← Geltender Text · Verlauf

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die Dokumentation von Kostendaten in Krankenanstalten, deren Träger auf der Grundlage der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 finanziert werden (Kostenrechnungsverordnung für Fondskrankenanstalten)

Geltender Text a fecha 1996-12-31

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, wird verordnet:

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Buchführungssystem

§ 1. (1) Das Buchführungssystem gemäß dieser Verordnung hat die innerbetriebliche Ermittlung der Kosten (Kostenermittlung) und deren Zurechnung zu den einzelnen Kostenstellen (Kostenstellenrechnung) in Krankenanstalten zum Gegenstand (Betriebsbuchführung).

(2) Die Formen der Geschäftsbuchführung (Finanzbuchführung) werden von dieser Verordnung nicht betroffen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kosten

§ 2. (1) Kosten sind der bewertete Verbrauch (Verzehr) von Wirtschaftsgütern materieller und immaterieller Art zur Erstellung von betrieblichen Leistungen und Gütern (Werteinsatz für Leistungen).

(2) Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge sind Kosten und sind auf einer gesondert dafür einzurichtenden Nebenkostenstelle in der primären Kostenartengruppe gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. g getrennt auszuweisen. Die Beihilfen gemäß dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz sind auf dieser Kostenstelle als Kostenminderungen zu verbuchen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenstellen

§ 3. Kostenstellen sind Verantwortungsbereiche (Teilbereiche) der Krankenanstalt mit der Aufgabe, die an einer bestimmten Stelle für bestimmte betriebliche Leistungen entstandenen Kosten zu sammeln.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kosteneinteilung

§ 4. (1) Primäre Kosten sind einfache ursprüngliche Kosten, die von außen in den Wirtschaftsbereich Krankenanstalt eingehen.

(2) Sekundäre Kosten sind aus primären Kosten abgeleitete zusammengesetzte gemischte Kosten (innerbetriebliche Leistungen); sie sind Gegenstand der Verrechnung zwischen den einzelnen Kostenstellen.

(3) Primäre und sekundäre Kosten sind abrechnungstechnisch

a)

direkte Kosten, wenn sie den Kostenstellen verursachungsgemäß unmittelbar zugerechnet werden, oder

b)

indirekte Kosten, wenn sie den Kostenstellen mit Hilfe von Schlüsselwerten zugerechnet werden.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenumfang

§ 5. (1) Kosten (§ 2) entstehen mit dem Verbrauch (Verzehr) von Wirtschaftsgütern materieller und immaterieller Art. Für ihre Berücksichtigung ist es unmaßgeblich, ob und zu welchem Zeitpunkt die Ausgaben geleistet werden. Den ausgabengleichen und den periodisierten ausgabengleichen (aufwandsgleichen) Kosten sind die Zusatzkosten zuzurechnen.

(2) Zusatzkosten sind:

a)

kalkulatorische Abschreibungen zur Berücksichtigung der verbrauchsbedingten Wertminderung der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens;

b)

kalkulatorische Zinsen zur realen Substanzerhaltung der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter;

c)

andere kalkulatorische Kosten, die für die Krankenanstalt nicht mit Ausgaben und nicht mit periodisierten Ausgaben (Aufwendungen) verbunden sind; andere kalkulatorische Zusatzkosten sind insbesondere der kalkulatorische Lohn für unbezahlte Mitarbeiter, die kalkulatorischen Kosten für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Gebäude, Anlagen, Verbrauchs- und Gebrauchsgüter und für unentgeltliche Fremdleistungen.

(3) Die Darstellung der Kosten hat mittels Betriebsüberleitungsbogen zu erfolgen. Dieser Betriebsüberleitungsbogen hat die als neutralen Aufwand ausgeschiedenen Werte und die als Zusatzkosten hinzugekommenen Werte je Kostenart gesondert erkennbar zu enthalten.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenarten

§ 6. (1) Die einzelnen Kostenarten sind folgenden Kostenartengruppen zuzurechnen:

1.

Primäre Kostenartengruppen:

a)

Personalkosten,

b)

Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter,

c)

Kosten für nichtmedizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter,

d)

Kosten für medizinische Fremdleistungen,

e)

Kosten für nichtmedizinische Fremdleistungen,

f)

Energiekosten,

g)

Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten und

h)

kalkulatorische Zusatzkosten (kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen).

2.

Sekundäre Kostenartengruppen:

a)

Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung,

b)

Kosten der vorwiegend nichtmedizinisch bedingten Ver- und Entsorgung,

c)

Kosten der Verwaltung und

d)

andere Kosten, die innerbetrieblich abzurechnen sind.

(2) Kosten, die nicht durch den Betriebszweck der Krankenanstalt verursacht werden, sind Nebenkostenstellen (§ 7 Abs. 4) zuzurechnen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Einrichtung der Kostenstellen

§ 7. (1) Kostenstellen sind nach folgenden Gesichtspunkten einzurichten:

a)

die Kostenstelle muß eine objektive verbrauchsabhängige Kostenerfassung ermöglichen,

b)

die Kostenstelle muß eine wirksame Kostenkontrolle und Kostenüberwachung ermöglichen,

c)

die Kostenstelle muß in eindeutiger Weise einem Verantwortlichen zugeordnet werden können,

d)

die Kostenstelle muß so eingerichtet werden, daß das Prinzip der funktionalen und räumlichen Gliederung weitestgehend erfüllt ist, und

e)

die Kostenstelle muß so eingerichtet werden, daß eine direkte Zuordnung der Kostenarten weitestgehend möglich ist.

(2) Kostenstellen sind leistungstechnisch nach Maßgabe der Abs. 3 bis 5 als Hauptkostenstellen, Nebenkostenstellen oder Hilfskostenstellen einzurichten. Haupt- und Nebenkostenstellen sind abrechnungstechnisch in der Regel Endkostenstellen, Hilfskostenstellen sind abrechnungstechnisch Vorkostenstellen.

(3) Hauptkostenstellen sind Teilbereiche der Krankenanstalt, die Leistungen unmittelbar für die Patienten erbringen, und zwar Leistungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes durch Untersuchung, Leistungen zur Vornahme operativer Eingriffe, Leistungen zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung, Leistungen zur Entbindung und Leistungen für ärztliche Betreuung und besondere Pflege von chronisch Kranken. Die Zuordnung der Hauptkostenstellen zu den einzelnen Bereichen sowie die Gliederung der Hauptkostenstellen ist dem Anhang 3 des Handbuches (§ 35) zu entnehmen.

(4) Nebenkostenstellen sind Teilbereiche der Krankenanstalt, die Kosten verursachen, jedoch vornehmlich nicht die in Abs. 3 genannten Leistungen erbringen (zB Schwesternschulen), oder sind zur getrennten Verbuchung spezieller Kostenarten (zB nicht abziehbare Vorsteuerbeträge (§ 2 Abs. 2)) einzurichten. Die Gliederung der Nebenkostenstellen ist dem Anhang 3 des Handbuches (§ 35) zu entnehmen.

(5) Hilfskostenstellen sind Teilbereiche der Krankenanstalt, die ihre Leistungen zur Gänze für andere Kostenstellen (Haupt-, Neben- oder Hilfskostenstellen) erbringen. Die Gliederung der Hilfskostenstellen ist dem Anhang 3 des Handbuches (§ 35) zu entnehmen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenstellenkatalog

§ 8. Der Kostenstellenkatalog (Anhang 3 des Handbuches (§ 35)) ist das Verzeichnis aller in Krankenanstalten vorgesehenen Kostenstellen. Jede Kostenstelle des Kostenstellenkataloges ist bundeseinheitlich mit einem Funktionscode klassifiziert.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenstellenplan

§ 9. (1) Der Kostenstellenplan ist das anstaltsspezifisch zu erstellende Verzeichnis sämtlicher Kostenstellen der Krankenanstalt (Haupt-, Neben-, Hilfskostenstellen) mit der anstaltsspezifischen Bezeichnung.

(2) Die Mindestgliederung der Hauptkostenstellen von allgemeinen Krankenanstalten ist unbeschadet einer weiteren Gliederung gemäß Anhang 3 des Handbuches (§ 35) vorzunehmen.

(3) Die Gliederung der Hauptkostenstellen von Sonderkrankenanstalten ist gemäß Anhang 3 des Handbuches (§ 35) vorzunehmen.

(4) Für Hilfskostenstellen ist unbeschadet einer weiteren Gliederung gemäß Anhang 3 des Handbuches (§ 35) folgende Mindestgliederung vorzunehmen:

a)

Hilfskostenstelle(n) der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung,

b)

Hilfskostenstelle(n) der vorwiegend nichtmedizinisch bedingten Ver- und Entsorgung und

c)

Hilfskostenstelle(n) der Verwaltung.

(5) Jeder Kostenstelle ist anstaltsspezifisch eine Nummer zuzuordnen (Kostenstellennummer). Die Kostenstellennummer ist frei wählbar. Sie dient der Identifikation der Kostenstellen innerhalb der Betriebsbuchführung.

Eine weitere Aufgliederung der Kostenstellen, die über die Gliederung des Anhanges 3 des Handbuches (§ 35) hinausgeht, ist zulässig. Ein Muster eines anstaltsspezifischen Kostenstellenplanes ist in Anhang 4 des Handbuches (§ 35) dargestellt.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenstellenbeschreibung

§ 10. Die Kostenstellen der einzelnen Krankenanstalten sind zu beschreiben. Die Kostenstellenbeschreibung hat mindestens zu enthalten:

a)

die Kostenstellenbezeichnung und den Funktionscode,

b)

die Kostenstellennummer für die Betriebsbuchführung,

c)

den Namen eines Verantwortlichen für die Kostenstelle und seines Stellvertreters,

d)

das Überstellungsverhältnis (Angabe der übergeordneten Stelle) und das Unterstellungsverhältnis (Angabe der untergeordneten Stelle(n)),

e)

die Aufzählung der Räume (Baulichkeiten), die zur Kostenstelle gehören,

f)

die Angabe der Funktionen der Kostenstelle und der zur Erfüllung dieser Funktionen vorhandenen Spezialeinrichtungen und

g)

die Angabe jener Funktionen, die über den gewöhnlichen Rahmen der Kostenstelle hinausgehen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenrechnungsperiode

§ 11. (1) Die Kostenrechnungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den die Kosten ermittelt werden.

(2) Die Kostenrechnungsperiode darf ein Kalenderjahr nicht überschreiten. Kürzere Kostenrechnungsperioden müssen durch volle Monate teilbar sein.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenstellenplan und Verzeichnis der Schlüsselwerte

§ 12. Für jede Krankenanstalt ist ein Kostenstellenplan (§ 9) und ein Verzeichnis der Schlüsselwerte anzulegen und laufend den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Führung von Aufzeichnungen

§ 13. Für jede Krankenanstalt sind die für die Durchführung der Kostenstellenrechnung notwendigen Aufzeichnungen (§§ 14 bis 19) in Abstimmung mit der anstaltsspezifischen Organisationsstruktur einzurichten und laufend zu führen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Aufzeichnung über Verbrauchsgüter

§ 14. (1) Verbrauchsgüter sind Wirtschaftsgüter, die regelmäßig nur eine einmalige Nutzung gestatten. Sie sind im MLV (Anhang 2 des Handbuches (§ 35)) in den Hauptgruppen 2 und 4 angeführt.

(2) Aus den Aufzeichnungen über Verbrauchsgüter müssen mindestens zu entnehmen sein:

a)

Bezeichnung und Nummer des MLV (mindestens zweistellig),

b)

Nummer der Kostenstelle, die das Verbrauchsgut abfaßt (verbraucht),

c)

Datum der Abfassung,

d)

Mengeneinheit,

e)

abgefaßte Menge,

f)

Preis je Einheit (Einstandswert) und

g)

Kosten (Menge vervielfacht mit dem Preis je Einheit).

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Aufzeichnungen über Gebrauchsgüter

§ 15. (1) Gebrauchsgüter sind Wirtschaftsgüter, die regelmäßig eine wiederholte Nutzung gestatten und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten die im § 13 des Einkommenssteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der jeweils geltenden Fassung genannte Wertgrenze nicht überschreiten. Die Gebrauchsgüter sind im MLV in den Hauptgruppen 3 und 5 angeführt.

(2) Aus den Aufzeichnungen über Gebrauchsgüter müssen sinngemäß mindestens die in § 14 Abs. 2 genannten Daten zu entnehmen sein.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Aufzeichnungen über Anlagegüter

§ 16. (1) Anlagegüter sind Wirtschaftsgüter, die regelmäßig eine wiederholte Nutzung gestatten und nicht Gebrauchsgüter (§ 15) sind. Sie sind im MLV in den Hauptgruppen 3, 5 und 9 angeführt.

(2) Aus den Aufzeichnungen über Anlagegüter müssen mindestens zu entnehmen sein:

a)

Bezeichnung und Nummer des MLV (mindestens zweistellig),

b)

Nummer der Kostenstelle(n), der (denen) das Anlagegut zugeordnet ist,

c)

Datum der Inbetriebnahme (Zeitpunkt des Beginnes der Nutzung des Anlagegutes),

d)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten,

e)

Abschreibungssatz laut MLV,

f)

kalkulatorische Abschreibungen (§ 30),

g)

Generalreparaturkosten (Kosten, durch die ein unbrauchbar gewordenes oder in seiner Brauchbarkeit wesentlich gemindertes Wirtschaftsgut für längere Zeit wieder voll verwendungsfähig wird, und die mindestens die Höhe der bisherigen jährlichen Abschreibungskosten erreichen),

h)

kalkulatorischer Restwert (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungskosten vermehrt um Generalreparaturkosten) und

i)

Datum des Ausscheidens oder der endgültigen Stillegung (Zeitpunkt des Endes der Nutzung des Wirtschaftsgutes).

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Aufzeichnungen über Personalkosten

§ 17. (1) Personalkosten sind Kosten für Dienstnehmer, für die Lohnkonten im Sinne des § 76 des Einkommenssteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zu führen sind, und kalkulatorischer Lohn für unbezahlte Mitarbeiter (§ 5 Abs. 2 lit. c). Aus den Aufzeichnungen muß eindeutig die Zuordnung jedes Beschäftigten zu einer MLV-Nummer hervorgehen.

(2) Aus den Aufzeichnungen über Personalkosten müssen mindestens zu entnehmen sein:

a)

Bezeichnung und Nummer des MLV (mindestens dreistellig) sowie Name des Beschäftigten und (oder) Personalnummer,

b)

Abrechnungsperiode,

c)

Nummer(n) der Kostenstelle(n), der (denen) der Dienstnehmer in der Abrechnungsperiode zugeteilt war, und Hundertsatz (-sätze) der Zuteilung(en) und

d)

Kosten je Abrechnungsperiode.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Aufzeichnungen über Fremdleistungen

§ 18. (1) Fremdleistungen sind von außen in den Wirtschaftsbereich der Krankenanstalt eingehende Leistungen, die nicht zur Schaffung von Verbrauchs-, Gebrauchs- oder Anlagegütern führen. Sie sind im MLV in den Hauptgruppen 6 und 7 angeführt.

(2) Aus den Aufzeichnungen über Fremdleistungen müssen mindestens zu entnehmen sein:

a)

Bezeichnung und Nummer des MLV (mindestens zweistellig),

b)

Nummer(n) der Kostenstelle(n), für die die Leistung(en) erbracht wird (werden),

c)

Datum bzw. Periode der Leistungserbringung und

d)

Kosten.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Aufzeichnungen über abgegebene innerbetriebliche Leistungen

§ 19. (1) Innerbetriebliche Leistungen sind Leistungen, die in einzelnen Kostenstellen für andere Kostenstellen der Krankenanstalt erbracht werden.

(2) Aus den Aufzeichnungen über abgegebene innerbetriebliche Leistungen (§ 31) müssen mindestens zu entnehmen sein:

a)

Bezeichnung und Nummer der innerbetrieblichen Leistungen (§ 31),

b)

Nummer der abgebenden Kostenstelle,

c)

Nummer(n) der Kostenstelle(n), die die Leistung(en) empfängt (empfangen),

d)

Datum (Zeitpunkt der Leistungserstellung) und

e)

Kosten (bewertete Menge).

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kostenzurechnung

§ 20. Die in den Aufzeichnungen (§§ 14 bis 19) erfaßten Kosten sind den einzelnen empfangenden Kostenstellen verursachungsgemäß zuzurechnen. Die Zurechnung der direkten Kosten (§ 4 Abs. 3) kann monatlich erfolgen, die Zurechnung der indirekten Kosten hat spätestens zum Ende der Kostenrechnungsperiode zu erfolgen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Erfassung, Bewertung und Zuordnung der primären Kosten (§ 4 Abs. 1)

§ 21. Die primären Kostenarten (§ 6 Abs. 1 Z 1) sind den einzelnen Kostenstellen verursachungsgemäß unmittelbar zuzurechnen (direkte Kosten); ist diese Form der Zurechnung in Einzelfällen wirtschaftlich nicht vertretbar, hat die Zurechnung mit Hilfe von Schlüsselwerten zu erfolgen (indirekte Kosten). Abziehbare Vorsteuerbeträge (§ 12 Umsatzsteuergesetz 1994) gehören nicht zu den Kosten. Erlöse bzw. Kostenersatzleistungen der in Anhang 7 des Handbuches (§ 35) genannten Art sind bei den einzelnen Kostenstellen kostenmindernd zu berücksichtigen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Personalkosten (§ 17)

§ 22. Zu den Personalkosten zählen:

a)

Grundbezug,

b)

fixe Zulagen,

c)

variable Zulagen und Zuschläge,

d)

Sachbezüge,

e)

Nebengebühren und Geldaushilfen,

f)

lohnabhängige Abgaben und Beiträge des Arbeitgebers (zB Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Lohnsummensteuer),

g)

Abfertigungen,

h)

kalkulatorischer Lohn für unbezahlte Mitarbeiter und

i)

freiwilliger Sozialaufwand.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kosten für medizinische Verbrauchsgüter (§ 14)

§ 23. Die medizinischen Verbrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 2 des MLV angeführt. Sie sind laufend zum Zeitpunkt der Abfassung in den Aufzeichnungen über Verbrauchsgüter zu erfassen und ihre Kosten sind auf Grund der Einstandswerte zu ermitteln und den Kostenstellen zuzuordnen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kosten für medizinische Gebrauchsgüter (§ 15)

§ 24. Die medizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 3 des MLV angeführt. Die Kosten sind unter Beachtung des Kostenverursachungsprinzips zur Gänze im Jahre der Anschaffung zu verrechnen. Spätestens am Ende des Kalenderjahres sind die Kosten der medizinischen Gebrauchsgüter auf Grund der Anschaffungs- oder Herstellungswerte zu ermitteln und nach Kostenarten gegliedert (Anhang 1 des Handbuches (§ 35)) den Kostenstellen zuzurechnen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kosten für nichtmedizinische Verbrauchsgüter (§ 14)

§ 25. Die nichtmedizinischen Verbrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 4 des MLV angeführt. Für ihre Erfassung, Bewertung und Zuordnung sind die Bestimmungen des § 23 sinngemäß anzuwenden.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kosten für nichtmedizinische Gebrauchsgüter (§ 15)

§ 26. Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 24 sinngemäß anzuwenden.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Kosten für medizinische und nichtmedizinische Fremdleistungen (§ 18)

§ 27. Die medizinischen und nichtmedizinischen Fremdleistungen sind in den Hauptgruppen 6 und 7 des MLV angeführt. Die Bewertung erfolgt auf Grund der tatsächlichen Aufwendungen. Für Fremdleistungen, für die zum Zeitpunkt der Kostenzurechnung noch keine Ausgabenbelege (Rechnungen) vorliegen, sind entsprechende Belege mit kalkulierten Kosten zu erstellen.

Weichen die tatsächlichen Kosten wesentlich von den kalkulierten Kosten ab, sind entsprechende Berichtigungen unverzüglich durchzuführen. Die Gliederung der Fremdleistungskosten in Kostenarten ist gemäß Anhang 1 des Handbuches (§ 35) vorzunehmen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Energiekosten

§ 28. Die primären Kostenarten für Energie sind in der Hauptgruppe 7 des MLV angeführt. Im übrigen gilt § 27 sinngemäß.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten

§ 29. (1) Die Kosten für Abgaben, Beiträge, Gebühren und Sonstiges sind nach Kostenarten gemäß Anhang 1 des Handbuches (§ 35) zu gliedern und grundsätzlich einer Hilfskostenstelle der Verwaltung direkt zuzurechnen. Die Weiterverrechnung erfolgt am Ende der Kostenrechnungsperiode mit Hilfe von Schlüsselwerten (§ 31 Abs. 3). Im übrigen gilt § 27 sinngemäß.

(2) Die Kosten für Pensionen (Kosten für Pensionen für pragmatisiertes Personal und Zusatzpensionen für nicht pragmatisiertes Personal) und nicht abziehbare Vorsteuerbeträge (§ 2 Abs. 2) sind auf eigens dafür einzurichtenden Nebenkostenstellen zu erfassen und nicht weiterzuverrechnen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Zusatzkosten

§ 30. (1) Für die in den Hauptgruppen 3, 5 und 9 des MLV angeführten Anlagegüter (§ 16) sind für die Dauer ihrer Nutzung jährlich kalkulatorische Abschreibungskosten zu errechnen. Die Abschreibungskosten ergeben sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vervielfacht mit den im MLV (Anhang 2 des Handbuches (§ 35)) festgelegten Abschreibungssätzen.

(2) Sie sind auch dann anzusetzen, wenn das jeweilige Anlagegut keinen Restwert mehr hat aber weiter genutzt wird; diese Abschreibungskosten sind zusätzlich gesondert auszuweisen (Anhang 8 des Handbuches (§ 35)).

(3) Änderungen der Wiederbeschaffungskosten sind in Form von kalkulatorischen Zinsen zu berücksichtigen. Diese sind mit einem Hundertsatz des Restwertes am Ende des Kalenderjahres zu ermitteln. Der Hundertsatz ist mit der für das entsprechende Kalenderjahr vom Österreichischen Statistischen Zentralamt ermittelten durchschnittlichen Änderung des Index der Verbraucherpreise 1976 anzusetzen.

(4) Werden Anlagegüter ausgeschieden oder endgültig stillgelegt, sind vorhandene Restwerte als Abschreibungen bei der entsprechenden Kostenstelle zu verrechnen; allfällige Veräußerungserlöse sind im Jahre der Veräußerung kostenmindernd bei der entsprechenden Kostenstelle zu berücksichtigen.

(5) Andere kalkulatorische Kosten (§ 5 Abs. 2 lit. c) sind mit den entsprechenden Marktpreisen zu bewerten und gemäß MLV den Kostenarten und kostenverursachungsgemäß den jeweiligen Kostenstellen zuzuordnen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Erfassung, Bewertung und Zuordnung der sekundären Kosten (§ 4 Abs. 2,

innerbetriebliche Leistungsverrechnung)

§ 31. (1) Die von den einzelnen Kostenstellen erbrachten innerbetrieblichen Leistungen sind anderen Kostenstellen zu verrechnen. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen hat grundsätzlich nach dem Verbrauch an innerbetrieblichen Leistungen zu erfolgen. Ist der tatsächliche Verbrauch an innerbetrieblichen Leistungen im einzelnen feststellbar, dann ist die innerbetriebliche Leistungsverrechnung grundsätzlich nach dem Ausgleichsumlageverfahren durchzuführen. Ist die Feststellung des tatsächlichen Verbrauches an innerbetrieblichen Leistungen im einzelnen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, dann ist die innerbetriebliche Leistungsverrechnung mit Hilfe von Schlüsselwerten vorzunehmen.

(2) Beim Ausgleichsumlageverfahren sind die innerbetrieblichen Leistungen von der leistenden Kostenstelle unter Angabe der empfangenden Kostenstelle(n) in den Aufzeichnungen für abgegebene innerbetriebliche Leistungen (§ 19) laufend aufzuzeichnen und mit einem Verrechnungspreis zu bewerten. Die Kalkulation der Verrechnungspreise hat nach Erfahrungswerten in gesonderten Hilfsrechnungen zu erfolgen. Die zu verrechnenden Leistungseinheiten (Leistungsbezugsgrößen) und deren Verrechnungspreise sind in eindeutiger Weise festzulegen. Erlöse bzw. Kostenersatzleistungen der in Anhang 7 des Handbuches (§ 35) genannten Art sind bei den einzelnen Kostenstellen kostenmindernd zu berücksichtigen. Am Ende des Kalenderjahres sind für jede Vorkostenstelle die entstandenen Kosten mit der Summe der verrechneten Kosten zu saldieren. Die sich ergebende Unter- oder Überdeckung ist im Verhältnis der verrechneten Kosten bei den empfangenden Kostenstellen durch Zu- oder Abrechnung auszugleichen. Bei Endkostenstellen, die innerbetriebliche Leistungen für andere Kostenstellen erbringen, ist keine Saldierung und kein Ausgleich vorzunehmen.

(3) Bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung mit Hilfe von Schlüsselwerten sind die der leistenden Kostenstelle erwachsenen Kosten am Ende des Kalenderjahres nach Anteilsprozentsätzen auf die empfangende(n) Kostenstelle(n) umzulegen. Dabei sind Erlöse bzw. Kostenersatzleistungen der in Anhang 7 des Handbuches (§ 35) genannten Art bei den einzelnen Kostenstellen kostenmindernd zu berücksichtigen. Die Anteilsprozentsätze sind nach folgender Formel zu ermitteln:

Anteilsprozentsatz =

Maßzahl des Schlüssels der empfangenden Kostenstellen x 100


Summe der Maßzahl sämtlicher diese Leistung empfangenden

Kostenstellen

Unter Schlüssel ist die für die Leistungszurechnung maßgebende Meßeinheit zu verstehen (zB bei Reinigung: Nutzfläche in m2, bei Beheizung: Raumkubatur in m3). Unter Maßzahl ist die Anzahl der Meßeinheiten zu verstehen (zB Nutzfläche 180 m2).

(4) Am Ende des Kalenderjahres sind die nach Abs. 2 ermittelten Unter- oder Überdeckungen der Vorkostenstellen bzw. die Kosten der Vorkostenstellen, die nach Abs. 3 weiterverrechnet werden, stufenweise den Endkostenstellen zuzurechnen. Bei der stufenweisen Weiterverrechnung sind die Kostenstellen so zu reihen, daß jede Kostenstelle in der Reihe möglichst nur Abnehmer der vorangehenden und Lieferer der nachfolgenden Kostenstelle(n) ist. Ein Muster für diese Reihung ist in Anhang 6 des Handbuches (§ 35) dargestellt.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Erstellen der Kostennachweise

§ 32. (1) Für jedes Kalenderjahr und für jede Kostenstelle, der in eindeutiger Weise ein Funktionscode (Anhang 3 des Handbuches (§ 35)) zuzuordnen ist, ist ein Kostennachweis zu erstellen. Der Kostennachweis hat die in einer Kostenstelle angefallenen Kosten nach Kostenartengruppen und Kostenarten in der in Anhang 7 des Handbuches (§ 35) dargestellten Gliederung zu enthalten.

(2) Für jedes Kalenderjahr und für jede Krankenanstalt ist ein Sammel-Kostennachweis zu erstellen. Der Sammel-Kostennachweis hat die in der Krankenanstalt angefallenen Kosten nach Kostenartengruppen und Kostenarten in der in Anhang 8 des Handbuches (§ 35) dargestellten Gliederung zu enthalten.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Vorlage der Ergebnisse der Kostenrechnung

§ 33. (1) Der Sammel-Kostennachweis der Krankenanstalt, gegliedert nach Kostenartengruppen und Kostenarten (Anhang 8 des Handbuches (§ 35)), die Kostennachweise der Kostenstellen, gegliedert nach Kostenartengruppen (Anhang 7 des Handbuches (§ 35)), der Betriebsüberleitungsbogen (§ 5 Abs. 3) sowie der Kostenstellenplan (§ 9) sind bis 30. April des Folgejahres dem Landeshauptmann zu übermitteln, von diesem zu prüfen, allenfalls richtigzustellen und vom Landeshauptmann dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz bis 31. Mai des Folgejahres vorzulegen.

(2) Der Sammel-Kostennachweis der Krankenanstalt, gegliedert nach Kostenartengruppen und Kostenarten und die Kostennachweise der Kostenstellen, gegliedert nach Kostenartengruppen, sind auf Magnetband oder Diskette zu übermitteln. Die Formatierung der Datenträger, eine eventuelle Datenkomprimierung sowie die Begleitinformation auf dem Übergabeschein haben den Anlagen 1 und 2 zu entsprechen.

(3) Über andere Formen der Datenübermittlung muß vorweg mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz Einvernehmen hergestellt werden.

(4) Über Verlangen des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz sind auch die Kostennachweise der Kostenstellen, gegliedert nach Kostenartengruppen und Kostenarten (Anhang 7 des Handbuches (§ 35)), und die Kostenstellenbeschreibungen (§ 10) dem Landeshauptmann vorzulegen, von diesem zu prüfen, allenfalls richtigzustellen und vom Landeshauptmann dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz umgehend vorzulegen.

(5) Die Ergebnisse der Kostenrechnung (Kostennachweise, Sammel-Kostennachweise, Betriebsüberleitungsbogen, Kostenstellenplan, Kostenstellenbeschreibungen) müssen mindestens sieben Jahre ab Ende der Kostenrechnungsperiode aufbewahrt werden.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Krankenanstaltenkataster

§ 34. Auf sämtlichen Unterlagen, die gemäß dieser Verordnung dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz vorzulegen sind, ist zur Kennzeichnung der jeweiligen Krankenanstalt die vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz im österreichischen Krankenanstaltenkataster vergebene Krankenanstaltennummer anzuführen.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Dokumentationsgrundlagen

§ 35. (1) Für die bundeseinheitliche Anwendung des Buchführungssystems sind die Bestimmungen im Handbuch über die Dokumentation von Kostendaten in Fondskrankenanstalten des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz samt den dazugehörenden Anhängen 1 bis 8 anzuwenden.

(2) Im Anhang 1 ist die Gliederung der Kostenarten, im Anhang 2 das Material- und Leistungsverzeichnis (MLV), im Anhang 3 der Kostenstellenkatalog, im Anhang 4 das Muster eines Kostenstellenplanes, im Anhang 5 das Muster einer Kostenstellenbeschreibung, im Anhang 6 das Muster für die Reihenfolge der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, im Anhang 7 der Kostennachweis (Kostenstelle) und im Anhang 8 der Sammel-Kostennachweis enthalten.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Inkrafttreten

§ 36. Diese Verordnung tritt ab dem Berichtszeitraum des Jahres 1997 mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Anlage 1

```

```

Definition der Datenträger für Sammelkostennachweise je Krankenhaus

```

```

Kennung Beschreibung

```

```

A(1600) Magnetband in EBCDIC, 9 Spuren, 1600 bzw. 6250 BPI,

A(6250) lesbar auf Magnetbandstation IBM 3420 oder

kompatiblen.

Das Satzformat ist fix geblockt (RECFM = FB) mit

Satzlänge 640 Bytes. Der Blockungsfaktor ist frei

wählbar, jedoch im Übergabeschein anzugeben. Es

werden nur 2 400 feet-Markenbänder verarbeitet.

Das Band muß mit dem Namen des Krankenhausträgers,

dem Berichtszeitraum, der Datenträgerspezifikation

A(1600) bzw. A(6250) und einer lfd. Nummer bei

Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt

sind, beschriftet sein.

```

```

C(1440) 3 1/2 Zoll-Diskette high density 1.44 MB, ASCII,

Satzlänge 640.

Die Diskette muß mit dem Namen des

Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum, der

Datenträgerspezifikation C(1440) und einer lfd.

Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger

verteilt sind, beschriftet sein.

Eine Datenkomprimierung ist zulässig, als Programme

dürfen ausschließlich ARJ bzw. PKZIP verwendet

werden. Der Umstand ist gegebenenfalls zu vermerken,

es sind jedoch keine dazugehörigen EXE-Files

mitzuübermitteln.

```

```

Übergabeschein für maschinenlesbare Datenträger mit

Begleitinformationen

DOKUMENTATION DER KOSTENDATEN

BERICHTSJAHR 199_

KA-Nr.:_____________ Träger-Nr.:_____________

Sammelkostennachweise je Krankenhaus

Anzahl Datenträger: _____ Anzahl Datensätze: _____

SPEZIFIKATION DER(S) DATENTRÄGER(S):

O MAGNETBAND O 1600 BPI O 6250 BPI

Labeltyp: O SL O AL O NL O BLP Anzahl der Labels: _____

Vol-Ser-Name: ____________________________________________________

Datasetname(n): __________________________________________________

RECFM = FB, LRECL = ______, BLKSIZE = ______ (Vielfaches der RECL)

O DISKETTE 3 1/2 Zoll , 1,44 Mbyte

Verzeichnis/Dateiname : _________________________________

Datenkomprimierung : O nein O ja

Programm : ___________________________________________

Anmerkungen: ________________________________________________________

ANGABEN ZUM EINGESETZTEN EDV-SYSTEM:

Hardware/Betriebssystem: ____________________________________________

Software: ___________________________________________________________

Kontaktperson (Name, Tel.Nr.): ______________________________________

falls externe EDV: Institution/Firma: _____________________________

Adresse: ____________________________________________________________

Kontaktperson (Name, Tel. Nr.): _____________________________________

Datum: ____________________ Unterschrift: ___________________________

Definition der Datenformate für Sammelkostennachweise je Krankenhaus

Satzart: Summenblatt

```

```

Feld Pos. Länge Datenformat Kommentar

in

Byte

```

```

Interne Vermerke 1 1 2 alphanumerisch 2 Leerzeichen

```

```

Interne Vermerke 2 3 12 alphanumerisch 12 Leerzeichen

```

```

Krankenanstaltennummer 15 4 alphanumerisch KA-Nummer

beginnend mit

„K''

```

```

Kostenrechnungsjahr 19 2 numerisch Jahr der

Kostenrechnung

19JJ

```

```

Blattnummer (blank bei 21 5 alphanumerisch Blattnummer (blank

Satzart bei Satzart

„Summenblatt'') „Summenblatt'')

linksbündig

```

```

Summe 26 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 01 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 36 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 02 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 46 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 03 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 56 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 04 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 66 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 05 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 76 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 06 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 86 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 07 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 96 10 numerisch 10-stellig

Kostenartengruppe 08 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe 106 10 numerisch 10-stellig

Primärkosten numerisch, nur

(Kostenartengruppe positive Werte

01-08)

```

```

Kostenminderungen 116 10 numerisch 10-stellig

numerisch, als

positiver Wert

einzugeben

```

```

Endkosten der 126 10 numerisch 10-stellig

Krankenanstalt numerisch, nur

positive Werte

```

```

Summe der kalk. 136 10 numerisch 10-stellig

Abschreibungen für numerisch, nur

Anlagegüter mit positive Werte

Restwert 0

```

```

Kostenrechnungs- 146 20 alphanumerisch Name des

verantwortlicher Kostenrechnungs-

verantwortlichen

```

```

Leerfeld 166 475 alphanumerisch 475 Leerzeichen

```

```

Definition der Datenformate für Sammelkostennachweise je Krankenhaus

Satzart: Sammelkostennachweise je Kostenartengruppe (Index der

Kostenarten lt. Liste)

```

```

Feld Pos. Länge Datenformat Kommentar

in

Byte

```

```

Interne Vermerke 1 1 2 alphanumerisch 2 Leerzeichen

```

```

Interne Vermerke 2 3 12 alphanumerisch 12 Leerzeichen

```

```

Krankenanstaltennummer 15 4 alphanumerisch KA-Nummer

beginnend mit

„K''

```

```

Kostenrechnungsjahr 19 2 numerisch Jahr der

Kostenrechnung

19JJ

```

```

Blattnummer 21 5 alphanumerisch Blattnummer nach

Satzart,

linksbündig

```

```

Direkte Kosten 26 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 1 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 36 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 1 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 46 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 1 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 56 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 2 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 66 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 2 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 76 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 2 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 86 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 3 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 96 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 3 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 106 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 3 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 116 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 4 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 126 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 4 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 136 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 4 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 146 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 5 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 156 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 5 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 166 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 5 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 176 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 6 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 186 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 6 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 196 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 6 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 206 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 7 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 216 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 7 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 226 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 7 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 236 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 8 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 246 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 8 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 256 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 8 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 266 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 9 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 276 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 9 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 286 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 9 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 296 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 10 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 306 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 10 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 316 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 10 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 326 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 11 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 336 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 11 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 346 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 11 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 356 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 12 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 366 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 12 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 376 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 12 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 386 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 13 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 396 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 13 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 406 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 13 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 416 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 14 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 426 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 14 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 436 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 14 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 446 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 15 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 456 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 15 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 466 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 15 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 476 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 16 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 486 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 16 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 496 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 16 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 506 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 17 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 516 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 17 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 526 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 17 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 536 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 18 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 546 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 18 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 556 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 18 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Direkte Kosten 566 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 19 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Indirekte Kosten 576 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 19 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Gesamtkosten 586 10 numerisch 10-stellig

Kostenartindex 19 numerisch, nur

positive Werte

```

```

Leerfeld 596 45 alphanumerisch 45 Leerzeichen

```

```

Liste der Index der Kostenarten

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 01 - Personalkosten (Pragmatisch Bedienstete)

Satzart: Blatt-Nr. 01/11

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 111 Ärzte (P)

```

```

2 112 Apotheker, Chemiker,

Physiker und ähnliche

(P)

```

```

3 113 Hebammen (P)

```

```

4 114 Krankenpflegefach-

dienstpersonal (P)

```

```

5 115 Medizinisch-

technisches

Dienstpersonal (P)

```

```

6 116 Sanitätshilfsdienst-

personal (P)

```

```

7 117 Verwaltungs- und

Kanzleipersonal (P)

```

```

8 118 Betriebspersonal (P)

```

```

9 119 Personal -

Sonstiges (P)

```

```

10 Summe Blatt-Nr. 01/11

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 01 - Personalkosten (Vertragsbedienstete)

Satzart: Blatt-Nr. 01/12

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 121 Ärzte (V)

```

```

2 122 Apotheker, Chemiker,

Physiker und ähnliche

(V)

```

```

3 123 Hebammen (V)

```

```

4 124 Krankenpflegefach-

dienstpersonal (V)

```

```

5 125 Medizinisch-

technisches

Dienstpersonal (V)

```

```

6 126 Sanitätshilfsdienst-

personal (V)

```

```

7 127 Verwaltungs- und

Kanzleipersonal (V)

```

```

8 128 Betriebspersonal (V)

```

```

9 129 Personal -

Sonstiges (V)

```

```

10 Summe Blatt-Nr. 01/12

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 01 - Personalkosten (Bedienstete - Sonstige)

Satzart: Blatt-Nr. 01/13

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 131 Ärzte (S)

```

```

2 132 Apotheker, Chemiker,

Physiker und ähnliche

(S)

```

```

3 133 Hebammen (S)

```

```

4 134 Krankenpflegefach-

dienstpersonal (S)

```

```

5 135 Medizinisch-

technisches

Dienstpersonal (S)

```

```

6 136 Sanitätshilfsdienst-

personal (S)

```

```

7 137 Verwaltungs- und

Kanzleipersonal (S)

```

```

8 138 Betriebspersonal (S)

```

```

9 139 Personal -

Sonstiges (S)

```

```

10 Summe Blatt-Nr. 01/13

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 02 - Med. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter

Satzart: Blatt-Nr. 02

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 21 Pharmazeutische

Spezialitäten

```

```

2 22 Blut, Chemikalien,

Reagenzien,

Dentalpharmaka

```

```

3 23 Sera, Impfstoffe,

Vakzine

```

```

4 24 Nährmittel, Diätetika

```

```

5 25 Desinfektionsmittel,

komprimierte Gase

```

```

6 26 Verbandstoffe,

chirurgisches

Nahtmaterial

```

```

7 27 Behandlungsbedarf

und Einmal-

Behandlungsbedarf

```

```

8 28 Laborbedarf und

Einmal-Laborbedarf

```

```

9 29 Filme,

Registriermaterial

```

```

10 31 Geräte für Prüfung,

Behandlung und

Untersuchung aller

Körperfunktionen

```

```

11 32 Narkose- und

Absaugapparate

```

```

12 33 Geräte für Diagnose

und Therapie mittels

Strahlen und Wellen

```

```

13 34 Geräte für

Sterilisation,

Desinfektion,

Destillation

```

```

14 35 Geräte für Apotheke

und Labor

```

```

15 36 Spezielle Apparate

und Geräte für

diverse medizinische

Fachrichtungen

```

```

16 37 Instrumente (med.)

```

```

17 38 Einrichtungsgegen-

stände (speziell

med.)

```

```

18 39 Güter med. -

Sonstige

```

```

19 Summe Blatt-Nr. 02

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 03 - Nichtmed. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter

Satzart: Blatt-Nr. 03

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 41 Lebensmittel

```

```

2 42 Brennstoffe

```

```

3 43 Treibstoffe

```

```

4 44 Werkstoffe (Roh- und

Hilfsstoffe)

```

```

5 45 Reinigungsmittel

```

```

6 46 Büromaterial,

Druckwerke

```

```

7 47 Einwegartikel,

nichtmed.

```

```

8 48 Futtermittel

```

```

9 49 Geringwertige

Ersatzteile

```

```

10 51 Einrichtungsgegen-

stände (nicht

speziell med.)

```

```

11 52 Fahrzeuge

(Transportmittel)

```

```

12 53 Maschinen und

maschinelle Anlagen

```

```

13 54 Apparate (Geräte),

Instrumente,

nichtmed.

```

```

14 55 Werkzeuge

```

```

15 56 Bekleidung, Wäsche,

Bettzeug

```

```

16 57 Küchen- und

Haushaltsgeräte

```

```

17 59 Güter nichtmed. -

Sonstige

```

```

18

```

```

19 Summe Blatt-Nr. 03

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 04 - Kosten für med. Fremdleistungen

Satzart: Blatt-Nr. 04

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 61 Laboruntersuchungen -

Fremdleistung

```

```

2 62 Therapie -

Fremdleistung

```

```

3 63 Diagnose -

Fremdleistung

```

```

4 64 Autopsien -

Fremdleistung

```

```

5 69 Fremdleistungen

med. - Sonstige

```

```

6 Summe Blatt-Nr. 04

```

```

7

```

```

8

```

```

9

```

```

10

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 05 - Kosten für nichtmed. Fremdleistungen

Satzart: Blatt-Nr. 05

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 72 Instandhaltung -

Fremdleistungen

nichtmed.

```

```

2 73 Wäschereinigung,

-reparatur,

-desinfektion -

Fremdleistungen

nichtmed.

```

```

3 74 Transporte -

Fremdleistungen

nichtmed.

```

```

4 75 Leistungen der Post

```

```

5 76 Rechts- und

Beratungsleistungen

```

```

6 77 Verwaltungskosten-

beiträge

```

```

7 78 Gebäudefremdreinigung

```

```

8 79 Fremdleistungen

nichtmed. - Sonstige

```

```

9 Summe Blatt-Nr. 05

```

```

10

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 06 - Energiekosten

Satzart: Blatt-Nr. 06

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 71 Energie

```

```

2 Summe Blatt-Nr. 06

```

```

3

```

```

4

```

```

5

```

```

6

```

```

7

```

```

8

```

```

9

```

```

10

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 07 - Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige

Kosten

Satzart: Blatt-Nr. 07

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 81 Öffentliche Abgaben

```

```

2 82 Miet- und Pachtzinse

```

```

3 83 Versicherungsprämien

```

```

4 84 Geldverkehrsspesen

```

```

5 85 Beiträge

```

```

6 86 Pensionen

```

```

7 87 Vorsteuer

```

```

8 88 Schadensfälle

```

```

9 89 Sonstige Kosten

```

```

10 Summe Blatt-Nr. 07

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 08 - Kalk. Zusatzkosten (kalk. Abschreibungen,

kalk. Zinsen)

Satzart: Blatt-Nr. 08/3

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 31 Geräte für Prüfung,

Behandlung und

Untersuchung aller

Körperfunktionen

```

```

2 32 Narkose- und

Absaugapparate

```

```

3 33 Geräte für Diagnose

und Therapie mittels

Strahlen und Wellen

```

```

4 34 Geräte für

Sterilisation,

Desinfektion,

Destillation

```

```

5 35 Geräte für Apotheke

und Labor

```

```

6 36 Spezielle Apparate

und Geräte für

diverse medizinische

Fachrichtungen

```

```

7 37 Instrumente (med.)

```

```

8 38 Einrichtungsgegen-

stände (speziell

med.)

```

```

9 39 Güter med. - Sonstige

```

```

10 Summe Blatt-Nr. 08/3

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 08 - Kalk. Zusatzkosten (kalk. Abschreibungen,

kalk. Zinsen)

Satzart: Blatt-Nr. 08/5

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 51 Einrichtungsgegen-

stände (nicht

speziell med.)

```

```

2 52 Fahrzeuge

(Transportmittel)

```

```

3 53 Maschinen und

maschinelle Anlagen

```

```

4 54 Apparate (Geräte),

Instrumente,

nichtmed.

```

```

5 55 Werkzeuge

```

```

6 56 Bekleidung, Wäsche,

Bettzeug

```

```

7 57 Küchen- und

Haushaltsgeräte

```

```

8 59 Güter nichtmed. -

Sonstige

```

```

9 Summe Blatt-Nr. 08/5

```

```

10

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Tabelle der Kostenarten je Satzart im Sammelkostennachweis

Kostenartengruppe 08 - Kalk. Zusatzkosten (kalk. Abschreibungen,

kalk. Zinsen)

Satzart: Blatt-Nr. 08/9

```

```

Index der Kosten- Kostenarten- direkte indirekte Gesamt-

Kosten- arten- bezeichnung Kosten Kosten kosten

arten nummer

```

```

1 91 Grundstücke

```

```

2 92 Straßenbauten

```

```

3 93 Wasser- und

Kanalbauten

```

```

4 94 Grundstücksein-

richtungen - Sonstige

```

```

5 95 Gebäude

```

```

6 96 Gebäude auf fremden

Grund

```

```

7 97 Sonderanlagen

```

```

8 98 Anlagen teilweise

benützt

```

```

9 99 Anlagen - Sonstige

```

```

10 Summe Blatt-Nr. 08/9

```

```

11

```

```

12

```

```

13

```

```

14

```

```

15

```

```

16

```

```

17

```

```

18

```

```

19

```

```

Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 638/2003.

Übergangsbestimmungen siehe § 39 dieser Verordnung.

Anlage 2

```

```

Definition der Datenträger für Kostennachweise je Kostenstelle

```

```

Kennung Beschreibung

```

```

A(1600) Magnetband in EBCDIC, 9 Spuren, 1600 bzw. 6250 BPI,

A(6250) lesbar auf Magnetbandstation IBM 3420 oder

kompatiblen.

Das Satzformat ist fix geblockt (RECFM = FB) mit

Satzlänge 671 Bytes. Der Blockungsfaktor ist frei

wählbar, jedoch im Übergabeschein anzugeben. Es

werden nur 2 400 feet-Markenbänder verarbeitet.

Das Band muß mit dem Namen des Krankenhausträgers,

dem Berichtszeitraum, der Datenträgerspezifikation

A(1600) bzw. A(6250) und einer lfd. Nummer bei

Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt

sind, beschriftet sein.

```

```

C(1440) 3 1/2 Zoll-Diskette high density 1.44 MB, ASCII,

Satzlänge 671.

Die Diskette muß mit dem Namen des

Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum, der

Datenträgerspezifikation C(1440) und einer lfd.

Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger

verteilt sind, beschriftet sein.

Eine Datenkomprimierung ist zulässig, als Programme

dürfen ausschließlich ARJ bzw. PKZIP verwendet

werden. Der Umstand ist gegebenenfalls zu vermerken,

es sind jedoch keine dazugehörigen EXE-Files

mitzuübermitteln.

```

```

Übergabeschein für maschinenlesbare Datenträger mit

Begleitinformationen

DOKUMENTATION DER KOSTENDATEN

BERICHTSJAHR 199_

KA-Nr.:_____________ Träger-Nr.:_____________

Kostennachweise je Kostenstelle:

Anzahl Datenträger: _____ Anzahl Datensätze: _____

SPEZIFIKATION DER(S) DATENTRÄGER(S):

O MAGNETBAND O 1600 BPI O 6250 BPI

Labeltyp: O SL O AL O NL O BLP Anzahl der Labels: _____

Vol-Ser-Name: ____________________________________________________

Datasetname(n): __________________________________________________

RECFM = FB, LRECL = ______, BLKSIZE = ______ (Vielfaches der RECL)

O DISKETTE 3 1/2 Zoll , 1,44 Mbyte

Verzeichnis/Dateiname : _________________________________

Datenkomprimierung : O nein O ja

Programm : ___________________________________________

Anmerkungen: ________________________________________________________

ANGABEN ZUM EINGESETZTEN EDV-SYSTEM:

Hardware/Betriebssystem: ____________________________________________

Software: ___________________________________________________________

Kontaktperson (Name, Tel.Nr.): ______________________________________

falls externe EDV: Institution/Firma: _____________________________

Adresse: ____________________________________________________________

Kontaktperson (Name, Tel. Nr.): _____________________________________

Datum: ____________________ Unterschrift: ___________________________

Definition der Datenformate für Kostennachweise je Kostenstelle

```

```

Feld Pos. Länge Datenformat Kommentar

in

Byte

```

```

Interne Vermerke 1 1 2 alphanumerisch 2 Leerzeichen

```

```

Interne Vermerke 2 3 12 alphanumerisch 12 Leerzeichen

```

```

Krankenanstalten- 15 4 alphanumerisch KA-Nummer beginnend

nummer mit „K''

```

```

Kostenrechnungsjahr 19 2 numerisch Jahr der

Kostenrechnung 19JJ

```

```

Kostenstellennummer 21 6 alphanumerisch Text linksbündig,

max 6-stellige

Kostenstellennummer

aus

Kostenstellenplan

```

```

Kostenstellen- 27 40 alphanumerisch Text linksbündig

bezeichnung

```

```

Funktionscode 67 6 numerisch gültiger

Funktionscode aus

Kostenstellen-

katalog lt. Liste

BMGK

```

```

Funktionscode- 73 2 numerisch laufende Nummer bei

Subnummer gleichen

Funktionscodes,

ident mit Subcode

aus Diagnosen- und

Leistungsbericht

```

```

Kostenstellverant- 75 20 alphanumerisch Name des

wortlicher Kostenstellenver-

antwortlichen

```

```

Interne Vermerke 3 95 6 alphanumerisch 6 Leerzeichen

```

```

Kennzeichen für 101 1 alphanumerisch Inhalt leer, „S''

Subkostenstelle wenn

Subkostenstelle

```

```

Personalkosten 102 10 numerisch 10-stellig

direkt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Personalkosten 112 10 numerisch 10-stellig

indirekt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Personalkosten 122 10 numerisch 10-stellig

gesamt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten für 132 10 numerisch 10-stellig

medizinische Ge- numerisch, bei

und Bedarf

Verbrauchsgüter Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 142 10 numerisch 10-stellig

für medizinische numerisch, bei

Ge- und Bedarf

Verbrauchsgüter Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamtkosten für 152 10 numerisch 10-stellig

medizinische Ge- numerisch, bei

und Bedarf

Verbrauchsgüter Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten für 162 10 numerisch 10-stellig

nicht-medizinische numerisch, bei

Ge- und Bedarf

Verbrauchsgüter Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 172 10 numerisch 10-stellig

für numerisch, bei

nicht-medizinische Bedarf

Ge- und Minus-Zeichen

Verbrauchsgüter 1. Stelle

```

```

Gesamtkosten für 182 10 numerisch 10-stellig

nicht-medizinische numerisch, bei

Ge- und Bedarf

Verbrauchsgüter Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten für 192 10 numerisch 10-stellig

medizinische numerisch, bei

Fremdleistungen Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 202 10 numerisch 10-stellig

für medizinische numerisch, bei

Fremdleistungen Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamtkosten für 212 10 numerisch 10-stellig

medizinische numerisch, bei

Fremdleistungen Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten für 222 10 numerisch 10-stellig

nicht-medizinische numerisch, bei

Fremdleistungen Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 232 10 numerisch 10-stellig

für numerisch, bei

nicht-medizinische Bedarf

Fremdleistungen Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamtkosten für 242 10 numerisch 10-stellig

nicht-medizinische numerisch, bei

Fremdleistungen Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten für 252 10 numerisch 10-stellig

Energie numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 262 10 numerisch 10-stellig

für Energie numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamtkosten für 272 10 numerisch 10-stellig

Energie numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten für 282 10 numerisch 10-stellig

Abgaben, Beiträge, numerisch, bei

Gebühren Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 292 10 numerisch 10-stellig

für Abgaben, numerisch, bei

Beiträge, Gebühren Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamtkosten für 302 10 numerisch 10-stellig

Abgaben, Beiträge, numerisch, bei

Gebühren Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten für 312 10 numerisch 10-stellig

kalkulatorische numerisch, bei

Zusatzkosten Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 322 10 numerisch 10-stellig

für numerisch, bei

kalkulatorische Bedarf

Zusatzkosten Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamtkosten für 332 10 numerisch 10-stellig

kalkulatorische numerisch, bei

Zusatzkosten Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe Primärkosten 342 10 numerisch 10-stellig

direkt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe Primärkosten 352 10 numerisch 10-stellig

indirekt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe Primärkosten 362 10 numerisch 10-stellig

gesamt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten der 372 10 numerisch 10-stellig

vorwiegend numerisch, bei

medizinisch Bedarf

bedingten Ver- und Minus-Zeichen

Entsorgung 1. Stelle

```

```

Indirekte Kosten 382 10 numerisch 10-stellig

der vorwiegend numerisch, bei

medizinisch Bedarf

bedingten Ver- und Minus-Zeichen

Entsorgung 1. Stelle

```

```

Gesamte Kosten 392 10 numerisch 10-stellig

der vorwiegend numerisch, bei

medizinisch Bedarf

bedingten Ver- und Minus-Zeichen

Entsorgung 1. Stelle

```

```

Direkte Kosten der 402 10 numerisch 10-stellig

vorwiegend numerisch, bei

nicht-medizinisch Bedarf

bedingten Ver- und Minus-Zeichen

Entsorgung 1. Stelle

```

```

Indirekte Kosten 412 10 numerisch 10-stellig

der vorwiegend numerisch, bei

nicht-medizinisch Bedarf

bedingten Ver- und Minus-Zeichen

Entsorgung 1. Stelle

```

```

Gesamte Kosten der 422 10 numerisch 10-stellig

vorwiegend numerisch, bei

nicht-medizinisch Bedarf

bedingten Ver- und Minus-Zeichen

Entsorgung 1. Stelle

```

```

Direkte Kosten der 432 10 numerisch 10-stellig

Verwaltung numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte Kosten 442 10 numerisch 10-stellig

der Verwaltung numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamte Kosten der 452 10 numerisch 10-stellig

Verwaltung numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Kosten 462 10 numerisch 10-stellig

der anderen numerisch, bei

innerbetrieblich Bedarf

abzurechnenden Minus-Zeichen

Kosten 1. Stelle

```

```

Indirekte Kosten 472 10 numerisch 10-stellig

der anderen numerisch, bei

innerbetrieblich Bedarf

abzurechnenden Minus-Zeichen

Kosten 1. Stelle

```

```

Gesamte Kosten 482 10 numerisch 10-stellig

der anderen numerisch, bei

innerbetrieblich Bedarf

abzurechnenden Minus-Zeichen

Kosten 1. Stelle

```

```

Summe 492 10 numerisch 10-stellig

Sekundärkosten numerisch, bei

direkt Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe 502 10 numerisch 10-stellig

Sekundärkosten numerisch, bei

indirekt Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe 512 10 numerisch 10-stellig

Sekundärkosten numerisch, bei

gesamt Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe Primär- und 522 10 numerisch 10-stellig

Sekundärkosten numerisch, bei

direkt Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe Primär- und 532 10 numerisch 10-stellig

Sekundärkosten numerisch, bei

indirekt Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Summe Primär- und 542 10 numerisch 10-stellig

Sekundärkosten numerisch, bei

gesamt Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Kostenminderungen 552 10 numerisch 10-stellig

direkt numerisch, als

positiver Wert

einzugeben

```

```

Kostenminderungen 562 10 numerisch 10-stellig

indirekt numerisch, als

positiver Wert

einzugeben

```

```

Kostenminderungen 572 10 numerisch 10-stellig

gesamt numerisch, als

positiver Wert

einzugeben

```

```

Direkt abgegebene 582 10 numerisch 10-stellig

innerbetriebliche numerisch, als

Leistungen positiver Wert

einzugeben

```

```

Indirekt 592 10 numerisch 10-stellig

abgegebene numerisch, als

innerbetriebliche positiver Wert

Leistungen einzugeben

```

```

Gesamt abgegebene 602 10 numerisch 10-stellig

innerbetriebliche numerisch, als

Leistungen positiver Wert

einzugeben

```

```

Überdeckungen 612 10 numerisch 10-stellig

direkt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Überdeckungen 622 10 numerisch 10-stellig

indirekt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Überdeckungen 632 10 numerisch 10-stellig

gesamt numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Direkte Endkosten 642 10 numerisch 10-stellig

je Kostenstelle numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Indirekte 652 10 numerisch 10-stellig

Endkosten je numerisch, bei

Kostenstelle Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```

Gesamte Endkosten 662 10 numerisch 10-stellig

je Kostenstelle numerisch, bei

Bedarf

Minus-Zeichen

```

1.

Stelle

```

```

```