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Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 19. März 1987 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 70 Packer Straße bzw. B 77 Gaberl Straße im Bereich der Stadtgemeinde Köflach

Geltender Text a fecha 1987-04-09

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