Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. September 1951 zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1951, BGBl. Nr. 141, über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen (Beschußgesetz)

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.