Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über den Zusatz von Süßungsmitteln zu Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Süßungsmittelverordnung) (CELEX-Nr.: 394L0035, 395L0031, 395L0002 und 396L0021)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-10-11
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2005-07-12
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 26
Änderungshistorie JSON API
1 E 420 Sorbit i) Sorbit ii) Sorbitsirup
E 421 Mannit
E 953 Isomalt
E 965 Maltit i) Maltit ii) Maltitsirup
E 966 Lactit
E 967 Xylit
E 968 Erythrit
2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)
3 E 951 Aspartam
4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze (Cyclamat)
5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze (Saccharin)
6 E 957 Thaumatin
7 E 959 Neohesperidin DC
8 E 955 Sucralose
9 E 962 *5) Aspartam-Acesulfamsalz
Ware Höchstmengen an Süßungsmitteln in mg/kg bzw. mg/l 1) 2) *5)
--- --- ---
1 2
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf Fruchtsaftbasis *2) 350
- ,,Gaseosa'': nicht-alkoholisches Getränk auf Wasserbasis, mit Zusatz von Kohlensäure, Süßungsmittel und Aromen *2)
- Bier brennwertvermindert *2) 25
- Bier alkoholfrei bzw. mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2% vol; - „Biere de table/Tafelbier/Table Beer'' (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen ,,Obergäriges Einfachbier''; - Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten pro Liter, ausgedrückt in NaOH; - dunkles Bier nach Art ,,oud bruin''; für alle Biere gilt *4) 350
- Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nichtalkoholischen Getränken, ausgenommen jenen, die dem Weingesetz 1985, BGBl. Nr. 444 in der geltenden Fassung, unterliegen *2) 350
- Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Basis von Wasser *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf Basis von Obst, Gemüse, Eiern, Getreide, Fetten *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch oder Milchprodukten *3) 350
- Zuckerwaren ohne Zuckerzu- satz *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Erzeugnisse auf Kakaobasis *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis *3) 1000
- Brennwertverminderte Süßwaren in Tafelform 500
- ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems 2500
- stark aromatisierte Rachenerfrischungs- pastillen ohne Zuckerzusatz
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Frühstücksgetreide oder Frühstückserzeugnisse auf der Basis von Getreide *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstückserzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15% und einem Kleieanteil von mindestens 20% 1200
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte feine Backwaren *3)
- Essoblaten 2000
- Eistüten und Waffeln ohne Zuckerzusatz 2000
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis *3) 800
- Kaugummi ohne Zuckerzusatz *3) 2000
- Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven 350
- Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstzubereitungen außer solchen, die für die Herstellung von Getränken auf Fruchtsaftbasis bestimmt sind *3)
- Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven 200
- Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren 200
- „Snacks“: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend 350
- Saucen *3) 350
- Brennwertverminderte Suppen *2) 110
- Feinkostsalat 350
- Senf *3) 350
- Erzeugnisse für besondere Ernährungszwecke *3)
- Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke *3) 1000
- Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung gemäß der Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, BGBl. II Nr. 112/1998 idgF 450
- Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, BGBl. II Nr. 416/2000 idgF 450
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in fester Form *3) 500
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in flüssiger Form 350
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 2000
1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben. 2) Bei den mit 2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf Milligramm pro Liter zu beziehen. 3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4 4) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 5 5) Die Verwendungshöchstmengen für Aspartam-Acesulfamsalz werden von den Verwendungshöchstmengen für die beiden Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet. Die Verwendungshöchstmengen sowohl für Aspartam (E 951) als auch für Acesulfam K (E 950) dürfen durch die Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder in Verbindung mit E 950 oder E 951 nicht überschritten werden. Die in dieser Tabelle angegebenen Grenzwerte beziehen sich entweder auf Acesulfam-K-Äquivalente (durch (a) gekennzeichnet) oder auf Aspartam-Äquivalente (durch (b) gekennzeichnet).
--- --- ---
1 E 420 Sorbit i) Sorbit ii) Sorbitsirup
E 421 Mannit
E 953 Isomalt
E 965 Maltit i) Maltit ii) Maltitsirup
E 966 Lactit
E 967 Xylit
E 968 Erythrit
2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)
3 E 951 Aspartam
4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze (Cyclamat)
5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze (Saccharin)
6 E 957 Thaumatin
7 E 959 Neohesperidin DC
8 E 955 Sucralose
9 E 962 *5) Aspartam-Acesulfamsalz
10 E 961 Neotam
Ware Höchstmengen an Süßungsmitteln in mg/kg bzw. mg/l 1) 2) *5)
--- --- ---
1 2
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf Fruchtsaftbasis *2) 350
-,,Gaseosa'': nicht-alkoholisches Getränk auf Wasserbasis, mit Zusatz von Kohlensäure, Süßungsmittel und Aromen *2)
- Bier brennwertvermindert *2) 25
- Bier alkoholfrei bzw. mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2% vol; - „Biere de table/Tafelbier/Table Beer'' (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen,,Obergäriges Einfachbier''; - Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten pro Liter, ausgedrückt in NaOH; - dunkles Bier nach Art,,oud bruin''; für alle Biere gilt *4) 350
- Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nichtalkoholischen Getränken, ausgenommen jenen, die dem Weingesetz 1985, BGBl. Nr. 444 in der geltenden Fassung, unterliegen *2) 350
- Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Basis von Wasser *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf Basis von Obst, Gemüse, Eiern, Getreide, Fetten *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch oder Milchprodukten *3) 350
- Zuckerwaren ohne Zuckerzu- satz *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Erzeugnisse auf Kakaobasis *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis *3) 1000
- Brennwertverminderte Süßwaren in Tafelform 500
- ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems 2500
- stark aromatisierte Rachenerfrischungs- pastillen ohne Zuckerzusatz
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Frühstücksgetreide oder Frühstückserzeugnisse auf der Basis von Getreide *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstückserzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15% und einem Kleieanteil von mindestens 20% 1200
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte feine Backwaren *3)
- Essoblaten 2000
- Eistüten und Waffeln ohne Zuckerzusatz 2000
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis *3) 800
- Kaugummi ohne Zuckerzusatz *3) 2000
- Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven 350
- Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstzubereitungen außer solchen, die für die Herstellung von Getränken auf Fruchtsaftbasis bestimmt sind *3)
- Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven 200
- Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren 200
- „Snacks“: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend 350
- Saucen *3) 350
- Brennwertverminderte Suppen *2) 110
- Feinkostsalat 350
- Senf *3) 350
- Erzeugnisse für besondere Ernährungszwecke *3)
- Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke *3) 1000
- Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung gemäß der Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, BGBl. II Nr. 112/1998 idgF 450
- Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, BGBl. II Nr. 416/2000 idgF 450
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in fester Form *3) 500
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in flüssiger Form 350
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 2000
1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben. 2) Bei den mit 2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf Milligramm pro Liter zu beziehen. 3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4 4) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 5 5) Die Verwendungshöchstmengen für Aspartam-Acesulfamsalz werden von den Verwendungshöchstmengen für die beiden Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet. Die Verwendungshöchstmengen sowohl für Aspartam (E 951) als auch für Acesulfam K (E 950) dürfen durch die Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder in Verbindung mit E 950 oder E 951 nicht überschritten werden. Die in dieser Tabelle angegebenen Grenzwerte beziehen sich entweder auf Acesulfam-K-Äquivalente (durch (a) gekennzeichnet) oder auf Aspartam-Äquivalente (durch (b) gekennzeichnet).
EG-Nr. Name Lebensmittel
--- --- ---
„E 961 Neotam
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milcherzeugnissen oder auf Fruchtsaftbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milcherzeugnissen
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
Snacks: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
Süßwaren ohne Zuckerzusatz
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz Essoblaten
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
Ohne Zuckerzusatz hergestellte, sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
Stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen ohne Zuckerzusatz
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
Brennwertverminderte Süßwaren in Tablettenform
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken, ausgenommen jenen, die dem Weingesetz 2009, BGBl. I Nr. 111/2009 idgF, unterliegen
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Vol.-%
Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Vol.-%
„Bière de table/Tafelbier/Table beer“ (mit einem Stammwürzgehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „obergäriges Einfachbier“
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
Dunkles Bier der Art „oud bruin“
Brennwertvermindertes Bier
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
Feinkostsalat
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fisch und Fischmarinaden, Krustentieren und Weichtieren
Brennwertverminderte Suppen
Saucen
Senf
Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung gemäß der Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, BGBl. II Nr. 112/1998 idgF
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, BGBl. II Nr. 416/2000 idgF
Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in flüssiger Form
Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in fester Form
Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten

ANHANG II

E 420 (i) - SORBIT

Synonyme D-Glucit, D-Sorbitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Glucitol

Einecs 200-61-5

E-Nummer E 420 (i)

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,17

Gehalt Enthält nicht weniger als 97,0% Zuckeralkohole

und nicht weniger als 91,0% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der

Strukturformel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, bei der „n'' eine ganze Zahl

ist

Beschreibung Flockiges oder körniges, ,weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol

schwer löslich

B. Schmelzbereich 88 Grad C-102 Grad C

C. Sorbitmono-

benzyliden-

derivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

Synonyme D-Glucitsirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Sorbitsirup, der durch Hydrierung von

Glucosesirup entsteht, setzt sich aus

D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden

zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich

vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden

zusammen, die durch Hydrierung von

Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem

Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt

werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von

Zuckeralkohol, wobei n = 4 ist, können

vorhanden sein. Zuckeralkohole sind

Verbindungen mit der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei

der „n'' eine ganze Zahl ist.

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 420 (ii)

Gehalt Enthält nicht weniger als 69% feste Substanzen

und nicht weniger als 50% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Klare, farblose, wäßrige Lösung mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Mischbar mit Wasser, Glyzerin und

Prophylenglycol

B. Sorbitmonoben-

zylidenderivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 421 - MANNIT

Synonyme D-Mannitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

E-Nummer E 421

Chemische Formel C tief 6 H 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,2

Gehalt Enthält nicht weniger als 96,0% D-Nannitol,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer löslich in

Ethanol, praktisch unlöslich in Chloroform

und Ether

B. Schmelzbereich 165 Grad C-169 Grad C mit Erweichung bei einer

niedrigeren Temperatur

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,3% (105 Grad C, 4 Stunden)

pH-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung

werden mit 10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

20

Spezifische Drehung (Alpha)D

Die spezifische Drehung in einer Boratlösung,

berechnet in bezug auf die Trockensubstanz,

beträgt 23 Grad und 25 Grad

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1,0%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 70 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 953 - ISOMALT

Synonyme hydrierte Isomaltulose hydrierte Palatinose

Definition

Chemische

Bezeichnung Isomalt ist eine Mischung von:

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit (GPS) und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat (GPM)

Einecs

E-Nummer E 953

Chemische

Formel D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: C tief 12 H tief 24 O tief 11

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: C tief 12 H tief 24 O

tief 11.2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: 344,32

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: 380,32

Gehalt Enthält nicht weniger als 95% der Mischung von

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchlose, weiße, kristalline, leicht

hygroskopische Substanz mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol unlöslich

B. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D zwischen + 90 Grad und + 92 Grad

(4% g/v)

C. Schmelzbereich 145 Grad C-150 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 7% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 1,5%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (i) - MALTIT

Synonyme D-Maltit, hydrierte Maltose, Maltitil

Definition

Chemische

Bezeichnung Alpha-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

Einecs 209-567-0

E-Nummer E 965 (i)

Chemische Formel C tief 12 H 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,31

Gehalt Nicht weniger als 98,0% D-Maltit C tief 12 H

tief 24 O tief 11, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, in Ethanol schwer

löslich

B. Schmelzbereich 148 Grad C-151 Grad C

C. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D = + 105,5 Grad bis + 108,5 Grad

(5% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (ii) - MALTITSIRUP

Synonyme Hydrierter Maltose-/Glucosesirup, hydrierter

Glucosesirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Eine Mischung, die hauptsächlich aus Maltit

mit Sorbit und hydrierten Oligo- und

Polysacchariden besteht. Sie wird durch die

katalytische Hydrierung von Glucosesirup mit

hohem Maltosegehalt hergestellt. Im Handel

wird das Erzeugnis sowohl als Sirup als auch

in fester Form angeboten

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 965 (ii)

Gehalt Die folgenden Bereiche beziehen sich auf die

Trockensubstanz:

Maltit nicht weniger als 50%

Sorbit nicht mehr als 8%

Maltotriose nicht mehr als 25%

Hydrierte

Polysaccharide, die

mehr als drei Glucose-

oder Gluciteinheiten

enthalten nicht mehr als 30%

Beschreibung Farblose und geruchlose, klare viskose

Flüssigkeit oder weiße kristalline Masse mit

süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Dünnschicht-

chromatographie Prüfung durch Dünnschichtchromatographie unter

Verwendung einer Platte, die mit einer 0,25 mm

dicken Schicht von chromatographischem

Silicagel überzogen ist

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 966 - LACTIT

Synonyme Lactitol, Lactobiosit

Definition

Chemische

Bezeichnung 4-0-Beta-D-Galactopyranosyl-D-glucit

Einecs 209-566-5

E-Nummer E 966

Chemische Formel C tief 12 H tief 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,32

Gehalt Nicht weniger als 95%, bezogen auf die

Trockenmasse

Beschreibung Kristallines Pulver oder farblose Lösung mit

süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse

treten als Anhydrate, Monohydrate und

Dihydrate auf

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser

B. Spezifische 25

Drehung (Alpha)D = + 13 Grad bis + 16 Grad, berechnet

auf die Trockensubstanz (10% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Kristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5%

(Karl-Fischer-Verfahren)

Andere Polyole Nicht mehr als 2,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 967 - XYLIT

Synonyme Xylitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Xylit

Einecs 201-788-0

E-Nummer E 967

Chemische Formel C tief 5 H tief 12 O tief 5

Relative

Molekülmasse 152,15

Gehalt Nicht mehr als 98,5%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver, praktisch

geruchlos mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Schmelzbereich 92 Grad C-96 Grad C

C. pH-Wert 5,0-7,0 (10% g/v wäßrige Lösung)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5%. Eine Probe von 0,5 g ist

in einem Vakuum über Phosphor bei 60 Grad C

4 Stunden lang zu trocknen

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als

Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

Sonstige

mehrwertige

Alkohole Nicht mehr als 1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 950 - ACESULFAM-K

Synonyme Acesulfam, Kaliumsalz von 3,4-Dihydro-6-

methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Definition

Chemische

Bezeichnung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Kaliumsalz

Einecs 259-715-3

E-Nummer E 950

Chemische Formel C tief 4 H tief 4 NO tief 4 SK

Relative

Molekülmasse 201,24

Gehalt Nicht mehr als 99% von C tief 4 H tief 4 NO

tief 4 SK, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchloses, weißes, kristallines Pulver mit

intensivem süßem Geschmack. Etwa 200mal so süß

wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, sehr schwer löslich

in Ethanol

B. Ultraviolett-

Absorption Maximum bei 227 +- 2 nm (10 mg/1 000 ml

Wasser)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Fluorid Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 951 - ASPARTAM

Synonyme Aspartyl-phenylalanin-methylester

Definition

Chemische

Bezeichnung N-L-Alpha Aspartyl-L-phenylalanin-1-

methylester

3-amino-N-(Alpha-carboxy-phenethyl)-

succinamidsäure-N-methylester.

Einecs 245-261-3

E-Nummer E 951

Chemische Formel C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5

Relative

Molekülmasse 294,31

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%

von C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit

intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß

wie Saccharose)

Merkmale

Löslichkeit In Wasser und Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 4,5% (105 Grad C, 4 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

pH-Wert Zwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)

Absorption Die Durchlässigkeit einer 1%igen Lösung in

2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von

2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer

1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten

Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht

weniger als 0,95, was einer Absorption von

nicht mehr als etwa 0,022 entspricht

20

Spezifische Drehung (Alpha) D: + 14,5 Grad bis + 16,5 Grad,

bezogen auf die Trockenmasse

Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der

Probelösung 4%ig in 15 n Ameisensäure zu

bestimmen

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

5-Benzyl-3,6-dioxo-

2-piperazinessig-

säure Nicht mehr als 1,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

E 952 - CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE UND IHRE Na- UND Ca-SALZE

I. CYCLOHEXYLAMIDSÄURE

Synonyme Cyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat,

Cylaminsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Cyclohexansulfamidsäure,

Cyclohexylaminosulfonsäure

Einecs 202-898-1

E-Nummer E 952

Chemische Formel C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 179,24

Gehalt Cyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger

als 98% und nicht mehr als das Äquivalent von

102% von C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Ein praktisch farbloses, weißes, kristallines

Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so

süß wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser und in Ethanol löslich

B. Fällungstest Eine 2%ige Lösung ist mit Salzsäure

anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren

Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen

und bei einer eventuell auftretenden Trübung

oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung

ist 1 ml 10%ige Natriumnitritlösung

hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße

Ausfällung

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als

Selen, bezogen auf die Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexylamin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

II. NATRIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Natriumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Natriumcyclohexansulfamat,

Natriumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-348-9

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S und das

Dihydrat C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S.

2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 201,22, berechnet auf die Trockensubstanz

237,22, berechnet auf das Hydrat

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%,

bezogen auf die Trockensubstanz Dihydrat:

nicht weniger als 84%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol praktisch

unlöslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: nicht mehr als 15,2% (105 Grad C,

2 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

III. CALCIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Calciumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Calciumcyclohexansulfamat,

Calciumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-349-4

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 12 H tief 24 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 432,57

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 101%,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, farblose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: Nicht mehr als 8,5% (140 Grad C,

4 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 954 - SACCHARIN UND SEINE Na-, K- UND Ca-SALZE

I. SACCHARIN

Definition

Chemische

Bezeichnung 3-Oxo-2,3dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid

Einecs 201-321-0

E-Nummer E 954

Chemische Formel C tief 7 H tief 5 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 183,18

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als

101,0% von C tief 7 H tief 5 NO tief 3 O,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem,

aromatischem Geruch, das selbst bei großer

Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa

300 bis 500mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser schwer löslich, in basischen

Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Schmelzbereich 226 Grad C-230 Grad C

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure und

Salizylsäure 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, werden

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzugefügt. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

II. SACCHARIN-NATRIUM

Synonyme Natriumsaccharinat, Natriumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Natrium-o-benzosulfimid

Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfo-

nazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natrium-

salz-dihydrat

Einecs 204-886-1

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 241,19

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als 101%

von C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines,

effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit

schwachem Geruch, mit intensivem, süßem

Geschmack, selbst in stark verdünnten

Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie

Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 15% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

III. SACCHARIN-CALCIUM

Synonyme Saccharin, Calciumsalz von Saccharin, Calcium

saccharinat

Definition

Chemische

Bezeichnung Calcium-o-benzosulfimid

Calciumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-

calciumsalz-hydrat (2:7)

Einecs 229-349-9

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 14 H tief 8 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.3 1/2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 467,48

Gehalt Nicht weniger als 95% von C tief 14 H tief 8

CaN tief 2 O tief 6 S tief 2, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 13,5% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisier-

bare Stoffe Fehlen

IV. SACCHARIN-KALIUM

Synonyme Kalium-Saccharinat, Kaliumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Kalium-o-Benzosulfimid

Kaliumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

Kaliumsalz von

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat

Einecs

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 KNO tief 3S.H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 239,77

Gehalt Nicht weniger als 99% von C tief 7 H tief 4

KNO tief 3 S, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 8% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annäherand (Anm.: richtig:

annähernd) molaren Lösung von Eisenchlorid in

Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine

Ausfällung noch eine violette Farbe auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

E 957 - THAUMATIN

Synonyme

Definition

Chemische

Bezeichnung Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser

gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der

Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und

besteht im wesentlichen aus den Proteinen

Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen

Mengen von Derivaten der pflanzlichen

Bestandteile des Ausgangsmaterials

Einecs 258-822-2

E-Nummer E 957

Chemische Formel Polypeptid von 207 Aminosäuren

Relative

Molekülmasse Thaumatin I 22209

Thaumatin II 22293

Gehalt Nicht weniger als 16% Stickstoff, bezogen auf

die Trockensubstanz, was nicht weniger als

94% Proteine (N x 5,8) entspricht.

Beschreibung Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv

süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so

süß wie Saccharose.

Merkmale

Löslichkeit In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 9% (105 Grad C bis zum

konstanten Gewicht)

Kohlenhydrate Nicht mehr als 3,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 2,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Aluminium Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Mikrobiologische

Kriterien Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens

1 000/g

Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

Synonyme Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC,

Hesperetin,

Dihydrochalcon-4'Beta-neohesperidosid,

Neohesperidin DC

Definition

Chemische

Bezeichnung 2-0-Alpha-L-Rhamnopyranosyl-4,Beta-D-gluco-

pyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch

katalytisches Hydrieren von Neohesperidin

gewonnen

Einecs 243-978-6

E-Nummer E 959

Chemische Formel C tief 28 H tief 36 O tief 15

Relative

Molekülmasse 612,6

Gehalt Nicht weniger als 96%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver

mit einem charakteristischen, intensiven süßen

Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser

schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch

unlöslich

B. UV-Absorption Maximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml

Methanol)

C. Neu-Test Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml

Methanol gelöst und 1 ml einer 1%igen Lösung

von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol

hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 11% (105 Grad C, 3 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

ANHANG II

E 420 (i) - SORBIT

Synonyme D-Glucit, D-Sorbitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Glucitol

Einecs 200-61-5

E-Nummer E 420 (i)

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,17

Gehalt Enthält nicht weniger als 97,0% Zuckeralkohole

und nicht weniger als 91,0% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der

Strukturformel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, bei der „n'' eine ganze Zahl

ist

Beschreibung Flockiges oder körniges, ,weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol

schwer löslich

B. Schmelzbereich 88 Grad C-102 Grad C

C. Sorbitmono-

benzyliden-

derivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

Synonyme D-Glucitsirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Sorbitsirup, der durch Hydrierung von

Glucosesirup entsteht, setzt sich aus

D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden

zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich

vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden

zusammen, die durch Hydrierung von

Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem

Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt

werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von

Zuckeralkohol, wobei n = 4 ist, können

vorhanden sein. Zuckeralkohole sind

Verbindungen mit der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei

der „n'' eine ganze Zahl ist.

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 420 (ii)

Gehalt Enthält nicht weniger als 69% feste Substanzen

und nicht weniger als 50% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Klare, farblose, wäßrige Lösung mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Mischbar mit Wasser, Glyzerin und

Prophylenglycol

B. Sorbitmonoben-

zylidenderivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 421 - MANNIT

Synonyme D-Mannitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

E-Nummer E 421

Chemische Formel C tief 6 H 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,2

Gehalt Enthält nicht weniger als 96,0% D-Nannitol,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer löslich in

Ethanol, praktisch unlöslich in Chloroform

und Ether

B. Schmelzbereich 165 Grad C-169 Grad C mit Erweichung bei einer

niedrigeren Temperatur

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,3% (105 Grad C, 4 Stunden)

pH-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung

werden mit 10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

20

Spezifische Drehung (Alpha)D

Die spezifische Drehung in einer Boratlösung,

berechnet in bezug auf die Trockensubstanz,

beträgt 23 Grad und 25 Grad

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1,0%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 70 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 953 - ISOMALT

Synonyme hydrierte Isomaltulose hydrierte Palatinose

Definition

Chemische

Bezeichnung Isomalt ist eine Mischung von:

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit (GPS) und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat (GPM)

Einecs

E-Nummer E 953

Chemische

Formel D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: C tief 12 H tief 24 O tief 11

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: C tief 12 H tief 24 O

tief 11.2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: 344,32

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: 380,32

Gehalt Enthält nicht weniger als 95% der Mischung von

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchlose, weiße, kristalline, leicht

hygroskopische Substanz mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol unlöslich

B. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D zwischen + 90 Grad und + 92 Grad

(4% g/v)

C. Schmelzbereich 145 Grad C-150 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 7% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 1,5%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (i) - MALTIT

Synonyme D-Maltit, hydrierte Maltose, Maltitil

Definition

Chemische

Bezeichnung Alpha-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

Einecs 209-567-0

E-Nummer E 965 (i)

Chemische Formel C tief 12 H 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,31

Gehalt Nicht weniger als 98,0% D-Maltit C tief 12 H

tief 24 O tief 11, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, in Ethanol schwer

löslich

B. Schmelzbereich 148 Grad C-151 Grad C

C. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D = + 105,5 Grad bis + 108,5 Grad

(5% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.