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Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Auflassung der Notarstelle Geras

Geltender Text a fecha 2001-10-23

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird die Notarstelle Geras mit Ablauf des 16. Oktober 2001 aufgelassen.