Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle und über das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001; EBVO 2001)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4, 4a und 4b des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, sowie auf Grund des § 42 Abs. 4 und 6 und des § 43 Abs. 6 des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, und des § 2 Abs. 1 bis 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Wirtschaft und Arbeit, für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, sowie für Verkehr, Innovation und Technologie verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
```
Hauptstück
```
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Kundmachungen in den "Amtlichen Veterinärnachrichten"
§ 4 Verweisungen und umgesetzte EG-Vorschriften
```
Hauptstück
```
Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber Drittstaaten
```
Abschnitt
```
Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen
§ 5 Anwendungsbereich
§ 6 Veterinärabkommen
§ 7 Ausnahmen für Tiere
§ 8 Ausnahmen für Waren und Gegenstände
```
Abschnitt
```
Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen
§ 9 Bescheinigungen
§ 10 Formulare
§ 11 Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen
§ 12 Ein- und Durchfuhrbewilligungen
```
Abschnitt
```
Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen
§ 13 Zulassung ausländischer Betriebe
§ 14 Bewilligungsfreie Einfuhr
§ 15 Bewilligungspflichtige Einfuhr
§ 16 Ein- und Durchfuhrverbote wegen Seuchenausbrüchen oder
Anwendung verbotener Stoffe
§ 17 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des
Bestimmungsstaates
§ 18 Einfuhrverbote für Fleisch
§ 19 Sonstige Ein- und Durchfuhrverbote
§ 20 Durchfuhr von Tieren
§ 21 Durchfuhr von Waren und Gegenständen
§ 22 Wiedereinfuhr von Tieren
§ 23 Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen
§ 24 Transportmittel und -behältnisse
§ 25 Transport von Tieren an den Bestimmungsort
§ 26 Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort
```
Abschnitt
```
Veterinärbehördliche Grenzkontrolle
§ 27 Ort der Grenzkontrolle
§ 28 Kontrollorgane
§ 29 Packstück- und Raumverschlüsse
§ 30 Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Freilager,
Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern
§ 31 Sonstige Einfuhr von Waren und Gegenständen
§ 32 Anmeldung von Sendungen
§ 33 Grenztierärztliche Untersuchung
§ 34 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische
Untersuchung
§ 35 Grenztierärztliche Abfertigung
§ 36 Ausnahmsweise Zulassung der Ein- oder Durchfuhr
§ 37 Zurückweisung
§ 38 Tiere, Waren und Gegenstände, die nicht der
grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden
§ 39 Gebühren
```
Abschnitt
```
Kontrollbefugnisse der Behörde
§ 40 Kontrollpflichtige Sendungen
§ 41 Andere Sendungen
§ 42 Pflichten des Verfügungsberechtigten
§ 43 Aufgaben der Zollbehörde
```
Hauptstück
```
Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber
EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20 lit. B und C genannten
Gebieten
```
Abschnitt
```
Anwendungsbereich und Allgemeines
§ 44 Anwendungsbereich
§ 45 Bescheinigungen
```
Abschnitt
```
Innergemeinschaftliches Verbringen
§ 46 Transportmittel und -behältnisse
§ 47 Bewilligungsfreies Verbringen
§ 48 Bewilligungspflichtiges Verbringen
§ 49 Verbringungsverbot für Tiere
§ 50 Verbringungsverbot für Fleisch
§ 51 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
§ 52 Verbringen nach anderen EG-Mitgliedstaaten und den in
Anlage 20 lit. B und C genannten Gebieten
§ 53 Verbringen aus anderen EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20
lit. B und C genannten Gebieten
§ 54 Anzeige und Registrierung von Betrieben
§ 55 Betriebliche Aufzeichnungen
§ 56 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen
§ 57 Zulassungsverfahren
§ 58 Kennzeichnung
§ 59 Anzeige der Ankunft
§ 60 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
§ 61 Sonstige Maßnahmen
```
Abschnitt
```
Ausnahmebestimmungen
§ 62 Tiere
§ 63 Waren
```
Abschnitt
```
Kontrollbefugnisse der Behörde
§ 64 Behördliche Maßnahmen
§ 65 Pflichten des Verfügungsberechtigten beziehungsweise
Betriebsinhabers
```
Hauptstück
```
Schlussbestimmungen
§ 66 Unberührt bleibende Vorschriften
§ 67 Außer-Kraft-Treten von Vorschriften
§ 68 In-Kraft-Treten
Anlage 1 Kontrollpflichtige Sendungen
Anlage 2 Tierseuchen, die ein Ein- und Durchfuhrverbot zur Folge
haben
Anlage 3 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
Anlage 4 Dienstsiegel der Grenztierärzte
Anlage 5 Dienstabzeichen der Grenztierärzte
Anlage 6 Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren
Anlage 7 Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren, Waren
und Gegenständen nach EG-gemeinschaftsrechtlich
festgelegten Anforderungen
Anlage 8 Sendungen, deren innergemeinschaftliches Verbringen
einer Bewilligung bedarf
Anlage 9 Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter
bestimmten Voraussetzungen verboten ist
Anlage 10 Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Fleisch
Anlage 11 Andere Tiere, die nicht unmittelbar in den
Bestimmungsbetrieb aufgenommen werden dürfen
Anlage 12 Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches
Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist
Anlage 13 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen
Anlage 14 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen, die
unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 3 Tiere
verbringen
Anlage 15 Kennzeichnungsmethoden
Anlage 16 Ausnahmebestimmungen für Tiere mit bestimmten
Verwendungszwecken und Bedingungen
Anlage 17 Ausnahmebestimmungen für Waren mit bestimmten
Verwendungszwecken und unter bestimmten Bedingungen
Anlage 18 Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben
gemäß § 53
Anlage 19 Grenzaustrittstellen der Bahn und zugeordnete
Grenzkontrollstellen bei der Durchfuhr
Anlage 20 Gebiete der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und
Gebiete mit Assoziationsverträgen
Anlage 21 Warenuntersuchung
Anlage 22 Bedingungen für Freizonen, Freilager und Zolllager, die
nicht EG konforme Sendungen lagern dürfen
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 4, 4a und 4b des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 67/2005, sowie aufgrund der §§ 49 und 50 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz-LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 95/2006, und des § 2 Abs. 1 bis 3 Tiergesundheitsgesetz (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
```
Hauptstück
```
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Kundmachungen in den "Amtlichen Veterinärnachrichten"
§ 4 Verweisungen und umgesetzte EG-Vorschriften
```
Hauptstück
```
Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber Drittstaaten
```
Abschnitt
```
Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen
§ 5 Anwendungsbereich
§ 6 Veterinärabkommen
§ 7 Ausnahmen für Tiere
§ 8 Ausnahmen für Waren und Gegenstände
```
Abschnitt
```
Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen
§ 9 Bescheinigungen
§ 10 Formulare
§ 11 Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen
§ 12 Ein- und Durchfuhrbewilligungen
```
Abschnitt
```
Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen
§ 13 Zulassung ausländischer Betriebe
§ 14 Bewilligungsfreie Einfuhr
§ 15 Bewilligungspflichtige Einfuhr
§ 16 Ein- und Durchfuhrverbote wegen Seuchenausbrüchen oder
Anwendung verbotener Stoffe
§ 17 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des
Bestimmungsstaates
§ 18 Einfuhrverbote für Fleisch
§ 19 Sonstige Ein- und Durchfuhrverbote
§ 20 Durchfuhr von Tieren
§ 21 Durchfuhr von Waren und Gegenständen
§ 22 Wiedereinfuhr von Tieren
§ 23 Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen
§ 24 Transportmittel und -behältnisse
§ 25 Transport von Tieren an den Bestimmungsort
§ 26 Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort
```
Abschnitt
```
Veterinärbehördliche Grenzkontrolle
§ 27 Ort der Grenzkontrolle
§ 28 Kontrollorgane
§ 29 Packstück- und Raumverschlüsse
§ 30 Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Freilager,
Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern
§ 31 Sonstige Einfuhr von Waren und Gegenständen
§ 32 Anmeldung von Sendungen
§ 33 Grenztierärztliche Untersuchung
§ 34 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische
Untersuchung
§ 35 Grenztierärztliche Abfertigung
§ 36 Ausnahmsweise Zulassung der Ein- oder Durchfuhr
§ 37 Zurückweisung
§ 38 Tiere, Waren und Gegenstände, die nicht der
grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden
§ 39 Gebühren
```
Abschnitt
```
Kontrollbefugnisse der Behörde
§ 40 Kontrollpflichtige Sendungen
§ 41 Andere Sendungen
§ 42 Pflichten des Verfügungsberechtigten
§ 43 Aufgaben der Zollbehörde
```
Hauptstück
```
Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber
EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20 lit. B und C genannten
Gebieten
```
Abschnitt
```
Anwendungsbereich und Allgemeines
§ 44 Anwendungsbereich
§ 45 Bescheinigungen
```
Abschnitt
```
Innergemeinschaftliches Verbringen
§ 46 Transportmittel und -behältnisse
§ 47 Bewilligungsfreies Verbringen
§ 48 Bewilligungspflichtiges Verbringen
§ 49 Verbringungsverbot für Tiere
§ 50 Verbringungsverbot für Fleisch
§ 51 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
§ 52 Verbringen nach anderen EG-Mitgliedstaaten und den in
Anlage 20 lit. B und C genannten Gebieten
§ 53 Verbringen aus anderen EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20
lit. B und C genannten Gebieten
§ 54 Anzeige und Registrierung von Betrieben
§ 55 Betriebliche Aufzeichnungen
§ 56 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen
§ 57 Zulassungsverfahren
§ 58 Kennzeichnung
§ 59 Anzeige der Ankunft
§ 60 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
§ 61 Sonstige Maßnahmen
```
Abschnitt
```
Ausnahmebestimmungen
§ 62 Tiere
§ 63 Waren
```
Abschnitt
```
Kontrollbefugnisse der Behörde
§ 64 Behördliche Maßnahmen
§ 65 Pflichten des Verfügungsberechtigten beziehungsweise
Betriebsinhabers
```
Hauptstück
```
Schlussbestimmungen
§ 66 Unberührt bleibende Vorschriften
§ 67 Außer-Kraft-Treten von Vorschriften
§ 68 In-Kraft-Treten
Anlage 1 Kontrollpflichtige Sendungen
Anlage 2 Tierseuchen, die ein Ein- und Durchfuhrverbot zur Folge
haben
Anlage 3 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
Anlage 4 Dienstsiegel der Grenztierärzte
Anlage 5 Dienstabzeichen der Grenztierärzte
Anlage 6 Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren
Anlage 7 Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren, Waren
und Gegenständen nach EG-gemeinschaftsrechtlich
festgelegten Anforderungen
Anlage 8 Sendungen, deren innergemeinschaftliches Verbringen
einer Bewilligung bedarf
Anlage 9 Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter
bestimmten Voraussetzungen verboten ist
Anlage 10 Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Fleisch
Anlage 11 Andere Tiere, die nicht unmittelbar in den
Bestimmungsbetrieb aufgenommen werden dürfen
Anlage 12 Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches
Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist
Anlage 13 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen
Anlage 14 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen, die
unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 3 Tiere
verbringen
Anlage 15 Kennzeichnungsmethoden
Anlage 16 Ausnahmebestimmungen für Tiere mit bestimmten
Verwendungszwecken und Bedingungen
Anlage 17 Ausnahmebestimmungen für Waren mit bestimmten
Verwendungszwecken und unter bestimmten Bedingungen
Anlage 18 Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben
gemäß § 53
Anlage 19 Grenzaustrittstellen der Bahn und zugeordnete
Grenzkontrollstellen bei der Durchfuhr
Anlage 20 Gebiete der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und
Gebiete mit Assoziationsverträgen
Anlage 21 Warenuntersuchung
Anlage 22 Bedingungen für Freizonen, Freilager und Zolllager, die
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.