Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2000 - StMV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-07-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2004-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 86
Änderungshistorie JSON API

Beitragszahlungen

durch Karenzurlaub) 4, 27

46 Daten zur

Krankenschein-

verwaltung 4

47 Merkmale für die

Lohnsteuerberechnung

(zB Art der

Steuerpflicht,

Steuerfreibetrag) 5-7, 21

48 Weitere Merkmale für

die Bezugsberechnung

und Abrechnung (zB

Beschäftigungsausmaß,

Sonderzahlung,

eventuell

Kommunalsteuer) 4-7, 11, 13, 21

49 Höhe des Gewerk-

schaftsbeitrages, und

Bezeichnung und

Adresse des Empfängers

(nach Bekanntgabe des

Betroffenen) 1, 26

50 Forderungen an den

Bezugsempfänger 3, 21

51 Lohnkonto

(Lohnzettelwerte) 5, 21, 24

52 Bankverbindung

(Postscheckkonto,

Girokonto,

Bankleitzahl) 1, 6, 7, 21

53 Dienstnummer 22, 23

54 Lichtbild des

Betroffenen 22, 23, 25

55 Gültigkeit der

Dienstkarte 22, 23

56 Grund und Datum der

Ausfertigung der

Dienstkarte oder des

Lichtbildes -

57 Beschäftigungs-

relevante Daten gemäß

ArbeitnehmerInnen-

schutzgesetz, BGBl.

Nr. 450/1994 idgF.,

Bazillenausscheider-

gesetz, BGBl.

Nr. 153/1945 idgF.,

Tuberkulosegesetz,

BGBl. Nr. 127/1968

idgF. und ähnlichen

Rechtsvorschriften -

58 Nebenbeschäftigung /

Nebentätigkeit 7, 21, 24

Empfängerkreise

1 Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den

Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2 Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3 Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der

allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4 Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5 Finanzämter;

6 Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7 Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen,

Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;

8 Alle Beamten und Personalvertreter (gemäß § 9 Abs. 3 lit. i PVG) der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses nach § 9 Abs. 3 BDG 1979;

9 Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insb. §§ 9, 10 und 10a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;

10 Mitversicherte;

11 Pensionskassen;

12 Bundesministerien in Ausübung der gesetzlichen

Mitwirkungskompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß § 280 BDG 1979, § 171 des Gehaltsgesetzes 1956 und § 96 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948;

13 Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

14 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen

des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);

15 Wahlausschüsse, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 PVWO, sowie

Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

16 Personen, die gemäß § 7 Abs. 8 des Bundesministeriengesetzes

1986, BGBl. Nr. 76, in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;

17 Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten

beteiligt sind;

18 Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG;

19 Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von

zB Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

20 Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen

Umfang (zB die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), BGBl. II Nr. 340/1998);

21 Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder

besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (zB Begutachtungskommission gemäß § 9 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, Aufnahmekommission gemäß § 79 Abs. 3 AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß §§ 87 Abs. 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß §§ 96 ff. BDG 1979);

22 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich

zu legitimieren hat;

23 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu

legitimieren hat;

24 Rechnungshof gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I

Nr. 64/1997;

25 Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

26 Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

27 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13

BMVG;

28* Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen.

SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

Zweck der Datenanwendung:

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, Bundeshaushaltsverordnung 1989 (BHV 1989), BGBl. Nr. 570, Verordnungen und Richtlinien zum Bundeshaushaltsgesetz, Richtlinien für die Verwaltung der beweglichen Sachen bei Bundesdienststellen (Inventar- und Materialrichtlinien-RIM) entsprechend § 58 Abs. 5 BHG (Erlass des BMF mit Rundschreiben vom 24. August 1954, Zl. 66.000-20/54), sonstige haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes,

haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder und Selbstverwaltungskörper.

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Lieferanten bzw. 01 Vor- und Familienname

Abgeber, Empfänger akad. Grad/

aus Sachgüter- Standesbezeichnung

austausch, bzw. Bezeichnung des

Abnehmer von Unternehmens oder der

ausgeschiedenem Organisation 1-2

Inventar: 02 Gliederungseinheit

(Inventarkennzahlen) 1-2

03 Bewertungen und Mengen 1-2

04 Datumsangaben

(Buchungsdatum,

Rechnungsdatum,

Inbetriebnahmedatum) 1-2

05 Daten zum

Inventarstück (Zubehör

ja/nein, Seriennummer,

Geschäftszahlen,

Beschreibung u.ä.) 1-2

Kontaktperson beim 06 Vor- und Familienname,

Lieferanten, akad. Grad/

Empfänger oder Standesbezeichnung 1-2

Abnehmer: 07 Anschrift 1-2

08 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben 1-2

Empfängerkreise

1 Prüfungsstelle der zuständigen Buchhaltung zur Inventarüberprüfung gemäß § 7 Abs. 3 in Verbindung mit. § 119 Abs. 8 Z 3 BHV bzw. entsprechende Prüfinstanzen der Länder und Gemeinden für die Inventarverwaltung der Landes- und Gemeindedienststellen.

2 An alle Dienststellen des Bundes im Wege über das Bundesministerium für Finanzen im Falle des Sachgüteraustausches des Bundes, gemäß § 58 Abs. 4 BHG, bzw. Dienststellen der Länder und Selbstverwaltungskörper für deren Sachgüteraustausch.

SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen (wie zB von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Landtagsabgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen Funktionären) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Landesrechtliche Vorschriften über Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Beamte einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Dienst- und Besoldungsrecht für Vertragsbedienstete einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Landeslehrer, über Personalvertretungsrecht, über Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Gemeindeebene;

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302, Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296, Landesvertragslehrergesetz 1966, BGBl. Nr. 172, Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, BGBl. Nr. 244/1969, Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967,

Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992), BGBl. Nr. 422, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972), BGBl. Nr. 440, Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Eltern- Karenzurlaubsgesetz (EKUG), BGBl. Nr. 651/1989 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Karenzurlaubsgeldgesetz BGBl. Nr. 359/1974 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997;

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319, Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945, Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Bezugs-/Entgelts- 01 Ordnungszahl 1-25

Empfänger: 01a Bereichsspezifische

Personenkennzeichnung 1-25

02 Vor- und Familienname,

akad. Grad/

Standesbezeichnung 1-19, 21-26

03 Frühere Namen 4, 6, 7, 9, 15, 17,

19, 22, 24, 25

04 Geburtsdatum 3-11, 13-19, 22, 24

05 Geburtsort und -land 4, 6, 7, 9, 14, 15,

19, 22, 24

06 Staatsangehörigkeit 4, 6, 7, 9, 14, 15,

19, 24

07 Geschlecht 4, 6, 7, 9, 11, 15,

19, 22, 24

08 Familienstand 4-7, 9, 11, 19

09 Anschrift 3-7, 9-11, 13, 15,

19, 21, 22, 24

10 Sozialversicherungs-

nummer 3-7, 9-13, 17-19, 25

11 Vor- und Familienname,

akad. Grad/

Standesbezeichnung,

Sozialversicherungs-

nummer des

(Ehe)Partners 4-7, 9, 19

12 Vor- und Familienname,

akad. Grad/

Standesbezeichnung,

Sozialversicherungs-

nummer bzw.

Geburtsdatum der

Kinder 4-7, 9, 19

13 Amtstitel und

Verwendungs-/ 6, 7, 9, 14, 15,

Funktionsbezeichnung 19-24, 26

14 Vorbildung 6, 7, 9, 15, 19

15 Auszeichnungen

(Berufstitel, Orden,

Ehrenzeichen) 6-9, 15, 19, 21

16 Vordienstzeiten 6, 7, 9, 15, 19

17 Vorrückungsstichtag 6-9, 15, 19

18 Urlaubsstichtag 6, 7, 9, 19

19 Basisdatum für

Dienstjubiläum 6, 7, 9, 19

20 Beginn und Ende des

Beschäftigungsver-

hältnisses / der 4, 6-9, 11, 13, 14,

Funktion 19

21 Art der Beendigung des

Beschäftigungsver-

hältnisses /der

Funktion 6, 7, 9, 11, 16, 19

22 Daten der Beschäfti-

gungsbewilligung 9, 16

23 Sonstige Laufbahndaten 6-9, 15, 19

24 Art der Verwendung / 1, 6-9, 12, 14-19,

der Funktion 26

25 weitere Dienstbehörden

/ Personalstellen 17

26 Ort (Dienststelle) der

Verwendung 1-24, 26

27 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung im Rahmen

der Funktion

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben 1-24, 26

28 Daten zur Arbeitszeit

(Gleitzeitverwaltung,

Zeitausgleich) 6

29 Arbeitsplatzkenn-

zeichnung 6, 7, 9, 19

30 Arbeitsplatzwertigkeit 6, 7, 9, 19

31 Leistungsfeststellung 6, 7, 9, 15, 19

32 Erwerbsminderung

(Amtsbescheinigung,

Opferausweis und

sonstige

Bescheinigungen) 6, 7, 9, 13, 14, 19

33 Krankenstände 4, 6, 7, 9, 19

34 Dienstfreistellungen

(zB als politischer

Funktionär, Gewerk-

schaftsfunktionär oder

Personalvertreter) 6, 7, 9, 19, 24

35 Religionsbekenntnis

(zur Abwesenheits-

verwaltung), nach

Angabe des

Betroffenen -

36 Unentschuldigte

Abwesenheiten 6, 7, 9, 19

37 Kuraufenthalte,

Pflegefreistellungen,

Erholungsurlaube 4, 6, 7, 9, 19

38 Gründe sonstiger

Abwesenheiten wie

insbesondere

Karenzurlaube,

Sonderurlaube,

Dienstfreistellungen,

Präsenzdienst,

Ausbildungsdienst,

Zivildienst 4, 6, 7, 9, 19, 24

39 Voraussichtlicher

Entbindungstermin 4, 7, 16

40 Dienstliche Ausbildung 6, 7, 9, 15, 17-19

41 Monatsbezug/ 1-7, 9, 11, 18, 19,

Monatsentgelt 22, 24

42 Nebengebühren und

sonstige

Geldleistungen (zB

Reisegebühren,

Jubiläumszuwendungen,

Abfertigungen,

Pflegegeld,

Karenzgeld, 1, 2, 4, 6, 7, 9,

Familienbeihilfe) 17, 19

43 Bezugszettel(-daten) 1-3, 11, 19

44 Besoldungsrechtliche

Einstufung 6-9, 15, 19

45 Merkmale für die

Sozialversicherungs-

beitragsberechnung (zB

Sozialversicherungs-

träger,

Überweisungsdaten,

Krankenversicherungs-

daten, Pensionsver-

sicherungsdaten) 4, 6, 7, 10, 19

45a Mitarbeitervorsorge:

MVK-Leitzahl 4, 5, 25

MV-Beitragsgrundlage

(inklusive

Sonderzahlungen) 4, 5, 25

Beitragshöhe gemäß

BMVG (Gruppensumme) 4, 5, 25

Beginn und Ende der

MV-Beitragszahlung

(Stichtag) 4, 5, 25

Eingezahlter Betrag

an MV 4, 5, 25

MV-Beitragszeiten

(Beitragsmonat

von - bis) 4, 5, 25

Vordienstzeiten (bei

Übertritt ins neue

Abfertigungsmodell) 25

Übertragungsbetrag

an die MVK und

Zahlungsmodus 25

Zuordnung zu

Dienstgeberkontonummer 25

Abmeldegründe (zB

Unterbrechung der

Beitragszahlungen durch

Karenzurlaub) 4, 25

46 Daten zur Kranken-

scheinverwaltung 4

47 Merkmale für die

Lohnsteuerberechnung

(zB Art der

Steuerpflicht,

Steuerfreibetrag) 5-7, 19

48 Weitere Merkmale für

die Bezugsberechnung

und Abrechnung (zB

Beschäftigungsausmaß,

Sonderzahlung,

eventuell

Kommunalsteuer) 4-7, 11, 12, 19

49 Höhe des Gewerk-

schaftsbeitrages, und

Bezeichnung und

Adresse des Empfängers

(nach Bekanntgabe des

Betroffenen) 1, 24

50 Forderungen an den

Bezugsempfänger 3, 19

51 Lohnkonto

(Lohnzettelwerte) 5, 19, 22

52 Bankverbindung,

(Postscheckkonto,

Girokonto,

Bankleitzahl) 1, 6, 7, 19

53 Dienstnummer 20, 21

54 Lichtbild des

Betroffenen 20, 21, 23

55 Gültigkeit der

Dienstkarte 20, 21

56 Grund und Datum der

Ausfertigung der

Dienstkarte, des

Dienstausweises oder

des Lichtbildes -

57 Beschäftigungs-

relevante Daten gemäß

ArbeitnehmerInnen-

schutzgesetz, BGBl.

Nr. 450/1994 idgF.,

Bazillenausscheider-

gesetz, BGBl.

Nr. 153/1945 idgF.,

Tuberkulosegesetz,

BGBl. Nr. 127/1968

idgF. und ähnlichen

Rechtsvorschriften -

58 Nebenbeschäftigung /

Nebentätigkeit 7, 19, 22

Empfängerkreise

1 Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den

Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2 Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3 Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der

allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4 Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5 Finanzämter;

6 Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7 Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen,

Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand;

8 Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang

des Personalverzeichnisses;

9 Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;

10 Mitversicherte;

11 Pensionskassen;

12 Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

13 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen

des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG;

14 Wahlausschüsse, und Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

15 Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten

beteiligt sind;

16 Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;

17 Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von

zB Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

18 Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen

Umfang (zB die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II Nr. 340/1998);

19 Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder

besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (zB Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);

20 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich

zu legitimieren hat;

21 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu

legitimieren hat;

22 Rechnungshof gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I

Nr. 64/1997;

23 Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

24 Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

25 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13

BMVG;

26* Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen.

SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

Zweck der Datenanwendung:

Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Mitglieder- und Funktionärsdaten im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes und dazu ergangener Verordnungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Solange die Datenaufbewahrung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103, und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Mitglieder und 01 Ordnungsnummer, 1-9

ehemalige 02 Daten zur

Mitglieder: Mitgliedschaft (zB

Mitgliedsnummer,

Mitgliedschaftsbeginn,

Zuordnung zu

Fachgruppen) 1-9

03 Vor-, Familiennamen,

akad. Grad/Titel,

Anrede/Geschlecht,

Firmenwortlaut,

Bezeichnung des

Rechtsträgers 1-9

04 Staatsbürgerschaft 3-5, 7

05 Anschriften 1-9

06 Telefon-, Faxnummern 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

07 Daten des

Gewerberegisters und

sonstige

Berechtigungsdaten 1-9

08 Unternehmensdaten,

insbesondere gemäß

§ 70 Abs. 3 WKG

bekannt gegebene Daten 1-9

09 Firmenbuchdaten 1-9

10 Auszeichnungen 1-9

11 veröffentlichte

Insolvenzdaten 1-9

12 Daten betreffend

Umlagen,

Eintragungsgebühren

und Sonderleistungen

einschließlich

Berechnungsgrundlage 1, 3, 5, 6

13 Geburts- und

Sterbedaten bei

natürlichen Personen 1-9

14 Bankverbindung 1, 3, 5, 6

15 Mahndaten 1, 3, 5

16 Daten zu den

Kammerwahlen (zB

Stichtage,

Wahlberechtigung,

Nominierung,

Wahlvorschläge) 1, 7

17 Daten über Kontakte

mit dem Mitglied 1

18 Daten zur Verwaltung

von freiwilligen

Unterstützungs-

zahlungen der

Kammergliederungen an

die Mitglieder bzw.

deren Angehörige (zB

Einkommensverhält-

nisse, Antragsgründe,

Leistungsdaten,

Bankverbindung) 1, 3, 4, 5, 6

19 UID-Nummer 1-9

20 Korrespondenzsprache 1-9

Ansprechpartner 21 Vor- und Familienname,

beim Mitglied oder akad. Grad/Titel,

ehemaligen Anrede/Geschlecht,

Mitglied: Firmenwortlaut 1-9

22 Funktion und

Aufgabenstellung in

der Organisation des

Mitglieds 1-9

23 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

24 Korrespondenzsprache 1-9

(gewerberecht- 25 Vor-, Familiennamen,

licher) akad. Grad/Titel,

Geschäftsführer, Anrede/Geschlecht,

auch Filialge- Firmenwortlaut,

schäftsführer, Bezeichnung des

nominierte, Rechtsträgers 1-9

bestellte und 26 Staatsbürgerschaft 1-9

ausgeschiedene 27 Anschrift 1-9

Geschäftsführer: 28 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

29 Daten des

Gewerberegisters und

sonstige

Berechtigungsdaten 1-9

30 Daten zu Insolvenzen

des Betroffenen als

Unternehmer zur

Prüfung, ob der

Betroffene als

Geschäftsführer

bestellt werden darf 1-9

31 Geburts- und

Sterbedaten 1-9

32 Geschäftsführungsdaten

(zB Nachsicht von

Voraussetzungen der

Ausübung gemäß

§§ 26-28 GewO,

Anerkennung gemäß

§ 373a ff GewO,

Stellung im

Unternehmen, Datum und

Umfang der

Vertretungsbefugnis) 1-9

33 Auszeichnungen 1-9

34 Korrespondenzsprache 1-9

Funktionäre und 35 Ordnungsnummer 1-9

ehemalige 36 Daten zur

Funktionäre: Mitgliedschaft (zB

Mitgliedsnummer,

Mitgliedschaftsbeginn,

Zuordnung zu

Fachgruppen) 1-9

37 Vor-, Familiennamen,

akad. Grad/Titel,

Anrede/Geschlecht,

Firmenwortlaut,

Bezeichnung des

Rechtsträgers 1-9

38 Staatsbürgerschaft 1-9

39 Anschriften 1-9

40 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

41 Daten des

Gewerberegisters und

sonstige

Berechtigungsdaten 1-9

42 Unternehmensdaten,

insbesondere gemäß

§ 70 Abs. 3 WKG

bekannt gegebene Daten 1-9

43 Firmenbuchdaten 1-9

44 Auszeichnungen 1-9

45 Sozialversicherungs-

daten, sofern für die

Eigenschaft als

Funktionär relevant 1

46 Daten zum Verlust der

Funktion gemäß § 53

WKG 1

47 Umlagedaten 1, 3, 5, 6

48 Geburts- und

Sterbedaten 1-9

49 Bankverbindung 1, 6

50 Mahndaten 1, 3, 5, 6

51 Daten zum Wahlrecht,

insbesondere

Ausschluss wegen

Insolvenz gemäß § 73

WKG 1, 7

52 Daten über Kontakte

mit dem Funktionär 1

53 Funktionsdaten 1-9

54 Laufbahndaten (als

Funktionär) 1-9

55 Aufwandsent-

schädigungen 1, 3-6

56 Wählergruppenzu-

gehörigkeit 1-4, 7, 9

57 UID-Nummer 1-9

58 Korrespondenzsprache 1-9

Ansprechpartner 59 Vor- und Familienname,

beim Funktionär: akad. Grad/Titel,

Anrede/Geschlecht 1-9

60 Funktion am

Arbeitsplatz des

Funktionärs 1-9

61 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

62 Korrespondenzsprache 1-9

Empfängerkreise

1* Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,

Außenhandelsstellen;

2* Wirtschaftskammermitglieder;

3 Gerichte und Verwaltungsbehörden;

4 Körperschaften öffentlichen Rechts in Erfüllung ihrer Aufgaben

(zB Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen, Gemeinden);

5* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (zB Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);

6* Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

7 Wirtschaftskammer-Wählergruppen;

8 Vereine und Vereinigungen zur Wahrnehmung wirtschaftlicher

Interessen und Ordnung (zB Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb);

9* Alle an Mitglieder- und Funktionärsdaten Interessierte, mit

Zustimmung des Betroffenen, es sei denn, dass es sich um bereits zulässigerweise veröffentlichte Daten handelt (§ 8 Abs. 2 DSG 2000) oder die Übermittlung der Wirtschaftsförderung dient.

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

Zweck der Datenanwendung:

Erfassung und Verwaltung von Daten für Zwecke der Entsendung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften sowie für Entsendungen in Vereine, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Dauer der Entsendung samt Abrechnung allfälliger Entsendungsentschädigungen.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Mitglieder und 01 Ordnungsnummer 1, 2

ehemalige 02 Mitgliedsnummer 1, 2

Mitglieder: 03 Vor- und Familienname,

akad. Grad,

Anrede/Geschlecht,

Berufsbezeichnung,

Firmenwortlaut/

Bezeichnung des

Rechtsträgers 1, 2

04 Staatsbürgerschaft 1, 2

05 Geburtsdatum 1, 2

06 Stellung im

Unternehmen/

Gesellschaft 1, 2

07 Wohnanschrift/

Firmensitz 1, 2

08 Ladungsanschrift 1, 2

09 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

10 Korrespondenzsprache 1, 2

Ansprechpartner 11 Ordnungsnummer 1, 2

beim Mitglied: 12 Vor- und Familienname,

akad. Grad,

Anrede/Geschlecht,

Berufsbezeichnung 1, 2

13 Firmenwortlaut/

Bezeichnung des

Rechtsträgers als

Dienstgeber 1, 2

14 Staatsbürgerschaft 1, 2

15 Geburtsdatum 1, 2

16 Stellung im

Unternehmen/

Gesellschaft 1, 2

17 Wohnanschrift/

Firmensitz 1, 2

18 Ladungsanschrift 1, 2

19 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

20 Korrespondenzsprache 1, 2

Mitarbeiter der 21 Ordnungsnummer 1, 2

Wirtschafts- 22 Vor- und Familienname,

kammern: akad. Grad,

Anrede/Geschlecht,

Berufsbezeichnung 1, 2

23 Bezeichnung des

entsendenden

Rechtsträgers 1, 2

24 Staatsbürgerschaft 1, 2

25 Geburtsdatum 1, 2

26 Wohnanschrift 1, 2

27 Ladungsanschrift 1, 2

28 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

Empfängerkreise:

1 Bundes- und landesgesetzlich eingerichtete Beiräte, Behörden

und Vereine, in die Mitglieder entsandt werden;

2 Organisationen der gewerblichen Wirtschafts- und Außenhandelsstellen.

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

Zweck der Datenanwendung:

Information und Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten (zB Lehrlinge, WIFI-Kursteilnehmer, Rechtsträger, mit welchen Kontakte bestehen) im In- und Ausland, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Informations- oder Betreuungsbeziehung bzw. darüber hinaus maßgeblicher Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Mitglieder, 01 Ordnungsnummer 1-9

künftige 02 Daten zur

Mitglieder und Mitgliedschaft (zB

Interessenten: Mitgliedsnummer,

Mitgliedschaftsbeginn,

Zuordnung zu

Fachgruppen) 1-9

03 Vor-, Familiennamen,

akad. Grad/Titel,

Anrede/Geschlecht,

Firmenwortlaut,

Bezeichnung des

Rechtsträgers 1-9

04 Staatsbürgerschaft 1-9

05 Anschrift 1-9

06 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

07 Daten des

Gewerberegisters und

sonstige

Berechtigungsdaten 1-6, 9

08 Firmenbuchdaten 1-9

09 Sozialversicherungs-

daten zur Prüfung der

Berechtigung eines

Anspruchs auf

Förderung 1-9

10 UID-Nummer 1, 8

11 Geburts- und

Sterbedaten, sofern

zur Verwaltung von

Leistungen der Kammern

erforderlich 1, 2, 3, 6, 9

12 Bankverbindung 6, 7, 9

13 Daten zu Leistungen

der Kammern und

Verrechnung 1-4, 6, 8, 9

14 Buchhaltungskonto- und

Belegdaten 6, 7, 8, 9

15 Zahlungs-, Liefer- und

Leistungsbedingungen 2, 3, 6, 8

16 Mahndaten 4, 6, 8

17 Daten zur

Zufriedenheit des

Betroffenen mit der

erbrachten Leistung 1

18 Export- und

Importdaten (Daten zur

Aussenhandels-

information) 1-3

19 Unternehmensanbieter-

daten 1-3, 5, 7

20 Unternehmensnach-

fragerdaten 1-3, 5, 7

21 Ausbildungs- und

Berufsdaten 1-3, 8, 9

22 Internatskostenbeitrag 1, 5, 7, 8

23 Lehrlingsnummer 1, 5, 7, 8

24 Studenten-, Schüler-

und

Ausbildungsbeihilfen 1, 7

25 Daten über

Gründungsberatung

gemäß Neugründungs-

Förderungsgesetz

(NEUFÖG), BGBl. II

Nr. 278/1999 1, 4

26 Korrespondenzsprache 1-9

Ansprechpartner 27 Vor- und Familienname,

beim Mitglied, akad. Grad/Titel,

künftigen Mitglied Anrede/Geschlecht 1-9

und Interessenten: 28 Funktion und

Aufgabenstellung in

der Organisation des

Mitglieds, künftigen

Mitglieds und

Interessenten 1-9

29 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

30 Korrespondenzsprache 1-9

An der 31 Name und

Durchführung der Personalnummer des

Betreuung Sachbearbeiters bzw.

mitwirkende zuständigen

Personen innerhalb Funktionärs,

der WKO: Anrede/Geschlecht 1-6, 8

32 Funktionen und

Aufgabenstellung in

der WKO 8

33 Telefon-, Faxnummer 1-6, 8, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

34 Besondere

Qualifikationen (zB

Fremdsprachen-

kenntnisse) 1, 2, 3, 8

An der 35 Vor-, Familienname,

Durchführung der akad. Grad/Titel,

Betreuung Anrede/Geschlecht,

mitwirkende Bezeichnung der

natürliche und Organisation bzw. des

juristische Rechtsträgers 1-8

Personen oder 36 Anschrift 1-8

sonstige 37 Telefon-, Faxnummer 1-8, soweit nicht

Rechtsträger und andere zur vom Betroffenen

außerhalb der WKO: Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

38 Berufs-, Branchen-

oder

Geschäftsbezeichnung 1, 2, 3, 5, 7

39 Daten des

Gewerberegisters und

sonstige

Berechtigungsdaten 1

40 Leistungsprofil 1

41 Ausbildungs- und

Qualifikationsdaten 1-3

42 Angaben über

Lieferungen/Leistungen 1-3

43 Umsatz, Salden 4, 7

44 Bankverbindung 6, 7

45 Buchhaltungskonto- und

Belegdaten 6, 7

46 Zahlungs-, Liefer- und

Leistungsbedingungen 6

47 Mahndaten 4, 6, 8

48 Erfolgskontrolldaten 1

49 Korrespondenzsprache 1-8

50 UID-Nummer 1

Empfängerkreise

1* Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,

Außenhandelsstellen;

2* Wirtschaftskammer-Mitglieder und künftige Mitglieder;

3* Sonstige Interessenten (einschließlich Forschungs-, Wirtschafts- und Kooperationsverbände);

4 Gerichte und Verwaltungsbehörden;

5 Körperschaften öffentlichen Rechts in Vollziehung ihrer

Aufgaben;

6* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (zB Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie Zessionare, Factoringunternehmen, Inkassobüros, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände in ihrer Funktion als Gläubigervertreter;

7* Geld- und Kreditinstitute;

8* Vertragspartner, die zur Erbringung der Leistung herangezogen

werden;

9 Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verwaltung von

Förderungsmaßnahmen.

SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

Zweck der Datenanwendung:

Mitwirkung am Verfahren gem § 36a Wehrgesetz bzw § 13 Abs. 1 Zivildienstgesetz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Militärleistungspflicht

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Wehrpflichtige 01 Vor-, Familiennamen,

akad. Grad/Titel 1, 2

Mitarbeiter von 02 Anschrift 1, 2

Wirtschaftskammer- 03 Geburtsdatum 1, 2

mitgliedern: 04 Staatsbürgerschaft 1, 2

05 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

06 Vor-, Familiennamen,

akad. Grad/Titel,

Firmenwortlaut und

Anschrift des

Arbeitgebers 1, 2

07 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben, des

Arbeitgebers

08 Unternehmensdaten

einschließlich

Berechtigungsdaten des

Arbeitgebers 1, 2

09 Kammermitgliedsnummer

des Arbeitgebers 1, 2

10 Befreiungsspezifische

Daten 1, 2

11 Stellungsdaten bzw

Zivildienstdaten 1, 2

12 Befreiungsansuchens-

daten 1, 2

Empfängerkreise

1 Militärkommando;

2 Bundesministerium für Inneres.

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

Zweck der Datenanwendung:

Vermittlung von Kontakten zwischen Lehrstellenanbietern und an Lehrstellen Interessierten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlungstätigkeit

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Lehrberechtigte: 01 Ordnungsnummer 1

02 Daten zur

Mitgliedschaft (zB

Mitgliedsnummer,

Mitgliedschaftsbeginn,

Zuordnung zu

Fachgruppen) 1

03 Vor-, Familiennamen,

akad. Grad/Titel,

Anrede/Geschlecht,

Firmenwortlaut 1, 3, 4

04 Staatsbürgerschaft 1, 3, 4

05 Anschrift 1, 3, 4

06 Telefon-, Faxnummer 1, 3, 4, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

07 Daten des

Gewerberegisters und

sonstige

Berechtigungsdaten 1, 3, 4

08 Ausbildungsstätte 1, 3, 4

09 Firmenbuchdaten 1, 3, 4

10 Ausbilder bzw

Ausbildungsleiter

(Name, Qualifikation) 1, 3, 4

11 Lehrberufsnummer 1, 3, 4

12 Lehrstellenangebot 1, 3, 4

Lehrstellen- 13 Vor-, Familienname,

suchende: Anrede/Geschlecht 1, 2, 4

14 Staatsbürgerschaft 1, 2, 4

15 Anschrift 1, 2, 4

16 Telefon-, Faxnummer 1, 2, 4, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

17 Lehrstellenwunsch 1, 2, 4

18 Ausbildung, spezielle

Fertigkeiten und

Begabungen 1, 2, 4

Gesetzlicher 19 Vor-, Familiennamen,

Vertreter des akad. Grad/Titel,

Lehrstellen- Anrede/Geschlecht,

suchenden: Firmenwortlaut 2, 4

20 Staatsbürgerschaft 2, 4

21 Anschrift 2, 4

22 Telefon-, Faxnummer 2, 4, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

Empfängerkreise

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Lehrberechtigter;

3 Lehrstellensuchender;

4 Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen.

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Statistiken im Sinne des § 71 WKG, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Mitglieder und 01 Ordnungsnummer 1, 2

sonstige Arbeit- 02 Daten zur

geberbetriebe: Mitgliedschaft (zB

Mitgliedsnummer,

Mitgliedschaftsbeginn,

Zuordnung zu

Fachgruppen) 1, 2

03 Vor- und Familienname,

akad. Grad/Titel,

Anrede/Geschlecht,

Firmenwortlaut,

Bezeichnung des

Rechtsträgers 1, 2

04 Adresse 1, 2

05 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

06 Ansprechpartner 1, 2

07 UID Nummer 1, 2

08 UBR Nummer 1, 2

09 Firmenbuchnummer 1, 2

10 ÖNACE-Nummer 1, 2

11 Kontonummer des

Arbeitgebers bei dem

jeweiligen Sozialver-

sicherungsträger 1, 2

12 Art der Tätigkeit und

Leistungsprogramm 1, 2

13 Leistungsdaten,

Erträge und Erlöse 1, 2

14 Exporte, Importe 1, 2

15 Daten über

Aufwendungen und

Ausgaben 1, 2

16 Daten über

Investitionen 1, 2

17 Daten über Löhne und

Gehälter,

einschließlich

Lohnnebenkosten und

Bemessungsgrundlage 1, 2

18 Daten über

Beschäftigung,

Arbeitszeit,

Arbeitsvolumen 1, 2

19 Daten der

Betriebsausstattung 1, 2

20 Standortfaktoren 1, 2

Empfängerkreise

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Bundesanstalt "Statistik Österreich".

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

Zweck der Datenanwendung:

Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

eigene Kunden; 01 Ordnungsnummer 1, 2

Interessenten, die 02 Name (Titel, akad.

an den Grad) bzw. Bezeichnung 1, 2

Auftraggeber 03 Anrede/Geschlecht -

selbst 04 Anschrift 1, 2

herangetreten 05 Telefon- und Faxnummer

sind: und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben -

06 Sperrkennzeichen für

Werbeaktionen des

Auftraggebers -

07 Untersagung der

Übermittlung der

Daten an Adressverlage -

08 Berufs-, Branchen- und

Geschäftsbezeichnung 1, 2

09 Firmenbuchdaten -

10 Korrespondenzsprache,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch -

11 Geburtsjahr, wenn vom

Betroffenen angegeben 1

12 Geburtstag, wenn vom

Betroffenen angegeben -

13 Familienstand, wenn

vom Betroffenen

angegeben -

14 Nachfrageinteressen

(auf Grund bisherigen

Nachfrageverhaltens

oder eigener Angaben

des Kunden gegenüber

dem Auftraggeber) -

15 Kaufkraftklassifi-

zierung -

16 Betreuungsdaten (wie:

zugesandtes

Werbematerial,

Besuchsrythmus usw.) -

17 Kaufverhalten

(Frequenz und

Volumen) 2

18 sonstiges

Antwortverhalten zu

Werbeaktivitäten des

Auftraggebers -

19 Bonus- und sonstige

Vorteilsdaten, die

sich aus der Kunden-

oder Interessenten-

eigenschaft ergeben -

Kontaktpersonen 20 Ordnungsnummer -

beim Kunden oder 21 Name (Titel, akad.

Interessenten: Grad,

Anrede/Geschlecht)

bzw. Bezeichnung -

22 zugehöriger Kunde oder

Interessent

(Bezeichnung und

Anschrift) -

23 Telefon- und Faxnummer

und andere zur

Adressierung

erforderliche

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben -

24 Korrespondenzsprache -

25 Funktion oder

betreutes

Aufgabengebiet beim

Kunden oder

Interessenten -

26 Geburtstag,

Familienstand und

dgl., soweit die

Verwendung vom

Betroffenen für Zwecke

der Kontaktpflege

gestattet wird -

27 Betreuungsdaten (wie:

zugesandtes

Werbematerial,

Besuchsrythmus, usw.) -

potenzielle 28 Name (Titel, akad.

Interessenten, Grad) bzw. Bezeichnung -

deren Adressen 29 Anschrift -

von Adressverlagen 30 Öffentlich zugängliche

zugekauft Daten, soweit diese

(gemietet) oder für den Werbezweck

selbst ermittelt relevant sind -

wurden: 31 Zugehörigkeit zu einer

bestimmten

Interessentenklasse -

32 Antwortverhalten zu

Werbeaktivitäten des

Auftraggebers -

Empfängerkreise

1 Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. § 268 GewO; 2 Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden

Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem "Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz" durch Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit. Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967;

Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Antragsteller/ 01 Name (akad. Grad) /

Zulassungs- Bezeichnung 1-8

besitzer/Bewilli- 02 Geschlecht 1-6, 8

gungsinhaber: 03 Geburtsdatum 1-6, 8

04 Beruf 1-6, 8

05 Art des Betriebes 1-6, 8

06 Firmenbuchnummer 1-6, 8

07 Anschrift 1-8

08 Kategorie der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

09 Daten der

Zulassung/Bewilligung 1-6, 8

10 rechtliche und

technische

Fahrzeugdaten 1-6, 8

11 zugewiesenes

behördliches

Kennzeichen 1-8

12 Status der

Kennzeichentafeln 1, 2, 6, 8

13 Daten zur

Haftpflicht-

versicherung:

- Name/Bezeichnung des

Haftpflicht-

versicherers,

Versicherungs-

kennzahl

- Polizzen-/Versiche-

rungsbestätigungs-

nummer sowie

Austellungs- und

Gültigkeitsdatum 1, 2, 6-8

14 Kosten und Gebühren

der

Zulassung/Bewilligung 1, 2, 8

15 Bezeichnung des

Auftraggebers für die

Zwecke der

Kennzeichnung der

Herkunft der Daten im

Informations-

verbundsystem 1-6, 8

Empfängerkreise

1 andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem:

Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;

2 Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für

Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;

3 Bundesanstalt "Statistik Österreich", gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b

Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;

4 Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes;

5 gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung

gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;

6 Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen

Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;

7 Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,

auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;

8 Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der

gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967.

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation (§ 51 ÄrzteG 1998), Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, wie Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, Dentistengesetz (DentG), BGBl. Nr. 90/1949;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968, Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186, AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136, 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Patienten (auch 01 Patientennummer,

Probanden): Protokollnummer 1-8

02 Vor- und Familienname,

akad. Grad / Titel 1-8

03 Anschrift 1-8

04 Telefon- und Faxnummer 1-8, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

05 Geburtsdatum 1-8

06 Staatsbürgerschaft 1, 6, 7

07 Geschlecht 1-8

08 Zugehörigkeit zu einer

Schule und Klasse bei

schulärztlichen

Untersuchungen -

09 Sozialversicherungs-

nummer 1-8

10 Sozialversicherungs-

träger 1-4, 7, 8

11 Sonstige Daten zur

Sozialversicherung

(insbesonders der

Name, das Geburtsdatum

und die Sozialversi-

cherungsnummer des

Hauptversicherten

sowie das Verwandt-

schaftsverhältnis zum

Hauptversicherten, bei

mitversicherten

Patienten) 1-4, 7, 8

12 Name und Anschrift des

Arbeitgebers des

Hauptversicherten 1-4, 8

13 Daten zu einem

privaten Versiche-

rungsverhältnis

(Versicherer,

Polizzennummer, usw.) 1-4, 8

14 Daten sonstiger

Kostenträger 1-4, 8

15 Daten über die

Erklärung der

Kostenübernahme durch

einen Kostenträger 1-4, 8

16 Inanspruchnahme des

Auftraggebers

(Zeitpunkt und Art) 1, 2, 7, 8

17 Daten zur Verwaltung

von Terminen und

Wartelisten -

18 Medizinischer Zustand

der Person bei

Übernahme der Beratung

oder Behandlung 3-8

19 Besondere

Risikofaktoren, zB

Allergien,

tätigkeitsbedingte

Einflüsse, familiäre

```

Disposition 3-8

```

20 Daten zu Impfungen 3-8

21 Vorgeschichte der

Erkrankung und

dazugehörige Befunde 3-5, 7, 8

22 Diagnosen (auch

Fremddiagnosen) zu

Behandlungsbeginn und

bei Beendigung 3-8

23 Gutächtliche

Äusserungen des

Auftraggebers (zB

gegenüber Arbeitgeber) 6

24 Krankheitsverlauf 3-8

25 Zusätzliche Daten zu

meldepflichtigen

Krankheiten (Inhalt

der vorgeschriebenen

Meldeformulare) 7

26 Information an

Patienten 3, 4, 8

27 Daten zur Zuweisung an

Fachärzte, Labors usw. 1-4, 8

28 Art und Umfang der

beratenden,

diagnostischen oder

therapeutischen

Leistungen 1-4, 8

29 Daten zur Anwendung

von

Arzneispezialitäten

und zur

Identifizierung dieser

Arzneispezialitäten

und der jeweiligen

Chargen im Sinne des

§ 26 Abs. 8 des

Arzneimittelgesetzes,

BGBl. Nr. 185/1983 1-4, 8

30 Verschreibung und

Abgabe von

Arzneimitteln,

Heilbehelfen und

Hilfsmitteln 1-4, 8

31 Daten zur Abrechnung

von Honoraren,

Medikamenten und

Laboruntersuchungen 1-4, 8

32 Gebührenbefreiungen 1-4, 8

33 Daten zur Abrechnung

der Gebühren oder

Entgelte für

Sachverständigen- und

Gutachtertätigkeit 6, 8

Kontaktperson 34 Vor- und Familienname,

(nach Angabe des akad. Grad / Titel -

Patienten oder 35 Anschrift -

Probanden) oder 36 Telefon- und Faxnummer

gesetzlicher und andere zur

Vertreter des Adressierung

Patienten oder erforderliche

Probanden: Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben -

37 Zustimmung des

gesetzlichen

Vertreters zur

Behandlung -

Empfängerkreise

1* Sozialversicherungsträger sowie Betriebskrankenkassen, und

sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2* Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;

3* andere Ärzte, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und

medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;

4* Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes

Untersuchungen vornehmen;

5* Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit

dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;

6 Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die

rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

7 Zuständige Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen

Meldepflicht des Arztes, zB nach § 54 ÄrzteG 1998 oder gemäß § 363 Abs. 2 ASVG usw., soweit die Meldung personenbezogen zu erfolgen hat;

8* Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von

Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist.

SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für

Bildungseinrichtungen

Zweck der Datenanwendung:

1.

Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g, h des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2002 idgF, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg.cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

2.

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu

3.

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu

4.

Übermittlung der vorgesehenen Daten an die Bundesanstalt

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002;

Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003;

Privatschulen-Statistikverordnung, BGBl. II Nr. 500/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

```


```

Betroffene Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

Personengruppen:

```


```

Schüler und 01 Vor- und Familienname, 2 (ohne akad.

Absolventen von akad. Grad Grad, soweit

Bildungseinrichtungen keine Sozialver-

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 sicherungsnummer

lit. a, b, c, f und h vorhanden)

des Bildungsdokumen- ______________________________________________

tationsgesetzes: 02 Geburtsdatum 1, 2x

```


```

03 Sozialversicherungs- 1, 2x

nummer

```


```

04 Ersatzkennzeichnung, 1, 2 (soweit

falls keine Sozial- keine Sozialver-

versicherungsnummer sicherungsnummer

besteht vorhanden bzw.

bei erstmaliger

Übermittlung der

Sozialversiche-

rungsnummer)

```


```

05 Geschlecht 1, 2x

```


```

06 Staatsangehörigkeit 1, 2x

```


```

07 Anschrift am Heimatort 2 (ausschließ-

sowie allfällige lich Anschrift

Zustelladresse am am Heimatort,

Bildungseinrichtungs- soweit keine

ort Sozialversiche-

rungsnummer

vorhanden)

```


```

08 Postleitzahl und Ort 1, 2x

der Anschrift am

Heimatort sowie die

Information, ob am

Bildungseinrichtungs-

ort eine zusätzliche

Anschrift besteht

```


```

09 Beginndatum der 1, 2x

jeweiligen Ausbildung

unter Angabe deren

Bezeichnung

```


```

10 Beendigungsdatum und 1, 2x

-form der jeweiligen

Ausbildung sowie die

Bezeichnung der

beendeten Ausbildung

```


```

11 Allfälliges bildungs- 1

einrichtungs-

spezifisches

Personenkennzeichen

(z.B. Matrikelnummer)

```


```

12 Religionsbekenntnis

```


```

13 Erstes (Kalender)Jahr 1, 2x

der allgemeinen

Schulpflicht

```


```

14 Festgestellter 1, 2x

sonderpädagogischer

Förderbedarf

```


```

15 Eigenschaft als 1, 2x

ordentlicher oder

außerordentlicher

Schüler

```


```

16 Schulkennzahl 1, 2x

```


```

17 Schulformkennzahl 1, 2x

```


```

18 Schuljahr, Schulstufe, 1, 2x

Klasse bzw. Jahrgang

```


```

19 Unterrichtsorganisa- 1, 2x

tion (ganzjährig,

semesterweise,

lehrgangsmäßig,

saisonmäßig)

```


```

20 Schulerfolg (in der 1, 2x

Differenzierung gemäß

Bildungsdokumentati-

onsverordnung)

```


```

21 Schulerfolg im Rahmen 1, 2x

abschließender

Prüfungen (in der

Differenzierung gemäß

Bildungsdokumentati-

onsverordnung)

```


```

22 Verwendung einer 1, 2x

Fremdsprache als

Unterrichtssprache

```


```

23 Teilnahme am 1, 2x

Religions- bzw.

Ethikunterricht

```


```

24 Im Alltag 1, 2x

gebrauchte(n)

Sprache(n)

```


```

25 Teilnahme an 1, 2x

Pflichtgegenständen

„Textiles Werken“ und

„Technisches Werken“

(in der

Sekundarstufe 1)

```


```

26 Angaben zur Teilnahme 1, 2x

am Sprachunterricht

gemäß Bildungsdokumen-

tationsverordnung

```


```

27 Besuchter Fachbereich 1

an Polytechnischen

Schulen

```


```

28 Angaben zur Teilnahme 1

an

Schulveranstaltungen

gemäß Bildungsdokumen-

tationsverordnung

```


```

29 Inanspruchnahme der 1

Schulbuchaktion sowie

der Schülerfreifahrt

```


```

30 Angaben zum Besuch des 1, 2x

Betreuungsteiles

ganztägiger

Schulformen gemäß

Bildungsdokumentati-

onsverordnung

```


```

31 Zusätzliche Angaben 1, 2x

hinsichtlich der

Schüler/Absolventen

von

Berufspädagogischen

Akademien,

Pädagogischen

Akademien,

Pädagogischen

Instituten, Land- und

forstwirtschaftlichen

berufspädagogischen

Akademien und Land-

und

forstwirtschaftlichen

berufspädagogischen

Instituten gemäß

Bildungsdokumentati-

onsverordnung

```


```

Externisten gemäß 32 Vor- und Familienname, 2 (ohne akad.

§ 42 des Schul- akad. Grad Grad, soweit

unterrichtsgesetzes keine Sozialver-

(einschließlich § 8c sicherungsnummer

des Schulorganisa- vorhanden)

tionsgesetzes an ______________________________________________

Bildungseinrichtungen 33 Geburtsdatum 1, 2x

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ______________________________________________

lit. a, b, c, und f 34 Sozialversicherungs- 1, 2x

des Bildungsdokumen- nummer

tationsgesetzes: ______________________________________________

35 Ersatzkennzeichnung, 1, 2 (soweit

falls keine keine Sozialver-

Sozialversicherungs- sicherungsnummer

nummer besteht vorhanden bzw.

bei erstmaliger

Übermittlung der

Sozialversiche-

rungsnummer)

```


```

36 Geschlecht 1, 2x

```


```

37 Staatsangehörigkeit 1, 2x

```


```

38 Anschrift am Heimatort 2 (ausschließ-

sowie allfällige lich Anschrift

Zustelladresse am am Heimatort,

Bildungseinrichtungs- soweit keine

ort Sozialversiche-

rungsnummer

vorhanden)

```


```

39 Postleitzahl und Ort 1, 2x

der Anschrift am

Heimatort sowie die

Information, ob am

Bildungseinrichtungs-

ort eine zusätzliche

Anschrift besteht

```


```

40 Beginndatum der 1, 2x

jeweiligen Ausbildung

unter Angabe deren

Bezeichnung

```


```

41 Beendigungsdatum und 1, 2x

-form der jeweiligen

Ausbildung sowie die

Bezeichnung der

beendeten Ausbildung

```


```

42 Allfälliges bildungs- 1

einrichtungs-

spezifisches

Personenkennzeichen

(z.B. Matrikelnummer)

```


```

43 Erstes (Kalender)Jahr 1, 2x

der allgemeinen

Schulpflicht

```


```

44 Schulkennzahl 1, 2x

```


```

45 Schulformkennzahl 1, 2x

```


```

46 Schulstufe 1, 2x

```


```

47 Art der 1, 2x

Externistenprüfung

```


```

48 Datum des 1, 2x

Prüfungszeugnisses

sowie das Ergebnis der

Externistenprüfung

```


```

49 Zusätzliche Angaben im 1, 2x

Fall der Ablegung

einer

Externistenprüfung,

die einer

Reifeprüfung, einer

Reife- und

Diplomprüfung, einer

Diplomprüfung oder

einer Abschlussprüfung

entspricht gemäß

Bildungsdokumentati-

onsverordnung

```


```

50 Zusätzliche Angaben im 1, 2x

Fall der Ablegung

einer

Berufsreifeprüfung

gemäß Bildungsdokumen-

tationsverordnung

```


```

Personen, die von 51 Vor- und 2 (ohne akad.

Prüfungen gemäß § 13 Familienname, akad. Grad, soweit

Abs. 3 des Grad keine Sozialver-

Schulpflichtgesetzes sicherungsnummer

1985, vom Besuch der vorhanden)

Berufsschule gemäß ______________________________________________

§ 23 des 52 Geburtsdatum 1, 2x

Schulpflichtgesetzes ______________________________________________

1985 oder von der 53 Sozialversicherungs- 1, 2x

Schulpflicht wegen nummer

Schulunfähigkeit ______________________________________________

gemäß § 15 des 54 Ersatzkennzeichnung, 1, 2 (soweit

Schulpflichtgesetzes falls keine Sozialver- keine Sozialver-

1985 befreit sind: sicherungsnummer sicherungsnummer

besteht vorhanden bzw.

bei erstmaliger

Übermittlung der

Sozialversiche-

rungsnummer)

```


```

55 Geschlecht 1, 2x

```


```

56 Staatsangehörigkeit 1, 2x

```


```

57 Anschrift am Heimatort 2 (ausschließ-

sowie allfällige lich Anschrift

Zustelladresse am am Heimatort,

Bildungseinrichtungs- soweit keine

ort Sozialversiche-

rungsnummer

vorhanden)

```


```

58 Postleitzahl und Ort 1, 2x

der Anschrift am

Heimatort sowie die

Information, ob am

Bildungseinrichtungs-

ort eine zusätzliche

Anschrift besteht

```


```

59 Beginndatum der 1, 2x

jeweiligen Ausbildung

unter Angabe deren

Bezeichnung

```


```

60 Beendigungsdatum und 1, 2x

-form der jeweiligen

Ausbildung sowie die

Bezeichnung der

beendeten Ausbildung

```


```

61 Allfälliges bildungs- 1

einrichtungs-

spezifisches

Personenkennzeichen

(z.B. Matrikelnummer)

```


```

62 Erstes (Kalender)Jahr 1, 2x

der allgemeinen

Schulpflicht

```


```

63 Datum der Befreiung 1, 2x

vom regulären

Schulbesuch

```


```

64 Ersatzart der 1, 2x

Schulpflicht

```


```

65 Schuljahr 1, 2x

```


```

66 Datum des Endes der 1, 2x

Schulersatzpflicht

```


```

Schüler an 67 Vor- und Familienname 2 (soweit keine

Privatschulen gemäß Sozialversiche-

Privatschulgesetz rungsnummer

(§ 2 Abs. 1 Z 1 vorhanden)

lit. g des ______________________________________________

Bildungsdokumenta- 68 Geburtsdatum 2

tionsgesetzes): ______________________________________________

69 Sozialversicherungs- 2

nummer

```


```

70 Ersatzkennzeichnung, 2 (soweit keine

falls keine Sozialversiche-

Sozialversicherungs- rungsnummer

nummer besteht vorhanden bzw.

bei erstmaliger

Übermittlung der

Sozialversiche-

rungsnummer)

```


```

71 Geschlecht 2

```


```

72 Staatsangehörigkeit 2

```


```

73 Postleitzahl und Ort 2

der Anschrift am

Heimatort sowie die

Information, ob am

Bildungseinrichtungs-

ort eine zusätzliche

Anschrift besteht

```


```

74 Anschrift am Heimatort 2 (soweit keine

Sozialversiche-

rungsnummer

vorhanden)

```


```

75 Beginndatum der 2

jeweiligen Ausbildung

unter Angabe deren

Bezeichnung

```


```

76 Beendigungsdatum und 2

-form der jeweiligen

Ausbildung sowie die

Bezeichnung der

beendeten Ausbildung

```


```

77 Erstes (Kalender)Jahr 2

der allgemeinen

Schulpflicht

```


```

78 Festgestellter 2

sonderpädagogischer

Förderbedarf

```


```

79 Eigenschaft als 2

ordentlicher oder

außerordentlicher

Schüler

```


```

80 Schulkennzahl 2

```


```

81 Schulformkennzahl 2

```


```

82 Schuljahr, Schulstufe, 2

Klasse bzw. Jahrgang

```


```

83 Unterrichts- 2

organisation

```


```

84 Schulerfolg (in der 2

Differenzierung gemäß

Privatschulen-

Statistikverordnung)

```


```

85 Schulerfolg im Rahmen 2

abschließender

Prüfungen (in der

Differenzierung gemäß

Privatschulen-

Statistikverordnung)

```


```

86 Verwendung einer 2

Fremdsprache als

Unterrichtssprache

```


```

87 Teilnahme am 2

Religions- bzw.

Ethikunterricht

```


```

88 Im Alltag gebrauchte 2

Sprachen

```


```

89 Angaben zur Teilnahme 2

am Sprachunterricht

gemäß Privatschulen-

Statistikverordnung

```


```

90 Angaben zum Besuch des 2

Betreuungsteiles

ganztägiger

Schulformen gemäß

Privatschulen-

Statistikverordnung

```


```

91 Zusätzliche Angaben 2

hinsichtlich der

Schüler/Absolventen

von mit

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