Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle und über das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001; EBVO 2001)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2001-11-01
Status Aufgehoben · 2006-03-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 207
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4, 4a und 4b des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, sowie auf Grund des § 42 Abs. 4 und 6 und des § 43 Abs. 6 des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/1998, und des § 2 Abs. 1 bis 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Wirtschaft und Arbeit, für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, sowie für Verkehr, Innovation und Technologie verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

```

1.

Hauptstück

```

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Kundmachungen in den "Amtlichen Veterinärnachrichten"

§ 4 Verweisungen und umgesetzte EG-Vorschriften

```

2.

Hauptstück

```

Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber Drittstaaten

```

1.

Abschnitt

```

Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen

§ 5 Anwendungsbereich

§ 6 Veterinärabkommen

§ 7 Ausnahmen für Tiere

§ 8 Ausnahmen für Waren und Gegenstände

```

2.

Abschnitt

```

Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 9 Bescheinigungen

§ 10 Formulare

§ 11 Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen

§ 12 Ein- und Durchfuhrbewilligungen

```

3.

Abschnitt

```

Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 13 Zulassung ausländischer Betriebe

§ 14 Bewilligungsfreie Einfuhr

§ 15 Bewilligungspflichtige Einfuhr

§ 16 Ein- und Durchfuhrverbote wegen Seuchenausbrüchen oder

Anwendung verbotener Stoffe

§ 17 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des

Bestimmungsstaates

§ 18 Einfuhrverbote für Fleisch

§ 19 Sonstige Ein- und Durchfuhrverbote

§ 20 Durchfuhr von Tieren

§ 21 Durchfuhr von Waren und Gegenständen

§ 22 Wiedereinfuhr von Tieren

§ 23 Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen

§ 24 Transportmittel und -behältnisse

§ 25 Transport von Tieren an den Bestimmungsort

§ 26 Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort

```

4.

Abschnitt

```

Veterinärbehördliche Grenzkontrolle

§ 27 Ort der Grenzkontrolle

§ 28 Kontrollorgane

§ 29 Packstück- und Raumverschlüsse

§ 30 Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Freilager,

Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern

§ 31 Sonstige Einfuhr von Waren und Gegenständen

§ 32 Anmeldung von Sendungen

§ 33 Grenztierärztliche Untersuchung

§ 34 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische

Untersuchung

§ 35 Grenztierärztliche Abfertigung

§ 36 Ausnahmsweise Zulassung der Ein- oder Durchfuhr

§ 37 Zurückweisung

§ 38 Tiere, Waren und Gegenstände, die nicht der

grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden

§ 39 Gebühren

```

5.

Abschnitt

```

Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 40 Kontrollpflichtige Sendungen

§ 41 Andere Sendungen

§ 42 Pflichten des Verfügungsberechtigten

§ 43 Aufgaben der Zollbehörde

```

3.

Hauptstück

```

Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber

EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20 lit. B und C genannten

Gebieten

```

1.

Abschnitt

```

Anwendungsbereich und Allgemeines

§ 44 Anwendungsbereich

§ 45 Bescheinigungen

```

2.

Abschnitt

```

Innergemeinschaftliches Verbringen

§ 46 Transportmittel und -behältnisse

§ 47 Bewilligungsfreies Verbringen

§ 48 Bewilligungspflichtiges Verbringen

§ 49 Verbringungsverbot für Tiere

§ 50 Verbringungsverbot für Fleisch

§ 51 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren

§ 52 Verbringen nach anderen EG-Mitgliedstaaten und den in

Anlage 20 lit. B und C genannten Gebieten

§ 53 Verbringen aus anderen EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20

lit. B und C genannten Gebieten

§ 54 Anzeige und Registrierung von Betrieben

§ 55 Betriebliche Aufzeichnungen

§ 56 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

§ 57 Zulassungsverfahren

§ 58 Kennzeichnung

§ 59 Anzeige der Ankunft

§ 60 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung

§ 61 Sonstige Maßnahmen

```

3.

Abschnitt

```

Ausnahmebestimmungen

§ 62 Tiere

§ 63 Waren

```

4.

Abschnitt

```

Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 64 Behördliche Maßnahmen

§ 65 Pflichten des Verfügungsberechtigten beziehungsweise

Betriebsinhabers

```

4.

Hauptstück

```

Schlussbestimmungen

§ 66 Unberührt bleibende Vorschriften

§ 67 Außer-Kraft-Treten von Vorschriften

§ 68 In-Kraft-Treten

Anlage 1 Kontrollpflichtige Sendungen

Anlage 2 Tierseuchen, die ein Ein- und Durchfuhrverbot zur Folge

haben

Anlage 3 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse

Anlage 4 Dienstsiegel der Grenztierärzte

Anlage 5 Dienstabzeichen der Grenztierärzte

Anlage 6 Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren

Anlage 7 Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren, Waren

und Gegenständen nach EG-gemeinschaftsrechtlich

festgelegten Anforderungen

Anlage 8 Sendungen, deren innergemeinschaftliches Verbringen

einer Bewilligung bedarf

Anlage 9 Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter

bestimmten Voraussetzungen verboten ist

Anlage 10 Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Fleisch

Anlage 11 Andere Tiere, die nicht unmittelbar in den

Bestimmungsbetrieb aufgenommen werden dürfen

Anlage 12 Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches

Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist

Anlage 13 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

Anlage 14 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen, die

unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 3 Tiere

verbringen

Anlage 15 Kennzeichnungsmethoden

Anlage 16 Ausnahmebestimmungen für Tiere mit bestimmten

Verwendungszwecken und Bedingungen

Anlage 17 Ausnahmebestimmungen für Waren mit bestimmten

Verwendungszwecken und unter bestimmten Bedingungen

Anlage 18 Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben

gemäß § 53

Anlage 19 Grenzaustrittstellen der Bahn und zugeordnete

Grenzkontrollstellen bei der Durchfuhr

Anlage 20 Gebiete der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und

Gebiete mit Assoziationsverträgen

Anlage 21 Warenuntersuchung

Anlage 22 Bedingungen für Freizonen, Freilager und Zolllager, die

nicht EG konforme Sendungen lagern dürfen

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 4, 4a und 4b des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 67/2005, sowie aufgrund der §§ 49 und 50 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz-LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 95/2006, und des § 2 Abs. 1 bis 3 Tiergesundheitsgesetz (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

```

1.

Hauptstück

```

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Kundmachungen in den "Amtlichen Veterinärnachrichten"

§ 4 Verweisungen und umgesetzte EG-Vorschriften

```

2.

Hauptstück

```

Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber Drittstaaten

```

1.

Abschnitt

```

Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen

§ 5 Anwendungsbereich

§ 6 Veterinärabkommen

§ 7 Ausnahmen für Tiere

§ 8 Ausnahmen für Waren und Gegenstände

```

2.

Abschnitt

```

Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 9 Bescheinigungen

§ 10 Formulare

§ 11 Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen

§ 12 Ein- und Durchfuhrbewilligungen

```

3.

Abschnitt

```

Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 13 Zulassung ausländischer Betriebe

§ 14 Bewilligungsfreie Einfuhr

§ 15 Bewilligungspflichtige Einfuhr

§ 16 Ein- und Durchfuhrverbote wegen Seuchenausbrüchen oder

Anwendung verbotener Stoffe

§ 17 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des

Bestimmungsstaates

§ 18 Einfuhrverbote für Fleisch

§ 19 Sonstige Ein- und Durchfuhrverbote

§ 20 Durchfuhr von Tieren

§ 21 Durchfuhr von Waren und Gegenständen

§ 22 Wiedereinfuhr von Tieren

§ 23 Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen

§ 24 Transportmittel und -behältnisse

§ 25 Transport von Tieren an den Bestimmungsort

§ 26 Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort

```

4.

Abschnitt

```

Veterinärbehördliche Grenzkontrolle

§ 27 Ort der Grenzkontrolle

§ 28 Kontrollorgane

§ 29 Packstück- und Raumverschlüsse

§ 30 Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Freilager,

Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern

§ 31 Sonstige Einfuhr von Waren und Gegenständen

§ 32 Anmeldung von Sendungen

§ 33 Grenztierärztliche Untersuchung

§ 34 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische

Untersuchung

§ 35 Grenztierärztliche Abfertigung

§ 36 Ausnahmsweise Zulassung der Ein- oder Durchfuhr

§ 37 Zurückweisung

§ 38 Tiere, Waren und Gegenstände, die nicht der

grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden

§ 39 Gebühren

```

5.

Abschnitt

```

Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 40 Kontrollpflichtige Sendungen

§ 41 Andere Sendungen

§ 42 Pflichten des Verfügungsberechtigten

§ 43 Aufgaben der Zollbehörde

```

3.

Hauptstück

```

Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber

EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20 lit. B und C genannten

Gebieten

```

1.

Abschnitt

```

Anwendungsbereich und Allgemeines

§ 44 Anwendungsbereich

§ 45 Bescheinigungen

```

2.

Abschnitt

```

Innergemeinschaftliches Verbringen

§ 46 Transportmittel und -behältnisse

§ 47 Bewilligungsfreies Verbringen

§ 48 Bewilligungspflichtiges Verbringen

§ 49 Verbringungsverbot für Tiere

§ 50 Verbringungsverbot für Fleisch

§ 51 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren

§ 52 Verbringen nach anderen EG-Mitgliedstaaten und den in

Anlage 20 lit. B und C genannten Gebieten

§ 53 Verbringen aus anderen EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20

lit. B und C genannten Gebieten

§ 54 Anzeige und Registrierung von Betrieben

§ 55 Betriebliche Aufzeichnungen

§ 56 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

§ 57 Zulassungsverfahren

§ 58 Kennzeichnung

§ 59 Anzeige der Ankunft

§ 60 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung

§ 61 Sonstige Maßnahmen

```

3.

Abschnitt

```

Ausnahmebestimmungen

§ 62 Tiere

§ 63 Waren

```

4.

Abschnitt

```

Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 64 Behördliche Maßnahmen

§ 65 Pflichten des Verfügungsberechtigten beziehungsweise

Betriebsinhabers

```

4.

Hauptstück

```

Schlussbestimmungen

§ 66 Unberührt bleibende Vorschriften

§ 67 Außer-Kraft-Treten von Vorschriften

§ 68 In-Kraft-Treten

Anlage 1 Kontrollpflichtige Sendungen

Anlage 2 Tierseuchen, die ein Ein- und Durchfuhrverbot zur Folge

haben

Anlage 3 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse

Anlage 4 Dienstsiegel der Grenztierärzte

Anlage 5 Dienstabzeichen der Grenztierärzte

Anlage 6 Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren

Anlage 7 Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren, Waren

und Gegenständen nach EG-gemeinschaftsrechtlich

festgelegten Anforderungen

Anlage 8 Sendungen, deren innergemeinschaftliches Verbringen

einer Bewilligung bedarf

Anlage 9 Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter

bestimmten Voraussetzungen verboten ist

Anlage 10 Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Fleisch

Anlage 11 Andere Tiere, die nicht unmittelbar in den

Bestimmungsbetrieb aufgenommen werden dürfen

Anlage 12 Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches

Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist

Anlage 13 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

Anlage 14 Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen, die

unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 3 Tiere

verbringen

Anlage 15 Kennzeichnungsmethoden

Anlage 16 Ausnahmebestimmungen für Tiere mit bestimmten

Verwendungszwecken und Bedingungen

Anlage 17 Ausnahmebestimmungen für Waren mit bestimmten

Verwendungszwecken und unter bestimmten Bedingungen

Anlage 18 Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben

gemäß § 53

Anlage 19 Grenzaustrittstellen der Bahn und zugeordnete

Grenzkontrollstellen bei der Durchfuhr

Anlage 20 Gebiete der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und

Gebiete mit Assoziationsverträgen

Anlage 21 Warenuntersuchung

Anlage 22 Bedingungen für Freizonen, Freilager und Zolllager, die

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.