Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 19. März 1987 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 70 Packer Straße bzw. B 77 Gaberl Straße im Bereich der Stadtgemeinde Köflach
Geltender Text a fecha 1987-04-09
Keine Daten für dieses Datum verfügbar.