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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Zusatz von Stoffen mit antioxidierender Wirkung zu Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Antioxidantienverordnung)(EWR/Anh. II: 370L0357, 378L0143, 381L0962, 378L0664, 382L0712)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird verordnet:

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 1. (1) Zum Schutz vor Verderb durch Oxidation von Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmitteln und Verzehrprodukte) sind ausschließlich die in Anlage 1 genannten Stoffe in Substanz oder gelöst oder verdünnt in Trinkwasser, mineralfreiem Wasser, destilliertem Wasser, Ethylalkohol, Glycerin, Speiseölen und Speisefetten, Sorbit sowie Propylenglykol (nur für BHA und BHT; mind. 10%ige Lösung) nach Maßgabe der Reinheitskriterien der Anlage 3 zulässig.

(2) Zur Verstärkung der antioxidierenden Wirkung der in Anlage 1 Liste A genannten Stoffe dürfen die in Anlage 1 Liste B genannten Stoffe verwendet werden.

(3) Die Verwendung der in Anlage 1 genannten Stoffe ist ausschließlich bei den in Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die angeführten Höchstmengen nicht überschritten werden; sind Höchstmengen nicht genannt, darf ein Zusatz nur in jenen Mengen erfolgen, der eine Täuschung des Verbrauchers ausschließt und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie entspricht.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 2. Diese Verordnung gilt nicht für

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 3. (1) Bei Mischungen der in Anlage 1 Liste A genannten Antioxidationsmittel dürfen von jedem einzelnen zur Anwendung kommenden Antioxidationsmittel nur soviel Prozent der jeweils zugelassenen Höchstmenge dieses Antioxidationsmittels verwendet werden, daß die Summe dieser Prozente 100 nicht übersteigt.

(2) Mischungen von Lebensmitteln oder Verzehrprodukten mit Waren der Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) dürfen die in Anlage 1 genannten Antioxidationsmittel nur in der anteilsmäßigen Menge enthalten.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 4. Werden mit Antioxidationsmittel versetzte Waren zur Weiterverarbeitung in Verkehr gebracht, ist auf Art und Menge der zugesetzten Antioxidationsmittel hinzuweisen.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 5. Die in Anlage 1 genannten Antioxidationsmittel dürfen nur in Originalpackungen, deren Beschaffenheit ein Ausfließen oder Verstäuben des Inhalts verhindert, in Verkehr gebracht werden.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

§ 6. (1) Waren, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung, aber der Verordnung über den Zusatz von Stoffen mit antioxidierender Wirkung bei Lebensmitteln, BGBl. Nr. 555/1977, entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 1994 im Verkehr belassen werden.

(2) Die Verordnung über den Zusatz von Stoffen mit antioxidierender Wirkung bei Lebensmitteln, BGBl. Nr. 555/1977, tritt außer Kraft.

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Anlage 1

```

```

Liste A

Nr. EWG-Nr. Bezeichnung

```

```

1 E 300 L-Ascorbinsäure

E 301 Natrium-L-ascorbat

E 302 Calcium-L-ascorbat

2 E 304 6-Palmityl-L-Ascorbinsäure

(L-Ascorbylpalmitat)

3 E 306 stark tokopherolhaltige Extrakte

natürlichen Ursprungs

E 307 synthetisches Alpha-Tokopherol

E 308 synthetisches Gamma-Tokopherol

E 309 synthetisches Delta-Tokopherol

4 E 310 Propylgallat

E 311 Octylgallat

E 312 Dodecylgallat

5 E 320 Butylhydroxyanisol (BHA)

6 E 321 Butylhydroxytoluol (BHT)

7 E 322 Lecithin

Liste B

```

```

Stoffe, die die antioxidierende Wirkung der in Liste A genannten

Stoffe verstärken können

EWG-Nr. Bezeichnung

```

```

E 270 Milchsäure

E 325 Natriumlactat

E 326 Kaliumlactat

E 327 Calciumlactat

E 330 Citronensäure

E 331 Natriumcitrate

E 332 Kaliumcitrate

E 333 Calciumcitrate

E 334 Weinsäure

E 335 Natriumtartrate

E 336 Kaliumtartrate

E 337 Natrium-Kaliumtartrat

E 338 Orthophosphorsäure *1)

E 339 Natriumorthophosphate

E 340 Kaliumorthophosphate

E 341 Calciumorthophosphate

E 472 c Ester der Citronensäure der Mono- und Diglyzeride

von Speisefettsäuren

```

```

*1) Höchstmenge in der verzehrfertigen Ware: 50 mg/kg

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Anlage 2


(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Zum Außerkrafttreten vgl. § 8 Abs. 2 BGBl. II Nr. 383/1998.

Anlage 3

```

```

Allgemeine Reinheitskriterien

Jeder Stoff darf im Kilogramm nicht mehr als 3 mg Arten, nicht mehr als 10 mg Blei und nicht mehr als 25 mg Zink enthalten.

Jeder Stoff darf an Kupfer und Zink zusammen im Kilogramm nicht mehr als 50 mg und keinen in gesundheitlicher Hinsicht bedenklichen Gehalt an anderen Elementen aufweisen.

Spezifische Reinheitskriterien für Stoffe mit antioxidierender Wirkung, die in Lebensmitteln und Verzehrprodukten verwendet werden dürfen

Allgemeine Bemerkungen

a)

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Mengen und Prozentsätze als Gewichtsangaben, bezogen auf das wasserfreie Erzeugnis.

c)

Bei den Vorschriften zum Trocknen ist unter „Trocknen'' ohne Angabe der Temperatur und Zeitdauer immer „Trocknen bis zu Gewichtskonstanz'' zu verstehen, und zwar bei einer Temperatur von 105 Grad C.

d)

Ist die Konzentration einer Lösung angegeben, so versteht sie sich als Gewicht/Volumen, wenn nichts Gegenteiliges angegeben ist.

E 300 L-Ascorbinsäure

8 O tief 6.

Aussehen Weißes bis schwach gelbliches

kristallines Pulver.

Schmelzintervall 189 Grad - 193 Grad C, unter leichter

Zersetzung.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H

tief 8 O tief 6 in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = +20,5 Grad bis

+21,5 Grad (C = 10% in Wasser).

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,4%, bestimmt in der

24 Stunden bei Raumtemperatur über

Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid

getrockneten Probe.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz,

bestimmt nach Glühen bei 800 Grad C

+-25 Grad C

pH 2,4 bis 2,8 in 2% wäßriger Lösung.

E 301 Natrium-L-ascorbat

Chemische Beschreibung Natriumsalz der L (+) Ascorbinsäure;

Natriumenolat; 3-oxo-Gulofura-

nolacton; C tief 6 H tief 7 O tief 6

Na.

Aussehen Weißes bis schwach gelbliches

kristallines Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H

tief 7 O tief 6 Na in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = + 103 Grad bis

+ 106 Grad (C = 5% in Wasser).

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,3%, bestimmt in der

24 Stunden bei Raumtemperatur über

Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid

getrockneten Probe.

pH 6,0 bis 8,0 in 10% wäßriger Lösung.

E 302 Calcium-L-ascorbat

Chemische Beschreibung Calciumsalz der L (+) Ascorbinsäure;

Ca(C tief 6 H tief 7 O tief 6) tief 2

2H tief 2 O.

Aussehen Weißes bis sehr schwach graugefärbtes

kristallines Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 99% an Ca(C tief 6 H

tief 7 O tief 6) tief 2 2H tief 2 O

in der von flüchtigen Bestandteilen

freien Substanz.

Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = + 93 Grad bis

+ 97 Grad (C = 5% in Wasser).

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,3% *1), bestimmt in der

24 Stunden bei Raumtemperatur über

Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid

getrockneten Probe.

pH 6,0 bis 7,5 in 10% wäßriger Lösung.

E 304 6-Palmiryl-L-Ascorbinsäure (L-

Ascorbylpalmitat)

Chemische Beschreibung Ascorbylpalmitat; Derivat der L (+)

Ascorbinsäure; L-Ascorbylpalmitat;

6-0-Palmitoyl-3-oxo-L-

Gulofuranolacton; C tief 22 H tief 38

O tief 7.

Aussehen Lockeres weißes oder weißgelbliches

Pulver oder weißgelbliche Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 22 H

tief 38 O tief 7 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Schmelzintervall 111 - 113 Grad C (Zerfließen ohne

scharfes Schmelzen).

Spezifische Drehung alpha tief D hoch 20 = + 21 Grad bis

+ 24 Grad (C = 5% in Methanol).

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1%, bestimmt in der

24 Stunden bei Raumtemperatur über

Schwefelsäure oder Phosphorpentoxid

getrockneten Probe.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz nach

Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C.

E 306 stark tokopherolhaltige Extrakte

natürlichen Ursprungs

Beschreibung Konzentrierte Mischung von

Tokopherolen, aus Speiseölen und

ihren Nebenerzeugnissen gewonnen.

Aussehen Viskoses, Klares, rotbräunliches bis

rotes Öl.

Gehalt Nicht weniger als 34% an

Gesamttokopherolen *2).

Spezifisches Nicht weniger als 0,928 und nicht mehr

als 0,951 *2).

Gewicht d tief 4 hoch 20

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

E 307 sythetisches Alpha-Tokopherol

Chemische Beschreibung Synthetisches DL-alpha-Tokopherol;

2,5,7,8-Tetramethyl-2(4', 8', 12'-

trimethyl-tridecyl)-6-chromanol;

C tief 29 H tief 50 O tief 2.

Aussehen Viskoses, klares, schwach gelbliches

Öl, das sich an der Luft und im Licht

dunkel färbt.

Gehalt Nicht weniger als 96% an C tief 29 H

tief 50 O tief 2 *2).

Brechungs- Nicht weniger als 1,503 und nicht mehr

als 1,507 *2).

index n tief D hoch 20

Spezifisches Nicht weniger als 0,947 und nicht mehr

als 0,958 *2).

Gewicht d tief 4 hoch 20

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 292 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (292 nm): nicht weniger als 72 und

nicht mehr als 76.

Absorption bei 255 nm: E tief 1 cm hoch

1% (255 nm): nicht weniger als 6,0

und nicht mehr als 8,0.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei

800 Grad C +-25 Grad C *2).

E 308 synthetisches Ganuna-Tokopherol

Chemische Beschreibung Synthetisches DL-Gamma-Tokopherol;

2,7,8-Trimethyl-2-(4 Grad, 8 Grad,

12 Grad-trimethyl-

tridecyl)-6-chromanol; C tief 28 H

tief 48 O tief 2.

Aussehen Viskoses, klares, schwach gelbliches

Öl, das sich an der Luft und im Licht

dunkel färbt.

Gehalt Nicht weniger als 97% an C tief 28 H 48

O tief 2 *2).

Brechungs- Nicht weniger als 1,503 und nicht mehr

als 1,507 *2).

index n tief D hoch 20

Spezifisches Nicht weniger als 0,948 und nicht mehr

als 0,959 *2).

Gewicht d tief 4 hoch 20

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 298 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (298 nm): nicht weniger als 91 und

nicht mehr als 97.

Absorption bei 257 nm: E tief 1 cm hoch

1% (257 nm): nicht weniger als 5,0

und nicht mehr als 8,0.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei

800 Grad C +-25 Grad C *2).

Chemische Beschreibung Synthetisches DL-Gamma-Tokopherol;

2,8-Dimethyl-2-(4 Grad, 8 Grad,

12 Grad-trimethyl-

tridecyl)-6-chromanol; C tief 27 H

tief 46 O tief 2.

Aussehen Viskoses, klares, hellgelbes bis

hellorangerotes Öl, das sich an der

Luft und im Licht dunkel färbt.

Gehalt Nicht weniger als 97% an C tief 27 H 46

Brechungs- Nicht weniger als 1,500 und nicht mehr

als 1,504 *2).

index n tief D hoch 20

Spezifisches Nicht weniger als 0,952 und nicht mehr

als 0,962 *2).

Gewicht d tief 4 hoch 20

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 298 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (298 nm): nicht weniger als 89 und

nicht mehr als 95.

Absorption bei 257 nm: E tief 1 cm hoch

1% (257 nm): nicht weniger als 3,0

und nicht mehr als 6,0.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei

800 Grad C +-25 Grad C *2).

E 310 Propylgallat

Chemische Beschreibung Propylgallat; n-Propylester der 3,4,5-

Trihydroxybenzoesäure; C tief 10 H

tief 12 O tief 5.

Aussehen Weißes bis cremeweißes kristallines

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 10 H

tief 12 O tief 5 in der an flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Schmelzintervall 146-150 Grad C nach vierstündiger

Trocknung bei 110 Grad C.

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 275 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (275 nm): nicht weniger als 485

und nicht mehr als 505.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1,0%, bestimmt nach

vierstündiger Trocknung bei

110 Grad C.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz nach Glühen bei 800 Grad C

+-25 Grad C.

Freie Säuren Nicht mehr als 0,5%, ausgedrückt in

Gallussäure (8,506 mg Gallussäure

entspricht einem ml 0,05 N

Natriumhydroxidlösung).

Chlorierte organische Nicht mehr als 100 mg/kg, ausgedrückt

Verbindungen in Chlor.

E 311 Octylgallat

Chemische Beschreibung Octylgallat; n-Octylester der 3,4,5-

Trihydroxybenzoesäure; C tief 15 H

tief 22 O tief 5.

Aussehen Weißes oder nur schwach gelbliches

kristallines Pulver.

Schmelzintervall 99-102,5 Grad C nach sechsstündiger

Trocknung bei 90 Grad C.

Gehalt Nicht weniger als 98,5% an C tief 15 H

tief 22 O tief 5 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 275 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (275 nm): nicht weniger als 375

und nicht mehr als 390.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,5%, bestimmt durch

sechsstündige Trocknung bei

90 Grad C.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz nach

Glühen bei 800 Grad C +-25 C.

Freie Säuren Nicht mehr als 0,5%, ausgedrückt in

Gallussäure (8,506 mg Gallussäure

entspricht 1 ml 0,05 N

Natriumhydroxidlösung).

Chlorierte organische Nicht mehr als 100 mg/kg, ausgedrückt

Verbindungen in Chlor.

E 312 Dodecylgallat

Chemische Beschreibung Dodecylgallat; Laurylgallat;

n-Dodecylester der 3,4,5-

Trihydroxybenzoesäure; C tief 19 H

tief 30 O tief 5.

Aussehen Weißes bis cremeweißes kristallines

Pulver.

Schmelzintervall 95-98 Grad C nach sechsstündiger

Trocknung bei 90 Grad C.

Gehalt Nicht weniger als 98,5% an C tief 19 H

tief 30 O tief 5 in der an flüchtigen

Bestandteilen

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 275 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (275 nm): nicht weniger als 300

und nicht mehr als 325.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,5%, bestimmt durch

sechsstündige Trocknung bei

90 Grad C.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz nach

Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C.

Freie Säuren Nicht mehr als 0,5%, ausgedrückt in

Gallussäure (8,506 mg Gallussäure

entspricht 1 ml 0,05 N

Natriumhydroxidlösung).

Chlorierte organische Nicht mehr als 100 mg/kg, ausgedrückt

Verbindungen in Chlor.

E 320 Butylhydroxyanisol (BHA)

Chemische Beschreibung Mischung von 3- und 2-tert-Butyl-4-

hydroxyanisol; 2- und 3-tert-Butyl-4-

methoxyphenol; C tief 11 H tief 16 O

tief 2.

Aussehen Weißes oder nur schwach gelbliches,

wachsartiges Pulver oder große

Kristalle mit leicht aromatischem

Geruch.

Gehalt Nicht weniger als 98,5% an C tief 11 H

tief 16 O tief 2 und nicht weniger

als 85% des Isomer 3-tert-Butyl-4-

hydroxyanisol *2).

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 290 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (290 nm): nicht weniger als 190

und nicht mehr als 210.

Absorption bei 228 nm: E tief 1 cm hoch

1% (228 nm): nicht weniger als 326

und nicht mehr als 345.

Gehalt an 4-Hydroxyanisol Nicht mehr als 0,5%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% nach Glühen bei

800 Grad C +-25 Grad C.

E 321 Butylhydroxytoluol (BHT)

Chemische Beschreibung 2,6-Ditertiärbutyl-p-Kresol; 4-methyl-

2,6 Ditertiärbutylphenol; C tief 15H

tief 24 O.

Aussehen Weiße, kristalline Substanz oder weiße,

pulverige Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 15 H

tief 24 0.

Schmelzintervall 69-70 Grad C.

UV-Absorption in Äthanol E Absorption bei 278 nm: E tief 1 cm hoch

(1%, 1 cm) 1% (278 nm): nicht weniger als 81

und nicht mehr als 88.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,005% nach Glühen bei

800 Grad C +-25 Grad C *2).

E 322 Lecithin

Beschreibung Lecithine sind Mischungen oder

Fraktionen aus Phosphatiden, die

mittels physikalischer Verfahren aus

tierischen oder pflanzlichen

Nahrungsmitteln gewonnen werden; sie

umfassen auch die hydrolisierten

Stoffe, die durch die Verwendung von

ungefährlichen und geeigneten Enzymen

gewonnen werden. Das Enderzeugnis

darf keinerlei enzymatische

Restaktivität aufweisen. Die

Lecithine dürfen in wäßrigem Medium

mittels Wasserstoffperoxyd leicht

gebleicht sein; diese Oxydation darf

die Phosphatide der Lecithine

chemisch nicht verändern.

Aussehen - Lecithine: zähe Flüssigkeit oder

Halbflüssigkeit oder Pulver von

brauner Farbe;

- hydrolisierte Lecithine: zähe

Flüssigkeit oder Paste von

hellbrauner bis brauner Farbe.

Gehalt - Lecithine: nicht weniger als 60% in

Aceton unlösliche Stoffe; *2)

- hydrolisierte Lecithine: nicht

weniger als 56% in Aceton unlösliche

Stoffe.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt nach

einstündiger Trocknung bei 105 Grad C

*2).

In Toluol unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,3% *2).

Säurezahl - Lecithine: nicht mehr als 35 mg

Kaliumhydroxyd pro Gramm *2);

- hydrolisierte Lecithine: nicht

mehr als 45 mg Kaliumhydroxyd pro

Gramm.

Peroxydzahl 10 oder weniger, ausgedrückt in Milli-

Äquivalent pro kg.

E 270 Milchsäure *3)

Aussehen klare, leicht viskose Flüssigkeit,

farblos oder schwach gelblich;

Gehalt nicht weniger als 80%;

Fettsäuren keine bestimmbaren Spuren;

Calcium nicht mehr als 0,05%;

Sulfate nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

SO tief 4;

Chloride nicht mehr als 0,02%, ausgedrückt als

Cl;

Asche, sulfatierte nicht mehr als 0,3%;

Eisen nicht mehr als 20 mg/kg;

Barium keine bestimmbaren Spuren;

Oxalsäure nicht mehr als 0,15%;

Ferrozyanitle keine Spuren;

Reduktionssubstanzen keine Reduzierung der Fehling'schen

Lösung.

E 325 Natriumlactat

Chemische Beschreibung Natriumsalz der Milchsäure; C tief 3 H

tief 5 O tief 3 Na.

Aussehen Weiße, hygroskopische Masse, deren

Lösungen fast farb- und geruchlos

sind.

Beschreibung Natriumlactat gibt es im Handel

üblicherweise als wäßrige Lösung, die

50 bis 80 Gewichtsprozent enthält.

Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 3 H

tief 5 O tief 3 Na in der

Trockensubstanz.

Säuregehalt Nicht mehr als 0,5% der

Trockensubstanz, ausgedrückt als

Milchsäure.

Reduzierende Stoffe Keine Reduktion von Fehling'scher

Lösung.

E 326 Kaliumlactat

Chemische Beschreibung Kaliumsalz der Milchsäure; C tief 3 H

tief 5 O tief 3 K.

Beschreibung Kaliumlactat gibt es im Handel

üblicherweise als leicht sirupartige,

klare und fast geruchlose wäßrige

Lösung mit etwa 60 Gewichtsprozent

Trockensubstanz.

Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 3 H

tief 5 O tief 3 K in der

Trockensubstanz.

Säuregehalt Nicht mehr als 0,5% der Trockenmasse,

ausgedrückt als Milchsäure.

Reduzierende Stoffe Keine Reduktion von Fehling'scher

Lösung.

E 327 Calciumlactat

Chemische Beschreibung Calciumsalz der Milchsäure;

Calciumdilactat; (C tief 3 H tief 5 O

tief 3) tief 2 Ca; im Handel auch in

hydrierten Formen (1,3 oder 4,5

Wassermoleküle) erhältlich.

Aussehen Kristallines Pulver oder weiße, fast

geruchlose Körnchen.

Gehalt Nicht weniger als 98% an (C tief 3 H

tief 5 O tief 3) tief 2 Ca nach

vierstündiger Trocknung bei

120 Grad C

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch vierstündige Trocknung

bei 120 Grad C

- wasserfrei: nicht mehr als 3%,

- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr

als 8%,

- mit 3 Wassermolekülen: nicht mehr

als 20%,

- mit 4,5 Wassermolekülen: nicht

mehr als 27%.

Säuregehalt Nicht mehr als 0,5% der

Trockensubstanz, ausgedrückt als

Milchsäure.

Fluor Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt

als Fluor.

Reduzierende Stoffe Keine Reduktion von Fehling'scher

Lösung.

E 330 Citronensäure

Chemische Beschreibung 2-Hydroxy-propan-1,2,3-

Tricarboxylsäure, C tief 6 H tief 8 O

tief 7; ist im Handel wasserfrei oder

als Monohydrat erhältlich.

Aussehen Farblose oder durchsichtige, feste

Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 99,5% an C tief 6 H

tief 8 O tief 7 nach Trocknung.

Flüchtige Bestandteile - wasserfrei: nicht mehr als 0,5%,

- Monohydrat: nicht mehr als 8,8%.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure, nach Trocknung.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05% der Trockenmasse

nach Glühen bei 800 Grad C

+-25 Grad C.

Schwefelsäure-Test 1 g Probe, die in 10 ml 95%iger

Schwefelsäure aufgelöst und

60 Minuten lang bei 90 Grad C erhitzt

wird, hat keine dunklere Färbung als

eine Lösung, die 0,5 Teile einer

CoCl tief 2 6H tief 2 O

(59,5 mg/ml)Lösung und 4,5 Teile

einer FeCl tief 3 6H tief 2 O

(45,0 mg/ml)-Lösung enthält.

E 331 Natriumcitrate

(I) Mono-Natriumcitrat

Chemische Beschreibung Mono-Natriumsalz der Citronensäure;

C tief 6 H tief 5 O tief 7 H tief 2

Na; wasserfrei oder in einem

Wassermolekül.

Aussehen Weißes, kristallines Pulver oder

farblose Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H

tief 5 O tief 7 H tief 2 Na in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach zweistündiger Trocknung

bei 120 Grad C

- wasserfrei: nicht mehr als 1,0%,

- Monohydrat: nicht mehr als 8,8%.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht

weniger als 3,5 und nicht mehr als

3,8.

(II) Di-Natriumcitrat

Chemische Beschreibung Di-Natriumsalz der Citronensäure mit

1,5 Wassermolekülen; C tief 6 H tief

5 O tief 7 HNa tief 2 1,5 H tief 2 O.

Aussehen Weißes, kristallines Pulver oder

farblose Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H

tief 5 O tief 7 HNa tief 2 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach zweistündiger Trocknung

bei 180 Grad C, nicht mehr als 13%.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht

weniger als 4,9 und nicht mehr als

5,2.

(III) Tri-Natriumcitrat

Chemische Beschreibung Tri-Natriumsalz der Citronensäure,

wasserfrei, als Dihydrat oder als

Pentahydrat; C tief 6 H tief 5 O tief

7 Na tief 3.

Aussehen Weißes, kristallines Pulver oder

farblose Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H

tief 5 O tief 7 Na tief 3 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach zweistündiger Trocknung

bei 180 Grad C

- wasserfrei: nicht mehr als 1,0%,

- Dihydrat. nicht mehr als 13,5%,

- Pentahydrat: nicht mehr als

30,3%.Oxalate

Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht

weniger als 7,0 und nicht mehr als

9,0.

E 332 Kaliumcitrate

(I) Mono-Kaliumcitrat

Chemische Beschreibung Wasserfreies Mono-Kaliumsalz der

Citronensäure; C tief 6 H tief 5 O

tief 7 H tief 2 K.

Aussehen Körniges, weißes hygroskopisches Pulver

oder durchsichtige Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H

tief 5 O tief 7 H tief 2 K in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1%, bestimmt nach

vierstündiger Trocknung bei

120 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht

weniger als 3,5 und nicht mehr als

3,8.

(II) Tri-Kaliumcitrat

Chemische Beschreibung Tri-Kaliumsalz der Zitronensäure als

Monohydrat; C tief 6 H tief 5 O tief

7 K tief 3 H tief 2 O.

Aussehen Körniges, weißes hygroskopisches

Pulver oder durchsichtige Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 6 H

tief 5 O tief 7 K tief 3 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 6%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

180 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

pH Bestimmt in einer 1%igen Lösung, nicht

weniger als 7,0 und nicht mehr als

9,0.

E 333 Calciumcitrate

(I) Mono-Calciumcitrat

Chemische Beschreibung Mono-Calciumsalz der Citronensäure, als

Monohydrat; (C tief 6 H tief 5 O tief

7) tief 2 H tief 4 Ca 1 H tief 2 O.

Aussehen Feines, weißes Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 97,5% an (C tief 6 H

tief 5 O tief 7) tief 2 H tief 4 Ca

in der von flüchtigen Bestandteilen

freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 7%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

120 Grad C.

Carbonate Die Auflösung von 1 g Calciumcitrat in

10 ml 2 n-Salzsäure darf nur zur

Bildung vereinzelter Bläschen führen.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt

als Fluor.

(II) Di-Calciumcitrat

Chemische Beschreibung Di-Calciumsalz der Citronensäure, als

Trihydrat; (C tief 6 H tief 5 O tief

7) tief 2 H tief 2 Ca tief 2 3 H tief

2 O.

Aussehen Feines, weißes Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 97,5% an

(C tief 6 H tief 5 O tief 7) tief 2 H

tief 2 Ca tief 2 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 20%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

120 Grad C.

Carbonate Die Auflösung von 1 g Calciumcitrat in

10 ml 2 n-Salzsäure darf nur zur

Bildung vereinzelter Bläschen führen.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

(III) Tri-Calciumcitrat

Chemische Beschreibung Tri-Calciumsalz der Citronensäure als

Tetrahydrat; (C tief 6 H tief 5 O

tief 7) tief 2 tief Ca3 4 H tief 2 O.

Aussehen Feines, weißes Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 97,5% an (C tief 6 H

tief 5 O tief 7) tief 2 Ca tief 3 in

der von flüchtigen Bestandteilen

freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 14%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

150 Grad C.

Carbonate Die Auflösung von 1 g Calciumcitrat in

10 ml 2 n-Salzsäure darf nur zur

Bildung vereinzelter Bläschen führen.

Ocalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt

als Fluor.

E 334 Weinsäure

Chemische Beschreibung L(+)Weinsäure;

2,3-Dihydroxybernsteinsäure; C tief 4

H tief 6 O tief 6.

Aussehen Farblose oder durchsichtige, feste

Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 99,5% an C tief 4 H

tief 6 O tief 6.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 0,5%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1% der Trockensubstanz

nach Glühen bei 800 Grad C

+-25 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

Schmerzintervall 168-170 Grad C.

Spezifische Drehung (alpha) tief D hoch 20 von +11,5 Grad

bis 13,5 Grad (C = 20% in Wasser)

E 335 Natriumtartrate

(1) Mono-Natriumtartrat

Chemische Beschreibung Mono-Natriumsalz der L (+) Weinsäure;

als Monohydrat; C tief 4 H tief 4 O

tief 6 HNa H tief 2 O.

Aussehen Farblose durchsichtige Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H

tief 4 O tief 6 HNa in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 10%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

105 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt in

Oxalsäure.

(II) Di-Natriumtartrat

Chemische Beschreibung Di-Natriumsalz der L(+) Weinsäure; als

Dihydrat; C tief 4 H tief 4 O tief 6

Na tief 2 2H tief 2 O.

Aussehen Farblose durchsichtige Kristalle.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H

tief 4 O tief 6 Na tief 2 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 17%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

150 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

E 336 Kaliumtartrate

(I) Mono-Kaliumtartrat

Chemische Beschreibung Wasserfreies MonoKaliumsalz der L(+)

Weinsäure; C tief 4 H tief 4 O tief 6

HK.

Aussehen Weißes, kristallines oder körniges

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 98% an C tief 4 H

tief 4 O tief 6 HK in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 1%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

105 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

(II) Di-Kaliumtartrat

Chemische Beschreibung Di-Kaliumsalz, mit 1/2 Wassermolekül

der L(+) Weinsäure; C tief 4 H tief 4

O tief 6 K tief 2 1/2 H tief 2 O.

Aussehen Weißes, kristallines oder körniges

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H

tief 4 O tief 6 K tief 2 in der von

flüchtigen Bestandteilen freien

Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 4%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

150 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

E 337 Natrium-Kaliumtartrat

Chemische Beschreibung Derivat der L(+) Weinsäure; L(+)

NatriumKaliumtartrat; die

handelsübliche Form ist

Natrium-Kalium-Doppeltartrat mit

4 Kristallwassermolekülen; C tief 4 H

tief 4 O tief 6 KNa 4 H tief 2 O.

Aussehen Farblose Kristalle oder weißes,

kristallines Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 99% an C tief 4 H

tief 4 O 6 KNa in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 21%, bestimmt durch

dreistündige Trocknung bei

150 Grad C.

Oxalate Nicht mehr als 0,05%, ausgedrückt als

Oxalsäure.

E 338 Orthophosphorsäure

Chemische Beschreibung Orthophosphorsäure; H tief 3 PO tief 4,

in konzentrierter, wäßriger Lösung.

Aussehen Durchsichtige farblose und viskose

Flüssigkeit.

Gehalt Nicht weniger als 85% an H tief 3 PO

tief 4 *2).

Chloride Nicht mehr als 200 mg/kg, ausgedrückt

in Chor *2).

Nitrate Nicht mehr als 5 mg/kg, ausgedrückt in

NaNO tief 3 *2).

Sulfate Nicht mehr als 1500 mg/kg, ausgedrückt

in CaSO tief 4 *2).

Fluor Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor *2).

Flüchtige Säure Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Essigsäure *2).

E 339 Nathumorthophosphate

(I) Mononatrium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Mononatrium-Monophosphat; säurehaltiges

Mononatrium-Monophosphat;

Mononatrium-Orthophosphat;

einbasisches Natriumphosphat;

NaH tief 2 PO tief 4; im Handel

als wasserfreies Erzeugnis oder als

Mono- oder Dihydrat erhältlich.

Aussehen Pulver, Kristalle oder leicht

zerfließende Körner von weißer Farbe.

Gehalt Nicht weniger als 97% an Na H tief 2

PO tief 4, in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung

bei 60 Grad C, dann vierstündige

Trocknung bei 105 Grad C,

- wasserfrei: nicht mehr als 2%,

- als Monohydrat: nicht mehr als

15%,

- als Dihydrat: nicht mehr als 25%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

(II) Dinatrium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Dinatrium-Monophosphat; sekundäres

Natriumphosphat: Dinatrium-

Orthophosphat; säurehaltiges

Dinatriumphosphat; Na tief 2 HPO tief

4; im Handel als wasserfreies

Erzeugnis oder als Erzeugnis mit 2,7

oder 12 Wassermolekülen erhältlich.

Aussehen - Wasserfrei: hygroskopisches, weißes

Pulver,

- mit 2 Wassermolekülen: weißer,

kristalliner fester Stoff;

- mit 7 Wassermolekülen: körniges

Pulver oder weiße Kristalle,

ausblühend,

- mit 12 Wassermolekülen: Pulver oder

weiße Kristalle, ausblühend.

Gehalt Nicht weniger als 98% Na tief 2 HPO

tief 4 in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung

bei 60 Grad C, dann vierstündige

Trocknung bei 105 Grad C,

- wasserfrei: nicht mehr als 5%,

- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr als

21%,

- mit 7 Wassermolekülen: nicht mehr

als 50%,

- mit 12 Wassermolekülen: nicht mehr

als 61%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

(III) Trinatrium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Trinatrium-Monophosphat;

Trinatrium-Orthophosphat; Na tief 3

PO tief 4; im Handel als wasserfreies

Erzeugnis oder als Erzeugnis mit

einem oder 12 Wassermolekülen

erhältlich.

Aussehen Pulver, Kristalle oder Körner von

weißer Farbe.

Gehalt Nicht weniger als 97% Na tief 3 PO tief

4 in der von flüchtigen Bestandteilen

freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch einstündige Trocknung

bei 105 Grad C, dann dreißigminütiges

Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C

- wasserfrei: nicht mehr als 2%,

- mit 1 Wassermolekül: nicht mehr als

9%,

- mit 12 Wassermolekülen: nicht mehr

als 55%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 340 Kaliumorthophosphate

(I) Monokalium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Monokalium-Monophosphat; säurehaltiges

Monokalium-Monophosphat; KH tief 2 PO

tief 4.

Aussehen Farblose Kristalle oder körniges bzw.

kristallines, weißes hygroskopisches

Pulver.

Gehalt Nicht weniger als 98% an KH tief 2 PO

tief 4 in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

105 Grad C.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

(II) Dikalium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Dikalium-Monophosphat; sekundäres

Kaliumphosphat; säurehaltiges

Dikalium-Orthophosphat; säurehaltiges

Dikaliumphosphat: K tief 2 HPO tief

4.

Aussehen Farbloses oder weißes, körniges,

zerfließendes Erzeugnis.

Gehalt Nicht weniger als 98% an K tief 2 HPO

tief 4 in der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Nicht mehr als 2%, bestimmt durch

vierstündige Trocknung bei

105 Grad C.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

(III) Trikalium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Trikalium-Monophosphat;

Trikalium-Orthophosphat; K tief 3 PO

tief 4; im Handel wasserfrei oder als

Hydrat, meist mit einem

Kristallwassermolekül, erhältlich.

Aussehen Hygroskopische, weiße Kristalle oder

Körner.

Gehalt Nicht weniger als 97% K tief 3 PO tief

4 in der von flüchtigen Bestandteilen

freien Substanz.

Flüchtige Bestandteile Bestimmt nach einstündiger Trocknung

bei 105 Grad C, dann dreißigminütiges

Glühen bei 800 Grad C +-25 Grad C

- wasserfrei: nicht mehr als 3%,

- Monohydrat: nicht mehr als 20%.

In Wasser unlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,2% der von flüchtigen

Bestandteilen freien Substanz.

Fluoride Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 341 Calciumorthophosphate

(I) Monocalcium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Monocalciumphosphat; CaH tief 4(PO tief

4) tief 2; im Handel wasserfrei oder

als Monohydrat erhältlich.

Aussehen Körniges Pulver, Kristalle oder Körner

von weißer Farbe, zerfließlich.

Gehalt an Calcium Wasserfrei: nicht weniger als 23% und

nicht mehr als 25%, ausgedrückt in

CaO *2).

Monohydrat: nicht weniger als 22,2%

und nicht mehr als 24,7%, ausgedrückt

in CaO *2).

Flüchtige Bestandteile Wasserfrei: nicht weniger als 14% und

nicht mehr als 15,5%, bestimmt nach

dreißigminütigem Glühen bei

800 Grad C +-25 Grad C.

Monohydrat: nicht mehr als 0,6%,

bestimmt durch dreistündige Trocknung

bei 60 Grad C.

Fluoride Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

(II) Dicalcium-Orthophosphat

Chemische Beschreibung Dibasisches Calciumphosphat;

Dicalciumphosphat; CaHPO tief 4; im

Handel wasserfrei und als Dihydrat

erhältlich.

Aussehen Lockeres, weißes Pulver.

Gehalt an Calcium Wasserfrei: nicht weniger als 39% und

nicht mehr als 42%, ausgedrückt in

CaO *2).

Mit 2 Wassermolekülen: nicht weniger

als 31,9% und nicht mehr als 33,5%,

ausgedrückt in CaO *2).

Flüchtige Bestandteile Bestimmt durch Glühen bei 800 Grad C

+-25 Grad C bis zur Gewichtskonstanz.

Wasserfrei: nicht weniger als 7% und

nicht mehr als 8,5%.

Dihydrat: nicht weniger als 24,5% und

nicht mehr als 26,5%.

Fluoride Nicht mehr als 50 mg/kg, ausgedrückt in

Fluor.

E 472c Ester der Zitronensäure der

Mono- und Diglyceride von

Speisefettsäuren

chemische Beschreibung Ester des Glycerins mit Zitronensäure

und Speisefettsäuren. Sie können

geringe Mengen freies Glycerin, freie

Fettsäure, freie Zitronensäure und

freie Glyceride enthalten; sie können

ganz oder teilweise mit Natrium- oder

Kaliumhydroxid neutralisiert sein.

Beschreibung Gelbliche oder leicht bräunliche

Flüssigkeiten, halbfeste bis feste

Massen.

Gesamt-Zitronensäuregehalt Nicht weniger als 13% und nicht mehr

als 50%.

Freie Fettsäuren Nicht mehr als 3%, ausgedrückt als

Ölsäure.

Freies Glycerin Nicht mehr als 2%.

Gesamtglycerin Nicht weniger als 11% und nicht mehr

als 29%.

Sulfatasche Nicht mehr als 0,5% beim

nichtneutralisierten Produkt und

nicht mehr als 10% beim teilweise

oder ganz neutralisierten Ester, bei

800 Grad C +-25 Grad C

pH der 1%igen Lösung Nicht weniger als 3 und nicht mehr als

7,3

E 420i Sorbit

Chemische Beschreibung D-Sorbit

Aussehen flockiges oder körniges, weißes,

hydroskopisches, kristallines Pulver

mit süßem Geschmack

Gehalt Sorbit enthält nicht weniger als 91%

D-Sorbit und nicht weniger als 98%

Zuckeralkohole der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2

OH, beide auf Trockensubstanz

bezogen, bei der n als Ganzes zu

betrachten ist. Derjenige Teil des

Erzeugnisses der nicht D-Sorbit

darstellt, setzt sich hauptsächlich

aus Mannit sowie aus kleinen Mengen

anderer Zuckeralkohole der

allgemeinen Formel CH tief 2 OH

(CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei denen

n 4 ist, und geringfügige Mengen

hydrierter Oligosaccharide zusammen.

Wasser nicht mehr als 1% (Karl-Fischer)

Reduzierende Zucker nicht mehr als 0,3% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als

Dextrose

Gesamtzucker nicht mehr als 1,0% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als

Dextrose

Sulfatasche nicht mehr als 0,01% auf

Trockensubstanz nach Glühen bei

800 Grad C +-25 OC

Sulfate nicht mehr als 0,01% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als SO

tief 4

Chloride nicht mehr als 0,005% auf

Trockensubstanz, ausgedrückt als Cl

Nickel nicht mehr als 2 mg/kg, ausgedrückt als

Ni

E 422 Glycerin

Beschreibung klare, farblose, hygroskopische,

sirupartige Flüssigkeit mit süßem

Geschmack, die sich auf der Zunge

warm anfühlt

Gehalt nicht weniger als 98% Glycerin (C tief

3 H tief 8 O tief 3)

Spezifisches Gewicht (25/ nicht weniger als 1,257

25 Grad C)

Brechungsindex n tief D 1,471 - 1,474

hoch 20

Akrolein, Glukose und eine Mischung von 5 ml Glycerin und

Ammonium-Verbindungen 5 ml KOH (1 zu 10) 5 Minuten lang auf

60 Grad C erhitzen. Die Mischung wird

nicht gelb und gibt keinen

Ammoniakgeruch ab

Butantriole nicht mehr als 0,2%

Chlorierte Bestandteile nicht mehr als 0,003%, ausgedrückt als

Cl

Fettsäuren und -ester nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als

Buttersäure

Sulfatasche nicht mehr als 0,1% nach Glühen bei

800 Grad C +-25 Grad C

Propylenglykol (1,2-Propandiol)

Chemische Beschreibung 1,2-Propandiol; 1,2-Dihydroxypropan;

Methylglykol; C tief 3 H tief 8 O

tief 2.

Aussehen Viskose, Klare, farb- und fast

geruchlose, hygroskopische

Flüssigkeit von leicht süßsaurem

Geschmack.

Gehalt Nicht weniger als 98,5 Gewichtsprozent

1,2-Propandiol *2).

Siedeintervall Nicht weniger als 185 Grad und nicht

mehr als 189 Grad C.

spezifisches Nicht weniger als 1,035 und nicht mehr

als 1,037.

Gewicht d tief 4 hoch 20

Brechungs- Nicht weniger als 1,431 und nicht mehr

als 1,433.

index n tief D hoch 20

Sulfatasche Nicht mehr als 0,07% der

Trockensubstanz nach Kalzination bei

800 Grad C +-25 Grad C *2).

Gehalt an Dimeren, Nicht mehr als 0,1%. *2).

Trimeren und Höheren

Polymeren von

Propylenglykol

Gehalt an 1,3-Propandiol Nicht mehr als 100 mg/kg *2).

Organische Nicht mehr als 1 mg/kg, ausgedrückt in

Chlorverbindungen Chlor 2).

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