Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden
leistung Antenne zulässig.
Maximale Dauer der
Aussendung: 1 sec
Kanalabstand 25 kHz
Paarfrequenz- nicht festgelegt
abstand
Belegte entsprechend dem
Bandbreite Kanalabstand
Zulässige beliebig,
Aussendung ausgenommen
Sprachübertragung
Übertragungs- nicht festgelegt
geschwindigkeit
Funkdienst laut Alternative
VO-Funk Frequenzzuweisung.
Nutzung entsprechend
VO-Funk Artikel S4.4
und S8.5
(Harmonisierte) EN 300 220-1
Norm welche den
Stand der
Technik
beschreibt
Sonstige Schnitt- nicht festgelegt
stellenmerkmale
Geräteklasse Class 2
entsprechend
RL 99/5/EG
Bewilligungsart Generelle Zur Fernauslösung
Bewilligung automatischer
Wähleinrichtungen im
Notfall.
Grundlegende nicht festgelegt
Anforderungen
entsprechend
RL 99/5/EG,
```
Art. 3.3
```
```
```
Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"
FSB-LD
Schnittstelle Nr.: FSB-LD055 (Ausgabe 28. 01. 2000)
```
```
Schnittstellen -
Parameter Beschreibung Zusatzbedingung
```
```
Frequenzband 469,990 MHz
HF-Leistung nicht festgelegt
HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Nur mit integrierter
leistung Antenne zulässig.
Maximale Dauer der
Aussendung: 1 sec
Kanalabstand 20 kHz
Paarfrequenz- nicht festgelegt
abstand
Belegte entsprechend dem
Bandbreite Kanalabstand
Zulässige beliebig,
Aussendung ausgenommen
Sprachübertragung
Übertragungs- nicht festgelegt
geschwindigkeit
Funkdienst laut Alternative
VO-Funk Frequenzzuweisung.
Nutzung entsprechend
VO-Funk Artikel S4.4
und S8.5
(Harmonisierte) EN 300 220-1
Norm welche den
Stand der
Technik
beschreibt
Sonstige Schnitt- nicht festgelegt
stellenmerkmale
Geräteklasse Class 2
entsprechend
RL 99/5/EG
Bewilligungsart Generelle Zur Fernauslösung
Bewilligung automatischer
Wähleinrichtungen im
Notfall.
Grundlegende nicht festgelegt
Anforderungen
entsprechend
RL 99/5/EG,
```
Art. 3.3
```
```
```
Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"
FSB-LD
Schnittstelle Nr.: FSB-LD073 (Ausgabe 28. 01. 2000)
```
```
Schnittstellen -
Parameter Beschreibung Zusatzbedingung
```
```
Frequenzband 34,2 GHz-34,4 GHz
HF-Leistung nicht festgelegt
HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer
leistung ein- oder angebauten
Antenne zulässig.
Kanalabstand nicht festgelegt
Paarfrequenz- nicht festgelegt
abstand
Belegte beliebig innerhalb
Bandbreite des Frequenzbandes
Zulässige beliebig,
Aussendung ausgenommen
Sprachübertragung
Übertragungs- nicht festgelegt
geschwindigkeit
Funkdienst laut Nichtnavigatorischer
VO-Funk Ortungsfunkdienst
(Harmonisierte) EN 300 440
Norm welche den
Stand der
Technik
beschreibt
Sonstige Schnitt- nicht festgelegt
stellenmerkmale
Geräteklasse Class 2
entsprechend
RL 99/5/EG
Bewilligungsart Generelle Für den ortsfesten
Bewilligung Betrieb von
Fernwirkfunkanlagen.
Grundlegende nicht festgelegt
Anforderungen
entsprechend
RL 99/5/EG,
```
Art. 3.3
```
```
```
Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Diverse Funknetze"
FSB-LN
Schnittstelle Nr.: FSB-LN001 (Ausgabe 28. 01. 2000)
```
```
Schnittstellen -
Parameter Beschreibung Zusatzbedingung
```
```
Frequenzband 26 965 kHz; 27 215 kHz;
26 975 kHz; 27 225 kHz;
26 985 kHz; 27 235 kHz;
27 005 kHz; 27 245 kHz;
27 015 kHz; 27 255 kHz;
27 025 kHz; 27 265 kHz;
27 035 kHz; 27 275 kHz;
27 055 kHz; 27 285 kHz;
27 065 kHz; 27 295 kHz;
27 075 kHz; 27 305 kHz;
27 085 kHz; 27 315 kHz;
27 105 kHz; 27 325 kHz;
27 115 kHz; 27 335 kHz;
27 125 kHz; 27 345 kHz;
27 135 kHz; 27 355 kHz;
27 155 kHz; 27 365 kHz;
27 165 kHz; 27 375 kHz;
27 175 kHz; 27 385 kHz;
27 185 kHz; 27 395 kHz;
27 205 kHz; 27 405 kHz;
HF-Leistung max. 4 Watt
HF-Strahlungs- max. 4 Watt e.r.p Richtantennen nicht
leistung gestattet.
Kanalabstand 10 kHz
Paarfrequenz- nicht festgelegt
abstand
Belegte enstprechend dem
Bandbreite Kanalabstand
Zulässige 8K00F3E- 8K00G3E- Der Betrieb der
Aussendung 8K00F3D- 8K00F2B- HF-Sendearten F3D,
8K00G3D- 8K00G2B- F2B, G3D und G2B ist
nur zusätzlich zur
Sprachübertragung
zulässig, wobei die
NF-Signale dem
Mikrophon bzw. der
Mikrofonanschluß-
buchse zugeführt
werden müssen.
Übertragungs- nicht festgelegt
geschwindigkeit
Funkdienst laut Beweglicher
VO-Funk Funkdienst
(Harmonisierte) EN 300 135
Norm welche den
Stand der
Technik
beschreibt
Sonstige Schnitt- CEPT Recommendation Die Verwendung von
stellenmerkmale T/R 20-09 Relaisstellen, bei
denen Aussendung und
Empfang auf
verschiedenen
Frequenzen erfolgen,
ist nicht gestattet.
Geräteklasse Class 2
entsprechend
RL 99/5/EG
Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von
Bewilligung CEPT PR 27
Funkanlagen.
Grundlegende nicht festgelegt
Anforderungen
entsprechend
RL 99/5/EG,
```
Art. 3.3
```
```
```
Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Diverse Funknetze"
FSB-LN
Schnittstelle Nr.: FSB-LN002 (Ausgabe 28. 01. 2000)
```
```
Schnittstellen -
Parameter Beschreibung Zusatzbedingung
```
```
Frequenzband 446.000 MHz-446.100 MHz Kanalfrequenzen in
MHz:
446,00625; 446,01875;
446,03125; 446,04375;
446,05625; 446,06875;
446,08125; 446,09375;
HF-Leistung nicht festgelegt
HF-Strahlungs- max. 500mW e.r.p Der Betrieb ist nur
leistung mit einer
integrierten Antenne
zulässig.
Kanalabstand 12,5 kHz
Paarfrequenz- nicht festgelegt
abstand
Belegte entsprechend dem
Bandbreite Kanalabstand
Zulässige 8K50F3E- 8K50G3E-
Aussendung 8K50F3D- 8K50F2B-
8K50G3D- 8K50G2B-
Übertragungs- nicht festgelegt
geschwindigkeit
Funkdienst laut Beweglicher
VO-Funk Funkdienst
(Harmonisierte) ETS 300 296
Norm welche den
Stand der
Technik
beschreibt
Sonstige Schnitt- CEPT Decisions
stellenmerkmale ERC/DEC/(98)25
CEPT Decisions
ERC/DEC/(98)26
CEPT Decisions
ERC/DEC/(98)27
Geräteklasse Class 2
entsprechend
RL 99/5/EG
Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von
Bewilligung "PMR 446"
Funkanlagen.
Grundlegende nicht festgelegt
Anforderungen
entsprechend
RL 99/5/EG,
```
Art. 3.3
```
```
```
Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Satellitenfunk"
FSB-RU
Schnittstelle Nr.: FSB-RU001 (Ausgabe 28. 01. 2000)
```
```
Schnittstellen -
Parameter Beschreibung Zusatzbedingung
```
```
Frequenzband 13,75 GHz-14,5 GHz Übertragungsrichtung
Erde-Satellit.
HF-Leistung wird vom
Satellitenbetreiber
festgelegt
HF-Strahlungs- wird vom Antennendurchmesser:
leistung Satellitenbetreiber 4,5 Meter oder
festgelegt größer.
Kanalabstand wird vom
Satellitenbetreiber
festgelegt
Paarfrequenz- wird vom
abstand Satellitenbetreiber
festgelegt
Belegte wird vom
Bandbreite Satellitenbetreiber
festgelegt
Zulässige wird vom
Aussendung Satellitenbetreiber
festgelegt
Übertragungs- nicht festgelegt
geschwindigkeit
Funkdienst laut Fester Funkdienst
VO-Funk über Satelliten
(Harmonisierte) TBR 30
Norm welche den
Stand der
Technik
beschreibt
Sonstige Schnitt- nicht festgelegt
stellenmerkmale
Geräteklasse Class 2
entsprechend
RL 99/5/EG
Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von
Bewilligung transportablen
Satellitenfunkanlagen
für Reportagezwecke
(SNG-Funkanlagen).
Beim Betrieb sind die
"Richtlinien für den
Betrieb von
SNG-Funkanlagen in
Österreich"
einzuhalten.
Grundlegende nicht festgelegt
Anforderungen
entsprechend
RL 99/5/EG,
```
Art. 3.3
```
```
```
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