Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2000 - StMV)
Beitragszahlungen
durch Karenzurlaub) 4, 27
46 Daten zur
Krankenschein-
verwaltung 4
47 Merkmale für die
Lohnsteuerberechnung
(zB Art der
Steuerpflicht,
Steuerfreibetrag) 5-7, 21
48 Weitere Merkmale für
die Bezugsberechnung
und Abrechnung (zB
Beschäftigungsausmaß,
Sonderzahlung,
eventuell
Kommunalsteuer) 4-7, 11, 13, 21
49 Höhe des Gewerk-
schaftsbeitrages, und
Bezeichnung und
Adresse des Empfängers
(nach Bekanntgabe des
Betroffenen) 1, 26
50 Forderungen an den
Bezugsempfänger 3, 21
51 Lohnkonto
(Lohnzettelwerte) 5, 21, 24
52 Bankverbindung
(Postscheckkonto,
Girokonto,
Bankleitzahl) 1, 6, 7, 21
53 Dienstnummer 22, 23
54 Lichtbild des
Betroffenen 22, 23, 25
55 Gültigkeit der
Dienstkarte 22, 23
56 Grund und Datum der
Ausfertigung der
Dienstkarte oder des
Lichtbildes -
57 Beschäftigungs-
relevante Daten gemäß
ArbeitnehmerInnen-
schutzgesetz, BGBl.
Nr. 450/1994 idgF.,
Bazillenausscheider-
gesetz, BGBl.
Nr. 153/1945 idgF.,
Tuberkulosegesetz,
BGBl. Nr. 127/1968
idgF. und ähnlichen
Rechtsvorschriften -
58 Nebenbeschäftigung /
Nebentätigkeit 7, 21, 24
Empfängerkreise
1 Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den
Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;
2 Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;
3 Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der
allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;
4 Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;
5 Finanzämter;
6 Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);
7 Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen,
Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;
8 Alle Beamten und Personalvertreter (gemäß § 9 Abs. 3 lit. i PVG) der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses nach § 9 Abs. 3 BDG 1979;
9 Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insb. §§ 9, 10 und 10a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;
10 Mitversicherte;
11 Pensionskassen;
12 Bundesministerien in Ausübung der gesetzlichen
Mitwirkungskompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß § 280 BDG 1979, § 171 des Gehaltsgesetzes 1956 und § 96 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948;
13 Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);
14 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen
des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);
15 Wahlausschüsse, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 PVWO, sowie
Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;
16 Personen, die gemäß § 7 Abs. 8 des Bundesministeriengesetzes
1986, BGBl. Nr. 76, in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;
17 Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten
beteiligt sind;
18 Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG;
19 Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von
zB Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;
20 Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen
Umfang (zB die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), BGBl. II Nr. 340/1998);
21 Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder
besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (zB Begutachtungskommission gemäß § 9 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, Aufnahmekommission gemäß § 79 Abs. 3 AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß §§ 87 Abs. 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß §§ 96 ff. BDG 1979);
22 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich
zu legitimieren hat;
23 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu
legitimieren hat;
24 Rechnungshof gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I
Nr. 64/1997;
25 Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;
26 Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
27 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13
BMVG;
28* Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen.
SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber
Zweck der Datenanwendung:
- Inventarverwaltung (Führung von Inventaraufzeichnungen)
- Unterstützung des Sachgüteraustausches und der Betriebsabrechnung
- Mit der Inventarverwaltung in Zusammenhang stehende Neben- und Hilfsaufzeichnungen über Lieferanten, Anschaffungskosten usw. durch die Wirtschaftsstellen von Auftraggebern des öffentlichen Bereiches des Datenschutzgesetzes;
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):
Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, Bundeshaushaltsverordnung 1989 (BHV 1989), BGBl. Nr. 570, Verordnungen und Richtlinien zum Bundeshaushaltsgesetz, Richtlinien für die Verwaltung der beweglichen Sachen bei Bundesdienststellen (Inventar- und Materialrichtlinien-RIM) entsprechend § 58 Abs. 5 BHG (Erlass des BMF mit Rundschreiben vom 24. August 1954, Zl. 66.000-20/54), sonstige haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes,
haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder und Selbstverwaltungskörper.
einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Lieferanten bzw. 01 Vor- und Familienname
Abgeber, Empfänger akad. Grad/
aus Sachgüter- Standesbezeichnung
austausch, bzw. Bezeichnung des
Abnehmer von Unternehmens oder der
ausgeschiedenem Organisation 1-2
Inventar: 02 Gliederungseinheit
(Inventarkennzahlen) 1-2
03 Bewertungen und Mengen 1-2
04 Datumsangaben
(Buchungsdatum,
Rechnungsdatum,
Inbetriebnahmedatum) 1-2
05 Daten zum
Inventarstück (Zubehör
ja/nein, Seriennummer,
Geschäftszahlen,
Beschreibung u.ä.) 1-2
Kontaktperson beim 06 Vor- und Familienname,
Lieferanten, akad. Grad/
Empfänger oder Standesbezeichnung 1-2
Abnehmer: 07 Anschrift 1-2
08 Telefon- und Faxnummer
und andere zur
Adressierung
erforderliche
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben 1-2
Empfängerkreise
1 Prüfungsstelle der zuständigen Buchhaltung zur Inventarüberprüfung gemäß § 7 Abs. 3 in Verbindung mit. § 119 Abs. 8 Z 3 BHV bzw. entsprechende Prüfinstanzen der Länder und Gemeinden für die Inventarverwaltung der Landes- und Gemeindedienststellen.
2 An alle Dienststellen des Bundes im Wege über das Bundesministerium für Finanzen im Falle des Sachgüteraustausches des Bundes, gemäß § 58 Abs. 4 BHG, bzw. Dienststellen der Länder und Selbstverwaltungskörper für deren Sachgüteraustausch.
SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
Zweck der Datenanwendung:
Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen (wie zB von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Landtagsabgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen Funktionären) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):
Landesrechtliche Vorschriften über Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Beamte einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Dienst- und Besoldungsrecht für Vertragsbedienstete einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Landeslehrer, über Personalvertretungsrecht, über Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Gemeindeebene;
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302, Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296, Landesvertragslehrergesetz 1966, BGBl. Nr. 172, Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, BGBl. Nr. 244/1969, Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967,
Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992), BGBl. Nr. 422, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972), BGBl. Nr. 440, Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Eltern- Karenzurlaubsgesetz (EKUG), BGBl. Nr. 651/1989 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Karenzurlaubsgeldgesetz BGBl. Nr. 359/1974 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997;
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319, Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945, Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Bezugs-/Entgelts- 01 Ordnungszahl 1-25
Empfänger: 01a Bereichsspezifische
Personenkennzeichnung 1-25
02 Vor- und Familienname,
akad. Grad/
Standesbezeichnung 1-19, 21-26
03 Frühere Namen 4, 6, 7, 9, 15, 17,
19, 22, 24, 25
04 Geburtsdatum 3-11, 13-19, 22, 24
05 Geburtsort und -land 4, 6, 7, 9, 14, 15,
19, 22, 24
06 Staatsangehörigkeit 4, 6, 7, 9, 14, 15,
19, 24
07 Geschlecht 4, 6, 7, 9, 11, 15,
19, 22, 24
08 Familienstand 4-7, 9, 11, 19
09 Anschrift 3-7, 9-11, 13, 15,
19, 21, 22, 24
10 Sozialversicherungs-
nummer 3-7, 9-13, 17-19, 25
11 Vor- und Familienname,
akad. Grad/
Standesbezeichnung,
Sozialversicherungs-
nummer des
(Ehe)Partners 4-7, 9, 19
12 Vor- und Familienname,
akad. Grad/
Standesbezeichnung,
Sozialversicherungs-
nummer bzw.
Geburtsdatum der
Kinder 4-7, 9, 19
13 Amtstitel und
Verwendungs-/ 6, 7, 9, 14, 15,
Funktionsbezeichnung 19-24, 26
14 Vorbildung 6, 7, 9, 15, 19
15 Auszeichnungen
(Berufstitel, Orden,
Ehrenzeichen) 6-9, 15, 19, 21
16 Vordienstzeiten 6, 7, 9, 15, 19
17 Vorrückungsstichtag 6-9, 15, 19
18 Urlaubsstichtag 6, 7, 9, 19
19 Basisdatum für
Dienstjubiläum 6, 7, 9, 19
20 Beginn und Ende des
Beschäftigungsver-
hältnisses / der 4, 6-9, 11, 13, 14,
Funktion 19
21 Art der Beendigung des
Beschäftigungsver-
hältnisses /der
Funktion 6, 7, 9, 11, 16, 19
22 Daten der Beschäfti-
gungsbewilligung 9, 16
23 Sonstige Laufbahndaten 6-9, 15, 19
24 Art der Verwendung / 1, 6-9, 12, 14-19,
der Funktion 26
25 weitere Dienstbehörden
/ Personalstellen 17
26 Ort (Dienststelle) der
Verwendung 1-24, 26
27 Telefon- und Faxnummer
und andere zur
Adressierung im Rahmen
der Funktion
erforderliche
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben 1-24, 26
28 Daten zur Arbeitszeit
(Gleitzeitverwaltung,
Zeitausgleich) 6
29 Arbeitsplatzkenn-
zeichnung 6, 7, 9, 19
30 Arbeitsplatzwertigkeit 6, 7, 9, 19
31 Leistungsfeststellung 6, 7, 9, 15, 19
32 Erwerbsminderung
(Amtsbescheinigung,
Opferausweis und
sonstige
Bescheinigungen) 6, 7, 9, 13, 14, 19
33 Krankenstände 4, 6, 7, 9, 19
34 Dienstfreistellungen
(zB als politischer
Funktionär, Gewerk-
schaftsfunktionär oder
Personalvertreter) 6, 7, 9, 19, 24
35 Religionsbekenntnis
(zur Abwesenheits-
verwaltung), nach
Angabe des
Betroffenen -
36 Unentschuldigte
Abwesenheiten 6, 7, 9, 19
37 Kuraufenthalte,
Pflegefreistellungen,
Erholungsurlaube 4, 6, 7, 9, 19
38 Gründe sonstiger
Abwesenheiten wie
insbesondere
Karenzurlaube,
Sonderurlaube,
Dienstfreistellungen,
Präsenzdienst,
Ausbildungsdienst,
Zivildienst 4, 6, 7, 9, 19, 24
39 Voraussichtlicher
Entbindungstermin 4, 7, 16
40 Dienstliche Ausbildung 6, 7, 9, 15, 17-19
41 Monatsbezug/ 1-7, 9, 11, 18, 19,
Monatsentgelt 22, 24
42 Nebengebühren und
sonstige
Geldleistungen (zB
Reisegebühren,
Jubiläumszuwendungen,
Abfertigungen,
Pflegegeld,
Karenzgeld, 1, 2, 4, 6, 7, 9,
Familienbeihilfe) 17, 19
43 Bezugszettel(-daten) 1-3, 11, 19
44 Besoldungsrechtliche
Einstufung 6-9, 15, 19
45 Merkmale für die
Sozialversicherungs-
beitragsberechnung (zB
Sozialversicherungs-
träger,
Überweisungsdaten,
Krankenversicherungs-
daten, Pensionsver-
sicherungsdaten) 4, 6, 7, 10, 19
45a Mitarbeitervorsorge:
MVK-Leitzahl 4, 5, 25
MV-Beitragsgrundlage
(inklusive
Sonderzahlungen) 4, 5, 25
Beitragshöhe gemäß
BMVG (Gruppensumme) 4, 5, 25
Beginn und Ende der
MV-Beitragszahlung
(Stichtag) 4, 5, 25
Eingezahlter Betrag
an MV 4, 5, 25
MV-Beitragszeiten
(Beitragsmonat
von - bis) 4, 5, 25
Vordienstzeiten (bei
Übertritt ins neue
Abfertigungsmodell) 25
Übertragungsbetrag
an die MVK und
Zahlungsmodus 25
Zuordnung zu
Dienstgeberkontonummer 25
Abmeldegründe (zB
Unterbrechung der
Beitragszahlungen durch
Karenzurlaub) 4, 25
46 Daten zur Kranken-
scheinverwaltung 4
47 Merkmale für die
Lohnsteuerberechnung
(zB Art der
Steuerpflicht,
Steuerfreibetrag) 5-7, 19
48 Weitere Merkmale für
die Bezugsberechnung
und Abrechnung (zB
Beschäftigungsausmaß,
Sonderzahlung,
eventuell
Kommunalsteuer) 4-7, 11, 12, 19
49 Höhe des Gewerk-
schaftsbeitrages, und
Bezeichnung und
Adresse des Empfängers
(nach Bekanntgabe des
Betroffenen) 1, 24
50 Forderungen an den
Bezugsempfänger 3, 19
51 Lohnkonto
(Lohnzettelwerte) 5, 19, 22
52 Bankverbindung,
(Postscheckkonto,
Girokonto,
Bankleitzahl) 1, 6, 7, 19
53 Dienstnummer 20, 21
54 Lichtbild des
Betroffenen 20, 21, 23
55 Gültigkeit der
Dienstkarte 20, 21
56 Grund und Datum der
Ausfertigung der
Dienstkarte, des
Dienstausweises oder
des Lichtbildes -
57 Beschäftigungs-
relevante Daten gemäß
ArbeitnehmerInnen-
schutzgesetz, BGBl.
Nr. 450/1994 idgF.,
Bazillenausscheider-
gesetz, BGBl.
Nr. 153/1945 idgF.,
Tuberkulosegesetz,
BGBl. Nr. 127/1968
idgF. und ähnlichen
Rechtsvorschriften -
58 Nebenbeschäftigung /
Nebentätigkeit 7, 19, 22
Empfängerkreise
1 Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den
Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;
2 Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;
3 Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der
allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;
4 Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;
5 Finanzämter;
6 Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);
7 Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen,
Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand;
8 Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang
des Personalverzeichnisses;
9 Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;
10 Mitversicherte;
11 Pensionskassen;
12 Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);
13 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen
des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG;
14 Wahlausschüsse, und Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;
15 Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten
beteiligt sind;
16 Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;
17 Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von
zB Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;
18 Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen
Umfang (zB die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II Nr. 340/1998);
19 Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder
besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (zB Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);
20 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich
zu legitimieren hat;
21 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu
legitimieren hat;
22 Rechnungshof gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I
Nr. 64/1997;
23 Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;
24 Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
25 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13
BMVG;
26* Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen.
SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation
Zweck der Datenanwendung:
Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Mitglieder- und Funktionärsdaten im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes und dazu ergangener Verordnungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Solange die Datenaufbewahrung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103, und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Mitglieder und 01 Ordnungsnummer, 1-9
ehemalige 02 Daten zur
Mitglieder: Mitgliedschaft (zB
Mitgliedsnummer,
Mitgliedschaftsbeginn,
Zuordnung zu
Fachgruppen) 1-9
03 Vor-, Familiennamen,
akad. Grad/Titel,
Anrede/Geschlecht,
Firmenwortlaut,
Bezeichnung des
Rechtsträgers 1-9
04 Staatsbürgerschaft 3-5, 7
05 Anschriften 1-9
06 Telefon-, Faxnummern 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
07 Daten des
Gewerberegisters und
sonstige
Berechtigungsdaten 1-9
08 Unternehmensdaten,
insbesondere gemäß
§ 70 Abs. 3 WKG
bekannt gegebene Daten 1-9
09 Firmenbuchdaten 1-9
10 Auszeichnungen 1-9
11 veröffentlichte
Insolvenzdaten 1-9
12 Daten betreffend
Umlagen,
Eintragungsgebühren
und Sonderleistungen
einschließlich
Berechnungsgrundlage 1, 3, 5, 6
13 Geburts- und
Sterbedaten bei
natürlichen Personen 1-9
14 Bankverbindung 1, 3, 5, 6
15 Mahndaten 1, 3, 5
16 Daten zu den
Kammerwahlen (zB
Stichtage,
Wahlberechtigung,
Nominierung,
Wahlvorschläge) 1, 7
17 Daten über Kontakte
mit dem Mitglied 1
18 Daten zur Verwaltung
von freiwilligen
Unterstützungs-
zahlungen der
Kammergliederungen an
die Mitglieder bzw.
deren Angehörige (zB
Einkommensverhält-
nisse, Antragsgründe,
Leistungsdaten,
Bankverbindung) 1, 3, 4, 5, 6
19 UID-Nummer 1-9
20 Korrespondenzsprache 1-9
Ansprechpartner 21 Vor- und Familienname,
beim Mitglied oder akad. Grad/Titel,
ehemaligen Anrede/Geschlecht,
Mitglied: Firmenwortlaut 1-9
22 Funktion und
Aufgabenstellung in
der Organisation des
Mitglieds 1-9
23 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
24 Korrespondenzsprache 1-9
(gewerberecht- 25 Vor-, Familiennamen,
licher) akad. Grad/Titel,
Geschäftsführer, Anrede/Geschlecht,
auch Filialge- Firmenwortlaut,
schäftsführer, Bezeichnung des
nominierte, Rechtsträgers 1-9
bestellte und 26 Staatsbürgerschaft 1-9
ausgeschiedene 27 Anschrift 1-9
Geschäftsführer: 28 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
29 Daten des
Gewerberegisters und
sonstige
Berechtigungsdaten 1-9
30 Daten zu Insolvenzen
des Betroffenen als
Unternehmer zur
Prüfung, ob der
Betroffene als
Geschäftsführer
bestellt werden darf 1-9
31 Geburts- und
Sterbedaten 1-9
32 Geschäftsführungsdaten
(zB Nachsicht von
Voraussetzungen der
Ausübung gemäß
§§ 26-28 GewO,
Anerkennung gemäß
§ 373a ff GewO,
Stellung im
Unternehmen, Datum und
Umfang der
Vertretungsbefugnis) 1-9
33 Auszeichnungen 1-9
34 Korrespondenzsprache 1-9
Funktionäre und 35 Ordnungsnummer 1-9
ehemalige 36 Daten zur
Funktionäre: Mitgliedschaft (zB
Mitgliedsnummer,
Mitgliedschaftsbeginn,
Zuordnung zu
Fachgruppen) 1-9
37 Vor-, Familiennamen,
akad. Grad/Titel,
Anrede/Geschlecht,
Firmenwortlaut,
Bezeichnung des
Rechtsträgers 1-9
38 Staatsbürgerschaft 1-9
39 Anschriften 1-9
40 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
41 Daten des
Gewerberegisters und
sonstige
Berechtigungsdaten 1-9
42 Unternehmensdaten,
insbesondere gemäß
§ 70 Abs. 3 WKG
bekannt gegebene Daten 1-9
43 Firmenbuchdaten 1-9
44 Auszeichnungen 1-9
45 Sozialversicherungs-
daten, sofern für die
Eigenschaft als
Funktionär relevant 1
46 Daten zum Verlust der
Funktion gemäß § 53
WKG 1
47 Umlagedaten 1, 3, 5, 6
48 Geburts- und
Sterbedaten 1-9
49 Bankverbindung 1, 6
50 Mahndaten 1, 3, 5, 6
51 Daten zum Wahlrecht,
insbesondere
Ausschluss wegen
Insolvenz gemäß § 73
WKG 1, 7
52 Daten über Kontakte
mit dem Funktionär 1
53 Funktionsdaten 1-9
54 Laufbahndaten (als
Funktionär) 1-9
55 Aufwandsent-
schädigungen 1, 3-6
56 Wählergruppenzu-
gehörigkeit 1-4, 7, 9
57 UID-Nummer 1-9
58 Korrespondenzsprache 1-9
Ansprechpartner 59 Vor- und Familienname,
beim Funktionär: akad. Grad/Titel,
Anrede/Geschlecht 1-9
60 Funktion am
Arbeitsplatz des
Funktionärs 1-9
61 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
62 Korrespondenzsprache 1-9
Empfängerkreise
1* Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,
Außenhandelsstellen;
2* Wirtschaftskammermitglieder;
3 Gerichte und Verwaltungsbehörden;
4 Körperschaften öffentlichen Rechts in Erfüllung ihrer Aufgaben
(zB Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen, Gemeinden);
5* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (zB Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);
6* Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
7 Wirtschaftskammer-Wählergruppen;
8 Vereine und Vereinigungen zur Wahrnehmung wirtschaftlicher
Interessen und Ordnung (zB Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb);
9* Alle an Mitglieder- und Funktionärsdaten Interessierte, mit
Zustimmung des Betroffenen, es sei denn, dass es sich um bereits zulässigerweise veröffentlichte Daten handelt (§ 8 Abs. 2 DSG 2000) oder die Übermittlung der Wirtschaftsförderung dient.
SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation
Zweck der Datenanwendung:
Erfassung und Verwaltung von Daten für Zwecke der Entsendung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften sowie für Entsendungen in Vereine, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Dauer der Entsendung samt Abrechnung allfälliger Entsendungsentschädigungen.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Mitglieder und 01 Ordnungsnummer 1, 2
ehemalige 02 Mitgliedsnummer 1, 2
Mitglieder: 03 Vor- und Familienname,
akad. Grad,
Anrede/Geschlecht,
Berufsbezeichnung,
Firmenwortlaut/
Bezeichnung des
Rechtsträgers 1, 2
04 Staatsbürgerschaft 1, 2
05 Geburtsdatum 1, 2
06 Stellung im
Unternehmen/
Gesellschaft 1, 2
07 Wohnanschrift/
Firmensitz 1, 2
08 Ladungsanschrift 1, 2
09 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
10 Korrespondenzsprache 1, 2
Ansprechpartner 11 Ordnungsnummer 1, 2
beim Mitglied: 12 Vor- und Familienname,
akad. Grad,
Anrede/Geschlecht,
Berufsbezeichnung 1, 2
13 Firmenwortlaut/
Bezeichnung des
Rechtsträgers als
Dienstgeber 1, 2
14 Staatsbürgerschaft 1, 2
15 Geburtsdatum 1, 2
16 Stellung im
Unternehmen/
Gesellschaft 1, 2
17 Wohnanschrift/
Firmensitz 1, 2
18 Ladungsanschrift 1, 2
19 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
20 Korrespondenzsprache 1, 2
Mitarbeiter der 21 Ordnungsnummer 1, 2
Wirtschafts- 22 Vor- und Familienname,
kammern: akad. Grad,
Anrede/Geschlecht,
Berufsbezeichnung 1, 2
23 Bezeichnung des
entsendenden
Rechtsträgers 1, 2
24 Staatsbürgerschaft 1, 2
25 Geburtsdatum 1, 2
26 Wohnanschrift 1, 2
27 Ladungsanschrift 1, 2
28 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
Empfängerkreise:
1 Bundes- und landesgesetzlich eingerichtete Beiräte, Behörden
und Vereine, in die Mitglieder entsandt werden;
2 Organisationen der gewerblichen Wirtschafts- und Außenhandelsstellen.
SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland
Zweck der Datenanwendung:
Information und Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten (zB Lehrlinge, WIFI-Kursteilnehmer, Rechtsträger, mit welchen Kontakte bestehen) im In- und Ausland, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Bis zur Beendigung der Informations- oder Betreuungsbeziehung bzw. darüber hinaus maßgeblicher Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Mitglieder, 01 Ordnungsnummer 1-9
künftige 02 Daten zur
Mitglieder und Mitgliedschaft (zB
Interessenten: Mitgliedsnummer,
Mitgliedschaftsbeginn,
Zuordnung zu
Fachgruppen) 1-9
03 Vor-, Familiennamen,
akad. Grad/Titel,
Anrede/Geschlecht,
Firmenwortlaut,
Bezeichnung des
Rechtsträgers 1-9
04 Staatsbürgerschaft 1-9
05 Anschrift 1-9
06 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
07 Daten des
Gewerberegisters und
sonstige
Berechtigungsdaten 1-6, 9
08 Firmenbuchdaten 1-9
09 Sozialversicherungs-
daten zur Prüfung der
Berechtigung eines
Anspruchs auf
Förderung 1-9
10 UID-Nummer 1, 8
11 Geburts- und
Sterbedaten, sofern
zur Verwaltung von
Leistungen der Kammern
erforderlich 1, 2, 3, 6, 9
12 Bankverbindung 6, 7, 9
13 Daten zu Leistungen
der Kammern und
Verrechnung 1-4, 6, 8, 9
14 Buchhaltungskonto- und
Belegdaten 6, 7, 8, 9
15 Zahlungs-, Liefer- und
Leistungsbedingungen 2, 3, 6, 8
16 Mahndaten 4, 6, 8
17 Daten zur
Zufriedenheit des
Betroffenen mit der
erbrachten Leistung 1
18 Export- und
Importdaten (Daten zur
Aussenhandels-
information) 1-3
19 Unternehmensanbieter-
daten 1-3, 5, 7
20 Unternehmensnach-
fragerdaten 1-3, 5, 7
21 Ausbildungs- und
Berufsdaten 1-3, 8, 9
22 Internatskostenbeitrag 1, 5, 7, 8
23 Lehrlingsnummer 1, 5, 7, 8
24 Studenten-, Schüler-
und
Ausbildungsbeihilfen 1, 7
25 Daten über
Gründungsberatung
gemäß Neugründungs-
Förderungsgesetz
(NEUFÖG), BGBl. II
Nr. 278/1999 1, 4
26 Korrespondenzsprache 1-9
Ansprechpartner 27 Vor- und Familienname,
beim Mitglied, akad. Grad/Titel,
künftigen Mitglied Anrede/Geschlecht 1-9
und Interessenten: 28 Funktion und
Aufgabenstellung in
der Organisation des
Mitglieds, künftigen
Mitglieds und
Interessenten 1-9
29 Telefon-, Faxnummer 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
30 Korrespondenzsprache 1-9
An der 31 Name und
Durchführung der Personalnummer des
Betreuung Sachbearbeiters bzw.
mitwirkende zuständigen
Personen innerhalb Funktionärs,
der WKO: Anrede/Geschlecht 1-6, 8
32 Funktionen und
Aufgabenstellung in
der WKO 8
33 Telefon-, Faxnummer 1-6, 8, soweit
und andere zur nicht vom
Adressierung Betroffenen
erforderliche ausdrücklich
Informationen, die untersagt
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
34 Besondere
Qualifikationen (zB
Fremdsprachen-
kenntnisse) 1, 2, 3, 8
An der 35 Vor-, Familienname,
Durchführung der akad. Grad/Titel,
Betreuung Anrede/Geschlecht,
mitwirkende Bezeichnung der
natürliche und Organisation bzw. des
juristische Rechtsträgers 1-8
Personen oder 36 Anschrift 1-8
sonstige 37 Telefon-, Faxnummer 1-8, soweit nicht
Rechtsträger und andere zur vom Betroffenen
außerhalb der WKO: Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
38 Berufs-, Branchen-
oder
Geschäftsbezeichnung 1, 2, 3, 5, 7
39 Daten des
Gewerberegisters und
sonstige
Berechtigungsdaten 1
40 Leistungsprofil 1
41 Ausbildungs- und
Qualifikationsdaten 1-3
42 Angaben über
Lieferungen/Leistungen 1-3
43 Umsatz, Salden 4, 7
44 Bankverbindung 6, 7
45 Buchhaltungskonto- und
Belegdaten 6, 7
46 Zahlungs-, Liefer- und
Leistungsbedingungen 6
47 Mahndaten 4, 6, 8
48 Erfolgskontrolldaten 1
49 Korrespondenzsprache 1-8
50 UID-Nummer 1
Empfängerkreise
1* Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,
Außenhandelsstellen;
2* Wirtschaftskammer-Mitglieder und künftige Mitglieder;
3* Sonstige Interessenten (einschließlich Forschungs-, Wirtschafts- und Kooperationsverbände);
4 Gerichte und Verwaltungsbehörden;
5 Körperschaften öffentlichen Rechts in Vollziehung ihrer
Aufgaben;
6* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (zB Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie Zessionare, Factoringunternehmen, Inkassobüros, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände in ihrer Funktion als Gläubigervertreter;
7* Geld- und Kreditinstitute;
8* Vertragspartner, die zur Erbringung der Leistung herangezogen
werden;
9 Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verwaltung von
Förderungsmaßnahmen.
SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer
Zweck der Datenanwendung:
Mitwirkung am Verfahren gem § 36a Wehrgesetz bzw § 13 Abs. 1 Zivildienstgesetz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Bis zur Beendigung der Militärleistungspflicht
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Wehrpflichtige 01 Vor-, Familiennamen,
akad. Grad/Titel 1, 2
Mitarbeiter von 02 Anschrift 1, 2
Wirtschaftskammer- 03 Geburtsdatum 1, 2
mitgliedern: 04 Staatsbürgerschaft 1, 2
05 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
06 Vor-, Familiennamen,
akad. Grad/Titel,
Firmenwortlaut und
Anschrift des
Arbeitgebers 1, 2
07 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben, des
Arbeitgebers
08 Unternehmensdaten
einschließlich
Berechtigungsdaten des
Arbeitgebers 1, 2
09 Kammermitgliedsnummer
des Arbeitgebers 1, 2
10 Befreiungsspezifische
Daten 1, 2
11 Stellungsdaten bzw
Zivildienstdaten 1, 2
12 Befreiungsansuchens-
daten 1, 2
Empfängerkreise
1 Militärkommando;
2 Bundesministerium für Inneres.
SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer
Zweck der Datenanwendung:
Vermittlung von Kontakten zwischen Lehrstellenanbietern und an Lehrstellen Interessierten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlungstätigkeit
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Lehrberechtigte: 01 Ordnungsnummer 1
02 Daten zur
Mitgliedschaft (zB
Mitgliedsnummer,
Mitgliedschaftsbeginn,
Zuordnung zu
Fachgruppen) 1
03 Vor-, Familiennamen,
akad. Grad/Titel,
Anrede/Geschlecht,
Firmenwortlaut 1, 3, 4
04 Staatsbürgerschaft 1, 3, 4
05 Anschrift 1, 3, 4
06 Telefon-, Faxnummer 1, 3, 4, soweit
und andere zur nicht vom
Adressierung Betroffenen
erforderliche ausdrücklich
Informationen, die untersagt
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
07 Daten des
Gewerberegisters und
sonstige
Berechtigungsdaten 1, 3, 4
08 Ausbildungsstätte 1, 3, 4
09 Firmenbuchdaten 1, 3, 4
10 Ausbilder bzw
Ausbildungsleiter
(Name, Qualifikation) 1, 3, 4
11 Lehrberufsnummer 1, 3, 4
12 Lehrstellenangebot 1, 3, 4
Lehrstellen- 13 Vor-, Familienname,
suchende: Anrede/Geschlecht 1, 2, 4
14 Staatsbürgerschaft 1, 2, 4
15 Anschrift 1, 2, 4
16 Telefon-, Faxnummer 1, 2, 4, soweit
und andere zur nicht vom
Adressierung Betroffenen
erforderliche ausdrücklich
Informationen, die untersagt
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
17 Lehrstellenwunsch 1, 2, 4
18 Ausbildung, spezielle
Fertigkeiten und
Begabungen 1, 2, 4
Gesetzlicher 19 Vor-, Familiennamen,
Vertreter des akad. Grad/Titel,
Lehrstellen- Anrede/Geschlecht,
suchenden: Firmenwortlaut 2, 4
20 Staatsbürgerschaft 2, 4
21 Anschrift 2, 4
22 Telefon-, Faxnummer 2, 4, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
Empfängerkreise
1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;
2 Lehrberechtigter;
3 Lehrstellensuchender;
4 Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen.
SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation
Zweck der Datenanwendung:
Erstellung von Statistiken im Sinne des § 71 WKG, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Die Daten werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Mitglieder und 01 Ordnungsnummer 1, 2
sonstige Arbeit- 02 Daten zur
geberbetriebe: Mitgliedschaft (zB
Mitgliedsnummer,
Mitgliedschaftsbeginn,
Zuordnung zu
Fachgruppen) 1, 2
03 Vor- und Familienname,
akad. Grad/Titel,
Anrede/Geschlecht,
Firmenwortlaut,
Bezeichnung des
Rechtsträgers 1, 2
04 Adresse 1, 2
05 Telefon-, Faxnummer 1, 2, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
06 Ansprechpartner 1, 2
07 UID Nummer 1, 2
08 UBR Nummer 1, 2
09 Firmenbuchnummer 1, 2
10 ÖNACE-Nummer 1, 2
11 Kontonummer des
Arbeitgebers bei dem
jeweiligen Sozialver-
sicherungsträger 1, 2
12 Art der Tätigkeit und
Leistungsprogramm 1, 2
13 Leistungsdaten,
Erträge und Erlöse 1, 2
14 Exporte, Importe 1, 2
15 Daten über
Aufwendungen und
Ausgaben 1, 2
16 Daten über
Investitionen 1, 2
17 Daten über Löhne und
Gehälter,
einschließlich
Lohnnebenkosten und
Bemessungsgrundlage 1, 2
18 Daten über
Beschäftigung,
Arbeitszeit,
Arbeitsvolumen 1, 2
19 Daten der
Betriebsausstattung 1, 2
20 Standortfaktoren 1, 2
Empfängerkreise
1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;
2 Bundesanstalt "Statistik Österreich".
SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke
Zweck der Datenanwendung:
Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
eigene Kunden; 01 Ordnungsnummer 1, 2
Interessenten, die 02 Name (Titel, akad.
an den Grad) bzw. Bezeichnung 1, 2
Auftraggeber 03 Anrede/Geschlecht -
selbst 04 Anschrift 1, 2
herangetreten 05 Telefon- und Faxnummer
sind: und andere zur
Adressierung
erforderliche
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben -
06 Sperrkennzeichen für
Werbeaktionen des
Auftraggebers -
07 Untersagung der
Übermittlung der
Daten an Adressverlage -
08 Berufs-, Branchen- und
Geschäftsbezeichnung 1, 2
09 Firmenbuchdaten -
10 Korrespondenzsprache,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch -
11 Geburtsjahr, wenn vom
Betroffenen angegeben 1
12 Geburtstag, wenn vom
Betroffenen angegeben -
13 Familienstand, wenn
vom Betroffenen
angegeben -
14 Nachfrageinteressen
(auf Grund bisherigen
Nachfrageverhaltens
oder eigener Angaben
des Kunden gegenüber
dem Auftraggeber) -
15 Kaufkraftklassifi-
zierung -
16 Betreuungsdaten (wie:
zugesandtes
Werbematerial,
Besuchsrythmus usw.) -
17 Kaufverhalten
(Frequenz und
Volumen) 2
18 sonstiges
Antwortverhalten zu
Werbeaktivitäten des
Auftraggebers -
19 Bonus- und sonstige
Vorteilsdaten, die
sich aus der Kunden-
oder Interessenten-
eigenschaft ergeben -
Kontaktpersonen 20 Ordnungsnummer -
beim Kunden oder 21 Name (Titel, akad.
Interessenten: Grad,
Anrede/Geschlecht)
bzw. Bezeichnung -
22 zugehöriger Kunde oder
Interessent
(Bezeichnung und
Anschrift) -
23 Telefon- und Faxnummer
und andere zur
Adressierung
erforderliche
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben -
24 Korrespondenzsprache -
25 Funktion oder
betreutes
Aufgabengebiet beim
Kunden oder
Interessenten -
26 Geburtstag,
Familienstand und
dgl., soweit die
Verwendung vom
Betroffenen für Zwecke
der Kontaktpflege
gestattet wird -
27 Betreuungsdaten (wie:
zugesandtes
Werbematerial,
Besuchsrythmus, usw.) -
potenzielle 28 Name (Titel, akad.
Interessenten, Grad) bzw. Bezeichnung -
deren Adressen 29 Anschrift -
von Adressverlagen 30 Öffentlich zugängliche
zugekauft Daten, soweit diese
(gemietet) oder für den Werbezweck
selbst ermittelt relevant sind -
wurden: 31 Zugehörigkeit zu einer
bestimmten
Interessentenklasse -
32 Antwortverhalten zu
Werbeaktivitäten des
Auftraggebers -
Empfängerkreise
1 Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. § 268 GewO; 2 Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.
SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden
Zweck der Datenanwendung:
Teilnahme am Informationsverbundsystem "Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz" durch Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit. Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):
IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967;
Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Antragsteller/ 01 Name (akad. Grad) /
Zulassungs- Bezeichnung 1-8
besitzer/Bewilli- 02 Geschlecht 1-6, 8
gungsinhaber: 03 Geburtsdatum 1-6, 8
04 Beruf 1-6, 8
05 Art des Betriebes 1-6, 8
06 Firmenbuchnummer 1-6, 8
07 Anschrift 1-8
08 Kategorie der
Zulassung/Bewilligung 1-6, 8
09 Daten der
Zulassung/Bewilligung 1-6, 8
10 rechtliche und
technische
Fahrzeugdaten 1-6, 8
11 zugewiesenes
behördliches
Kennzeichen 1-8
12 Status der
Kennzeichentafeln 1, 2, 6, 8
13 Daten zur
Haftpflicht-
versicherung:
- Name/Bezeichnung des
Haftpflicht-
versicherers,
Versicherungs-
kennzahl
- Polizzen-/Versiche-
rungsbestätigungs-
nummer sowie
Austellungs- und
Gültigkeitsdatum 1, 2, 6-8
14 Kosten und Gebühren
der
Zulassung/Bewilligung 1, 2, 8
15 Bezeichnung des
Auftraggebers für die
Zwecke der
Kennzeichnung der
Herkunft der Daten im
Informations-
verbundsystem 1-6, 8
Empfängerkreise
1 andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem:
Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;
2 Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für
Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;
3 Bundesanstalt "Statistik Österreich", gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b
Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;
4 Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes;
5 gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung
gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;
6 Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen
Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;
7 Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;
8 Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der
gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967.
SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung
Zweck der Datenanwendung:
Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation (§ 51 ÄrzteG 1998), Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):
Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, wie Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, Dentistengesetz (DentG), BGBl. Nr. 90/1949;
Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968, Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186, AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728;
Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136, 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Patienten (auch 01 Patientennummer,
Probanden): Protokollnummer 1-8
02 Vor- und Familienname,
akad. Grad / Titel 1-8
03 Anschrift 1-8
04 Telefon- und Faxnummer 1-8, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
05 Geburtsdatum 1-8
06 Staatsbürgerschaft 1, 6, 7
07 Geschlecht 1-8
08 Zugehörigkeit zu einer
Schule und Klasse bei
schulärztlichen
Untersuchungen -
09 Sozialversicherungs-
nummer 1-8
10 Sozialversicherungs-
träger 1-4, 7, 8
11 Sonstige Daten zur
Sozialversicherung
(insbesonders der
Name, das Geburtsdatum
und die Sozialversi-
cherungsnummer des
Hauptversicherten
sowie das Verwandt-
schaftsverhältnis zum
Hauptversicherten, bei
mitversicherten
Patienten) 1-4, 7, 8
12 Name und Anschrift des
Arbeitgebers des
Hauptversicherten 1-4, 8
13 Daten zu einem
privaten Versiche-
rungsverhältnis
(Versicherer,
Polizzennummer, usw.) 1-4, 8
14 Daten sonstiger
Kostenträger 1-4, 8
15 Daten über die
Erklärung der
Kostenübernahme durch
einen Kostenträger 1-4, 8
16 Inanspruchnahme des
Auftraggebers
(Zeitpunkt und Art) 1, 2, 7, 8
17 Daten zur Verwaltung
von Terminen und
Wartelisten -
18 Medizinischer Zustand
der Person bei
Übernahme der Beratung
oder Behandlung 3-8
19 Besondere
Risikofaktoren, zB
Allergien,
tätigkeitsbedingte
Einflüsse, familiäre
```
Disposition 3-8
```
20 Daten zu Impfungen 3-8
21 Vorgeschichte der
Erkrankung und
dazugehörige Befunde 3-5, 7, 8
22 Diagnosen (auch
Fremddiagnosen) zu
Behandlungsbeginn und
bei Beendigung 3-8
23 Gutächtliche
Äusserungen des
Auftraggebers (zB
gegenüber Arbeitgeber) 6
24 Krankheitsverlauf 3-8
25 Zusätzliche Daten zu
meldepflichtigen
Krankheiten (Inhalt
der vorgeschriebenen
Meldeformulare) 7
26 Information an
Patienten 3, 4, 8
27 Daten zur Zuweisung an
Fachärzte, Labors usw. 1-4, 8
28 Art und Umfang der
beratenden,
diagnostischen oder
therapeutischen
Leistungen 1-4, 8
29 Daten zur Anwendung
von
Arzneispezialitäten
und zur
Identifizierung dieser
Arzneispezialitäten
und der jeweiligen
Chargen im Sinne des
§ 26 Abs. 8 des
Arzneimittelgesetzes,
BGBl. Nr. 185/1983 1-4, 8
30 Verschreibung und
Abgabe von
Arzneimitteln,
Heilbehelfen und
Hilfsmitteln 1-4, 8
31 Daten zur Abrechnung
von Honoraren,
Medikamenten und
Laboruntersuchungen 1-4, 8
32 Gebührenbefreiungen 1-4, 8
33 Daten zur Abrechnung
der Gebühren oder
Entgelte für
Sachverständigen- und
Gutachtertätigkeit 6, 8
Kontaktperson 34 Vor- und Familienname,
(nach Angabe des akad. Grad / Titel -
Patienten oder 35 Anschrift -
Probanden) oder 36 Telefon- und Faxnummer
gesetzlicher und andere zur
Vertreter des Adressierung
Patienten oder erforderliche
Probanden: Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben -
37 Zustimmung des
gesetzlichen
Vertreters zur
Behandlung -
Empfängerkreise
1* Sozialversicherungsträger sowie Betriebskrankenkassen, und
sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;
2* Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;
3* andere Ärzte, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und
medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;
4* Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes
Untersuchungen vornehmen;
5* Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit
dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;
6 Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die
rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;
7 Zuständige Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen
Meldepflicht des Arztes, zB nach § 54 ÄrzteG 1998 oder gemäß § 363 Abs. 2 ASVG usw., soweit die Meldung personenbezogen zu erfolgen hat;
8* Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von
Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist.
SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für
Bildungseinrichtungen
Zweck der Datenanwendung:
Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g, h des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2002 idgF, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg.cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;
Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu
Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu
Übermittlung der vorgesehenen Daten an die Bundesanstalt
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):
Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002;
Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003;
Privatschulen-Statistikverordnung, BGBl. II Nr. 500/2003.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
```
```
Betroffene Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Personengruppen:
```
```
Schüler und 01 Vor- und Familienname, 2 (ohne akad.
Absolventen von akad. Grad Grad, soweit
Bildungseinrichtungen keine Sozialver-
gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 sicherungsnummer
lit. a, b, c, f und h vorhanden)
des Bildungsdokumen- ______________________________________________
tationsgesetzes: 02 Geburtsdatum 1, 2x
```
```
03 Sozialversicherungs- 1, 2x
nummer
```
```
04 Ersatzkennzeichnung, 1, 2 (soweit
falls keine Sozial- keine Sozialver-
versicherungsnummer sicherungsnummer
besteht vorhanden bzw.
bei erstmaliger
Übermittlung der
Sozialversiche-
rungsnummer)
```
```
05 Geschlecht 1, 2x
```
```
06 Staatsangehörigkeit 1, 2x
```
```
07 Anschrift am Heimatort 2 (ausschließ-
sowie allfällige lich Anschrift
Zustelladresse am am Heimatort,
Bildungseinrichtungs- soweit keine
ort Sozialversiche-
rungsnummer
vorhanden)
```
```
08 Postleitzahl und Ort 1, 2x
der Anschrift am
Heimatort sowie die
Information, ob am
Bildungseinrichtungs-
ort eine zusätzliche
Anschrift besteht
```
```
09 Beginndatum der 1, 2x
jeweiligen Ausbildung
unter Angabe deren
Bezeichnung
```
```
10 Beendigungsdatum und 1, 2x
-form der jeweiligen
Ausbildung sowie die
Bezeichnung der
beendeten Ausbildung
```
```
11 Allfälliges bildungs- 1
einrichtungs-
spezifisches
Personenkennzeichen
(z.B. Matrikelnummer)
```
```
12 Religionsbekenntnis
```
```
13 Erstes (Kalender)Jahr 1, 2x
der allgemeinen
Schulpflicht
```
```
14 Festgestellter 1, 2x
sonderpädagogischer
Förderbedarf
```
```
15 Eigenschaft als 1, 2x
ordentlicher oder
außerordentlicher
Schüler
```
```
16 Schulkennzahl 1, 2x
```
```
17 Schulformkennzahl 1, 2x
```
```
18 Schuljahr, Schulstufe, 1, 2x
Klasse bzw. Jahrgang
```
```
19 Unterrichtsorganisa- 1, 2x
tion (ganzjährig,
semesterweise,
lehrgangsmäßig,
saisonmäßig)
```
```
20 Schulerfolg (in der 1, 2x
Differenzierung gemäß
Bildungsdokumentati-
onsverordnung)
```
```
21 Schulerfolg im Rahmen 1, 2x
abschließender
Prüfungen (in der
Differenzierung gemäß
Bildungsdokumentati-
onsverordnung)
```
```
22 Verwendung einer 1, 2x
Fremdsprache als
Unterrichtssprache
```
```
23 Teilnahme am 1, 2x
Religions- bzw.
Ethikunterricht
```
```
24 Im Alltag 1, 2x
gebrauchte(n)
Sprache(n)
```
```
25 Teilnahme an 1, 2x
Pflichtgegenständen
„Textiles Werken“ und
„Technisches Werken“
(in der
Sekundarstufe 1)
```
```
26 Angaben zur Teilnahme 1, 2x
am Sprachunterricht
gemäß Bildungsdokumen-
tationsverordnung
```
```
27 Besuchter Fachbereich 1
an Polytechnischen
Schulen
```
```
28 Angaben zur Teilnahme 1
an
Schulveranstaltungen
gemäß Bildungsdokumen-
tationsverordnung
```
```
29 Inanspruchnahme der 1
Schulbuchaktion sowie
der Schülerfreifahrt
```
```
30 Angaben zum Besuch des 1, 2x
Betreuungsteiles
ganztägiger
Schulformen gemäß
Bildungsdokumentati-
onsverordnung
```
```
31 Zusätzliche Angaben 1, 2x
hinsichtlich der
Schüler/Absolventen
von
Berufspädagogischen
Akademien,
Pädagogischen
Akademien,
Pädagogischen
Instituten, Land- und
forstwirtschaftlichen
berufspädagogischen
Akademien und Land-
und
forstwirtschaftlichen
berufspädagogischen
Instituten gemäß
Bildungsdokumentati-
onsverordnung
```
```
Externisten gemäß 32 Vor- und Familienname, 2 (ohne akad.
§ 42 des Schul- akad. Grad Grad, soweit
unterrichtsgesetzes keine Sozialver-
(einschließlich § 8c sicherungsnummer
des Schulorganisa- vorhanden)
tionsgesetzes an ______________________________________________
Bildungseinrichtungen 33 Geburtsdatum 1, 2x
gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ______________________________________________
lit. a, b, c, und f 34 Sozialversicherungs- 1, 2x
des Bildungsdokumen- nummer
tationsgesetzes: ______________________________________________
35 Ersatzkennzeichnung, 1, 2 (soweit
falls keine keine Sozialver-
Sozialversicherungs- sicherungsnummer
nummer besteht vorhanden bzw.
bei erstmaliger
Übermittlung der
Sozialversiche-
rungsnummer)
```
```
36 Geschlecht 1, 2x
```
```
37 Staatsangehörigkeit 1, 2x
```
```
38 Anschrift am Heimatort 2 (ausschließ-
sowie allfällige lich Anschrift
Zustelladresse am am Heimatort,
Bildungseinrichtungs- soweit keine
ort Sozialversiche-
rungsnummer
vorhanden)
```
```
39 Postleitzahl und Ort 1, 2x
der Anschrift am
Heimatort sowie die
Information, ob am
Bildungseinrichtungs-
ort eine zusätzliche
Anschrift besteht
```
```
40 Beginndatum der 1, 2x
jeweiligen Ausbildung
unter Angabe deren
Bezeichnung
```
```
41 Beendigungsdatum und 1, 2x
-form der jeweiligen
Ausbildung sowie die
Bezeichnung der
beendeten Ausbildung
```
```
42 Allfälliges bildungs- 1
einrichtungs-
spezifisches
Personenkennzeichen
(z.B. Matrikelnummer)
```
```
43 Erstes (Kalender)Jahr 1, 2x
der allgemeinen
Schulpflicht
```
```
44 Schulkennzahl 1, 2x
```
```
45 Schulformkennzahl 1, 2x
```
```
46 Schulstufe 1, 2x
```
```
47 Art der 1, 2x
Externistenprüfung
```
```
48 Datum des 1, 2x
Prüfungszeugnisses
sowie das Ergebnis der
Externistenprüfung
```
```
49 Zusätzliche Angaben im 1, 2x
Fall der Ablegung
einer
Externistenprüfung,
die einer
Reifeprüfung, einer
Reife- und
Diplomprüfung, einer
Diplomprüfung oder
einer Abschlussprüfung
entspricht gemäß
Bildungsdokumentati-
onsverordnung
```
```
50 Zusätzliche Angaben im 1, 2x
Fall der Ablegung
einer
Berufsreifeprüfung
gemäß Bildungsdokumen-
tationsverordnung
```
```
Personen, die von 51 Vor- und 2 (ohne akad.
Prüfungen gemäß § 13 Familienname, akad. Grad, soweit
Abs. 3 des Grad keine Sozialver-
Schulpflichtgesetzes sicherungsnummer
1985, vom Besuch der vorhanden)
Berufsschule gemäß ______________________________________________
§ 23 des 52 Geburtsdatum 1, 2x
Schulpflichtgesetzes ______________________________________________
1985 oder von der 53 Sozialversicherungs- 1, 2x
Schulpflicht wegen nummer
Schulunfähigkeit ______________________________________________
gemäß § 15 des 54 Ersatzkennzeichnung, 1, 2 (soweit
Schulpflichtgesetzes falls keine Sozialver- keine Sozialver-
1985 befreit sind: sicherungsnummer sicherungsnummer
besteht vorhanden bzw.
bei erstmaliger
Übermittlung der
Sozialversiche-
rungsnummer)
```
```
55 Geschlecht 1, 2x
```
```
56 Staatsangehörigkeit 1, 2x
```
```
57 Anschrift am Heimatort 2 (ausschließ-
sowie allfällige lich Anschrift
Zustelladresse am am Heimatort,
Bildungseinrichtungs- soweit keine
ort Sozialversiche-
rungsnummer
vorhanden)
```
```
58 Postleitzahl und Ort 1, 2x
der Anschrift am
Heimatort sowie die
Information, ob am
Bildungseinrichtungs-
ort eine zusätzliche
Anschrift besteht
```
```
59 Beginndatum der 1, 2x
jeweiligen Ausbildung
unter Angabe deren
Bezeichnung
```
```
60 Beendigungsdatum und 1, 2x
-form der jeweiligen
Ausbildung sowie die
Bezeichnung der
beendeten Ausbildung
```
```
61 Allfälliges bildungs- 1
einrichtungs-
spezifisches
Personenkennzeichen
(z.B. Matrikelnummer)
```
```
62 Erstes (Kalender)Jahr 1, 2x
der allgemeinen
Schulpflicht
```
```
63 Datum der Befreiung 1, 2x
vom regulären
Schulbesuch
```
```
64 Ersatzart der 1, 2x
Schulpflicht
```
```
65 Schuljahr 1, 2x
```
```
66 Datum des Endes der 1, 2x
Schulersatzpflicht
```
```
Schüler an 67 Vor- und Familienname 2 (soweit keine
Privatschulen gemäß Sozialversiche-
Privatschulgesetz rungsnummer
(§ 2 Abs. 1 Z 1 vorhanden)
lit. g des ______________________________________________
Bildungsdokumenta- 68 Geburtsdatum 2
tionsgesetzes): ______________________________________________
69 Sozialversicherungs- 2
nummer
```
```
70 Ersatzkennzeichnung, 2 (soweit keine
falls keine Sozialversiche-
Sozialversicherungs- rungsnummer
nummer besteht vorhanden bzw.
bei erstmaliger
Übermittlung der
Sozialversiche-
rungsnummer)
```
```
71 Geschlecht 2
```
```
72 Staatsangehörigkeit 2
```
```
73 Postleitzahl und Ort 2
der Anschrift am
Heimatort sowie die
Information, ob am
Bildungseinrichtungs-
ort eine zusätzliche
Anschrift besteht
```
```
74 Anschrift am Heimatort 2 (soweit keine
Sozialversiche-
rungsnummer
vorhanden)
```
```
75 Beginndatum der 2
jeweiligen Ausbildung
unter Angabe deren
Bezeichnung
```
```
76 Beendigungsdatum und 2
-form der jeweiligen
Ausbildung sowie die
Bezeichnung der
beendeten Ausbildung
```
```
77 Erstes (Kalender)Jahr 2
der allgemeinen
Schulpflicht
```
```
78 Festgestellter 2
sonderpädagogischer
Förderbedarf
```
```
79 Eigenschaft als 2
ordentlicher oder
außerordentlicher
Schüler
```
```
80 Schulkennzahl 2
```
```
81 Schulformkennzahl 2
```
```
82 Schuljahr, Schulstufe, 2
Klasse bzw. Jahrgang
```
```
83 Unterrichts- 2
organisation
```
```
84 Schulerfolg (in der 2
Differenzierung gemäß
Privatschulen-
Statistikverordnung)
```
```
85 Schulerfolg im Rahmen 2
abschließender
Prüfungen (in der
Differenzierung gemäß
Privatschulen-
Statistikverordnung)
```
```
86 Verwendung einer 2
Fremdsprache als
Unterrichtssprache
```
```
87 Teilnahme am 2
Religions- bzw.
Ethikunterricht
```
```
88 Im Alltag gebrauchte 2
Sprachen
```
```
89 Angaben zur Teilnahme 2
am Sprachunterricht
gemäß Privatschulen-
Statistikverordnung
```
```
90 Angaben zum Besuch des 2
Betreuungsteiles
ganztägiger
Schulformen gemäß
Privatschulen-
Statistikverordnung
```
```
91 Zusätzliche Angaben 2
hinsichtlich der
Schüler/Absolventen
von mit
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