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Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 114 Triebener Straße im Bereich der Gemeinden Oberzeiring, Oberkurzheim und St. Oswald-Möderbrugg

1 Version · 2001-08-11
2001-08-10
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abs
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