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Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattersburg

Geltender Text a fecha 2001-01-16

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattersburg errichtet.