Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 7 Brünner Straße im Bereich der Gemeinden Wolkersdorf im Weinviertel und Ulrichskirchen-Schleinbach

2 Versionen · 1998-11-20 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2026-04-13
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 7 Brünner Straße im Bereich der G

Änderungen vom 2026-04-13

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Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Anschlüsse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wolkersdorf im Weinviertel und Ulrichskirchen-Schleinbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 7/45-98 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den neu herzustellenden Teil des vorangeführten Straßenabschnittes Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
2018-12-31
Aufhebung
1998-11-19
Straßenverlauf der B 7 Brünner Straße
Originalfassung Text zu diesem Datum