Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 99 Katschberg Straße und der B 163 Wagrainer Straße im Bereich der Gemeinden Radstadt und Altenmarkt im Pongau
Geltender Text a fecha 1987-10-30
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