Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-03-20
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1998-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 72
Änderungshistorie JSON API

Schnittstelle Nr.: FSB-LD009 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 26 957-27 283 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung oder ein- oder angebauten

42 dBmyA/min in 10m Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig

Bandbreite innerhalb des

Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungsge- nicht festgelegt

schwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 330;

Norm welche EN 300 220-1

den Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstel- Annex 1 (c)

lenmerkmale CEPT/ERC/REC 70-03

Annex 9 (g)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3 nicht festgelegt

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD010 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 34,995 MHz-35,225

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand 10 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstellen- Annex 8 (b)

merkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung Nur für den Betrieb

von Modellflugzeugen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD011 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 40,660-40,700 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (d)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD012 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 40,665 MHz; 40,675 MHz;

40,685 MHz; 40,695 MHz;

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand 10 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 8 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung Für den Betrieb von

Modellfernsteuerungs-

anlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD013 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 13 553-13 567 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10m

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige CEPT/ERC/REC 70-03

Schnittstellen- Annex 1 (b);

merkmale CEPT/ERC/REC 70-03

Annex 9 (f)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD014 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 402-405 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 myW e.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 12 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Ultra Low Power

Active Medical

Implants"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD015 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 433,050-434,790 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur mit

einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (e)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD016 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 863-865 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung bis zu 100% Betrieb

nur mit einer ein-

oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 301 357;

Norm welche den EN 300 422;

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 10 (c)

CEPT/ERC/REC 70-03

Annex 13 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Wireless Audio

Applications"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD017 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 868,000-868,600 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur mit

einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (f)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD018 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 868,600-868,700 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz Das gesamte

Frequenzband kann

auch als ein Kanal

bei der Übertragung

von "high speed data"

verwendet werden.

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Alarmfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD019 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 868,700-869,200 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (g)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD020 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,200-869,250 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (d)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Nur zum Betrieb von

Bewilligung "Social Alarms"

Anlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD021 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,250-869,300 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 0,1% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Alarmfunkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD022 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,250-869,300 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur

mit einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz Das gesamte

Frequenzband kann

auch als ein Kanal

bei der Übertragung

von "high speed data"

verwendet werden.

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (i)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD023 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,650-869,700 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung 10% Betrieb nur mit

einer ein- oder

angebauten Antenne

zulässig.

Kanalabstand 25 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 7 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Alarmfunkanlagen.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD024 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 869,700-870,000 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 5 mW e.r.p Sendezeitverhältnis:

leistung bis zu 100% Betrieb

nur mit einer ein-

oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (k)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD025 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 400-2483,5 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (l)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD026 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 725-5 875 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 25 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (m)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD027 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 24,05-24,25 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs-

geschwindigkeit nicht festgelegt

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (f)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD028 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 250 MHz-5 300 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 1 Watt e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung vom Hersteller als

geeignet erklärten

Antenne zulässig

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) ETS 300 836-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 3 (c);

CEPT/ERC/DEC (96)03

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "HIPERLANs"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD029 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 457 kHz Kann auch in

Kombination mit der

Trägerfrequenz

2275 Hz betrieben

werden.

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max 7 dBmyA/m in 10 m Sendezeitverhältnis:

leistung bis zu 100%

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) ETS 300 718

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 2 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Lawinenverschütteten-

suchgeräten

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD030 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 446 MHz-2 454 MHz Unterteilung in die

Kanäle:

2447,0 MHz;

2448,5 MHz;

2450,0 MHz;

2451,5 MHz;

2453,0 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p

leistung

Kanalabstand 1,5 MHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 761

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 4 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Automatic Vehicle

Identification for

Railways" (AVI)

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD031 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 795-5 805 MHz Für Systeme mit 5 MHz

Frequenzraster:

5 797,5 MHz;

5 802,5 MHz;

Für Systeme mit

10 MHz

Frequenzraster:

5 800 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 8 Watt e.i.r.p

leistung

Kanalabstand 5 MHz; 10 MHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 674;

Norm welche den ES 201 674-1;

Stand der ES 201 674-2;

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 5 (a)

CEPT ERC/DEC/(92)02

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Road Transport

Traffic Telematics"

(RTTT) Anwendungen

zur Erfassung von

Kraftfahrzeugen. Die

Funkanlagen dürfen

ausschließlich auf

Bundesstraßen A

(Bundesautobahnen),

mehrspurigen

Bundesstraßen S

(Bundesschnell-

straßen) und

Bundesstraßen B, die

ähnliche Merkmale wie

Bundesstraßen A

aufweisen, sowie an

Brücken, Tunnels und

Gebirgspässen auf

sonstigen

Bundesstraßen S und

Bundesstraßen B,

soweit für deren

Benützung eine Maut

und/oder

Benützungsgebühr

einzuheben sind,

betrieben werden.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD032 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 805-5 815 MHz Für Systeme mit 5 MHz

Frequenzraster:

5 807,5 MHz;

5 812,5 MHz;

Für Systeme mit

10 MHz

Frequenzraster:

5 810 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 8 Watt e.i.r.p

leistung

Kanalabstand 5 MHz; 10 MHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 674;

Norm welche den ES 201 674-1;

Stand der ES 201 674-2;

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 5 (b)

CEPT ERC/DEC/(92)02

Geräteklasse

entsprechend Class 2

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Road Transport

Traffic Telematics"

(RTTT) Anwendungen

zur Erfassung von

Kraftfahrzeugen. Die

Funkanlagen dürfen

ausschließlich auf

Bundesstraßen A

(Bundesautobahnen),

mehrspurigen

Bundesstraßen S

(Bundesschnell-

straßen) und

Bundesstraßen B, die

ähnliche Merkmale wie

Bundesstraßen A

aufweisen, sowie an

Brücken, Tunnels und

Gebirgspässen auf

sonstigen

Bundesstraßen S und

Bundesstraßen B,

soweit für deren

Benützung eine Maut

und/oder

Benützungsgebühr

einzuheben sind,

betrieben werden.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD033 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 76-77 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 55 dBm peak e.i.r.p

leistung 50 dBm average e.i.r.p

23,5 dBm average e.i.r.p

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige alle

Aussendung Radar-Aussendungsarten

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 301 091

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 5(d);

Empfehlung des Rates

1999/519/EG vom

```

12.

Juli 1999 zur

```

Begrenzung der

Exposition der

Bevölkerung

gegenüber

elektromagnetischen

Feldern

(0 Hz -300 GHz)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von:

Bewilligung "Fahrzeug-Radar-

Systeme".

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD034 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 9 200-9 500 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Bei HF-Strahlungs-

leistungen von

25 mW ist nur

ortsfesten Betrieb

zulässig.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD035 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 9 500-9 975 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Bei HF-Strahlungs-

leistungen von

25 mW ist nur

ortsfester Betrieb

zulässig.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD036 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 13,4-14,0 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Nichtnavigatorischer

VO-Funk Ortungsfunkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (e)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Bei HF-Strahlungs-

leistungen von

25 mW ist nur

ortsfester Betrieb

zulässig.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD037 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 24,00-24,25 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 1 (n)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle

Bewilligung

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD038 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 9-59,750 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs-

leistung max. 72-69 dBmyA/m

(ab 30 kHz mit

3 dB/Oct

abfallend von

72 dBmyA/m und

entsprechend der

"NOTE" in Tabelle 2

der EN 300 330)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (aa)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD039 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 59,750-60,250 GHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10 m

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (ab)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD040 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 60,250-70 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 68,9-68,3 dBmyA/m

leistung (ab 30 kHz mit

3 dB/Oct abfallend

von 72 dBmyA/m und

entsprechend der

"NOTE" in Tabelle 2

der EN 300 330)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (ac)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD041 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 70 kHz-119 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m in 10 m

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD042 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 119 kHz-135 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 66-65,5 dBmyA/m

leistung (ab 30 kHz mit

3 dB/Oct abfallend

von 72 dBmyA/m und

entsprechend der

"NOTE" in Tabelle 2

der EN 300 330)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 9 (c)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD043 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 36,800 MHz; 36,850 MHz;

37,450 MHz; 37,500 MHz;

37,550 MHz;

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Der Sender muß eine

leistung fest eingebaute oder

angebaute Antenne und

darf keine Buchse für

eine

Antennenspeiseleitung

aufweisen.

Kanalabstand 50 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige 36K0F3E-

Aussendung 36K0G3E-

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 422

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige nicht festgelegt

Schnittstellen-

merkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb als

Bewilligung Einwegsprechfunk-

anlage.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD045 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 36,700 MHz; 37,100 MHz;

44,550 MHz; 45,000 MHz;

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 2 mW e.r.p Der Sender muß eine

leistung fest eingebaute oder

angebaute Antenne und

darf keine Buchse für

eine

Antennenspeiseleitung

aufweisen.

Kanalabstand 150 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige 150KF3E-

Aussendung 150KG3E-

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 422

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb als

Bewilligung Einwegsprechfunk-

anlage.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk -Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD046 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 400-2 483,5 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.i.r.p

leistung

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- min 250 kbit/s

geschwindigkeit

Funkdienst laut Fester Funkdienst

VO-Funk

(Harmonisierte) ETS 300 328;

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 3 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "Radio Local Area

Networks" (RLAN).

Ist die Funkanlage

als Einschubkarte

(plug-in radio

device) ausgeführt,

darf sie nur in den

vom Hersteller als

dafür geeignet

erklärten

Basiseinrichtungen

(host equipment)

betrieben werden.

Hat die Funkanlage

einen Anschluß für

eine Antenne, darf

sie nur mit einer

Antenne betrieben

werden, die vom

Hersteller der

Funkanlage als

geeignet erklärt

wurde.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD047 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 5 150 MHz-5 250 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 1 Watt e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung vom Hersteller als

geeignet erklärten

Antenne zulässig

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) ETS 300 836-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 3 (b);

CEPT/ERC/DEC (96)03

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung "HIPERLANs"

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD048 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 2 400-2 483,5 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 500 mW e.i.r.p Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 440

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 6 (a)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Fernwirkfunkanlagen

(Bewegungsmeldern,

Alarmanlagen).

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD049 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 135 kHz-148 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 37,7-37,3 dBmyA/m

leistung (ab 135 kHz mit

3 dB/Oct

abfallend

von 38 dBmyA/m)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD050 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 285 kHz-400 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 34,5-33 dBmyA/m

leistung (ab 135 kHz mit

3 dB/Oct

abfallend

von 38 dBmyA/m)

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige nicht festgelegt

Aussendung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für den Betrieb von

Bewilligung Induktionsfunkanlagen

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD051 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 27 095 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 42 dBmyA/m Betrieb nur mit einer

leistung ein- oder angebauten

Antenne zulässig.

Kanalabstand nicht festgelegt

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte beliebig innerhalb

Bandbreite des Frequenzbandes

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Beweglicher

VO-Funk Funkdienst

(Harmonisierte) EN 300 330

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- CEPT/ERC/REC 70-03

stellenmerkmale Annex 4 (b)

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Für die

Bewilligung Eisenbahnanwendung

"Eurobalise".

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD053 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 26 855 kHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 100 mW e.r.p Nur mit integrierter

leistung Antenne zulässig.

Maximale Dauer der

Aussendung: 1 sec

Kanalabstand 10 kHz

Paarfrequenz- nicht festgelegt

abstand

Belegte entsprechend dem

Bandbreite Kanalabstand

Zulässige beliebig,

Aussendung ausgenommen

Sprachübertragung

Übertragungs- nicht festgelegt

geschwindigkeit

Funkdienst laut Alternative

VO-Funk Frequenzzuweisung.

Nutzung entsprechend

VO-Funk Artikel S4.4

und S8.5

(Harmonisierte) EN 300 220-1

Norm welche den

Stand der

Technik

beschreibt

Sonstige Schnitt- nicht festgelegt

stellenmerkmale

Geräteklasse Class 2

entsprechend

RL 99/5/EG

Bewilligungsart Generelle Zur Fernauslösung

Bewilligung automatischer

Wähleinrichtungen im

Notfall.

Grundlegende nicht festgelegt

Anforderungen

entsprechend

RL 99/5/EG,

```

Art. 3.3

```

```


```

Funk - Schnittstellenbeschreibungen "Short Range Device"

FSB-LD

Schnittstelle Nr.: FSB-LD054 (Ausgabe 28. 01. 2000)

```


```

Schnittstellen -

Parameter Beschreibung Zusatzbedingung

```


```

Frequenzband 142,375 MHz

HF-Leistung nicht festgelegt

HF-Strahlungs- max. 10 mW e.r.p Nur mit integrierter

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.