Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. Jänner 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinden Hohenthurn und Nötsch im Gailtal
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.