Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
Geltender Text a fecha 2001-12-14
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.