Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über sicherheitstechnische Bestimmungen für Versandbehälter - Versandbehälterverordnung 2002 (VBV 2002)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2002-05-29
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2011-12-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 45
Änderungshistorie JSON API
2.1 ÖNORMEN
EN 1057 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und HeizungsanlagenAusgabe Juli 1996
EN 1652 Kupfer und Kupferlegierungen - Platten, Bleche, Bänder, Streifen und Ronden zur allgemeinen VerwendungAusgabe März 1998
EN 1653 Kupfer und Kupferlegierungen - Platten, Bleche und Ronden für Kessel, Druckbehälter und WarmwasserspeicheranlagenAusgabe März 1998
EN 573-3 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische Zusammensetzung und Form von Halbzeugen - Teil 3: Chemische ZusammensetzungAusgabe Februar 1995
EN 573-4 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische Zusammensetzung und Form von Halbzeugen - Teil 4: ErzeugnisformenAusgabe Februar 1995
EN 10028-1 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Allgemeine AnforderungenAusgabe August 2000
EN 10028-2 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Teil 2: Unlegierte und legierte warmfeste StähleAusgabe Juli 1993
EN 10028-3 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Teil 3: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle; normalgeglühtAusgabe Juni 2000
EN 10028-4 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen - Teil 4: Nickellegierte kaltzähe StähleAusgabe Dezember 1994
EN 10028-7 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen - Teil 7: Nichtrostende StähleAusgabe April 2000
EN 10113-1 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustählen; Allgemeine LieferbedingungenAusgabe Juli 1993
EN 10113-2 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustählen; Teil 2:Lieferbedingungen für normalgeglühte/normalisierend gewalzte StähleAusgabe Juli 1993
EN 10213-1 Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für Druckbehälter - Teil 1: AllgemeinesAusgabe April 1996
EN 10213-2 Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für Druckbehälter - Teil 2: Stahlsorten für die Verwendung bei Raumtemperatur und erhöhten TemperaturenAusgabe April 1996
EN 10222-1 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an FreiformschmiedestückeAusgabe Jänner 1999
EN 10222-3 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 3: Nickelstähle mit festgelegten Eigenschaften bei tiefen TemperaturenAusgabe Oktober 1999
EN 10269 Stähle und Nickellegierungen für Befestigungsmittel für den Einsatz bei erhöhten und/oder tiefen TemperaturenAusgabe November 1999
EN 10283 Korrosionsbeständiger StahlgussAusgabe Februar 1999
EN 12163 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen zur allgemeinen VerwendungAusgabe April 1998
EN 12164 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die spannende BearbeitungAusgabe April 1998
EN 12164/A1 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die spannende Bearbeitung (Änderung)Ausgabe Februar 2000
EN 12165 Kupfer und Kupferlegierungen - Vormaterial für SchmiedestückeAusgabe April 1998
EN 12167 Kupfer und Kupferlegierungen - Profile und Rechteckstangen zur allgemeinen VerwendungAusgabe April 1998
EN 12205 Ortsbewegliche Gasflaschen - Metallische EinwegflaschenAusgabe Oktober 2001
EN 12449 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre zur allgemeinen VerwendungAusgabe Oktober 1999
EN 12451 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre für WärmeaustauscherAusgabe Oktober 1999
EN ISO 3506-1 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 1: Schrauben (ISO 3506-1:1997)Ausgabe Mai 1998
EN ISO 3506-2 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 2: Muttern (ISO 3506-2:1997)Ausgabe Mai 1998
EN ISO 3506-3 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 3: Gewindestifte und ähnliche, nicht auf Zug beanspruchte Schrauben (ISO 3506-3:1997)Ausgabe Mai 1998
2.2 DIN-NORMEN
--- ---
DIN 267-13: Mechanische Verbindungselemente; Technische Lieferbedingungen; Teile für Schraubenverbindungen mit besonderen mechanischen Eigenschaften zum Einsatz bei Temperaturen von -200 °C bis +700 °CAusgabe August 1993
DIN 1626 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989
DIN 1628 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besonders hohe Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989
DIN 1630 Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besonders hohe Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Oktober 1984
DIN 1681 Stahlguss für allgemeine Verwendungszwecke; Technische Lieferbedingungen Ausgabe Juni 1985
DIN 1787 Kupfer; HalbzeugAusgabe Jänner 1973
DIN 17173 Nahtlose kreisförmige Rohre aus kaltzähen Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Februar 1985
DIN 17174 Geschweißte kreisförmige Rohre aus kaltzähen Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Februar 1985
DIN 17175 Nahtlose Rohre aus warmfesten Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989
DIN 17177 Elektrisch pressgeschweißte Rohre aus warmfesten Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989
DIN 17178 Geschweißte kreisförmige Rohre aus Feinkornbaustählen für besondere AnforderungenAusgabe Mai 1986
DIN 17179 Nahtlose kreisförmige Rohre aus Feinkornbaustählen für besondere AnforderungenAusgabe Mai 1986
DIN 17182 Stahlgusssorten mit verbesserter Schweißeignung und Zähigkeit für allgemeine Verwendungszwecke; Technische LieferungenAusgabe Mai 1992
DIN 17440 Nichtrostende Stähle - Technische Lieferbedingungen für Blech, Warmband und gewalzte Stäbe für Druckbehälter, gezogenen - Draht und SchmiedestückeAusgabe September 1996
DIN 17457 Geschweißte kreisförmige Rohre aus austenitischen nichtrostenden Stählen für besondere Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Juli 1985
DIN 17660 Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Zink-Legierungen (Messing), (Sondermessing); ZusammensetzungAusgabe Dezember 1983
DIN 17664 Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Nickel-Legierungen; ZusammensetzungAusgabe Dezember 1983
DIN 17665 Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Aluminium-Legierungen (Aluminium bronze); ZusammensetzungAusgabe Dezember 1983
3.

Herstellung und Fertigungsprüfung Zur Umsetzung der in den §§ 10 und 11 angeführten allgemeinen Anforderungen muss nachfolgenden Bestimmungen mindestens entsprochen werden.

3.1 Anforderungen an den Herstellerbetrieb Der Hersteller muss qualitätssichernde Maßnahmen festlegen und dokumentieren, welche durch eine Erstprüfstelle erstmalig bewertet und regelmäßig überwacht werden. Führt der Hersteller Schweißarbeiten aus, so muss er nach ÖNORM M 7812-1 in der Güteklasse 1 durch eine Erstprüfstelle für Druckgeräte zugelassen sein. Alternativ ist auch eine Zulassung gemäß AD-HP 0 in Verbindung mit AD-HP 2/1, AD-HP 3 und AD-HP 4 durch eine Erstprüfstelle ausreichend.Die anzuwendenden Schweißverfahren müssen nach ÖNORMen EN 288 und die Schweißer nach ÖNORM EN 287-1 und ÖNORM EN 287-1/A1 bzw. ÖNORM EN 287-2 und ÖNORM EN 287-2/A1 geprüft sein. Die Verfahrensprüfungen sind von Erstprüfstellen durchzuführen. Die Prüfung der Schweißer ist von Erstprüfstellen oder für diesen Bereich akkreditierten Stellen durchzuführen. Die Anerkennung von ausländischen Verfahrens- und Schweißerprüfungen hat durch eine Erstprüfstelle auf Basis der Gegenseitigkeit zu erfolgen.

3.2 Anforderungen an die Schweißnahtausführung und das Prüfpersonal

Anlage A.7

Teil 2

Silotransportbehälter

```

1.

Diese Anlage regelt die Anforderungen an

```

Silotransportbehälter für flüssige, körnige und

pulverförmige Stoffe die dem ADR/RID unterliegen

(Gefahrgüter) und für nicht dem ADR/RID unterliegende

Stoffe (Nichtgefahrgüter), die nur zum Zweck der Be- und

Entladung mit verdichteten Gasen mit dem

Klassifizierungscode 1A mit höchstens 3 bar beaufschlagt

werden, wobei eine Gasbeaufschlagung des zu

transportierenden Gutes während der Beförderung mit

verdichteten Gasen, die weder entzündlich, noch giftig,

noch ätzend sind, mit höchstens 2 bar zulässig ist.

```

2.

Übersteigt der Entleerungsdruck 1 bar, so sind

```

nachstehende Bestimmungen einzuhalten:

2.1 Gefahrgutbehälter

Silotransportbehälter für Gefahrgüter gemäß ADR/RID

müssen den Bestimmungen für Tanks des ADR/RID, welche für

die jeweilige Klasse des zu befördernden Gutes

vorgeschrieben sind, entsprechen. Zusätzlich sind

nachstehende Ergänzungen einzuhalten:

2.1.1 Anforderungen für Entwurf und Berechnung, Werkstoffe,

Herstellung und Prüfung

Es gelten die Bestimmungen der Anlage A.7 Teil 1.

Einbauten im Inneren, die eine Kontrolle der Schweißnähte

verhindern, sind abnehmbar auszuführen.

Die Schweißnähte und Auflager müssen auch von außen

zugänglich und ausreichend besichtigbar sein.

2.1.2 Ausrüstung

Sämtliche Ausrüstungsteile müssen den Bestimmungen der

Anlage 1 sinngemäß entsprechen, wobei jedoch die Be- und

Entladeöffnungen mit umlegbaren Spannschrauben

ausgerüstet werden dürfen, wenn die Deckel einen

Abgleitschutz für die Spannschrauben und eine zwangsweise

wirkende Anlüfteinrichtung aufweisen, die gleichzeitig

mit dem Aufschrauben mindestens einer der Deckelmuttern

wirksam wird. Bei den umlegbaren Spannschrauben muss

durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt sein, dass

die Schraubverbindung nicht vollständig getrennt werden

kann, zB durch ein als Anschlag ausgebildetes, am

Bolzenende befestigtes Sicherungselement.

Dieses Sicherungselement muss

- so ausgeführt sein, dass die Prüfung der Gewinde über

den gesamten Bereich möglich ist und

- so bemessen sein, dass es den Öffnungswinkel, des mit

zulässigem Betriebsüberdruck beaufschlagten Domdeckels

zu begrenzen vermag, wenn das Gewinde der

Schraubverbindung verschleißbedingt versagt.

Ferner sind die Versandbehälter mit einem geeigneten

Druckmesser auszurüsten. Die Versandbehälter oder die

angeschlossenen Füllleitungen sind mit mindestens einem

nach der Förderleistung der Druckluftanlage bemessenen,

lüftbaren Sicherheitsventil auszustatten, welches

imstande sein muss, einen Druckanstieg im Versandbehälter

von mehr als 10% über dem festgesetzten höchsten

Fülldruck zuverlässig zu verhindern.

2.1.2.1 Ausrüstungsteile für Tanks von Kesselwagen, die dicht

verschlossen sind, müssen den Bestimmungen der Anlage A.1

sinngemäß entsprechen, wobei nachfolgende Bestimmungen zu

berücksichtigen sind:

2.1.2.1.1 Die Verschlussdeckeln von Füll-, Steigrohr- und

Druckstutzen, sind mit Spritzringen und folgender

Farbkennzeichnung zu versehen:

Druckstutzen: blau

Steigrohr: rot.

2.1.2.1.2 Für die Befestigung von Domdeckeln dürfen auch umlegbare

Spannschrauben verwendet werden, wenn die Deckeln einen

Abgleitschutz für Spannschrauben aufweisen. Die

Spannschrauben müssen den in Punkt 2.1.2 genannten

Bedingungen entsprechen.

2.1.2.1.3 Die Anbringung eines Sicherheitsventils und eines

Manometers ist nur an den angeschlossenen Füll- bzw.

Entleereinrichtungen erforderlich.

2.1.3 Kennzeichnung des Tanks

An jedem Tank muss ein Schild aus nicht korrodierendem

Metall dauerhaft und an einer für die Kontrolle leicht

zugänglichen Stelle angebracht sein. Auf diesem Schild

müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben

eingestanzt oder in einem ähnlichen Verfahren angebracht

sein. Diese Angaben dürfen unmittelbar auf den Tankwänden

angebracht sein, wenn diese so verstärkt sind, dass die

Widerstandfähigkeit des Tanks nicht beeinträchtigt wird:

- Hersteller oder Herstellerzeichen;

- Herstellernummer;

- Baujahr;

- Prüfdruck *1) (Überdruck);

- Fassungsraum *1) - bei unterteilten Tanks Fassungsraum

jedes Tankabteils;

- Berechnungstemperatur *1) (nur erforderlich bei

Berechnungstemperaturen über +50 °C oder unter -20 °C);

- Stempel der Stelle, die die Prüfung vorgenommen hat;

- Prüfdruck für den gesamten Tank und Prüfdruck je

Tankabteil in MPa oder bar (Überdruck), wenn der Druck

je Tankabteil geringer ist als der auf den Tank

wirkende Druck *1);

- Festgesetzter Entleerungsdruck *1);

2.1.4 Prüfung und Überwachung

Die Erstprüfung (Vor- und Bauprüfung), erste Druck- und

erste Betriebsprüfung ist im Rahmen der erstmaligen

Prüfungen gemäß ADR/RID durchzuführen.

Für die Versandbehälterbescheinigung gelten die

Bestimmungen des § 17.

Für die wiederkehrenden Untersuchungen oder

außerordentlichen Prüfungen gelten die Bestimmungen des

ADR/RID.

2.1.5 Befüllung und Betrieb

Es gelten die Bestimmungen des § 23 Abs. 1 bis 5 und § 24

Abs. 1 Z 4.

2.2 Nichtgefahrgutbehälter

Für Silotransportbehälter, welche zum Transport von

Nichtgefahrgütern vorgesehen sind, gelten die

Vorschriften gemäß Abs. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4

dieser Anlage mit folgenden Abweichungen sinngemäß.

2.2.1 Für die Berechnung sind allgemein anerkannte Regeln der

Technik für Druckbehälter heranzuziehen. Die Höhe des

Prüfdruckes beträgt das 1,3fache des Betriebsdruckes.

2.2.2 Die Mindestwanddicken gemäß ADR/RID müssen nicht

eingehalten werden.

2.2.3 Silotransportbehälter dürfen nur in Verkehr gebracht

werden, wenn sie entsprechend einer Vor- oder

Baumusterprüfung, einer Erstprüfung, ersten Druck- und

ersten Betriebsprüfung analog Nr. 6.8.2.4.1 ADR/RID

unterzogen wurden, wobei jedoch für die

Wasserdruckprüfung des gesamten Tanks als Prüfdruck der

1,3fache Betriebsdruck gilt.

2.2.4 Die Silotransportbehälter und ihre Ausrüstungsteile sind

spätestens alle sechs Jahre einer Prüfung des inneren und

äußeren Zustandes sowie einer Dichtheitsprüfung zu

unterziehen.

2.2.5 Zusätzlich ist spätestens alle drei Jahre eine Prüfung

des äußeren Zustandes sowie eine Dichtheitsprüfung

durchzuführen.

2.2.6 Die Dichtheitsprüfung muss für den gesamten Tank und für

jedes Abteil von unterteilten Tanks, mit dem

höchstzulässigen Betriebsdruck und mit einem für die

Befüllung des Behälters zugelassenem Gas durchgeführt

werden.

2.2.7 Ummantelungen zur Wärmeisolierung oder andere

Isolierungen sind nur soweit zu entfernen, wie es für die

sichere Beurteilung des Tanks erforderlich ist.

2.2.8 Wenn die Sicherheit des Tanks oder seine Ausrüstung durch

Reparatur, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein könnte,

so ist eine außerordentliche Prüfung durchzuführen.

```

3.

Beträgt der Fülldruck mehr als 0,5 bar und höchstens

```

1 bar, so sind nachstehende Bestimmungen einzuhalten:

3.1 Gefahrgutbehälter

Silotransportbehälter für Gefahrgüter gemäß ADR/RID

müssen den diesbezüglichen Bestimmungen des ADR/RID,

welche für die jeweilige Klasse des zu befördernden Gutes

vorgesehen sind, entsprechen und nach diesen Bestimmungen

überprüft werden. Zusätzlich gelten die Vorschriften nach

Abs. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 dieser Anlage.

3.2 Nichtgefahrgutbehälter

Für Silotransportbehälter, welche zum Transport von

Nichtgefahrgütern vorgesehen sind, gelten die

Vorschriften gemäß Abs. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 dieser

Anlage mit folgenden Abweichungen sinngemäß:

3.2.1 Für die Berechnung sind allgemein anerkannte Regeln der

Technik für Druckbehälter heranzuziehen. Die Höhe des

Prüfdruckes beträgt das 1,3fache des Betriebsdruckes

3.2.2 Die Einhaltung der im ADR/RID angeführten

Mindestwanddicken ist nicht erforderlich.

3.2.3 Der Silotransportbehälter ist vom Hersteller einer

Erstprüfung, Druckprüfung und Prüfung der Ausrüstung zu

unterziehen. Die Erfüllung der Anforderungen dieser

Verordnung ist vom Hersteller durch Ausstellen einer

Konformitätserklärung zu dokumentieren. Der Hersteller

hat technische Unterlagen, die eine Bewertung der

Übereinstimmung des Druckgerätes mit den

sicherheitstechnischen Anforderungen ermöglichen, zur

Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereit zu

halten.

3.2.4 Wenn die Sicherheit des Tanks oder seine Ausrüstung durch

Reparatur, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein könnte,

so ist eine außerordentliche Prüfung durchzuführen.

```

4.

Der Betreiber des Versandbehälters hat sich regelmäßig

```

von der sicheren Funktionsweise der Ausrüstung,

insbesondere dem Sicherheitsventil und vom Zustand des

Versandbehälters zu überzeugen. Versandbehälter mit

Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort

aus dem Betrieb zu nehmen.

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Beförderung

der Versandbehälter entsprechend der Z 1 erfolgt.

```


```

*1) Nach den Zahlenwerten sind jeweils die Maßeinheiten hinzuzufügen.

Anlage A.7

Teil 2

Silotransportbehälter

1.

Allgemeine Bestimmungen:

1.1 Diese Anlage regelt die Anforderungen hinsichtlich Betrieb und wiederkehrender Untersuchungen an Silotransportbehältern für flüssige, körnige und pulverförmige Stoffe, die nicht dem ADR/RID unterliegen und die nur zum Zweck der Beladung oder Entladung mit verdichteten Gasen mit dem Klassifizierungscode 1A mit höchstens 3 bar beaufschlagt werden.

1.2 Die Gasbeaufschlagung des zu transportierenden Gutes während der Beförderung mit verdichteten Gasen mit dem Klassifizierungscode 1A ist mit höchstens 1 bar zulässig.

1.3 Der Betreiber des Versandbehälters hat sich regelmäßig von der sicheren Funktionsweise der Ausrüstung, insbesondere dem Sicherheitsventil und vom Zustand des Versandbehälters zu überzeugen.

1.4 Versandbehälter mit Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort außer Betrieb zu nehmen.

2.

Beträgt der Be- bzw. Entladedruck mehr als 1 bar und höchstens 3 bar, sind zusätzlich nachstehende Bestimmungen einzuhalten:

2.1 Die Silotransportbehälter und ihre Ausrüstungsteile sind spätestens alle sechs Jahre einer Prüfung des inneren und äußeren Zustandes sowie einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

2.2 Zusätzlich ist spätestens alle drei Jahre eine Prüfung des äußeren Zustandes sowie eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.

2.3 Die Dichtheitsprüfung muss für den gesamten Tank und für jedes Abteil von unterteilten Tanks, mit dem höchstzulässigen Betriebsdruck und mit einem für die Befüllung des Behälters zugelassenen Gas durchgeführt werden.

2.4 Ummantelungen zur Wärmeisolierung oder andere Isolierungen sind soweit zu entfernen, wie es für die sichere Beurteilung des Tanks erforderlich ist.

2.5 Wenn die Sicherheit des Tanks oder seine Ausrüstung durch Reparatur, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein könnte, so ist eine außerordentliche Prüfung durchzuführen.

3.

Für die wiederkehrenden Untersuchungen an Silotransportbehältern für Baumaterialien gilt abweichend von den Bestimmungen der Z 2.1 bis 2.4:

3.1 Der Betreiber hat jährlich eine äußere Untersuchung sowie eine Prüfung der sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteile, wie beispielsweise Rohrbefestigungen, Laschen, Sicherheitsventile und, sofern die sichere Funktionsweise dieser Teile nicht gewährleistet werden kann, den Austausch zu veranlassen. Der Betreiber hat diese sicherheitstechnischen Vorkehrungen zu dokumentieren.

3.2 Die Kesselprüfstelle hat alle drei Jahre eine äußere Untersuchung durchzuführen und nimmt dabei Einsicht in die Aufzeichnungen des Betreibers. Spätestens nach sechs Jahren nach Inbetriebnahme hat die Kesselprüfstelle jedenfalls eine innere Untersuchung durchzuführen.

3.3 Die innere Untersuchung kann bei Behältern, die von der Kesselprüfstelle als erosions- oder korrosionsgefährdet eingestuft wurden, auch vorgezogen werden. Hierüber ist der Betreiber von der Kesselprüfstelle mindestens sechs Monate vorher zu informieren. Für die Durchführung der inneren Untersuchung sind die Silotransportbehälter in gereinigtem Zustand bereitzustellen.

3.4 Stellt die Kesselprüfstelle fest, dass weder Erosionsgefahr durch die Einblaseleitung noch Korrosionsgefahr besteht, sind keine weiteren inneren Untersuchungen erforderlich. Dies ist in der Versandbehälterbescheinigung zu vermerken.

3.5 Bei in Betrieb befindlichen Silotransportbehältern bildet die jeweils nächstfällige innere Untersuchung die Entscheidungsbasis für die Anwendung der Z 3.4.

Anlage A.8

Offene Kryo-Behälter für tiefgekühlt verflüssigte Gase

Zusätzlich zu den im ADR/RID angegebenen Bestimmungen über nicht luftdicht verschlossene Kryo-Behälter für tiefgekühlte verflüssigte Gase gelten folgende Anforderungen:

1.

Der Konformitätsnachweis für diese Gefäße erfolgt durch eine Bestätigung des Herstellers über die Eignung und die Zulässigkeit der Verwendung für einzelne Gase oder Gasgruppen.

2.

Der Name des Gases, mit dem eine Befüllung erfolgen darf, muss direkt auf dem Gefäß oder einem dauerhaft angebrachten Aufkleber angegeben werden.

Anlage A.9

Löschmittelbehälter für Handfeuerlöscher,Treibgasflaschen und Einwegflaschen für Aufladelöscher

1.

Löschmittelbehälter für Handfeuerlöscher sind Gefäße mit einem Prüfdruck von höchstens 30 bar und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 20 kg, welche ständig oder nur während des Betriebes unter dem Druck eines Gases stehen.

2.

Für Löschmittelbehälter sowie für Treibgasflaschen und Einwegflaschen für Aufladelöscher ist die ÖNORM EN 3 Teil 3 anzuwenden. Handfeuerlöscher sind “Tragbare Feuerlöscher” im Sinne der ÖNORM EN 3-3.

3.

Für jede Type von Löschmittelbehältern, Treibgasflaschen und Einwegflaschen ist eine Baumusterprüfung von einer Erstprüfstelle durchzuführen; hiebei ist die Erfüllung der Anforderungen der ÖNORM EN 3-3 zu überprüfen.

4.

Die Prüfung jedes einzelnen Behälters sowie die losweise Prüfung gemäß ÖNORM EN 3-3 ist vom Hersteller durchzuführen und für jeden Behälter ist eine Konformitätserklärungen auszustellen.

5.

Der Hersteller muss für Herstellung und Prüfung qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und diese dokumentieren.

Anlage A.10

Druckgaspackungen

Druckgaspackungen müssen den Bestimmungen der Aerosolpackungsverordnung, BGBl. Nr. 560/1994 entsprechen.

Anlage A.11

Kartuschen

Zusätzlich zu dem im ADR/RID angegebenen Bestimmungen für Kartuschen gelten die Bestimmungen der ÖNORM EN 417.

Anlage A.12

Kleine Versandbehälterkapseln für verdichtete oder verflüssigte Gase

```

1.

Diese Versandbehälter dürfen nur mit verdichteten oder

```

verflüssigten Gasen, die weder giftig noch ätzend sind,

befüllt werden. Ihr Rauminhalt darf 0,05 l nicht

übersteigen.

```

2.

Die Kapseln sind nahtlos aus Stahl herzustellen. Der

```

Berstdruck bei Raumtemperatur muss mindestens dem 2fachen

Prüfdruck für Flaschen entsprechen.

```

3.

Der Hersteller hat eine geeignete qualitätssichernde

```

Maßnahme anzuwenden und entsprechende Nachweise zur

Einsicht durch die zuständige Behörde bereitzuhalten.

```

4.

Für jede Type der Kapseln ist vom Hersteller eine

```

Typenprüfung durchzuführen. Hiezu sind mindestens an je

fünf serienmäßig erzeugten, komplett ausgerüsteten und

gekennzeichneten Kapseln Berstversuche durchzuführen, wobei

auch aus der Bruchform die Eignung des Stahles zu

beurteilen ist.

```

5.

Die Befüllung der Versandbehälter hat entsprechend den

```

technischen Anforderungen der Anlage A.2 zu erfolgen.

```

6.

Von 5 000 Stück gefüllten Kapseln ist im Herstellerwerk

```

eine, jedoch mindestens fünf Stück pro Tag, nach dem Füllen

derart zu erwärmen, dass der Druck in der Kapsel 90% des

Dampfdruckes des Inhaltes bei 55 °C entspricht. Wenn bei

dieser Prüfung eine Kapsel birst, sind alle Kapseln aus der

gleichen Charge zu prüfen. Die Durchführung der Prüfungen

ist zu dokumentieren.

```

7.

Die Kapseln sind ihrem Inhalt nach durch folgende Farben

```

deutlich zu kennzeichnen:

```

a)

Kohlendioxid ................... grün oder gold,

```

```

b)

Butan, Propan und Gemische ..... rot,

```

```

c)

Distickstoffmonoxid (Lachgas) .. grau oder silber,

```

```

d)

Sauerstoff ..................... blau,

```

```

e)

alle anderen nicht entzündlichen

```

Gase ........................... grau mit der

Bezeichnung des Gases

als Aufschrift,

```

f)

alle anderen entzündlichen Gase rot, mit der

```

Bezeichnung des Gases

als Aufschrift.

```

8.

Wenn die Anbringung einer Farbkennzeichnung auf den Kapseln

```

nicht ohne weiteres möglich ist, dürfen sie ohne

Farbkennzeichnung in Schachteln oder dgl. in Verkehr

gebracht werden, wenn auf diesen die Bezeichnung des

Inhaltes deutlich lesbar angebracht ist. Die einschlägigen

Bestimmungen des Lebensmittelrechtes und des

Chemikalienrechtes werden durch diese Regelung nicht

berührt.

Anlage A.12

Kleine Versandbehälterkapseln für verdichtete oder verflüssigte Gase

1.

Diese Versandbehälter dürfen nur mit verdichteten oder verflüssigten Gasen, die weder giftig noch ätzend sind, befüllt werden. Ihr Rauminhalt darf 120 ml nicht übersteigen.

2.

Die Kapseln sind nahtlos aus Stahl herzustellen. Der Berstdruck bei Raumtemperatur muss mindestens dem 1,6-fachen Prüfdruck entsprechen.

3.

Der Hersteller hat eine geeignete qualitätssichernde Maßnahme anzuwenden und entsprechende Nachweise zur Einsicht durch die zuständige Behörde bereitzuhalten.

4.

Für jede Type der Kapseln ist vom Hersteller eine Typenprüfung durchzuführen. Hiezu sind mindestens an je fünf serienmäßig erzeugten, komplett ausgerüsteten und gekennzeichneten Kapseln Berstversuche durchzuführen, wobei auch aus der Bruchform die Eignung des Stahles zu beurteilen ist.

5.

Die Befüllung der Versandbehälter hat entsprechend den technischen Anforderungen der Anlage A.2 zu erfolgen.

6.

Jede gefüllte Kapsel ist nach Erreichen einer Temperatur von 65 ±5°C mindestens eine Minute lang zu lagern. Die Durchführung dieser Prüfung ist zu dokumentieren.

7.

Die Kapseln sind ihrem Inhalt nach durch folgende Farben deutlich zu kennzeichnen:

a) Kohlendioxid grün oder gold,
b) Butan, Propan und Gemische rot,
c) Distickstoffmonoxid (Lachgas) grau oder silber,
d) Sauerstoff weiß,
e) alle anderen entzündlichen Gase rot, mit der Bezeichnung des Gases als Aufschrift.
8.

Wenn die Anbringung einer Farbkennzeichnung auf Kapseln für CO 2 und N 2 O nicht ohne weiteres möglich ist, dürfen sie ohne Farbkennzeichnung in Schachteln oder dgl. in Verkehr gebracht werden, wenn auf diesen die Bezeichnung des Inhaltes deutlich lesbar angebracht ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes und des Chemikalienrechtes werden durch diese Regelung nicht berührt.

Anlage A.13

Versandbehälter für kohlensäurehältige Getränke

1.

Für festverbundene Tanks, Aufsetztanks, Gefäß- oder Tankbatterien, die auf Straßenfahrzeugen verwendet werden, gelten die Bestimmungen der Anlage A.7 Teil 2 für Silotransportbehälter.

2.

Versandbehälter für den Transport und den Vertrieb von Getränken mit einem Druckinhaltsprodukt aus festgesetztem höchsten Betriebsdruck in bar und Rauminhalt in Litern bis zu 500 und einem höchstzulässigen Betriebsdruck von bis zu 7 bar müssen sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, welche die Ziele des Kesselgesetzes umsetzen.

2.1 Keg und Schankcontainer sind insbesondere ausreichend gegen äußere Beschädigung auszulegen oder zu schützen und derart zu kennzeichnen, dass der Hersteller identifizierbar ist. Die Erfüllung der Anforderungen ist vom Hersteller mittels geeigneter Prüfungen nachzuweisen und durch Ausstellen einer Konformitätserklärung zu dokumentieren. Der Hersteller hat technische Unterlagen, die eine Bewertung der Übereinstimmung des Druckgerätes mit den sicherheitstechnischen Anforderungen ermöglichen, zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereit zu halten.

2.2 Die Befüllung der Versandbehälter ist derart vorzunehmen, dass für die Ausdehnung der Flüssigkeit ein ausreichender Mindestfreiraum erhalten bleibt. Wiederbefüllbare Versandbehälter sind im Rahmen der Befüllung hinsichtlich sicherheitsrelevanter Mängel zu überprüfen.

3.

Flaschen aus Glas

3.1 Flaschen aus Glas, welche unter Druck befüllt und verschlossen werden und zur mehrmaligen Verwendung bestimmt sind (Siphonflaschen), müssen folgende Bedingungen erfüllen:

a)

Jede Flasche ist mit einem Erzeugerkennzeichen zu versehen und vom Erzeuger einer Druckprüfung mit 30 bar Überdruck zu unterziehen. In den Lieferpapieren hat der Erzeuger die Durchführung der Druckprüfung zu bestätigen.

b)

Der Fülldruck beim Verschließen der Flaschen darf 10 bar nicht überschreiten.

c)

Die Flaschen dürfen nur soweit befüllt werden, dass unter Einbeziehung der technisch und technologisch bedingten Füllmengenstreuung ein Mindestfreiraum von 5% des Nenninhaltes nicht unterschritten wird.

F ...................... Freiraum (%)
I ....................... mittleres Randvolumen der Flasche bei 20 °C (ml)
V ...................... Nenninhalt bei 20 °C (ml)
d)

Offensichtlich beschädigte Flaschen dürfen nicht befüllt werden.

3.2 Flaschen aus Glas für die einmalige oder mehrmalige Verwendung, die mit Flüssigkeiten gefüllt sind, welche bei 20 °C einen Schütteldruck entwickeln können, der gleich oder größer als 2 bar ist, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

a)

Die Flaschen dürfen nur soweit befüllt werden, dass unter Einbeziehung der technisch und technologisch bedingten Füllmengenstreuung ein Mindestfreiraum von 2,5% des Nenninhaltes nicht unterschritten wird.

b)

Es dürfen nur solche Flaschen verwendet werden, die für den Verwendungszweck geeignet sind. Der Berstdruck fabriksneuer Flaschen, bei solchen für mehrfache Verwendung nach standardisierter Abnützungsbehandlung, muss mindestens dem doppelten Schütteldruck der gefüllten Flaschen bei 20 °C, vermehrt um 1 bar entsprechen.

c)

Offensichtlich beschädigte Flaschen dürfen nicht befüllt werden.

Anlage A.14

Versandbehälter für geringe Füllungsdrücke

1.

Diese Versandbehälter dienen zur Befüllung mit verdichteten Gasen, die weder entzündlich noch giftig oder ätzend sind.Der Füllungsdruck darf bei 15 °C 2 bar und der Rauminhalt 1 000 l nicht übersteigen; dies gilt auch für Gemische mit nicht mehr als zwei Volumenprozent entzündlichen Bestandteilen.

2.

Diese Versandbehälter müssen sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, welche die Ziele des Kesselgesetzes umsetzen.

Anlage B

Verzeichnis technischer Regeln

Nachstehend angeführte technische Regeln sind in der Verordnung zitiert.

1.

Normen:

ÖNORM M 3121 Stahlbleche für Druckgefäße und Druckbehälter

- Gütebestimmungen

Ausgabe Jänner 1991

ÖNORM M 7301 Verstärkung von Ausschnitten in Wandungen von

Druckgefäßen oder Druckbehältern

Ausgabe Februar 1992

ÖNORM M 7301-1 Näherungsweise Ermittlung eines

Verstärkungsquerschnittes von Ausschnitten in

Wandungen von Druckgefäßen oder Druckbehältern

Ausgabe November 1977

ÖNORM M 7303 Kegelförmige Wandungen von Druckgefäßen oder

Druckbehältern unter innerem oder äußerem

Überdruck - Ausführung und Berechnung

Ausgabe April 1984

ÖNORM M 7304 Zylindrische Wandungen von Druckgefäßen oder

Druckbehältern unter innerem und äußerem

Überdruck - Ausführung und Berechnung

Ausgabe Juni 1991

ÖNORM M 7306 Ebene Böden und Deckel von Druckgefäßen oder

Druckbehältern unter innerem oder äußerem

Überdruck - Ausführung und Berechnung

Ausgabe Juli 1992

ÖNORM M 7309 Gewölbte Böden von Druckgefäßen oder

Druckbehältern unter innerem oder äußerem

Überdruck - Ausführung und Berechnung

Ausgabe September 1988

ÖNORM M 7316-1 Berechnung von Flanschverbindungen an

Druckgefäßen oder Druckbehältern

Ausgabe April 1987

ÖNORM M 7316-2 Berechnung von Flanschverbindungen an

Druckgefäßen oder Druckbehältern -

Dichtungskennwerte

Ausgabe April 1987

ÖNORM M 7317 Balgkompensatoren - Ausführung und Berechnung

Ausgabe Dezember 1985

ÖNORM M 7320 Inspektionsöffnungen in Wandungen von

Druckgefäßen oder Druckbehältern

Ausgabe Jänner 1992

ÖNORM M 7377 Kennzeichnung von nahtlosen Gasflaschen -

Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 1089-1

bis -3

Ausgabe August 1997

ÖNORM M 7390-1 Gasflaschenventile - Gasedaten (enthält auch

Berichtigung 1997)

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM M 7390-2 Gasflaschenventile für Probedrücke bis maximal

300 bar - Bauformen, Baumaße, Anschlüsse,

Gewinde (enthält auch Berichtigung 1997)

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM M 7390-2/AC1 Gasflaschenventile für Probedrücke bis max.

300 bar - Bauformen, Baumaße, Anschlüsse,

Gewinde (Berichtigung)

Ausgabe Mai 2000

ÖNORM M 7390-3 Gasflaschenventile für Probedrücke über

300 bar bis 450 bar - Bauformen, Baumaße,

Anschlüsse, Gewinde (enthält auch Berichtigung

1997)

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM M 7390-4 Gasflaschenventile - Technische

Lieferbedingungen (enthält auch Berichtigung

1997)

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM M 7390-5 Gasflaschenventile mit zylindrischen

Einschraubstutzen bei Atemgeräten - Bauformen,

Baumaße, Anschlüsse, Gewinde (enthält auch

Berichtigung 1997)

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM M 7395 Druckbehälter für Versandzwecke -

Flaschenbündel

Ausgabe März 1987

ÖNORM M 7395/AC1 Druckbehälter für Versandzwecke -

Flaschenbündel

Ausgabe September 2000

ÖNORM M 7812-1 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten -

Anforderungen an Betriebe, in denen

Schweißarbeiten nach Güteklassen durchgeführt

werden

Ausgabe Jänner 1996

ÖNORM M 7812-2 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten -

Güteklassen

Ausgabe Jänner 1996

ÖNORM EN 3-3 Tragbare Feuerlöscher - Konstruktive

Ausführung, Druckfestigkeit, Mechanische

Prüfung

Ausgabe Dezember 1995

ÖNORM EN 144-1 Atemschutzgeräte - Gasflaschenventile -

Gewindeverbindung am Einschraubstutzen

Ausgabe März 1992

ÖNORM EN 287-1 Prüfung von Schweißern-Schmelzschweißen-Stähle

Ausgabe Juni 1992

ÖNORM EN 287-1/A1 Prüfung von Schweißern-Schmelzschweißen -

Teil 1: Stähle (Änderung)

Ausgabe Juni 1997

ÖNORM EN 287-2 Prüfung von

Schweißern-Schmelzschweißen-Aluminium und

Aluminiumlegierungen

Ausgabe Juni 1992

ÖNORM EN 287-2/A1 Prüfung von Schweißern-Schmelzschweißen -

Teil 2: Aluminium und Aluminiumlegierungen

(Änderung)

Ausgabe August 1997

ÖNORM EN 288-1 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Allgemeine Regeln für das Schmelzschweißen

Ausgabe Juni 1992

ÖNORM EN 288-1/A1 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Allgemeine Regeln für das Schmelzschweißen

(Änderung)

Ausgabe August 1997

ÖNORM EN 288-2 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Schweißanweisung für das Lichtbogenschweißen

Ausgabe Juni 1992

ÖNORM EN 288-2/A1 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Teil 2: Schweißanweisung für das

Lichtbogenschweißen (Änderung)

Ausgabe August 1997

ÖNORM EN 288-3 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Schweißverfahrensprüfungen für das

Lichtbogenschweißen von Stählen

Ausgabe Juni 1992

ÖNORM EN 288-3/A1 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Teil 3: Schweißverfahrensprüfungen für das

Lichtbogenschweißen von Stählen (Änderung)

Ausgabe August 1997

ÖNORM EN 288-4 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Schweißverfahrensprüfungen für das

Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen

Legierungen

Ausgabe Jänner 1993

ÖNORM EN 288-4/A1 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Teil 4: Schweißverfahrensprüfungen für das

Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen

Legierungen

Ausgabe August 1997

ÖNORM EN 288-5 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Teil 5: Anerkennung durch Einsatz anerkannter

Schweißzusätze für das Lichtbogenschweißen

Ausgabe November 1994

ÖNORM EN 288-6 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Teil 6: Anerkennung Auf Grund vorliegender

Erfahrung

Ausgabe November 1994

ÖNORM EN 288-7 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Teil 7: Anerkennung von Normschweißverfahren

für das Lichtbogenschweißen

Ausgabe August 1995

ÖNORM EN 288-8 Anforderung und Anerkennung von

Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -

Teil 8: Anerkennung durch eine Schweißprüfung

vor Fertigungsbeginn

Ausgabe August 1995

ÖNORM EN 417 Metallische Einwegkartuschen für Flüssiggas,

mit oder ohne Entnahmeventil, zum Betrieb von

tragbaren Geräten - Herstellung, Prüfung und

Kennzeichnung

Ausgabe August 1993

ÖNORM EN 473 Qualifizierung und Zertifizierung von Personal

der zerstörungsfreien Prüfung - Allgemeine

Grundlagen

Ausgabe September 1993

ÖNORM EN 573-3 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische

Zusammensetzung und Form von Halbzeugen -

Teil 3: Chemische Zusammensetzung

Ausgabe Februar 1995

ÖNORM EN 573-4 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische

Zusammensetzung und Form von Halbzeugen -

Teil 4: Erzeugnisformen

Ausgabe Februar 1995

ÖNORM EN 629-1 Ortsbewegliche Gasflaschen - 25E kegeliges

Gewinde zum Anschluss von Ventilen an

Gasflaschen - Teil 1: Spezifikation

Ausgabe November 1996

ÖNORM EN 849 Ortsbewegliche Gasflaschen - Flaschenventile -

Spezifikation und Typprüfung

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM EN 849/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Gasflaschen-Ventile - Spezifikation und

Typenprüfung (Änderung)

Ausgabe Juli 1999

ÖNORM EN 850 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Ventilseitenstutzen mit Anschlussbügel nach

dem Pin-index-System für medizinische

Anwendung

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM EN 850/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Ventilseitenstutzen mit Anschlussbügel nach

dem Pin-Index-System für medizinische

Anwendung (Änderung)

Ausgabe Mai 2000

ÖNORM EN 962 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Ventilschutzkappen und

Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in

industriellem und medizinischem Einsatz -

Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen

Ausgabe November 1996

ÖNORM EN 962/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Ventilschutzkappen und

Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in

industriellem und medizinischem Einsatz -

Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen

(Änderung)

Ausgabe Februar 2000

ÖNORM EN 1057 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose

Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und

Gasleitungen für Sanitärinstallationen und

Heizungsanlagen

Ausgabe Juli 1996

ÖNORM EN 1089-1 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -

Teil 1: Stempelung

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM EN 1089-1/AC Ortsbewegliche Gasflaschen -

Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -

Teil 1: Stempelung (Berichtigung)

Ausgabe August 1997

ÖNORM EN 1089-2 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -

Teil 2: Gefahrzettel

Ausgabe Jänner 1997

ÖNORM EN 1089-2/AC Ortsbewegliche Gasflaschen -

Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -

Teil 2: Gefahrzettel (Berichtigung)

Ausgabe August 1997

ÖNORM EN 1089-3 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Gasflaschen-Kennzeichnung - Teil 3:

Farbcodierung (Berichtigung)

Ausgabe September 1998

ÖNORM EN 1089-3/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -

Gasflaschen-Kennzeichnung - Teil 3:

Farbcodierung (Änderung)

Ausgabe März 2000

ÖNORM EN 1652 Kupfer und Kupferlegierungen - Platten,

Bleche, Bänder, Streifen und Ronden zur

allgemeinen Verwendung

Ausgabe März 1998

ÖNORM EN 1653 Kupfer und Kupferlegierungen - Platten, Bleche

und Ronden für Kessel, Druckbehälter und

Warmwasserspeicheranlagen

Ausgabe März 1998

ÖNORM EN 10002-1 Metallische Werkstoffe - Zugversuch -

Prüfverfahren (bei Raumtemperatur)

Ausgabe Mai 1991

ÖNORM EN 10002-2 Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 2:

Prüfung der Kraftmesseinrichtungen von

Zugprüfmaschinen

Ausgabe August 1993

ÖNORM EN 10002-3 Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 3:

Kalibrierung der Kraftmessgeräte für die

Prüfung von Prüfmaschinen mit einachsiger

Beanspruchung

Ausgabe Oktober 1994

ÖNORM EN 10002-4 Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 4:

Prüfung von Längenänderungs-Messeinrichtungen

für die Prüfung mit einachsiger Beanspruchung

Ausgabe März 1995

ÖNORM EN 10002-5 Metallische Werkstoffe - Zugversuch -

Prüfverfahren bei erhöhter Temperatur

Ausgabe Mai 1992

ÖNORM EN 10028-1 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -

Teil 1: Allgemeine Anforderungen

Ausgabe August 2000

ÖNORM EN 10028-2 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -

Teil 2: Unlegierte und legierte warmfeste

Stähle

Ausgabe Juli 1993

ÖNORM EN 10028-3 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -

Teil 3: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle;

normalgeglüht

Ausgabe Juni 2000

ÖNORM EN 10028-4 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -

Teil 4: Nickellegierte kaltzähe Stähle

Ausgabe Dezember 1994

ÖNORM EN 10028-7 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -

Teil 7: Nichtrostende Stähle

Ausgabe April 2000

ÖNORM EN 10045-1 Metallische Werkstoffe -

Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy -

Prüfverfahren

Ausgabe Mai 1991

ÖNORM EN 10113-1 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten

Feinkornbaustählen - Teil 1: Allgemeine

Lieferbedingungen

Ausgabe Juli 1993

ÖNORM EN 10113-2 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten

Feinkornbaustählen - Teil 2: Lieferbedingungen

für normalgeglühte/normalisierend gewalzte

Stähle

Ausgabe Juli 1993

ÖNORM EN 10204 Metallische Erzeugnisse - Arten von

Prüfbescheinigungen

Ausgabe März 1996

ÖNORM EN 10213-1 Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für

Druckbehälter - Teil 1: Allgemeines

Ausgabe April 1996

ÖNORM EN 10213-2 Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für

Druckbehälter - Teil 2: Stahlsorten für die

Verwendung bei Raumtemperatur und erhöhten

Temperaturen

Ausgabe April 1996

ÖNORM EN 10222-1 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter -

Teil 1: Allgemeine Anforderungen an

Freiformschmiedestücke

Ausgabe Jänner 1999

ÖNORM EN 10222-3 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter -

Teil 3: Nickelstähle mit festgelegten

Eigenschaften bei tiefen Temperaturen

Ausgabe Oktober 1999

ÖNORM EN 10222-4 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter -

Teil 4: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit

hoher Dehngrenze

Ausgabe Oktober 1999

ÖNORM EN 10269 Stähle und Nickellegierungen für

Befestigungsmittel für den Einsatz bei

erhöhten und/oder tiefen Temperaturen

Ausgabe November 1999

ÖNORM EN 10283 Korrosionsbeständiger Stahlguss

Ausgabe Februar 1999

ÖNORM EN 12163 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen zur

allgemeinen Verwendung

Ausgabe April 1998

ÖNORM EN 12164 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die

spannende Bearbeitung

Ausgabe April 1998

ÖNORM EN 12164/A1 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die

spannende Bearbeitung (Änderung)

Ausgabe Februar 2000

ÖNORM EN 12165 Kupfer und Kupferlegierungen - Vormaterial für

Schmiedestücke

Ausgabe April 1998

ÖNORM EN 12167 Kupfer und Kupferlegierungen - Profile und

Rechteckstangen zur allgemeinen Verwendung

Ausgabe April 1998

ÖNORM EN 12449 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose

Rundrohre zur allgemeinen Verwendung

Ausgabe Oktober 1999

ÖNORM EN 12451 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose

Rundrohre für Wärmeaustauscher

Ausgabe Oktober 1999

ÖNORM EN 12755 Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen

für Acetylenbündel

Ausgabe September 2000

ÖNORM EN 25817 Lichtbogenschweißverbindungen an Stahl -

Richtlinie für die Bewertungsgruppen von

Unregelmäßigkeiten

Ausgabe Dezember 1992

ÖNORM ISO 6718 Berstscheiben und Berstscheibeneinheiten

Ausgabe Jänner 1989

ÖNORM EN ISO 3506-1 Mechanische Eigenschaften von

Verbindungselementen aus nichtrostenden

Stählen - Teil 1: Schrauben (ISO 3506-1:1997)

Ausgabe Mai 1998

ÖNORM EN ISO 3506-2 Mechanische Eigenschaften von

Verbindungselementen aus nichtrostenden

Stählen - Teil 2: Muttern (ISO 3506-2:1997)

Ausgabe Mai 1998

ÖNORM EN ISO 3506-3 Mechanische Eigenschaften von

Verbindungselementen aus nichtrostenden

Stählen - Teil 3: Gewindestifte und ähnliche,

nicht auf Zug beanspruchte Schrauben

(ISO 3506-3:1997)

Ausgabe Mai 1998

ÖNORM EN ISO 11116-1 Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen - 17E

kegeliges Gewinde zum Anschluss von Ventilen

an Gasflaschen (ISO 1116-1:1999)

Ausgabe Mai 2000

ÖNORM DIN 1626 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten

Stählen für besondere Anforderungen -

Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Mai 1989

ÖNORM DIN 1628 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten

Stählen für besonders hohe Anforderungen -

Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Mai 1989

ÖNORM DIN 17175 Nahtlose Rohre aus warmfesten Stählen -

Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Mai 1989

ÖNORM DIN 17177 Elektrisch pressgeschweißte Rohre aus

warmfesten Stählen - Technische

Lieferbedingungen

Ausgabe Mai 1989

DIN 267-13 Mechanische Verbindungselemente - Technische

Lieferbedingungen - Teile für

Schraubenverbindungen mit besonderen

mechanischen Eigenschaften zum Einsatz bei

Temperaturen von -200 °C bis +700 °C

Ausgabe August 1993

DIN 1630 Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten

Stählen für besonders hohe Anforderungen -

Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Oktober 1984

DIN 1681 Stahlguss für allgemeine Verwendungszwecke -

Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Juni 1985

DIN 1787 Kupfer - Halbzeug

Ausgabe Jänner 1973

DIN 4661-1 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen,

Flaschen, Prüfdruck 30 atü

Ausgabe September 1968

DIN 4661-2 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen,

Zugelassene Gase

Ausgabe September 1968

DIN 4661-3 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -

Bodenformen

Ausgabe September 1968

DIN 4661-4 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -

Ventilmuffen

Ausgabe September 1968

DIN 4661-5 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -

Füße

Ausgabe September 1968

DIN 4661-6 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -

Ventilschutz

Ausgabe September 1968

DIN 4661-7 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -

Kennzeichnung, Schilder, Schildrahmen,

Plombenniet

Ausgabe März 1978

DIN 4664 Druckgasbehälter - Nahtlose Flaschen aus Stahl

Ausgabe August 1989

DIN 17173 Nahtlose kreisförmige Rohre aus kaltzähen

Stählen - Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Februar 1985

DIN 17174 Geschweißte kreisförmige Rohre aus kaltzähen

Stählen - Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Februar 1985

DIN 17178 Geschweißte kreisförmige Rohre aus

Feinkornbaustählen für besondere Anforderungen

- Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Mai 1986

DIN 17179 Nahtlose kreisförmige Rohre aus

Feinkornbaustählen für besondere Anforderungen

- Technische Lieferbedingungen

Ausgabe Mai 1986

DIN 17182 Stahlgusssorten mit verbesserter

Schweißeignung und Zähigkeit für allgemeine

Verwendungszwecke - Technische

Lieferbedingungen

Ausgabe Mai 1992

DIN 17440 Nichtrostende Stähle - Technische

Lieferbedingungen für Blech, Warmband und

gewalzte Stäbe für Druckbehälter, gezogenen -

Draht und Schmiedestücke

Ausgabe September 1996

DIN 17457 Geschweißte kreisförmige Rohre aus

austenitischen nichtrostenden Stählen für

besondere Anforderungen - Technische

Lieferbedingungen

Ausgabe Juli 1985

DIN 17660 Kupfer-Knetlegierungen -

Kupfer-Zink-Legierungen (Messing),

(Sondermessing) - Zusammensetzung

Ausgabe Dezember 1983

DIN 17664 Kupfer-Knetlegierungen -

Kupfer-Nickel-Legierungen - Zusammensetzung

Ausgabe Dezember 1983

DIN 17665 Kupfer-Knetlegierungen -

Kupfer-Aluminium-Legierungen (Aluminiumbronze)

- Zusammensetzung

Ausgabe Dezember 1983

DIN 50125 Prüfung metallischer Werkstoffe - Zugproben

Ausgabe April 1991

```

2.

AD-Merkblätter:

```

AD B0, Ausgabe Jänner 1995

AD B1, Ausgabe Juni 1986

AD B2, Ausgabe Jänner 1995

AD B3, Ausgabe Oktober 1990

AD B4, Ausgabe Mai 1991

AD B5, Ausgabe Mai 1995

AD B6, Ausgabe Jänner 1995

AD B7, Ausgabe Juni 1986

AD B8, Ausgabe Februar 1998, gilt nur zusammen mit AD B0

AD B9, Ausgabe Juli 1995

AD B10, Ausgabe Juni 1986

AD B13, Ausgabe Mai 1999

AD-HP 0, Ausgabe Dezember 1996

AD-HP 2/1, Ausgabe Jänner 2000

AD-HP 3, Ausgabe April 1996

AD-HP 4, Ausgabe Juli 1989

Anlage B

Verzeichnis technischer Regeln

Nachstehend angeführte technische Regeln sind in der Verordnung zitiert. Die ausschließlich in der Anlage A.7 Teil 1 genannten technischen Regeln werden hier nicht angeführt.

ÖNORM M 7377 Kennzeichnung von nahtlosen Gasflaschen – Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 1089-1 bis -3 Ausgabe November 2004
ÖNORM M 7390-1 Gasflaschenventile – Gasedaten (enthält auch Berichtigung 1997) Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7390-2 Gasflaschenventile für Probedrücke bis maximal 300 bar – Bauformen, Baumaße, Anschlüsse, Gewinde (enthält auch Berichtigung 1997) Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7390-2/AC1 Gasflaschenventile für Probedrücke bis max. 300 bar – Bauformen, Baumaße, Anschlüsse, Gewinde (Berichtigung) Ausgabe Mai 2000
ÖNORM M 7390-4 Gasflaschenventile – Technische Lieferbedingungen (enthält auch Berichtigung 1997) Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7395 Ersatz: ÖNORM EN 12755, ÖNORM EN 13365
ÖNORM M 7395/AC1 Zurückgezogen
ÖNORM M 7396 Druckbehälter für Versandzwecke - Betrieb von Flaschenbündeln Ausgabe November 2004
ÖNORM EN 3-3 Tragbare Feuerlöscher – Konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, Mechanische Prüfung Ausgabe Dezember 1995
ÖNORM EN 144-1 Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 1: Gewindeverbindung am Einschraubstutzen Ausgabe Jänner 2001
ÖNORM EN 144-1/A1 Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 1: Gewindeverbindung am Einschraubstutzen (Änderung) Ausgabe Mai 2004
ÖNORM EN 144-2 Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 2: Gewindeverbindung am Ausgangsstutzen Ausgabe Juli 1999
ÖNORM EN 144-3+AC Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 3: Gewindeverbindungen am Ausgangsstutzen für die Tauchgase Nitrox und Sauerstoff Ausgabe Juli 2003
ÖNORM EN 417 Metallische Einwegkartuschen für Flüssiggas, mit oder ohne Entnahmeventil, zum Betrieb von tragbaren Geräten – Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung Ausgabe September 2003
ÖNORM EN 473 Zerstörungsfreie Prüfung – Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung – Allgemeine Grundlagen Ausgabe Jänner 2001
ÖNORM EN 629-1 Ortsbewegliche Gasflaschen – 25E kegeliges Gewinde zum Anschluss von Ventilen an Gasflaschen – Teil 1: Spezifikation Ausgabe November 1996
ÖNORM EN 849 Ortsbewegliche Gasflaschen – Flaschenventile – Spezifikation und Typprüfung Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 849/A2 Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Ventile – Spezifikation und Typenprüfung (Änderung) Ausgabe Jänner 2002
ÖNORM EN 962 Ortsbewegliche Gasflaschen – Ventilschutzkappen und Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in industriellem und medizinischem Einsatz – Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen Ausgabe November 1996
ÖNORM EN 962/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen – Ventilschutzkappen und Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in industriellem und medizinischem Einsatz – Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen (Änderung) Ausgabe Februar 2000
ÖNORM EN 962/A2 Ortsbewegliche Gasflaschen – Ventilschutzkappen und Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in industriellem und medizinischem Einsatz – Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen (Änderung) Ausgabe November 2000
ÖNORM EN 1089-1 Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) – Teil 1: Stempelung Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 1089-1/AC Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) – Teil 1: Stempelung (Berichtigung) Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 1089-2 Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) – Teil 2: Gefahrzettel Ausgabe Februar 2003
ÖNORM EN 1089-3 Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung – Teil 3: Farbcodierung Ausgabe Juli 2004
ÖNORM EN 1089-3/A1 Zurückgezogen
ÖNORM EN 1439 Ortsveränderliche, wiederbefüllbare Flaschen aus geschweißtem Stahl für Flüssiggas – Kontrollverfahren vor, während und nach dem Füllen Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 1440 Ortsveränderliche, wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas – Regelmäßig wiederkehrende Prüfung Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 1440/AC Ortsveränderliche, wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas – Regelmäßig wiederkehrende Prüfung (Berichtigung) Ausgabe November 1999
ÖNORM EN 1442 Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) – Gestaltung und Konstruktion Ausgabe Oktober 1998
ÖNORM EN 10002-1 Metallische Werkstoffe – Zugversuch – Teil 1: Prüfverfahren bei Raumtemperatur Ausgabe Jänner 2002
ÖNORM EN 10002-3 Ersatz: ÖNORM EN ISO 376
ÖNORM EN 10002-4 Ersatz: ÖNORM EN ISO 9513
ÖNORM EN 10002-5 Metallische Werkstoffe – Zugversuch – Prüfverfahren bei erhöhter Temperatur Ausgabe Mai 1992
ÖNORM EN 10045-1 Metallische Werkstoffe – Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy – Prüfverfahren Ausgabe Mai 1991
ÖNORM EN 10204 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen Ausgabe März 1996
ÖNORM EN 12755 Ortsbewegliche Gasflaschen – Abfüllbedingungen für Acetylenbündel Ausgabe September 2000
ÖNORM EN 13365 Ortsbewegliche Gasflaschen – Flaschenbündel für permanente und verflüssigte Gase (außer Acetylen) – Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens Ausgabe August 2002
ÖNORM ISO 6718 Zurückgezogen, siehe ÖNORM EN ISO 4126-2 und -6
ÖNORM EN ISO 376 Metallische Werkstoffe – Kalibrierung der Kraftmessgeräte für die Prüfung von Prüfmaschinen mit einachsiger Beanspruchung (ISO 376:1999) Ausgabe Jänner 2003
ÖNORM EN ISO 407 Kleine Gasflaschen für die medizinische Anwendung – Ventilseitenstutzen mit Anschlussbügel nach dem Pin-Index-System Ausgabe April 2005
ÖNORM EN ISO 4126-2 Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck – Teil 2: Berstscheibeneinrichtungen (ISO 4126-2:2003) Ausgabe Mai 2003
ÖNORM EN ISO 4126-6 Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck – Teil 6: Berstscheibeneinrichtung; Anwendung, Auswahl und Einbau (ISO 4126-6:2003) Ausgabe April 2004
ÖNORM EN ISO 9513 Metallische Werkstoffe – Kalibrierung von Längenänderungs-Messeinrichtungen für die Prüfung mit einachsiger Beanspruchung (ISO 9513:1999) Ausgabe September 2003
ÖNORM EN ISO 11116-1 Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen – 17E kegeliges Gewinde zum Anschluss von Ventilen an Gasflaschen (ISO 1116-1:1999) Ausgabe Mai 2000
DIN 50125 Prüfung metallischer Werkstoffe – Zugproben Ausgabe Jänner 2004
DIN 50125 Berichtigung 1 Prüfung metallischer Werkstoffe – Zugproben Ausgabe Juli 2004
ECE-Regelung Nr. 67 Spezialausrüstung für Fahrzeuge (mit Flüssiggas betrieben)
ECE-Regelung Nr. 110 Antriebssystem mit komprimiertem Erdgas

Die in diesem Verzeichnis angeführten Normen sind beim Österreichischen Normungsinstitut (ON), Heinestraße 38, A-1020 Wien, Tel.: (01) 21300-805, Telefax: (01) 213 00-818, erhältlich.

Die in diesem Verzeichnis angeführten ECE-Regelungen sind bei der MANZschen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Kohlmarkt 16, 1010 Wien, Tel.: (01) 53161, Telefax: (01) 53161-181, erhältlich oder auf http://www.bmvbw.de/Verkehr/Strasse-,1446/KfZ-technische-Vorschriften.htm einzusehen.

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