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Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über den Zusatz von Süßungsmitteln zu Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Süßungsmittelverordnung) (CELEX-Nr.: 394L0035, 395L0031, 395L0002 und 396L0021)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 1105/1994, wird hinsichtlich der §§ 4, 5 und 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 1105/1994, wird hinsichtlich der §§ 4, 5 und 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für Zusatzstoffe, die

1.

dazu verwendet werden, Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Verzehrprodukte) einen süßen Geschmack zu verleihen,

2.

als Tafelsüßen verwendet werden.

(2) Es dürfen ausschließlich die in Anhang I genannten Süßungsmittel, die den in Anhang II angeführten Reinheitskriterien zu entsprechen haben, verwendet oder in Verkehr gebracht werden.

(3) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist ausschließlich bei den in Anhang I genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die dort genannten Höchstmengen nicht überschritten werden. Diese Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware.

(4) Ist im Anhang I keine Höchstmenge („quantum satis'') genannt, darf das Süßungsmittel gemäß der guten Herstellungspraxis und, sofern der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird, nur in der Menge verwendet werden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für Zusatzstoffe, die

1.

dazu verwendet werden, Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Verzehrprodukte) einen süßen Geschmack zu verleihen,

2.

als Tafelsüßen verwendet werden.

(2) Es dürfen ausschließlich die in Anhang I genannten Süßungsmittel, die den in Anhang II angeführten Reinheitskriterien zu entsprechen haben, verwendet oder in Verkehr gebracht werden.

(3) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist ausschließlich bei den in Anhang I genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die dort genannten Höchstmengen nicht überschritten werden. Diese Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware.

(4) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist auch zulässig

a)
  • unter der Voraussetzung, daß das Süßungsmittel in einer der Zutaten der zusammengesetzten Ware zugelassen sein muß - in zusammengesetzten Waren ohne Zuckerzusatz oder mit vermindertem Brennwert,
b)

wenn das Lebensmittel ausschließlich für die Zubereitung einer zusammengesetzten Ware bestimmt ist und diese zusammengesetzte Ware dieser Verordnung entspricht.

(5) Ist im Anhang I keine Höchstmenge („quantum satis'') genannt, darf das Süßungsmittel gemäß der guten Herstellungspraxis und, sofern der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird, nur in der Menge verwendet werden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für Zusatzstoffe, die

1.

dazu verwendet werden, Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel) einen süßen Geschmack zu verleihen,

2.

als Tafelsüßen verwendet werden.

(2) Es dürfen ausschließlich die in Anhang I genannten Süßungsmittel, die den in Anhang II angeführten Reinheitskriterien zu entsprechen haben, verwendet oder in Verkehr gebracht werden.

(3) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist ausschließlich bei den in Anhang I genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die dort genannten Höchstmengen nicht überschritten werden. Diese Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware.

(4) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist auch zulässig

a)
  • unter der Voraussetzung, daß das Süßungsmittel in einer der Zutaten der zusammengesetzten Ware zugelassen sein muß - in zusammengesetzten Waren ohne Zuckerzusatz oder mit vermindertem Brennwert,
b)

wenn das Lebensmittel ausschließlich für die Zubereitung einer zusammengesetzten Ware bestimmt ist und diese zusammengesetzte Ware dieser Verordnung entspricht.

(5) Ist im Anhang I keine Höchstmenge („quantum satis”) genannt, darf das Süßungsmittel gemäß der guten Herstellungspraxis und, sofern der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird, nur in der Menge verwendet werden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für Zusatzstoffe, die

1.

dazu verwendet werden, Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel) einen süßen Geschmack zu verleihen,

2.

als Tafelsüßen verwendet werden.

(2) Es dürfen ausschließlich die in Anhang I genannten Süßungsmittel, die den in Anhang II angeführten Richtlinien zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, zu entsprechen haben, verwendet oder in Verkehr gebracht werden.

(3) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist ausschließlich bei den in Anhang I genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die dort genannten Höchstmengen nicht überschritten werden. Diese Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware.

(4) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist auch zulässig

a)
  • unter der Voraussetzung, daß das Süßungsmittel in einer der Zutaten der zusammengesetzten Ware zugelassen sein muß - in zusammengesetzten Waren ohne Zuckerzusatz oder mit vermindertem Brennwert,
b)

wenn das Lebensmittel ausschließlich für die Zubereitung einer zusammengesetzten Ware bestimmt ist und diese zusammengesetzte Ware dieser Verordnung entspricht.

(5) Ist im Anhang I keine Höchstmenge („quantum satis”) genannt, darf das Süßungsmittel gemäß der guten Herstellungspraxis und, sofern der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird, nur in der Menge verwendet werden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für Zusatzstoffe, die

1.

dazu verwendet werden, Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel) einen süßen Geschmack zu verleihen,

2.

als Tafelsüßen verwendet werden.

(2) Es dürfen ausschließlich die in Anhang I genannten Süßungsmittel, die der in Anhang II angeführten Richtlinie zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, zu entsprechen haben, verwendet oder in Verkehr gebracht werden.

(3) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist ausschließlich bei den in Anhang I genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, daß zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die dort genannten Höchstmengen nicht überschritten werden. Diese Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware.

(4) Die Verwendung gemäß Abs. 1 Z 1 ist auch zulässig

a)
  • unter der Voraussetzung, daß das Süßungsmittel in einer der Zutaten der zusammengesetzten Ware zugelassen sein muß - in zusammengesetzten Waren ohne Zuckerzusatz oder mit vermindertem Brennwert,
b)

wenn das Lebensmittel ausschließlich für die Zubereitung einer zusammengesetzten Ware bestimmt ist und diese zusammengesetzte Ware dieser Verordnung entspricht.

(5) Ist im Anhang I keine Höchstmenge („quantum satis”) genannt, darf das Süßungsmittel gemäß der guten Herstellungspraxis und, sofern der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird, nur in der Menge verwendet werden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

§ 1. (1) Es dürfen ausschließlich die in Anhang I genannten Süßungsmittel, die den in Anhang II angeführten Richtlinien zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, zu entsprechen haben, verwendet oder in Verkehr gebracht werden.

(2) Die Verwendung der in Anhang I genannten Süßungsmittel in Lebensmitteln ist ausschließlich bei den in Anhang I genannten Waren und in dem Ausmaß zulässig, dass zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Ware die dort genannten Höchstmengen nicht überschritten werden. Diese Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware.

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:

1.

„ohne Zuckerzusatz“: ohne Zusatz von Monosacchariden oder Disacchariden und ohne Zusatz von Waren, die wegen ihrer süßenden Eigenschaften verwendet werden;

2.

„brennwertvermindert“: mit einem Brennwert, der mindestens um 30% gegenüber dem Brennwert der ursprünglichen Ware oder eines gleichartigen Erzeugnisses vermindert ist.

§ 3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, dürfen Süßungsmittel nicht in Waren verwendet werden, die gemäß der Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, BGBl. Nr. 531/1995, für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind.

§ 3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, dürfen Süßungsmittel nicht in Lebensmitteln verwendet werden, die gemäß der Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, BGBl. Nr. 531/1995 in der geltenden Fassung, und der Verordnung über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, BGBl. II Nr. 133/1998 in der geltenden Fassung, für Säuglinge und Kleinkinder, einschließlich solcher, deren Gesundheit beeinträchtigt ist, bestimmt sind.

§ 4. (1) Bei allen Waren, die

1.

ein oder mehrere Süßungsmittel enthalten, ist in Verbindung mit der Sachbezeichnung der Hinweis: „Mit Süßungsmittel(n)“,

2.

sowohl ein oder mehrere Zuckerzusätze gemäß § 2 Z 1 als auch ein oder mehrere Süßungsmittel enthalten, ist in Verbindung mit der Sachbezeichnung der Hinweis: „Mit einer Zuckerart (Zuckerarten) und Süßungsmittel(n)“,

3.

Aspartam enthalten, ist der Hinweis: „Enthält eine Phenylalaninquelle“,

4.

mehr als 10% Polyole zugesetzt wurden, ist der Hinweis: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“

(2) Die Angaben gemäß Abs. 1 sind deutlich lesbar, dauerhaft und an gut sichtbarer Stelle,

1.

bei verpackten Waren auf der Verpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, im Versandhandel auch auf den Angebotslisten,

2.

bei unverpackten Waren auf einem Schild, auch Preisverzeichnis, auf oder nahe bei der Ware oder - in Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung - auf Speise- oder Getränkekarten, in sonstigen Fällen auf einem Aushang, den der Letztverbraucher einsehen kann,

3.

Z 2 gilt nicht für die Angaben gemäß Abs. 1 Z 1 und 2, wenn unverpackte Waren von Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung abgegeben werden.

(3) Die Hinweise gemäß Abs. 1 Z 1 und Z 2 sind - sofern eine Sachbezeichnung angegeben ist - in Verbindung mit dieser anzubringen.

§ 4. (1) Bei allen Waren, die

1.

ein oder mehrere Süßungsmittel enthalten, ist in Verbindung mit der Sachbezeichnung der Hinweis: „Mit Süßungsmittel(n)“,

2.

sowohl ein oder mehrere Zuckerzusätze als auch ein oder mehrere Süßungsmittel enthalten, ist in Verbindung mit der Sachbezeichnung der Hinweis: „Mit einer Zuckerart (Zuckerarten) und Süßungsmittel(n)“,

3.

Aspartam enthalten, ist der Hinweis: „Enthält eine Phenylalaninquelle“,

4.

mehr als 10% Polyole zugesetzt wurden, ist der Hinweis: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“

(2) Die Angaben gemäß Abs. 1 sind deutlich lesbar, dauerhaft und an gut sichtbarer Stelle,

1.

bei verpackten Waren auf der Verpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, im Versandhandel auch auf den Angebotslisten,

2.

bei unverpackten Waren auf einem Schild, auch Preisverzeichnis, auf oder nahe bei der Ware oder - in Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung - auf Speise- oder Getränkekarten, in sonstigen Fällen auf einem Aushang, den der Letztverbraucher einsehen kann,

3.

Z 2 gilt nicht für die Angaben gemäß Abs. 1 Z 1 und 2, wenn unverpackte Waren von Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung abgegeben werden.

(3) Die Hinweise gemäß Abs. 1 Z 1 und Z 2 sind - sofern eine Sachbezeichnung angegeben ist - in Verbindung mit dieser anzubringen.

§ 5. (1) Die Sachbezeichnung von Tafelsüßen muß mit dem Hinweis versehen sein oder muß lauten: „Tafelsüße auf der Grundlage von

..'', ergänzt durch den oder die Namen der für die Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel.

(2) Die Kennzeichnung von Tafelsüßen, die Polyole oder Aspartam enthalten, muß folgende Hinweise umfassen:

(3) § 4 Abs. 2 gilt sinngemäß.

§ 5. (1) Die Sachbezeichnung von Tafelsüßen muß mit dem Hinweis versehen sein oder muß lauten: „Tafelsüße auf der Grundlage von

..”, ergänzt durch den oder die Namen der für die Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel.

(2) Die Kennzeichnung von Tafelsüßen, die Polyole oder Aspartam enthalten, muß folgende Hinweise umfassen:

(3) § 4 Abs. 2 gilt sinngemäß.

§ 6. Für Süßungsmittel dürfen nur die in Anhang V der Richtlinie Nr. 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ABl. Nr. L 61/1 vom 18. 3. 1995) genannten Trägerstoffe und Trägerlösungsmittel unter den in dieser Richtlinie angeführten Bedingungen verwendet werden.

§ 7. (1) Waren, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung, aber den der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, oder hinsichtlich der Zuckeralkohole den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31. Dezember 1996 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(2) Ausgenommen von Abs. 1 dürfen Waren, die nur hinsichtlich den Anforderungen des § 4 dieser Verordnung nicht entsprechen, aber der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, entsprechen, bis 30. Juni 1997 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(3) Die Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, tritt außer Kraft.

§ 7. (1) Waren, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung, aber den der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, oder hinsichtlich der Zuckeralkohole den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31. Dezember 1996 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(2) Ausgenommen von Abs. 1 dürfen Waren, die nur hinsichtlich den Anforderungen des § 4 dieser Verordnung nicht entsprechen, aber der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, entsprechen, bis 30. Juni 1997 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(3) Die Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, tritt außer Kraft.

(4) Waren, die den unter § 1 Abs. 4 und § 3 genannten Bestimmungen dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

§ 7. (1) Waren, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung, aber den der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, oder hinsichtlich der Zuckeralkohole den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31. Dezember 1996 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(2) Ausgenommen von Abs. 1 dürfen Waren, die nur hinsichtlich den Anforderungen des § 4 dieser Verordnung nicht entsprechen, aber der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, entsprechen, bis 30. Juni 1997 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(3) Die Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, tritt außer Kraft.

(4) Waren, die den unter § 1 Abs. 4 und § 3 genannten Bestimmungen dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(5) Waren, die nicht den Anforderungen der Verordnung BGBl. II Nr. 212/2005, aber der Süßungsmittelverordnung BGBl. Nr. 547/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 42/2002, entsprechen, dürfen bis zum 29. Juli 2005 in Verkehr gebracht und bis zum 29. Juli 2006 in Verkehr belassen werden.

§ 7. (1) Waren, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung, aber den der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, oder hinsichtlich der Zuckeralkohole den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31. Dezember 1996 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(2) Ausgenommen von Abs. 1 dürfen Waren, die nur hinsichtlich den Anforderungen des § 4 dieser Verordnung nicht entsprechen, aber der Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, entsprechen, bis 30. Juni 1997 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(3) Die Verordnung über künstliche Süßstoffe, BGBl. Nr. 625/1988, tritt außer Kraft.

(4) Waren, die den unter § 3 genannten Bestimmungen dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

(5) Waren, die nicht den Anforderungen der Verordnung BGBl. II Nr. 212/2005, aber der Süßungsmittelverordnung BGBl. Nr. 547/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 42/2002, entsprechen, dürfen bis zum 29. Juli 2005 in Verkehr gebracht und bis zum 29. Juli 2006 in Verkehr belassen werden.

§ 8. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

§ 8. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

§ 8. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

§ 8. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

ANHANG I

Nr. EG-Nr. Bezeichnung

```

```

1 E 420 Sorbit

```

i)

Sorbit

```

ii) Sorbitsirup

E 421 Mannit

E 953 Isomalt

E 965 Maltit

```

i)

Maltit

```

ii) Maltitsirup

E 966 Lactit

E 967 Xylit

2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)

3 E 951 Aspartam

4 E 952 Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und

Ca-Salze (Cyclamat)

5 E 954 Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze

(Saccharin)

6 E 957 Thaumatin

7 E 959 Neohesperidin DC

Ware 1 2 3 4 5 6 7

```

```

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

aromatisierte Getränke

auf Wasserbasis 350 600 400 80 30

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte Getränke

auf der Basis von Milch

und Milchprodukten 350 600 400 80 50

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte Getränke

auf Fruchtsaftbasis 350 600 400 80 30

- „Gaseosa'':

nicht-alkoholisches

Getränk auf Wasserbasis,

mit Zusatz von

Kohlensäure,

Süßungsmittel und Aromen 100

- Bier

alkoholfrei bzw. mit

einem Alkoholgehalt von

höchstens 1,2% vol,

„Biere de table/

Tafelbier/Table Beer''

(mit einem

Stammwürzegehalt von

weniger als 6%),

ausgenommen

„Obergäriges

Einfachbier'',

mit einem

Mindestsäuregehalt von

30 Milliäquivalenten

pro Liter,

dunkel nach Art

„oud bruin'' 350 600 80 10

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

aromatisierte

Dessertspeisen auf

Basis von Wasser *1) 350 1000 250 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

Dessertspeisen auf Basis

von Obst, Gemüse, Eiern,

Getreide, Fetten *1) 350 1000 250 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

Zubereitungen auf der

Basis von Milch oder

Milchprodukten *1) 350 1000 250 100 50

- Zuckerwaren ohne

Zuckerzusatz *1) 500 1000 500 500 50 100

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte Erzeugnisse

auf Kakaobasis *1)

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte Süßwaren

auf Kakao- oder

Trockenfruchtbasis *1) 500 2000 500 500 50 100

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte Süßwaren

auf Stärkebasis *1) 1000 2000 500 300 150

- Brennwertvermindertes

oder ohne Zuckerzusatz

hergestelltes

Frühstücksgetreide oder

Frühstückserzeugnisse

auf der Basis von

Getreide *1)

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

Brotaufstriche auf

Kakao-, Milch-,

Trockenfrucht- oder

Fettbasis *1) 1000 1000 500 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte feine

Backwaren *1)

- Eßoblaten 800

- Brennwertvermindertes

oder ohne Zuckerzusatz

hergestelltes Speiseeis *1) 800 800 250 100 50

- Kaugummi ohne

Zuckerzusatz *1) 2000 5500 1500 1200 50 400

- Brennwertverminderte

Konfitüren, Gelees und

Marmeladen *1) 1000 1000 1000 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

Obstkonserven 350 1000 1000 200 50

- Brennwertverminderte

Obst- und

Gemüsezubereitungen 350 1000 250 200 50

- Brennwertverminderte oder

ohne Zuckerzusatz

hergestellte

Obstzubereitungen außer

solchen, die für die

Herstellung von

Getränken auf

Fruchtsaftbasis bestimmt

sind *1)

- Süßsaure Obst- und

Gemüsekonserven 200 300 160 100

- Süßsaure Konserven oder

Halbkonserven von Fischen

und Marinaden von

Fischen, Krustentieren

und Weichtieren 200 300 160 30

- „Snacks'': gesalzene und

trockene

Knabbererzeugnisse auf

der Basis von Stärke oder

Nüssen und Haselnüssen,

vorverpackt und bestimmte

Aromen enthaltend 350 500 100

- Saucen *1) 350 350 160 50

- Senf *1) 350 350 320 50

- Erzeugnisse für besondere

Ernährungszwecke *1)

- Feine Backwaren für

besondere

Ernährungszwecke *1) 1000 1700 1600 170 150

- Vollständige

Zubereitungen, die als

Mahlzeit oder Tagesration

für Übergewichtige

bestimmt sind 450 800 400 240 100

- Vollständige

Zubereitungen und

Ernährungszusätze, die

unter ärztlicher

Kontrolle eingenommen

werden 450 1000 400 200

- Verzehrprodukte/

Nahrungsergänzungs-

mittel/Diätergänzungs-

stoffe in fester Form *1) 500 2000 500 500 100

- Verzehrprodukte/Nahrungs-

ergänzungsmittel/Diäter-

gänzungsstoffe in

flüssiger Form 350 600 400 80 50

- Vitamine und diätetische

Zubereitungen 2000 5500 1200 400

```

```

*1) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4.

Anhang I

```

```

Nr. EG-Nr. Bezeichnung

```

```

1 E 420 Sorbit

```

i)

Sorbit

```

ii) Sorbitsirup

E 421 Mannit

E 953 Isomalt

E 965 Maltit

```

i)

Maltit

```

ii) Maltitsirup

E 966 Lactit

E 967 Xylit

2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)

3 E 951 Aspartam

4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und

Ca-Salze (Cyclamat)

5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze

(Saccharin)

6 E 957 Thaumatin

7 E 959 Neohesperidin DC

```

```

Höchstmengen an Süßungsmitteln in

Ware mg/kg bzw. mg/l 1) *2)

```

```

1 2 3 4 5 6 7

```

```

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

aromatisierte

Getränke auf

Wasserbasis *2)...... 350 600 400 80 30

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Getränke

auf der Basis von

Milch und

Milchprodukten *2)... 350 600 400 80 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Getränke

auf Fruchtsaftbasis

*2).................. 350 600 400 80 30

- „Gaseosa'':

nicht-alkoholisches

Getränk auf

Wasserbasis, mit

Zusatz von

Kohlensäure,

Süßungsmittel und

Aromen *2)........... 100

- Bier

brennwertvermindert

*2).................. 25 25 10

- Bier alkoholfrei bzw.

mit einem

Alkoholgehalt von

höchstens 1,2% vol,

„Biere de table/

Tafelbier/Table

Beer'' (mit einem

Stammwürzegehalt von

weniger als 6%),

ausgenommen

„Obergäriges

Einfachbier'', mit

einem

Mindestsäuregehalt

von

30 Milliäquivalenten

pro Liter, dunkel

nach Art „oud

bruin'' *2).......... 350 600 250 80 10

- Getränke aus einer

Mischung von Bier,

Apfelwein,

Birnenwein,

Spirituosen oder

Wein und

nichtalkoholischen

Getränken,

ausgenommen jenen,

die dem

Weingesetz 1985,

BGBl. Nr. 444 in der

geltenden Fassung,

unterliegen *2)...... 350 600 250 80 30

- Spirituosen mit einem

Alkoholgehalt von

weniger als 15% ..... 350 600 80 30

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

aromatisierte

Dessertspeisen auf

Basis von Wasser .... *3) 350 1000 250 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Dessertspeisen auf

Basis von Obst,

Gemüse, Eiern,

Getreide, Fetten .... *3) 350 1000 250 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Zubereitungen auf der

Basis von Milch oder

Milchprodukten ...... *3) 350 1000 250 100 50

- Zuckerwaren ohne

Zuckerzusatz ........ *3) 500 1000 500 500 50 100

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Erzeugnisse auf

Kakaobasis .......... *3)

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Süßwaren

auf Kakao- oder

Trockenfruchtbasis .. *3) 500 2000 500 500 50 100

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Süßwaren

auf Stärkebasis ..... *3) 1000 2000 500 300 150

- Brennwertverminderte

Süßwaren in Tafelform 500

- ohne Zuckerzusatz

hergestellte sehr

kleine Süßwaren zur

Erfrischung des Atems 2500 6000 2500 3000 400

- stark aromatisierte

Rachenerfrischungs-

pastillen ohne

Zuckerzusatz ........ 2000

- Brennwertvermindertes

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestelltes

Frühstücksgetreide

oder

Frühstückserzeugnisse

auf der Basis von

Getreide ............ *3)

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Frühstückserzeugnisse

mit einem Faseranteil

von mehr als 15% und

einem Kleieanteil von

mindestens 20% ...... 1200 1000 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Brotaufstriche auf

Kakao-, Milch-,

Trockenfrucht- oder

Fettbasis ........... *3) 1000 1000 500 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte feine

Backwaren ........... *3)

- Eßoblaten ........... 2000 800

- Eistüten und Waffeln

ohne Zuckerzusatz ... 2000 800 50

- Brennwertvermindertes

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestelltes

Speiseeis ........... *3) 800 800 250 100 50 50

- Kaugummi ohne

Zuckerzusatz ........ *3) 2000 5500 1500 1200 50 400

- Brennwertverminderte

Konfitüren, Gelees

und Marmeladen ...... *3) 1000 1000 1000 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Obstkonserven ....... 350 1000 1000 200 50

- Brennwertverminderte

Obst- und

Gemüsezubereitungen . 350 1000 250 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Obstzubereitungen

außer solchen, die

für die Herstellung

von Getränken auf

Fruchtsaftbasis

bestimmt sind ....... *3)

- Süßsaure Obst- und

Gemüsekonserven ..... 200 300 160 100

- Süßsaure Konserven

oder Halbkonserven

von Fischen und

Marinaden von

Fischen,

Krustentieren und

Weichtieren ......... 200 300 160 30

- „Snacks'': gesalzene

und trockene

Knabbererzeugnisse

auf der Basis von

Stärke oder Nüssen

und Haselnüssen,

vorverpackt und

bestimmte Aromen

enthaltend .......... 350 500 100 50

- Saucen .............. *3) 350 350 160 50

- Brennwertverminderte

Suppen *2)........... 110 110 110 50

- Feinkostsalat ....... 350 350 160 50

- Senf ................ *3) 350 350 320 50

- Erzeugnisse für

besondere

Ernährungszwecke .... *3)

- Feine Backwaren für

besondere

Ernährungszwecke .... *3) 1000 1700 1600 170 150

- Vollständige

Zubereitungen, die

als Mahlzeit oder

Tagesration für

Übergewichte bestimmt

sind ................ 450 800 400 240 100

- Vollständige

Zubereitungen und

Ernährungszusätze,

die unter ärztlicher

Kontrolle eingenommen

werden .............. 450 1000 400 200 100

- Verzehrprodukte/Nah-

rungsergänzungs-

mittel/Diätergän-

zungsstoffe in fester

Form ................ *3) 500 2000 500 500 100

- Verzehrprodukte/Nah-

rungsergänzungs-

mittel/Diätergän-

zungsstoffe in

flüssiger Form ...... 350 600 400 80 50

*3)

- Verzehrprodukte/Nah-

rungsergänzungs-

mittel/Bestandteile

einer Diät auf

Vitamin-und/oder

Mineralstoffbasis in

Form von Sirup oder

Kautabletten ........ 2000 5500 1250 1200 400 400

```

```

*1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben.

2) Bei den mit 2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf Milligramm pro Liter zu beziehen.

*3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4

Anhang I

```

```

Nr. EG-Nr. Bezeichnung

```

```

1 E 420 Sorbit

```

i)

Sorbit

```

ii) Sorbitsirup

E 421 Mannit

E 953 Isomalt

E 965 Maltit

```

i)

Maltit

```

ii) Maltitsirup

E 966 Lactit

E 967 Xylit

2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)

3 E 951 Aspartam

4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und

Ca-Salze (Cyclamat)

5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze

(Saccharin)

6 E 957 Thaumatin

7 E 959 Neohesperidin DC

```

```

Höchstmengen an Süßungsmitteln in

Ware mg/kg bzw. mg/l 1) *2)

```

```

1 2 3 4 5 6 7

```

```

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

aromatisierte

Getränke auf

Wasserbasis *2)...... 350 600 400 80 30

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Getränke

auf der Basis von

Milch und

Milchprodukten *2)... 350 600 400 80 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Getränke

auf Fruchtsaftbasis

*2).................. 350 600 400 80 30

- „Gaseosa'':

nicht-alkoholisches

Getränk auf

Wasserbasis, mit

Zusatz von

Kohlensäure,

Süßungsmittel und

Aromen *2)........... 100

- Bier

brennwertvermindert

*2).................. 25 25 10

- Bier alkoholfrei bzw.

mit einem

Alkoholgehalt von

höchstens 1,2% vol,

„Biere de

table/Tafelbier/Table

Beer'' (mit einem

Stammwürzegehalt von

weniger als 6 Grad),

ausgenommen

„Obergäriges

Einfachbier'', mit

einem Mindestsäuregehalt

von 30 Milliäquivalenten

pro Liter, dunkel

nach Art „oud bruin''

*4) ................ 350 600 80 10

- Getränke aus einer

Mischung von Bier,

Apfelwein,

Birnenwein,

Spirituosen oder

Wein und

nichtalkoholischen

Getränken,

ausgenommen jenen,

die dem

Weingesetz 1985,

BGBl. Nr. 444 in der

geltenden Fassung,

unterliegen *2)...... 350 600 250 80 30

- Spirituosen mit einem

Alkoholgehalt von

weniger als 15% ..... 350 600 80 30

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

aromatisierte

Dessertspeisen auf

Basis von Wasser .... *3) 350 1000 250 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Dessertspeisen auf

Basis von Obst,

Gemüse, Eiern,

Getreide, Fetten .... *3) 350 1000 250 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Zubereitungen auf der

Basis von Milch oder

Milchprodukten ...... *3) 350 1000 250 100 50

- Zuckerwaren ohne

Zuckerzusatz ........ *3) 500 1000 500 500 50 100

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Erzeugnisse auf

Kakaobasis .......... *3)

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Süßwaren

auf Kakao- oder

Trockenfruchtbasis .. *3) 500 2000 500 500 50 100

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte Süßwaren

auf Stärkebasis ..... *3) 1000 2000 500 300 150

- Brennwertverminderte

Süßwaren in Tafelform 500

- ohne Zuckerzusatz

hergestellte sehr

kleine Süßwaren zur

Erfrischung des Atems 2500 6000 2500 3000 400

- stark aromatisierte

Rachenerfrischungs-

pastillen ohne

Zuckerzusatz ........ 2000

- Brennwertvermindertes

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestelltes

Frühstücksgetreide

oder

Frühstückserzeugnisse

auf der Basis von

Getreide ............ *3)

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Frühstückserzeugnisse

mit einem Faseranteil

von mehr als 15% und

einem Kleieanteil von

mindestens 20% ...... 1200 1000 100 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Brotaufstriche auf

Kakao-, Milch-,

Trockenfrucht- oder

Fettbasis ........... *3) 1000 1000 500 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte feine

Backwaren ........... *3)

- Eßoblaten ........... 2000 800

- Eistüten und Waffeln

ohne Zuckerzusatz ... 2000 800 50

- Brennwertvermindertes

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestelltes

Speiseeis ........... *3) 800 800 250 100 50 50

- Kaugummi ohne

Zuckerzusatz ........ *3) 2000 5500 1500 1200 50 400

- Brennwertverminderte

Konfitüren, Gelees

und Marmeladen ...... *3) 1000 1000 1000 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Obstkonserven ....... 350 1000 1000 200 50

- Brennwertverminderte

Obst- und

Gemüsezubereitungen . 350 1000 250 200 50

- Brennwertverminderte

oder ohne

Zuckerzusatz

hergestellte

Obstzubereitungen

außer solchen, die

für die Herstellung

von Getränken auf

Fruchtsaftbasis

bestimmt sind ....... *3)

- Süßsaure Obst- und

Gemüsekonserven ..... 200 300 160 100

- Süßsaure Konserven

oder Halbkonserven

von Fischen und

Marinaden von

Fischen,

Krustentieren und

Weichtieren ......... 200 300 160 30

- „Snacks'': gesalzene

und trockene

Knabbererzeugnisse

auf der Basis von

Stärke oder Nüssen

und Haselnüssen,

vorverpackt und

bestimmte Aromen

enthaltend .......... 350 500 100 50

- Saucen .............. *3) 350 350 160 50

- Brennwertverminderte

Suppen *2)........... 110 110 110 50

- Feinkostsalat ....... 350 350 160 50

- Senf ................ *3) 350 350 320 50

- Erzeugnisse für

besondere

Ernährungszwecke .... *3)

- Feine Backwaren für

besondere

Ernährungszwecke .... *3) 1000 1700 1600 170 150

- Vollständige

Zubereitungen, die

als Mahlzeit oder

Tagesration für

Übergewichte bestimmt

sind ................ 450 800 400 240 100

- Vollständige

Zubereitungen und

Ernährungszusätze,

die unter ärztlicher

Kontrolle eingenommen

werden .............. 450 1000 400 200 100

- Verzehrprodukte/Nah-

rungsergänzungs-

mittel/Diätergän-

zungsstoffe in fester

Form ................ *3) 500 2000 500 500 100

- Verzehrprodukte/Nah-

rungsergänzungs-

mittel/Diätergän-

zungsstoffe in

flüssiger Form ...... 350 600 400 80 50

*3)

- Verzehrprodukte/Nah-

rungsergänzungs-

mittel/Bestandteile

einer Diät auf

Vitamin-und/oder

Mineralstoffbasis in

Form von Sirup oder

Kautabletten ........ 2000 5500 1250 1200 400 400

```

```

*1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben.

2) Bei den mit 2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf

Milligramm pro Liter zu beziehen.

*3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4

*4) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 5

Anhang I

```


```

1 E 420 Sorbit

```

i)

Sorbit

```

ii) Sorbitsirup

```


```

E 421 Mannit

```


```

E 953 Isomalt

```


```

E 965 Maltit

```

i)

Maltit

```

ii) Maltitsirup

```


```

E 966 Lactit

```


```

E 967 Xylit

```


```

2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)

```


```

3 E 951 Aspartam

```


```

4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze

(Cyclamat)

```


```

5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze

(Saccharin)

```


```

6 E 957 Thaumatin

```


```

7 E 959 Neohesperidin DC

```


```

8 E 955 Sucralose

```


```

9 E 962 *5) Aspartam-Acesulfamsalz

```


```

```


```

Ware Höchstmengen an Süßungsmitteln in mg/kg bzw.

mg/l *1) *2) *5)

```


```

1 2 3 4 5 6 7 8 9

```


```

- Brennwertverminderte 350 600 250 80 30 300 350

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte

aromatisierte Getränke

auf Wasserbasis *2)

```


```

- Brennwertverminderte 350 600 250 80 50 300 350

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte Getränke

auf der Basis von

Milch und

Milchprodukten *2)

```


```

- Brennwertverminderte 350 600 250 80 30 300 350

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte Getränke

auf Fruchtsaftbasis

*2)

```


```

- „Gaseosa”: 100

nicht-alkoholisches

Getränk auf

Wasserbasis, mit

Zusatz von

Kohlensäure,

Süßungsmittel und

Aromen *2)

```


```

- Bier 25 25 10 10 25

brennwertvermindert (b)

*2)

```


```

- Bier alkoholfrei 350 600 80 10 250 350

bzw. mit einem (a)

Alkoholgehalt von

höchstens 1,2% vol;

- „Biere de

table/Tafelbier/Table

Beer” (mit einem

Stammwürzegehalt von

weniger als 6%),

ausgenommen

„Obergäriges

Einfachbier”;

- Bier mit einem

Mindestsäuregehalt von

30 Milliäquivalenten

pro Liter, ausgedrückt

in NaOH;

- dunkles Bier nach

Art „oud bruin”;

für alle Biere gilt

*4)

```


```

- Getränke aus einer 350 600 250 80 30 250 350

Mischung von Bier, (a)

Apfelwein, Birnenwein,

Spirituosen oder Wein

und nichtalkoholischen

Getränken, ausgenommen

jenen, die dem

Weingesetz 1985, BGBl.

Nr. 444 in der

geltenden Fassung,

unterliegen *2)

```


```

- Spirituosen mit 350 600 80 30 250 350

einem Alkoholgehalt (a)

von weniger als 15%

```


```

- Brennwertverminderte *3) 350 1000 250 100 50 400 350

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte

aromatisierte

Dessertspeisen auf

Basis von Wasser

```


```

- Brennwertverminderte *3) 350 1000 250 100 50 400 350

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte

Dessertspeisen auf

Basis von Obst,

Gemüse, Eiern,

Getreide, Fetten

```


```

- Brennwertverminderte *3) 350 1000 250 100 50 400 350

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte

Zubereitungen auf der

Basis von Milch oder

Milchprodukten

```


```

- Zuckerwaren ohne *3) 500 1000 500 50 100 1000 500

Zuckerzusatz (a)

```


```

- Brennwertverminderte *3)

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

Erzeugnisse auf

Kakaobasis

```


```

- Brennwertverminderte *3) 500 2000 500 50 100 800 500

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte Süßwaren

auf Kakao- oder

Trockenfruchtbasis

```


```

- Brennwertverminderte *3) 1000 2000 300 150 1000 1000

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte Süßwaren

auf Stärkebasis

```


```

- Brennwertverminderte 500 200

Süßwaren in Tafelform

```


```

- ohne Zuckerzusatz 2500 6000 3000 400 2400 2500

hergestellte sehr (a)

kleine Süßwaren zur

Erfrischung des Atems

```


```

- stark aromatisierte 2000 1000

Rachenerfrischungs-

pastillen ohne

Zuckerzusatz

```


```

- Brennwert- *3)

vermindertes oder ohne

Zuckerzusatz

hergestelltes

Frühstücksgetreide

oder

Frühstückserzeugnisse

auf der Basis von

Getreide

```


```

- Brennwertverminderte 1200 1000 100 50 400 1000

oder ohne Zuckerzusatz (b)

hergestellte

Frühstückserzeugnisse

mit einem Faseranteil

von mehr als 15% und

einem Kleieanteil von

mindestens 20%

```


```

- Brennwertverminderte *3) 1000 1000 500 200 50 400 1000

oder ohne Zuckerzusatz (b)

hergestellte

Brotaufstriche auf

Kakao-, Milch-,

Trockenfrucht- oder

Fettbasis

```


```

- Brennwertverminderte *3)

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte feine

Backwaren

```


```

- Essoblaten 2000 1000 800 800 1000

(b)

```


```

- Eistüten und Waffeln 2000 800 50 800

ohne Zuckerzusatz

```


```

- Brennwert- *3) 800 800 100 50 50 320 800

vermindertes oder ohne (b)

Zuckerzusatz

hergestelltes

Speiseeis

```


```

- Kaugummi ohne *3) 2000 5500 1200 50 400 3000 2000

Zuckerzusatz (a)

```


```

- Brennwertverminderte *3) 1000 1000 1000 200 50 400 1000

Konfitüren, Gelees und (b)

Marmeladen

```


```

- Brennwertverminderte 350 1000 1000 200 50 400 350

oder ohne Zuckerzusatz (a)

hergestellte

Obstkonserven

```


```

- Brennwertverminderte 350 1000 250 200 50 400 350

Obst- und (a)

Gemüsezubereitungen

```


```

- Brennwertverminderte *3)

oder ohne Zuckerzusatz

hergestellte

Obstzubereitungen

außer solchen, die für

die Herstellung von

Getränken auf

Fruchtsaftbasis

bestimmt sind

```


```

- Süßsaure Obst- und 200 300 160 100 180 200

Gemüsekonserven (a)

```


```

- Süßsaure Konserven 200 300 160 30 120 200

oder Halbkonserven von (a)

Fischen und Marinaden

von Fischen,

Krustentieren und

Weichtieren

```


```

- „Snacks“: gesalzene 350 500 100 50 200 500

und trockene (b)

Knabbererzeugnisse auf

der Basis von Stärke

oder Nüssen und

Haselnüssen,

vorverpackt und

bestimmte Aromen

enthaltend

```


```

- Saucen *3) 350 350 160 50 450 350

(b)

```


```

- Brennwertverminderte 110 110 110 50 45 110

Suppen *2) (b)

```


```

- Feinkostsalat 350 350 160 50 140 350

(b)

```


```

- Senf *3) 350 350 320 50 140 350

(b)

```


```

- Erzeugnisse für *3)

besondere

Ernährungszwecke

```


```

- Feine Backwaren für *3) 1000 1700 1600 170 150 700 1000

besondere (a)

Ernährungszwecke

```


```

- Lebensmittel für 450 800 400 240 100 320 450

kalorienarme Ernährung (a)

zur

Gewichtsverringerung

gemäß der Verordnung

über Lebensmittel für

kalorienarme Ernährung

zur

Gewichtsverringerung,

BGBl. II Nr. 112/1998

idgF

```


```

- Diätetische 450 1000 400 200 100 400 450

Lebensmittel für (a)

besondere medizinische

Zwecke gemäß der

Verordnung über

diätetische

Lebensmittel für

besondere medizinische

Zwecke, BGBl. II

Nr. 416/2000 idgF

```


```

- Nahrungsergänzungs- *3) 500 2000 500 500 100 800 350

mittel gemäß der (a)

Nahrungsergänzungs-

mittelverordnung-NEMV,

BGBl. II Nr. 88/2004

idgF, in fester Form

```


```

- Nahrungsergänzungs- 350 600 400 80 50 240 350

mittel gemäß der (a)

Nahrungsergänzungs-

mittelverordnung-NEMV,

BGBl. II Nr. 88/2004

idgF, in flüssiger

Form

```


```

- Nahrungsergänzungs- 2000 5500 1250 1200 400 400 2400 2000

mittel gemäß der (a)

Nahrungsergänzungs-

mittelverordnung-NEMV,

BGBl. II Nr. 88/2004

idgF, auf Vitamin-

und/oder

Mineralstoffbasis in

Form von Sirup oder

Kautabletten

```


```

*1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben.

2) Bei den mit 2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf

Milligramm pro Liter zu beziehen.

*3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4

*4) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 5

*5) Die Verwendungshöchstmengen für Aspartam-Acesulfamsalz werden von den Verwendungshöchstmengen für die beiden Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet. Die Verwendungshöchstmengen sowohl für Aspartam (E 951) als auch für Acesulfam K (E 950) dürfen durch die Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder in Verbindung mit E 950 oder E 951 nicht überschritten werden. Die in dieser Tabelle angegebenen Grenzwerte beziehen sich entweder auf Acesulfam-K-Äquivalente (durch (a) gekennzeichnet) oder auf Aspartam-Äquivalente (durch (b) gekennzeichnet).


1 E 420 Sorbit i) Sorbit ii) Sorbitsirup
E 421 Mannit
E 953 Isomalt
E 965 Maltit i) Maltit ii) Maltitsirup
E 966 Lactit
E 967 Xylit
E 968 Erythrit
2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)
3 E 951 Aspartam
4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze (Cyclamat)
5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze (Saccharin)
6 E 957 Thaumatin
7 E 959 Neohesperidin DC
8 E 955 Sucralose
9 E 962 *5) Aspartam-Acesulfamsalz
Ware Höchstmengen an Süßungsmitteln in mg/kg bzw. mg/l 1) 2) *5)
--- --- ---
1 2
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf Fruchtsaftbasis *2) 350
- ,,Gaseosa'': nicht-alkoholisches Getränk auf Wasserbasis, mit Zusatz von Kohlensäure, Süßungsmittel und Aromen *2)
- Bier brennwertvermindert *2) 25
- Bier alkoholfrei bzw. mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2% vol; - „Biere de table/Tafelbier/Table Beer'' (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen ,,Obergäriges Einfachbier''; - Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten pro Liter, ausgedrückt in NaOH; - dunkles Bier nach Art ,,oud bruin''; für alle Biere gilt *4) 350
- Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nichtalkoholischen Getränken, ausgenommen jenen, die dem Weingesetz 1985, BGBl. Nr. 444 in der geltenden Fassung, unterliegen *2) 350
- Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Basis von Wasser *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf Basis von Obst, Gemüse, Eiern, Getreide, Fetten *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch oder Milchprodukten *3) 350
- Zuckerwaren ohne Zuckerzu- satz *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Erzeugnisse auf Kakaobasis *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis *3) 1000
- Brennwertverminderte Süßwaren in Tafelform 500
- ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems 2500
- stark aromatisierte Rachenerfrischungs- pastillen ohne Zuckerzusatz
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Frühstücksgetreide oder Frühstückserzeugnisse auf der Basis von Getreide *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstückserzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15% und einem Kleieanteil von mindestens 20% 1200
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte feine Backwaren *3)
- Essoblaten 2000
- Eistüten und Waffeln ohne Zuckerzusatz 2000
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis *3) 800
- Kaugummi ohne Zuckerzusatz *3) 2000
- Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven 350
- Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstzubereitungen außer solchen, die für die Herstellung von Getränken auf Fruchtsaftbasis bestimmt sind *3)
- Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven 200
- Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren 200
- „Snacks“: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend 350
- Saucen *3) 350
- Brennwertverminderte Suppen *2) 110
- Feinkostsalat 350
- Senf *3) 350
- Erzeugnisse für besondere Ernährungszwecke *3)
- Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke *3) 1000
- Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung gemäß der Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, BGBl. II Nr. 112/1998 idgF 450
- Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, BGBl. II Nr. 416/2000 idgF 450
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in fester Form *3) 500
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in flüssiger Form 350
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 2000
1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben. 2) Bei den mit 2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf Milligramm pro Liter zu beziehen. 3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4 4) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 5 5) Die Verwendungshöchstmengen für Aspartam-Acesulfamsalz werden von den Verwendungshöchstmengen für die beiden Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet. Die Verwendungshöchstmengen sowohl für Aspartam (E 951) als auch für Acesulfam K (E 950) dürfen durch die Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder in Verbindung mit E 950 oder E 951 nicht überschritten werden. Die in dieser Tabelle angegebenen Grenzwerte beziehen sich entweder auf Acesulfam-K-Äquivalente (durch (a) gekennzeichnet) oder auf Aspartam-Äquivalente (durch (b) gekennzeichnet).
--- --- ---
1 E 420 Sorbit i) Sorbit ii) Sorbitsirup
E 421 Mannit
E 953 Isomalt
E 965 Maltit i) Maltit ii) Maltitsirup
E 966 Lactit
E 967 Xylit
E 968 Erythrit
2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)
3 E 951 Aspartam
4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze (Cyclamat)
5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze (Saccharin)
6 E 957 Thaumatin
7 E 959 Neohesperidin DC
8 E 955 Sucralose
9 E 962 *5) Aspartam-Acesulfamsalz
10 E 961 Neotam
Ware Höchstmengen an Süßungsmitteln in mg/kg bzw. mg/l 1) 2) *5)
--- --- ---
1 2
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milchprodukten *2) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf Fruchtsaftbasis *2) 350
-,,Gaseosa'': nicht-alkoholisches Getränk auf Wasserbasis, mit Zusatz von Kohlensäure, Süßungsmittel und Aromen *2)
- Bier brennwertvermindert *2) 25
- Bier alkoholfrei bzw. mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2% vol; - „Biere de table/Tafelbier/Table Beer'' (mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 %), ausgenommen,,Obergäriges Einfachbier''; - Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten pro Liter, ausgedrückt in NaOH; - dunkles Bier nach Art,,oud bruin''; für alle Biere gilt *4) 350
- Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nichtalkoholischen Getränken, ausgenommen jenen, die dem Weingesetz 1985, BGBl. Nr. 444 in der geltenden Fassung, unterliegen *2) 350
- Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Basis von Wasser *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf Basis von Obst, Gemüse, Eiern, Getreide, Fetten *3) 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch oder Milchprodukten *3) 350
- Zuckerwaren ohne Zuckerzu- satz *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Erzeugnisse auf Kakaobasis *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis *3) 500
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis *3) 1000
- Brennwertverminderte Süßwaren in Tafelform 500
- ohne Zuckerzusatz hergestellte sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems 2500
- stark aromatisierte Rachenerfrischungs- pastillen ohne Zuckerzusatz
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Frühstücksgetreide oder Frühstückserzeugnisse auf der Basis von Getreide *3)
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstückserzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15% und einem Kleieanteil von mindestens 20% 1200
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte feine Backwaren *3)
- Essoblaten 2000
- Eistüten und Waffeln ohne Zuckerzusatz 2000
- Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis *3) 800
- Kaugummi ohne Zuckerzusatz *3) 2000
- Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen *3) 1000
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven 350
- Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen 350
- Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstzubereitungen außer solchen, die für die Herstellung von Getränken auf Fruchtsaftbasis bestimmt sind *3)
- Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven 200
- Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krustentieren und Weichtieren 200
- „Snacks“: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend 350
- Saucen *3) 350
- Brennwertverminderte Suppen *2) 110
- Feinkostsalat 350
- Senf *3) 350
- Erzeugnisse für besondere Ernährungszwecke *3)
- Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke *3) 1000
- Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung gemäß der Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, BGBl. II Nr. 112/1998 idgF 450
- Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, BGBl. II Nr. 416/2000 idgF 450
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in fester Form *3) 500
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in flüssiger Form 350
- Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 2000
1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben. 2) Bei den mit 2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf Milligramm pro Liter zu beziehen. 3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4 4) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 5 5) Die Verwendungshöchstmengen für Aspartam-Acesulfamsalz werden von den Verwendungshöchstmengen für die beiden Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet. Die Verwendungshöchstmengen sowohl für Aspartam (E 951) als auch für Acesulfam K (E 950) dürfen durch die Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder in Verbindung mit E 950 oder E 951 nicht überschritten werden. Die in dieser Tabelle angegebenen Grenzwerte beziehen sich entweder auf Acesulfam-K-Äquivalente (durch (a) gekennzeichnet) oder auf Aspartam-Äquivalente (durch (b) gekennzeichnet).
EG-Nr. Name Lebensmittel
--- --- ---
„E 961 Neotam
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Getränke auf Wasserbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke auf der Basis von Milch und Milcherzeugnissen oder auf Fruchtsaftbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Zubereitungen auf der Basis von Milch und Milcherzeugnissen
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Obst und Gemüse
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
Snacks: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen und Haselnüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend
Süßwaren ohne Zuckerzusatz
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süßwaren auf Stärkebasis
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz Essoblaten
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mindestens 20 %
Ohne Zuckerzusatz hergestellte, sehr kleine Süßwaren zur Erfrischung des Atems
Stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen ohne Zuckerzusatz
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
Brennwertverminderte Süßwaren in Tablettenform
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht-alkoholischen Getränken, ausgenommen jenen, die dem Weingesetz 2009, BGBl. I Nr. 111/2009 idgF, unterliegen
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Vol.-%
Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Vol.-%
„Bière de table/Tafelbier/Table beer“ (mit einem Stammwürzgehalt von weniger als 6 %), ausgenommen „obergäriges Einfachbier“
Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH
Dunkles Bier der Art „oud bruin“
Brennwertvermindertes Bier
Brennwertvermindertes oder ohne Zuckerzusatz hergestelltes Speiseeis
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Obstkonserven
Brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen
Brennwertverminderte Obst- und Gemüsezubereitungen
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven
Feinkostsalat
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fisch und Fischmarinaden, Krustentieren und Weichtieren
Brennwertverminderte Suppen
Saucen
Senf
Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung gemäß der Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, BGBl. II Nr. 112/1998 idgF
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, BGBl. II Nr. 416/2000 idgF
Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in flüssiger Form
Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in fester Form
Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten

ANHANG II

E 420 (i) - SORBIT

Synonyme D-Glucit, D-Sorbitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Glucitol

Einecs 200-61-5

E-Nummer E 420 (i)

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,17

Gehalt Enthält nicht weniger als 97,0% Zuckeralkohole

und nicht weniger als 91,0% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der

Strukturformel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, bei der „n'' eine ganze Zahl

ist

Beschreibung Flockiges oder körniges, ,weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol

schwer löslich

B. Schmelzbereich 88 Grad C-102 Grad C

C. Sorbitmono-

benzyliden-

derivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

Synonyme D-Glucitsirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Sorbitsirup, der durch Hydrierung von

Glucosesirup entsteht, setzt sich aus

D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden

zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich

vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden

zusammen, die durch Hydrierung von

Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem

Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt

werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von

Zuckeralkohol, wobei n = 4 ist, können

vorhanden sein. Zuckeralkohole sind

Verbindungen mit der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei

der „n'' eine ganze Zahl ist.

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 420 (ii)

Gehalt Enthält nicht weniger als 69% feste Substanzen

und nicht weniger als 50% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Klare, farblose, wäßrige Lösung mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Mischbar mit Wasser, Glyzerin und

Prophylenglycol

B. Sorbitmonoben-

zylidenderivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 421 - MANNIT

Synonyme D-Mannitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

E-Nummer E 421

Chemische Formel C tief 6 H 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,2

Gehalt Enthält nicht weniger als 96,0% D-Nannitol,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer löslich in

Ethanol, praktisch unlöslich in Chloroform

und Ether

B. Schmelzbereich 165 Grad C-169 Grad C mit Erweichung bei einer

niedrigeren Temperatur

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,3% (105 Grad C, 4 Stunden)

pH-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung

werden mit 10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

20

Spezifische Drehung (Alpha)D

Die spezifische Drehung in einer Boratlösung,

berechnet in bezug auf die Trockensubstanz,

beträgt 23 Grad und 25 Grad

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1,0%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 70 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 953 - ISOMALT

Synonyme hydrierte Isomaltulose hydrierte Palatinose

Definition

Chemische

Bezeichnung Isomalt ist eine Mischung von:

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit (GPS) und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat (GPM)

Einecs

E-Nummer E 953

Chemische

Formel D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: C tief 12 H tief 24 O tief 11

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: C tief 12 H tief 24 O

tief 11.2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: 344,32

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: 380,32

Gehalt Enthält nicht weniger als 95% der Mischung von

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchlose, weiße, kristalline, leicht

hygroskopische Substanz mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol unlöslich

B. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D zwischen + 90 Grad und + 92 Grad

(4% g/v)

C. Schmelzbereich 145 Grad C-150 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 7% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 1,5%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (i) - MALTIT

Synonyme D-Maltit, hydrierte Maltose, Maltitil

Definition

Chemische

Bezeichnung Alpha-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

Einecs 209-567-0

E-Nummer E 965 (i)

Chemische Formel C tief 12 H 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,31

Gehalt Nicht weniger als 98,0% D-Maltit C tief 12 H

tief 24 O tief 11, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, in Ethanol schwer

löslich

B. Schmelzbereich 148 Grad C-151 Grad C

C. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D = + 105,5 Grad bis + 108,5 Grad

(5% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (ii) - MALTITSIRUP

Synonyme Hydrierter Maltose-/Glucosesirup, hydrierter

Glucosesirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Eine Mischung, die hauptsächlich aus Maltit

mit Sorbit und hydrierten Oligo- und

Polysacchariden besteht. Sie wird durch die

katalytische Hydrierung von Glucosesirup mit

hohem Maltosegehalt hergestellt. Im Handel

wird das Erzeugnis sowohl als Sirup als auch

in fester Form angeboten

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 965 (ii)

Gehalt Die folgenden Bereiche beziehen sich auf die

Trockensubstanz:

Maltit nicht weniger als 50%

Sorbit nicht mehr als 8%

Maltotriose nicht mehr als 25%

Hydrierte

Polysaccharide, die

mehr als drei Glucose-

oder Gluciteinheiten

enthalten nicht mehr als 30%

Beschreibung Farblose und geruchlose, klare viskose

Flüssigkeit oder weiße kristalline Masse mit

süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Dünnschicht-

chromatographie Prüfung durch Dünnschichtchromatographie unter

Verwendung einer Platte, die mit einer 0,25 mm

dicken Schicht von chromatographischem

Silicagel überzogen ist

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 966 - LACTIT

Synonyme Lactitol, Lactobiosit

Definition

Chemische

Bezeichnung 4-0-Beta-D-Galactopyranosyl-D-glucit

Einecs 209-566-5

E-Nummer E 966

Chemische Formel C tief 12 H tief 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,32

Gehalt Nicht weniger als 95%, bezogen auf die

Trockenmasse

Beschreibung Kristallines Pulver oder farblose Lösung mit

süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse

treten als Anhydrate, Monohydrate und

Dihydrate auf

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser

B. Spezifische 25

Drehung (Alpha)D = + 13 Grad bis + 16 Grad, berechnet

auf die Trockensubstanz (10% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Kristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5%

(Karl-Fischer-Verfahren)

Andere Polyole Nicht mehr als 2,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 967 - XYLIT

Synonyme Xylitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Xylit

Einecs 201-788-0

E-Nummer E 967

Chemische Formel C tief 5 H tief 12 O tief 5

Relative

Molekülmasse 152,15

Gehalt Nicht mehr als 98,5%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver, praktisch

geruchlos mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Schmelzbereich 92 Grad C-96 Grad C

C. pH-Wert 5,0-7,0 (10% g/v wäßrige Lösung)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5%. Eine Probe von 0,5 g ist

in einem Vakuum über Phosphor bei 60 Grad C

4 Stunden lang zu trocknen

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als

Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

Sonstige

mehrwertige

Alkohole Nicht mehr als 1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 950 - ACESULFAM-K

Synonyme Acesulfam, Kaliumsalz von 3,4-Dihydro-6-

methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Definition

Chemische

Bezeichnung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Kaliumsalz

Einecs 259-715-3

E-Nummer E 950

Chemische Formel C tief 4 H tief 4 NO tief 4 SK

Relative

Molekülmasse 201,24

Gehalt Nicht mehr als 99% von C tief 4 H tief 4 NO

tief 4 SK, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchloses, weißes, kristallines Pulver mit

intensivem süßem Geschmack. Etwa 200mal so süß

wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, sehr schwer löslich

in Ethanol

B. Ultraviolett-

Absorption Maximum bei 227 +- 2 nm (10 mg/1 000 ml

Wasser)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Fluorid Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 951 - ASPARTAM

Synonyme Aspartyl-phenylalanin-methylester

Definition

Chemische

Bezeichnung N-L-Alpha Aspartyl-L-phenylalanin-1-

methylester

3-amino-N-(Alpha-carboxy-phenethyl)-

succinamidsäure-N-methylester.

Einecs 245-261-3

E-Nummer E 951

Chemische Formel C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5

Relative

Molekülmasse 294,31

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%

von C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit

intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß

wie Saccharose)

Merkmale

Löslichkeit In Wasser und Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 4,5% (105 Grad C, 4 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

pH-Wert Zwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)

Absorption Die Durchlässigkeit einer 1%igen Lösung in

2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von

2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer

1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten

Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht

weniger als 0,95, was einer Absorption von

nicht mehr als etwa 0,022 entspricht

20

Spezifische Drehung (Alpha) D: + 14,5 Grad bis + 16,5 Grad,

bezogen auf die Trockenmasse

Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der

Probelösung 4%ig in 15 n Ameisensäure zu

bestimmen

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

5-Benzyl-3,6-dioxo-

2-piperazinessig-

säure Nicht mehr als 1,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

E 952 - CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE UND IHRE Na- UND Ca-SALZE

I. CYCLOHEXYLAMIDSÄURE

Synonyme Cyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat,

Cylaminsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Cyclohexansulfamidsäure,

Cyclohexylaminosulfonsäure

Einecs 202-898-1

E-Nummer E 952

Chemische Formel C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 179,24

Gehalt Cyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger

als 98% und nicht mehr als das Äquivalent von

102% von C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Ein praktisch farbloses, weißes, kristallines

Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so

süß wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser und in Ethanol löslich

B. Fällungstest Eine 2%ige Lösung ist mit Salzsäure

anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren

Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen

und bei einer eventuell auftretenden Trübung

oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung

ist 1 ml 10%ige Natriumnitritlösung

hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße

Ausfällung

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als

Selen, bezogen auf die Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexylamin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

II. NATRIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Natriumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Natriumcyclohexansulfamat,

Natriumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-348-9

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S und das

Dihydrat C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S.

2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 201,22, berechnet auf die Trockensubstanz

237,22, berechnet auf das Hydrat

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%,

bezogen auf die Trockensubstanz Dihydrat:

nicht weniger als 84%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol praktisch

unlöslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: nicht mehr als 15,2% (105 Grad C,

2 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

III. CALCIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Calciumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Calciumcyclohexansulfamat,

Calciumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-349-4

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 12 H tief 24 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 432,57

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 101%,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, farblose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: Nicht mehr als 8,5% (140 Grad C,

4 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 954 - SACCHARIN UND SEINE Na-, K- UND Ca-SALZE

I. SACCHARIN

Definition

Chemische

Bezeichnung 3-Oxo-2,3dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid

Einecs 201-321-0

E-Nummer E 954

Chemische Formel C tief 7 H tief 5 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 183,18

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als

101,0% von C tief 7 H tief 5 NO tief 3 O,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem,

aromatischem Geruch, das selbst bei großer

Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa

300 bis 500mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser schwer löslich, in basischen

Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Schmelzbereich 226 Grad C-230 Grad C

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure und

Salizylsäure 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, werden

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzugefügt. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

II. SACCHARIN-NATRIUM

Synonyme Natriumsaccharinat, Natriumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Natrium-o-benzosulfimid

Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfo-

nazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natrium-

salz-dihydrat

Einecs 204-886-1

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 241,19

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als 101%

von C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines,

effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit

schwachem Geruch, mit intensivem, süßem

Geschmack, selbst in stark verdünnten

Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie

Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 15% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

III. SACCHARIN-CALCIUM

Synonyme Saccharin, Calciumsalz von Saccharin, Calcium

saccharinat

Definition

Chemische

Bezeichnung Calcium-o-benzosulfimid

Calciumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-

calciumsalz-hydrat (2:7)

Einecs 229-349-9

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 14 H tief 8 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.3 1/2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 467,48

Gehalt Nicht weniger als 95% von C tief 14 H tief 8

CaN tief 2 O tief 6 S tief 2, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 13,5% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisier-

bare Stoffe Fehlen

IV. SACCHARIN-KALIUM

Synonyme Kalium-Saccharinat, Kaliumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Kalium-o-Benzosulfimid

Kaliumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

Kaliumsalz von

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat

Einecs

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 KNO tief 3S.H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 239,77

Gehalt Nicht weniger als 99% von C tief 7 H tief 4

KNO tief 3 S, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 8% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annäherand (Anm.: richtig:

annähernd) molaren Lösung von Eisenchlorid in

Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine

Ausfällung noch eine violette Farbe auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

E 957 - THAUMATIN

Synonyme

Definition

Chemische

Bezeichnung Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser

gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der

Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und

besteht im wesentlichen aus den Proteinen

Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen

Mengen von Derivaten der pflanzlichen

Bestandteile des Ausgangsmaterials

Einecs 258-822-2

E-Nummer E 957

Chemische Formel Polypeptid von 207 Aminosäuren

Relative

Molekülmasse Thaumatin I 22209

Thaumatin II 22293

Gehalt Nicht weniger als 16% Stickstoff, bezogen auf

die Trockensubstanz, was nicht weniger als

94% Proteine (N x 5,8) entspricht.

Beschreibung Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv

süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so

süß wie Saccharose.

Merkmale

Löslichkeit In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 9% (105 Grad C bis zum

konstanten Gewicht)

Kohlenhydrate Nicht mehr als 3,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 2,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Aluminium Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Mikrobiologische

Kriterien Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens

1 000/g

Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

Synonyme Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC,

Hesperetin,

Dihydrochalcon-4'Beta-neohesperidosid,

Neohesperidin DC

Definition

Chemische

Bezeichnung 2-0-Alpha-L-Rhamnopyranosyl-4,Beta-D-gluco-

pyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch

katalytisches Hydrieren von Neohesperidin

gewonnen

Einecs 243-978-6

E-Nummer E 959

Chemische Formel C tief 28 H tief 36 O tief 15

Relative

Molekülmasse 612,6

Gehalt Nicht weniger als 96%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver

mit einem charakteristischen, intensiven süßen

Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser

schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch

unlöslich

B. UV-Absorption Maximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml

Methanol)

C. Neu-Test Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml

Methanol gelöst und 1 ml einer 1%igen Lösung

von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol

hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 11% (105 Grad C, 3 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

ANHANG II

E 420 (i) - SORBIT

Synonyme D-Glucit, D-Sorbitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Glucitol

Einecs 200-61-5

E-Nummer E 420 (i)

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,17

Gehalt Enthält nicht weniger als 97,0% Zuckeralkohole

und nicht weniger als 91,0% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der

Strukturformel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, bei der „n'' eine ganze Zahl

ist

Beschreibung Flockiges oder körniges, ,weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol

schwer löslich

B. Schmelzbereich 88 Grad C-102 Grad C

C. Sorbitmono-

benzyliden-

derivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

Synonyme D-Glucitsirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Sorbitsirup, der durch Hydrierung von

Glucosesirup entsteht, setzt sich aus

D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden

zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich

vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden

zusammen, die durch Hydrierung von

Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem

Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt

werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von

Zuckeralkohol, wobei n = 4 ist, können

vorhanden sein. Zuckeralkohole sind

Verbindungen mit der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei

der „n'' eine ganze Zahl ist.

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 420 (ii)

Gehalt Enthält nicht weniger als 69% feste Substanzen

und nicht weniger als 50% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Klare, farblose, wäßrige Lösung mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Mischbar mit Wasser, Glyzerin und

Prophylenglycol

B. Sorbitmonoben-

zylidenderivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 421 - MANNIT

Synonyme D-Mannitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

E-Nummer E 421

Chemische Formel C tief 6 H 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,2

Gehalt Enthält nicht weniger als 96,0% D-Nannitol,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer löslich in

Ethanol, praktisch unlöslich in Chloroform

und Ether

B. Schmelzbereich 165 Grad C-169 Grad C mit Erweichung bei einer

niedrigeren Temperatur

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,3% (105 Grad C, 4 Stunden)

pH-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung

werden mit 10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

20

Spezifische Drehung (Alpha)D

Die spezifische Drehung in einer Boratlösung,

berechnet in bezug auf die Trockensubstanz,

beträgt 23 Grad und 25 Grad

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1,0%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 70 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 953 - ISOMALT

Synonyme hydrierte Isomaltulose hydrierte Palatinose

Definition

Chemische

Bezeichnung Isomalt ist eine Mischung von:

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit (GPS) und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat (GPM)

Einecs

E-Nummer E 953

Chemische

Formel D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: C tief 12 H tief 24 O tief 11

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: C tief 12 H tief 24 O

tief 11.2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse D-Glucopyra-

nosyl-1,6-D-

Sorbit: 344,32

D-Glucopyra-

nosyl-1,1-D-

mannit-

dihydrat: 380,32

Gehalt Enthält nicht weniger als 95% der Mischung von

D-Glucopyranosyl-1,6-D-Sorbit und

D-Glucopyranosyl-1,1-D-mannit-dihydrat,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchlose, weiße, kristalline, leicht

hygroskopische Substanz mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol unlöslich

B. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D zwischen + 90 Grad und + 92 Grad

(4% g/v)

C. Schmelzbereich 145 Grad C-150 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 7% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 1,5%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (i) - MALTIT

Synonyme D-Maltit, hydrierte Maltose, Maltitil

Definition

Chemische

Bezeichnung Alpha-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

Einecs 209-567-0

E-Nummer E 965 (i)

Chemische Formel C tief 12 H 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,31

Gehalt Nicht weniger als 98,0% D-Maltit C tief 12 H

tief 24 O tief 11, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, in Ethanol schwer

löslich

B. Schmelzbereich 148 Grad C-151 Grad C

C. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D = + 105,5 Grad bis + 108,5 Grad

(5% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (ii) - MALTITSIRUP

Synonyme Hydrierter Maltose-/Glucosesirup, hydrierter

Glucosesirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Eine Mischung, die hauptsächlich aus Maltit

mit Sorbit und hydrierten Oligo- und

Polysacchariden besteht. Sie wird durch die

katalytische Hydrierung von Glucosesirup mit

hohem Maltosegehalt hergestellt. Im Handel

wird das Erzeugnis sowohl als Sirup als auch

in fester Form angeboten

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 965 (ii)

Gehalt Die folgenden Bereiche beziehen sich auf die

Trockensubstanz:

Maltit nicht weniger als 50%

Sorbit nicht mehr als 8%

Maltotriose nicht mehr als 25%

Hydrierte

Polysaccharide, die

mehr als drei Glucose-

oder Gluciteinheiten

enthalten nicht mehr als 30%

Beschreibung Farblose und geruchlose, klare viskose

Flüssigkeit oder weiße kristalline Masse mit

süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Dünnschicht-

chromatographie Prüfung durch Dünnschichtchromatographie unter

Verwendung einer Platte, die mit einer 0,25 mm

dicken Schicht von chromatographischem

Silicagel überzogen ist

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 966 - LACTIT

Synonyme Lactitol, Lactobiosit

Definition

Chemische

Bezeichnung 4-0-Beta-D-Galactopyranosyl-D-glucit

Einecs 209-566-5

E-Nummer E 966

Chemische Formel C tief 12 H tief 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,32

Gehalt Nicht weniger als 95%, bezogen auf die

Trockenmasse

Beschreibung Kristallines Pulver oder farblose Lösung mit

süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse

treten als Anhydrate, Monohydrate und

Dihydrate auf

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser

B. Spezifische 25

Drehung (Alpha)D = + 13 Grad bis + 16 Grad, berechnet

auf die Trockensubstanz (10% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Kristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5%

(Karl-Fischer-Verfahren)

Andere Polyole Nicht mehr als 2,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 967 - XYLIT

Synonyme Xylitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Xylit

Einecs 201-788-0

E-Nummer E 967

Chemische Formel C tief 5 H tief 12 O tief 5

Relative

Molekülmasse 152,15

Gehalt Nicht mehr als 98,5%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver, praktisch

geruchlos mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Schmelzbereich 92 Grad C-96 Grad C

C. pH-Wert 5,0-7,0 (10% g/v wäßrige Lösung)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5%. Eine Probe von 0,5 g ist

in einem Vakuum über Phosphor bei 60 Grad C

4 Stunden lang zu trocknen

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als

Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

Sonstige

mehrwertige

Alkohole Nicht mehr als 1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 950 - ACESULFAM-K

Synonyme Acesulfam, Kaliumsalz von 3,4-Dihydro-6-

methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Nicht weniger als 99% von C4H4NO4SK, bezogen

auf die Trockensubstanz

Definition

Chemische

Bezeichnung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Kaliumsalz

Einecs 259-715-3

E-Nummer E 950

Chemische Formel C tief 4 H tief 4 NO tief 4 SK

Relative

Molekülmasse 201,24

Gehalt Nicht mehr als 99% von C tief 4 H tief 4 NO

tief 4 SK, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchloses, weißes, kristallines Pulver mit

intensivem süßem Geschmack. Etwa 200mal so süß

wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, sehr schwer löslich

in Ethanol

B. Ultraviolett-

Absorption Maximum bei 227 +- 2 nm (10 mg/1 000 ml

Wasser)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Fluorid Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 951 - ASPARTAM

Synonyme Aspartyl-phenylalanin-methylester

Definition

Chemische

Bezeichnung N-L-Alpha Aspartyl-L-phenylalanin-1-

methylester

3-amino-N-(Alpha-carboxy-phenethyl)-

succinamidsäure-N-methylester.

Einecs 245-261-3

E-Nummer E 951

Chemische Formel C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5

Relative

Molekülmasse 294,31

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%

von C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit

intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß

wie Saccharose)

Merkmale

Löslichkeit In Wasser und Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 4,5% (105 Grad C, 4 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

pH-Wert Zwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)

Absorption Die Durchlässigkeit einer 1%igen Lösung in

2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von

2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer

1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten

Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht

weniger als 0,95, was einer Absorption von

nicht mehr als etwa 0,022 entspricht

20

Spezifische Drehung (Alpha) D: + 14,5 Grad bis + 16,5 Grad,

bezogen auf die Trockenmasse

Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der

Probelösung 4%ig in 15 n Ameisensäure zu

bestimmen

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

5-Benzyl-3,6-dioxo-

2-piperazinessig-

säure Nicht mehr als 1,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

E 952 - CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE UND IHRE Na- UND Ca-SALZE

I. CYCLOHEXYLAMIDSÄURE

Synonyme Cyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat,

Cylaminsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Cyclohexansulfamidsäure,

Cyclohexylaminosulfonsäure

Einecs 202-898-1

E-Nummer E 952

Chemische Formel C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 179,24

Gehalt Cyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger

als 98% und nicht mehr als das Äquivalent von

102% von C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Ein praktisch farbloses, weißes, kristallines

Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so

süß wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser und in Ethanol löslich

B. Fällungstest Eine 2%ige Lösung ist mit Salzsäure

anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren

Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen

und bei einer eventuell auftretenden Trübung

oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung

ist 1 ml 10%ige Natriumnitritlösung

hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße

Ausfällung

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als

Selen, bezogen auf die Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexylamin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

II. NATRIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Natriumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Natriumcyclohexansulfamat,

Natriumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-348-9

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S und das

Dihydrat C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S.

2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 201,22, berechnet auf die Trockensubstanz

237,22, berechnet auf das Hydrat

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%,

bezogen auf die Trockensubstanz Dihydrat:

nicht weniger als 84%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol praktisch

unlöslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: nicht mehr als 15,2% (105 Grad C,

2 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

III. CALCIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Calciumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Calciumcyclohexansulfamat,

Calciumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-349-4

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 12 H tief 24 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 432,57

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 101%,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, farblose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: Nicht mehr als 8,5% (140 Grad C,

4 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 954 - SACCHARIN UND SEINE Na-, K- UND Ca-SALZE

I. SACCHARIN

Definition

Chemische

Bezeichnung 3-Oxo-2,3dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid

Einecs 201-321-0

E-Nummer E 954

Chemische Formel C tief 7 H tief 5 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 183,18

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als

101,0% von C tief 7 H tief 5 NO tief 3 O,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem,

aromatischem Geruch, das selbst bei großer

Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa

300 bis 500mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser schwer löslich, in basischen

Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Schmelzbereich 226 Grad C-230 Grad C

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure und

Salizylsäure 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, werden

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzugefügt. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

II. SACCHARIN-NATRIUM

Synonyme Natriumsaccharinat, Natriumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Natrium-o-benzosulfimid

Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfo-

nazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natrium-

salz-dihydrat

Einecs 204-886-1

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 241,19

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als 101%

von C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines,

effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit

schwachem Geruch, mit intensivem, süßem

Geschmack, selbst in stark verdünnten

Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie

Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 15% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

III. SACCHARIN-CALCIUM

Synonyme Saccharin, Calciumsalz von Saccharin, Calcium

saccharinat

Definition

Chemische

Bezeichnung Calcium-o-benzosulfimid

Calciumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-

calciumsalz-hydrat (2:7)

Einecs 229-349-9

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 14 H tief 8 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.3 1/2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 467,48

Gehalt Nicht weniger als 95% von C tief 14 H tief 8

CaN tief 2 O tief 6 S tief 2, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 13,5% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisier-

bare Stoffe Fehlen

IV. SACCHARIN-KALIUM

Synonyme Kalium-Saccharinat, Kaliumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Kalium-o-Benzosulfimid

Kaliumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

Kaliumsalz von

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat

Einecs

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 KNO tief 3S.H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 239,77

Gehalt Nicht weniger als 99% von C tief 7 H tief 4

KNO tief 3 S, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 8% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annäherand (Anm.: richtig:

annähernd) molaren Lösung von Eisenchlorid in

Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine

Ausfällung noch eine violette Farbe auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

E 957 - THAUMATIN

Synonyme

Definition

Chemische

Bezeichnung Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser

gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der

Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und

besteht im wesentlichen aus den Proteinen

Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen

Mengen von Derivaten der pflanzlichen

Bestandteile des Ausgangsmaterials

Einecs 258-822-2

E-Nummer E 957

Chemische Formel Polypeptid von 207 Aminosäuren

Relative

Molekülmasse Thaumatin I 22209

Thaumatin II 22293

Gehalt Nicht weniger als 16% Stickstoff, bezogen auf

die Trockensubstanz, was nicht weniger als

94% Proteine (N x 5,8) entspricht.

Beschreibung Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv

süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so

süß wie Saccharose.

Merkmale

Löslichkeit In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 9% (105 Grad C bis zum

konstanten Gewicht)

Kohlenhydrate Nicht mehr als 3,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 2,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Aluminium Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Mikrobiologische

Kriterien Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens

1 000/g

Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

Synonyme Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC,

Hesperetin,

Dihydrochalcon-4'Beta-neohesperidosid,

Neohesperidin DC

Definition

Chemische

Bezeichnung 2-0-Alpha-L-Rhamnopyranosyl-4,Beta-D-gluco-

pyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch

katalytisches Hydrieren von Neohesperidin

gewonnen

Einecs 243-978-6

E-Nummer E 959

Chemische Formel C tief 28 H tief 36 O tief 15

Relative

Molekülmasse 612,6

Gehalt Nicht weniger als 96%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver

mit einem charakteristischen, intensiven süßen

Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser

schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch

unlöslich

B. UV-Absorption Maximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml

Methanol)

C. Neu-Test Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml

Methanol gelöst und 1 ml einer 1%igen Lösung

von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol

hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 11% (105 Grad C, 3 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

ANHANG II

E 420 (i) - SORBIT

Synonyme D-Glucit, D-Sorbitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Glucitol

Einecs 200-61-5

E-Nummer E 420 (i)

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,17

Gehalt Enthält nicht weniger als 97,0% Zuckeralkohole

und nicht weniger als 91,0% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der

Strukturformel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, bei der „n'' eine ganze Zahl

ist

Beschreibung Flockiges oder körniges, ,weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol

schwer löslich

B. Schmelzbereich 88 Grad C-102 Grad C

C. Sorbitmono-

benzyliden-

derivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

Synonyme D-Glucitsirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Sorbitsirup, der durch Hydrierung von

Glucosesirup entsteht, setzt sich aus

D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden

zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich

vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden

zusammen, die durch Hydrierung von

Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem

Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt

werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von

Zuckeralkohol, wobei n = 4 ist, können

vorhanden sein. Zuckeralkohole sind

Verbindungen mit der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei

der „n'' eine ganze Zahl ist.

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 420 (ii)

Gehalt Enthält nicht weniger als 69% feste Substanzen

und nicht weniger als 50% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Klare, farblose, wäßrige Lösung mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Mischbar mit Wasser, Glyzerin und

Prophylenglycol

B. Sorbitmonoben-

zylidenderivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 421 - MANNIT

Synonyme D-Mannitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

E-Nummer E 421

Chemische Formel C tief 6 H 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,2

Gehalt Enthält nicht weniger als 96,0% D-Nannitol,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer löslich in

Ethanol, praktisch unlöslich in Chloroform

und Ether

B. Schmelzbereich 165 Grad C-169 Grad C mit Erweichung bei einer

niedrigeren Temperatur

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,3% (105 Grad C, 4 Stunden)

pH-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung

werden mit 10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

20

Spezifische Drehung (Alpha)D

Die spezifische Drehung in einer Boratlösung,

berechnet in bezug auf die Trockensubstanz,

beträgt 23 Grad und 25 Grad

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1,0%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 70 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 953-ISOMALT

Synonyme Hydrierte Isomaltulose, hydrierte

Palatinose

Definition

Chemische Bezeichnung Isomalt ist ein Gemisch hydrierter

Mono- und Disaccharide, dessen wichtigste

Bestandteile folgende Disaccharide sind:

6-O-Alpha-Glucopyranosyl-D-sorbit (1,6-GPS)

und

1-O-Alpha-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat

(1,1-GPM)

Chemische Formel 6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit:

C12H24O11

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat:

C12H24O112H2O

Relative Molekülmasse 6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit:

344,32

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat:

380,32

Gehalt Besteht zu mindestens 98% aus hydrierten

Mono- und Disacchariden und zu mindestens

86% aus einem Gemisch von

6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit und

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchlose, weiße, leicht hygroskopische,

kristalline Masse

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol sehr schwach

löslich

B. Dünnschicht- Nachweis durch Dünnschichtchromatographie

chromatographie mit einer etwa 0,2 mm dünnen Schicht

chromatographischen Kieselgels. Die

wichtigsten Flecken im Chromatogramm

stammen von 1,1-GPM und 1,6-GPS.

Reinheit

Wasser Nicht mehr als 7% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05%, bezogen auf die

Trockensubstanz

D-Mannit Nicht mehr als 3%

D-Sorbit Nicht mehr als 6%

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als

Glucose, bezogen auf die Trockensubstanz

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

(als Pb) Trockensubstanz

E 965 (i) - MALTIT

Synonyme D-Maltit, hydrierte Maltose, Maltitil

Definition

Chemische

Bezeichnung Alpha-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

Einecs 209-567-0

E-Nummer E 965 (i)

Chemische Formel C tief 12 H 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,31

Gehalt Nicht weniger als 98,0% D-Maltit C tief 12 H

tief 24 O tief 11, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, in Ethanol schwer

löslich

B. Schmelzbereich 148 Grad C-151 Grad C

C. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D = + 105,5 Grad bis + 108,5 Grad

(5% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (ii) - MALTITSIRUP

Synonyme Hydrierter Maltose-/Glucosesirup, hydrierter

Glucosesirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Eine Mischung, die hauptsächlich aus Maltit

mit Sorbit und hydrierten Oligo- und

Polysacchariden besteht. Sie wird durch die

katalytische Hydrierung von Glucosesirup mit

hohem Maltosegehalt hergestellt. Im Handel

wird das Erzeugnis sowohl als Sirup als auch

in fester Form angeboten

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 965 (ii)

Gehalt Die folgenden Bereiche beziehen sich auf die

Trockensubstanz:

Maltit nicht weniger als 50%

Sorbit nicht mehr als 8%

Maltotriose nicht mehr als 25%

Hydrierte

Polysaccharide, die

mehr als drei Glucose-

oder Gluciteinheiten

enthalten nicht mehr als 30%

Beschreibung Farblose und geruchlose, klare viskose

Flüssigkeit oder weiße kristalline Masse mit

süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Dünnschicht-

chromatographie Prüfung durch Dünnschichtchromatographie unter

Verwendung einer Platte, die mit einer 0,25 mm

dicken Schicht von chromatographischem

Silicagel überzogen ist

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 966 - LACTIT

Synonyme Lactitol, Lactobiosit

Definition

Chemische

Bezeichnung 4-0-Beta-D-Galactopyranosyl-D-glucit

Einecs 209-566-5

E-Nummer E 966

Chemische Formel C tief 12 H tief 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,32

Gehalt Nicht weniger als 95%, bezogen auf die

Trockenmasse

Beschreibung Kristallines Pulver oder farblose Lösung mit

süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse

treten als Anhydrate, Monohydrate und

Dihydrate auf

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser

B. Spezifische 25

Drehung (Alpha)D = + 13 Grad bis + 16 Grad, berechnet

auf die Trockensubstanz (10% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Kristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5%

(Karl-Fischer-Verfahren)

Andere Polyole Nicht mehr als 2,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 967 - XYLIT

Synonyme Xylitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Xylit

Einecs 201-788-0

E-Nummer E 967

Chemische Formel C tief 5 H tief 12 O tief 5

Relative

Molekülmasse 152,15

Gehalt Nicht mehr als 98,5%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver, praktisch

geruchlos mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Schmelzbereich 92 Grad C-96 Grad C

C. pH-Wert 5,0-7,0 (10% g/v wäßrige Lösung)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5%. Eine Probe von 0,5 g ist

in einem Vakuum über Phosphor bei 60 Grad C

4 Stunden lang zu trocknen

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als

Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

Sonstige

mehrwertige

Alkohole Nicht mehr als 1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 950 - ACESULFAM-K

Synonyme Acesulfam, Kaliumsalz von 3,4-Dihydro-6-

methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Nicht weniger als 99% von C4H4NO4SK, bezogen

auf die Trockensubstanz

Definition

Chemische

Bezeichnung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Kaliumsalz

Einecs 259-715-3

E-Nummer E 950

Chemische Formel C tief 4 H tief 4 NO tief 4 SK

Relative

Molekülmasse 201,24

Gehalt Nicht mehr als 99% von C tief 4 H tief 4 NO

tief 4 SK, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchloses, weißes, kristallines Pulver mit

intensivem süßem Geschmack. Etwa 200mal so süß

wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, sehr schwer löslich

in Ethanol

B. Ultraviolett-

Absorption Maximum bei 227 +- 2 nm (10 mg/1 000 ml

Wasser)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Fluorid Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 951 - ASPARTAM

Synonyme Aspartyl-phenylalanin-methylester

Definition

Chemische

Bezeichnung N-L-Alpha Aspartyl-L-phenylalanin-1-

methylester

3-amino-N-(Alpha-carboxy-phenethyl)-

succinamidsäure-N-methylester.

Einecs 245-261-3

E-Nummer E 951

Chemische Formel C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5

Relative

Molekülmasse 294,31

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%

von C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit

intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß

wie Saccharose)

Merkmale

Löslichkeit In Wasser und Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 4,5% (105 Grad C, 4 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

pH-Wert Zwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)

Absorption Die Durchlässigkeit einer 1%igen Lösung in

2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von

2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer

1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten

Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht

weniger als 0,95, was einer Absorption von

nicht mehr als etwa 0,022 entspricht

20

Spezifische Drehung (Alpha) D: + 14,5 Grad bis + 16,5 Grad,

bezogen auf die Trockenmasse

Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der

Probelösung 4%ig in 15 n Ameisensäure zu

bestimmen

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

5-Benzyl-3,6-dioxo-

2-piperazinessig-

säure Nicht mehr als 1,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

E 952 - CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE UND IHRE Na- UND Ca-SALZE

I. CYCLOHEXYLAMIDSÄURE

Synonyme Cyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat,

Cylaminsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Cyclohexansulfamidsäure,

Cyclohexylaminosulfonsäure

Einecs 202-898-1

E-Nummer E 952

Chemische Formel C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 179,24

Gehalt Cyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger

als 98% und nicht mehr als das Äquivalent von

102% von C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Ein praktisch farbloses, weißes, kristallines

Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so

süß wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser und in Ethanol löslich

B. Fällungstest Eine 2%ige Lösung ist mit Salzsäure

anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren

Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen

und bei einer eventuell auftretenden Trübung

oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung

ist 1 ml 10%ige Natriumnitritlösung

hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße

Ausfällung

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als

Selen, bezogen auf die Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexylamin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

II. NATRIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Natriumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Natriumcyclohexansulfamat,

Natriumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-348-9

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S und das

Dihydrat C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S.

2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 201,22, berechnet auf die Trockensubstanz

237,22, berechnet auf das Hydrat

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%,

bezogen auf die Trockensubstanz Dihydrat:

nicht weniger als 84%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol praktisch

unlöslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: nicht mehr als 15,2% (105 Grad C,

2 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

III. CALCIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Calciumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Calciumcyclohexansulfamat,

Calciumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-349-4

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 12 H tief 24 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 432,57

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 101%,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, farblose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: Nicht mehr als 8,5% (140 Grad C,

4 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 954 - SACCHARIN UND SEINE Na-, K- UND Ca-SALZE

I. SACCHARIN

Definition

Chemische

Bezeichnung 3-Oxo-2,3dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid

Einecs 201-321-0

E-Nummer E 954

Chemische Formel C tief 7 H tief 5 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 183,18

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als

101,0% von C tief 7 H tief 5 NO tief 3 O,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem,

aromatischem Geruch, das selbst bei großer

Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa

300 bis 500mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser schwer löslich, in basischen

Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Schmelzbereich 226 Grad C-230 Grad C

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure und

Salizylsäure 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, werden

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzugefügt. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

II. SACCHARIN-NATRIUM

Synonyme Natriumsaccharinat, Natriumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Natrium-o-benzosulfimid

Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfo-

nazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natrium-

salz-dihydrat

Einecs 204-886-1

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 241,19

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als 101%

von C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines,

effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit

schwachem Geruch, mit intensivem, süßem

Geschmack, selbst in stark verdünnten

Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie

Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 15% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

III. SACCHARIN-CALCIUM

Synonyme Saccharin, Calciumsalz von Saccharin, Calcium

saccharinat

Definition

Chemische

Bezeichnung Calcium-o-benzosulfimid

Calciumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-

calciumsalz-hydrat (2:7)

Einecs 229-349-9

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 14 H tief 8 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.3 1/2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 467,48

Gehalt Nicht weniger als 95% von C tief 14 H tief 8

CaN tief 2 O tief 6 S tief 2, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 13,5% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisier-

bare Stoffe Fehlen

IV. SACCHARIN-KALIUM

Synonyme Kalium-Saccharinat, Kaliumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Kalium-o-Benzosulfimid

Kaliumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

Kaliumsalz von

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat

Einecs

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 KNO tief 3S.H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 239,77

Gehalt Nicht weniger als 99% von C tief 7 H tief 4

KNO tief 3 S, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 8% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annäherand (Anm.: richtig:

annähernd) molaren Lösung von Eisenchlorid in

Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine

Ausfällung noch eine violette Farbe auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

E 957 - THAUMATIN

Synonyme

Definition

Chemische

Bezeichnung Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser

gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der

Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und

besteht im wesentlichen aus den Proteinen

Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen

Mengen von Derivaten der pflanzlichen

Bestandteile des Ausgangsmaterials

Einecs 258-822-2

E-Nummer E 957

Chemische Formel Polypeptid von 207 Aminosäuren

Relative

Molekülmasse Thaumatin I 22209

Thaumatin II 22293

Gehalt Nicht weniger als 16% Stickstoff, bezogen auf

die Trockensubstanz, was nicht weniger als

94% Proteine (N x 5,8) entspricht.

Beschreibung Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv

süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so

süß wie Saccharose.

Merkmale

Löslichkeit In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 9% (105 Grad C bis zum

konstanten Gewicht)

Kohlenhydrate Nicht mehr als 3,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 2,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Aluminium Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Mikrobiologische

Kriterien Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens

1 000/g

Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

Synonyme Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC,

Hesperetin,

Dihydrochalcon-4'Beta-neohesperidosid,

Neohesperidin DC

Definition

Chemische

Bezeichnung 2-0-Alpha-L-Rhamnopyranosyl-4,Beta-D-gluco-

pyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch

katalytisches Hydrieren von Neohesperidin

gewonnen

Einecs 243-978-6

E-Nummer E 959

Chemische Formel C tief 28 H tief 36 O tief 15

Relative

Molekülmasse 612,6

Gehalt Nicht weniger als 96%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver

mit einem charakteristischen, intensiven süßen

Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser

schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch

unlöslich

B. UV-Absorption Maximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml

Methanol)

C. Neu-Test Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml

Methanol gelöst und 1 ml einer 1%igen Lösung

von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol

hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 11% (105 Grad C, 3 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

ANHANG II

E 420 (i) - SORBIT

Synonyme D-Glucit, D-Sorbitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Glucitol

Einecs 200-61-5

E-Nummer E 420 (i)

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,17

Gehalt Enthält nicht weniger als 97,0% Zuckeralkohole

und nicht weniger als 91,0% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der

Strukturformel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, bei der „n” eine ganze Zahl

ist

Beschreibung Flockiges oder körniges, ,weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol

schwer löslich

B. Schmelzbereich 88 Grad C-102 Grad C

C. Sorbitmono-

benzyliden-

derivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

Synonyme D-Glucitsirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Sorbitsirup, der durch Hydrierung von

Glucosesirup entsteht, setzt sich aus

D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden

zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich

vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden

zusammen, die durch Hydrierung von

Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem

Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt

werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von

Zuckeralkohol, wobei n = 4 ist, können

vorhanden sein. Zuckeralkohole sind

Verbindungen mit der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei

der „n” eine ganze Zahl ist.

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 420 (ii)

Gehalt Enthält nicht weniger als 69% feste Substanzen

und nicht weniger als 50% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Klare, farblose, wäßrige Lösung mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Mischbar mit Wasser, Glyzerin und

Prophylenglycol

B. Sorbitmonoben-

zylidenderivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 421 MANNIT

```

1.

Mannit

```

Synonyme D-Mannitol

Definition Gewonnen durch katalytische

Hydrierung von glukose- und/oder

fruktosehaltigen Kohlehydratlösungen

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Molekulargewicht 182,2

Gehalt Mindestens 96,0% D-Mannitol und

höchstens 102% bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses kristallines

Pulver

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer

löslich in Ethanol, praktisch

unlöslich in Ether

B. Schmelzbereich 164-169 °C

C. Dünnschicht-

chromatographie Besteht Prüfung

D. Spezifische

Drehung [Alpha] hoch 20 tief D: + 23° zu

25° (Boratlösung)

E. ph-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten

Kaliumchloridlösung werden mit

10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der

pH-Wert gemessen

Reinheit

Trocknungsverlust Höchstens 0,3% (105 °C, 4 Stunden)

Reduzierende

Zucker Höchstens 0,3% (als Dextrose)

Gesamtzucker Höchstens 1% (als Dextrose)

Sulfatasche Höchstens 0,1%

Chloride Höchstens 70 mg/kg

Sulfate Höchstens 100 mg/kg

Nickel Höchstens 2 mg/kg

Blei Höchstens 1 mg/kg

```

2.

Durch Fermentation

```

gewonnenes Mannit

Synonyme D-Mannitol

Definition Gewonnen durch diskontinuierliche

Fermentation unter aeroben

Bedingungen mit Hilfe einer

konventionellen Art der Hefe

Zygosaccharomyces rouxii

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Molekulargewicht 182,2

Gehalt Mindestens 99%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines

Pulver

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer

löslich in Ethanol, praktisch

unlöslich in Ether

B. Schmelzbereich 164-169 °C

C. Dünnschicht-

chromatographie Besteht Prüfung

D. Spezifische

Drehung [Alpha] hoch 20 tief D: + 23° bis

+ 25° (Boratlösung)

E. pH-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten

Kaliumchloridlösung werden mit

10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der

pH-Wert gemessen

Reinheit

Arabitol Höchstens 0,3%

Trocknungsverlust Höchstens 0,3% (105 °C, 4 Stunden)

Reduzierende

Zucker Höchstens 0,3% (als Dextrose)

Gesamtzucker Höchstens 1% (als Dextrose)

Sulfatasche Höchstens 0,1%

Chloride Höchstens 70 mg/kg

Sulfate Höchstens 100 mg/kg

Blei Höchstens 1 mg/kg

Aerobe mesophile

Bakterien Höchstens 10 hoch 3 g

Coliforme Fehlen in 10 g

Salmonella Fehlen in 10 g

E. coli Fehlen in 10 g

Staphylococcus

aureus Fehlen in 10 g

Pseudomonas

aeruginosa Fehlen in 10 g

Schimmel Höchstens 100/g

Hefe Höchstens 100/g

E 953-ISOMALT

Synonyme Hydrierte Isomaltulose, hydrierte

Palatinose

Definition

Chemische Bezeichnung Isomalt ist ein Gemisch hydrierter

Mono- und Disaccharide, dessen wichtigste

Bestandteile folgende Disaccharide sind:

6-O-Alpha-Glucopyranosyl-D-sorbit (1,6-GPS)

und

1-O-Alpha-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat

(1,1-GPM)

Chemische Formel 6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit:

C12H24O11

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat:

C12H24O112H2O

Relative Molekülmasse 6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit:

344,32

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat:

380,32

Gehalt Besteht zu mindestens 98% aus hydrierten

Mono- und Disacchariden und zu mindestens

86% aus einem Gemisch von

6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit und

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchlose, weiße, leicht hygroskopische,

kristalline Masse

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol sehr schwach

löslich

B. Dünnschicht- Nachweis durch Dünnschichtchromatographie

chromatographie mit einer etwa 0,2 mm dünnen Schicht

chromatographischen Kieselgels. Die

wichtigsten Flecken im Chromatogramm

stammen von 1,1-GPM und 1,6-GPS.

Reinheit

Wasser Nicht mehr als 7% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05%, bezogen auf die

Trockensubstanz

D-Mannit Nicht mehr als 3%

D-Sorbit Nicht mehr als 6%

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als

Glucose, bezogen auf die Trockensubstanz

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

(als Pb) Trockensubstanz

E 965 (i) - MALTIT

Synonyme D-Maltit, hydrierte Maltose, Maltitil

Definition

Chemische

Bezeichnung Alpha-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

Einecs 209-567-0

E-Nummer E 965 (i)

Chemische Formel C tief 12 H 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,31

Gehalt Nicht weniger als 98,0% D-Maltit C tief 12 H

tief 24 O tief 11, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, in Ethanol schwer

löslich

B. Schmelzbereich 148 Grad C-151 Grad C

C. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D = + 105,5 Grad bis + 108,5 Grad

(5% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (ii) MALTITSIRUP

Synonyme Hydrierter maltosereicher

Glucosesirup, hydrierter Glucosesirup

Definition Gemisch, bestehend vorwiegend aus

Maltit mit Sorbit und hydrierten

Oligo- und Polysacchariden. Er wird

durch katalytische Hydrierung von

maltosereichem Glucosesirup

hergestellt. Im Handel als Sirup und

in fester Form erhältlich

Gehalt Enthält nicht weniger als 99%

hydrierte Saccharide insgesamt,

bezogen auf die Trockenmasse, und

nicht weniger als 50% Maltit, bezogen

auf die Trockenmasse

Beschreibung Farb- und geruchlose klare visköse

Flüssigkeit oder weisse kristalline

Masse

Merkmale

A. Löslichkeit Stark löslich in Wasser, schwach

löslich in Ethanol

B. Dünnschicht- Test wird bestanden

chromatographie

Reinheit

Wasser Nicht mehr als 31% (Karl Fischer)

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3% (als Glucose)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg

Sulfat Nicht mehr als 100 mg/kg

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg

E 966 - LACTIT

Synonyme Lactitol, Lactobiosit

Definition

Chemische

Bezeichnung 4-0-Beta-D-Galactopyranosyl-D-glucit

Einecs 209-566-5

E-Nummer E 966

Chemische Formel C tief 12 H tief 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,32

Gehalt Nicht weniger als 95%, bezogen auf die

Trockenmasse

Beschreibung Kristallines Pulver oder farblose Lösung mit

süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse

treten als Anhydrate, Monohydrate und

Dihydrate auf

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser

B. Spezifische 25

Drehung (Alpha)D = + 13 Grad bis + 16 Grad, berechnet

auf die Trockensubstanz (10% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Kristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5%

(Karl-Fischer-Verfahren)

Andere Polyole Nicht mehr als 2,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 967 - XYLIT

Synonyme Xylitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Xylit

Einecs 201-788-0

E-Nummer E 967

Chemische Formel C tief 5 H tief 12 O tief 5

Relative

Molekülmasse 152,15

Gehalt Nicht mehr als 98,5%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver, praktisch

geruchlos mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Schmelzbereich 92 Grad C-96 Grad C

C. pH-Wert 5,0-7,0 (10% g/v wäßrige Lösung)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5%. Eine Probe von 0,5 g ist

in einem Vakuum über Phosphor bei 60 Grad C

4 Stunden lang zu trocknen

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als

Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

Sonstige

mehrwertige

Alkohole Nicht mehr als 1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 950 ACESULFAM-K

Synonyme Acesulfam, Kaliumsalz von

3,4-Didhydro-6-methyl-1,2,3-

oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Definition

Chemische

Bezeichnung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4(3H)-

on-2,2-dioxid-Kaliumsalz

Einecs 259-715-3

Chemische Formel C tief 4 H tief 4 KNO tief 4 S

Molekulargewicht 201,24

Gehalt Mindestens 99% von C tief 4

H tief 4 KNO tief 4 S, bezogen auf

die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchloses, weißes, kristallines

Pulver. Etwa 200-mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, sehr

schwer löslich in Ethanol

B. Ultraviolett-

Absorption Maximum bei 227 +- 2 nm

(10 mg/1 000 ml Wasser)

C. Positive Prüfung Besteht Prüfung (zur Prüfung des

auf Kalium Rückstands sind 2 g der Probe zu

entzünden)

D. Fällungstest Einige Tropfen einer 10%igen

Natriumnitrocobaltat (III)-Lösung

werden mit einer Lösung von 0,2 g

der Probe in 2 ml Essigsäure und

2 ml Wasser gemicht. Es bildet

sich eine gelbe Ausfällung

Reinheit

Trocknungsverlust Höchstens 1% (105 °C, 2 Stunden)

Organische

Verunreinigungen Besteht Prüfung auf 20 mg/kg

UV-aktive Bestandteile

Fluorid Höchstens 3 mg/kg

Blei Höchstens 1 mg/kg

E 951 - ASPARTAM

Synonyme Aspartyl-phenylalanin-methylester

Definition

Chemische

Bezeichnung N-L-Alpha Aspartyl-L-phenylalanin-1-

methylester

3-amino-N-(Alpha-carboxy-phenethyl)-

succinamidsäure-N-methylester.

Einecs 245-261-3

E-Nummer E 951

Chemische Formel C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5

Relative

Molekülmasse 294,31

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%

von C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit

intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß

wie Saccharose)

Merkmale

Löslichkeit In Wasser und Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 4,5% (105 Grad C, 4 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

pH-Wert Zwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)

Absorption Die Durchlässigkeit einer 1%igen Lösung in

2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von

2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer

1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten

Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht

weniger als 0,95, was einer Absorption von

nicht mehr als etwa 0,022 entspricht

20

Spezifische Drehung (Alpha) D: + 14,5 Grad bis + 16,5 Grad,

bezogen auf die Trockenmasse

Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der

Probelösung 4%ig in 15 n Ameisensäure zu

bestimmen

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

5-Benzyl-3,6-dioxo-

2-piperazinessig-

säure Nicht mehr als 1,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

E 952 - CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE UND IHRE Na- UND Ca-SALZE

I. CYCLOHEXYLAMIDSÄURE

Synonyme Cyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat,

Cylaminsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Cyclohexansulfamidsäure,

Cyclohexylaminosulfonsäure

Einecs 202-898-1

E-Nummer E 952

Chemische Formel C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 179,24

Gehalt Cyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger

als 98% und nicht mehr als das Äquivalent von

102% von C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Ein praktisch farbloses, weißes, kristallines

Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so

süß wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser und in Ethanol löslich

B. Fällungstest Eine 2%ige Lösung ist mit Salzsäure

anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren

Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen

und bei einer eventuell auftretenden Trübung

oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung

ist 1 ml 10%ige Natriumnitritlösung

hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße

Ausfällung

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als

Selen, bezogen auf die Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexylamin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

II. NATRIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Natriumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Natriumcyclohexansulfamat,

Natriumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-348-9

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S und das

Dihydrat C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S.

2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 201,22, berechnet auf die Trockensubstanz

237,22, berechnet auf das Hydrat

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%,

bezogen auf die Trockensubstanz Dihydrat:

nicht weniger als 84%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol praktisch

unlöslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: nicht mehr als 15,2% (105 Grad C,

2 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

III. CALCIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Calciumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Calciumcyclohexansulfamat,

Calciumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-349-4

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 12 H tief 24 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 432,57

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 101%,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, farblose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: Nicht mehr als 8,5% (140 Grad C,

4 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 954 - SACCHARIN UND SEINE Na-, K- UND Ca-SALZE

I. SACCHARIN

Definition

Chemische

Bezeichnung 3-Oxo-2,3dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid

Einecs 201-321-0

E-Nummer E 954

Chemische Formel C tief 7 H tief 5 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 183,18

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als

101,0% von C tief 7 H tief 5 NO tief 3 O,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem,

aromatischem Geruch, das selbst bei großer

Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa

300 bis 500mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser schwer löslich, in basischen

Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Schmelzbereich 226 Grad C-230 Grad C

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure und

Salizylsäure 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, werden

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzugefügt. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

II. SACCHARIN-NATRIUM

Synonyme Natriumsaccharinat, Natriumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Natrium-o-benzosulfimid

Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfo-

nazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natrium-

salz-dihydrat

Einecs 204-886-1

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 241,19

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als 101%

von C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines,

effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit

schwachem Geruch, mit intensivem, süßem

Geschmack, selbst in stark verdünnten

Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie

Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 15% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

III. SACCHARIN-CALCIUM

Synonyme Saccharin, Calciumsalz von Saccharin, Calcium

saccharinat

Definition

Chemische

Bezeichnung Calcium-o-benzosulfimid

Calciumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-

calciumsalz-hydrat (2:7)

Einecs 229-349-9

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 14 H tief 8 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.3 1/2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 467,48

Gehalt Nicht weniger als 95% von C tief 14 H tief 8

CaN tief 2 O tief 6 S tief 2, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 13,5% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisier-

bare Stoffe Fehlen

IV. SACCHARIN-KALIUM

Synonyme Kalium-Saccharinat, Kaliumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Kalium-o-Benzosulfimid

Kaliumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

Kaliumsalz von

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat

Einecs

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 KNO tief 3S.H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 239,77

Gehalt Nicht weniger als 99% von C tief 7 H tief 4

KNO tief 3 S, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 8% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annäherand (Anm.: richtig:

annähernd) molaren Lösung von Eisenchlorid in

Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine

Ausfällung noch eine violette Farbe auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

E 957 - THAUMATIN

Synonyme

Definition

Chemische

Bezeichnung Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser

gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der

Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und

besteht im wesentlichen aus den Proteinen

Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen

Mengen von Derivaten der pflanzlichen

Bestandteile des Ausgangsmaterials

Einecs 258-822-2

E-Nummer E 957

Chemische Formel Polypeptid von 207 Aminosäuren

Relative

Molekülmasse Thaumatin I 22209

Thaumatin II 22293

Gehalt Nicht weniger als 16% Stickstoff, bezogen auf

die Trockensubstanz, was nicht weniger als

94% Proteine (N x 5,8) entspricht.

Beschreibung Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv

süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so

süß wie Saccharose.

Merkmale

Löslichkeit In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 9% (105 Grad C bis zum

konstanten Gewicht)

Kohlenhydrate Nicht mehr als 3,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 2,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Aluminium Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Mikrobiologische

Kriterien Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens

1 000/g

Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

Synonyme Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC,

Hesperetin,

Dihydrochalcon-4`Beta-neohesperidosid,

Neohesperidin DC

Definition

Chemische

Bezeichnung 2-0-Alpha-L-Rhamnopyranosyl-4,Beta-D-gluco-

pyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch

katalytisches Hydrieren von Neohesperidin

gewonnen

Einecs 243-978-6

E-Nummer E 959

Chemische Formel C tief 28 H tief 36 O tief 15

Relative

Molekülmasse 612,6

Gehalt Nicht weniger als 96%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver

mit einem charakteristischen, intensiven süßen

Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser

schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch

unlöslich

B. UV-Absorption Maximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml

Methanol)

C. Neu-Test Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml

Methanol gelöst und 1 ml einer 1%igen Lösung

von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol

hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 11% (105 Grad C, 3 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

ANHANG II

E 420 (i) - SORBIT

Synonyme D-Glucit, D-Sorbitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Glucitol

Einecs 200-61-5

E-Nummer E 420 (i)

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Relative

Molekülmasse 182,17

Gehalt Enthält nicht weniger als 97,0% Zuckeralkohole

und nicht weniger als 91,0% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der

Strukturformel CH tief 2 OH (CHOH) tief n

CH tief 2 OH, bei der „n” eine ganze Zahl

ist

Beschreibung Flockiges oder körniges, ,weißes,

hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol

schwer löslich

B. Schmelzbereich 88 Grad C-102 Grad C

C. Sorbitmono-

benzyliden-

derivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, bezogen auf die

Trockenmasse

Gesamtzucker Nicht mehr als 1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

Synonyme D-Glucitsirup

Definition

Chemische

Bezeichnung Sorbitsirup, der durch Hydrierung von

Glucosesirup entsteht, setzt sich aus

D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden

zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich

vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden

zusammen, die durch Hydrierung von

Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem

Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt

werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von

Zuckeralkohol, wobei n = 4 ist, können

vorhanden sein. Zuckeralkohole sind

Verbindungen mit der allgemeinen Formel

CH tief 2 OH (CHOH) tief n CH tief 2 OH, bei

der „n” eine ganze Zahl ist.

Einecs 270-337-8

E-Nummer E 420 (ii)

Gehalt Enthält nicht weniger als 69% feste Substanzen

und nicht weniger als 50% D-Sorbit, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Klare, farblose, wäßrige Lösung mit süßem

Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Mischbar mit Wasser, Glyzerin und

Prophylenglycol

B. Sorbitmonoben-

zylidenderivate 5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd

und 1 ml Salzsäure werden gemischt und

maschinell geschüttelt, bis Kristalle

auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und

in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g

Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte

Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der

Rückstand mit Methanol/Wasser 1:2 gewaschen.

Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen

zwischen 173 Grad C und 179 Grad C

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 31% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 421 MANNIT

```

1.

Mannit

```

Synonyme D-Mannitol

Definition Gewonnen durch katalytische

Hydrierung von glukose- und/oder

fruktosehaltigen Kohlehydratlösungen

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Molekulargewicht 182,2

Gehalt Mindestens 96,0% D-Mannitol und

höchstens 102% bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses kristallines

Pulver

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer

löslich in Ethanol, praktisch

unlöslich in Ether

B. Schmelzbereich 164-169 °C

C. Dünnschicht-

chromatographie Besteht Prüfung

D. Spezifische

Drehung [Alpha] hoch 20 tief D: + 23° zu

25° (Boratlösung)

E. ph-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten

Kaliumchloridlösung werden mit

10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der

pH-Wert gemessen

Reinheit

Trocknungsverlust Höchstens 0,3% (105 °C, 4 Stunden)

Reduzierende

Zucker Höchstens 0,3% (als Dextrose)

Gesamtzucker Höchstens 1% (als Dextrose)

Sulfatasche Höchstens 0,1%

Chloride Höchstens 70 mg/kg

Sulfate Höchstens 100 mg/kg

Nickel Höchstens 2 mg/kg

Blei Höchstens 1 mg/kg

```

2.

Durch Fermentation

```

gewonnenes Mannit

Synonyme D-Mannitol

Definition Gewonnen durch diskontinuierliche

Fermentation unter aeroben

Bedingungen mit Hilfe einer

konventionellen Art der Hefe

Zygosaccharomyces rouxii

Chemische

Bezeichnung D-Mannitol

Einecs 200-711-8

Chemische Formel C tief 6 H tief 14 O tief 6

Molekulargewicht 182,2

Gehalt Mindestens 99%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines

Pulver

Merkmale

A. Löslichkeit Löslich in Wasser, sehr schwer

löslich in Ethanol, praktisch

unlöslich in Ether

B. Schmelzbereich 164-169 °C

C. Dünnschicht-

chromatographie Besteht Prüfung

D. Spezifische

Drehung [Alpha] hoch 20 tief D: + 23° bis

+ 25° (Boratlösung)

E. pH-Wert Zwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten

Kaliumchloridlösung werden mit

10 ml einer 10%-g/v-Lösung der

Probe gemischt und dann der

pH-Wert gemessen

Reinheit

Arabitol Höchstens 0,3%

Trocknungsverlust Höchstens 0,3% (105 °C, 4 Stunden)

Reduzierende

Zucker Höchstens 0,3% (als Dextrose)

Gesamtzucker Höchstens 1% (als Dextrose)

Sulfatasche Höchstens 0,1%

Chloride Höchstens 70 mg/kg

Sulfate Höchstens 100 mg/kg

Blei Höchstens 1 mg/kg

Aerobe mesophile

Bakterien Höchstens 10 hoch 3 g

Coliforme Fehlen in 10 g

Salmonella Fehlen in 10 g

E. coli Fehlen in 10 g

Staphylococcus

aureus Fehlen in 10 g

Pseudomonas

aeruginosa Fehlen in 10 g

Schimmel Höchstens 100/g

Hefe Höchstens 100/g

E 953-ISOMALT

Synonyme Hydrierte Isomaltulose, hydrierte

Palatinose

Definition

Chemische Bezeichnung Isomalt ist ein Gemisch hydrierter

Mono- und Disaccharide, dessen wichtigste

Bestandteile folgende Disaccharide sind:

6-O-Alpha-Glucopyranosyl-D-sorbit (1,6-GPS)

und

1-O-Alpha-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat

(1,1-GPM)

Chemische Formel 6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit:

C12H24O11

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat:

C12H24O112H2O

Relative Molekülmasse 6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit:

344,32

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat:

380,32

Gehalt Besteht zu mindestens 98% aus hydrierten

Mono- und Disacchariden und zu mindestens

86% aus einem Gemisch von

6-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-sorbit und

1-O-Alpha-D-Glucopyranosyl-D-mannit-dihydrat,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchlose, weiße, leicht hygroskopische,

kristalline Masse

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol sehr schwach

löslich

B. Dünnschicht- Nachweis durch Dünnschichtchromatographie

chromatographie mit einer etwa 0,2 mm dünnen Schicht

chromatographischen Kieselgels. Die

wichtigsten Flecken im Chromatogramm

stammen von 1,1-GPM und 1,6-GPS.

Reinheit

Wasser Nicht mehr als 7% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,05%, bezogen auf die

Trockensubstanz

D-Mannit Nicht mehr als 3%

D-Sorbit Nicht mehr als 6%

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3%, ausgedrückt als

Glucose, bezogen auf die Trockensubstanz

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockensubstanz

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

(als Pb) Trockensubstanz

E 965 (i) - MALTIT

Synonyme D-Maltit, hydrierte Maltose, Maltitil

Definition

Chemische

Bezeichnung Alpha-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit

Einecs 209-567-0

E-Nummer E 965 (i)

Chemische Formel C tief 12 H 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,31

Gehalt Nicht weniger als 98,0% D-Maltit C tief 12 H

tief 24 O tief 11, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, in Ethanol schwer

löslich

B. Schmelzbereich 148 Grad C-151 Grad C

C. Spezifische 20

Drehung (Alpha)D = + 105,5 Grad bis + 108,5 Grad

(5% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Nicht mehr als 1% (Karl-Fischer-Verfahren)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,1%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (ii) MALTITSIRUP

Synonyme Hydrierter maltosereicher

Glucosesirup, hydrierter Glucosesirup

Definition Gemisch, bestehend vorwiegend aus

Maltit mit Sorbit und hydrierten

Oligo- und Polysacchariden. Er wird

durch katalytische Hydrierung von

maltosereichem Glucosesirup

hergestellt. Im Handel als Sirup und

in fester Form erhältlich

Gehalt Enthält nicht weniger als 99%

hydrierte Saccharide insgesamt,

bezogen auf die Trockenmasse, und

nicht weniger als 50% Maltit, bezogen

auf die Trockenmasse

Beschreibung Farb- und geruchlose klare visköse

Flüssigkeit oder weisse kristalline

Masse

Merkmale

A. Löslichkeit Stark löslich in Wasser, schwach

löslich in Ethanol

B. Dünnschicht- Test wird bestanden

chromatographie

Reinheit

Wasser Nicht mehr als 31% (Karl Fischer)

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,3% (als Glucose)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%

Chloride Nicht mehr als 50 mg/kg

Sulfat Nicht mehr als 100 mg/kg

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg

E 966 - LACTIT

Synonyme Lactitol, Lactobiosit

Definition

Chemische

Bezeichnung 4-0-Beta-D-Galactopyranosyl-D-glucit

Einecs 209-566-5

E-Nummer E 966

Chemische Formel C tief 12 H tief 24 O tief 11

Relative

Molekülmasse 344,32

Gehalt Nicht weniger als 95%, bezogen auf die

Trockenmasse

Beschreibung Kristallines Pulver oder farblose Lösung mit

süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse

treten als Anhydrate, Monohydrate und

Dihydrate auf

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser

B. Spezifische 25

Drehung (Alpha)D = + 13 Grad bis + 16 Grad, berechnet

auf die Trockensubstanz (10% g/v)

Reinheit

Wassergehalt Kristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5%

(Karl-Fischer-Verfahren)

Andere Polyole Nicht mehr als 2,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als Dextrose,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

E 967 - XYLIT

Synonyme Xylitol

Definition

Chemische

Bezeichnung D-Xylit

Einecs 201-788-0

E-Nummer E 967

Chemische Formel C tief 5 H tief 12 O tief 5

Relative

Molekülmasse 152,15

Gehalt Nicht mehr als 98,5%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißes kristallines Pulver, praktisch

geruchlos mit süßem Geschmack

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, schwer löslich in

Ethanol

B. Schmelzbereich 92 Grad C-96 Grad C

C. pH-Wert 5,0-7,0 (10% g/v wäßrige Lösung)

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5%. Eine Probe von 0,5 g ist

in einem Vakuum über Phosphor bei 60 Grad C

4 Stunden lang zu trocknen

Sulfatasche Nicht mehr als 0,1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Reduzierende Zucker Nicht mehr als 0,2%, ausgedrückt als

Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse

Sonstige

mehrwertige

Alkohole Nicht mehr als 1%, bezogen auf die

Trockenmasse

Nickel Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Chloride Nicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfate Nicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 950 ACESULFAM-K

Synonyme Acesulfam, Kaliumsalz von

3,4-Didhydro-6-methyl-1,2,3-

oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid

Definition

Chemische

Bezeichnung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4(3H)-

on-2,2-dioxid-Kaliumsalz

Einecs 259-715-3

Chemische Formel C tief 4 H tief 4 KNO tief 4 S

Molekulargewicht 201,24

Gehalt Mindestens 99% von C tief 4

H tief 4 KNO tief 4 S, bezogen auf

die Trockensubstanz

Beschreibung Geruchloses, weißes, kristallines

Pulver. Etwa 200-mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit Leicht löslich in Wasser, sehr

schwer löslich in Ethanol

B. Ultraviolett-

Absorption Maximum bei 227 +- 2 nm

(10 mg/1 000 ml Wasser)

C. Positive Prüfung Besteht Prüfung (zur Prüfung des

auf Kalium Rückstands sind 2 g der Probe zu

entzünden)

D. Fällungstest Einige Tropfen einer 10%igen

Natriumnitrocobaltat (III)-Lösung

werden mit einer Lösung von 0,2 g

der Probe in 2 ml Essigsäure und

2 ml Wasser gemicht. Es bildet

sich eine gelbe Ausfällung

Reinheit

Trocknungsverlust Höchstens 1% (105 °C, 2 Stunden)

Organische

Verunreinigungen Besteht Prüfung auf 20 mg/kg

UV-aktive Bestandteile

Fluorid Höchstens 3 mg/kg

Blei Höchstens 1 mg/kg

E 951 - ASPARTAM

Synonyme Aspartyl-phenylalanin-methylester

Definition

Chemische

Bezeichnung N-L-Alpha Aspartyl-L-phenylalanin-1-

methylester

3-amino-N-(Alpha-carboxy-phenethyl)-

succinamidsäure-N-methylester.

Einecs 245-261-3

E-Nummer E 951

Chemische Formel C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5

Relative

Molekülmasse 294,31

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%

von C tief 14 H tief 18 N tief 2 O tief 5,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weißes, geruchloses, kristallines Pulver mit

intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß

wie Saccharose)

Merkmale

Löslichkeit In Wasser und Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 4,5% (105 Grad C, 4 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

pH-Wert Zwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)

Absorption Die Durchlässigkeit einer 1%igen Lösung in

2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von

2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer

1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten

Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht

weniger als 0,95, was einer Absorption von

nicht mehr als etwa 0,022 entspricht

20

Spezifische Drehung (Alpha) D: + 14,5 Grad bis + 16,5 Grad,

bezogen auf die Trockenmasse

Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der

Probelösung 4%ig in 15 n Ameisensäure zu

bestimmen

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

5-Benzyl-3,6-dioxo-

2-piperazinessig-

säure Nicht mehr als 1,5%, bezogen auf die

Trockenmasse

E 952 - CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE UND IHRE Na- UND Ca-SALZE

I. CYCLOHEXYLAMIDSÄURE

Synonyme Cyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat,

Cylaminsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Cyclohexansulfamidsäure,

Cyclohexylaminosulfonsäure

Einecs 202-898-1

E-Nummer E 952

Chemische Formel C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 179,24

Gehalt Cyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger

als 98% und nicht mehr als das Äquivalent von

102% von C tief 6 H tief 13 NO tief 3 S,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Ein praktisch farbloses, weißes, kristallines

Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so

süß wie Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In Wasser und in Ethanol löslich

B. Fällungstest Eine 2%ige Lösung ist mit Salzsäure

anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren

Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen

und bei einer eventuell auftretenden Trübung

oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung

ist 1 ml 10%ige Natriumnitritlösung

hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße

Ausfällung

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als

Selen, bezogen auf die Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexylamin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

II. NATRIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Natriumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Natriumcyclohexansulfamat,

Natriumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-348-9

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S und das

Dihydrat C tief 6 H tief 12 NNaO tief 3 S.

2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 201,22, berechnet auf die Trockensubstanz

237,22, berechnet auf das Hydrat

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 102%,

bezogen auf die Trockensubstanz Dihydrat:

nicht weniger als 84%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, geruchlose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol praktisch

unlöslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: nicht mehr als 15,2% (105 Grad C,

2 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

III. CALCIUMCYCLAMAT

Synonyme Cyclamat, Calciumsalz der

Cyclohexylsulfamidsäure

Definition

Chemische

Bezeichnung Calciumcyclohexansulfamat,

Calciumcyclohexylsulfamat

Einecs 205-349-4

E-Nummer E 952

Chemische

Formel C tief 12 H tief 24 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 432,57

Gehalt Nicht weniger als 98% und nicht mehr als 101%,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße, farblose Kristalle oder kristallines

Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 1 Stunde)

Dihydrat: Nicht mehr als 8,5% (140 Grad C,

4 Stunden)

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Cyclohexylamin Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Dicyclohexyl-

amin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Anilin Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

E 954 - SACCHARIN UND SEINE Na-, K- UND Ca-SALZE

I. SACCHARIN

Definition

Chemische

Bezeichnung 3-Oxo-2,3dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid

Einecs 201-321-0

E-Nummer E 954

Chemische Formel C tief 7 H tief 5 NO tief 3 S

Relative

Molekülmasse 183,18

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als

101,0% von C tief 7 H tief 5 NO tief 3 O,

bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem,

aromatischem Geruch, das selbst bei großer

Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa

300 bis 500mal so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser schwer löslich, in basischen

Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 1% (105 Grad C, 2 Stunden)

Schmelzbereich 226 Grad C-230 Grad C

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure und

Salizylsäure 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, werden

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzugefügt. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfona-

mide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

II. SACCHARIN-NATRIUM

Synonyme Natriumsaccharinat, Natriumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Natrium-o-benzosulfimid

Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfo-

nazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natrium-

salz-dihydrat

Einecs 204-886-1

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S.2H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 241,19

Gehalt Nicht weniger als 99% und nicht mehr als 101%

von C tief 7 H tief 4 NNaO tief 3 S, bezogen

auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines,

effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit

schwachem Geruch, mit intensivem, süßem

Geschmack, selbst in stark verdünnten

Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie

Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 15% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsulfo-

namide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

III. SACCHARIN-CALCIUM

Synonyme Saccharin, Calciumsalz von Saccharin, Calcium

saccharinat

Definition

Chemische

Bezeichnung Calcium-o-benzosulfimid

Calciumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-

calciumsalz-hydrat (2:7)

Einecs 229-349-9

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 14 H tief 8 CaN tief 2 O tief 6 S

tief 2.3 1/2 H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 467,48

Gehalt Nicht weniger als 95% von C tief 14 H tief 8

CaN tief 2 O tief 6 S tief 2, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 13,5% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von

Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt

weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe

auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisier-

bare Stoffe Fehlen

IV. SACCHARIN-KALIUM

Synonyme Kalium-Saccharinat, Kaliumsalz von Saccharin,

Saccharin

Definition

Chemische

Bezeichnung Kalium-o-Benzosulfimid

Kaliumsalz von

2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

Kaliumsalz von

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat

Einecs

E-Nummer E 954

Chemische

Formel C tief 7 H tief 4 KNO tief 3S.H tief 2 O

Relative

Molekülmasse 239,77

Gehalt Nicht weniger als 99% von C tief 7 H tief 4

KNO tief 3 S, bezogen auf die Trockensubstanz

Beschreibung Weiße Kristalle oder weißes, kristallines

Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch,

mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in

stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal

so süß wie Saccharose

Merkmale

Löslichkeit In Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer

löslich

Reinheit

Trocknungs-

verlust Nicht mehr als 8% (120 Grad C, 4 Stunden)

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Selen Nicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

Benzoat und

Salizylat 10 ml einer Lösung 1 zu 20, die zuvor mit

5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind

3 Tropfen einer annäherand (Anm.: richtig:

annähernd) molaren Lösung von Eisenchlorid in

Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine

Ausfällung noch eine violette Farbe auf

o-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

p-Toluolsul-

fonamide Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Benzoesäure-p-

Sulfonamide Nicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Leicht

carbonisierbare

Stoffe Fehlen

E 957 - THAUMATIN

Synonyme

Definition

Chemische

Bezeichnung Thaumatin wird durch Extraktion mit Wasser

gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der

Thaumatococcus-daniellii-Frucht (Benth) und

besteht im wesentlichen aus den Proteinen

Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen

Mengen von Derivaten der pflanzlichen

Bestandteile des Ausgangsmaterials

Einecs 258-822-2

E-Nummer E 957

Chemische Formel Polypeptid von 207 Aminosäuren

Relative

Molekülmasse Thaumatin I 22209

Thaumatin II 22293

Gehalt Nicht weniger als 16% Stickstoff, bezogen auf

die Trockensubstanz, was nicht weniger als

94% Proteine (N x 5,8) entspricht.

Beschreibung Geruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv

süßem Geschmack. Etwa 2 000 bis 3 000mal so

süß wie Saccharose.

Merkmale

Löslichkeit In Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 9% (105 Grad C bis zum

konstanten Gewicht)

Kohlenhydrate Nicht mehr als 3,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Sulfatasche Nicht mehr als 2,0%, bezogen auf die

Trockenmasse

Aluminium Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Mikrobiologische

Kriterien Gesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens

1 000/g

Escherichia Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

Synonyme Neohesperidin-dihydrochalcon, NHDC,

Hesperetin,

Dihydrochalcon-4`Beta-neohesperidosid,

Neohesperidin DC

Definition

Chemische

Bezeichnung 2-0-Alpha-L-Rhamnopyranosyl-4,Beta-D-gluco-

pyranosyl-hesperetin-dihydrochalcon, durch

katalytisches Hydrieren von Neohesperidin

gewonnen

Einecs 243-978-6

E-Nummer E 959

Chemische Formel C tief 28 H tief 36 O tief 15

Relative

Molekülmasse 612,6

Gehalt Nicht weniger als 96%, bezogen auf die

Trockensubstanz

Beschreibung Weißliches, geruchloses, kristallines Pulver

mit einem charakteristischen, intensiven süßen

Geschmack. Etwa 1 000 bis 1 800mal so süß wie

Saccharose

Merkmale

A. Löslichkeit In heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser

schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch

unlöslich

B. UV-Absorption Maximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml

Methanol)

C. Neu-Test Etwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml

Methanol gelöst und 1 ml einer 1%igen Lösung

von 2-aminoethyl-diphenyl-borat in Methanol

hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb

Reinheit

Trocknungsverlust Nicht mehr als 11% (105 Grad C, 3 Stunden)

Sulfatasche Nicht mehr als 0,2%, bezogen auf die

Trockenmasse

Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Blei Nicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die

Trockenmasse

Schwermetalle Nicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb,

bezogen auf die Trockenmasse

(Anm.: Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 212/2005 lautet:

"7. In Anhang II werden betreffend E 955, Sucralose und E 962,

Anhang II

Anhang II

Anhang II

SECHSTE RICHTLINIE 95/32/EG DER KOMMISSION

vom 7. Juli 1995

über Analysemethoden zur Kontrolle der Zusammensetzung kosmetischer

Mittel

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/32/EWG der Kommission (2), insbesondere auf Artikel 8

Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Richtlinie 76/768/EWG sieht amtliche Kontrollen der kosmetischen Mittel vor, mit denen sichergestellt werden soll, daß die in den Gemeinschaftsbestimmungen über die Zusammensetzung der kosmetischen Mittel vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.

Alle erforderlichen Analysemethoden sollten so rasch wie möglich festgelegt werden. Verschiedene Methoden wurden bereits mit der Richtlinie 80/1335/EWG der Kommission (3), geändert durch Richtlinie 87/143/EWG (4), mit der Richtlinie 82/434/EWG der Kommission (5), geändert durch Richtlinie 90/207/EWG (6), und mit den Richtlinien 83/514/EWG (7), 85/490/EWG (8) und 93/73/EWG (9) der Kommission festgelegt.

Die Methoden zum Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Propionsäure in kosmetischen Mitteln sowie zum Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether, Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether in kosmetischen Mitteln stellen eine sechste Etappe dar. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung der Richtlinie 76/768/EWG an den technischen Fortschritt -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:


(1) ABl. Nr. L 262 vom 27. 9. 1976, S. 169.

(2) ABl. Nr. L 181 vom 15. 7. 1994, S. 31.

(3) ABl. Nr. L 383 vom 31. 12. 1980, S. 27.

(4) ABl. Nr. L 57 vom 27. 2. 1987, S. 56.

(5) ABl. Nr. L 185 vom 30. 6. 1982, S. 1.

(6) ABl. Nr. L 108 vom 28. 4. 1990, S. 92.

(7) ABl. Nr. L 291 vom 24. 10. 1983, S. 9.

(8) ABl. Nr. L 295 vom 7. 11. 1985, S. 30.

(9) ABl. Nr. L 231 vom 14. 9. 1993, S. 34.

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit bei der amtlichen Kontrolle der kosmetischen Mittel

Artikel 2

(1) Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis spätestens 30. September 1996 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in diesen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 7. Juli 1995

Für die Kommission

Emma BONINO

Mitglied der Kommission

```

```

ANHANG

I. NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE,

SORBINSÄURE, SALICYLSÄURE UND PROPIONSÄURE IN KOSMETISCHEN

MITTELN

1.

Zweck und Anwendungsbereich

2.

Definition

A. NACHWEIS

```

1.

Kurzbeschreibung

```

Im Anschluß an eine Säure/Base-Extraktion der

Konservierungsstoffe wird der Extrakt mittels DC und

Reaktionschromatographie („On-plate-Derivatisierung'')

analysiert. In Abhängigkeit vom Ergebnis erfolgt eine

Bestätigung des Nachweises durch HPLC oder, im Fall von

Propionsäure, durch GC.

```

2.

Reagenzien

```

2.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß

destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit

aufweisen.

2.2. Aceton

2.3. Diethylether

2.4. Acetonitril

2.5. Toluen

2.6. n-Hexan

2.7. Flüssiges Paraffin

2.8. Salzsäure, 4 M

2.9. Kalilauge, 4 M

2.10. Calciumchlorid, CaCl tief 2 . 2 H tief 2 O

2.11. Lithiumcarbonat, Li tief 2 CO tief 3

2.12. 2-Brom-2'-acetonaphthon

2.13. 4-Hydroxybenzoesäure

2.14. Salicylsäure

2.15. Benzoesäure

2.16. Sorbinsäure

2.17. Propionsäure

2.18. Vergleichslösungen

Jeweils 0,1%ige (m/V) Lösungen (100 mg/100 ml) der fünf

Konservierungsstoffe (2.13 bis 2.17) in Diethylether.

2.19. Derivatisierungsreagenz

0,5%ige (m/V) Lösung von 2-Brom-2'-acetonaphthon (2.12) in

Acetonitril (2.4). Diese Lösung muß wöchentlich frisch

hergestellt und im Kühlschrank aufbewahrt werden.

2.20. Katalysator-Lösung

0,3%ige (m/V) Lösung von Lithiumcarbonat (2.11) in Wasser

(300 mg/100 ml). Diese Lösung muß frisch hergestellt werden.

2.21. Fließmittel

Toluen(2.5)/Aceton(2.2), 20 + 0,5 (V + V)

2.22. Tauch-Lösung

Flüssiges Paraffin(2.7)/n-Hexan(2.6), 1 + 2 (V + V)

```

3.

Geräte

```

Normale Laborausstattung und

3.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

3.2. Chromatographiekammer

3.3. UV-Lampe, 254 und 366 nm

3.4. DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)

Sorbensschicht: Kieselgel 60 ohne Fluoreszenzindikator

Schichtdicke: 0,25 mm mit Konzentrierungszone 25 mm x 200 mm

(Merck 11845 oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.5. Mikroliterspritze, 10 myl

3.6. Mikroliterspritze, 25 myl

3.7. Trockenschrank, bis auf 105 Grad C konstant einstellbar

3.8. Erlenmeyerkolben mit Schliffstopfen, 50 ml und 200 ml

3.9. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll,

Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.10. Universal pH-Indikatorpapier, pH 1-11

3.11. Probenfläschchen, 5 ml

3.12. Rotationsverdampfer

3.13. Heizplatte

4.

Durchführung

4.1. Vorbereitung der Probe

Ungefähr 1,0 g der Probe wird in einen

50-ml-Erlenmeyerkolben (3.8) mit 4 Tropfen 4 M Salzsäure

(2.8) und 40 ml Aceton (2.2) versetzt.

4.2. Dünnschichtchromatographie

Entsprechend der Anzahl der zu chromatographierenden Vergleichs- und Probelösungen werden auf die Startlinie in der Konzentrierungszone der Dünnschichtplatte in gleichen Abständen je 3 myl Lithiumcarbonatlösung (2.20) mit einer Mikroliterspritze (3.5) aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und anschließend auf eine 40 Grad C warme Heizplatte (3.13) gelegt, damit beim nachfolgenden Auftragen der Lösungen die Flecke möglichst klein bleiben. Mit einer Mikroliterspritze (3.5) werden von jeder Vergleichslösung (2.18) und von der Probelösung (4.1) jeweils 10 myl exakt auf die Startflecke des Lithiumcarbonats aufgetragen. Schließlich werden mit der Mikroliterspritze (3.6) exakt auf diese Startflecke jeweils etwa 15 myl Derivatisierungsreagenz (2.19) aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird im Trockenschrank (3.7) 45 Minuten lang bei 80 Grad C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird die Dünnschichtplatte in die vorher für 15 Minuten mit dem Fließmittel (2.21) äquilibrierte Chromatographiekammer (3.2) (ohne Filterpapier) gestellt und bis zu einer Höhe von 15 cm entwickelt (Zeitdauer etwa 80 Minuten). Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und im UV-Licht (3.3) betrachtet. Die Fluoreszenz der schwachen Flecke kann durch Tauchen der Dünnschichtplatte in flüssiges Paraffin/n-Hexan (2.22) verstärkt werden.

5.

Auswertung

B. BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE,

SORBINSÄURE UND SALICYLSÄURE

```

1.

Kurzbeschreibung

```

Nach dem Ansäuern wird die Probe mit einer Mischung aus

Ethanol und Wasser extrahiert. Nach der Filtration wird der

Gehalt an Konservierungsstoffen durch

Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) bestimmt.

2.

Reagenzien

2.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein und, wo erforderlich,

für die HPLC geeignet sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.

2.2. Absolutes Ethanol

2.3. 4-Hydroxybenzoesäure

2.4. Salicylysäure

2.5. Benzoesäure

2.6. Sorbinsäure

2.7. Natriumacetat, CH tief 3 COONa . 3H tief 2 0

20

2.8. Essigsäure, d 4 = 1,05 g/ml

2.9. Acetonitril

2.10. Schwefelsäure, 2 M

2.11. Kalilauge, 0,2 M

2.12. 2-Methoxybenzoesäure

2.13. Ethanol/Wasser-Mischung

9 Volumenteile Ethanol (2.2) werden mit 1 Volumenteil Wasser (2.1) gemischt.

2.14. Lösung des inneren Standards

Ungefähr 1 g 2-Methoxybenzoesäure (2.12) wird in 500 ml Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) gelöst.

2.15. Mobile Phase

2.15.1. Acetatpuffer: 6,35 g Natriumacetat (2.7) und 20,0 ml Essigsäure (2.8) werden in 1 l Wasser gelöst.

2.15.2. Mobile Phase: 9 Volumenteile Acetatpuffer (2.15.1) und 1 Volumenteil Acetonitril (2.9) werden gemischt.

2.16. Stammlösung der Konservierungsstoffe

Ungefähr 0,05 g 4-Hydroxybenzoesäure (2.3), 0,2 g Salicylsäure (2.4), 0,2 g Benzoesäure (2.5) und 0,05 g Sorbinsäure (2.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen und mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt. Die Lösung wird im Kühlschrank aufbewahrt und ist eine Woche lang haltbar.

2.17. Standardlösungen der Konservierungsstoffe

Von der Stammlösung (2.16) werden 8,00, 4,00, 2,00, 1,00 bzw. 0,50 ml in eine Reihe von 20-ml-Meßkolben pipettiert. Nach Zusatz von jeweils 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) mittels Pipette und 0,5 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) wird mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt und gemischt. Die Lösungen sind frisch herzustellen.

3.

Geräte

Normale Laborausstattung und 3.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

3.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit

variabler Wellenlänge und mit 10 myl-Probenschleife

3.3. Analytische Trennsäule

Material: Edelstahl

Länge: 12,5 bis 25 cm

Innendurchmesser: 4,6 mm

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes Kieselgel (Nucleosil 5 C18 oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.4. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.5. Erlenmeyerkolben, 50 ml

3.6. Probenfläschchen, 5 ml

3.7. Siedesteinchen (Karborund), Größe 2 bis 4 mm, oder

gleichwertiges Material

4.

Durchführung

4.1. Vorbereitung der Probe

4.1.1. Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards

1 g der Probe wird in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 40,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 Grad C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 Grad C aufbewahrt.

Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

4.1.2. Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards 1 g +- 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 30,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) und 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 Grad C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 Grad C aufbewahrt.

Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

4.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatographie

Bedingungen für die Chromatographie

Mobile Phase: Acetonitril/Acetatpuffer (2.15.2)

Volumenstrom der mobilen Phase: 2,0 ml/min +- 0 5 ml/min

Detektionswellenlänge: 240 nm

4.2.1. Kalibrierung

10 myl jeder der 5 Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakhöhen ermittelt. Für jede Standardlösung wird das Verhältnis zwischen der Peakhöhe des zu bestimmenden Konservierungsstoffes und der des inneren Standards ermittelt. Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Peakhöhenverhältnis in Abhängigkeit von der Konzentration des Konservierungsstoffes aufgetragen wird, oder es wird die Regressionsgerade berechnet. Man vergewissert sich, daß sich für die Standardlösungen eine lineare Kurve ergibt.

4.2.2. Bestimmung

Jeweils 10 myl der Probelösung (4.1.1) und einer der Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet. Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) keinen Peak mit der Retentionszeit des empfohlenen inneren Standards 2-Methoxybenzoesäure zeigt, werden 10 myl der Probelösung (4.1.2) chromatographiert und das Chromatogramm aufgezeichnet.

Falls im Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) ein störender Peak erscheint, der dieselbe Retentionszeit wie 2-Methoxybenzoesäure aufweist, ist ein anderer geeigneter innerer Standard zu wählen. Als innerer Standard kann einer der zu bestimmenden Konservierungsstoffe verwendet werden, der nicht auf dem Chromatogramm der Probelösung erscheint. Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung sollen folgende Bedingungen erfüllen:

Abbildung 1: Peakauflösung

Abbildung 2: Asymmetriefaktor A tief S

5.

Berechnung

100 . 20 . b b

x tief i % (m/m) = ------------- = -------

10 hoch 6 . a 500 . a

a = Einwaage der untersuchten Probe (4.1.2) in Gramm

b = aus der Kalibrierkurve abgelesene Konzentration des

Konservierungsstoffes in der Probelösung (4.1.2) in

Mikrogramm je Milliliter bzw. der aus der Gleichung für

die Regressionsgerade berechnete Wert

```

6.

Wiederholbarkeit (1)

```

Bei einem 4-Hydroxybenzoesäuregehalt von 0,40% (m/m) dürfen

die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,035% (m/m)

voneinander abweichen.

7.

Bemerkungen

7.1. Der Robustheitstest (ruggedness test) mit dieser Methode

ergab, daß die für die Extraktion der Konservierungsstoffe vorgeschriebene Menge an Schwefelsäure das Ergebnis beeinflussen kann und die Einwaage der Probe in den angegebenen Grenzen erfolgen muß.

7.2. Falls erforderlich, kann eine geeignete Vorsäule verwendet

werden.

C. BESTIMMUNG VON PROPIONSÄURE

```

1.

Zweck und Anwendungsbereich

```

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von

Propionsäure bis zu einer Höchstkonzentration von 2% (m/m)

in kosmetischen Mitteln.

```

2.

Definition

```

Der nach diesem Verfahren ermittelte Gehalt an Propionsäure

wird in Prozent (% m/m) des Erzeugnisses angegeben.

```

3.

Kurzbeschreibung

```

Nach Extraktion der Propionsäure aus dem Erzeugnis wird die

Bestimmung mittels Gaschromatographie unter Verwendung von

2-Methylpropionsäure als innerer Standard durchgeführt.

4.

Reagenzien

4.1. Ethanol, 96% (V/V)

4.2. Propionsäure

4.3. 2-Methylpropionsäure

4.4. Orthophosphorsäure, 10% (m/V)

4.5. Propionsäure-Standardlösung

Ungefähr 1,00 g (p Gramm) Propionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.

4.6. Lösung des inneren Standards

Ungefähr 1,00 g (e Gramm) 2-Methylpropionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.

5.

Geräte

5.1. Normale Laborausstattung und

5.2. Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor

5.3. Reagenzglas, 20 ml, mit Schliffstopfen

5.4. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

5.5. 10-ml-Glasspritze mit Membranfiltereinheit, 0,45 mym

6.

Durchführung

6.1. Vorbereitung der Probe

6.1.1. Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards

1 g der Probe wird in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen

(5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure

(4.4) und 9,5 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene

Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der

Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas

5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 Grad C erwärmt. Danach

wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kaltem Wasser

abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein

Membranfilter (5.5) filtriert.

Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.

6.1.2. Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards 1 g +- 0,1 g der Probe wird drei Dezimalstellen genau in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen (5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure (4.4), 0,50 ml der Lösung des inneren Standards (4.6) und 9 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas 5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kalten Wasser abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein Membranfilter (5.5) filtriert. Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.

6.2. Bedingungen für die Gaschromatographie

Folgende Betriebsbedingungen werden empfohlen:

Säule:

Material Edelstahl

Länge 2 m

Innerer Durchmesser 1/8 Zoll (ungefähr 3 mm)

Fester Träger Chromosorb W AW, 100-120 msh

Stationäre Flüssigphase 10% Polyethylenglycol 20 000 für

Säuren (SP hoch TM 1000 oder

gleichwertiges Erzeugnis) und 1%

H tief 3 PO tief 4

Temperatur

Injektor 200 Grad C

Säule 120 Grad C

Detektor 200 Grad C

Trägergas:

Stickstoff

Volumenstrom: 25 ml/min

6.3. Chromatographie

6.3.1. Kalibrierung

In eine Reihe von 20-ml-Meßkolben werden 0,25, 0,50, 1,00

2,00 bzw. 4,00 ml Propionsäurelösung (4.5) pipettiert. Nach

Zusatz von 1,00 ml der Lösung des inneren Standards (4.6)

mittels Pipette wird mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt

und gemischt. Diese Lösungen enthalten e mg/ml

2-Methylpropionsäure als inneren Standard (d. h. 1 mg/ml,

wenn e=1,000) und p/4, p/2, p, 2p bzw. 4p mg/ml Propionsäure

(d. h. 0,25, 0,50, 1,00, 2,00 bzw. 4,00 mg/ml, wenn

p=1,000).

1 myl jeder dieser Standardlösungen wird chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.

Jede Lösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet. Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Verhältnis der Masse von Propionsäure zu 2-Methylpropionsäure als Abszisse und das Verhältnis der entsprechenden Peakflächen als Ordinate aufgetragen werden, oder es wird die Regressionsgerade berechnet.

6.3.2. Bestimmung

Jeweils myl der Probelösung (6.1.1) und einer der Standardlösungen (6.3.1) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet.

Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung einen Peak mit etwa der gleichen Retentionszeit wie 2-Methylpropionsäure aufweist, ist ein anderer innerer Standard zu verwenden. Wenn keine Interferenz beobachtet wird, wird 1 myl der Probelösung (6.1.2) chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen der Propionsäure und des inneren Standards ermittelt. Die Probelösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet.

7.

Berechnung

7.1. Aus der Kalibrierkurve (6.3.1) wird das Verhältnis der

Masse (K) abgelesen bzw. aus der Gleichung für die

Regressionsgerade berechnet, das dem gemäß 6.3.2

berechneten Peakflächenverhältnis entspricht.

7.2. Der Propionsäuregehalt in Prozent (x) der Probe wird unter

Verwendung des ermittelten Masseverhältnisses nach folgender

Formel berechnet:

0,5 . 100 . e e

x% (m/m) = K ------------- = K -

50 . a a

K = nach 7.1 ermitteltes Masseverhältnis

a = Einwaage der untersuchten Probe (6.1.2) in Gramm

e = Einwaage des inneren Standards (4.6) in Gramm

Das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet

angegeben.

```

8.

Wiederholbarkeit (1)

```

Bei einem Propionsäuregehalt von 2% (m/m) dürfen die

Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,12% (m/m)

voneinander abweichen.

II. NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON HYDROCHINON,

HYDROCHINONMONOMETHYLETHER, HYDROCHINONMONOETHYLETHER UND

HYDROCHINONMONOBENZYLETHER IN KOSMETISCHEN MITTELN

A. NACHWEIS

```

1.

Zweck und Anwendungsbereich

```

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis von

Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether

(Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut

(Hautbleichmittel)

```

2.

Kurzbeschreibung

```

Hydrochinon und seine Ether werden mittels

Dünnschichtchromatographie (DC) nachgewiesen.

```

3.

Reagenzien

```

Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

3.1. Ethanol, 96% (V/V)

3.2. Chloroform

Warnung:

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Reizt die Haut. Irreversibler Schaden möglich.

Hinweis:

Chloroform kann ohne Beeinflussung der Trennleistung des chromatographischen Systems durch Dichlormethan ersetzt werden.

3.3. Diethylether

3.4. Fließmittel: Chloroform/Diethylether, 66+33 (V+V)

20

3.5. Ammoniak-Lösung, 25% (m/m) (d 4 = 0,91 g/ml)

3.6. Ascorbinsäure

3.7. Hydrochinon

3.8. Hydrochinonmonomethylether

3.9. Hydrochinonmonoethylether

3.10. Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)

3.11. Vergleichslösungen

Die Vergleichslösungen sind frisch herzustellen; sie sind einen Tag lang haltbar.

3.11.1. 0,05 g Hydrochinon (3.7) werde in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.2. 0,05 g Hydrochinonmonomethylether (3.1) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.3. 0,05 g Hydrochinonmonoethylether (3.9) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.4. 0,05 g Hydrochinonmonobenzylether (3.10) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.12. Silbernitrat

3.13. 12-Molybdatophosphorsäure

3.14. Kaliumhexacyanoferrat (III)

3.15. Eisen (III)-chlorid-hexahydrat

3.16. Sprühreagenzien

3.16.1. Einer 5%igen (m/V) wäßrigen Lösung von Silbernitrat (3.12) wird Ammoniak-Lösung (3.5) hinzugefügt, bis sich der gebildete Niederschlag wieder auflöst.

Warnhinweis:

Bei längerem Stehen bilden sich explosive Verbindungen. Die Lösung ist daher nach Gebrauch zu verwerfen.

3.16.2. 10%ige (m/V) Lösung von 12-Molybdatophosphorsäure (3.13) in Ethanol (3.1).

3.16.3. Lösung 1: 1%ige (m/V) wäßrige Lösung von Kaliumhexacyanoferrat (III) (3.14)

Lösung 2: 2%ige (m/V) wäßrige Lösung von Eisen (III)-chlorid (3.15)

Unmittelbar vor Gebrauch werden gleiche Volumina der Lösungen 1 und 2 gemischt.

```

4.

Geräte

```

Normale Laborausstattung und

4.1. Übliche Ausrüstung zur Dünnschichtchromatographie

4.2. DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)

Sorbensschicht: Kieselgel 60 mit Fluoreszenzindikator 254 nm

Schichtdecke: 0,25 mm

4.3. Ultraschallbad

4.4. Zentrifuge

4.5. UV-Lampe, Wellenlänge 254 nm

5.

Durchführung

5.1. Vorbereitung der Probe

3,0 g der Probe werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas

eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und

5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung

(3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend

wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt. Das

Reagenzglas wird verschlossen und der Inhalt im

Ultraschallbad 10 min homogenisiert. Die Mischung wird durch

ein Papierfilter filtriert oder bei 3 000 U/min

zentrifugiert.

5.2. Dünnschichtchromatographie

5.2.1. Die Chromatographiekammer wird mit dem Fließmittel (3.4)

gesättigt.

5.2.2. Je 2 myl der Vergleichslösungen (3.11) und 2 myl der Probelösung (5.1) werden auf die Dünnschichtplatte aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird bei Raumtemperatur und unter Lichtschutz bis zu einer Höhe von 150 mm entwickelt.

5.2.3. Die Dünnschichtplatte wird der Kammer entnommen und bei Raumtemperatur aufbewahrt, bis das Fließmittel verdunstet ist.

5.3. Detektion

5.3.1. Die Dünnschichtplatte wird im ultravioletten Licht der Wellenlänge 254 nm betrachtet; die Flecke werden markiert.

5.3.2. Anschließend wird die Dünnschichtplatte besprüht entweder mit

6.

Auswertung

```

7.

Bemerkungen

```

Unter den angegebenen Bedingungen wurden folgende

R tief f-Werte ermittelt:

Hydrochinon 0,32

Hydrochinonmonomethylether 0,53

Hydrochinonmonoethylether 0,55

Hydrochinonmonobenzylether 0,58

B. BESTIMMUNG

```

1.

Zweck und Anwendungsbereich

```

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von

Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether

(Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut

(Hautbleichmittel).

2.

Kurzbeschreibung

3.

Reagenzien

3.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß

destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.

3.2. Methanol

3.3. Hydrochinon

3.4. Hydrochinonmonomethylether

3.5. Hydrochinonmonoethylether

3.6. Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)

3.7. Tetrahydrofuran für die HPLC

3.8. Wasser/Methanol-Mischung 1+1 (V+V): 1 Volumenteil Wasser und 1 Volumenteil Methanol (3.2) werden gemischt.

3.9. Mobile Phase: Tetrahydrofuran/Wasser-Mischung 45+55 (V+V):

45 Volumenteile Tetrahydrofuran (3.7) und 55 Volumenteile Wasser werden gemischt.

3.10. Standardlösung

0,06 g Hydrochinon (3.3), 0,08 g Hydrochinonmonomethylether (3.4), 0,10 g Hydrochinonmonoethylether (3.5) und 0,12 g Hydrochinonmonobenzylether (3.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen, in Methanol (3.2) gelöst und anschließend mit Methanol zur Marke aufgefüllt. 10,00 ml dieser Stammlösung werden mit der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) zu 50,00 ml verdünnt.

Die Lösungen sind frisch herzustellen.

4.

Geräte

Normale Laborausstattung und 4.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

4.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit

variabler Wellenlänge und mit 10 myl-Probenschleife

4.3. Analytische Trennsäule

Material: Edelstahl

Länge: 25 cm

Innendurchmesser: 4,6 mm

Aktiver Festkörper: Zorbax Phenyl (6 mym) oder gleichwertiges Erzeugnis (mit Phenylalkylgruppen modifiziertes Kieselgel und end-capped mit Trimethylchlorsilan)

Falls eine Vorsäule verwendet wird, muß sie die gleichen Eigenschaften wie die Trennsäule besitzen.

4.4. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

5.

Durchführung

5.1. Vorbereitung der Probe

1 g +- 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen. Nach Zusatz von 25 ml der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) wird der verschlossene Kolben mindestens 1 Minute kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension erhalten wird. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben im Wasserbad (4.1) auf 60 Grad C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird mit der Wasser-Methanol-Mischung (3.8) zur Marke aufgefüllt. Die Mischung wird durch ein Papierfilter (4.4) filtriert. Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

5.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatographie

5.2.1. Bedingungen für die Chromatographie

Volumenstrom der mobilen Phase (3.9): 1,0 ml/min Detektionswellenlänge: 295 nm

5.2.2. 10 myl der Probelösung (5.1) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt. Die Kalibrierung wird, wie unter 5.2.3 beschrieben, durchgeführt.

Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen.

Unter Verwendung der Peakflächen und des gemäß Abschnitt 5.2.3 ermittelten Responsefaktors (RF) wird der Gehalt der Analyten in der Probelösung berechnet.

5.2.3. Kalibrierung

10 myl der Standardlösung (3.10) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.

Die Wiederholbarkeit des Meßsignals wird durch wiederholtes Chromatographieren überprüft.

Der Responsefaktor RF tief i wird wie folgt berechnet:

p tief i

RF tief i = --------

c tief i

p tief i = Peakfläche für Hydrochinon,

Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether oder

Hydrochinonmonobenzylether

c tief i = Konzentration (g/50 ml) von Hydrochinon,

Hydrochinonmonomethylether,

Hydrochinonmonoethylether oder

Hydrochinonmonobenzylether in der Standardlösung

(3.10)

Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung

sollen folgende Bedingungen erfüllen:

- Peakauflösung: Die Peakauflösung soll mindestens 0,90

betragen (zur Definition der Peakauflösung siehe

Abbildung 1).

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Abbildung 1: Peakauflösung

Falls die erforderliche Auflösung nicht erreicht wird,

verwendet man entweder eine leistungsfähigere Säule oder

verändert die Zusammensetzung der mobilen Phase, bis die

Bedingung erfüllt ist.

- Peakasymmetrie: Der Asymmetriefaktor A tief S soll

zwischen 0,9 und 1,5 liegen (zur Definition des

Asymmetriefaktors siehe Abbildung 2). Bei der Aufzeichnung

des Chromatogramms zur Bestimmung der Peakasymmetrie

sollte der Papiervorschub mindenstens (Anm.: richtig:

mindestens) 2 cm/min betragen.

(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die

gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Abbildung 2: Asymmetriefaktor A tief S

- Basislinie: Die Basislinie sollte stabil sein.

```

6.

Berechnung

```

Der Gehalt des/der Analyten in Prozent (x tief i) der Probe

wird anhand der Peakflächen nach folgender Formel berechnet:

b tief i . 100

x tief i % (m/m) = --------------

RF tief i . a

a = Einwaage der untersuchten Probe in Gramm

b tief i = Peakfläche des Analyten i in der Probelösung

RF tief i = Responsefaktor nach 5.2.3

```

7.

Wiederholbarkeit (1)

```

7.1. Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die

Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter

Bestimmungen um nicht mehr als 0,13% (m/m) voneinander

abweichen.

7.2. Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m)

dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,1% (m/m)

voneinander abweichen.

7.3. Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m)

dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m)

voneinander abweichen.

7.4. Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m)

dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m)

voneinander abweichen.

8.

Vergleichbarkeit (1)

8.1. Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,37% (m/m) voneinander abweichen.

8.2. Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,21% (m/m) voneinander abweichen.

8.3. Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,19% (m/m) voneinander abweichen.

8.4. Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m) voneinander abweichen.

9.

Bemerkungen

9.1. Wenn ein wesentlich höherer Hydrochinongehalt als 2% (m/m)

ermittelt wird und eine genaue Gehaltsbestimmung erforderlich ist, sollte die Probelösung (5.1) auf einen ähnlichen Gehalt verdünnt werden, wie er sich bei einer 2% Hydrochinon enthaltenden Probe ergeben würde, und die Bestimmung ist zu wiederholen.

(Bei hohen Hydrochinongehalten kann die Absorption außerhalb des linearen Bereiches des Detektors liegen.)

9.2. Störeinflüsse

Die beschriebene Methode ermöglicht die Bestimmung von Hydrochinon und seinen Ethern in einem einzigen isokratischen Lauf. Die Verwendung einer Phenylsäule gewährleistet eine hinreichende Retention für Hydrochinon, was bei Benutzung einer C 18-Säule mit der beschriebenen mobilen Phase nicht garantiert werden kann. Diese Methode unterliegt jedoch möglicherweise den Störeinflüssen durch eine Reihe von p-Hydroxybenzoesäureestern (Parabene). In diesen Fällen ist die Bestimmung unter Verwendung eines anderen Trennsystems (stationäre und mobile Phase) zu wiederholen. Geeignete Methoden sind (siehe die in den Fußnoten 2 und 3 angegebene Literatur):

Analytische Trennsäule (2): 4,6 mm x 25 cm

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes

Kieselgel (Zorbax ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Temperatur: 36 Grad C

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase: für Hydrochinon: Methanol/Wasser 5+95 (V+V)

für Hydrochinonmonomethylether:

Methanol/Wasser 30+70 (V+V)

für Hydrochinonmonobenzylether:

Methanol/Wasser 80+20 (V+V)

Analytische Trennsäule (3):

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes

Kieselgel (Spherisorb S5-ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase: Wasser/Methanol 90+10 (V+V)

Diese Bedingungen eignen sich für Hydrochinon.


(1) ISO 5725.

(2) M. Herpol-Borremans und M. O. Masse, Identification et dosage de l'hydroquinone et ses ethers methylique et benzylique dans les produits cosmetiques pour blanchir la peau, Int. J. Cosmet. Sci 8 - 203-214 (1986).

(3) J. Firth und I. Rix, Determination of Hydroquinone in skin toning creams, Analyst (1986), 111, S. 129.