Verordnung des Bundeskanzlers über elektronische Signaturen (Signaturverordnung - SigV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-02-03
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 81
Änderungshistorie JSON API

des Algorithmus Signatur- zur Verfahren graphi-

Signatur- algorithmus Schlüssel- sche

suite- erzeugung Hash-

Eintrags funktion

```


```

001 rsa MinModLen = rsagen1 emsa- sha1

1020 pkcs1-

v1_5

```


```

002 rsa MinModLen = rsagen1 emsa-pss sha1

1020

```


```

003 rsa MinModLen = rsagen1 emsa- ripemd160

1020 pkcs1-

v1_5

```


```

004 rsa MinModLen = rsagen1 emsa-pss ripemd160

1020

```


```

005 dsa pMinLen = dsagen1 - sha1

1024

qMinLen =

160

```


```

006 ecdsa-Fp qMinLen = ecgen1 - sha1

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

007 ecdsa-F2m qMinLen = ecgen2 - sha1

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

008 ecgdsa-Fp qMinLen = ecgen1 - sha1

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

009 ecgdsa-Fp qMinLen = ecgen1 - ripemd160

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

010 ecgdsa-F2m qMinLen = ecgen2 - sha1

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

011 ecgdsa-F2m qMinLen = ecgen2 - ripemd160

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

Einige der in diesem Anhang gegebenen Algorithmen sind über Objektidentifikatoren registriert. Diese werden als Information in Tabelle 1b wiedergegeben.

Tabelle 1b - Objektidentifikatoren (OID)

```


```

Objekt- OID Bezeichnung in

Kurzbezeichnung diesem Anhang

```


```

rsa { joint-iso-ccitt(2) ds(5) rsa

module(1) algorithm(8)

encryptionAlgorithm(1) 1 }

```


```

sha-1 { iso(1) member-body(2) us(840) rsa, sha1,

WithRSA rsadsi(113549) pkcs(1) emsapkcs, etc.

Encryption pkcs-1(1) 5 }

```


```

id-dsa { iso(1) member-body(2) us(840) dsa

x9-57(10040)x9cm(4)

```


```

id-dsa-with-sha1 { iso(1) member-body(2) us(840) dsa, sha1

x9-57(10040)x9cm(4) 3}

```


```

sha1 { iso(1) identifiedOrganzitaion sha1

(3) oIW(14) oIWSecSig(3) oIWSec

Algorithm(2) 26 }

```


```

ripemd160 { iso(1) identifiedOrganization ripemd160

(3) teletrust(36) algorithm(3)

hashAlgorithm(2) 1 }

```


```

id-ecdsa-with- { iso(1) member-body(2) us(840) ecdsa, sha1

sha1 ansi-X9-62(10045) signatures(4)

1 }

```


```

id-rsassa-pss { iso(1) member-body(2) us(840) emsa-pss

rsadsi(113549) pkcs(1)

pkcs-1(1) 10 }

```


```

4.

Zulässige kryptographische Hashverfahren

Für sichere elektronische Signaturen dürfen nur kollisionsresistente Hashfunktionen eingesetzt werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn es rechnerisch nicht realisierbar ist, zwei Dokumente zu finden, die denselben Hashwert liefern.

Tabelle 2 - Liste der derzeit zulässigen Hashfunktionen

```


```

Kennzahl Kurzbezeichnung

der Hashfunktion der Hashfunktion

```


```

2.01 sha1

```


```

2.02 ripemd160

```


```

```

5.

Zulässige Padding-Verfahren

```

Tabelle 3 - Liste der zulässigen Padding-Verfahren

```


```

Kennzahl Kurzbezeichnung des Erzeugung der Parameter des

des Padding- Füllverfahrens Zufallszahlen Zufallszahlen-

Verfahrens generators

```


```

3.01 emsa-pkcs1-v1_5 - -

```


```

3.02 emsa-pss noch zu noch zu

definieren definieren

```


```

```

6.

Zulässige Signaturalgorithmen

```

Tabelle 4 - Liste der zulässigen Signaturalgorithmen

```


```

Kennzahl Kurzbezeichnung Parameter des Algorithmus zur

des des Signatur- Signatur- Schlüssel- und

Signatur- algorithmus algorithmus Parametererzeugung

algorithmus

```


```

1.01 rsa MinModLen = rsagen1

1020

```


```

1.02 dsa pMinLen = dsagen1

1024

qMinLen =

160

```


```

1.03 ecdsa-Fp qMinLen = ecgen1

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

1.04 ecdsa-F2m qMinLen = ecgen2

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

1.05 ecgdsa-Fp qMinLen = ecgen1

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

1.06 Ecgdsa-F2m qMinLen = ecgen2

160

r0Min =

10 hoch 4

MinClass =

200

```


```

Tabelle 5 - Liste der zulässigen Schlüsselerzeugungsalgorithmen

für

die in Tabelle 4 aufgelisteten Signaturalgorithmen

```


```

Kennzahl Kurzbezeichnung Signatur- Verfahren Parameter des

des des Schlüssel- algorithmus der Zufalls-

Schlüssel- erzeugungs- Zufalls- zahlen-

erzeugungs- algorithmus zahlen- erzeugungs-

algorithmus erzeugung verfahrens

```


```

4.01 rsagen1 rsa trueran Entropy

oder Bits = 128

pseuran or SeedLen

= 128

```


```

4.02 dsagen1 dsa trueran Entropy

oder Bits = 128

pseuran or SeedLen

= 128

```


```

4.03 ecgen1 ecdsa-Fp, trueran Entropy

ecgdsa-Fp oder Bits = 128

pseuran or SeedLen

= 128

```


```

4.04 ecgen2 ecdsa-F2m, trueran Entropy

ecgdsa-F2m oder Bits = 128

pseuran or SeedLen

= 128

```


```

7.

Erläuterungen zu einzelnen Parametern der zulässigen

Signaturalgorithmen

7.1 RSA

Die Sicherheit des RSA-Algorithmus beruht auf der Schwierigkeit, große ganze Zahlen zu faktorisieren. Um die Signaturerstellungsdaten

und Signaturprüfdaten zu erzeugen, sind zufällig und unabhängig zwei

Primzahlen p und q zu erzeugen, wobei die Bitlänge des Moduls n = pq

mindestens MinModLen betragen muss; seine Länge wird auch als ModLen

bezeichnet; Jede Primzahl muss effektiv von EntropyBits Bits tatsächlichem Zufall oder einem Ausgangswert der Länge SeedLen beeinflusst sein. p und q sollten etwa dieselbe Länge aufweisen, z. B. soll ein Bereich wie 0,5 | log tief 2 p - log tief 2 q | 30 festgelegt werden.

7.2 DSA

Die Sicherheit des DSA-Algorithmus beruht auf der Schwierigkeit, den diskreten Logarithmus in der multiplikativen Gruppe eines Primkörpers F tief p zu berechnen.

Die Signaturerstellungsdaten bestehen aus

Die Sicherheit des Algorithmus ecdsa-Fp beruht auf der Schwierigkeit, den diskreten Logarithmus über elliptischen Kurven zu

berechnen.

Die öffentlichen Parameter sind wie folgt:

7.2.2 DSA-Varianten mit elliptischen Kurven basierend auf einer Gruppe E(F tief 2 m)

Die Sicherheit des Algorithmus ecdsa-F2m beruht auf der Schwierigkeit, den diskreten Logarithmus über elliptischen Kurven zu

berechnen.

Die öffentlichen Parameter sind wie folgt:

Der ecgdsa-Fp Algorithmus ist eine Variante des ecdsa-Fp Algorithmus mit modifizierter Gleichung zur Signaturerstellung und modifiziertem Verfahren zur Signaturprüfung. Die Parameter sind dieselben wie für ecdsa-Fp.

7.2.4 EC-GDSA basierend auf einer Gruppe E(F tief 2 m)

Der Algorithmus ecgdsa-F2m ist eine Variante des Algorithmus ecdsa-F2m mit modifizierter Gleichung zur Signaturerstellung und modifiziertem Verfahren zur Signaturprüfung.

8.

Erzeugung von Zufallszahlen

Tabelle 6 – Liste der zulässigen Verfahren zur Erzeugung von

Zufallszahlen

```


```

Kennzahl des Kurzbezeichnung des Parameter der

Zufallsgenerators Zufallgenerators Zufallszahlenerzeugung

```


```

5.01 Trueran EntropyBits

```


```

5.02 Pseuran SeedLen

```


```

5.03 cr_to_X9.30_x SeedLen

```


```

5.04 cr_to_X9.30_k SeedLen

```


```

8.1 Anforderungen an Zufallszahlengeneratoren trueran

Ein physikalischer Zufallszahlengenerator basiert auf einer physikalischen Rauschquelle (Primärrauschen) und einer kryptographischen oder mathematischen Nachbehandlung des Primärrauschens. Das Primärrauschen muss regelmäßig einer geeigneten

statistischen Prüfung unterzogen werden. Der erwartete Aufwand des Erratens eines kryptographischen Schlüssels soll mindestens gleich groß sein, wie der Aufwand des Ratens eines Zufallswerts der Länge EntropyBits.

8.2 Anforderungen an Zufallszahlengeneratoren pseuran

Ein Pseudo-Zufallszahlengenerator muss mit einer echten Zufallszahl initialisiert werden. Der Anfangswert wird als „Seed“ bezeichnet und hat die Länge SeedLen. Die Ausgabe des Generators muss folgenden Anforderungen genügen:

Anhang 2

Technische Verfahren und Formate

1.

Technische Verfahren der Aufsichtsstelle

Bei der Aufsichtsstelle ist als Hashverfahren das Verfahren SHA-1 und zur Verschlüsselung des Hashwerts das Verfahren RSA einzusetzen (Hauptsystem). Die Verwendung des Chinese Remainder Theorem (CRT) ist nicht zulässig.

Werden von der Aufsichtsstelle zusätzlich andere Signaturerstellungsdaten eingesetzt (§ 3 Abs. 1 vorletzter Satz), so muss es sich bei den entsprechenden Verfahren zur Verschlüsselung des Hashwerts um solche für sichere elektronische Signaturen handeln.

2.

Hashverfahren für sichere elektronische Signaturen

Folgende Hashverfahren werden als sicher anerkannt:

a)

RIPEMD-160,

b)

Funktion SHA-1.

Diese Hashverfahren sind bis 31. Dezember 2005 für den Einsatz bei elektronischen Signaturen als sicher anzusehen.

Diesen Hashverfahren sind andere Verfahren gleichgestellt, die zumindest die gleiche Sicherheit aufweisen und von einer Bestätigungsstelle als solche anerkannt und veröffentlicht wurden.

3.

Verfahren zur Signaturerstellung (Verschlüsselung des Hashwerts) für sichere elektronische Signaturen

Folgende Verfahren zur Signaturerstellung werden als sicher anerkannt:

a)

RSA,

b)

DSA,

c)

DSA-Varianten, die auf elliptischen Kurven basieren:

Für die Umsetzung sind nach Möglichkeit international anerkannte Methoden zu verwenden.

Die genannten Algorithmen sind bis 31. Dezember 2005 für den Einsatz bei elektronischen Signaturen als sicher anzusehen.

Diesen Verfahren zur Signaturerstellung sind andere Verfahren gleichgestellt, die zumindest die gleiche Sicherheit aufweisen und von einer Bestätigungsstelle als solche anerkannt und veröffentlicht wurden.

4.

Formate für sichere elektronische Signaturen

Die für sichere elektronische Signaturen eingesetzten Formate sollten einem international anerkannten Standard oder einer anerkannten Empfehlung (zB PKCS#7 Cryptographic Message Syntax Standard) entsprechen.

5.

Formate für qualifizierte Zertifikate

Die European Electronic Signatures Standardization Initiative (EESSI) ist derzeit damit beschäftigt, Formate und Normen für die Darstellung qualifizierter Zertifikate sowie für deren Inhalte auszuarbeiten. Vorläufig wird empfohlen, international anerkannte Normungsvorschläge (zB X.509 v3 certificate oder X.509 v2 CRL for use in the Internet) anzuwenden. Die detaillierte Ausprägung des Formats ist im Sicherheits- und Zertifizierungskonzept darzustellen. Zur Beschreibung ist eine Formale Notation (zB CCITT bzw. ITU-T Recommendation X.208: Specification of Abstract Syntax Notation One - ASN.1 - 1988) zu verwenden. Dies gilt auch für die Codierung der Kennzeichnung "qualifiziert" in einem qualifizierten Zertifikat.

6.

Formate für Verzeichnis- und Widerrufsdienste für qualifizierte

Die Verzeichnis- und Widerrufsdienste sollten in einem international anerkannten Format geführt werden. Für den Zugang zu den Verzeichnis- und Widerrufsdiensten werden insbesondere folgende internationale Normen empfohlen:

a)

1988 CCITT (ITU-T) X.500 / ISO IS9594,

b)

RFC 2587 Internet X.509 Public Key Infrastructure LDAPv2 Schema,

c)

RFC 2459 Internet X.509 Public Key Infrastructure Certificate and CRL Profile,

d)

RFC 2589 Lightweight Directory Access Protocol (LDAPv3) Extensions for Dynamic Directory Services.

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