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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Errichtung der Fachverbände und Fachgruppen (Fachorganisationsordnung - FOO)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Tritt ab der nächsten Funktionsperiode der Organe in Kraft (vgl.

§ 10 Abs. 1).

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Wirtschaftskammergesetzes, BGBl. I Nr. 103/1998, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Bundesministern für Finanzen und für Wissenschaft und Verkehr verordnet:

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Zusammengeschlossene Fachverbände

§ 1. Im Bereich der Bundeskammer werden folgende Fachverbände durch einen Zusammenschluß von bisher selbständigen Fachverbänden zu einem neuen errichtet:

1.

Fachverband des Agrarhandels durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Landesproduktenhandels, des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, des Wein- und Spirituosengroßhandels und des Handels mit Leder, Häuten, Rauhwaren und Tapeziererbedarf, jedoch ohne den Handel mit Leder, Schuhzubehör, Sattler- und Tapeziererbedarf, umfassend:

a)

Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

b)

Handel mit Futtermitteln,

c)

Handel mit Düngemitteln,

d)

Handel mit Saaten und Samen,

e)

Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel,

f)

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

g)

Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

h)

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

i)

Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren),

j)

Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und

k)

Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,

2.

Fachverband der Bekleidungsgewerbe durch Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Hutmacher, Modisten und Schirmmacher, der Kleidermacher und der Mieder- und Wäschewarenerzeuger, jedoch ohne Miederwarenerzeuger, umfassend:

a)

Herrenkleidermacher (mit Einschluß des Kleiderbügelns und Kleiderpressens),

b)

Damenkleidermacher (mit Einschluß des Kleiderbügelns und Kleiderpressens),

c)

Schulterpolstererzeuger,

d)

Schnittzeichner,

e)

Hersteller von graphischen Entwürfen für Bekleidung ausgenommen Schnittzeichnen,

f)

Kleider- und Kostümverleiher,

g)

Änderungsschneiderei,

h)

Wäschewarenerzeuger,

i)

Krawattenerzeuger,

j)

Hutmacher,

k)

Modisten,

l)

Kunstblumenerzeuger,

m)

Federnschmücker,

n)

Sonnenschirm- und Regenschirmmacher und

o)

Wildbartbinder,

3.

Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Handels mit Drogen, Pharmazeutika, Farben, Lacken und Chemikalien sowie des Parfümeriewarenhandels, umfassend:

a)

Arzneimittelgroßhandel,

b)

Arzneimitteldepositeure,

c)

Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien,

d)

Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren und

e)

Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf,

4.

Fachverband der Holzindustrie durch einen Zusammenschluß der bisherigen Fachverbände der Sägeindustrie und der holzverarbeitenden Industrie, umfassend die Unternehmungen der Holzindustrie insbesondere solche der

a)

Möbelindustrie,

b)

Sägewerksunternehmungen,

c)

Hobelwarenindustrie,

d)

Leimholzindustrie,

e)

Holzwerkstoffindustrie,

f)

Parkettindustrie,

g)

industrielle Bautischlereien,

h)

Holzhaus- und Hallenbauindustrie,

i)

Holzimprägnier- und -veredelungsindustrie,

j)

Klavierindustrie,

k)

Ski- und Sportartikelindustrie,

l)

Rahmen- und Leistenindustrie,

m)

Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,

n)

Energieholzindustrie,

o)

Altholzentsorgung,

p)

Kork- und Korkwarenindustrie und

q)

sonstige holzverarbeitende Industrie,

5.

Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels, durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Brennstoffhandels und des Mineralölhandels, umfassend Handel mit:

a)

festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen,

b)

Holzkohle,

c)

Heizölen und Flüssiggas,

d)

Treib- und Schmierstoffen und

e)

sonstigen Mineralölprodukten,

6.

Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Molkereien und Käsereien und der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, umfassend:

a)

Erzeuger von Nahrungs- und Genußmitteln, soweit sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet sind,

b)

gewerbliche Mineralwasser und Tafelwasserbetriebe (einschließlich der Abfüll- und Versandbetriebe),

c)

Molkereien und Käsereien,

d)

Be- und Verarbeiter von Milch, Milchprodukten und Milchinhaltsstoffen und

e)

Milchkäufer und

7.

Fachverband der Tapezierer, Dekorateure und Sattler durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer und der Tapezierer und Dekorateure, umfassend:

a)

Tapezierer,

b)

Dekorateure,

c)

Bettwarenerzeuger,

d)

Bettwarenreiniger,

e)

Segelmacher,

f)

Zelterzeuger,

g)

Sonnenschutzanlagenhersteller (Jalousien, Rolladen, Markisen), soweit sie nicht zu den Tischlern oder zu den Schlossern gehören,

h)

Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer,

i)

Erzeuger von Fußbällen und Hundesportartikeln,

j)

Erzeuger von Fechtartikeln,

k)

Herstellen von Produkten unter Verwendung der Federkielsticktechnik,

l)

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner,

m)

Lederwarenerzeuger und

n)

Gürtel- und Riemenerzeuger sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Neue Fachverbände

§ 2. Im Bereich der Bundeskammer werden folgende Fachverbände durch eine Herauslösung von Berufsgruppen aus einem (mehreren) bisher bestehenden Fachverband (Fachverbänden) errichtet:

1.

Fachverband Abfall- und Abwasserwirtschaft durch Herauslösung von Berufsgruppen aus dem Allgemeinen Fachverband des Gewerbes, umfassend:

a)

Abwasserbehandler,

b)

Altölsammler, -behandler und -verwerter,

c)

Bereitstellung, Wartung und Entsorgung von Mobil-WC-Anlagen,

d)

Betreiber von Kompostier- und Trankanlagen,

e)

Deponiebetreiber,

f)

Entrümpler,

g)

Erzeuger von Ersatzbrennstoffen,

h)

Kanalräumer, Wartung von Abscheide- und Kläranlagen, Rohrreinigung,

i)

Kehr-, Wasch- und Räumdienste, Winterdienste,

j)

Klärschlammbehandler,

k)

Sonderabfallsammler und -beseitiger,

l)

Tankreiniger und

m)

thermische Verwertung von Abfall und Altstoffen,

2.

Fachverband Finanzdienstleister durch Herauslösung von Berufsgruppen aus der Bundesinnung der Immobilien und Vermögenstreuhänder, aus dem Allgemeinen Fachverband des Gewerbes, aus dem Fachverband der Banken und Bankiers und aus dem Bundesgremium der selbständigen Handelsvertreter und Vermittler, umfassend:

a)

Ausgleichsvermittler,

b)

Auskunfteien über Kreditverhältnisse,

c)

Geld-, Kredit- und Bausparvermittler,

d)

Leasingunternehmen,

e)

Pfandleihunternehmer,

f)

Vermögensberater und Verwalter von beweglichem Vermögen,

g)

Vermögensverwalter,

h)

Versteigerer beweglicher Sachen und

i)

Wertpapierdienstleister,

3.

Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, durch Herauslösung von Berufsgruppen aus dem Allgemeinen Fachverband des Verkehrs, umfassend:

a)

Hörfunk- und Fernsehunternehmen,

b)

Kabel- und Satellitenrundfunkunternehmungen,

c)

Telefonieunternehmungen und Anbieter von Telekommunikationsnetzen gemäß § 14 TKG und

d)

Unternehmungen der Nachrichtenübermittlung gemäß § 13 TKG und

4.

Fachverband der Versicherungsagenten durch Herauslösung der Berufsgruppe der Versicherungsagenten aus dem Bundesgremium der Versicherungsmakler und Versicherungsagenten, umfassend Versicherungsagenten.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Bestehende Fachverbände unter Änderung ihres Wirkungsbereiches und

ihrer Bezeichnung

§ 3. Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände mit iner Änderung des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung bestehen:

1.

Fachverband der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker, umfassend:

a)

Augenoptiker,

b)

Kontaktlinsenoptiker,

c)

Orthopädietechniker,

d)

Bandagisten,

e)

Hörgeräteakustiker,

f)

Miederwarenerzeuger und

g)

Hersteller von künstlichen Augen aus Glas,

2.

Fachverband der Bauhilfsgewerbe, umfassend:

a)

Brunnenmeister,

b)

Tiefbohrunternehmer,

c)

Sprengungsunternehmer,

d)

Gerüstverleiher,

e)

Verleiher von Baumaschinen,

f)

Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung,

g)

Asphaltierer,

h)

Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser,

i)

Schwarzdecker,

j)

Stukkateure und Trockenausbauer,

k)

Gipser,

l)

Betonwarenerzeuger,

m)

Erzeuger von Baustoffen aller Art,

n)

Steinbruchunternehmer,

o)

Sand-, Kies- und Schottererzeuger,

p)

Kalkbrennereien und

q)

Gipsfigurenerzeuger,

3.

Fachverband des Einrichtungsfachhandels, umfassend den Handel mit:

a)

Möbeln,

b)

Linoleum, Teppichen und sonstigen Fußbodenbelägen,

c)

Tapeten und Tapeziererbedarf,

d)

einschlägigen Waren der Raumausstattung und

e)

Bettwaren und Vorhängen,

4.

Fachverband des Fahrzeughandels, umfassend den Handel mit:

a)

Automobilen und Motorrädern einschließlich Bereifung, Zubehör und Ersatzteilen,

b)

Flugzeugen einschließlich Zubehör und Bestandteilen und

c)

Motorbooten einschließlich Zubehör und Ersatzteilen,

5.

Fachverband der Handelsagenten, umfassend Handelsagenten,

6.

Fachverband der privaten Krankenanstalten und der Kurbetriebe umfassend:

a)

private Krankenanstalten gemäß dem KAG (Privatkranken-, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien, Säuglingsheime usw.),

b)

Ambulatorien gemäß dem KAG zum Zwecke der Untersuchung und/oder Behandlung,

c)

Pflegeheime mit landesgesetzlicher Berechtigung,

d)

Kur- und Heilbadeanstalten und

e)

Betriebe zur Gewinnung und Versendung natürlicher Heilvorkommen (zB Heilwässer, Moore, Schlämme),

7.

Fachverband des Holz- und Baustoffhandels, umfassend den Handel mit:

a)

Holz aller Art, ausgenommen Brennholz,

b)

Holzfabrikaten und Holzhäusern,

c)

Baustoffen, Bauelementen (Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz) und sonstigen Baumaterialien und

d)

Flachglas,

8.

Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, umfassend:

a)

Immobilienmakler,

b)

Immobilienverwalter,

c)

Bauträger und

d)

Inkassoinstitute,

9.

Fachverband der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer sowie der Wagner, umfassend:

a)

Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer,

b)

Wagenbauer,

c)

Karosseriebauer,

d)

Karosseriespengler bzw. -lackierer, soweit sie diese Tätigkeit überwiegend verrichten,

e)

Wagner,

f)

Ski- und Rodelerzeuger,

g)

Leiternerzeuger,

h)

Segelflugzeugbauer,

i)

Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher und

j)

Autoverglasung,

10.

Fachverband des Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandels, umfassend den Handel mit:

a)

Kurz-, Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln,

b)

Spielwaren,

c)

Sportartikeln,

d)

Fahrrädern, einschließlich Zubehör und Bestandteilen,

e)

Booten, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen, ausgenommen Motorboote,

f)

Korbwaren und Kinderwagen,

g)

Reiseandenken und

h)

Devotionalien,

11.

Fachverband der Maler, Lackierer und Schilderhersteller, umfassend:

a)

Maler und Anstreicher,

b)

Lackierer,

c)

Schilderhersteller und

d)

Vergolder und Staffierer,

12.

Fachverband des Markt-, Straßen- und Wanderhandels, umfassend:

a)

Marktfahrer,

b)

Markthändler, die andere Waren als Lebensmittel führen,

c)

Marktviktualienhändler,

d)

Straßenhändler,

e)

Wanderhändler,

f)

Feilbieten im Umherziehen von Ort zu Ort und

g)

Handel mit Christbäumen,

13.

Fachverband der Raiffeisenbanken, umfassend die Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken einschließlich:

a)

der Raiffeisen-Zentralbank Österreich AG,

b)

die Raiffeisen Bausparkasse GmbH,

c)

die Raiffeisen Wohnbaubank AG,

d)

Raiffeisen Kapitalanlage Ges.m.b.H.Wien,

e)

Salzburg-München Wertpapierfonds Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Salzburg,

f)

der Oberösterreichisch-Bayrischen Vermögensverwaltungs-AG. und

g)

der Kepler-Fonds Kapitalanlageges.m.b.H.,

14.

Fachverband des Schuhhandels, umfassend den Handel mit:

a)

Schuhen,

b)

Leder und Schuhzubehör und

c)

Sattlerbedarf,

15.

Fachverband der Spengler und Kupferschmiede, umfassend:

a)

Spengler und

b)

Kupferschmiede,

16.

Fachverband der Steinmetzmeister, umfassend:

a)

Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher,

b)

Steinmetzmeister,

c)

Kunststeinerzeuger,

d)

Terrazzomacher,

e)

Grabsteinerzeuger,

f)

Steinbildhauer,

g)

Marmorwarenerzeuger,

h)

Schleifsteinhauer und

i)

Werksteinbruchunternehmer,

17.

Fachverband des Textilhandels, umfassend den Handel mit:

a)

Bekleidung und Textilien,

b)

textilen Rohstoffen und Halbfabrikaten,

c)

Geweben, Gewebesäcken, Plachen und Decken und

d)

Borsten, Haaren und Federn,

18.

Fachverband des Versandhandels und der Warenhäuser, umfassend:

a)

Unternehmungen, die sich mit dem Vertrieb von Waren im Wege des Versandhandels beschäftigen und

b)

Warenhäuser,

19.

Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, umfassend:

a)

Versicherungsmakler und

b)

Berater in Versicherungsangelegenheiten und

20.

Fachverband der kleinen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, umfassend kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Bestehende Fachverbände unter Änderung ihres Wirkungsbereiches

§ 4. Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände mit einer Änderung des Wirkungsbereiches bestehen.

1.

Allgemeiner Fachverband des Gewerbes, umfassend alle Gewerbe- und Handwerksunternehmungen, die nicht ausdrücklich oder dem Sinne nach einem anderen Fachverband des Gewerbes und Handwerks angehören, insbesondere:

a)

Abdecker,

b)

Abfüller und Abpacker,

c)

Adressenbüros,

d)

Arbeitskräfteüberlasser,

e)

Arbeitsvermittler,

f)

Automatenaufsteller und -verleiher,

g)

Berufsdetektive,

h)

Bewachungsgewerbe,

i)

Büroservice,

j)

Call-Center,

k)

Ernährungsberater,

l)

Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände,

m)

Fahrradbotendienste,

n)

Farb- und Typberater,

o)

Graphologen,

p)

Holzschlägerer,

q)

Holzzerkleinerer,

r)

Lebens- und Sozialberater,

s)

Lohnbrütereien und Brutanstalten,

t)

Lohnunternehmer im Bereich der Landwirtschaft (Lohndrescher, Lohnackerer),

u)

Partnervermittlung,

v)

Patentausüber,

w)

Patentverwerter,

x)

Personenbezogene Hilfestellung zur Steigerung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens,

y)

Radiästheten,

z)

Seminarveranstalter,

aa) Sicherheitsfachkraft, Sicherheitstechnisches Zentrum,

bb) Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe),

cc) Tauchunternehmer,

dd) Tierpflege und Tierpensionen,

ee) Tiertrainer,

ff) Zeichenbüros und

gg) Sonstige Berater, Verleiher, Vermieter und Vermittler, die nicht ausdrücklich oder dem Sinne nach einem anderen Fachverband angehören,

2.

Allgemeiner Fachverband des Verkehrs, umfassend alle Verkehrsunternehmungen, die nicht ausdrücklich oder dem Sinne nach einem anderen Fachverband des Verkehrs angehören, insbesondere:

a)

Fahrzeug- und Transportbegleitung,

b)

Presseagenturen,

c)

Taxifunk-Vermittlungsunternehmungen und

d)

Anbieter von Telematikdiensten sowie die Hilfs- und Nebenbetriebsunternehmungen im Bereich des Verkehrswesens,

3.

Fachverband der Banken und Bankiers, umfassend:

a)

alle Aktienbanken, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband angehören (wie zB nach Einbringung des Bankbetriebes gemäß § 92 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993 in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 639/1993 und BGBl. Nr. 917/ 1993, dem Fachverband der einbringenden Bank),

b)

Bankiers,

c)

sonstige Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Genehmigung auf Grund des Bankwesengesetzes und Finanzinstitute gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 BWG, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband angehören,

d)

die Österreichische Postsparkasse,

e)

freie Makler gemäß dem Börsegesetz, BGBl. Nr. 555/1989, in der jeweils geltenden Fassung und

f)

die Wüstenrot Bausparkassen AG,

4.

Fachverband der Freizeitbetriebe, umfassend alle Unternehmungen des Tourismus und der Freizeitwirtschaft, die nicht ausdrücklich oder dem Sinne nach einem anderen Fachverband des Tourismus und der Freizeitwirtschaft zuzuordnen sind, insbesondere:

a)

Spielautomatenaufsteller (ausgenommen Inhaber von Vergnügungsunternehmungen pratermäßiger Art dh. der Schausteller, oder von gastgewerblichen Betrieben, wenn sie höchstens acht Spielautomaten im Nebenbetrieb halten),

b)

Spielautomatenverleiher,

c)

Künstlervermittler (Künstler- und Modellvermittlung gemäß AMFG, Vermittlung selbständiger Künstler gemäß der GewO 1994),

d)

Organisation und Vermittlung von öffentlichen Veranstaltungen oder Messen,

e)

Fremdenführer und Reisebetreuer,

f)

Tanzschulen,

g)

Kartenbüros,

h)

Fitneßstudios,

i)

Sportplätzen, Eislaufplätzen, (Tisch)tennisplätzen, Golf-, und Minigolfplätzen ua.),

j)

sonstigen Sport- und Freizeitanlagen, wie Rodel- und Kegelbahnen, Trampolinanlagen, Rennstrecken,

k)

von Boots- und Jachtvermietungen und Bootseinstellplätzen,

l)

Vermietung von Fahrrädern, Sportartikeln oder Sportgeräten (Fitneßgeräten) und von Reittieren,

m)

Reitschulen,

n)

Renn- und Reitpferdetrainer,

o)

Campingplätze,

p)

Spielbanken/Casinos nach dem Glücksspielgesetz,

q)

Abhalten erlaubter Spiele,

r)

Wettbüros (Buchmacher, Totalisateure, Wettkommisäre ua.),

s)

Anbieten persönlicher Dienste auf öffentlichen oder nichtöffentlichen Plätzen (Schuhputzer, Fahrrad- und Gepäckaufbewahrung, Betreuung von älteren Menschen, Garten-, Kinder- und Haustierbetreuung, Parkplatz- und Fahrzeugwächter, Lotsen, Durchführung von Botengängen, Garderobehalter u. dgl.),

t)

Vermittlung selbständiger Begleitpersonen (Begleitagenturen),

u)

Privatgeschäftsvermittlung im Bereiche des Tourismus und der Freizeitwirtschaft und

v)

alle sonstigen gewerblichen Sport- und Freizeitbetriebe,

5.

Fachverband der Kreditgenossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch, umfassend:

a)

Kreditgenossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch,

b)

die Österreichische Volksbanken Aktiengesellschaft,

c)

die Allgemeine Bausparkasse reg.Gen.m.b.H.,

d)

Bank für Wirtschaft und Freie Berufe Aktiengesellschaft,

e)

VB-Factoring Bank AG,

f)

VB Consulting für Anlagemanagement Bank AG,

g)

VB Investmentbank AG,

h)

Volksbanken Kapitalanlageges.m.b.H. und

i)

Bausparkassen, sofern sie nicht einem anderen Fachverband angehören,

6.

Fachverband der Landes-Hypothekenbanken, umfassend:

a)

die Landes-Hypothekenbanken,

b)

die Pfandbriefstelle der Österreichischen Landes-Hypothekenbanken,

c)

die Hypo-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.,

d)

die Hypo-Bausparkasse AG,

e)

die Hypo-Wohnbaubank AG und

7.

Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), umfassend die Unternehmungen der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, insbesondere die Unternehmungen der

a)

alkoholfreien Erfrischungsgetränkeindustrie,

b)

Aromen- und Essenzenindustrie,

c)

Backmittelindustrie, einschließlich der Back- und Puddingpulverindustrie,

d)

Brauereien,

e)

Bäckereiindustrie,

f)

Diätnahrungsmittelindustrie, insbesondere der Kindernährmittelindustrie,

g)

Essigindustrie und Senfindustrie,

h)

Feinkostindustrie,

i)

Fleischwarenindustrie,

j)

Fruchtsaftindustrie,

k)

Futtermittelindustrie,

l)

Geflügelschlacht- und Verarbeitungsindustrie (Geflügelindustrie),

m)

Gewürzindustrie,

n)

Hefeindustrie,

o)

Kaffeemittelindustrie,

p)

Kaffeeröstindustrie,

q)

Kühlindustrie,

r)

Malzindustrie,

s)

Milch- und Käseindustrie,

t)

industriellen Mineralwasser- und Tafelwasserbetriebe (einschließlich der Abfüll- und Versandbetriebe),

u)

Mühlenindustrie,

v)

Obst- und Gemüseveredelungsindustrie,

w)

Sekt- und Süßweinindustrie,

x)

Tiefkühlindustrie und Speiseeisindustrie,

y)

Speiseöl- und -fettindustrie,

z)

Spiritusindustrie,

aa) Spirituosenindustrie,

bb) Stärkeindustrie,

cc) Suppenindustrie,

dd) Süßwarenindustrie,

ee) Tabakwarenindustrie,

ff) Teigwarenindustrie und

gg) Zuckerindustrie,

8.

Fachverband der Sparkassen, umfassend:

a)

Sparkassen,

b)

die Bausparkasse der Österreichischen Sparkassen AG,

c)

die Bank der Tiroler Sparkasse in Jungholz-AG,

d)

die S-Wohnbaubank AG,

e)

die EBOÖ-Finanzservice Aktiengesellschaft,

f)

die EBSBG-Finanzservice Aktiengesellschaft und

g)

die EBKTN-Finanzservice Aktiengesellschaft.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Bestehende Fachverbände unter Änderung ihrer Bezeichnung

§ 5. Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände mit einer Änderung der Bezeichnung bestehen.

1.

Allgemeiner Fachverband des Handels, umfassend alle Handelsgewerbe, die nicht ausdrücklich oder dem Sinne nach einem anderen Fachverband des Handels angehören, insbesondere:

a)

Handel mit zoologischen Artikeln,

b)

Handel mit Altwaren (Trödler, Tandler) und

c)

Blumengroßhandel,

2.

Fachverband des Außenhandels, umfassend den Export-, Import-, Transit- und Binnenmarkthandel,

3.

Fachverband der Bäcker, umfassend:

a)

Bäcker,

b)

Erzeuger von Teiglingen und vorgebackenen Backwaren und

c)

schwarzbroterzeugende Müller,

4.

Fachverband Bau, umfassend:

a)

Baumeister,

b)

Maurermeister,

c)

Bauunternehmer,

d)

Demolierungsunternehmer,

e)

Straßenbauer,

f)

Erdbeweger (Deichgräber),

g)

Erdbau und

h)

Betonbohren und -schneiden gemäß § 1 Z 4 der

1.

Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 11/1998,

5.

Fachverband der Bildhauer, Binder, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter sowie Spielzeughersteller, umfassend:

a)

Bastwarenerzeuger,

b)

Beinschneider,

c)

Besenerzeuger,

d)

Binder,

e)

Bürstenholzerzeuger,

f)

Bürstenmacher,

g)

Christbaumschmuckerzeuger,

h)

Erzeuger magischer Geräte,

i)

Drechsler,

j)

Meerschaumbildhauer und Pfeifenschneider,

k)

Erzeuger von Berchtesgadner Waren,

l)

Erzeuger von Knöpfen aus Horn, Holz, Bein, Perlmutter,

m)

Erzeuger von Knopfformen, Wickelrahmen, Muschelgalanteriewaren, Domino- und Schachspielen, Rauchrequisiten, Holzrundstäben, Schuhleisten und Stiefelbrettschneider,

n)

Holzsohlen- und Holzstöckelerzeuger,

o)

Holzdrahterzeuger,

p)

Erzeuger von Perlmutterwaren, Zelluloid- und Kunsthornwaren,

q)

Erzeuger von Probierbüsten und -puppen, Wachsbüsten und -puppen,

r)

Erzeuger und Verarbeiter von Holzspan,

s)

Fächermacher,

t)

Bildhauer (ausgenommen Steinbildhauer),

u)

Kammacher und Haarschmuckerzeuger,

v)

Korbflechter und Möbelflechter,

w)

Korkwarenerzeuger,

x)

Mattenflechter,

y)

Pinselmacher,

z)

Puppenerzeuger,

aa) Wurzelschnitzer,

bb) Erzeuger von Spielzeug aller Art und Modellspielwaren,

cc) Hersteller von Dekorationsmaterial und

dd) Hersteller von Haushaltsartikeln aus Holz,

6.

Fachverband der Bodenleger, umfassend:

a)

Bodenleger,

b)

Belagsverleger (Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum und textilen Belägen),

c)

Steinholzleger und

d)

Estrichhersteller,

7.

Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft, umfassend:

a)

Handel mit Büchern, Musikalien, Kunstblättern (Reproduktionen),

b)

Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften,

c)

Leihbibliotheken und Lesezirkel,

d)

Buchgemeinschaften,

e)

Buch-, Kunst- und Musikverlag,

f)

Sammeln von Bestellungen auf periodische Druckwerke bei Privatpersonen und

g)

Kleinhandel mit Druckwerken und Darstellungen gemäß § 158 Z 3 und 4 GewO 1994, in der jeweils geltenden Fassung,

8.

Fachverband der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, umfassend:

a)

Buchbinder,

b)

Futteralmacher,

c)

Kartonagewarenerzeuger,

d)

Papierwarenerzeuger,

e)

Rastrierer,

f)

Passepartouterzeuger,

g)

Präger und

h)

Etui- und Kassettenerzeuger,

9.

Fachverband der chemischen Gewerbe, umfassend:

a)

Erzeuger von Farben und Lacken, Kunststoffen und Klebstoffen,

b)

Erzeuger von Schädlingsbekämpfungsmitteln,

c)

Seifensieder,

d)

Erzeuger von Lederkonservierungsmitteln, Schuhcreme, Reinigungs- und Pflegemitteln, technischen Schmiermitteln, Metallputzmitteln und anderen chemisch-technischen Waren, Parfümeriewaren, Feuerwerksmaterial, Feuerwerkskörpern, Sprengpräparaten,

e)

Herstellung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,

f)

Herstellung von Haushaltschemikalien,

g)

Herstellung von Arzneimitteln,

h)

Herstellung von Therapieergänzungsmitteln,

i)

Verarbeiter von Erdölprodukten,

j)

Waschmittel- und Textilhilfsmittelerzeuger sowie Erzeuger waschaktiver Substanzen,

k)

Erzeuger pharmazeutischer Waren,

l)

Chemische Laboratorien,

m)

Schädlingsbekämpfer,

n)

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und

o)

Unternehmer der Schwelchemie (Trockendestillation des Holzes),

10.

Fachverband der Dachdecker und Pflasterer, umfassend:

a)

Dachdecker und

b)

Pflasterer,

11.

Fachverband des Direktvertriebes, umfassend:

a)

Warenpräsentatoren und

b)

Vermittler von Warenhandelsgeschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern,

12.

Fachverband Druck, umfassend:

a)

Drucker ohne Rücksicht auf die Betriebsform,

b)

Drucker nach einfachen Verfahren (Vervielfältiger) ohne Rücksicht auf die Betriebsform,

c)

Schriftgießer und Druckletternerzeuger,

d)

Druckformenhersteller ohne Rücksicht auf die Betriebsform,

e)

Schreibbüros,

f)

Übersetzungsbüros und

g)

Notenstecher,

13.

Fachverband des Eisen- und Hartwarenhandels, umfassend Handel mit:

a)

Eisen, Stahl und anderen Metallen sowie Waren daraus,

b)

Sanitärartikeln,

c)

Röhren und heizungstechnischem Zubehör,

d)

Werkzeugen,

e)

Haus- und Küchengeräten,

f)

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren und

g)

Waffen, Schieß- und Sprengmitteln sowie pyrotechnischen Artikeln,

14.

Fachverband der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker, umfassend:

a)

Elektrotechniker,

b)

Audio- und Videoelektroniker,

c)

Errichter von Alarmanlagen (ausgenommen Sperrsysteme und Beschläge, die einen Alarm auslösen),

d)

Errichter von Blitzschutzanlagen,

e)

Errichter von Antennenanlagen,

f)

Erzeuger von elektrischen Batterien (Akkumulatoren),

g)

Installation von Schwachstromanlagen,

h)

Errichter von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen,

i)

Errichter von Fotovoltaikanlagen,

j)

Errichter von Brandmeldeanlagen und

k)

Errichter von Telekommunikationsanlagen,

15.

Fachverband der Fahrschulen, umfassend Fahrschulen,

16.

Fachverband der Fleischer, umfassend:

a)

Fleischhauer und Fleischselcher,

b)

Pferdefleischhauer und Pferdefleischselcher,

c)

Gedärmereiniger,

d)

Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret,

e)

Geflügeleinzelhändler und

f)

Flecksieder,

17.

Fachverband der Fotografen, umfassend:

a)

Fotografen,

b)

Pressefotografen,

c)

Herstellung von Paßbildern mittels fix montierter Sofortbildkamera,

d)

Mikroverfilmer,

e)

Fotokopierer,

e)

Erzeuger von Laufbildern, einschließlich Videofilmen und deren Bearbeitung,

f)

Lichtpauser,

g)

Aufsteller von Foto- und Fotokopierautomaten oder sonstigen auf dem Verfahren der Fotografie beruhenden Automaten und

h)

Fotoagentur und Bildagentur,

18.

Fachverband des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels, umfassend Handel mit:

a)

Artikeln der Fotobranche und des Kinobedarfs,

b)

optischen und feinmechanischen Geräten,

c)

ärztlichen Apparaten, Instrumenten und Einrichtungsgegenständen,

d)

Zahnwarenbedarf und zahnärztlichen Einrichtungen,

e)

Sanitätswaren, medizinischen Gummiwaren und

f)

Laboratoriumsbedarf,

19.

Fachverband der Friseure, umfassend:

a)

Friseure,

b)

Raseure,

c)

Perückenmacher und

d)

Haarverarbeiter,

20.

Fachverband der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, umfassend:

a)

Kosmetiker,

b)

Handpfleger,

c)

Masseure,

d)

Hühneraugenschneider,

e)

Fußpfleger und

f)

Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio),

21.

Fachverband der Gärtner und Floristen, umfassend gewerbliche Gärtner, wie:

a)

Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter),

b)

Friedhofsgärtnerei,

c)

Floristen (Blumenbinder) und Blumeneinzelhändler und

d)

Kleinhandel mit Schnittblumen,

22.

Fachverband der Glaser, umfassend:

a)

Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer,

b)

Glasätzer,

c)

Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler,

d)

Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger,

e)

Glaserzeuger,

f)

Glas- und Wachsperlenerzeuger,

g)

Erzeuger von Edelsteinimitationen,

h)

Glaswarenmontierer,

i)

Glaserdiamantenfasser und -erzeuger und

j)

Glasgraveure,

23.

Fachverband der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher, umfassend:

a)

Juweliere,

b)

Gold- und Silberschmiede,

c)

Gold-, Silber- und Metallschläger,

d)

Uhrmacher und

e)

Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art (Modeschmuckerzeuger),

24.

Fachverband der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, umfassend:

a)

Töpfer,

b)

Hafner (Ofensetzer),

c)

Keramiker und

d)

Platten und Fliesenleger,

25.

Fachverband des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf, umfassend Handel mit:

a)

Telekommunikationssystemen,

b)

Büromöbeln und Zubehör,

c)

Landmaschinen,

d)

motorisierten Garten-, Forst- und Kommunalgeräten einschließlich Zubehör,

e)

Maschinen und Präzisionswerkzeugen für die Erzeugung sowie Be- und Verarbeitung von Materialien aller Art einschließlich Zubehör,

f)

Maschinen für Versorgungsbetriebe (zB für Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und Fernheizwerke),

g)

Münzautomaten und

h)

technischem und industriellem Bedarf,

26.

Fachverband des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels, umfassend den Handel mit:

a)

Uhren, Uhrenbestandteilen und Uhrmacherbedarf,

b)

Edelmetallen, Edelmetallwaren, Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie Edelmetallplattierungen und Waren daraus,

c)

Bedarfsgegenständen für Edelmetallschmiede,

d)

Antiquitäten, Gemälden, Kunstgegenständen, Werken der Graphik und der Plastik,

e)

Sammelstücken (Orden, historische Wertpapiere und Poststücke, Telefonwertkarten u. dgl.),

f)

Briefmarken und philatelistischen Bedarfsgegenständen und

g)

Medaillen, Münzen, numismatischen Gegenständen und einschlägigen Bedarfsgegenständen,

27.

Fachverband der Konditoren (Zuckerbäcker), umfassend:

a)

Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Erzeuger von feinen Backwaren und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladenwarenerzeuger und Wachszieher (Wachswarenerzeuger),

b)

Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten und

c)

Erzeugung von Speiseeis,

28.

Fachverband der Kraftfahrzeugtechniker, umfassend:

a)

Kraftfahrzeugtechniker,

b)

Kraftfahrzeugelektriker,

c)

Vulkaniseure,

d)

Reifenrunderneuerungsbetriebe,

e)

Zylinder- und Kurbelwellenschleifer,

f)

Motoreninstandsetzung,

g)

Reparatur von Bootsmotoren und

h)

Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen,

29.

Fachverband der Kunststoffverarbeiter, umfassend:

a)

Kunststoffverarbeiter,

b)

Verarbeitung von Kunststoffen aller Art unter Einsatz branchenüblicher Verfahren wie Kunststoffpresser, Kunststoffspritzer,

c)

Kunststoffhalbzeughersteller,

d)

Kunststoffhalbzeugverarbeiter (spanende und spanlose Verarbeitung),

e)

Laminierer (Verarbeiter von faserverstärkten Kunststoffen),

f)

Kunststoffblaser,

g)

Kunststoffkalandrierer,

h)

Kunststoffextrudierer,

i)

Kunststoffgießer,

j)

Kunststoffschweißer,

k)

Kunststoffwarmverformer,

l)

Kunststofftiefzieher,

m)

Kunststoffschäumer,

n)

Kunststoffstrangzieher und

o)

Oberflächenveredler (Prägen und Drucken) und Granulierer,

30.

Fachverband der Kürschner, Handschuhmacher, Gerber, Präparatoren und Säckler, umfassend:

a)

Kürschner,

b)

Kappenmacher und Rauhwarenfärber,

c)

Präparatoren,

d)

Zurichter,

e)

Handschuhmacher,

f)

Säckler,

g)

Gerber und Lederfärber,

h)

Lederlackierer und Lederwalker und

i)

Appreteure von Leder und Rauhwaren,

31.

Fachverband des Lebensmittelhandels, umfassend den Handel mit:

a)

Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und

b)

Wild und Geflügel,

32.

Fachverband der Lotterien umfassend:

a)

Klassenlotteriegeschäftsstellen,

b)

Lottokollekturen und

c)

Unternehmungen für Ausspielungen nach dem Glücksspielgesetz,

33.

Fachverband der Mechatroniker, umfassend:

a)

Maschinen- und Fertigungstechniker,

b)

Kälteanlagentechniker (einschließlich der Erzeuger künstlicher Kälte),

c)

Bürokommunikationstechniker, EDV-Techniker,

d)

Elektromaschinenbauer,

e)

Elektroniker,

f)

Mechaniker,

g)

Zweiradmechaniker,

h)

Feinmechaniker,

i)

Werkzeugbauer,

j)

Dreher,

k)

Werkzeugmechaniker,

l)

Luftfahrzeugmechaniker,

m)

Chirurgieinstrumentenerzeuger,

n)

Nähmaschinenmechaniker,

o)

Fahrradtechnik und

p)

Nähmaschinentechnik,

34.

Fachverband der Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrücker, Metallschleifer und Galvaniseure, umfassend:

a)

Metall- und Eisengießer,

b)

Zinngießer,

c)

Gürtler,

d)

Bronzewaren- und Chinasilberwarenerzeuger,

e)

Metallgalanteriewarenerzeuger,

f)

Graveure,

g)

Guillocheure und Ziseleure,

h)

Formenstecher,

i)

Emailleure,

j)

Plattierer,

k)

Schmuckwarenhersteller,

l)

Stempelerzeuger,

m)

Flexografen,

n)

Edelsteingraveure,

o)

Edelsteinschleifer,

p)

Metalldrücker,

q)

Metallpresser,

r)

Polier- und Schleifscheibenerzeuger,

s)

Metallschleifer und Galvaniseure und

t)

Oberflächentechniker,

35.

Fachverband der Metallwarenindustrie, umfassend die Unternehmungen der Metallwarenindustrie, insbesondere die Industrieunternehmungen in folgenden Bereichen:

a)

Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluß- und Rohrverbindungsstücke,

b)

Blankstahl und Kaltband,

c)

Kaltprofile,

d)

Draht und Drahtwaren,

e)

Bau- und Ausbauelemente,

f)

Spanlos und spanabhebend bearbeitete Teile,

g)

Oberflächenveredelung,

h)

Werkzeuge und Formenbau,

i)

Schlösser und Beschläge,

j)

Verpackungen, Kleinbehälter und Verschlüsse,

k)

Schrauben, Nieten, Ketten, Federn,

l)

Sanitär- und Heizkörperarmaturen,

m)

Waffen und Munition,

n)

Heiz-, Koch- und Heißwassergeräte für den Haushalt,

o)

Haus- und Küchengeräte,

p)

Medizin-, meß-, steuerungs-, regeltechnische und optische Erzeugnisse,

q)

Fahrzeugzubehör,

r)

Metallmöbel,

s)

Schmuck, Münzen und Galanteriewaren und

t)

Musikinstrumente, Sportgeräte und Spielwaren und

u)

Blech- und sonstige Metallwaren,

36.

Fachverband der Mineralölindustrie, umfassend die Unternehmungen der Erdölindustrie, insbesondere:

a)

Unternehmungen der Erdöl- und Erdgasgewinnung,

b)

Erdölverarbeitung unter Einschluß der Tochterunternehmungen ausländischer Erdölproduzenten, die im Inland Rohöl verarbeiten lassen und

c)

Hilfsbetriebe der Erdölindustrie,

37.

Fachverband der Müller, umfassend:

a)

Getreidemüller, einschließlich der Schälmüller,

b)

Zucker-, Gewürz- und Futterschrotmüller,

c)

Vermahler anderer organischer Stoffe,

d)

Ölpresser und

e)

Futtermittelhersteller und Saatgutreiniger,

38.

Fachverband der Musikinstrumentenerzeuger, umfassend:

a)

Orgelbauer,

b)

Klaviermacher,

c)

Klavierstimmer,

d)

Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger,

e)

Schlaginstrumentenerzeuger,

f)

Holzblasinstrumentenerzeuger,

g)

Blechblasinstrumentenerzeuger,

h)

Harmonikamacher,

i)

Saitenerzeuger und

j)

Erzeuger von sonstigen Musikinstrumenten und

k)

Musikspielwerken aller Art,

l)

Bogenmacher und

m)

Wildlockinstrumentenerzeuger,

39.

Fachverband der NE-Metallindustrie, umfassend die Unternehmungen der Nichteisen-Metallindustrie, insbesondere:

a)

Unternehmungen der metallerzeugenden Industrie,

b)

Unternehmungen der Metallhalbzeugindustrie und

c)

Unternehmungen der Metallpulver auf metallurgischer Basis erzeugenden Industrie,

40.

Fachverband des Papierhandels, umfassend Handel mit:

a)

Papier, Papier- und Schreibwaren,

b)

Büroartikeln und Zeichenbedarf,

c)

Großhandel mit unverarbeitetem Papier und

d)

Großhandel mit Postkarten,

41.

Fachverband des Radio- und Elektrohandels, umfassend Handel mit:

a)

Geräten der Unterhaltungselektronik und der Telekommunikation,

b)

Elektrogeräten einschließlich Zubehör und Ersatzteilen,

c)

Musikinstrumenten und deren Zubehör,

d)

Bild- und Tonträgern,

e)

Elektroinstallationsmaterial und

f)

elektronischen Bauteilen einschließlich Zubehör und

g)

Videotheken,

42.

Fachverband der Rauchfangkehrer, umfassend Rauchfangkehrer.

43.

Fachverband der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, umfassend:

a)

Gas- und Wasserleitungsinstallateure und Zentralheizungs-, Warmwasserbereitungsanlagen und Lüftungsanlagenbauer,

b)

Errichtung von Alternativenergieanlagen (Solaranlagen, Wärmepumpen),

c)

Entkalken von Heißwasserbereitern und

d)

Service von Öl- und Gasbrennern sowie Festbrennstoffkesseln,

44.

Fachverband der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede, umfassend:

a)

Schlosser (Aufsperrdienst, Aufzugbauer, Bauschlosser, Dreher, Kassenschlosser, Konstruktionsschlosser, Kunstschlosser, Maschinenschlosser, Metallbauer, Metallmöbelschlosser, Ofen- und Herdschlosser, Schweißer, Sicherheitsschlosser, Stahlbauschlosser, Waagenhersteller, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineure, Erzeuger von Armaturen),

b)

Mühlenbauer,

c)

Hersteller von Liften und Seilbahnen,

d)

Erzeuger von Jalousien und Rolladen, soweit sie nicht zu den Tischlern oder den Tapezierern gehören,

e)

Land-, Bau- und Kommunalmaschinentechniker (Land-, Bau- und Kommunalmaschinenerzeuger und -reparateure),

f)

Schmiede (Fahrzeugbautechniker, Fahrzeugschmiede, Federnschmiede, Kunstschmiede, Reparaturschmiede, Zeugschmiede),

g)

Messerschmiede

h)

Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von zivilen Waffen und Munition (Büchsenmacher),

i)

Dampfkesselerzeuger, Drahtwarenerzeuger, Feilenhauer und Siebmacher,

j)

Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,

k)

Huf- und Klauenbeschlag,

l)

Schleifen von Schneidwaren und

m)

Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern,

45.

Fachverband der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher, umfassend:

a)

Maßschuhmacher,

b)

Erzeuger serienmäßig hergestellter Schuhwaren,

c)

Erzeuger orthopädischer Schuhe,

d)

Erzeuger von Patschen und Filzschuhen,

e)

Holzschuhmacher,

f)

Oberteilherrichter und

g)

Instandsetzen von Schuhen,

46.

Fachverband des Sekundärrohstoffhandels, Recycling und Entsorgung, umfassend Handel mit:

a)

Sekundärrohstoffen und

b)

Alt- und Abfallstoffen,

47.

Fachverband der Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler, umfassend:

a)

Großmaschinsticker,

b)

Ausschneider,

c)

Stickereizeichner,

d)

Scherler,

e)

Musterzeichner,

f)

Maschinsticker,

g)

Gold-, Silber- und Perlensticker,

h)

Handsticker,

i)

Bedrucken von Web-, Strick- und Wirkwaren,

j)

Tamburierer,

k)

Spitzenklöppler,

l)

Maschinstricker, Handstricker,

m)

Wirker,

n)

Weber (Tuchmacher),

o)

Fleckerlteppich-Weber,

p)

Banderzeuger,

q)

Teppichknüpfer,

r)

Teppichreparatur,

s)

Posamentierer,

t)

Schnur- und Börtelmacher,

u)

Gold- und Silberdrahtzieher,

v)

Gold- und Silberplattner und -spinner,

w)

Woll- und Seidenadjustierer,

x)

Erzeuger von Perl- und Schuhaufputz,

y)

Seiler,

z)

Inhaber gewerblicher Spinnereien,

aa) Kunststopfer,

bb) Repassierer,

cc) Plissierer,

dd) Stoffknopferzeuger und

ee) Lampenschirmerzeugung aus textilem Material,

48.

Fachverband der Tabaktrafikanten, umfassend Handel mit Tabakwaren,

49.

Fachverband der Textilreiniger, Wäscher und Färber, umfassend:

a)

Chemischreiniger,

b)

Färber,

c)

Teppichreiniger und -aufbewahrer,

d)

Reinigung von Polstermöbeln und nicht festverlegten Teppichen,

e)

Appreteure,

f)

Zeugdrucker,

g)

Tuchscherer,

h)

Wollwäscher,

i)

Webwarensenger,

j)

Schal- und Bandausschneider,

k)

Wäscher,

l)

Wäschebügler,

m)

Heißmangler,

n)

Wäscheroller,

o)

Wäscheverleiher,

p)

Bleicher,

q)

Vorhangappreteure,

r)

Übernahmestellen für Chemischreinigen,

s)

Waschen und Färben und

t)

Mietwaschküchen,

50.

Fachverband der Tischler, umfassend:

a)

Tischler,

b)

Parkettbodenleger,

c)

Bodenschleifer,

d)

Intarsienschneider,

e)

Bootbauer,

f)

Stabzieher und Kehlleistenerzeuger,

g)

Modelltischler,

h)

Modellbauer,

i)

Schiffbauer,

j)

Rolladen und Jalousienbauer, soweit sie nicht zu den Schlossern oder den Tapezierern gehören,

k)

Galanterietischler,

l)

Kistentischler,

m)

Hobelwerke und

n)

Zusammenbau von Möbelbausätzen und

51.

Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie, umfassend:

a)

Unternehmens- und Managementberatung,

b)

Personalberatung und -vermittlung,

c)

Marketingberatung,

d)

Organisationsberatung,

e)

betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere Finanz- und Rechnungswesen,

f)

Wirtschaftstraining,

g)

Wirtschaftsmediatoren,

h)

Logistikberatung in

i)

Umwelt- und Ökologieberatung,

j)

Beratung in außenwirtschaftlichen Angelegenheiten,

k)

Technologie- und Telekommunikationsberatung,

l)

Qualitätsmanagementberatung,

m)

Knowledge Management Beratung,

n)

Gewerbliche Buchhalter,

o)

EDV-Beratung einschließlich Datenkommunikation,

p)

Softwareentwicklung, -erzeugung, -implementierung und -wartung,

q)

Systemanalyse und -beratung,

r)

Verwaltung und Bearbeitung von Datenbanken,

s)

Informationsbroking,

t)

Rechenzentrumsleistungen,

u)

Datenerfassung,

v)

Internet Service- und Content-Provider,

w)

Anbieter von Mehrwertdiensten,

x)

Anbieter und Betreiber von Telekommunikationsinfrastruktur, soweit sie nicht eine Berechtigung nach den §§ 13 oder 14 TKG benötigen, (ausgenommen das Errichten von elektrotechnischen Netzen und Funkanlagen) und

y)

Dienstleistungen in der Mediamatik,

52.

Fachverband der Zahntechniker, umfassend Zahntechniker und

53.

Fachverband der Zimmermeister, umfassend Zimmermeister.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Weiterbestehende Fachverbände

§ 6. Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände ohne eine Änderung des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung bestehen.

1.

Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie, umfassend die Unternehmungen der Filmindustrie und Tonaufnahme und Tonvervielfältigung, insbesondere:

a)

Unternehmungen der Film- und Videoproduktion (Herstellung von Laufbildern auf Bildträgern jeder Art),

b)

Unternehmungen des Film- und Videoverleihes, ausgenommen Videotheken,

c)

Unternehmungen des Film- und Videovertriebes,

d)

Unternehmungen der Filmsynchronisation, des Filmschnittes und der Videonachbearbeitung,

e)

Unternehmungen der audiovisuellen Programmproduktion, die in Form eines Industriebetriebes geführten Filmentwicklungs-, Videovervielfältigungs-, Filmkopier- und -umkehrunternehmungen,

f)

Atelierbetriebe,

g)

Filmrechtehandel und

h)

Multimediaproduktionen,

2.

Fachverband der Autobusunternehmungen, umfassend:

a)

die Unternehmungen im Gelegenheitsverkehr mit Autobussen und

b)

Kraftfahrlinienunternehmungen,

3.

Fachverband der Bäder, umfassend:

a)

Luft-, Licht- und Sonnenbäder (Solarien),

b)

Freibäder,

c)

Flußbäder,

d)

Strandbäder,

e)

Brausebäder,

f)

Hallenbäder,

g)

Wannenbäder,

h)

Dampfbäder und

i)

Saunabäder und verwandte Unternehmungen,

4.

Fachverband der Bauindustrie, umfassend die in der Form eines Industriebetriebes geführten Bauunternehmungen und deren Hilfsbetriebe für Reparatur und Wartung des eigenen Geräte- und Fuhrparks,

5.

Fachverband für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, umfassend die Unternehmungen der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder durch die Kraft von Tieren bewegten Landfahrzeugen sowie für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen,

6.

Fachverband der Bekleidungsindustrie, umfassend die Unternehmungen der Bekleidungsindustrie, insbesondere:

a)

die Unternehmungen der Damenoberbekleidungsindustrie,

b)

Herren- und Kinderoberbekleidungsindustrie,

c)

Gummi- und Regenschutzbekleidungsindustrie,

d)

Hosenträgerindustrie,

e)

Hut- und Kappenindustrie,

f)

Bettenausstattungsindustrie,

g)

Knopf- und Bekleidungsverschlußindustrie,

h)

Krawatten- und Schalindustrie,

i)

Kunstblumen- und Schmuckfedernindustrie,

j)

Lederoberbekleidungsindustrie,

k)

Pelz verarbeitende Industrie,

l)

Schirmindustrie,

m)

Wäsche-, Mieder-, Berufs- und Sportbekleidungsindustrie,

n)

Zutaten und Uniformausstattungsindustrie,

o)

in Form eines Industriebetriebes geführte Wäschereien,

p)

Färbereien und chemischen Reinigungsbetrieben,

q)

in Form eines Industriebetriebes geführte Konfektionierer von Sitzbezügen für Autos und andere Verkehrsmittel aus zugekauftem Material und

r)

in Form eines Industriebetriebes geführte Mietwäschebetriebe,

7.

Fachverband der Bergwerke und der eisenerzeugenden Industrie, umfassend:

a)

Bergwerke und

b)

Unternehmungen der eisenerzeugenden Industrie,

8.

Fachverband der Bestattung, umfassend Bestatter,

9.

Fachverband der chemischen Industrie, umfassend die Unternehmungen der chemischen Industrie, insbesondere:

a)

die Unternehmungen der chemische Rohstoffe (anorganische und organische Chemikalien), Halb- und Fertigwaren erzeugenden Industrie einschließlich der Unternehmungen der Bautenschutzmittel- und Holzschutzmittelindustrie,

b)

Bitumenemulsionsindustrie,

c)

chemischen Büro- und Schulbedarfsindustrie,

d)

Dach- und Abdichtungsbahnenindustrie,

e)

Druckfarbenindustrie,

f)

Edelmetallaffinerien,

g)

Farbstoffindustrie,

h)

Industrie technischer Gase,

i)

industriellen Gießereichemie,

j)

Kautschukwarenindustrie,

k)

Kerzen- und Wachswarenindustrie,

l)

Klebstoffindustrie,

m)

Körperpflegemittelindustrie,

n)

Kunstfaser- und Synthesefaserindustrie,

o)

kunststofferzeugenden und kunststoffverarbeitenden Industrie,

p)

Anstrichmittelindustrie,

q)

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittelindustrie,

r)

pharmazeutischen Industrie,

s)

Schmiermittelindustrie,

t)

Seifen- und Waschmittelindustrie,

u)

Putz- und Pflegemittelindustrie,

v)

Textil-, Leder- und Papierhilfsmittelindustrie,

w)

Zündmittelindustrie,

x)

Tierkörperverwertungsindustrie,

y)

Düngemittelindustrie,

z)

Industrie elektrischer Kohlen und Sprengmittelindustrie,

10.

Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie, umfassend die Industrieunternehmungen in folgenden Bereichen:

a)

Herstellung von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen, Geräten, Komponenten, Systemen,

b)

Errichtung, Betrieb und Instandhaltung elektrotechnischer und elektronischer Anlagen,

c)

Entwicklung von Software,

d)

Akkumulatoren, Batterien,

e)

Antriebstechnik,

f)

Automatisierungstechnik, Steuerungstechnik, Regeltechnik,

g)

Bauelemente,

h)

Energietechnik,

i)

Gebäudeautomation und -management,

j)

Haushaltsgeräte,

k)

Informationstechnik,

l)

Installationstechnik, Installationsmaterial,

m)

Kabel, Leitungen, Drähte,

n)

Kommunikationstechnik,

o)

Leittechnik, Prozeßtechnik, Fernwirktechnik,

p)

Lichttechnik, Lampen, Leuchten,

q)

Medizintechnik,

r)

Meß- und Prüftechnik,

s)

Mikro-, Nanotechnik,

t)

Multimedia,

u)

Schweißtechnik,

v)

Sicherungstechnik, Signaltechnik,

w)

Solartechnik,

x)

Unterhaltungselektronik, Audio- und Videotechnik,

y)

Umwelttechnik und

z)

Verkehrstechnik,

11.

Fachverband der Fahrzeugindustrie, umfassend die Unternehmungen der Fahrzeugindustrie, insbesondere folgende Unternehmungen:

a)

Kraftfahrzeugindustrie,

b)

Karosserie-, Aufbauten- und Anhängerbauindustrie,

c)

Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotorenindustrie,

d)

industrielle Fahrzeug- und Kraftfahrzeugmotorinstandsetzung,

e)

Fahrräder- und Kinderwagenindustrie,

f)

sonstige Fahrzeuge und

g)

Flugzeuge erzeugende Industrie,

12.

Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen, umfassend:

a)

Garagenunternehmungen,

b)

Tankstellenunternehmungen (ausschließlicher Betrieb des Wiederverkaufs von Betriebsstoffen an Kraftfahrer durch Zapfstellen) und

c)

Unternehmungen zur Wartung von Kraftfahrzeugen (Servicestationen),

13.

Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen, umfassend:

a)

die Erdgasunternehmen (Fernleitung, Verteilung, Lieferung und Kauf von Erdgas mit Ausnahme der Endverbraucher),

b)

Wärmeversorgungsunternehmen (Erzeugung einschließlich Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, Verteilung) und

c)

Kälteversorgungsunternehmen (Erzeugung, Verteilung), ausgenommen Elektrizitätsunternehmen,

14.

Fachverband Gastronomie, umfassend:

a)

Gastgewerbebetriebe, insbesondere für Gasthäuser und Restaurants (einschließlich Bahnhofs-, Schiffs- und Flughafenrestaurant und Grill- und Spezialitätenrestaurants),

b)

Gasthöfe mit höchstens acht Gästebetten,

c)

Rasthäuser (Raststätten) mit höchstens acht Gästebetten,

d)

Kaffeehäuser, Kaffeerestaurants,

e)

Espressobetriebe,

f)

Kaffeekonditoreien und Stehkaffeeschenken,

g)

Weinstuben, Weinschenken,

h)

Bierstuben (Pubs),

i)

Branntweinschenken,

j)

Bars (Tanzbars), Diskotheken,

k)

Imbißstuben, Jausenstationen,

l)

Buffets aller Art (einschließlich Tankstellenbuffets),

m)

Kantinen, Werksküchen, Mensabetriebe,

n)

Eissalons, Eisdielen,

o)

Milchtrinkstuben,

p)

Lieferküchen und

q)

Partyservice und das freie Gewerbe der Verabreichung von Speisen und des Ausschanks von Getränken (zB Würstelstände),

15.

Fachverband der Gießereiindustrie, umfassend die Unternehmungen der Gießereiindustrie,

16.

Fachverband der Glasindustrie, umfassend die Unternehmungen der Glashütten einschließlich der Mineralfaserproduktion, in Form eines Industriebetriebes geführte Be- und Verarbeiter von Glas sowie Glasbijouteriewarenhersteller,

17.

Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe, umfassend die Unternehmungen der Güterbeförderung mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs,

18.

Fachverband Hotellerie, umfassend:

a)

Gastgewerbebetriebe, insbesondere Hotels,

b)

Gasthöfe mit mehr als acht Gästebetten,

c)

Rasthäuser mit mehr als acht Gästebetten,

d)

Pensionen, Pensionate,

e)

Fremdenheime (Miethäuser),

f)

Altersheime,

g)

Kinderheime und das freie Gewerbe der Beherbergung von Gästen (zB Schutzhütten) und

h)

Frühstückspensionen bis zehn Betten,

19.

Fachverband der ledererzeugenden Industrie, umfassend:

a)

die Unternehmungen der ledererzeugenden Industrie und

b)

der Rauhwarenveredelungsindustrie,

20.

Fachverband der lederverarbeitenden Industrie, umfassend die Unternehmungen der lederverarbeitenden Industrie, insbesondere

a)

die Unternehmungen der Schuhindustrie,

b)

die Unternehmungen der Lederwaren-, Taschnerwaren- und Kofferindustrie und

c)

die Unternehmungen Ledertreibriemen- und technischen Lederartikelindustrie,

21.

Fachverband der Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter, umfassend:

a)

Lichtspieltheater und Inhaber sonstiger landesgesetzlicher Berechtigungen von zur Vorführung durch Projektion erzeugter Bilder und

b)

Audiovisionsveranstalter,

22.

Fachverband der Luftfahrtunternehmungen, umfassend:

a)

Luftverkehrsunternehmungen,

b)

Flugplatzunternehmungen,

c)

Luftfahrtinfrastrukturunternehmungen,

d)

Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmungen und

e)

Flugschulen,

23.

Fachverband der Maschinen- und Stahlbauindustrie, umfassend die Unternehmungen der Maschinen- und Stahlbauindustrie, insbesondere die Unternehmungen

a)

des allgemeinen Maschinenbaues (wie maschinelles Bahnbaumaterial, Büromaschinen, Feuerlöschgeräte, Prüfmaschinen, Triebwerke, Zahnräder, Wälzlager und -bestandteile, Waagen u. dgl.),

b)

des Stahl- und Schiffbaues,

c)

des Zentralheizungs- und Lüftungsbaues,

d)

der Armaturen erzeugenden Industrie (ausgenommen Armaturen aus NE-Metall für Wasserleitungen, Gas- und Zentralheizungen),

e)

der Bergbau-, Hütten-, Stahl- und Walzwerkseinrichtungen (ausgenommen gußeiserne Walzen), Bau- und Aufbereitungsmaschinen, hebe- und fördertechnische Einrichtungen erzeugenden Industrie,

f)

der Kraftmaschinen und Aggregate (ausgenommen elektrotechnische und elektronische Geräte zur Elektrizitätserzeugung),

g)

Landmaschinen, Nahrungs- und Genußmittelmaschinen,

h)

Druckereimaschinen, Verpackungs- und Füllmaschinen,

i)

Chemiemaschinen erzeugenden Industrie,

j)

des Maschinenbaues für die textil-, leder-, papier-, glaserzeugende und -verarbeitende Industrie,

k)

der Werkzeug- und Holzbearbeitungsmaschinenindustrie,

l)

Fertigungsanlagen,

m)

Thermoprozeßanlagen,

n)

Dampfkessel, Apparate, Pumpen und Turbinen erzeugenden Industrie,

o)

der Lokomotiven und sonstige schienengebundene Fahrzeuge erzeugenden Industrie,

p)

der luft- und entstaubungstechnische Anlagen,

q)

oberflächentechnische Anlagen, drucklufttechnische Aggregate und Einrichtungen erzeugenden Industrie,

r)

des Produktionsanlagenbaues, des Druckrohrleitungsbaues und

s)

der Maschinenzubehör erzeugenden Industrie,

24.

Fachverband der Papierindustrie, umfassend die Unternehmungen der Papier-, Zellstoff-, Holzstoff- und Pappenindustrie,

25.

Fachverband der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie, umfassend die Unternehmungen der Papier, Karton und Pappe verarbeitenden Industrie, insbesondere die Unternehmungen der

a)

Papier- und Kartonveredelungsindustrie,

b)

Verpackungsindustrie, wie Industrie flexibler Verpackungen,

c)

Säckeindustrie,

d)

Faltschachtel- und Kartonagenindustrie,

e)

Wellpappeindustrie,

f)

Packstoffveredelungs- und Zurichteindustrie,

g)

Briefumschlag- und Papierausstattungsindustrie,

h)

Industrie hygienischer Papierwaren,

i)

Spulen-, Hülsen-, Rohre- und Gebindeindustrie,

j)

Tapetenindustrie,

k)

Büro- und Organisationsmittelindustrie,

l)

Lehr- und Lernmittelindustrie,

m)

Kalender- und Werbemittelindustrie und

n)

in Form eines Industriebetriebes geführten Buchbindereien,

26.

Fachverband der Pensionskassen, umfassend überbetriebliche und betriebliche Pensionskassen,

27.

Fachverband der Reisebüros, umfassend die Unternehmungen mit Berechtigungen für das gebundene oder freie Reisebürogewerbe,

28.

Fachverband der Schienenbahnen, umfassend:

a)

die Österreichischen Bundesbahnen,

b)

die nicht vom Bund betriebenen Haupt- und Nebenbahnen,

c)

Unternehmungen mit Straßenbahnen oder Oberleitungsomnibusbetrieben,

d)

Schieneninfrastruktur-, planungs-, errichtungs-, finanzierungs-, kontroll- und -betriebsunternehmungen,

e)

Eisenbahnverkehrsunternehmungen, soweit sie nicht von lit. a und b erfaßt sind,

f)

Schlaf- und Speisewagenunternehmungen und Wagenleihunternehmungen und

g)

Verkehrsverbundorganisationsunternehmungen,

29.

Fachverband der Schiffahrtsunternehmungen, umfassend:

a)

Betriebe der Strom-, Fluß- und Kanalschiffahrt (Groß- und Kleinschiffahrt),

b)

Überfuhrunternehmungen (Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren),

c)

Binnenseeschiffahrt,

d)

Floßfahrt, Raftingunternehmungen,

e)

Hochseeschiffahrt,

f)

Hafenunternehmungen und

g)

Motorbootfahrschulen,

30.

Fachverband der Seilbahnen, umfassend:

a)

Hauptseilbahnen,

b)

Kleinseilbahnen und

c)

Schlepplifte,

31.

Fachverband der Spediteure, umfassend:

a)

Betriebe der Spedition und Lagerei,

b)

Betriebe der Frachtenreklamations-, Tarif- und Transportberatungsunternehmen,

c)

Betriebe der Transportagenturen und

d)

Verlader,

32.

Fachverband der Stein- und keramischen Industrie, umfassend die Unternehmungen der Stein- und keramischen Industrie, insbesondere folgende Unternehmungen:

a)

Beton- und -fertigteilindustrie,

b)

Faserzementindustrie,

c)

feinkeramische Industrie,

d)

Elektrokeramikindustrie,

e)

Feuerfestindustrie,

f)

Gipsindustrie,

g)

Kalkindustrie,

h)

Kaolin-, Kreide- und Rohtonindustrie,

i)

Holzwolle-Leichtbauplattenindustrie (mit mineralischen Bindemitteln),

j)

Natursteinindustrie (Naturwerkstein- und Schotterindustrie),

k)

Putz- und Mörtelindustrie,

l)

Sand- und Kiesindustrie,

m)

Schleifmittelindustrie,

n)

Transportbetonindustrie,

o)

Zementindustrie,

p)

Ziegel- und -fertigteilindustrie,

q)

bau- und grobkeramische Industrie,

r)

Steinzeugindustrie,

s)

Blähton- und Perliteindustrie,

t)

Dämmstoffindustrie,

u)

Feldspat-, Traß- und Torfindustrie,

v)

Industrielle Hersteller von Hüttenbaustoffen und mineralischen Fliesenklebern (hydraulische Bindemittel) und

w)

Stein- und Ziegelmahlwerke,

33.

Fachverband der Technischen Büros, Ingenieurbüros, umfassend Technische Büros,

34.

Fachverband der Textilindustrie, umfassend die Unternehmungen der Textilindustrie, insbesondere Unternehmungen der:

a)

Spinnerei-, Zwirnereiindustrie einschließlich des Texturierens und der Adjustierung,

b)

Webereiindustrie,

c)

Textilveredelungsindustrie einschließlich Textildruck,

d)

Strick- und Wirkwarenindustrie,

e)

Strumpfwarenindustrie,

f)

Teppichindustrie,

g)

Möbelstoffindustrie,

h)

Spitzen- und Gardinenindustrie,

i)

Stickereiindustrie,

j)

Band-, Flechtwaren- und Posamentenindustrie,

k)

Verbandstoff- und Watteindustrie,

l)

Erzeugung von textilen Ausstattungen für Autos und andere Verkehrsmittel, ausgenommen die Konfektion von Sitzbezügen aus zugekauftem textilem Material,

m)

Planen, Zelte, Segel, Markisen, Säcke erzeugende Industrie,

n)

Vliesstoff- und Filzindustrie,

o)

Erzeugung von sonstigen technischen Textilien ausgenommen Schutzbekleidung und

p)

industrielles Textilrecycling,

35.

Fachverband der Vergnügungsbetriebe, umfassend:

a)

Privattheater mit hausgebundener Konzession, Lizenz oder Spielgenehmigung, ambulante Theater,

b)

Varietes und Kabaretts mit hausgebundener Konzession, Lizenz oder Spielgenehmigung, ambulante Varietes oder Kabaretts,

c)

Zirkusse und

d)

Vergnügungsunternehmungen pratermäßiger Art (Schausteller und ähnliche Veranstaltungsunternehmungen wie zB Schaubergwerke),

36.

Fachverband der Versicherungsunternehmungen, umfassend Versicherungsunternehmungen

37.

Fachverband Werbung und Marktkommunikation, umfassend:

a)

Werbe- und Kommunikationsagenturen,

b)

Werbeberater,

c)

Markt- und Meinungsforscher,

d)

Werbetexter,

e)

Werbegraphik-Designer,

f)

Werbegestalter (Ausstellungs-, Messe- und Schaufenstergestalter),

g)

Werbungsmittler,

h)

Werbungsvertreter (Anzeigenvertreter),

i)

Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen,

j)

Werbemittelhersteller,

k)

Werbemittelverteiler,

l)

Ankündigungsunternehmen für Innen- und Außenwerbung,

m)

Public Relations-(Öffentlichkeitsarbeits )Berater,

n)

Event-Marketer,

o)

Multimedia-Berater und

p)

Sponsoringberater.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Errichtung von Fachgruppen

§ 7. (1) Gemäß § 15 Abs. 2 WKG kann im Bereich jeder Landeskammer m Wirkungsbereich eines jeden Fachverbandes je eine Fachgruppe errichtet werden.

(2) Im Bereich folgender Landeskammern können bei den angeführten Fachverbänden mehrere Fachgruppen errichtet werden:

A. Wirtschaftskammer Wien

1.

Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)

a)

Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:

1.

Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

2.

Handel mit Futtermitteln,

3.

Handel mit Düngemitteln,

4.

Handel mit Saaten und Samen,

5.

Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und

6.

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

b)

Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:

1.

Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

2.

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

3.

Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und

4.

Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen,

c)

Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend:

1.

Handel mit Wein und Weinmost,

2.

Spirituosen,

3.

Obstwein und Obstmost und 4. Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung.

2.

Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)

a)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien, umfassend Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Giften und Chemikalien,

b)

Fachgruppe für den Großhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien sowie Handel mit Farben und Lacken, umfassend:

1.

Großhandel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien,

2.

Arzneimittelgroßhandel,

3.

Arzneimitteldepositeure und

4.

Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf,

c)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Parfümeriewaren, umfassend Einzelhandel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,

d)

Fachgruppe für den Großhandel mit Parfümeriewaren, umfassend Großhandel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,

3.

Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels (§ 1 Z 5)

a)

Fachgruppe des Mineralölhandels, umfassend Handel mit Mineralölen, Mineralölprodukten, Treib- und Schmierstoffen sowie Heizöl und Flüssiggas,

b)

Fachgruppe des Brennstoffhandels, umfassend Handel mit festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen sowie Holzkohle,

4.

Fachverband der Tapezierer, Dekorateure und Sattler (§ 1 Z 7)

a)

Fachgruppe der Tapezierer und Dekorateure, umfassend:

1.

Tapezierer,

2.

Dekorateure,

3.

Bettwarenerzeuger,

4.

Bettwarenreiniger,

5.

Segelmacher,

6.

Zelterzeuger und

7.

Sonnenschutzanlagenhersteller (Jalousien, Rolladen, Markisen), soweit sie nicht zu den Tischlern oder Schlossern gehören,

b)

Fachgruppe der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer, umfassend:

1.

Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer,

2.

Erzeuger von Fußbällen und Hundesportartikeln,

3.

Erzeuger von Fechtartikeln,

4.

Hersteller von Produkten unter Verwendung der Federkielsticktechnik,

5.

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner,

6.

Lederwarenerzeuger,

7.

Gürtel- und Riemenerzeugung und

8.

Reparatur von Lederwaren und Taschen,

5.

Fachverband der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker (§ 3 Z 1)

a)

Fachgruppe der Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, umfassend:

2.

Kontaktlinsenoptiker,

3.

Hörgeräteakustiker und

4.

Hersteller von künstlichen Augen aus Glas,

b)

Fachgruppe der Bandagisten und Orthopädietechniker, umfassend:

1.

Orthopädietechniker,

2.

Bandagisten und

3.

Miederwarenerzeuger,

6.

Fachverband des Fahrzeughandels (§ 3 Z 4)

a)

Fachgruppe des Fahrzeughandels, umfassend:

1.

Handel mit Automobilen und Motorrädern sowie deren Bereifung,

2.

Handel mit Flugzeugen und motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und

3.

Einzelhandel mit Automobil- und Motorradteilen, Automobil- und Motorradzubehör sowie mit Bestandteilen und Zubehör für Flugzeuge und motorbetriebene Wasserfahrzeuge,

b)

Fachgruppe für den Großhandel mit Kraftfahrzeugteilen und Serviceeinrichtungen, umfassend Großhandel mit Automobil-Motorradteilen und Zubehör sowie mit Bestandteilen und Zubehör für Flugzeuge und motorbetriebene Wasserfahrzeuge,

7.

Fachverband des Holz- und Baustoffhandels (§ 3 Z 7)

a)

Fachgruppe für den Handel mit Holz, umfassend Handel mit Holz aller Art, ausgenommen Brennholz, Holzfabrikaten und Holzhäusern,

b)

Fachgruppe für den Handel mit Baustoffen und Flachglas, umfassend Handel mit Baustoffen, Bauelementen (Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz) und sonstigen Baumaterialien und Flachglas,

8.

Fachverband des Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandels (§ 3 Z 10)

a)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln, umfassend Einzelhandel mit Kurz-, Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln, Reiseandenken und Devotionalien,

b)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Spielwaren, Sportartikeln, Korbwaren- und Kinderwagen, umfassend Einzelhandel mit Spielwaren, Sportartikeln, Fahrrädern einschließlich Zubehör und Bestandteilen, Booten, ausgenommen Motorboote, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen, Korbwaren und Kinderwagen,

c)

Fachgruppe für den Großhandel mit Galanterie-, Bijouterie- und Lederwaren sowie Sportartikeln, Spielwaren und kunstgewerblichen Artikeln, umfassend Großhandel mit Kurz-, Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln, Spielwaren, Sportartikeln, Fahrrädern einschließlich Zubehör und Bestandteilen, Booten, ausgenommen Motorboote, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen, Korbwaren und Kinderwagen, Reiseandenken und Devotionalien,

9.

Fachverband des Markt-, Straßen- und Wanderhandels (§ 3 Z 12)

a)

Fachgruppe des Markt-, Straßen- und Wanderhandels, mit Ausnahme des Marktviktualienhandels, umfassend:

1.

Marktfahrer,

2.

Markthändler, die andere Waren als Lebensmittel führen,

3.

Straßenhändler,

4.

Wanderhändler,

5.

Feilbieten im Umherziehen von Ort zu Ort und

6.

Handel mit Christbäumen,

b)

Fachgruppe der Marktviktualienhändler, umfassend Marktviktualienhändler,

10.

Fachverband des Schuhhandels (§ 3 Z 14)

a)

Fachgruppe für den Großhandel mit Schuhen, umfassend Großhandel mit Schuhen, Leder- und Schuhzubehör sowie Sattlerbedarf,

b)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Schuhen, umfassend Einzelhandel mit Schuhen, Leder- und Schuhzubehör sowie Sattlerbedarf,

11.

Fachverband des Textilhandels (§ 3 Z 17)

a)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien, umfassend Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien, textilen Rohstoffen und Halbfabrikaten, Geweben, Gewebesäcken, Plachen und Decken, Borsten, Haaren und Federn,

b)

Fachgruppe des Textilgroßhandels, umfassend Großhandel mit Bekleidung und Textilien, textilen Rohstoffen und Halbfabrikaten, Geweben, Gewebesäcken, Plachen und Decken, Borsten, Haaren und Federn,

12.

Allgemeiner Fachverband des Handels (§ 5 Z 1)

a)

Fachgruppe für den Handel mit Altwaren, umfassend Handel mit Altwaren (Trödler, Tandler),

b)

Fachgruppe Allgemeiner Handel, umfassend alle Handelsgewerbe, die nicht ausdrücklich oder dem Sinne nach einem anderen Fachverband des Handels angehören, wie insbesondere Handel mit zoologischen Artikeln und Großhandel mit Blumen,

13.

Fachverband der chemischen Gewerbe (§ 5 Z 9)

a)

Fachgruppe der chemischen Gewerbe, umfassend:

1.

Erzeuger von Farben und Lacken, Kunststoffen und Klebstoffen,

2.

Erzeuger von Schädlingsbekämpfungsmitteln,

3.

Seifensieder,

4.

Erzeuger von Lederkonservierungsmitteln, Schuhcreme, Reinigungs- und Pflegemitteln, technischen Schmiermitteln, Metallputzmitteln und anderen chemisch-technischen Waren,

5.

Parfümeriewaren,

6.

Feuerwerksmaterial, Feuerwerkskörpern,

7.

Sprengpräparaten,

8.

Hersteller von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,

9.

Hersteller von Haushaltschemikalien,

10.

Hersteller von Arzneimitteln,

11.

Hersteller von Therapieergänzungsmitteln,

12.

Verarbeiter von Erdölprodukten,

13.

Waschmittel- und Textilhilfsmittelerzeuger sowie Erzeuger waschaktiver Substanzen,

14.

Erzeuger pharmazeutischer Waren,

15.

Chemische Laboratorien und

16.

Unternehmer der Schwelchemie (Trockendestillation des Holzes),

b)

Fachgruppe der Schädlingsbekämpfer, umfassend Schädlingsbekämpfer,

c)

Fachgruppe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, umfassend Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger,

14.

Fachverband der Dachdecker und Pflasterer (§ 5 Z 10)

a)

Fachgruppe der Dachdecker, umfassend Dachdecker,

b)

Fachgruppe der Pflasterer, umfassend Pflasterer,

15.

Fachverband des Eisen- und Hartwarenhandels (§ 5 Z 13)

a)

Fachgruppe für den Eisen- und Hartwareneinzelhandel, umfassend:

1.

Einzelhandel mit Eisen, Stahl und anderen Metallen sowie Waren daraus,

2.

Sanitärartikeln,

3.

Röhren- und heizungstechnischem Zubehör,

4.

Werkzeugen,

5.

Haus- und Küchengeräten,

6.

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren,

7.

Waffen, Schieß- und Sprengmitteln und

8.

pyrotechnischen Artikeln,

b)

Fachgruppe für den Großhandel mit Stahl, Metallen und Sanitärartikeln, umfassend Großhandel mit Eisen, Stahl und anderen Metallen, Metallhalbfabrikaten, Sanitärartikeln und Röhren- und heizungstechnischem Zubehör und

c)

Fachgruppe für den Eisen- und Hartwarengroßhandel, umfassend Großhandel mit Haus- und Küchengeräten, Glas-, Porzellan- und Keramikwaren, Waffen, Schieß- und Sprengmitteln sowie pyrotechnischen Artikeln, Werkzeugen und Eisen-, Stahl- und Metallwaren,

16.

Fachverband des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels (§ 5 Z 18)

a)

Fachgruppe für den Fotohandel umfassend Handel mit Artikeln der Fotobranche und des Kinobedarfes und optischen und feinmechanischen Geräten,

b)

Fachgruppe für den Handel mit ärztlichem, zahnärztlichem und Laborbedarf, umfassend Handel mit ärztlichen Apparaten, Instrumenten und Einrichtungsgegenständen, Zahnwarenbedarf und zahnärztlichen Einrichtungen, Sanitätswaren, medizinischen Gummiwaren und Laboratoriumsbedarf,

17.

Fachverband der Gärtner und Floristen (§ 5 Z 21)

a)

Fachgruppe der Gärtner, umfassend:

1.

gewerbliche Gärtner, wie Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter) und

2.

Friedhofsgärtnerei und

b)

Fachgruppe der Floristen, umfassend:

1.

Floristen (Blumenbinder) und Blumeneinzelhändler und

2.

Kleinhandel mit Schnittblumen,

18.

Fachverband der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher (§ 5 Z 23)

a)

Fachgruppe der Gold- und Silberschmiede und Juweliere, umfassend:

1.

Juweliere,

2.

Gold- und Silberschmiede,

3.

Gold-, Silber- und Metallschläger und

4.

Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art (Modeschmuckerzeuger),

b)

Fachgruppe der Uhrmacher, umfassend Uhrmacher,

19.

Fachverband des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf (§ 5 Z 25)

a)

Fachgruppe für den Handel mit Computern und Bürosystemen, umfassend Handel mit Telekommunikationssystemen, Büromöbeln und Zubehör, Computersystemen und Zubehör,

b)

Fachgruppe für den Handel mit Maschinen und Präzisionswerkszeugen, umfassend Handel mit Landmaschinen, motorisierten Garten-, Forst- und Kommunalgeräten einschließlich Zubehör, Maschinen und Präzisionswerkzeugen für die Erzeugung sowie Be- und Verarbeitung von Materialien aller Art einschließlich Zubehör, Maschinen für Versorgungsbetriebe (zB für Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und Fernheizwerke) und Münzautomaten,

c)

Fachgruppe für den Handel mit technischem und industriellem Bedarf, umfassend Handel mit technischem und industriellem Bedarf,

20.

Fachverband des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels (§ 5 Z 26)

a)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Juwelen, Gold-, Silberwaren und Uhren, umfassend Einzelhandel mit Uhren, Uhrenbestandteilen und Uhrmacherbedarf, Edelmetallen, Edelmetallwaren, Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie Edelmetallplattierungen und Waren daraus und Bedarfsgegenständen für Edelmetallschmiede,

b)

Fachgruppe für den Großhandel mit Uhren und Uhrenbestandteilen, Juwelen, Gold-, Silberwaren, Edelsteinen und Perlen, umfassend Großhandel mit Uhren, Uhrenbestandteilen und Uhrmacherbedarf, Edelmetallen, Edelmetallwaren, Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie Edelmetallplattierungen und Waren daraus und Bedarfsgegenständen für Edelmetallschmiede,

c)

Fachgruppe für den Handel mit alter und moderner Kunst, Antiquitäten sowie Briefmarken und Numismatika, umfassend Handel mit Antiquitäten, Gemälden, Kunstgegenständen, Werken der Grafik und der Plastik, Sammelstücken (Orden, historische Wertpapiere und Poststücke, Telefonwertkarten u. dgl.), Briefmarken und philatelistischen Bedarfsgegenständen, Medaillen, Münzen, numismatischen Gegenständen und einschlägigen Bedarfsgegenständen,

21.

Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)

a)

Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend:

1.

Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels,

2.

Großhandel mit Wild und Geflügel,

b)

Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend:

1.

Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und

2.

Einzelhandel mit Wild und Geflügel,

22.

Fachverband der Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrücker, Metallschleifer und Galvaniseure (§ 5 Z 34)

a)

Fachgruppe der Metallgießer, umfassend:

1.

Metall- und Eisengießer und

2.

Zinngießer,

b)

Fachgruppe der Gürtler, Graveure, Metalldrücker und Flexografen, umfassend:

1.

Gürtler,

2.

Bronzewaren- und Chinasilberwarenerzeuger,

3.

Metallgalanteriewarenerzeuger,

4.

Graveure,

5.

Guillocheure und Ziseleure,

6.

Formenstecher,

7.

Emailleure,

8.

Plattierer,

9.

Schmuckwarenhersteller,

10.

Stempelerzeuger,

11.

Flexografen,

12.

Edelsteingraveure,

13.

Edelsteinschleifer,

14.

Metalldrücker,

15.

Metallpresser und

16.

Polier- und Schleifscheibenerzeuger,

c)

Fachgruppe der Metallschleifer und Galvaniseure, umfassend:

1.

Metallschleifer und Galvaniseure und

2.

Oberflächentechniker,

23.

Fachverband des Papierhandels (§ 5 Z 40)

a)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Papier, Büroartikeln und Schreibwaren, umfassend:

1.

Einzelhandel mit Papier, Papier- und Schreibwaren, Büroartikeln und Zeichenbedarf und

2.

Einzelhandel mit Postkarten und Glückwunschkarten,

b)

Fachgruppe für den Papiergroßhandel, umfassend:

1.

Großhandel mit Papier, Papier- und Schreibwaren, Büroartikeln und Zeichenbedarf,

2.

Großhandel mit unverarbeitetem Papier und

3.

Großhandel mit Postkarten und Glückwunschkarten,

24.

Fachverband des Radio- und Elektrohandels (§ 5 Z 41)

a)

Fachgruppe für den Einzelhandel mit Audio-, Video- und Elektrogeräten, Musikinstrumenten, Bild- und Tonträgern, umfassend Einzelhandel mit:

1.

Geräten der Unterhaltungselektronik und der Telekommunikation,

2.

Elektrogeräten, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen,

3.

Musikinstrumenten und deren Zubehör,

4.

Bild- und Tonträgern,

5.

Elektroinstallationsmaterial,

6.

elektronischen Bauteilen einschließlich Zubehör und

7.

Videotheken,

b)

Fachgruppe für den Elektro- und Elektronikgroßhandel, umfassend Großhandel mit:

1.

Geräten der Unterhaltungselektronik und der Telekommunikation,

2.

Elektrogeräten einschließlich Zubehör und Ersatzteilen,

3.

Musikinstrumenten und deren Zubehör,

4.

Bild- und Tonträger,

5.

Elektroinstallationsmaterial und

6.

elektronischen Bauteilen einschließlich Zubehör,

25.

Fachverband Gastronomie (§ 6 Z 14)

a)

Fachgruppe Gastronomie, umfassend:

1.

Gastbetriebe, insbesondere Gasthäuser und Restaurants (einschließlich Bahnhofs-, Schiffs- und Flughafenrestaurants sowie Grill- und Spezialitätenrestaurants),

2.

Gasthöfe mit höchstens acht Gästebetten,

3.

Weinstuben, Weinschenken,

4.

Bierstuben (Pubs),

5.

Branntweinschenken,

6.

Bars (Tanzbars), Diskotheken,

7.

Imbißstuben, Jausenstationen,

8.

Buffets aller Art (einschließlich Tankstellenbuffets),

9.

Kantinen, Werksküchen, Mensabetriebe,

10.

Eissalons, Eisdielen,

11.

Milchtrinkstuben,

12.

Lieferküchen,

13.

Partyservice und

14.

das freie Gewerbe der Verabreichung von Speisen und des Ausschanks von Getränken (zB Würstelstände),

b)

Fachgruppe der Kaffeehäuser, umfassend alle Inhaber von

1.

Kaffeehäusern,

2.

Kaffeerestaurants,

3.

Kaffeeschenken,

4.

Espressobetrieben und

5.

Kaffeekonditoreien,

26.

Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe (§ 6 Z 17)

a)

Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe, umfassend Unternehmungen der konzessionierten Güterbeförderung mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs und

b)

Fachgruppe der Kleintransportunternehmungen, umfassend die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt.

1.

Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)

a)

Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:

1.

Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

2.

Handel mit Futtermitteln,

3.

Handel mit Düngemitteln,

4.

Handel mit Saaten und Samen,

5.

Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und

6.

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

b)

Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:

1.

Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

2.

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

3.

Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und

4.

Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und

c)

Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,

2.

Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)

a)

Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben umfassend:

1.

Arzneimittelgroßhandel,

2.

Arzneimitteldepositeure,

3.

Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und

4.

Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und

b)

Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,

3.

Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)

a)

Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz,

b)

Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:

1.

Möbelindustrie,

2.

Hobelwarenindustrie,

3.

Leimholzindustrie,

4.

Holzwerkstoffindustrie,

5.

Parkettindustrie,

6.

industrielle Bautischlereien,

7.

Holzhaus- und Hallenbauindustrie,

8.

Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,

9.

Klavierindustrie,

10.

Ski- und Sportartikelindustrie,

11.

Rahmen- und Leistenindustrie,

12.

Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,

13.

Energieholzindustrie,

14.

Altholzentsorgung (industrielle),

15.

Kork- und Korkwarenindustrie und

16.

sonstige holzverarbeitende Industrie,

4.

Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)

a)

Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel und

b)

Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel und

5.

Fachverband der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede (§ 5 Z 44)

a)

Fachgruppe der Schlosser und Schmiede, umfassend:

1.

Schlosser (Aufsperrdienst, Aufzugbauer, Bauschlosser, Dreher, Kassenschlosser, Konstruktionsschlosser, Kunstschlosser, Maschinenschlosser, Metallbauer, Metallmöbelschlosser, Ofen- und Herdschlosser, Schweißer, Sicherheitsschlosser, Stahlbauschlosser, Waagenhersteller, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineure, Erzeuger von Armaturen),

2.

Mühlenbauer,

3.

Hersteller von Liften und Seilbahnen,

4.

Erzeuger von Jalousien und Rolladen, soweit sie nicht zu den Tischlern oder den Tapezierern gehören,

5.

Schmiede (Fahrzeugbautechniker, Fahrzeugschmiede, Federnschmiede, Kunstschmiede, Reparaturschmiede, Zeugschmiede),

6.

Messerschmiede,

7.

Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von zivilen Waffen und Munition (Büchsenmacher),

8.

Dampfkesselerzeuger, Drahtwarenerzeuger, Feilenhauer und Siebmacher,

9.

Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,

10.

Huf- und Klauenbeschlag,

11.

Schleifen von Schneidwaren und

12.

Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern und

b)

Fachgruppe der Landmaschinentechniker, umfassend Land-, Bau- und Kommunalmaschinentechniker (Land-, Bau- und Kommunalmaschinenerzeuger und -reparateure).

1.

Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)

a)

Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:

1.

Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

2.

Handel mit Futtermitteln,

3.

Handel mit Düngemitteln,

4.

Handel mit Saaten und Samen,

5.

Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und

6.

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

b)

Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:

1.

Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

2.

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

3.

Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und

4.

Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und

c)

Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,

2.

Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)

a)

Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben, umfassend:

1.

Arzneimittelgroßhandel,

2.

Arzneimitteldepositeure,

3.

Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und

4.

Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und

b)

Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,

3.

Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)

a)

Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz und

b)

Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:

1.

Möbelindustrie,

2.

Hobelwarenindustrie,

3.

Leimholzindustrie,

4.

Holzwerkstoffindustrie,

5.

Parkettindustrie,

6.

industrielle Bautischlereien,

7.

Holzhaus- und Hallenbauindustrie,

8.

Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,

9.

Klavierindustrie,

10.

Ski- und Sportartikelindustrie,

11.

Rahmen- und Leistenindustrie,

12.

Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,

13.

Energieholzindustrie,

14.

Altholzentsorgung (industrielle),

15.

Kork- und Korkwarenindustrie und

16.

sonstige holzverarbeitende Industrie,

4.

Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels (§ 1 Z 5)

a)

Fachgruppe des Mineralölhandels, umfassend Handel mit Treibstoffen, Schmierstoffen sowie sonstigen Mineralölprodukten, Flüssiggas und

b)

Fachgruppe des Brennstoffhandels, umfassend Handel mit festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen, Holzkohle und Heizölen,

5.

Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)

a)

Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel,

b)

Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Einzelhandels mit Wild und Geflügel,

6.

Fachverband der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede (§ 5 Z 44)

a)

Fachgruppe der Schlosser und Schmiede, umfassend:

1.

Schlosser (Aufsperrdienst, Aufzugbauer, Bauschlosser, Dreher, Kassenschlosser, Konstruktionsschlosser, Kunstschlosser, Maschinenschlosser, Metallbauer, Metallmöbelschlosser, Ofen- und Herdschlosser, Schweißer, Sicherheitsschlosser, Stahlbauschlosser, Waagenhersteller, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineure, Erzeuger von Armaturen),

2.

Mühlenbauer,

3.

Hersteller von Liften und Seilbahnen,

4.

Erzeuger von Jalousien und Rolladen, soweit sie nicht zu den Tischlern oder den Tapezierern gehören,

5.

Schmiede (Fahrzeugbautechniker, Fahrzeugschmiede, Federnschmiede, Kunstschmiede, Reparaturschmiede, Zeugschmiede),

6.

Messerschmiede,

7.

Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von zivilen Waffen und Munition (Büchsenmacher),

8.

Dampfkesselerzeuger, Drahtwarenerzeuger, Feilenhauer und Siebmacher,

9.

Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,

10.

Huf- und Klauenbeschlag,

11.

Schleifen von Schneidwaren und

12.

Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern und

b)

Fachgruppe der Landmaschinentechniker, umfassend Land-, Bau- und Kommunalmaschinentechniker (Land-, Bau- und Kommunalmaschinenerzeuger und -reparateure).

1.

Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)

a)

Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:

1.

Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

2.

Handel mit Futtermitteln,

3.

Handel mit Düngemitteln,

4.

Handel mit Saaten und Samen,

5.

Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und

6.

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

b)

Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:

1.

Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

2.

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

3.

Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und

4.

Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und

c)

Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,

2.

Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)

a)

Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz und

b)

Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:

1.

Möbelindustrie,

2.

Hobelwarenindustrie,

3.

Leimholzindustrie,

4.

Holzwerkstoffindustrie,

5.

Parkettindustrie,

6.

industrielle Bautischlereien,

7.

Holzhaus- und Hallenbauindustrie,

8.

Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,

9.

Klavierindustrie,

10.

Ski- und Sportartikelindustrie,

11.

Rahmen- und Leistenindustrie,

12.

Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,

13.

Energieholzindustrie,

14.

Altholzentsorgung (industrielle),

15.

Kork- und Korkwarenindustrie und

16.

sonstige holzverarbeitende Industrie,

3.

Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels (§ 1 Z 5)

a)

Fachgruppe des Mineralölhandels, umfassend Handel mit Treibstoffen, Schmierstoffen sowie sonstigen Mineralölprodukten, Flüssiggas und

b)

Fachgruppe des Brennstoffhandels, umfassend Handel mit festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen, Holzkohle und Heizölen,

4.

Fachverband der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker (§ 3 Z 1)

a)

Fachgruppe der Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, umfassend:

2.

Kontaktlinsenoptiker,

3.

Hörgeräteakustiker und

4.

Hersteller von künstlichen Augen aus Glas und

b)

Fachgruppe der Bandagisten und Orthopädietechniker, umfassend:

1.

Orthopädietechniker,

2.

Bandagisten und

3.

Miederwarenerzeuger.

E. Wirtschaftskammer Tirol

1.

Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)

a)

Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben, umfassend:

1.

Arzneimittelgroßhandel,

2.

Arzneimitteldepositeure,

3.

Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und

4.

Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und

b)

Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,

2.

Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)

a)

Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel und

b)

Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Einzelhandel mit Wild und Geflügel und

3.

Fachverband der Schiffahrtsunternehmungen (§ 6 Z 29)

a)

Fachgruppe der Schiffahrtsunternehmungen, umfassend:

1.

Betriebe der Strom- und Kanalschiffahrt (Groß- und Kleinschiffahrt),

2.

Überfuhrunternehmungen (Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren),

3.

Binnenseeschiffahrt,

4.

Floßfahrt,

5.

Hochseeschiffahrt,

6.

Hafenunternehmungen und

7.

Motorbootfahrschulen und

b)

Fachgruppe der Raftingunternehmungen, umfassend Raftingunternehmungen.

1.

Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)

a)

Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz und

b)

Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:

1.

Möbelindustrie,

2.

Hobelwarenindustrie,

3.

Leimholzindustrie,

4.

Holzwerkstoffindustrie,

5.

Parkettindustrie,

6.

industrielle Bautischlereien,

7.

Holzhaus- und Hallenbauindustrie,

8.

Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,

9.

Klavierindustrie,

10.

Ski- und Sportartikelindustrie,

11.

Rahmen- und Leistenindustrie,

12.

Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,

13.

Energieholzindustrie,

14.

Altholzentsorgung (industrielle),

15.

Kork- und Korkwarenindustrie und

16.

sonstige holzverarbeitende Industrie,

2.

Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe (§ 1 Z 6)

a)

Fachgruppe der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, umfassend Erzeuger von Nahrungs- und Genußmitteln, soweit sie nicht ausdrücklich einer anderen Fachgruppe zugeordnet sind und

b)

Fachgruppe der Molkereien und Käsereien, umfassend:

1.

Molkereien und Käsereien,

2.

Be- und Verarbeiter von Milch, Milchinhaltsstoffen und Milchprodukten und

3.

Milchkäufer,

3.

Fachverband der Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler (§ 5 Z 47)

a)

Fachgruppe der Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler, umfassend:

1.

Bedrucken von Web-, Strick- und Wirkwaren,

2.

Tamburierer,

3.

Spitzenklöppler,

4.

Maschinstricker, Handstricker,

5.

Wirker,

6.

Weber (Tuchmacher),

7.

Fleckerlteppich-Weber,

8.

Banderzeuger,

9.

Teppichknüpfer,

10.

Teppichreparatur,

11.

Posamentierer,

12.

Schnur- und Börtelmacher,

13.

Gold- und Silberdrahtzieher,

14.

Gold- und Silberplattner und -spinner,

15.

Woll- und Seidenadjustierer,

16.

Erzeuger von Perl- und Schuhaufputz,

17.

Seiler,

18.

Inhaber gewerblicher Spinnereien,

19.

Kunststopfer,

20.

Repassierer,

21.

Plissierer,

22.

Stoffknopferzeuger und

23.

Lampenschirmerzeugung aus textilem Material und

b)

Fachgruppe der Sticker, umfassend:

1.

Großmaschinsticker,

2.

Ausschneider,

3.

Stickereizeichner,

4.

Scherler,

5.

Musterzeichner,

6.

Maschinsticker,

7.

Gold-, Silber- und Perlensticker und

8.

Handsticker und

4.

Fachverband der Textilindustrie (§ 6 Z 34)

a)

Fachgruppe der Stickereiindustrie, umfassend alle Arten der Fabrikation von Stickereien, ausgenommen die handwerklichen Sticker und

b)

Fachgruppe der Textilindustrie, umfassend alle übrigen Zweige der Textilindustrie.

1.

Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)

a)

Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:

1.

Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

2.

Handel mit Futtermitteln,

3.

Handel mit Düngemitteln,

4.

Handel mit Saaten und Samen,

5.

Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und

6.

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

b)

Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:

1.

Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

2.

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

3.

Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und

4.

Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und

c)

Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,

2.

Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)

a)

Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben, umfassend:

1.

Arzneimittelgroßhandel,

2.

Arzneimitteldepositeure,

3.

Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und

4.

Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und

b)

Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,

3.

Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (§ 3 Z 19)

a)

Fachgruppe der Versicherungsmakler, umfassend Versicherungsmakler und

b)

Fachgruppe der Berater in Versicherungsangelegenheiten, umfassend Berater in Versicherungsangelegenheiten,

4.

Fachverband der chemischen Gewerbe (§ 5 Z 9)

a)

Fachgruppe der chemischen Gewerbe, umfassend:

1.

Erzeuger von Farben und Lacken, Kunststoffen und Klebstoffen,

2.

Erzeuger von Schädlingsbekämpfungsmitteln,

3.

Seifensieder,

4.

Erzeuger von Lederkonservierungsmitteln, Schuhcreme, Reinigungs- und Pflegemitteln, technischen Schmiermitteln, Metallputzmitteln und anderen chemisch-technischen Waren, Parfümeriewaren, Feuerwerksmaterial, Feuerwerkskörpern, Sprengpräparaten,

5.

Hersteller von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,

6.

Hersteller von Haushaltschemikalien,

7.

Hersteller von Arzneimitteln,

8.

Hersteller von Therapieergänzungsmitteln,

9.

Verarbeiter von Erdölprodukten, Waschmittel- und Textilhilfsmittelerzeuger,

10.

Erzeuger waschaktiver Substanzen,

11.

Erzeuger pharmazeutischer Waren,

12.

Chemische Laboratorien,

13.

Unternehmer der Schwelchemie (Trockendestillation des Holzes) und

14.

Schädlingsbekämpfer und

b)

Fachgruppe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, umfassend Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und

5.

Fachverband der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede (§ 5 Z 44)

a)

Fachgruppe der Schlosser und Schmiede, umfassend:

1.

Schlosser (Aufsperrdienst, Aufzugbauer, Bauschlosser, Dreher, Kassenschlosser, Konstruktionsschlosser, Kunstschlosser, Maschinenschlosser, Metallbauer, Metallmöbelschlosser, Ofen- und Herdschlosser, Schweißer, Sicherheitsschlosser, Stahlbauschlosser, Waagenhersteller, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineure, Erzeuger von Armaturen),

2.

Mühlenbauer,

3.

Hersteller von Liften und Seilbahnen,

4.

Erzeuger von Jalousien und Rolladen, soweit sie nicht zu den Tischlern oder den Tapezierern gehören,

5.

Schmiede (Fahrzeugbautechniker, Fahrzeugschmiede, Federnschmiede, Kunstschmiede, Reparaturschmiede, Zeugschmiede),

6.

Messerschmiede,

7.

Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von zivilen Waffen und Munition (Büchsenmacher),

8.

Dampfkesselerzeuger, Drahtwarenerzeuger, Feilenhauer und Siebmacher,

9.

Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,

10.

Huf- und Klauenbeschlag,

11.

Schleifen von Schneidwaren und

12.

Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern und

b)

Fachgruppe der Landmaschinentechniker, umfassend Land-, Bau- und Kommunalmaschinentechniker (Land-, Bau- und Kommunalmaschinenerzeuger und -reparateure).

1.

Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)

a)

Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:

1.

Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

2.

Handel mit Futtermitteln,

3.

Handel mit Düngemitteln,

4.

Handel mit Saaten und Samen,

5.

Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und

6.

Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

b)

Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:

1.

Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

2.

Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

3.

Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und

4.

Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und

c)

Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Mitgliedschaft

§ 8. Jeder Inhaber von Berechtigungen, die in den Wirkungsbereich eines Fachverbandes (einer Fachgruppe) fallen, ist deren Mitglied.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Bezeichnung

§ 9. (1) In der Sektionsordnung kann bestimmt werden, daß Fachverbände als „Bundesinnung” oder als „Bundesgremium” bezeichnet werden.

(2) In den Fällen, in denen in der Sektionsordnung die Fachverbände als „Bundesinnung” oder als „Bundesgremium” bezeichnet werden, haben die Fachgruppen, die in den Wirkungsbereich der (des) entsprechenden Bundesinnung (Bundesgremiums) fallen, sich als „Landesinnung” bzw. „Landesgremium” mit einem ihren Wirkungsbereich kennzeichnenden Zusatz zu bezeichnen.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Inkrafttreten

§ 10. (1) Die Fachorganisationsordnung tritt ab der nächsten Funktionsperiode der Organe in Kraft.

(2) Die Beschlußfassungen gemäß § 43 Abs. 1 WKG und die Erlassung des diesbezüglichen Anhanges sowie des Wahlkataloges haben jedoch bereits ab der Kundmachung dieser Verordnung zu erfolgen. Ebenso sind alle für die Wirtschaftskammerwahlen im Jahre 2000 erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen ab diesem Zeitpunkt zu treffen.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Außerkrafttreten

§ 11. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Fachgruppenordnung, BGBl. Nr. 223/1947, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 40/1997, außer Kraft.

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Rechtsnachfolge

§ 12. Die in den §§ 1 bis 4 angeführten Fachverbände sind Rechtsnachfolger der in ihnen zusammengefaßten Fachverbände (Bundesinnungen, Bundesgremien) sowie in entsprechendem Maße auch jener Fachverbände, aus deren Bereich ihnen durch diese Bestimmungen einzelne Berufs- oder Unternehmensgruppen zugeordnet werden können. Dies gilt sinngemäß für die gemäß § 7 errichteten Fachgruppen und erstreckt sich insbesondere auch auf die Rechtsstellung als Vertragspartner von Kollektivverträgen.

Tritt ab der nächsten Funktionsperiode der Organe in Kraft (vgl.

§ 10 Abs. 1).

Anhang

zur Fachorganisationsordnung gemäß § 43 Abs. 1 WKG

I. Errichtungsbeschlüsse der Landeskammern

WK Wien: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 5. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (7. 6. 1999)

WK Niederösterreich: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 16. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (1. 7. 1999)

WK Oberösterreich: Beschluß der Vollversammlung vom 26. Mai 1999

WK Salzburg: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 3. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (4. 5. 1999).

WK Tirol: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 16. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (28. 5. 1999).

WK Vorarlberg: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 4. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (19. 11. 1998).

WK Kärnten: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 16. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (29. 6. 1999).

WK Steiermark: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 9. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (1. 6. 1999).

WK Burgenland: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 5. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (20. 5. 1999).

II. Bestätigungsbeschluß des Vorstandes der WKÖ

Beschluß des Präsidiums der WKÖ vom 24. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch den Vorstand der WKÖ (8. 7. 1999).

FACHORGANISATIONS-WAHLKATALOG

Fachverbände und Fachgruppen (Fachvertretungen)

(Die Mandatszahlen für die Fachvertreter sind in Klammer gesetzt)

(Anm.: Tabellen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte

Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen.)

Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom

24.6.2005 aufgehoben.

Anhang

zur Fachorganisationsordnung gemäß § 43 Abs. 1 WKG

I. Errichtungsbeschlüsse der Landeskammern

WK Wien: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 5. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (7. 6. 1999)

WK Niederösterreich: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 16. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (1. 7. 1999)

WK Oberösterreich: Beschluß der Vollversammlung vom 26. Mai 1999

WK Salzburg: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 3. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (4. 5. 1999).

WK Tirol: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 16. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (28. 5. 1999).

WK Vorarlberg: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 4. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (19. 11. 1998).

WK Kärnten: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 16. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (29. 6. 1999).

WK Steiermark: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 9. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (1. 6. 1999).

WK Burgenland: Beschluß des Präsidiums in der Sitzung vom 5. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch die Vollversammlung (20. 5. 1999).

II. Bestätigungsbeschluß des Vorstandes der WKÖ

Beschluß des Präsidiums der WKÖ vom 24. August 1999 auf Grund einer Delegierung durch den Vorstand der WKÖ (8. 7. 1999).

FACHORGANISATIONS-WAHLKATALOG

Fachverbände und Fachgruppen (Fachvertretungen)

(Die Mandatszahlen für die Fachvertreter sind in Klammer gesetzt)

(Anm.: Tabellen nicht darstellbar)