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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Oktober 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 193 Faschina Straße im Bereich der Gemeinde Damüls

Geltender Text a fecha 1987-11-13

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