Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
Geltender Text a fecha 1999-12-14
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hartberg errichtet.