Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 111 Gailtal Straße im Bereich der Gemeinden Hohenthurn und Nötsch im Gailtal
1 Version
· 1993-07-30 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2018-12-31
Aufhebung
1993-07-29
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abs
Originalfassung
Text zu diesem Datum