Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Einkommensteuergesetzes 1988
Geltender Text a fecha 2000-04-04
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 140/2001).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 in der Fassung des BGBl. I Nr. 106/1999 wird verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 140/2001).
Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre die im Jahr 2000 beginnen beträgt 4,9%.