Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Knittelfeld
Geltender Text a fecha 2001-12-14
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Knittelfeld errichtet.