Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2000 - StMV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-07-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2004-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 86
Änderungshistorie JSON API

Öffentlichkeitsrecht

ausgestatteten

Berufspädagogischen

Akademien,

Pädagogischen

Akademien,

Pädagogischen

Instituten, Land- und

forstwirtschaftlichen

berufspädagogischen

Akademien und Land-

und

forstwirtschaftlichen

berufspädagogischen

Instituten gemäß § 4

Privatschulen-

Statistikverordnung

```


```

Externisten an 92 Vor- und Familienname 2 (soweit keine

Privatschulen gemäß Sozialversiche-

Privatschulengesetz rungsnummer

(§ 2 Abs. 1 Z 1 vorhanden)

lit. g des ______________________________________________

Bildungsdokumenta- 93 Geburtsdatum 2

tionsgesetzes): ______________________________________________

94 Sozialversicherungs- 2

nummer

```


```

95 Ersatzkennzeichnung, 2 (soweit keine

falls keine Sozialver- Sozialversiche-

sicherungsnummer rungsnummer

besteht vorhanden bzw.

bei erstmaliger

Übermittlung der

Sozialversiche-

rungsnummer)

```


```

96 Geschlecht 2

```


```

97 Staatsangehörigkeit 2

```


```

98 Postleitzahl und Ort 2

der Anschrift am

Heimatort sowie die

Information, ob am

Bildungseinrichtungs-

ort eine zusätzliche

Anschrift besteht

```


```

99 Anschrift am Heimatort 2 (soweit keine

Sozialversiche-

rungsnummer

vorhanden)

```


```

100 Beginndatum der 2

jeweiligen Ausbildung

unter Angabe deren

Bezeichnung

```


```

101 Beendigungsdatum und 2

-form der jeweiligen

Ausbildung sowie die

Bezeichnung der

beendeten Ausbildung

```


```

102 Erstes (Kalender)Jahr 2

der allgemeinen

Schulpflicht

```


```

103 Festgestellter 2

sonderpädagogischer

Förderbedarf

```


```

104 Eigenschaft als 2

ordentlicher oder

außerordentlicher

Schüler

```


```

105 Schulkennzahl 2

```


```

106 Schulformkennzahl 2

```


```

107 Schulstufe 2

```


```

108 Art der 2

Externistenprüfung

```


```

109 Datum des 2

Prüfungszeugnisses

sowie das Ergebnis der

Externistenprüfung

```


```

110 Zusätzliche Angaben im 2

Fall der Ablegung

einer

Externistenprüfung,

die einer

Reifeprüfung, einer

Reife- und

Diplomprüfung, einer

Diplomprüfung oder

einer Abschlussprüfung

entspricht gemäß

Privatschulen-

Statistikverordnung

```


```

111 Zusätzliche Angaben im 2

Fall der Ablegung

einer

Berufsreifeprüfung

gemäß Privatschulen-

Statistikverordnung

```


```

Erhalter von 112 Bezeichnung 1, 2x

Bildungseinrichtungen ______________________________________________

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 113 Anschrift 1, 2x

lit. a, b, c, f, h ______________________________________________

des Bildungsdokumen- 114 Rechtsnatur 1, 2x

tationsgesetzes ______________________________________________

(Verarbeitung und 115 Anzahl der 1, 2x

Übermittlung an den Beschäftigten

zuständigen (gegliedert nach

Bundesminister durch Ausbildung,

den Rechtsträger, der Verwendung, Funktion,

die Geschlecht,

Dienstgeberfunktion Geburtsjahr,

an Bildungseinrich- Beschäftigungsart,

tungen, deren -ausmaß und

Personalaufwand zur Bildungseinrichtung)

Gänze oder zum Teil ______________________________________________

aus Bundesmitteln 116 Personalaufwand 1, 2x

getragen wird, (gegliedert nach

wahrnimmt): Bildungseinrichtung)

```


```

117 Anzahl der 1

ausgeschriebenen

Stellen

```


```

118 Anzahl der 1

Pensionierungen

```


```

Erhalter von 119 Bezeichnung 1, 2x

Bildungseinrichtungen ______________________________________________

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 120 Anschrift 1, 2x

lit. a, b, c, f, h ______________________________________________

des Bildungsdokumen- 121 Rechtsnatur 1, 2x

tationsgesetzes ______________________________________________

(Verarbeitung und 122 Einnahmen und Ausgaben 1, 2x

Übermittlung an den in der Bildungsein-

zuständigen richtungserhaltung

Bundesminister durch (gegliedert nach

die Einnahmen- und

Bundesdienststelle, Ausgabenarten sowie

aus deren Arten der

Bundesbudget der Bildungseinrichtungen)

Betriebs- und ______________________________________________

Erhaltungsaufwand der 123 Räumliche und 1

Bildungseinrichtung technische

zur Gänze oder zum Ausstattung der

Teil getragen wird): Bildungseinrichtungen

```


```

Erhalter von 124 Bezeichnung 2

Privatschulen gemäß ______________________________________________

§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. g 125 Anschrift 2

des Bildungsdokumen- ______________________________________________

tationsgesetzes 126 Rechtsnatur 2

(Verarbeitung und ______________________________________________

Übermittlung durch 127 Anzahl der 2

den Leiter der beschäftigten Personen

Bildungseinrichtung (gegliedert nach

oder vom Ausbildung,

Rechtsträger, der die Verwendung, Funktion,

Dienstgeberfunktion Geschlecht,

an dieser Geburtsjahr,

Bildungseinrichtung Beschäftigungsart,

wahrnimmt): -ausmaß und

Bildungseinrichtung)

```


```

128 Personalaufwand 2

(gegliedert nach

Bildungseinrichtung)

```


```

Erhalter von 129 Bezeichnung 2

Privatschulen gemäß ______________________________________________

§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. g 130 Anschrift 2

des Bildungsdokumen- ______________________________________________

tationsgesetzes 131 Rechtsnatur 2

(Verarbeitung und ______________________________________________

Übermittlung durch 132 Einnahmen und Ausgaben 2

den Leiter der in der Bildungsein-

Bildungseinrichtung richtungserhaltung

oder vom (gegliedert nach

Rechtsträger, der Einnahmen- und

den Betriebs- und Ausgabenarten sowie

Erhaltungsaufwand Arten der

trägt): Bildungseinrichtungen)

```


```

Erhalter von 133 Bezeichnung 2

Bildungseinrichtungen

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1

lit. a, b, c, f und h

des Bildungsdokumen-

tationsgesetzes

(Verarbeitung und

Übermittlung durch

den Leiter der

Bildungseinrichtung

oder vom

Rechtsträger, der die

Dienstgeberfunktion

an Bildungseinrichtun-

gen, deren

Personalaufwand nicht

zur Gänze oder nur

zum Teil aus

Bundesmitteln

getragen wird,

wahrnimmt): ______________________________________________

134 Anschrift 2

```


```

135 Rechtsnatur 2

```


```

136 Anzahl der 2

Beschäftigten

(gegliedert nach

Ausbildung,

Verwendung, Funktion,

Geschlecht,

Geburtsjahr,

Beschäftigungsart,

-ausmaß und

Bildungseinrichtung)

```


```

137 Personalaufwand 2

(gegliedert nach

Bildungseinrichtung)

```


```

138 Anzahl der 2

ausgeschriebenen

Stellen

```


```

139 Anzahl der 2

Pensionierungen

```


```

Erhalter von 140 Bezeichnung 2

Bildungseinrichtungen

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1

lit. a, b, c, f und h

des Bildungsdokumen-

tationsgesetzes

(Verarbeitung und

Übermittlung durch

den Rechtsträger, der

den Betriebs- und

Erhaltungsaufwand

dieser

Bildungseinrichtung

zur Gänze oder zum

Teil trägt): ______________________________________________

141 Anschrift 2

```


```

142 Rechtsnatur 2

```


```

143 Einnahmen und Ausgaben 2

in der Bildungsein-

richtungserhaltung

(gegliedert nach

Einnahmen- und

Ausgabenarten sowie

Arten der

Bildungseinrichtungen)

```


```

144 Räumliche und 2

technische Ausstattung

der

Bildungseinrichtungen

```


```

Empfängerkreise:

1 Zuständiger Bundesminister zum Zwecke der Führung der Gesamtevidenz der Schüler bzw. Studierenden;

2 Statistik Österreich (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung im Wege des für die Führung der Gesamtevidenzen zuständigen Bundesministers).

Anlage 2

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

Inhaltsverzeichnis

MA001 Personentransport- und Hotelreservierung

MA002 Zutrittskontrollsysteme

MA003 KFZ-Zulassung durch beliehene Unternehmen

MA001 Personentransport- und Hotelreservierung

Zweck der Datenanwendung:

Gewerbliche Reservierung von Flügen, Plätzen in anderen Verkehrsmitteln, Hotels und anderen Unterkünften, Reservierungen im Touristikbereich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Passagiere, Gäste: 01 Ordnungsnummer 1-5

02 Name (Titel, akad.

Grad) 1-5

03 Anrede / Geschlecht 1, 3, 5

04 Anschrift 1-5

05 Telefon- und Faxnummer 1-3, 5, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

06 Daten betreffend die

Leistung 1, 3, 5

07 Sonderwünsche (mit

Zustimmung des

Betroffenen) 1

08 Gebrechen (mit

Zustimmung des

Betroffenen) 1, 3

09 Begleitperson 1

10 Geburtsjahr, soweit

erforderlich 1, 3, 4, 5

11 Geburtsmonat und -tag,

wenn vom Betroffenen

angegeben 1, 3, 5

12 Rechnungsbetrag 1, 2, 5

13 Zahlungsbedingungen 1, 2, 5

14 Bankverbindung 1-3, 5

15 Untersagung der

Übermittlung an

Adressverlage 1-4

andere Dienst- 16 Ordnungsnummer 1-3, 5, 6

leistungsbetriebe, 17 Name (Titel, akad. 1-3, 5, 6

die an der Grad)

Erbringung der 18 Anrede / Geschlecht

Gesamtleistung 19 Anschrift

mitwirken: 20 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

21 Daten betreffend die

Leistung 1-3, 5, 6

22 Rechnungsbetrag 1, 2, 5

23 Zahlungsbedingungen 1-3, 5, 6

24 Datumsangabe 1, 3, 5, 6

25 Bankverbindung 1, 3, 5, 6

Empfängerkreise

1* andere Dienstleistungsbetriebe und Einrichtungen des

Touristikbereiches mit Zustimmung des Betroffenen;

2* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

3* Versicherungen;

4 Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen gemäß § 268 Abs. 5

GewO 1994, sofern vom Betroffenen nicht gemäß § 268 Abs. 6 GewO 1994 untersagt;

5* Rechtsvertreter, Gerichte, Verwaltungsbehörden zur Rechtsdurchsetzung oder soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Übermittlung bestehen;

6* Passagiere, Gäste.

MA002 Zutrittskontrollsysteme

Zweck der Datenanwendung:

Kontrolle der Berechtigung des Zutritts zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen durch den Eigentümer oder Benutzungsberechtigten mit Hilfe von Anlagen, die personenbezogene Daten automationsunterstützt ermitteln und speichern, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

§ 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG und § 9 Abs. 2 lit. f PVG

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ende der Zutrittsberechtigung und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange besondere Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können. Sofern keine besonderen Aufbewahrungsfristen bestehen, sollen die Daten sechs Monate nach Ende der Zutrittsberechtigung gelöscht werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Zutrittsberech- 01 Ordnungsnummer -

tigte: 02 Vor- und Familienname,

akad. Grad/

Standesbezeichnung -

03 Geschlecht -

04 Beziehung des

Betroffenen zum

Auftraggeber

(Mitarbeiter, Kunde,

sonstiger Besucher) -

05 Telefon-, Faxnummer,

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben,

sofern dies zur

raschen Verständigung

des Betroffenen

erforderlich ist -

06 Lichtbild des

Betroffenen, sofern

dies als zusätzliche

Sicherheitsmaßnahme

erforderlich ist -

07 Zutrittscode -

08 Vom Berechtigten

einzugebender

Berechtigungscode -

09 Daten der

Zutrittsberechtigung,

insbesonders die

Bereiche und Zeiten,

für die die

Berechtigung gilt, die

Sicherheitsstufe,

ebenso besondere

Befugnisse wie zB das

Recht, mit einem

Fahrzeug in den

geschützen Bereich

einzufahren -

10 Gültigkeitsdauer der

Zutrittsberechtigung -

MA003 KFZ-Zulassung durch beliehene Unternehmen

Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem "Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz" durch beliehene Unternehmen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967;

Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Antragsteller/ 01 Name (akad. Grad) /

Zulassungs- Bezeichnung 1-8

besitzer/ 02 Geschlecht 1-6, 8

Bewilligungs- 03 Geburtsdatum 1-6, 8

inhaber: 04 Beruf 1-6, 8

05 Art des Betriebes 1-6, 8

06 Firmenbuchnummer 1-6, 8

07 Anschrift 1-8

08 Kategorie der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

09 Daten der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

10 rechtliche und

technische

Fahrzeugdaten 1-6, 8

11 zugewiesenes

behördliches

Kennzeichen 1-8

12 Status der

Kennzeichentafeln 1, 2, 6, 8

13 Daten zur Haftpflicht-

versicherung:

- Name/Bezeichnung des

Haftpflichtver-

sicherers, Versiche-

rungskennzahl

- Polizzen-/Versiche-

rungsbestätigungs-

nummer sowie

Austellungs- und

Gültigkeitsdatum 1, 2, 6-8

14 Kosten und Gebühren

der

Zulassung/Bewilligung 1, 2, 8

15 Bezeichnung des

Auftraggebers für die

Zwecke der

Kennzeichnung der

Herkunft der Daten im

Informationsverbund-

system 1-6, 8

Empfängerkreise

1 andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem:

Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;

2 Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für

Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;

3 Bundesanstalt "Statistik Österreich", gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b

Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;

4 Militärkommanden, gemäß § 7 Militärleistungsgesetz;

5 gesetzliche Interessensvertretungen zwecks Einhaltung

gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;

6 Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen

Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;

7 Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,

auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;

8 Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der

gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967.

Anlage 2

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

Inhaltsverzeichnis

MA001 Personentransport- und Hotelreservierung

MA002 Zutrittskontrollsysteme

MA003 KFZ-Zulassung durch beliehene Unternehmen

MA001 Personentransport- und Hotelreservierung

Zweck der Datenanwendung:

Gewerbliche Reservierung von Flügen, Plätzen in anderen Verkehrsmitteln, Hotels und anderen Unterkünften, Reservierungen im Touristikbereich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Passagiere, Gäste: 01 Ordnungsnummer 1-5

02 Name (Titel, akad.

Grad) 1-5

03 Anrede / Geschlecht 1, 3, 5

04 Anschrift 1-5

05 Telefon- und Faxnummer 1-3, 5, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

06 Daten betreffend die

Leistung 1, 3, 5

07 Sonderwünsche (mit

Zustimmung des

Betroffenen) 1

08 Gebrechen (mit

Zustimmung des

Betroffenen) 1, 3

09 Begleitperson 1

10 Geburtsjahr, soweit

erforderlich 1, 3, 4, 5

11 Geburtsmonat und -tag,

wenn vom Betroffenen

angegeben 1, 3, 5

12 Rechnungsbetrag 1, 2, 5

13 Zahlungsbedingungen 1, 2, 5

14 Bankverbindung 1-3, 5

15 Untersagung der

Übermittlung an

Adressverlage 1-4

andere Dienst- 16 Ordnungsnummer 1-3, 5, 6

leistungsbetriebe, 17 Name (Titel, akad. 1-3, 5, 6

die an der Grad)

Erbringung der 18 Anrede / Geschlecht

Gesamtleistung 19 Anschrift

mitwirken: 20 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

21 Daten betreffend die

Leistung 1-3, 5, 6

22 Rechnungsbetrag 1, 2, 5

23 Zahlungsbedingungen 1-3, 5, 6

24 Datumsangabe 1, 3, 5, 6

25 Bankverbindung 1, 3, 5, 6

Empfängerkreise

1* andere Dienstleistungsbetriebe und Einrichtungen des

Touristikbereiches mit Zustimmung des Betroffenen;

2* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

3* Versicherungen;

4 Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen gemäß § 268 Abs. 5

GewO 1994, sofern vom Betroffenen nicht gemäß § 268 Abs. 6 GewO 1994 untersagt;

5* Rechtsvertreter, Gerichte, Verwaltungsbehörden zur Rechtsdurchsetzung oder soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Übermittlung bestehen;

6* Passagiere, Gäste.

MA002 Zutrittskontrollsysteme

Zweck der Datenanwendung:

Kontrolle der Berechtigung des Zutritts zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen durch den Eigentümer oder Benutzungsberechtigten mit Hilfe von Anlagen, die personenbezogene Daten automationsunterstützt ermitteln und speichern, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

§ 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG und § 9 Abs. 2 lit. f PVG

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ende der Zutrittsberechtigung und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange besondere Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können. Sofern keine besonderen Aufbewahrungsfristen bestehen, sollen die Daten sechs Monate nach Ende der Zutrittsberechtigung gelöscht werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Zutrittsberech- 01 Ordnungsnummer -

tigte: 02 Vor- und Familienname,

akad. Grad/

Standesbezeichnung -

03 Geschlecht -

04 Beziehung des

Betroffenen zum

Auftraggeber

(Mitarbeiter, Kunde,

sonstiger Besucher) -

05 Telefon-, Faxnummer,

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben,

sofern dies zur

raschen Verständigung

des Betroffenen

erforderlich ist -

06 Lichtbild des

Betroffenen, sofern

dies als zusätzliche

Sicherheitsmaßnahme

erforderlich ist -

07 Zutrittscode -

08 Vom Berechtigten

einzugebender

Berechtigungscode -

09 Daten der

Zutrittsberechtigung,

insbesonders die

Bereiche und Zeiten,

für die die

Berechtigung gilt, die

Sicherheitsstufe,

ebenso besondere

Befugnisse wie zB das

Recht, mit einem

Fahrzeug in den

geschützen Bereich

einzufahren -

10 Gültigkeitsdauer der

Zutrittsberechtigung -

MA003 KFZ-Zulassung durch beliehene Unternehmen

Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem "Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz" durch beliehene Unternehmen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967;

Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Antragsteller/ 01 Name (akad. Grad) /

Zulassungs- Bezeichnung 1-8

besitzer/ 02 Geschlecht 1-6, 8

Bewilligungs- 03 Geburtsdatum 1-6, 8

inhaber: 04 Beruf 1-6, 8

05 Art des Betriebes 1-6, 8

06 Firmenbuchnummer 1-6, 8

07 Anschrift 1-8

08 Kategorie der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

09 Daten der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

10 rechtliche und

technische

Fahrzeugdaten 1-6, 8

11 zugewiesenes

behördliches

Kennzeichen 1-8

12 Status der

Kennzeichentafeln 1, 2, 6, 8

13 Daten zur Haftpflicht-

versicherung:

- Name/Bezeichnung des

Haftpflichtver-

sicherers, Versiche-

rungskennzahl

- Polizzen-/Versiche-

rungsbestätigungs-

nummer sowie

Austellungs- und

Gültigkeitsdatum 1, 2, 6-8

14 Kosten und Gebühren

der

Zulassung/Bewilligung 1, 2, 8

15 Bezeichnung des

Auftraggebers für die

Zwecke der

Kennzeichnung der

Herkunft der Daten im

Informationsverbund-

system 1-6, 8

Empfängerkreise

1 andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem:

Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;

2 Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für

Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;

3 Bundesanstalt "Statistik Österreich", gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b

Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;

4 Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes;

5 gesetzliche Interessensvertretungen zwecks Einhaltung

gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;

6 Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen

Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;

7 Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,

auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;

8 Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der

gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967.

Anlage 3

Überleitung der bereits gemeldeten Musteranwendungen:

```


```

Klassifizierung nach der

Registrierungs-Überleitungs-

verordnung, BGBl. II Nr.

522/1999 in Verbindung mit.

Anlage 5 Klassifizierung nach den

Datenverarbeitungsregister- Anlagen 1 und 2:

Verordnung 2000 (DVRV),

BGBl. II Nr. 520/1999:

```


```

M001 Kundenverkehr SA001 Rechnungswesen und Logistik

M002 Lieferantenverkehr (Standardanwendung) sowie SA022

Kundenbetreuung und Marketing für

eigene Zwecke (Standardanwendung)

M003 Personalverwaltung SA002 Personalverwaltung für

privatrechtliche

Dienstverhältnisse

(Standardanwendung)

M004 Finanzbuchhaltung SA001 Rechnungswesen und Logistik

(Standardanwendung)

M005 Personentransport- und MA001 Personentransport- und

Hotelreservierung Hotelreservierung

(Musteranwendung)

M006 Mitgliederverwaltung SA003 Mitgliederverwaltung

(Standardanwendung)

M007 Abgabenverwaltung der SA004 Abgabenverwaltung der

Gemeinden und Gemeindeverbände Gemeinden und Gemeindeverbände

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M008 Haushaltsführung der SA005 Haushaltsführung der

Gebietskörperschaften und Gebietskörperschaften und

Körperschaften öffentlichen sonstigen juristischen Personen

Rechts öffentlichen Rechts

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M009 Geschworenen- und SA006 Geschworenen- und

Schöffenverzeichnisse Schöffenverzeichnisse

(Standardanwendung)

M010 Verwaltung von SA007 Verwaltung von

Benutzerkennzeichen Benutzerkennzeichen

(Standardanwendung)

M011 Personenstandsbücher SA008 Personenstandsbücher

(Standardanwendung)

M012 Staatsbürgerschaftsevidenz SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz

(Standardanwendung)

M013 Melderegister SA010 Melderegister

(Standardanwendung)

M014 Wählerevidenz, SA011 Wählerevidenz,

Wählerverzeichnisse und Wählerverzeichnisse und

Stimmlisten Stimmlisten (Standardanwendung)

M015 Europa-Wählerevidenz und SA012 Europa-Wählerevidenz und

Wählerverzeichnisse Wählerverzeichnisse

(Standardanwendung)

M016 Personalverwaltung des SA013 Personalverwaltung des

Bundes Bundes und der bundesnahen

Rechtsträger (Standardanwendung)

M017 Inventarverwaltung SA014 Inventarverwaltung der

öffentlichen Auftraggeber

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