E 483 Stearoyltartrat

E 1404 ) Oxidierte Stärke

E 1410 ) Monostärkephosphat

E 1412 ) Distärkephosphat

E 1413 ) Phosphatiertes Distärkephosphat

E 1414 ) *1) Acetyliertes Distärkephosphat

E 1420 ) Acetylierte Stärke

E 1422 ) Acetyliertes Distärkeadipat

E 1440 ) Hydroxypropylstärke

E 1442 ) Hydroxypropyldistärkephosphat

E 1450 ) Stärkenatriumoctenylsuccinat

Liste B. Stoffe mit indirekt emulgierender, stabilisierender

oder verdickender Wirkung

E 339 Natrium-Orthophosphate

(i) Mononatrium-Orthophosphat

(ii) Dinatrium-Orthophosphat

(iii) Trinatrium-Orthophosphat

E 340 Kalium-Orthophosphate

(i) Monokalium-Orthophosphat

(ii) Dikalium-Orthophosphat

(iii) Trikalium-Orthophosphat

E 341 Calcium-Orthophosphate

(i) Monocalcium-Orthophosphat

(ii) Dicalcium-Orthophosphat

(iii) Tricalcium-Orthophosphat

E 420 Sorbit

(i) Sorbit

(ii) Sorbitsirup

E 421 Mannit

E 422 Glyzerin

E 442 Ammoniumsalze von Phosphatidsäuren

E 450 Diphosphate

(i) Dinatriumdiphosphat

(ii) Trinatriumdiphosphat

(iii) Tetranatriumdiphosphat

(iv) Dikaliumdiphosphat

(v) Tetrakaliumdiphosphat

(vi) Dicalciumdiphosphat

(vii) Calciumdihydrogendiphosphat

E 451 Triphosphate

(i) Pentanatriumtriphosphat

(ii) Pentakaliumtriphosphat

E 452 Polyphosphate

(i) Natriumpolyphosphat

(ii) Kaliumpolyphosphat

(iii) Natriumcalciumpolyphosphat

(iv) Calciumpolyphosphat

```

```

*1) Gelten in der Anlage alle modifizierten Stärken als zugelassen, so werden sie als E 1404 ff angeführt.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Anlage 2

```

```

Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel in

Lebensmitteln

```

```

Lebensmittel Zusatzstoff Höchstmenge

(Anlage 1) (in Gramm

pro Kilogramm

EWG-Nr. Lebensmittel)

```

```

1 Alkoholfreie

Erfrischungsgetränke

sowie deren Grundstoffe

1.1 mit Molkeanteil 410 5

412 5

415 5

440i - 440ii 10

461 2

463 - 466 2

1.2 Instantpulver 405 4

410 5

412 3

414 3

1.3 sonstige 410 0,1 *1)

412 0,1 *1)

414 0,1 *1)

2 Aufstrichkonserven,

Pastetenkonserven

(ÖLMB, III. Aufl.,

Kap. B 14) 471

472a - c

3 Backerzeugnisse und

Konditorwaren

(einschließlich

Fertigmehle *1)

3.1 Roggen- und Mischbrot,

unverpackt 322

3.2 Roggen- und Mischbrot,

verpackt; Weizenbrot,

sonstige Brotsorten,

Gebäck (Kleingebäck) 322

471 20

472a - f 5

3.3 Fein- und

Konditorbackwaren,

Dauerbackwaren und

Konditorwaren

3.3.1 Zwieback

niederländischer

Art 322

466 15 *3)

470 15 *3)

471 20 *3)

472a - f 20 *3)

475 10 *3)

3.3.2 Masse für

Kokosmakronen 322

410 10

412 10

471 20

472a - f 20

475 10

1404ff 10

3.3.3 sonstige 322

471 20

472a - f 20

475 10

477 5

3.4 Masse für Wind- und

Schaumbäckerei 415

3.5 Füllungen, Füllcremen *2),

Auflagen und Verzierungen

3.5.1 Füllungen für

Strudel und

Kuchen, die

unter

Mitverwendung

von ölhaltigen

Samen oder

Fruchtkernen

hergestellt sind 1404ff

3.5.2 Füllungen für

Strudel und

Kuchen, die unter

Mitverwendung von

nicht zum

Mitbacken

bestimmten

Marmeladen oder

Konfitüren

hergestellt sind 440i - 440ii 10

3.5.3 Füllungen für

Strudel und

Kuchen, die unter

Mitverwendung von

zum Mitbacken

bestimmten

Marmeladen oder

Konfitüren

hergestellt sind 400 - 404 10

406

410 20

412

440i - 440ii

1404ff 60

3.5.4 alle sonstigen

Füllungen,

Füllcremen,

Auflagen und

Verzierungen 322

401 - 404 15

405 5

406

407 3

410 20

412 20

413 5

414

415 5

440i - 440ii

461 6

463 - 466 6

471 5

1404ff

3.6 Schäume, Schaummassen 401 - 405 15

406

407 3 *2)

415 3

461 5

463 - 466 5

1404ff 80

3.7 Süße Gelees

(Tortengelees) 401 - 404

405 5

406

407 8

410 10

415 5

440i - 440ii

461 5

463 - 466 5

1404ff 50

3.8 Süße Soßen und süße

Übergußsoßen

(auch Toppings)

ausgenommen

kakaohaltige

(siehe 12.7) 401 - 404 15

405 5

407 5

410 20

412 20

413 5

415 5

440i - 440ii

1404ff

4 Cremen fetthaltig,

einschließlich

Vormischungen 322

471

472a - e

477 5 *1)

5 Erdnußmark- oder

Haselnußmarkzubereitungen

als Brotaufstrich 322

471 10

6 Fettglasurmassen

(nicht kakaohaltig) 322

471 10

7 Gelierzucker (auch

Diabetikergelierzucker) 440i - 440ii

8 Gemüsezubereitungen

gebunden *4), eßfertig,

Gemüsesalate gebunden

(Relishes, Ragouts) 406 3

410 7

412 7

415 5

461 3

463 - 466 3

471 5

1404ff

9 Gewürzzubereitungen,

Gewürzextraktzubereitungen

- nur Emulsionen mit

Ausgiebigkeit mindestens

2 : 100 322

400 - 405 10

406 10

410 10

412 10

413 10

414 10

415 6

461 6

463 - 466 6

471 100

472a - f 100

475 20

10 Glutenfreie oder

eiweißarme Produkte,

deren Vormischungen

10.1. Mahlprodukte,

Fertigmehle,

Backmischungen und

Backerzeugnisse 322

410 50 *3)

412 40 *3)

415 10 *3)

461 4 *3)

463 - 466 4 *3)

471 20 *3)

1440, 1442 50 *3)

10.2 Teigwaren 322

410 50 *3)

412 50 *3)

415 50 *3)

471 30 *3)

472a - d 20 *3)

1440, 1442 50 *3)

10.3 Produkte mit oder

auf Basis von

Getreide,

Schalenfrüchten,

Kartoffeln, ausgeformt

oder gepreßt 322

410 20

412 35

415 35

471 10

1440, 1442 50

11 Kaffeeweißer 322 1

407 1

471 20

472a - e 15

473 20

474 20

475 0,5

477 1

481 - 482 1

1442, 1450 20

12 Kakaoerzeugnisse,

Schokoladen und

Schokoladeerzeugnisse,

Lebensmittel mit

Kakaoerzeugnissen oder

Schokoladen

12.1 Kakaoerzeugnisse

ausgenommen Kakaokerne

und pulverförmige

Kakaoerzeugnisse 322 5 *5)

12.2 pulverförmige

Kakaoerzeugnisse

12.2.1 zur

Herstellung

von

Instantzu-

bereitungen 322 50 *5)

12.2.2 sonstige 322 10 *5)

12.3 Schokoladen und

Schokoladeerzeugnisse

12.3.1 Haushaltsmilchschokoladen,

Schokoladestreusel,

Schokoladeflocken 322 10 *5)

12.3.2 sonstige 322 5 *5)

12.4 Kakaohältige

Getränkepulver

(Trinkkakaomischungen)

12.4.1 Instantzu-

bereitungen 322 50 *5)

407 5

12.4.2 sonstige 322 10 *5)

407 5

12.5 Gelees und Füllungen

für Schokoladen und

Schokoladeerzeugnisse

(ausgenommen aus

Marzipan, Persipan,

Trüffelmasse oder

Nougat) 322 10

406

415

440i - 440ii

471 7

12.6 Füllungen für

Schokoladen und

Schokoladeerzeugnisse

aus Nougat bzw.

Trüffelmassen 322 5

12.7 Kakaohältige

Übergußsoßen 322 5

400 - 405 1

407 0,2

410 1

412 2

415 4

471 2

1404ff 10

12.8 Kakakohältige

(Anm.: richtig:

Kakaohältige)

Fettglasurmassen 322 12

471 10

12.9 Nougat, Nougatmassen,

Trüffelmassen 322 5

12.10 Trinkfertige

Zubereitungen mit

Kakao oder Schokolade 322 12,5

407 0,35

471 5

472 5

13 Kaviarersatz 322 10

400 - 405 1

412 5

413 30

415 5

472a - f 10

1404ff 20

14 Kartoffeldauerprodukte 322

401 - 404 8

405 3

410 15

412 15

413 15

415 5

416 5

461 10

463 - 466 10

471 10

472c 10

1404ff

15 Ketchup 322

410 7

415 5

440i-440ii 15

466 5

1404ff 40

16 Kochwürste, streichfähig 471

472a - f

17 Konfitüren und andere

Obsterzeugnisse

17.1 Konfitüren,

Marmeladen und

Obstgelees,

Maronencreme 440i-440ii 10

17.2 Fruchtzubereitungen

für

Milchmischerzeugnisse 440i-440ii 7

17.3 Grütze (rot und grün) 407 3

410 4

412 4

440i - 440ii 5

1404ff 50

17.4 Preiselbeerkompott,

Moosbeerkompott 440i-440ii 20

18 Margarine- und

Mischfetterzeugnisse

18.1 mit einem

Mindestfettgehalt

von 80%

18.1.1 zur Verwendung

im Haushalt 322

471 5

472c 10

18.1.2 zur gewerblichen

Verwendung

(in Großpackungen) 322

471 20

472a - f 20

18.2 mit einem Fettgehalt

von mindestens 20%

bis höchstens 80% 322

410 30

412 30

471 5

472c 10

1404ff 30

19 Margarinestreichkäse 322

410 5

412 5

415 8

20 Mayonnaisen gestreckt,

Salatsoßen mit

Eigelb, Salatcremen mit

Eigelb, Dressings mit

Eigelb 407 3

410 3

412 10

415 7

1404ff 65

21 Milcheiweißprodukte

ausgenommen Nährkaseine

und Nährkaseinate 322 5

22 Milchpulverarten-Instant

(ausgenommen

Magermilchpulver),

Trockenmilchprodukte,

Trockenmilchzubereitungen 322 5

23 Müsliriegel und ähnliche

Erzeugnisse ausgeformt

oder gepreßt (auf Basis

von Getreide oder

Schalenobst) 322

471 10

24 Oberscreme und

abgesteiftes Obers zum

Garnieren und Füllen,

jedoch nicht als Füllung

für Indianer, Baiser und

frisch zu füllende

Konditorbackwaren und nicht

als Portionsschlagobers 401 - 404 15

407 5

410 2

412 2

413 5

1404ff 80

25 Orangeade und Zitronade

25.1 Orangeade und Zitronade

kalorienreduziert 1404ff 10

25.2 sonstige 410 0,1 *1)

412 0,1 *1)

414 0,1 *1)

26 Pudding, gesüßte Cremen,

Cremen auch aufgeschlagen,

süße Kaltschalen,

Puddingpulver,

Schlagschaumpulver,

Cremepulver (für kalte

und warme Herführung)

einschließlich

Vorprodukte *1) 322

401 - 404 20

405 5

406 10

407 6

410 30

412 20

413 5

415 5

416 6

440i - 440ii

460i - 460ii 3

466 5

471

472a - d

475 2

477 5

483 5

1404ff 80

27 Salatsoßen, Salatcremen,

Dressings (jeweils

ausgenommen Produkte, die

unter Z 20 fallen) 322

406

407

410

412

413

415 5

440i - 440ii

466 5

471

472a - f

1404ff

28 Sardellenpaste 322

29 Säuglings- und

Kleinkindernahrung

29.1 Säuglingsanfangsnahrung 322 1

471 4

29.2 Folgenahrung 322 1

410 1

412 1

471 4

29.3 breiige Säuglings-

und Kleinkindernahrung

mit Obst, Gemüse oder

Fleisch (pasteurisiert

oder sterilisiert) 410 3

440i - 440ii 10

1404ff 30 *6)

30 Senf 415 5

461 3

466 3

1422 30

31 Soßen für Braten (Bratensoßen), klar 322 2

32 Soßen für Fertiggerichte,

gebunden *4), eßfertig

(sterilisiert oder

tiefgekühlt)

32.1 Gulaschsaf 1404ff 20

32.2 sonstige 322

410 5

412 5

415 5

466 5

1404ff 20

33 Soßen für Fischkonserven

und tiefgekühlte

Fischgerichte, gebunden *4) 322

401 - 405 8

410 10

412 10

413 5

414 5

415 5

466 5

471 5

472a - d 5

1404ff 20

34 Speiseeis und

Speiseeishalberzeugnisse 322

400 - 405 3 *1)

406 2 *1)

407 2 *1)

410 10 *1)

412 10 *1)

413 10 *1)

414 2 *1)

415 5 *1)

440i - 440ii

461 6 *1)

466 5 *1)

471 10 *1)

472a - c 5 *1)

477 3 *1)

35 Speisefette (ausgenommen

unvermischte tierische

Fette) zur gewerblichen

Verwendung als Brat- und

Backfette 322

471

472a - d

36 Suppenartikel und

verwandte Erzeugnisse,

kochfertige Suppen und

Soßen

36.1 klar 322 2 *1)

410 1 *1)

36.2 gebunden *4) 322

410 3 *1)

412 3 *1)

415 2 *1)

466 5 *1)

471 10 *1)

472a - e 5 *1)

1404ff 40 *1)

36.3 Instant- 322

410 2 *1)

412 2 *1)

415 2 *1)

466 5 *1)

471 10 *1)

472a - e 5 *1)

1404ff 40 *1)

37 Teigwaren für

Instantfertiggerichte 471 15

38 Würzsoßen mit Öl auf

Gemüse- bzw. Fruchtbasis

(ausgenommen

mayonnaiseähnliche) auch

Spaghettisoße 322

410

412

415 5

440i - 440ii

466

471 10

472a-d 10

1404ff

39 Würzsoßen ohne Öl auf

Gemüse- bzw. Fruchtbasis

(wie Grillsoßen,

Fonduesoßen) 401 - 405 7

410 7

412 7

415 5

440i - 440ii 15

466 5

1404ff 20

40 Zuckerwaren

40.1 Karamellen 322

406

414

415

440i - 440ii

471

1404ff

40.2 Geleeartikel,

Schaumzuckerwaren,

Komprimate

(Preßlinge),

Likörbonbons und

Lakritzen 401 - 405

406

412

413

414

415

440i - 440ii

471

1404ff

40.3 Gummibonbons 406

414

415

440i - 440ii

471

1404ff

40.4 Kaugummi, auch

Kaupaste in Tuben 322

412

414

415

40.5 Fondant, auch

Fondant-Glasurmassen 322

471 10

40.6 Dragees

40.6.1 Zuckerstreusel 322

471

40.6.2 sonstige 406

414

40.7 Zuckerwaren-Rohmassen

(ausgenommen Marzipan-

und Persipan-Rohmassen) 322

471

```

```

Fußnoten zur Anlage 2:

1) Bezogen auf die eßfertige oder trinkfertige Zubereitung. 2) Bei fetthältigen Cremen bezogen auf die stärkehältige

„Grundcreme''.

*3) Bezogen auf das Mahlprodukt.

4) Nur wenn die Bindung durch Lebensmittel bewirkt wurde. 5) Dieser Wert ist die zulässige Höchstmenge an zugesetzten

Phosphatiden; ein Zusatz von E 442 - Ammoniumsalze der Phosphatidsäuren (Anlage 1 B) ist einzurechnen.

*6) ausgenommen E 1440 und E 1442.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Anlage 3

```

```

Emulgatoren, Stabililsatoren, Verdickungs- und Geliermittel in

Verzehrprodukten

```

```

Lebensmittel Zusatzstoff Höchstmenge

(Anlage 1) (in Gramm

pro Kilogramm

EWG-Nr. Lebensmittel)

```

```

1 Verzehrprodukte auf

Kleiebasis 410 45

412 40

415 40

440i - 440ii 40

461 20

463 - 466 20

2 Verzehrprodukte,

ausgeformt oder gepreßt 322

410 10

412 10

415 10

460i - 460ii 40

461 40

463 - 466 40

471 10

472a - f 10

483 5

3 Drageehüllen von

Verzehrprodukten 414 20

415 20

4 Gelatinehüllen von

Verzehrprodukten 322 5

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Anlage 4

```

```

Anforderungen an die Reinheit und die Zusammensetzung der Emulgatoren

und Stabilisatoren

A. Allgemeine Reinheitskriterien

Soweit nicht anders angegeben, darf jeder Stoff im Kilogramm nicht mehr als 3 mg Arsen, nicht mehr als 10 mg Blei, nicht mehr als 50 mg Kupfer und Zink zusammen, davon 25 mg Zink, enthalten. B. Besondere Reinheitskriterien für die einzelnen Stoffe

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Mengen und Prozente als Gewichtsangaben, bezogen auf das wasserfreie Produkt.

E 322 Lecithin

Beschreibung Lecithine sind Mischungen oder

Fraktionen aus Phosphatiden, die

mittels physikalischer Verfahren aus

tierischen oder pflanzlichen

Nahrungsmitteln gewonnen werden; sie

umfassen auch die hydrolisierten

Stoffe, die durch die Verwendung von

ungefährlichen und geeigneten Enzymen

gewonnen werden. Das Enderzeugnis darf

keinerlei enzymatische Restaktivität

aufweisen. Die Lecithine dürfen in

wäßrigem Medium mittels

Wasserstoffperoxyd leicht gebleicht

sein; diese Oxydation darf die

Phosphatide der Lecithine chemisch

nicht verändern.

Aussehen - Lecithine: zähe Flüssigkeit oder

Halbflüssigkeit oder Pulver von

brauner Farbe;

- hydrolisierte Lecithine: zähe

Flüssigkeit oder Paste von hellbrauner

bis brauner Farbe.

Gehalt - Lecithine: nicht weniger als 60% in

Aceton unlösliche Stoffe;

- hydrolisierte Lecithine: nicht weniger

als 56% in Aceton unlösliche Stoffe.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt nach

einstündiger Trocknung bei 105 Grad C.

In Toluol unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,3%.

Säurezahl - Lecithine: nicht mehr als 35 mg

Kaliumhydroxyd pro Gramm;

- hydrolisierte Lecithine: nicht mehr

als 45 mg Kaliumhydroxyd pro Gramm.

Peroxydzahl 10 oder weniger, ausgedrückt in

Milli-Äquivalent pro kg.

E 339 Natriumorthophosphate

E 339i Mononatrium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Mononatrium-Monophosphat; säurehaltiges

Mononatrium-Monophosphat;

Mononatrium-Orthophosphat;

einbasisches Natriumphosphat;

Na H tief 2 PO tief 4; im Handel als

wasserfreies Erzeugnis oder als

Mono- oder Dihydrat erhältlich.

Aussehen Pulver, Kristalle oder leicht

zerfließende Körner von weißer Farbe.

Gehalt Nicht weniger als 97% an Na H tief 2 PO

tief 2, in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung bei

60 Grad C, dann vierstündige Trocknung

bei 105 Grad C,

- wasserfrei: nicht mehr als 2%,

- als Monohydrat: nicht mehr als 15%,

- als Dihydrat: nicht mehr als 25%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 339ii Dinatrium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Dinatrium-Monophosphat; sekundäres

Natriumphosphat:

Dinatrium-Orthophosphat; säurehaltiges

Dinatriumphosphat; Na tief 2 HPO tief

4; im Handel als wasserfreies

Erzeugnis oder als Erzeugnis mit 2, 7

oder 12 Wassermolekülen erhältlich.

Aussehen - Wasserfrei: hygroskopisches, weißes

Pulver,

- mit 2 Wassermolekülen: weißer,

kristalliner fester Stoff;

- mit 7 Wassermolekülen: körniges

Pulver oder weiße Kristalle,

ausblühend,

- mit 12 Wassermolekülen: Pulver oder

weiße Kristalle, ausblühend.

Gehalt Nicht weniger als 98% Na tief 2 HPO

tief 4 in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung bei

60 Grad C, dann vierstündige Trocknung

bei 105 Grad C,

- wasserfrei: nicht mehr als 5%,

- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr als

21%,

- mit 7 Wassermolekülen: nicht mehr

als 50%,

- mit 12 Wassermolekülen: nicht mehr

als 61%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 339iii Trinatrium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Trinatrium-Monophosphat;

Trinatrium-Orthophosphat;

Na tief 3 PO tief 4; im Handel als

wasserfreies Erzeugnis oder als

Erzeugnis mit einem oder

12 Wassermolekülen erhältlich.

Aussehen Pulver, Kristalle oder Körner von weißer

Farbe.

Gehalt Nicht weniger als 97% Na tief 3 PO tief

4 in der von flüchtigen Bestandteilen

freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung bei

105 Grad C, dann dreißigminütiges

Glühen bei 800 Grad C +- 25 Grad C,

- wasserfrei: nicht mehr als 2%,

- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr als

9%,

- mit 12 Wassermolekülen: nicht mehr

als 55%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 340 Kaliumorthophosphate

E 340i Monokalium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Monokalium-Monophosphat; säurehaltiges

Monokalium-Monophosphat; KH tief 2 PO

tief 4.

Aussehen Farblose Kristalle oder körniges bzw.

kristallines, weißes hygroskopisches

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 98% an KH tief 2 PO

tief 4 in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei 105 Grad C.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 340i Dikalium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Dikalium-Monophosphat; sekundäres

Kaliumphosphat; säurehaltiges

Dikalium-Orthophosphat; säurehaltiges

Dikaliumphosphat: K tief 2 HPO tief 4.

Aussehen Farbloses oder weißes, körniges,

zerfließendes Erzeugnis.

Gehalt Nicht weniger als 98% an K tief 2 HPO

tief 4 in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei 105 Grad C.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 340iii Trikalium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Trikalium-Monophosphat;

Trikalium-Orthophosphat; K tief 3 PO

tief 4; im Handel wasserfrei oder als

Hydrat, meist mit einem

Kristallwassermolekül, erhältlich.

Aussehen Hygroskopische, weiße Kristalle oder

Körner.

Gehalt Nicht weniger als 97% K tief 3 PO tief 4

in der von flüchtigen Bestandteilen

freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach einstündiger Trocknung bei

105 Grad C, dann dreißigminütiges

Glühen bei 800 Grad C +- 25 Grad C,

- wasserfrei: nicht mehr als 3%,

- Monohydrat: nicht mehr als 20%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 341 Calciumorthophosphate

E 341i Monocalcium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Monocalciumphosphat; CaH tief 4 (PO tief

4) tief 2; im Handel wasserfrei oder

als Monohydrat erhältlich.

Aussehen Körniges Pulver, Kristalle oder Körner

von weißer Farbe, zerfließlich.

Gehalt an Calcium Wasserfrei: nicht weniger als 23% und

nicht mehr als 25%, ausgedrückt in

CaO.

Monohydrat: nicht weniger als 22,2%

und nicht mehr als 24,7%, ausgedrückt

in CaO.

Flüchtige Bestandteile Wasserfrei: nicht weniger als 14% und

nicht mehr als 15,5%, bestimmt nach

dreißigminütigem Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

Monohydrat: nicht mehr als 0,6%,

bestimmt durch dreistündige Trocknung

bei 60 Grad C.

Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 341ii Dicalcium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Dibasisches Calciumphosphat;

Dicalciumphosphat; CaHPOtief 4; im

Handel wasserfrei und als Dihydrat

erhältlich.

Aussehen Lockeres, weißes Pulver.

Gehalt an Calcium Wasserfrei: nicht weniger als 39% und

nicht mehr als 42%, ausgedrückt in

CaO. Mit 2 Wassermolekülen: nicht

weniger als 31,9% und nicht mehr als

33,5%, ausgedrückt in CaO.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch Glühen bei 800 Grad C

+- 25 Grad C bis zur Gewichtskonstanz.

Wasserfrei: nicht weniger als 7% und

nicht mehr als 8,5%.

Dihydrat: nicht weniger als 24,5% und

nicht mehr als 26,5%.

Fluoride Nicht mehr als 50 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 341iii Tricalcium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung - Tricalcium-Diorthophosphat; Ca tief 3

(PO tief 4) tief 2,

- Hydroxyapatit; Ca tief 5 (PO tief 4)

tief OH

Aussehen Lockeres, weißes Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 90%, ausgedrückt in

Ca tief 3 (PO tief 4) tief 2 nach

Glühen bei 800 Grad C +- 25 Grad C bis

zur Gewichtskonstanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 10%, bestimmt durch

Glühen bei 800 Grad C +- 25 Grad C bis

zur Gewichtskonstanz.

Fluoride Nicht mehr als 50 mg/kg, ausgedrückt als

Fluor.

E 400 Alginsäure

Chemische Beschreibung Lineares Glukuronoglykan, das

hauptsächlich aus beta (1-4) und alpha

(1-4) verbundenen D-Mannuronsäure- und

L-Guluron-Säureeinheiten in

Pyranose-Ring-Form besteht.

Hydrophiles kolloidales Kohlehydrat,

das unter Verwendung von verdünntem

Alkali aus verschiedenen

Braunalgenarten extrahiert wird.

Aussehen Praktisch geruch- und geschmackloses

weißes bis gelbliches faseriges

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 20,0% und nicht mehr

als 23,0% Kohlendioxyd, entsprechend

91,0 bis 104,5% Alginsäure

(Äquivalentgewicht 200).

Asche Nicht mehr als 4% in der Trockensubstanz

nach vierstündigem Trocknen bei 105

Grad C und Glühen bei 600 Grad C.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 15% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

lösliche Asche Nicht mehr als 2%.

E 401 Natriumalginat

Chemische Beschreibung Natriumsalz der Alginsäure

Aussehen Weißes bis gelbliches faseriges oder

körniges Pulver. Praktisch geruch-

und geschmacklos.

Gehalt Nicht weniger als 18% und nicht mehr

als 21% Kohlendioxyd, entsprechend

90,8% bis 106,0% Natriumalginat

(Äquivalentgewicht 222), bezogen auf

Trockensubstanz.

Asche Zwischen 18% und 27% in der

Trockensubstanz nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C und Glühen bei

600 Grad C.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 15% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n) Nicht mehr als 2%.

lösliche Asche

E 402 Kaliumalginat

Chemische Beschreibung Kaliumsalz der Alginsäure.

Aussehen Weißes bis gelbliches faseriges oder

körniges Pulver. Praktisch geruch-

und geschmacklos.

Gehalt Nicht weniger als 16,5% und nicht mehr

als 19,5% Kohlendioxyd, entsprechend

89,2% bis 105,5% Kaliumalginat

(Äquivalentgewicht 238) bezogen auf

Trockensubstanz.

Asche Nicht weniger als 23% und nicht mehr

als 32% in der Trockensubstanz nach

vierstündigem Trocknen bei 105 Grad C

und Glühen bei 600 Grad C.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 15% nach

vierstündigem Trocknen bei 105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 2%.

E 403 Ammoniumalginat

Chemische Beschreibung Ammoniumsalz der Alginsäure.

Aussehen Weißes bis gelbliches faseriges oder

körniges Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 18,0% und nicht mehr

als 21,0% Kohlendioxyd, entsprechend

88,7% bis 103,6% Ammoniumalginat

(Äquivalentgewicht 217), bezogen auf

Trockensubstanz.

Asche Nicht mehr als 4% nach vilerstündigem

Trocknen bei 105 Grad C und Glühen bei

600 Grad C.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 15% nach Trocknen bei

105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 2%.

E 404 Calciumalginat

Chemische Beschreibung Calciumsalz der Alginsäure.

Aussehen Weißes bis gelbliches faseriges oder

körniges Pulver. Praktisch geruch-

und geschmacklos.

Gehalt Nicht weniger als 18,% und nicht mehr

als 21% Kohlendioxxd, entsprechend

89,6% bis 104,5% Calciumalginat

(Äquivalentgewicht 219), bezogen auf

Trockensubstanz.

Asche Zwischen 15% und 24% in der

Trockensubstanz nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C und Glühen bei

600 Grad C.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 15% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 2%.

E 405 Propylenglykolalginat

Chemische Beschreibung Propylenglykolester der Alginsäure.

Zusammensetzung schwankt je nach

Veresterungsgrad und Anteil der freien

und neutralisierten Carboxylgruppen im

Molekül.

Aussehen Weißes bis gelbliches faseriges oder

körniges Pulver. Praktisch geruch-

und geschmacklos.

Gehalt Nicht weniger als 16% und nicht mehr

als 20% Kohlendioxyd, bezogen auf

Trockensubstanz.

Asche Nicht mehr als 10% in der

Trockensubstanz nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C und glühen bei

600 Grad C.

Gesamt-Propylenglykolgehalt Nicht weniger als 15% und nicht mehr

als 36%.

Gehalt an freiem

Propylenglykol Nicht mehr als 12%.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 20% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 2%.

E 406 Agar-Agar

Chemische Beschreibung Hydrophiles, kolloidales Polygalaktosid,

mit rund 90% der Galaktosemoleküle in

D-Form und 10% in L-Form; bei ungefähr

jeder zehnten D-Galaktopyranoseeinheit

ist eine der Hydroxyl-Gruppen mit

Schwefelsäure verestert, die durch

Calcium, Magnesium, Kalium oder

Natrium neutralisiert ist. Agar-Agar

wird aus bestimmten Meeresalgen der

Familien Gelidiaceae und

Sphaerococcaceae und verwandten

Rotalgen (Klasse Rhodophyceae)

gewonnen.

Aussehen Weißes bis schwach gelbliches faseriges

oder flockiges Pulver, geruchlos oder

mit schwachem charakteristischem

Geruch und schleimigem Geschmack.

Asche Nicht mehr als 6,5% bei 550 Grad C auf

Trockengewichtbasis.

in Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 0,5% bei 550 Grad C auf

Trockengewichtbasis.

Gelatine und andere Ungefähr 1 g Agar-Agar in 100 ml

Proteine kochendem Wasser auflösen und auf

ungefähr 50 Grad C abkühlen lassen.

5 ml dieser Lösung ergeben mit 5 ml

Trinitrophenollösung (1g wasserfreies

Trinitrophenol in 100 ml heißem Wasser

gelöst) innerhalb von 10 Minuten keine

Trübung.

Unlösliche Bestandteile in

Heißwasser Nicht mehr 1,0%.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 20% nach fünfstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

Stärke und Dextrine 100 mg Agar-Agar in 100 ml Wasser

kochen. Abkühlen und einige Tropfen

Jodlösung (36 g KJ und 14 g J tief 2

in 100 ml Wasser) und 3 Tropfen HCl

zusetzen und auf 1000 ml auffüllen. Es

tritt keine Blau- oder Rotfärbung auf.

Wasserabsorption 5 g Agar-Agar in einen

100-ml-Meßzylinder geben, bis zur

Marke mit Wasser auffüllen, vermischen

und bei ungefähr 25 Grad C 24 Stunden

stehenlassen. Den Inhalt des Zylinders

durch feuchte Glaswolle geben, das

Wasser in einen zweiten

100-ml-Meßzylinder abtropfen lassen.

Dabei laufen nicht mehr als 75 ml

Wasser durch.

E 407 Carrageen

Chemische Beschreibung Carrageen wird durch wäßrige Extraktion

aus Algen der Familien Gigartinaacae,

Solieriaceae, Hypneaceae und

Furcellariaceae der Klasse

Rhodophyceae (Rotalgen) gewonnen.

Keine anderen organischen Fällmittel

als Methanol, Ethanol oder Isopropanol

finden Verwendung. Carrageen besteht

hautpsächlich aus den Kalium-

Natrium-, Calcium- und Magnesiumsalzen

der Polysaccharid-Sulfatester, deren

Hydrolyse Galaktose und

3,6-Anhydrogalaktose ergibt. Carrageen

darf nicht der Hydrolyse unterzogen

noch sonstwie chemisch verändert

werden.

Aussehen Gelbliches bis farbloses grobkörniges

bis feines Pulver, praktisch geruchlos

und mit schleimigem Geschmack.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 12% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

Sulfate Nicht weniger als 15% und nicht mehr

als 40% auf Trockengewichtbasis

ausgedrückt in SO tief 4.

In Säure unlösliche Asche

(unlöslich in 10%iger

Salzsäure p/v) Nicht mehr als 1% auf

Trockengewichtbasis.

In Säure unlösliche

Bestandteile (unlöslich

in 1%iger

Schwefelsäure v/v) Nicht mehr als 2% auf

Trockengewichtbasis

Asche Nicht weniger als 15% und nicht mehr

als 40% bei 550 Grad C auf

Trockengewichtbasis.

Methanol-, Ethanol-, Zusammen oder getrennt nicht mehr

Isopropanolgehalt als 1%.

Viskosität Nicht weniger als 5 cp, bestimmt in

einer 1,5%igen Lösung bei 75 Grad C.

E 410 Johannisbrotkernmehl

Chemische Beschreibung Besteht hauptsächlich aus

hydrokolloidalem Polysaccharid mit

hohem Molekulargewicht, hauptsächlich

zusammengesetzt aus

Galaktopyranose- und

Mannopyranoseeinheiten in

glykosidischer Bindung, die chemisch

als Galaktomannan beschrieben werden

können.

Aussehen Johannisbrotkernmehl ist das gemahlene

Endosperm von Samen des

Johannisbrotbaumes, Ceratonia siliqua

L. Taub. (Familie Leguminosae). Weißes

bis gelblich weißes, praktisch

geruchloses Pulver.

Galaktomannangehalt Nicht weniger als 75%.

In Schwefelsäure (0,4 n)

unlösliche Bestandteile Nicht mehr als 4% nach sechsstündigem

Digerieren.

Asche Nicht mehr als 1,2% bei 800 Grad C auf

Trockensubstanz.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 14% nach Trocknen bis

Gewichtskonstanz bei 102-105 Grad C.

Proteine (N x 6,25) Nicht mehr als 7%.

E 412 Guarkernmehl, Guargummi

Chemische Beschreibung Besteht hauptsächlich aus

hydrokolloidalem Polysaccharid mit

hohem Molekulargewicht,

zusammengesetzt aus

Galaktopyranose- und

Mannopyranoseeinheiten in

glykosidischer Bindung, die chemisch

als Galaktomannan beschrieben werden

können.

Aussehen Guargummi ist das gemahlene Endosperm

von Samen der Guarpflanze, Cyamopsis

tetragonolobus L. Taub. (Familie der

Leguminosae).

Weißes bis weiß-gelbliches praktisch

geruchloses Pulver.

Galaktomannangehalt Nicht weniger als 75%.

In Schwefelsäure (0,4 n)

unlösliche Bestandteile Nicht mehr als 4% nach sechsstündigem

Digerieren.

Asche Nicht mehr als 1,5%, bestimmt bei

800 Grad C auf Trockengewichtbasis.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 14% nach Trocknen bis

Gewichtskonstanz bei 102-105 Grad C.

Proteine (N x 6,25) Nicht mehr als 7%.

E 413 Tragant

Chemische Beschreibung Besteht hauptsächlich aus

Polysacchariden mit hohem

Molekulargewicht, die aus

Galaktoaraban und sauren

Polysacchariden mit

Galakturonsäuregruppen zusammengesetzt

ist.

Aussehen Trangantgummi ist eine getrocknete

Gummiabsonderung, die aus Astragalus

gummifer Labillardiere oder anderen

asiatischen Astragalusarten der

Familie Leguminosae gewonnen wird.

Ungemahlenes Tragant kann in Form

gewalzter, lamellierter, häufig

abgerundeter Teile oder geradlinig

oder spiralförmig gezogener linearer

Stücke von 0,5 bis 2,5 mm Stärke

vorliegen. Es ist weiß bis schwach

gelb, geruchlos und hat einen faden,

schleimigen Geschmack.

Tragant-Pulver ist weiß bis

gelblich-weiß.

Viskosität Nicht weniger als 250 cp, gemessen

in der 1%igen Lösung bei 25 Grad C.

Asche Nicht mehr als 3,5% bei 550 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 0,5% bei 550 Grad C.

Karayagummi 1 g mit 20 ml Wasser so lange kochen,

bis sich Schleim bildet. 5 ml

konzentrierter Salzsäure hinzufügen,

Mischung erneut 5 Minuten lang kochen.

Es entwickelt sich keine dauerhafte

Rosa- oder Rotfärbung.

E 414 Gummi arabicum

Chemische Beschreibung Besteht hauptsächlich aus

Polyssacchariden mit hohem

Molekulargewicht und deren Calcium-,

Kalium- und Magnesiumsalzen, bei deren

Hydrolyse Arabinose, Galaktose,

Rhamnose und Glukuronsäure entstehen.

Gummi arabicum wird durch Trocknen der

Gummiabsonderungen des

Leguminosenbaumes Acacia senegal L.

Willd. oder anderen Akazienarten (Fam.

Leguminosae) gewonnen.

Aussehen Ungemahlenes Gummi arabicum tritt in

Form weißer, gelblich-weißer oder

blaßrosa runder Tropfen verschiedener

Größe oder in eckigen Fragmenten auf.

Im Handel ist es ferner in Form von

Flocken, Körnchen oder Pulver von

weißer oder gelblich-weißer Farbe

erhältlich.

Asche Nicht mehr als 4% bei 550 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 0,5% bei 550 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Bestandteile Nicht mehr als 1%.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 15% nach fünfstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

Stärke oder Dextrin 1 : 50-Lösung des Gummis kochen und

abkühlen. Dazu werden einige Tropfen

Jodlösung gegeben (36 g KJ und 14 g J

tief 2 in 100 ml Wasser, dazu

3 Tropfen HCl auf 1000 ml verdünnt).

Keine bläuliche oder rötliche Färbung

tritt ein.

Tannin 10 ml einer 1:50-Gummi-arabicum-Lösung

und zirka 0,1 ml Eisenchloridlösung

(9 g FeCl tief 3 6H tief 2 O in 100 ml

der Lösung) ergeben keine schwärzliche

Färbung oder Ausfällung.

E 415 Xanthan

Chemische Beschreibung Polysaccharid-Gummi mit hohem

Molekulargewicht, gewonnen durch

Fermentation von Kohlenhydraten mit

einer Reinkultur von Xanthomonas

campestris, gereinigt mit Ethanol oder

Isopropanol, getrocknet und gemahlen.

Xanthan enthält d-Glukose und

d-Mannose als vorherrschende

Hexoseeinheiten - zusammen mit

Glukonsäure und Brenztraubensäure.

Wird als Natrium-, Kalium- oder

Calcium-Salz dargestellt. Seine

Lösungen sind neutral.

Aussehen Cremefarbiges Pulver.

Gehalt Xanthan-Gummi ergibt auf einer von

flüchtigen Bestandteilen freier Basis

nicht weniger als 4,2% und nicht mehr

als 5% Kohlendioxyd.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 15%, bestimmt durch

Trocknung bei einer Temperatur von

150 Grad C während eines Zeitraums von

2 1/2 Stunden.

Asche Nicht mehr als 16% auf einer von

flüchtigen Bestandteilen freien Basis

bestimmt bei 600 Grad C nach Trocknen

bei 105 Grad C während vier Stunden.

Brenztraubensäure Nicht weniger als 1,5%.

Stickstoff Nicht mehr als 1,5%.

Isopropanol Nicht mehr als 750 mg/kg.

Mikrobiologsiche Kriterien Es dürfen keine lebenfähigen Keime von

Xanthomonas campestris vorhanden sein.

E 416 Karayagummi

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 1%.

In 1 n Salzsäure Unlösliches

(1 g in 100 ml) Nicht mehr als 3%.

Stärke 100 mg Karayagummi in 100 ml Wasser

kochen. Abkühlen und einige Tropfen

Jodlösung (36 g KJ und 14 g J tief 2

in 100 ml Wasser) und 3 Tropfen HCl

zusetzen und auf 1000 ml auffüllen. Es

tritt keine Blau- oder Rotfärbung auf.

E 420i Sorbit

Chemische Beschreibung D-Sorbit.

Aussehen Flockiges oder körniges, weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver

mit süßem Geschmack.

Gehalt Sorbit enthält nicht weniger als 91%

D-Sorbit und nicht weniger als

98% Zuckeralkohole der allgemeinen

Formel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, beide auf

Trockensubstanz bezogen, bei der n als

Ganzes zu betrachten ist. Derjenige

Teil des Erzeugnisses der nicht

D-Sorbit darstellt, setzt sich

hauptsächlich aus Mannit sowie aus

kleineren Mengen anderer

Zuckeralkohole der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2

OH, bei denen n = 4 ist, und

geringfügige Mengen hydrierter

Oligosaccharide zusammen.

Wasser Nicht mehr als 1% (Karl Fischer).

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3% auf Trockensubstanz,

ausgedrückt als Dextrose.

Gesamtzucker Nicht mehr als 1,0% auf Trockensubstanz,

ausgedrückt als Dextrose.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,01% auf Trockensubstanz

nach Glühen bei 800 Grad C

+- 25 Grad C.

Sulfate Nicht mehr als 0,01% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als SO

tief 4.

Chloride Nicht mehr als 0,005% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als Cl.

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, ausgedrückt als

Ni.

E 420ii Sorbitsirup

Aussehen Klare wässrige Lösung, farblos und mit

süßem Geschmack aus Sorbit und

hydrierten Oligosacchariden. Die

Nicht-D-Sorbit-Anteile sind vorwiegend

hydrierte Oligosaccharide, die durch

Hydrierung von Glukosesirup als

Ausgangsmaterial (in diesem Fall

kristallisiert der Sirup nicht) oder

von Mannit erzeugt werden. Kleinere

Mengen von Zuckeralkohol der Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2

OH, wobei n = 4 ist, können vorhanden

sein. Zuckeralkohole sind Verbindungen

mit der allgemeinen Formel CH tief 2

OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei der

n eine ganze Zahl ist.

Gehalt Nicht weniger als 69% Festbestandteile

und nicht weniger als 50% D-Sorbit.

Reduzierende Zucker Nicht weniger als 0,3% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als

Dextrose.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,01% auf Trockensubstanz

nach Glühen bei 800 Grad C

+- 25 Grad C.

Sulfate Nicht mehr als 0,01% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als SO

tief 4.

Chloride Nicht mehr als 0,005% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als Cl.

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, ausgedrückt als

Ni.

E 421 Mannit

Chemische Beschreibung D-Mannit.

Aussehen Weiße, geruchlose Kristalle mit süßem

Geschmack.

Gehalt Nicht weniger als 98% an D-Mannit

(C tief 6 H tief 14 O tief 6) in der

von flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Schmelzintervall Zwischen 165 Grad C und 169 Grad C.

Spezifische Drehung

(alpha) tief D Zwischen +23,0 Grad und +24,3 Grad.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 0,3% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Dextrose.

Sulfate Nicht mehr als 0,01% ausgedrückt als

SO tief 4.

Chloride Nicht mehr als 0,007% ausgedrückt als

Cl.

Asche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, ausgedrückt als

Ni.

E 422 Glycerin

Aussehen Klare, farblose, hygroskopische,

sirupartige Flüssigkeit mit süßem

Geschmack, die sich auf die Zunge warm

anfühlt.

Gehalt Nicht weniger als 98% Glycerin (C tief 3

H tief 8 O tief 3).

Spezifisches Gewicht

(25/25 Grad C) Nicht weniger als 1,257.

Brechungsindex (n) hoch

20 D 1,471 - 1,474.

Akrolein, Glukose und

Ammonium-Verbindungen Eine Mischung von 5 ml Glycerin und

5 ml KOH (1 zu 10) 5 Minuten lang auf

60 Grad C erhitzen. Die Mischung wird

nicht gelb und gibt keinen

Ammoniakgeruch ab.

Butantriole Nicht mehr als 0,2%.

Chlorierte Bestandteile Nicht mehr als 0,003%, ausgedrückt als

Cl.

Fettsäuren und -ester Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als

Buttersäure.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

E 440i Pektin

Chemische Beschreibung Pektin setzt sich hauptsächlich zusammen

aus partiellen Methylestern der

Polygalakturonsäure und deren

Natrium-, Kalium-, Calcium- oder

Ammoniumsalzen. Pektin wird durch

wäßrige Extraktion aus geeignetem

eßbarem pflanzlichem Material, im

allgemeinen Zitrusfrüchten und Äpfeln

gewonnen. Bei einer etwaigen

anschließenden Ausfällung werden als

organische Fällmittel ausschließlich

Methanol, Ethanol und Isopropanol

verwendet.

Aussehen Weißes, hellgelbes, hellgraues oder

hellbraunes Pulver.

Galakturonsäure Nicht weniger als 65%, berechnet auf

der Grundlage aschefreier und von

flüchtigen Bestandteilen freier

Substanz (nach dem Waschen mit Säure

und Alkohol).

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 12% bestimmt durch

zweistündiges Trocknen bei 105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 1%.

Freier Methyl-, Ethyl- und

Isopropylalkohol Zusammen oder getrennt nicht mehr

als 1% auf Trockensubstanz.

Schwefeldioxid Nicht mehr als 50 mg pro kg in der

Trockensubstanz.

Stickstoff Nicht mehr als 0,5% (Kjeldahl) nach

dem Waschen mit Säure und Alkohol.

E 440ii Amidiertes Pektin

Chemische Beschreibung Amidiertes Pektin besteht hauptsächlich

aus partiellen Methylestern und Amiden

der Polygalakturonsäure und ihren

Natrium-, Kalium-, Calcium- oder

Ammoniumsalzen. Es wird gewonnen durch

wäßrige Extraktion aus geeignetem

eßbarem pflanzlichem Material, im

allgemeinen aus Zitrusfrüchten und

Äpfeln und durch Behandlung mit

Ammoniak unter alkalischen

Bedingungen. Zur Ausfällung werden als

organische Fällmittel ausschließlich

Methanol, Ethanol oder Isopropanol

verwendet.

Aussehen Weißes, hellgelbes, hellgraues oder

hellbraunes Pulver.

Amidierungsgrad Nicht mehr als 25% der gesamten

Carboxylgruppen.

Galakturonsäure Nicht weniger als 65%, berechnet auf

der Grundlage aschefreier und von

flüchtigen Bestandteilen freier

Substanz (nach dem Waschen mit Säure

und Alkohol).

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 12% bestimmt durch

zweistündiges Trocknen bei 105 Grad C.

In Salzsäure (etwa 3n)

unlösliche Asche Nicht mehr als 1%.

Freie Methyl-, Ethyl- und

Isopropylalkohole Zusammen oder getrennt nicht mehr als 1%

in der Trockensubstanz.

Schwefeldioxid Nicht mehr als 50 mg/kg in der

Trockensubstanz.

Stickstoff Nicht mehr als 2,5% (Kjeldahl) nach

dem Waschen mit Säure und Alkohol.

E 450 Diphosphate

E 450i Dinatriumdiphosphat

Aussehen Pulver oder Körner von weißer Farbe.

Gehalt Nicht weniger als 95,0% Natief 2 H tief

2 P tief 2 O tief 7.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Nicht weniger als 63% und nicht mehr als

64%.

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 3,7 und nicht mehr als

4,4.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,6%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F.

E 450ii Trinatriumdiphosphat

Aussehen Pulver oder Körner von weißer Farbe.

Existiert wasserfrei oder als

Monohydrat.

Gehalt Nicht weniger als 95,0% Na tief 3 HP

tief 2 O tief 7 bzw. Na tief 3 HP tief

2 O tief 7. H tief O.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Bei wasserfreiem Salz nicht weniger als

57,5% und nicht mehr als 58,5%. Bei

Monohydrat nicht weniger als 53,6%

und nicht mehr als 54,6%.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 6,7 und nicht mehr als

7,3.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 0,5% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,2%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F.

E 450iii Tetranatriumdiphosphat

Aussehen Kristallines oder körniges weißes

Pulver. Existiert wasserfrei oder als

Dekahydrat.

Gehalt Nicht weniger als 95,0% Na tief 4 P tief

2 O tief 7 bzw. Na tief 4 P tief 2 O

tief 7 10H tief 2 O.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Bei wasserfreiem Salz nicht weniger als

52,5% und nicht mehr als 54,0%. Bei

Dekahydrat nicht weniger als 31,5% und

nicht mehr als 32,5%.

Glühverlust Nicht mehr als 0,5% bei wasserfreiem

Salz. Zwischen 38% und 42% bei

Na tief 4P tief 2 O tief 7. 10H tief 2

O, nach 30minütigem Glühen bei

550 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 9,9 und nicht mehr als

10,7.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,2%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F.

E 450v Tetrakaliumdiphosphat

Aussehen Farblose Kristalle oder weißes, sehr

hygroskopisches Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 95,0% K tief 4 P tief

2 O tief 7.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Nicht weniger als 42% und nicht mehr als

43,7%.

Glühverlust Nicht mehr als 2% nach vierstündiger

Trocknung bei 105 Grad C und

nachfolgendem 30minütigem Glühen bei

550 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 10,0 und nicht mehr

als 10,7.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,2%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F

E 451 Triphosphate

E 451i Pentanatriumtriphosphat

Aussehen Leicht hygroskopisches, körniges oder

pulverförmiges weißes Erzeugnis.

Existiert wasserfrei oder als

Hexahydrat.

Gehalt Nicht weniger als 85,0% Na tief 5 P tief

3 O tief 10 bzw. Na tief 5 P tief 3 O

tief 10. 6H tief O; bei dem Rest

handelt es sich im wesentlichen um

andere Natriumpolyphosphate der Serie

E 450.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Bei wasserfreiem Salz nicht weniger als

56% und nicht mehr als 58% und bei

Na tief 5 P tief 3 O tief 10. 6H tief

2 O nicht weniger als 43% und nicht

mehr als 45%.

Glühverlust Bei wasserfreiem Salz nicht mehr als

0,5% und bei Hexahydrat nicht mehr als

23,5% nach 4stündiger Trocknung bei

105 Grad C und anschließendem

30minütigem Glühen bei 550 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 9,3 und nicht mehr als

10,1.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,2%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F.

E 451ii Pentakaliumtriphosphat

Aussehen Stark hygroskopisches weißes Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 85,0% K tief 5 P tief

O tief 10; bei dem Rest handelt es

sich im wesentlichen um andere

Kaliumpolyphosphate der Serie E 450.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Nicht weniger als 46,5% und nicht mehr

als 48,0%.

Glühverlust Berechnet auf der Grundlage des P tief 2

O tief 5-Gehaltes, nicht mehr als 0,5%

nach vierstündiger Trocknung bei

105 Grad C und nach folgendem

30minütigem Glühen bei 550 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 9,3 und nicht mehr als

10,1.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 2%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F.

E 452 Polyphosphate

E 452i Natriumpolyphosphat

Chemische Beschreibung Heterogene Mischung von Natriumsalzen

linear kondensierter

Polyphosphorsäuren der allgemeinen

Formel H tief (n + 2) P tief n O (3

tief n + 1), wobei n nicht geringer

ist als 2.

Aussehen Feine weiße Pulver oder Kristalle oder

farblose, glasige Plättchen.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Nicht weniger als 59,5% und nicht mehr

als 70%, auf die geglühte Substanz

bezogen.

Glühverlust Nicht mehr als 0,5% nach vierstündigem

Trocknen bei 105 Grad C und

nachfolgendem 30minütigem Glühen bei

550 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 3,6 und nicht mehr als

9,0.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,2%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F.

Cyclische Phosphate Nicht mehr als 8%.

E 452ii Kaliumpolyphosphat

Chemische Beschreibung Heterogene Mischung von Kaliumsalzen

linear kondensierter

Polyphosphorsäuren der allgemeinen

Formel H (n+2) P tief n O (3n+1),

wobei n nicht geringer ist als 2.

Aussehen Feine weiße Pulver oder Kristalle oder

farblose, glasige Plättchen.

Gehalt an P tief 2 O tief 5 Nicht weniger als 53,5% und nicht mehr

als 61,5% auf die geglühte Substanz

bezogen.

Glühverlust Nicht mehr als 2,0% nach vierstündiger

Trocknung bei 105 Grad C und

nachfolgendem 30minütigem Glühen bei

550 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht mehr als 7,8.

In Wasser unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,2%.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als

F.

Cyclische Phosphate Nicht mehr als 8%.

E 460i Mikrokristalline Cellulose

Chemische Beschreibung Gereinigte, teilweise depolymerisierte

Cellulose mit einem Molekulargewicht

von ungefähr 36 000, die durch saure

Hydrolyse von aus faserigem

Pflanzenmaterial gewonnener

Alphacellulose hergestellt wird.

Aussehen Feines weißes oder fast weißes

geruchloses Pulver.

Trocknungsverlust Nicht mehr als 5%, bestimmt durch

Trocknung bis zur Gewichtskonstanz bei

105 Grad C.

pH-Wert Ca. 5 g mit 40 ml kohlendioxydfreiem

Wasser ungefähr 20 Minuten lang

schütteln und zentrifugieren. Der

pH-Wert der überstehenden Flüssigkeit

liegt zwischen 5,5 und 7.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

Wasserlösliche Bestandteile Nicht mehr als 0,16%.

In Diethyläther

extrahierbare Bestandteile Nicht mehr als 200 mg/kg.

Chloride Nicht mehr als 350 mg/kg, ausgedrückt

als Cl.

Sulfate Nicht mehr als 600 mg/kg, ausgedrückt

als SO tief 4.

E 460ii Cellulosepulver

Chemische Beschreibung Cellulosepulver ist gereinigte,

mechanisch zerkleinerte Cellulose, die

durch die Verarbeitung von direkt aus

Pflanzenfasern hergestellter

Alphacellulose gewonnen wird. Es hat

ein Molekulargewicht von 1,6 x 10 hoch

5 oder höher.

Aussehen Weißes, geruchloses Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 92% (C tief 12 H tief

20 O tief 10) tief n.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 7%, bestimmt durch

Trocknung bei 105 Grad C während

3 Stunden.

pH-Wert Ca. 5 g mit 40 ml kohlendioxydfreiem

Wasser ungefähr 20 Minuten lang

schütteln und zentrifugieren. Der

pH-Wert der überstehenden Flüssigkeit

liegt zwischen 5,0 und 7,5.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,3% bestimmt bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

Wasserlösliche Stoffe Nicht mehr als 1%.

E 461 Methylcellulose

Chemische Beschreibung Methylcelullose ist eine direkt aus

Pflanzenfasern stammende Celullose,

die teilweise mit Methylgruppen

veräthert ist.

Aussehen Schwach hygroskopisches weißes bis

gelbliches oder leicht grau gefärbtes,

gekörntes oder faseriges Pulver.

Chemische Formel Polymere von substituierten

Anhydroglukosideinheiten oder -gruppen

der allgemeinen Formel

C tief 6 H tief 7 O tief 2 (OR tief

1)(OR tief 2 )(OR tief 3 ), wobei R

tief 1 , R tief 2 und R tief 3

jeweils

- H

- CH tief 3 oder

- CH tief 2 CH tief 2 OH

sein kann.

Molekulargewicht Ungefähr 20 000 bis 380 000.

Gehalt der Substituenten Nicht weniger als 25% und nicht mehr

als 33% Methoxylgruppen (-OCH tief 3).

Nicht mehr als 5%

Hydroxyäthoxylgruppen (-OCH tief 2 CH

tief 2 OH).

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 10% nach Trocknung

bis zur Gewichtskonstanz bei

105 Grad C.

Sulfatasche Nicht mehr als 1,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 5,0 und nicht mehr

als 8,0.

E 463 Hydroxypropylcellulose

Chemische Beschreibung Hydroxypropylcellulose ist eine direkt

aus pflanzlichen Fasern gewonnene

Cellulose, die teilweise mit

Hydroxypropylgruppen veräthert ist.

Aussehen Schwach hygroskopisches weißes bis

gelbliches oder leicht grau gefärbtes

geruch- und geschmackloses, körniges

oder faseriges Pulver.

Chemische Formel Polymere von substituierten

Anhydroglukosideinheiten der

allgemeinen Formel

C tief 6 H tief 7 O tief 2 (OR tief

1)(OR tief 2)(OR tief 3), wobei R tief

1, R tief 2 und R tief 3 jeweils

- H

- CH tief 2 CHOHCH tief 3

- CH tief 2 CHO(CH tief 2 CHOHCH tief

3 )CH tief 3

- CH tief 2 CHO(CH tief 2 CHO(CH tief

2 CHOHCH tief 3)CH tief 3) CH tief 3

sein kann.

Molekulargewicht Ungefähr 30 000 bis 1 000 000.

Gehalt der Substituenten Nicht mehr als 80,5%

Hydroxypropoxyl-Gruppen (-OCH tief 2

CHOHCH tief 3) nach Trocknung was

nicht mehr als 4,6

Hydroxypropyl-Gruppen pro

Anhydroglukoseeinheiten entspricht.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 10% nach Trocknung

bis zur Gewichtskonstanz bei

105 Grad C.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 5,0 und nicht mehr

als 8,0.

E 464 Hydroxypropylmethylcellulose

Chemische Beschreibung Hydroxypropylmethylcellulose ist eine

direkt aus pflanzlichen Fasern

gewonnene Cellulose, die durch

Methylgruppen teilweise veräthert ist,

mit einer kleinen Menge angeätherter

Hydroxypropylgruppen.

Aussehen Schwach hygroskopisches weißes geruch-

und geschmackloses, körniges oder

faseriges Pulver.

Chemische Formel Polymere von substituierten

Anhydroglukosideinheiten der

allgemeinen Formel

C tief 6 H tief 7 O tief 2 (OR tief

1)(OR tief 2)(OR tief 3), wobei R tief

1, R tief 2 und R tief 3 jeweils

- H

- CH tief 3

- CH tief 2 CHOHCH tief 3

- CH tief 2 CHO(CH tief 2 CHOHCH tief

3) CH tief 3

- CH tief 2 CHO (CH tief 2 CHO (CH

tief 2 CHOHCH tief 3) CH tief 3) C H

tief 3

sein kann.

Molekulargewicht Ungefähr 13 000 bis 200 000.

Gehalt der Substituenten Nicht weniger als 19% und nicht mehr als

30% Methoxyl- (-OCH tief 3) und nicht

weniger als 3% und nicht mehr als 12%

Hydroxypropoxyl-Gruppen (-OCH tief 2

CHOHCH tief 3) auf Trockensubstanz.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 10% nach Trocknung bis

zur Gewichtskonstanz bei 105 Grad C.

Sulfatasche Nicht mehr als 1,5% bei Erzeugnissen mit

einer Viskosität von mehr als 50 cp

und nicht mehr als 3% bei Erzeugnissen

mit einer Viskosität von 50 cp oder

darunter, bestimmt nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 5,0 und nicht mehr

als 8,0.

E 465 Ethylmethylcellulose (Methylethylcellulose)

Chemische Beschreibung Ethylmethylcellulose oder

Methylethylcellulose ist eine direkt

aus pflanzlichen Fasern gewonnene

Cellulose, die teilweise mit

Methylgruppen und mit Ethylgruppen

veräthert ist.

Aussehen Schwach hygroskopisches weißes bis

gelbliches oder leicht grau gefärbtes,

geruch- und geschmackloses, körniges

oder faseriges Pulver.

Chemische Formel Polymere von substituierten

Anhydroglukosideinheiten der

allgemeinen Formel

C tief 6 H tief 7 O tief 2 (OR tief

1)(OR tief 2)(OR tief 3), wobei R tief

1, R tief 2 und R tief 3 jeweils

- H

- CH tief 3

- CH tief 2 CH tief 3

sein kann.

Molekulargewicht Ungefähr 30 000 bis ungefähr 40 000.

Gehalt der Substituenten Nicht weniger als 14,5% und nicht mehr

als 19,0% Ethoxyl-Gruppen (-OC tief 2

H tief 5) und nicht weniger als 3,5%

und nicht mehr als 6,5%

Methoxyl-Gruppen (-OCH tief 3) auf

Trockengewichtbasis.

Flüchtige Anteile Faserige Form nicht mehr als 5%.

Pulverform nicht mehr als 10%,

bestimmt durch Trocknung bis zur

Gewichtskonstanz bei 105 Grad C.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,6%, nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 5,0 und nicht mehr

als 8,0.

E 466 Natriumcarboxymethylcellulose

Chemische Beschreibung Natriumcarboxymethylcellulose ist ein

Natriumsalz eines Carboxymethyläthers

einer direkt aus pflanzlichen Fasern

stammenden Cellulose.

Aussehen Schwach hygroskopisches weißes bis

gelbliches oder leicht grau gefärbtes,

geschmack- und geruchloses, körniges

oder faseriges Pulver.

Chemische Formel Polymere von substituierten

Anhydroglukosideinheiten der

allgemeinen Formel

C tief 6 H O tief 2 (OR tief 1)(OR

tief 2)(OR tief 3), wobei R tief 1, R

tief 2 und R tief 3 jeweils

- H

- CH tief 2 COONa

- CH tief 2 COOH

sein kann.

Molekulargewicht Höher als ungefähr 17 000

(Polymerisationsgrad ungefähr 100).

Gehalt Nicht weniger als 99,5%

Carboxymethylcellulose berechnet auf

Trockensubstanz.

Natriumchlorid und

Natriumglykolat Zusammen nicht mehr als 0,5% und nicht

mehr als 0,4% an Natriumglykolat.

Substitutionsgrad Zwischen 0,2 und 1,0

Carboxymethyl-Gruppen (-CH tief 2

COOH) je Anhydroglukoseeinheit.

Natrium Nicht mehr als 9,7% nach der Trocknung.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 12% nach Trocknung

bis Gewichtskonstans bei 105 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 6,0 und nicht mehr

als 8,5.

E 470a Natrium-, Kalium- und Calciumsalze der Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Natrium-, Kalium- und Calciumsalze von

Speisefettsäuren, wobei diese Salze

entweder aus zum Verzehr geeigneten

Fetten oder destillierten

Speisefettsäuren gewonnen werden

Aussehen Pulver, Flocken oder halbfeste Massen

von weißer bis gelblichweißer Farbe.

Unverseifbare Bestandteile Nicht mehr als 2%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Gesamtglycerin

(zusammengesetzt und

frei) Nicht mehr als 10%.

Freies Alkali Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als

NaOH.

In Alkohol unlösliche

Bestandteile Nicht mehr als 0,2% (gilt nur für

Na- und K-Salze).

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 3%.

Natrium-, Kalium- oder

Calciumgehalt Natrium:

Nicht weniger als 9% und nicht mehr

als 14%, ausgedrückt als Na tief 2 O

Kalium:

Nicht weniger als 13% und nicht mehr

als 21,5%, ausgedrückt als K tief 2 O.

Calcium:

Nicht weniger als 8,5% und nicht mehr

als 13%, ausgedrückt als CaO.

E 470b Magnesiumsalze der Speisefettsäuren

Aussehen Pulver, Flocken oder halbfeste Massen

von weißer bis gelblichweißer Farbe.

Unverseifbare Bestandteile Nicht mehr als 2%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Gesamtglyzerin

(zusammengesetzt und frei) Nicht mehr als 10%.

Freies Alkali Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als

NaOH.

Flüchtige Anteile Nicht mehr als 3%

E 471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Mischung von Mono-, Di- und Triestern

des Glycerins von Speisefettsäuren.

Sie können kleine Mengen freies

Glycerin und freie Fettsäuren

enthalten.

Aussehen Hellgelbe bis hellbraune ölige

Flüssigkeit oder weiße bis

elfenbeinfarbene Wachse. Die festen

Produkte können die Form von Pulver,

Flocken oder Körnern haben.

Mono- und Di-Estergehalt Nicht weniger als 70%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Freies Glycerin Nicht mehr als 7%.

Gesamtglycerin Nicht weniger als 16% und nicht mehr als

33%.

Polyglycerine Diglycerin nicht mehr als 4% sowie

Tri- und Polyglycerine nicht mehr als

1% der Gesamtglycerine.

Wasser Nicht mehr als 2% (Karl Fischer).

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

E 472a Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von

Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Ester des Glycerins mit Essigsäure und

Speisefettsäuren. Sie können geringe

Mengen freies Glycerin, freie Essig-

und Fettsäuren und freie Glyceride

enthalten.

Aussehen Klare leichtflüssige Flüssigkeiten bis

feste Wachse von weißer bis gelblicher

Farbe.

Gesamt-Essigsäuregehalt Nicht weniger als 9% und nicht mehr als

32%.

Freie Fettsäuren (und

Essigsäure) Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.

Gesamtglycerin Nicht weniger als 14% und nicht mehr als

31%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

E 472b Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden von

Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Ester der Glycerine mit Milchsäure und

Speisefettsäuren. Sie können geringe

Mengen freies Glycerin, freie

Fettsäuren, freie Milchsäure und freie

Glyceride enthalten.

Aussehen Weiche bis harte Wachse.

Gesamt-Milchsäure Nicht weniger als 13% und nicht mehr als

45%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.

Gesamtglycerin Nicht weniger als 13% und nicht mehr als

30%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

E 472c Zitronensäureester von Mono- und Diglyceriden von

Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Ester des Glycerins mit Zitronensäure

und Speisefettsäuren. Sie können

geringe Mengen freies Glycerin, freie

Fettsäuren, freie Zitronensäure und

freie Glyceride enthalten; sie können

ganz oder teilweise mit Natrium- oder

Kaliumhydroxyd neutralisiert sein.

Aussehen Gelbliche oder leicht bräunliche

Flüssigkeiten, halbfeste bis feste

Massen.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Gesamt-Zitronensäuregehalt Nicht weniger als 13% und nicht mehr

als 50%.

Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.

Gesamtglycerin Nicht weniger als 11% und nicht mehr

als 29%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% beim

nichtneutralisierten Produkt und nicht

mehr als 10% beim teilweise oder ganz

neutralisierten Ester, bei 800 Grad C

+- 25 Grad C.

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 3 und nicht mehr als

7,3.

E 472d Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Ester des Glycerins mit Weinsäure E 334

und Speisefettsäuren. Sie können

geringe Mengen freies Glycerin, freie

Fettsäuren, freie Weinsäure und freie

Glyceride enthalten.

Aussehen Klebrige, zähflüssige gelbliche

Flüssigkeiten bis harte gelbe Wachse.

Gesamt-Weinsäuregehalt Nicht weniger als 15% und nicht mehr

als 50%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.

E 472e Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden

von Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Partielle oder vollständige Ester des

Glycerins mit Mono- und

Diacetylweinsäure (gewonnen aus E 334

Weinsäure) und Speisefettsäuren. Sie

können geringe Mengen freies Glycerin,

freie Fettsäuren, freie Wein- und

Essigsäure oder ihre Zusammensetzungen

sowie freie Glyceride enthalten.

Aussehen Klebrige, zähflüssige Flüssigkeiten bis

gelbe Wachse. An feuchter Luft wird

Essigsäure freigesetzt.

Gesamt-Weinsäuregehalt Nicht weniger als 10% und nicht mehr als

40%.

Gesamt-Essigsäuregehalt Nicht weniger als 8% und nicht mehr als

32%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.

Gesamtglycerin Nicht weniger als 11% und nicht mehr als

28%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

E 472 f Gemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und

Diglyceriden von Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Ester des Glycerins mit Essigsäure,

Weinsäuren E 334 und Speisefettsäuren.

Sie können geringe Mengen freies

Glycerin, freie Fettsäuren, freie

Wein- und Essigsäuren und freie

Glyceride enthalten.

Aussehen Klare, bewegliche Flüssigkeiten bis

feste Stoffe von weißer bis blaßgelber

Farbe.

Gesamt-Weinsäuregehalt Nicht weniger als 20% und nicht mehr als

40%.

Gesamt-Essigsäuregehalt Nicht weniger als 10% und nicht mehr als

20%.

Freie Essigsäure Nicht weniger als 5,5% und nicht mehr

als 8,5%.

Freie Weinsäure Nicht mehr als 1%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3% ausgedrückt als

Ölsäure.

Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.

Gesamtglycerin Nicht weniger als 12% und nicht mehr als

27%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

E 473 Zuckerester von Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Hauptsächlich Mono- und Diester der

Saccharose mit Speisefettsäuren. Sie

können aus Saccharose und den Methyl-

und Ethylestern der Speisefettsäuren

oder durch Extraktion aus

Zuckerglyceriden bereitet werden. Zur

Herstellung dürfen keine anderen

organischen Lösungsmittel als

Dimethylsulfoxid, Dimethylformamid,

Ethylacetat, Isopropanol, Isobutanol

und Methylethylketon verwendet werden.

Gesamtgehalt an

Saccharose-Fettsäureestern Nicht weniger als 80%.

Gesamtglyceride Nicht mehr als 20%.

Freie Saccharose Nicht mehr als 5%.

Freie Fettsäure Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Sulfatasche Nicht mehr als 2%, nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

Dimethylsulfoxid Nicht mehr als 2 mg/kg.

Dimethylformamid Nicht mehr als 1 mg/kg.

Methanol Nicht mehr als 10 mg/kg.

Methylethylketon Nicht mehr als 10 mg/kg.

Isobutanol Nicht mehr als 10 mg/kg.

Ethylacetat und Isopropano Getrennt oder zusammen nicht mehr als

350 mg/kg.

E 474 Zuckerglyceride

Chemische Beschreibung Zuckerglyceride werden durch Reaktion

von Zucker (Saccharose) mit einem

Speisefett oder Speiseöl hergestellt

und sind ein Gemisch von hauptsächlich

Mono- und Diestern von Saccharose und

Fettsäuren zusammen mit Rückständen

von Mono- und Triglyceriden dieses

Fetts oder Öls. Zur Herstellung werden

keine anderen organischen

Lösungsmittel als Cyclohexan,

Dimethylformamid, Ethylacetat,

Isobutanol und/oder

Isopropanolverwendet.

Aussehen Weiche Fettstoffe, steife Gelees oder

weiße bis weißliche Pulver.

Gesamtgehalt an

Saccharose-Fettsäureestern Nicht weniger als 40% und nicht mehr als

60%.

Gesamtglyceride Nicht weniger als 40% und nicht mehr als

60%.

Freie Saccharose Nicht mehr als 5%.

Freie Fettsäure Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Sulfatasche Nicht mehr als 2% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

Dimethylformamid Nicht mehr als 1 mg/kg.

Methanol Nicht mehr als 10 mg/kg.

Ethylacetat und Isopropanol Getrennt oder zusammen nicht mehr

350 mg/kg.

Gesamtgehalt an Cyclohexan

und Isobutanol Nicht mehr als 10 mg/kg. frei oder

gebunden

E 475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Polyglycerinester werden durch

Veresterung von Polyglycerinen mit

Speisefetten oder mit Speisefettsäuren

hergestellt. Der Glycerinanteil

besteht vorwiegend aus Di-, Tri- und

Tetraglycerin und enthält nicht mehr

als 10% Polyglycerine im Wert von

Heptaglycerin oder höher.

Aussehen Gelbe oder leicht braune Flüssigkeiten

oder halbfeste Massen.

Gesamt-Fettsäureestergehalt Nicht weniger als 90%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 6%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Gesamtglycerine Nicht weniger als 18% und nicht mehr

als 60%.

Freie Glycerine Nicht mehr als 7%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

477 Propylenglykolester von Speisefettsäuren

Chemische Beschreibung Propylenglykolester von Speisefettsäuren

bestehen hauptsächlich aus Mischungen

von Propan-1,2-diol-Mono- und Diestern

von Speisefettsäuren. Der

Alkoholanteil besteht ausschließlich

aus Propan-1,2-diol nebst Dimeren und

Spuren von Trimeren. Andere organische

Säuren als Speisefettsäuren sind nicht

vorhanden.

Aussehen Weiße wachsige Flocken oder kleine

Bällchen.

Gesamt-Fettsäureestergehalt Nicht weniger als 85%.

Freies Propan-1,2-diol Nicht mehr als 5%.

Dimere und Trimere von

Propan-1,2-diol Nicht mehr als 0,5%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 6%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5%, nach Glühen bei

800 Grad C +- 25 Grad C.

Gesamtpropan-1,2-diol Nicht weniger als 11% und nicht mehr

als 31%.

E 481 Natriumstearoyllactyl-2-laktylat

Chemische Beschreibung Natriumsalze der Stearoyllaktylsäuren

mit geringeren Anteilen sonstiger

Natriumsalze verwandter Säuren, die

durch Reaktion der Stearin- und

Milchsäure entstanden sind.

Verschiedene Ester anderer Fettsäuren

können, aus der verwendeten

Stearinsäure herstammend, ebenfalls

vorhanden sein.

Aussehen Cremefarbige Pulver oder spröde feste

Stoffe mit charakteristischem Geruch.

Natriumgehalt Nicht weniger als 2,5% und nicht mehr

als 5%.

Esterzahl Nicht weniger als 90 mg und nicht mehr

als 190 mg KOH/g.

Gesamt-Milchsäure (freie und

gebundene) Nicht weniger als 15% und nicht mehr als

40%.

Säurezahl Nicht weniger als 60 mg und nicht mehr

als 130 mg KOH/g.

E 482 Calciumstearoyllactyl-2-laktylat

Chemische Beschreibung Calciumsalze der Stearoyllactylsäure mit

geringen Anteilen anderer Salze

vewandter Säuren, die durch Reaktion

der Stearin- und der Milchsäure

entstanden sind. Verschiedene Ester

anderer Fettsäuren und freie

Fettsäuren können, aus der verwendeten

Stearinsäure herstammend, ebenfalls

vorhanden sein.

Aussehen Weiße oder gelblichweiße Pulver oder

spröde Stoffe mit charakteristischem

Geruch.

Calciumgehalt Nicht weniger als 1,0% und nicht mehr

als 5,2%.

Esterzahl Nicht weniger als 125 mg und nicht mehr

als 190 mg KOH/g.

Gesamt-Milchsäure (freie

und gebundene) Nicht weniger als 15% und nicht mehr als

40%.

Säurezahl Nicht weniger als 50 mg und nicht mehr

als 130 mg KOH/g.

E 483 Stearyltartrat

Chemische Beschreibung Es kann - aufgrund des Vorhandenseins

von Alkoholen aus anderen

Speisefettsäuren als der Stearinsäure

in dem verwendeten Stearylalkohol -

auch andere Ester enthalten.

Aussehen Gelblichweiße cremeartige Paste (bei

25 Grad C).

Gesamt-Estergehalt Nicht weniger als 90%.

Gesamt-Weinsäuregehalt Nicht weniger als 18% und nicht mehr als

35%.

Unverseifbare Bestandteile Nicht weniger als 77% und nicht mehr als

83%.

Schmelzintervall 67 bis 77 Grad C

Esterzahl Nicht weniger als 163 mg und nicht mehr

als 180 mg KOH/g.

Jodzahl Nicht mehr als 4 (Wijs).

Säurezahl Nicht mehr als 6 mg KOH/g.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5%, bestimmt nach

Glühen bei 800 Grad C +- 25 Grad C.

E 1404 Oxidierte Stärke

(Behandlung mit Natriumhypochlorit höchstens 5,5% als Chlor

berechnet)

Asche (550 Grad) Nicht mehr als 2%.

Carboxylgruppen Nicht mehr als 1,1%.

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1410 Monostärkephosphat

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 2%.

Gesamtphosphat (als P) Nicht mehr als 0,5%.

für modifizierte

Kartoffelstärke

oder für modifizierte

Getreidestärke

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1412 Distärkephosphat

Verestung durch Natriumtrimetaphosphat

Verestung durch Phosphoroxychlorid

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 1%.

Gesamtphosphat (als P) Nicht mehr als 0,14%.

für modifizierte

Kartoffelstärke

oder für modifizierte

Getreidestärke

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1413 Phosphatiertes Distärkephosphat

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 2%.

Gesamtphosphat (als P) Nicht mehr als 0,5%.

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1414 Acetyliertes Distärkephosphat

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 1,5%.

Acetylgruppen Nicht mehr als 2,5%.

Gesamtphosphat (als P) Nicht mehr als 0,14%.

für modifizierte

Kartoffelstärke

oder für modifizierte Nicht mehr als 0,05%.

Getreidestärke

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1420 Acetylierte Stärke (Veresterung mit Essigsäureanhydrid:

10% maximal; Veresterung mit Vinylazetat: 7,5 maximal)

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 1,5%.

Acetylgruppen Nicht mehr als 2,5%.

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1422 Acetyliertes Distärkeadipat

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 1,5%.

Acetylgruppen Nicht mehr als 2,5%.

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1440 Hydroxypropylstärke

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 0,7%.

Gesamtphosphat (als P) Nicht mehr als 0,04% (1,14% für

Kartoffelstärke).

Hydroxypropylgruppen Nicht mehr als 7%.

Propylenchlorhydrin Nicht mehr als 0,1 mg pro kg.

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1442 Hydroxypropyldistärkephosphat

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 0,7%.

Gesamtphosphat (als P) Nicht mehr als 0,14%.

für modifizierte

Kartoffelstärke oder

für modifizierte

Getreidestärken

für andere Stärken Nicht mehr als 0,04%.

Hydroxypropylgruppen Nicht mehr als 7%.

Propylenchlorhydrin Nicht mehr als 0,1 mg pro kg.

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.

E 1450 Stärkenatriumoctenylsuccinat

(Natrium-octenyl-Bernsteinsäure-Stärke)

Asche (550 Grad C) Nicht mehr als 5 mg pro kg.

Maximaler Substitutionsgrad Nicht mehr als 0,02.

Octenyl-Bernsteinsäure Nicht mehr als 0,3%.

SO tief 2 Nicht mehr als 50 mg pro kg.