Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Zusatz von Stoffen mit antioxidierender Wirkung zu Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Antioxidantienverordnung)(EWR/Anh. II: 370L0357, 378L0143, 381L0962, 378L0664, 382L0712)
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird verordnet:
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
§ 1. (1) Zum Schutz vor Verderb durch Oxidation von Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmitteln und Verzehrprodukte) sind ausschließlich die in Anlage 1 genannten Stoffe in Substanz oder gelöst oder verdünnt in Trinkwasser, mineralfreiem Wasser, destilliertem Wasser, Ethylalkohol, Glycerin, Speiseölen und Speisefetten, Sorbit sowie Propylenglykol (nur für BHA und BHT; mind. 10%ige Lösung) nach Maßgabe der Reinheitskriterien der Anlage 3 zulässig.
(2) Zur Verstärkung der antioxidierenden Wirkung der in Anlage 1 Liste A genannten Stoffe dürfen die in Anlage 1 Liste B genannten Stoffe verwendet werden.
(3) Die Verwendung der in Anlage 1 genannten Stoffe ist ausschließlich bei den in Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die angeführten Höchstmengen nicht überschritten werden; sind Höchstmengen nicht genannt, darf ein Zusatz nur in jenen Mengen erfolgen, der eine Täuschung des Verbrauchers ausschließt und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie entspricht.
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
§ 2. Diese Verordnung gilt nicht für
- Stoffe, die antioxidierend wirken und in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind;
- Stoffe der Anlage 1, die nicht als Antioxidationsmittel oder als Mittel zur Verstärkung einer antioxidierenden Wirkung eingesetzt werden.
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
§ 3. (1) Bei Mischungen der in Anlage 1 Liste A genannten Antioxidationsmittel dürfen von jedem einzelnen zur Anwendung kommenden Antioxidationsmittel nur soviel Prozent der jeweils zugelassenen Höchstmenge dieses Antioxidationsmittels verwendet werden, daß die Summe dieser Prozente 100 nicht übersteigt.
(2) Mischungen von Lebensmitteln oder Verzehrprodukten mit Waren der Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) dürfen die in Anlage 1 genannten Antioxidationsmittel nur in der anteilsmäßigen Menge enthalten.
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
§ 4. Werden mit Antioxidationsmittel versetzte Waren zur Weiterverarbeitung in Verkehr gebracht, ist auf Art und Menge der zugesetzten Antioxidationsmittel hinzuweisen.
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
§ 5. Die in Anlage 1 genannten Antioxidationsmittel dürfen nur in Originalpackungen, deren Beschaffenheit ein Ausfließen oder Verstäuben des Inhalts verhindert, in Verkehr gebracht werden.
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
§ 6. (1) Waren, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung, aber der Verordnung über den Zusatz von Stoffen mit antioxidierender Wirkung bei Lebensmitteln, BGBl. Nr. 555/1977, entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 1994 im Verkehr belassen werden.
(2) Die Verordnung über den Zusatz von Stoffen mit antioxidierender Wirkung bei Lebensmitteln, BGBl. Nr. 555/1977, tritt außer Kraft.
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
Anlage 1
```
```
Liste A
Nr. EWG-Nr. Bezeichnung
```
```
1 E 300 L-Ascorbinsäure
E 301 Natrium-L-ascorbat
E 302 Calcium-L-ascorbat
2 E 304 6-Palmityl-L-Ascorbinsäure
(L-Ascorbylpalmitat)
3 E 306 stark tokopherolhaltige Extrakte
natürlichen Ursprungs
E 307 synthetisches Alpha-Tokopherol
E 308 synthetisches Gamma-Tokopherol
E 309 synthetisches Delta-Tokopherol
4 E 310 Propylgallat
E 311 Octylgallat
E 312 Dodecylgallat
5 E 320 Butylhydroxyanisol (BHA)
6 E 321 Butylhydroxytoluol (BHT)
7 E 322 Lecithin
Liste B
```
```
Stoffe, die die antioxidierende Wirkung der in Liste A genannten
Stoffe verstärken können
EWG-Nr. Bezeichnung
```
```
E 270 Milchsäure
E 325 Natriumlactat
E 326 Kaliumlactat
E 327 Calciumlactat
E 330 Citronensäure
E 331 Natriumcitrate
E 332 Kaliumcitrate
E 333 Calciumcitrate
E 334 Weinsäure
E 335 Natriumtartrate
E 336 Kaliumtartrate
E 337 Natrium-Kaliumtartrat
E 338 Orthophosphorsäure *1)
E 339 Natriumorthophosphate
E 340 Kaliumorthophosphate
E 341 Calciumorthophosphate
E 472 c Ester der Citronensäure der Mono- und Diglyzeride
von Speisefettsäuren
```
```
*1) Höchstmenge in der verzehrfertigen Ware: 50 mg/kg
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
Anlage 2
(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.
Anlage 3
```
```
Allgemeine Reinheitskriterien
Jeder Stoff darf im Kilogramm nicht mehr als 3 mg Arten, nicht mehr als 10 mg Blei und nicht mehr als 25 mg Zink enthalten.
Jeder Stoff darf an Kupfer und Zink zusammen im Kilogramm nicht mehr als 50 mg und keinen in gesundheitlicher Hinsicht bedenklichen Gehalt an anderen Elementen aufweisen.
Spezifische Reinheitskriterien für Stoffe mit antioxidierender Wirkung, die in Lebensmitteln und Verzehrprodukten verwendet werden dürfen
Allgemeine Bemerkungen
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Mengen und Prozentsätze als Gewichtsangaben, bezogen auf das wasserfreie Erzeugnis.
Bei den Vorschriften zum Trocknen ist unter „Trocknen'' ohne Angabe der Temperatur und Zeitdauer immer „Trocknen bis zu Gewichtskonstanz'' zu verstehen, und zwar bei einer Temperatur von 105 Grad C.
Ist die Konzentration einer Lösung angegeben, so versteht sie sich als Gewicht/Volumen, wenn nichts Gegenteiliges angegeben ist.
E 300 L-Ascorbinsäure
8 O tief 6.
Aussehen Weißes bis schwach gelbliches
kristallines Pulver.
Schmelzintervall 189 Grad - 193 Grad C, unter leichter
Zersetzung.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H
tief 8 O tief 6 in der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = +20,5 Grad bis
+21,5 Grad (C = 10% in Wasser).
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,4%, bestimmt in der
24 Stunden bei Raumtemperatur über
Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid
getrockneten Probe.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz,
bestimmt nach Glühen bei 800 Grad C
+-25 Grad C
pH 2,4 bis 2,8 in 2% wäßriger Lösung.
E 301 Natrium-L-ascorbat
Chemische Beschreibung Natriumsalz der L (+) Ascorbinsäure;
Natriumenolat; 3-oxo-Gulofura-
nolacton; C tief 6 H tief 7 O tief 6
Na.
Aussehen Weißes bis schwach gelbliches
kristallines Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H
tief 7 O tief 6 Na in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = + 103 Grad bis
+ 106 Grad (C = 5% in Wasser).
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,3%, bestimmt in der
24 Stunden bei Raumtemperatur über
Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid
getrockneten Probe.
pH 6,0 bis 8,0 in 10% wäßriger Lösung.
E 302 Calcium-L-ascorbat
Chemische Beschreibung Calciumsalz der L (+) Ascorbinsäure;
Ca(C tief 6 H tief 7 O tief 6) tief 2
2H tief 2 O.
Aussehen Weißes bis sehr schwach graugefärbtes
kristallines Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 99% an Ca(C tief 6 H
tief 7 O tief 6) tief 2 2H tief 2 O
in der von flüchtigen Bestandteilen
freien Substanz.
Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = + 93 Grad bis
+ 97 Grad (C = 5% in Wasser).
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,3% *1), bestimmt in der
24 Stunden bei Raumtemperatur über
Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid
getrockneten Probe.
pH 6,0 bis 7,5 in 10% wäßriger Lösung.
E 304 6-Palmiryl-L-Ascorbinsäure (L-
Ascorbylpalmitat)
Chemische Beschreibung Ascorbylpalmitat; Derivat der L (+)
Ascorbinsäure; L-Ascorbylpalmitat;
6-0-Palmitoyl-3-oxo-L-
Gulofuranolacton; C tief 22 H tief 38
O tief 7.
Aussehen Lockeres weißes oder weißgelbliches
Pulver oder weißgelbliche Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 22 H
tief 38 O tief 7 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Schmelzintervall 111 - 113 Grad C (Zerfließen ohne
scharfes Schmelzen).
Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = + 21 Grad bis
+ 24 Grad (C = 5% in Methanol).
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1%, bestimmt in der
24 Stunden bei Raumtemperatur über
Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid
getrockneten Probe.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz nach
Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C.
E 306 stark tokopherolhaltige Extrakte
natürlichen Ursprungs
Beschreibung Konzentrierte Mischung von
Tokopherolen, aus Speiseölen und
ihren Nebenerzeugnissen gewonnen.
Aussehen Viskoses, Klares, rotbräunliches bis
rotes Öl.
Gehalt Nicht weniger als 34% an
Gesamttokopherolen *2).
Spezifisches Nicht weniger als 0,928 und nicht mehr
als 0,951 *2).
Gewicht d tief 4 hoch 20
Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als
E 307 sythetisches Alpha-Tokopherol
Chemische Beschreibung Synthetisches DL-alpha-Tokopherol;
2,5,7,8-Tetramethyl-2(4', 8', 12'-
trimethyl-tridecyl)-6-chromanol;
C tief 29 H tief 50 O tief 2.
Aussehen Viskoses, klares, schwach gelbliches
Öl, das sich an der Luft und im Licht
dunkel färbt.
Gehalt Nicht weniger als 96% an C tief 29 H
tief 50 O tief 2 *2).
Brechungs- Nicht weniger als 1,503 und nicht mehr
als 1,507 *2).
index n tief D hoch 20
Spezifisches Nicht weniger als 0,947 und nicht mehr
als 0,958 *2).
Gewicht d tief 4 hoch 20
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 292 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (292 nm): nicht weniger als 72 und
nicht mehr als 76.
Absorption bei 255 nm: E tief 1 cm hoch
1% (255 nm): nicht weniger als 6,0
und nicht mehr als 8,0.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei
800 Grad C +-25 Grad C *2).
E 308 synthetisches Ganuna-Tokopherol
Chemische Beschreibung Synthetisches DL-Gamma-Tokopherol;
2,7,8-Trimethyl-2-(4 Grad, 8 Grad,
12 Grad-trimethyl-
tridecyl)-6-chromanol; C tief 28 H
tief 48 O tief 2.
Aussehen Viskoses, klares, schwach gelbliches
Öl, das sich an der Luft und im Licht
dunkel färbt.
Gehalt Nicht weniger als 97% an C tief 28 H 48
O tief 2 *2).
Brechungs- Nicht weniger als 1,503 und nicht mehr
als 1,507 *2).
index n tief D hoch 20
Spezifisches Nicht weniger als 0,948 und nicht mehr
als 0,959 *2).
Gewicht d tief 4 hoch 20
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 298 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (298 nm): nicht weniger als 91 und
nicht mehr als 97.
Absorption bei 257 nm: E tief 1 cm hoch
1% (257 nm): nicht weniger als 5,0
und nicht mehr als 8,0.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei
800 Grad C +-25 Grad C *2).
Chemische Beschreibung Synthetisches DL-Gamma-Tokopherol;
2,8-Dimethyl-2-(4 Grad, 8 Grad,
12 Grad-trimethyl-
tridecyl)-6-chromanol; C tief 27 H
tief 46 O tief 2.
Aussehen Viskoses, klares, hellgelbes bis
hellorangerotes Öl, das sich an der
Luft und im Licht dunkel färbt.
Gehalt Nicht weniger als 97% an C tief 27 H 46
Brechungs- Nicht weniger als 1,500 und nicht mehr
als 1,504 *2).
index n tief D hoch 20
Spezifisches Nicht weniger als 0,952 und nicht mehr
als 0,962 *2).
Gewicht d tief 4 hoch 20
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 298 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (298 nm): nicht weniger als 89 und
nicht mehr als 95.
Absorption bei 257 nm: E tief 1 cm hoch
1% (257 nm): nicht weniger als 3,0
und nicht mehr als 6,0.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei
800 Grad C +-25 Grad C *2).
E 310 Propylgallat
Chemische Beschreibung Propylgallat; n-Propylester der 3,4,5-
Trihydroxybenzoesäure; C tief 10 H
tief 12 O tief 5.
Aussehen Weißes bis cremeweißes kristallines
Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 10 H
tief 12 O tief 5 in der an flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Schmelzintervall 146-150 Grad C nach vierstündiger
Trocknung bei 110 Grad C.
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 275 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (275 nm): nicht weniger als 485
und nicht mehr als 505.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1,0%, bestimmt nach
vierstündiger Trocknung bei
110 Grad C.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz nach Glühen bei 800 Grad C
+-25 Grad C.
Freie Säuren Nicht mehr als 0,5%, ausgedrückt in
Gallussäure (8,506 mg Gallussäure
entspricht einem ml 0,05 N
Natriumhydroxidlösung).
Chlorierte organische Nicht mehr als 100 mg/kg, ausgedrückt
Verbindungen in Chlor.
E 311 Octylgallat
Chemische Beschreibung Octylgallat; n-Octylester der 3,4,5-
Trihydroxybenzoesäure; C tief 15 H
tief 22 O tief 5.
Aussehen Weißes oder nur schwach gelbliches
kristallines Pulver.
Schmelzintervall 99-102,5 Grad C nach sechsstündiger
Trocknung bei 90 Grad C.
Gehalt Nicht weniger als 98,5% an C tief 15 H
tief 22 O tief 5 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 275 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (275 nm): nicht weniger als 375
und nicht mehr als 390.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,5%, bestimmt durch
sechsstündige Trocknung bei
90 Grad C.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz nach
Glühen bei 800 Grad C +-25 C.
Freie Säuren Nicht mehr als 0,5%, ausgedrückt in
Gallussäure (8,506 mg Gallussäure
entspricht 1 ml 0,05 N
Natriumhydroxidlösung).
Chlorierte organische Nicht mehr als 100 mg/kg, ausgedrückt
Verbindungen in Chlor.
E 312 Dodecylgallat
Chemische Beschreibung Dodecylgallat; Laurylgallat;
n-Dodecylester der 3,4,5-
Trihydroxybenzoesäure; C tief 19 H
tief 30 O tief 5.
Aussehen Weißes bis cremeweißes kristallines
Pulver.
Schmelzintervall 95-98 Grad C nach sechsstündiger
Trocknung bei 90 Grad C.
Gehalt Nicht weniger als 98,5% an C tief 19 H
tief 30 O tief 5 in der an flüchtigen
Bestandteilen
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 275 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (275 nm): nicht weniger als 300
und nicht mehr als 325.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,5%, bestimmt durch
sechsstündige Trocknung bei
90 Grad C.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz nach
Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C.
Freie Säuren Nicht mehr als 0,5%, ausgedrückt in
Gallussäure (8,506 mg Gallussäure
entspricht 1 ml 0,05 N
Natriumhydroxidlösung).
Chlorierte organische Nicht mehr als 100 mg/kg, ausgedrückt
Verbindungen in Chlor.
E 320 Butylhydroxyanisol (BHA)
Chemische Beschreibung Mischung von 3- und 2-tert-Butyl-4-
hydroxyanisol; 2- und 3-tert-Butyl-4-
methoxyphenol; C tief 11 H tief 16 O
tief 2.
Aussehen Weißes oder nur schwach gelbliches,
wachsartiges Pulver oder große
Kristalle mit leicht aromatischem
Geruch.
Gehalt Nicht weniger als 98,5% an C tief 11 H
tief 16 O tief 2 und nicht weniger
als 85% des Isomer 3-tert-Butyl-4-
hydroxyanisol *2).
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 290 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (290 nm): nicht weniger als 190
und nicht mehr als 210.
Absorption bei 228 nm: E tief 1 cm hoch
1% (228 nm): nicht weniger als 326
und nicht mehr als 345.
Gehalt an 4-Hydroxyanisol Nicht mehr als 0,5%.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% nach Glühen bei
800 Grad C +-25 Grad C.
E 321 Butylhydroxytoluol (BHT)
Chemische Beschreibung 2,6-Ditertiärbutyl-p-Kresol; 4-methyl-
2,6 Ditertiärbutylphenol; C tief 15H
tief 24 O.
Aussehen Weiße, kristalline Substanz oder weiße,
pulverige Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 15 H
tief 24 0.
Schmelzintervall 69-70 Grad C.
UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 278 nm: E tief 1 cm hoch
(1%, 1 cm) 1% (278 nm): nicht weniger als 81
und nicht mehr als 88.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,005% nach Glühen bei
800 Grad C +-25 Grad C *2).
E 322 Lecithin
Beschreibung Lecithine sind Mischungen oder
Fraktionen aus Phosphatiden, die
mittels physikalischer Verfahren aus
tierischen oder pflanzlichen
Nahrungsmitteln gewonnen werden; sie
umfassen auch die hydrolisierten
Stoffe, die durch die Verwendung von
ungefährlichen und geeigneten Enzymen
gewonnen werden. Das Enderzeugnis
darf keinerlei enzymatische
Restaktivität aufweisen. Die
Lecithine dürfen in wäßrigem Medium
mittels Wasserstoffperoxyd leicht
gebleicht sein; diese Oxydation darf
die Phosphatide der Lecithine
chemisch nicht verändern.
Aussehen - Lecithine: zähe Flüssigkeit oder
Halbflüssigkeit oder Pulver von
brauner Farbe;
- hydrolisierte Lecithine: zähe
Flüssigkeit oder Paste von
hellbrauner bis brauner Farbe.
Gehalt - Lecithine: nicht weniger als 60% in
Aceton unlösliche Stoffe; *2)
- hydrolisierte Lecithine: nicht
weniger als 56% in Aceton unlösliche
Stoffe.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt nach
einstündiger Trocknung bei 105 Grad C
*2).
In Toluol unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,3% *2).
Säurezahl - Lecithine: nicht mehr als 35 mg
Kaliumhydroxyd pro Gramm *2);
- hydrolisierte Lecithine: nicht
mehr als 45 mg Kaliumhydroxyd pro
Gramm.
Peroxydzahl 10 oder weniger, ausgedrückt in Milli-
Äquivalent pro kg.
E 270 Milchsäure *3)
Aussehen klare, leicht viskose Flüssigkeit,
farblos oder schwach gelblich;
Gehalt nicht weniger als 80%;
Fettsäuren keine bestimmbaren Spuren;
Calcium nicht mehr als 0,05%;
Sulfate nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
SO tief 4;
Chloride nicht mehr als 0,02%, ausgedrückt als
Cl;
Asche, sulfatierte nicht mehr als 0,3%;
Eisen nicht mehr als 20 mg/kg;
Barium keine bestimmbaren Spuren;
Oxalsäure nicht mehr als 0,15%;
Ferrozyanitle keine Spuren;
Reduktionssubstanzen keine Reduzierung der Fehling'schen
Lösung.
E 325 Natriumlactat
Chemische Beschreibung Natriumsalz der Milchsäure; C tief 3 H
tief 5 O tief 3 Na.
Aussehen Weiße, hygroskopische Masse, deren
Lösungen fast farb- und geruchlos
sind.
Beschreibung Natriumlactat gibt es im Handel
üblicherweise als wäßrige Lösung, die
50 bis 80 Gewichtsprozent enthält.
Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 3 H
tief 5 O tief 3 Na in der
Trockensubstanz.
Säuregehalt Nicht mehr als 0,5% der
Trockensubstanz, ausgedrückt als
Milchsäure.
Reduzierende Stoffe Keine Reduktion von Fehling'scher
Lösung.
E 326 Kaliumlactat
Chemische Beschreibung Kaliumsalz der Milchsäure; C tief 3 H
tief 5 O tief 3 K.
Beschreibung Kaliumlactat gibt es im Handel
üblicherweise als leicht sirupartige,
klare und fast geruchlose wäßrige
Lösung mit etwa 60 Gewichtsprozent
Trockensubstanz.
Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 3 H
tief 5 O tief 3 K in der
Trockensubstanz.
Säuregehalt Nicht mehr als 0,5% der Trockenmasse,
ausgedrückt als Milchsäure.
Reduzierende Stoffe Keine Reduktion von Fehling'scher
Lösung.
E 327 Calciumlactat
Chemische Beschreibung Calciumsalz der Milchsäure;
Calciumdilactat; (C tief 3 H tief 5 O
tief 3) tief 2 Ca; im Handel auch in
hydrierten Formen (1,3 oder 4,5
Wassermoleküle) erhältlich.
Aussehen Kristallines Pulver oder weiße, fast
geruchlose Körnchen.
Gehalt Nicht weniger als 98% an (C tief 3 H
tief 5 O tief 3) tief 2 Ca nach
vierstündiger Trocknung bei
120 Grad C
Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch vierstündige Trocknung
bei 120 Grad C
- wasserfrei: nicht mehr als 3%,
- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr
als 8%,
- mit 3 Wassermolekülen: nicht mehr
als 20%,
- mit 4,5 Wassermolekülen: nicht
mehr als 27%.
Säuregehalt Nicht mehr als 0,5% der
Trockensubstanz, ausgedrückt als
Milchsäure.
Fluor Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt
als Fluor.
Reduzierende Stoffe Keine Reduktion von Fehling'scher
Lösung.
E 330 Citronensäure
Chemische Beschreibung 2-Hydroxy-propan-1,2,3-
Tricarboxylsäure, C tief 6 H tief 8 O
tief 7; ist im Handel wasserfrei oder
als Monohydrat erhältlich.
Aussehen Farblose oder durchsichtige, feste
Kristalle oder weißes, kristallines
Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 99,5% an C tief 6 H
tief 8 O tief 7 nach Trocknung.
Flüchtige Bestandteile - wasserfrei: nicht mehr als 0,5%,
- Monohydrat: nicht mehr als 8,8%.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure, nach Trocknung.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der Trockenmasse
nach Glühen bei 800 Grad C
+-25 Grad C.
Schwefelsäure-Test 1 g Probe, die in 10 ml 95%iger
Schwefelsäure aufgelöst und
60 Minuten lang bei 90 Grad C erhitzt
wird, hat keine dunklere Färbung als
eine Lösung, die 0,5 Teile einer
CoCl tief 2 6H tief 2 O
(59,5 mg/ml)Lösung und 4,5 Teile
einer FeCl tief 3 6H tief 2 O
(45,0 mg/ml)-Lösung enthält.
E 331 Natriumcitrate
(I) Mono-Natriumcitrat
Chemische Beschreibung Mono-Natriumsalz der Citronensäure;
C tief 6 H tief 5 O tief 7 H tief 2
Na; wasserfrei oder in einem
Wassermolekül.
Aussehen Weißes, kristallines Pulver oder
farblose Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H
tief 5 O tief 7 H tief 2 Na in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach zweistündiger Trocknung
bei 120 Grad C
- wasserfrei: nicht mehr als 1,0%,
- Monohydrat: nicht mehr als 8,8%.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht
weniger als 3,5 und nicht mehr als
3,8.
(II) Di-Natriumcitrat
Chemische Beschreibung Di-Natriumsalz der Citronensäure mit
1,5 Wassermolekülen; C tief 6 H tief
5 O tief 7 HNa tief 2 1,5 H tief 2 O.
Aussehen Weißes, kristallines Pulver oder
farblose Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H
tief 5 O tief 7 HNa tief 2 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach zweistündiger Trocknung
bei 180 Grad C, nicht mehr als 13%.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht
weniger als 4,9 und nicht mehr als
5,2.
(III) Tri-Natriumcitrat
Chemische Beschreibung Tri-Natriumsalz der Citronensäure,
wasserfrei, als Dihydrat oder als
Pentahydrat; C tief 6 H tief 5 O tief
7 Na tief 3.
Aussehen Weißes, kristallines Pulver oder
farblose Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H
tief 5 O tief 7 Na tief 3 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach zweistündiger Trocknung
bei 180 Grad C
- wasserfrei: nicht mehr als 1,0%,
- Dihydrat. nicht mehr als 13,5%,
- Pentahydrat: nicht mehr als
30,3%.Oxalate
Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht
weniger als 7,0 und nicht mehr als
9,0.
E 332 Kaliumcitrate
(I) Mono-Kaliumcitrat
Chemische Beschreibung Wasserfreies Mono-Kaliumsalz der
Citronensäure; C tief 6 H tief 5 O
tief 7 H tief 2 K.
Aussehen Körniges, weißes hygroskopisches Pulver
oder durchsichtige Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H
tief 5 O tief 7 H tief 2 K in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1%, bestimmt nach
vierstündiger Trocknung bei
120 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht
weniger als 3,5 und nicht mehr als
3,8.
(II) Tri-Kaliumcitrat
Chemische Beschreibung Tri-Kaliumsalz der Zitronensäure als
Monohydrat; C tief 6 H tief 5 O tief
7 K tief 3 H tief 2 O.
Aussehen Körniges, weißes hygroskopisches
Pulver oder durchsichtige Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H
tief 5 O tief 7 K tief 3 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 6%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
180 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht
weniger als 7,0 und nicht mehr als
9,0.
E 333 Calciumcitrate
(I) Mono-Calciumcitrat
Chemische Beschreibung Mono-Calciumsalz der Citronensäure, als
Monohydrat; (C tief 6 H tief 5 O tief
7) tief 2 H tief 4 Ca 1 H tief 2 O.
Aussehen Feines, weißes Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 97,5% an (C tief 6 H
tief 5 O tief 7) tief 2 H tief 4 Ca
in der von flüchtigen Bestandteilen
freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 7%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
120 Grad C.
Carbonate Die Auflösung von 1 g Calciumcitrat in
10 ml 2 n-Salzsäure darf nur zur
Bildung vereinzelter Bläschen führen.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt
als Fluor.
(II) Di-Calciumcitrat
Chemische Beschreibung Di-Calciumsalz der Citronensäure, als
Trihydrat; (C tief 6 H tief 5 O tief
7) tief 2 H tief 2 Ca tief 2 3 H tief
2 O.
Aussehen Feines, weißes Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 97,5% an
(C tief 6 H tief 5 O tief 7) tief 2 H
tief 2 Ca tief 2 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 20%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
120 Grad C.
Carbonate Die Auflösung von 1 g Calciumcitrat in
10 ml 2 n-Salzsäure darf nur zur
Bildung vereinzelter Bläschen führen.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
(III) Tri-Calciumcitrat
Chemische Beschreibung Tri-Calciumsalz der Citronensäure als
Tetrahydrat; (C tief 6 H tief 5 O
tief 7) tief 2 tief Ca3 4 H tief 2 O.
Aussehen Feines, weißes Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 97,5% an (C tief 6 H
tief 5 O tief 7) tief 2 Ca tief 3 in
der von flüchtigen Bestandteilen
freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 14%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
150 Grad C.
Carbonate Die Auflösung von 1 g Calciumcitrat in
10 ml 2 n-Salzsäure darf nur zur
Bildung vereinzelter Bläschen führen.
Ocalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt
als Fluor.
E 334 Weinsäure
Chemische Beschreibung L(+)Weinsäure;
2,3-Dihydroxybernsteinsäure; C tief 4
H tief 6 O tief 6.
Aussehen Farblose oder durchsichtige, feste
Kristalle oder weißes, kristallines
Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 99,5% an C tief 4 H
tief 6 O tief 6.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,5%.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% der Trockensubstanz
nach Glühen bei 800 Grad C
+-25 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
Schmerzintervall 168-170 Grad C.
Spezifische Drehung (alpha) tief D hoch 20 von +11,5 Grad
bis 13,5 Grad (C = 20% in Wasser)
E 335 Natriumtartrate
(1) Mono-Natriumtartrat
Chemische Beschreibung Mono-Natriumsalz der L (+) Weinsäure;
als Monohydrat; C tief 4 H tief 4 O
tief 6 HNa H tief 2 O.
Aussehen Farblose durchsichtige Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H
tief 4 O tief 6 HNa in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 10%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
105 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt in
Oxalsäure.
(II) Di-Natriumtartrat
Chemische Beschreibung Di-Natriumsalz der L(+) Weinsäure; als
Dihydrat; C tief 4 H tief 4 O tief 6
Na tief 2 2H tief 2 O.
Aussehen Farblose durchsichtige Kristalle.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H
tief 4 O tief 6 Na tief 2 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 17%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
150 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
E 336 Kaliumtartrate
(I) Mono-Kaliumtartrat
Chemische Beschreibung Wasserfreies MonoKaliumsalz der L(+)
Weinsäure; C tief 4 H tief 4 O tief 6
HK.
Aussehen Weißes, kristallines oder körniges
Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 4 H
tief 4 O tief 6 HK in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
105 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
(II) Di-Kaliumtartrat
Chemische Beschreibung Di-Kaliumsalz, mit 1/2 Wassermolekül
der L(+) Weinsäure; C tief 4 H tief 4
O tief 6 K tief 2 1/2 H tief 2 O.
Aussehen Weißes, kristallines oder körniges
Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H
tief 4 O tief 6 K tief 2 in der von
flüchtigen Bestandteilen freien
Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 4%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
150 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
E 337 Natrium-Kaliumtartrat
Chemische Beschreibung Derivat der L(+) Weinsäure; L(+)
NatriumKaliumtartrat; die
handelsübliche Form ist
Natrium-Kalium-Doppeltartrat mit
4 Kristallwassermolekülen; C tief 4 H
tief 4 O tief 6 KNa 4 H tief 2 O.
Aussehen Farblose Kristalle oder weißes,
kristallines Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H
tief 4 O 6 KNa in der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 21%, bestimmt durch
dreistündige Trocknung bei
150 Grad C.
Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als
Oxalsäure.
E 338 Orthophosphorsäure
Chemische Beschreibung Orthophosphorsäure; H tief 3 PO tief 4,
in konzentrierter, wäßriger Lösung.
Aussehen Durchsichtige farblose und viskose
Flüssigkeit.
Gehalt Nicht weniger als 85% an H tief 3 PO
tief 4 *2).
Chloride Nicht mehr als 200 mg/kg, ausgedrückt
in Chor *2).
Nitrate Nicht mehr als 5 mg/kg, ausgedrückt in
NaNO tief 3 *2).
Sulfate Nicht mehr als 1500 mg/kg, ausgedrückt
in CaSO tief 4 *2).
Fluor Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor *2).
Flüchtige Säure Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Essigsäure *2).
E 339 Nathumorthophosphate
(I) Mononatrium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Mononatrium-Monophosphat; säurehaltiges
Mononatrium-Monophosphat;
Mononatrium-Orthophosphat;
einbasisches Natriumphosphat;
NaH tief 2 PO tief 4; im Handel
als wasserfreies Erzeugnis oder als
Mono- oder Dihydrat erhältlich.
Aussehen Pulver, Kristalle oder leicht
zerfließende Körner von weißer Farbe.
Gehalt Nicht weniger als 97% an Na H tief 2
PO tief 4, in der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung
bei 60 Grad C, dann vierstündige
Trocknung bei 105 Grad C,
- wasserfrei: nicht mehr als 2%,
- als Monohydrat: nicht mehr als
15%,
- als Dihydrat: nicht mehr als 25%.
In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
(II) Dinatrium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Dinatrium-Monophosphat; sekundäres
Natriumphosphat: Dinatrium-
Orthophosphat; säurehaltiges
Dinatriumphosphat; Na tief 2 HPO tief
4; im Handel als wasserfreies
Erzeugnis oder als Erzeugnis mit 2,7
oder 12 Wassermolekülen erhältlich.
Aussehen - Wasserfrei: hygroskopisches, weißes
Pulver,
- mit 2 Wassermolekülen: weißer,
kristalliner fester Stoff;
- mit 7 Wassermolekülen: körniges
Pulver oder weiße Kristalle,
ausblühend,
- mit 12 Wassermolekülen: Pulver oder
weiße Kristalle, ausblühend.
Gehalt Nicht weniger als 98% Na tief 2 HPO
tief 4 in der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung
bei 60 Grad C, dann vierstündige
Trocknung bei 105 Grad C,
- wasserfrei: nicht mehr als 5%,
- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr als
21%,
- mit 7 Wassermolekülen: nicht mehr
als 50%,
- mit 12 Wassermolekülen: nicht mehr
als 61%.
In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
(III) Trinatrium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Trinatrium-Monophosphat;
Trinatrium-Orthophosphat; Na tief 3
PO tief 4; im Handel als wasserfreies
Erzeugnis oder als Erzeugnis mit
einem oder 12 Wassermolekülen
erhältlich.
Aussehen Pulver, Kristalle oder Körner von
weißer Farbe.
Gehalt Nicht weniger als 97% Na tief 3 PO tief
4 in der von flüchtigen Bestandteilen
freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung
bei 105 Grad C, dann dreißigminütiges
Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C
- wasserfrei: nicht mehr als 2%,
- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr als
9%,
- mit 12 Wassermolekülen: nicht mehr
als 55%.
In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
E 340 Kaliumorthophosphate
(I) Monokalium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Monokalium-Monophosphat; säurehaltiges
Monokalium-Monophosphat; KH tief 2 PO
tief 4.
Aussehen Farblose Kristalle oder körniges bzw.
kristallines, weißes hygroskopisches
Pulver.
Gehalt Nicht weniger als 98% an KH tief 2 PO
tief 4 in der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
105 Grad C.
In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
(II) Dikalium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Dikalium-Monophosphat; sekundäres
Kaliumphosphat; säurehaltiges
Dikalium-Orthophosphat; säurehaltiges
Dikaliumphosphat: K tief 2 HPO tief
4.
Aussehen Farbloses oder weißes, körniges,
zerfließendes Erzeugnis.
Gehalt Nicht weniger als 98% an K tief 2 HPO
tief 4 in der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt durch
vierstündige Trocknung bei
105 Grad C.
In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
(III) Trikalium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Trikalium-Monophosphat;
Trikalium-Orthophosphat; K tief 3 PO
tief 4; im Handel wasserfrei oder als
Hydrat, meist mit einem
Kristallwassermolekül, erhältlich.
Aussehen Hygroskopische, weiße Kristalle oder
Körner.
Gehalt Nicht weniger als 97% K tief 3 PO tief
4 in der von flüchtigen Bestandteilen
freien Substanz.
Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach einstündiger Trocknung
bei 105 Grad C, dann dreißigminütiges
Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C
- wasserfrei: nicht mehr als 3%,
- Monohydrat: nicht mehr als 20%.
In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen
Bestandteilen freien Substanz.
Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
E 341 Calciumorthophosphate
(I) Monocalcium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Monocalciumphosphat; CaH tief 4(PO tief
4) tief 2; im Handel wasserfrei oder
als Monohydrat erhältlich.
Aussehen Körniges Pulver, Kristalle oder Körner
von weißer Farbe, zerfließlich.
Gehalt an Calcium Wasserfrei: nicht weniger als 23% und
nicht mehr als 25%, ausgedrückt in
CaO *2).
Monohydrat: nicht weniger als 22,2%
und nicht mehr als 24,7%, ausgedrückt
in CaO *2).
Flüchtige Bestandteile Wasserfrei: nicht weniger als 14% und
nicht mehr als 15,5%, bestimmt nach
dreißigminütigem Glühen bei
800 Grad C +-25 Grad C.
Monohydrat: nicht mehr als 0,6%,
bestimmt durch dreistündige Trocknung
bei 60 Grad C.
Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
(II) Dicalcium-Orthophosphat
Chemische Beschreibung Dibasisches Calciumphosphat;
Dicalciumphosphat; CaHPO tief 4; im
Handel wasserfrei und als Dihydrat
erhältlich.
Aussehen Lockeres, weißes Pulver.
Gehalt an Calcium Wasserfrei: nicht weniger als 39% und
nicht mehr als 42%, ausgedrückt in
CaO *2).
Mit 2 Wassermolekülen: nicht weniger
als 31,9% und nicht mehr als 33,5%,
ausgedrückt in CaO *2).
Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch Glühen bei 800 Grad C
+-25 Grad C bis zur Gewichtskonstanz.
Wasserfrei: nicht weniger als 7% und
nicht mehr als 8,5%.
Dihydrat: nicht weniger als 24,5% und
nicht mehr als 26,5%.
Fluoride Nicht mehr als 50 mg/kg, ausgedrückt in
Fluor.
E 472c Ester der Zitronensäure der
Mono- und Diglyceride von
Speisefettsäuren
chemische Beschreibung Ester des Glycerins mit Zitronensäure
und Speisefettsäuren. Sie können
geringe Mengen freies Glycerin, freie
Fettsäure, freie Zitronensäure und
freie Glyceride enthalten; sie können
ganz oder teilweise mit Natrium- oder
Kaliumhydroxid neutralisiert sein.
Beschreibung Gelbliche oder leicht bräunliche
Flüssigkeiten, halbfeste bis feste
Massen.
Gesamt-Zitronensäuregehalt Nicht weniger als 13% und nicht mehr
als 50%.
Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als
Ölsäure.
Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.
Gesamtglycerin Nicht weniger als 11% und nicht mehr
als 29%.
Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% beim
nichtneutralisierten Produkt und
nicht mehr als 10% beim teilweise
oder ganz neutralisierten Ester, bei
800 Grad C +-25 Grad C
pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 3 und nicht mehr als
7,3
E 420i Sorbit
Chemische Beschreibung D-Sorbit
Aussehen flockiges oder körniges, weißes,
hydroskopisches, kristallines Pulver
mit süßem Geschmack
Gehalt Sorbit enthält nicht weniger als 91%
D-Sorbit und nicht weniger als 98%
Zuckeralkohole der allgemeinen Formel
CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2
OH, beide auf Trockensubstanz
bezogen, bei der n als Ganzes zu
betrachten ist. Derjenige Teil des
Erzeugnisses der nicht D-Sorbit
darstellt, setzt sich hauptsächlich
aus Mannit sowie aus kleinen Mengen
anderer Zuckeralkohole der
allgemeinen Formel CH tief 2 OH
(CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei denen
n 4 ist, und geringfügige Mengen
hydrierter Oligosaccharide zusammen.
Wasser nicht mehr als 1% (Karl-Fischer)
Reduzierende Zucker nicht mehr als 0,3% auf
Trockensubstanz, ausgedrückt als
Dextrose
Gesamtzucker nicht mehr als 1,0% auf
Trockensubstanz, ausgedrückt als
Dextrose
Sulfatasche nicht mehr als 0,01% auf
Trockensubstanz nach Glühen bei
800 Grad C +-25 OC
Sulfate nicht mehr als 0,01% auf
Trockensubstanz, ausgedrückt als SO
tief 4
Chloride nicht mehr als 0,005% auf
Trockensubstanz, ausgedrückt als Cl
Nickel nicht mehr als 2 mg/kg, ausgedrückt als
Ni
E 422 Glycerin
Beschreibung klare, farblose, hygroskopische,
sirupartige Flüssigkeit mit süßem
Geschmack, die sich auf der Zunge
warm anfühlt
Gehalt nicht weniger als 98% Glycerin (C tief
3 H tief 8 O tief 3)
Spezifisches Gewicht (25/ nicht weniger als 1,257
25 Grad C)
Brechungsindex n tief D 1,471 - 1,474
hoch 20
Akrolein, Glukose und eine Mischung von 5 ml Glycerin und
Ammonium-Verbindungen 5 ml KOH (1 zu 10) 5 Minuten lang auf
60 Grad C erhitzen. Die Mischung wird
nicht gelb und gibt keinen
Ammoniakgeruch ab
Butantriole nicht mehr als 0,2%
Chlorierte Bestandteile nicht mehr als 0,003%, ausgedrückt als
Cl
Fettsäuren und -ester nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als
Buttersäure
Sulfatasche nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei
800 Grad C +-25 Grad C
Propylenglykol (1,2-Propandiol)
Chemische Beschreibung 1,2-Propandiol; 1,2-Dihydroxypropan;
Methylglykol; C tief 3 H tief 8 O
tief 2.
Aussehen Viskose, Klare, farb- und fast
geruchlose, hygroskopische
Flüssigkeit von leicht süßsaurem
Geschmack.
Gehalt Nicht weniger als 98,5 Gewichtsprozent
1,2-Propandiol *2).
Siedeintervall Nicht weniger als 185 Grad und nicht
mehr als 189 Grad C.
spezifisches Nicht weniger als 1,035 und nicht mehr
als 1,037.
Gewicht d tief 4 hoch 20
Brechungs- Nicht weniger als 1,431 und nicht mehr
als 1,433.
index n tief D hoch 20
Sulfatasche Nicht mehr als 0,07% der
Trockensubstanz nach Kalzination bei
800 Grad C +-25 Grad C *2).
Gehalt an Dimeren, Nicht mehr als 0,1%. *2).
Trimeren und Höheren
Polymeren von
Propylenglykol
Gehalt an 1,3-Propandiol Nicht mehr als 100 mg/kg *2).
Organische Nicht mehr als 1 mg/kg, ausgedrückt in
Chlorverbindungen Chlor 2).
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