Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über sicherheitstechnische Bestimmungen für Versandbehälter - Versandbehälterverordnung 2002 (VBV 2002)
| 2.1 ÖNORMEN | |
|---|---|
| EN 1057 | Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und HeizungsanlagenAusgabe Juli 1996 |
| EN 1652 | Kupfer und Kupferlegierungen - Platten, Bleche, Bänder, Streifen und Ronden zur allgemeinen VerwendungAusgabe März 1998 |
| EN 1653 | Kupfer und Kupferlegierungen - Platten, Bleche und Ronden für Kessel, Druckbehälter und WarmwasserspeicheranlagenAusgabe März 1998 |
| EN 573-3 | Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische Zusammensetzung und Form von Halbzeugen - Teil 3: Chemische ZusammensetzungAusgabe Februar 1995 |
| EN 573-4 | Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische Zusammensetzung und Form von Halbzeugen - Teil 4: ErzeugnisformenAusgabe Februar 1995 |
| EN 10028-1 | Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Allgemeine AnforderungenAusgabe August 2000 |
| EN 10028-2 | Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Teil 2: Unlegierte und legierte warmfeste StähleAusgabe Juli 1993 |
| EN 10028-3 | Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Teil 3: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle; normalgeglühtAusgabe Juni 2000 |
| EN 10028-4 | Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen - Teil 4: Nickellegierte kaltzähe StähleAusgabe Dezember 1994 |
| EN 10028-7 | Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen - Teil 7: Nichtrostende StähleAusgabe April 2000 |
| EN 10113-1 | Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustählen; Allgemeine LieferbedingungenAusgabe Juli 1993 |
| EN 10113-2 | Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten Feinkornbaustählen; Teil 2:Lieferbedingungen für normalgeglühte/normalisierend gewalzte StähleAusgabe Juli 1993 |
| EN 10213-1 | Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für Druckbehälter - Teil 1: AllgemeinesAusgabe April 1996 |
| EN 10213-2 | Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für Druckbehälter - Teil 2: Stahlsorten für die Verwendung bei Raumtemperatur und erhöhten TemperaturenAusgabe April 1996 |
| EN 10222-1 | Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an FreiformschmiedestückeAusgabe Jänner 1999 |
| EN 10222-3 | Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 3: Nickelstähle mit festgelegten Eigenschaften bei tiefen TemperaturenAusgabe Oktober 1999 |
| EN 10269 | Stähle und Nickellegierungen für Befestigungsmittel für den Einsatz bei erhöhten und/oder tiefen TemperaturenAusgabe November 1999 |
| EN 10283 | Korrosionsbeständiger StahlgussAusgabe Februar 1999 |
| EN 12163 | Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen zur allgemeinen VerwendungAusgabe April 1998 |
| EN 12164 | Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die spannende BearbeitungAusgabe April 1998 |
| EN 12164/A1 | Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die spannende Bearbeitung (Änderung)Ausgabe Februar 2000 |
| EN 12165 | Kupfer und Kupferlegierungen - Vormaterial für SchmiedestückeAusgabe April 1998 |
| EN 12167 | Kupfer und Kupferlegierungen - Profile und Rechteckstangen zur allgemeinen VerwendungAusgabe April 1998 |
| EN 12205 | Ortsbewegliche Gasflaschen - Metallische EinwegflaschenAusgabe Oktober 2001 |
| EN 12449 | Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre zur allgemeinen VerwendungAusgabe Oktober 1999 |
| EN 12451 | Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre für WärmeaustauscherAusgabe Oktober 1999 |
| EN ISO 3506-1 | Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 1: Schrauben (ISO 3506-1:1997)Ausgabe Mai 1998 |
| EN ISO 3506-2 | Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 2: Muttern (ISO 3506-2:1997)Ausgabe Mai 1998 |
| EN ISO 3506-3 | Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 3: Gewindestifte und ähnliche, nicht auf Zug beanspruchte Schrauben (ISO 3506-3:1997)Ausgabe Mai 1998 |
| 2.2 DIN-NORMEN | |
| --- | --- |
| DIN 267-13: | Mechanische Verbindungselemente; Technische Lieferbedingungen; Teile für Schraubenverbindungen mit besonderen mechanischen Eigenschaften zum Einsatz bei Temperaturen von -200 °C bis +700 °CAusgabe August 1993 |
| DIN 1626 | Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989 |
| DIN 1628 | Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besonders hohe Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989 |
| DIN 1630 | Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besonders hohe Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Oktober 1984 |
| DIN 1681 | Stahlguss für allgemeine Verwendungszwecke; Technische Lieferbedingungen Ausgabe Juni 1985 |
| DIN 1787 | Kupfer; HalbzeugAusgabe Jänner 1973 |
| DIN 17173 | Nahtlose kreisförmige Rohre aus kaltzähen Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Februar 1985 |
| DIN 17174 | Geschweißte kreisförmige Rohre aus kaltzähen Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Februar 1985 |
| DIN 17175 | Nahtlose Rohre aus warmfesten Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989 |
| DIN 17177 | Elektrisch pressgeschweißte Rohre aus warmfesten Stählen; Technische LieferbedingungenAusgabe Mai 1989 |
| DIN 17178 | Geschweißte kreisförmige Rohre aus Feinkornbaustählen für besondere AnforderungenAusgabe Mai 1986 |
| DIN 17179 | Nahtlose kreisförmige Rohre aus Feinkornbaustählen für besondere AnforderungenAusgabe Mai 1986 |
| DIN 17182 | Stahlgusssorten mit verbesserter Schweißeignung und Zähigkeit für allgemeine Verwendungszwecke; Technische LieferungenAusgabe Mai 1992 |
| DIN 17440 | Nichtrostende Stähle - Technische Lieferbedingungen für Blech, Warmband und gewalzte Stäbe für Druckbehälter, gezogenen - Draht und SchmiedestückeAusgabe September 1996 |
| DIN 17457 | Geschweißte kreisförmige Rohre aus austenitischen nichtrostenden Stählen für besondere Anforderungen; Technische LieferbedingungenAusgabe Juli 1985 |
| DIN 17660 | Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Zink-Legierungen (Messing), (Sondermessing); ZusammensetzungAusgabe Dezember 1983 |
| DIN 17664 | Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Nickel-Legierungen; ZusammensetzungAusgabe Dezember 1983 |
| DIN 17665 | Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Aluminium-Legierungen (Aluminium bronze); ZusammensetzungAusgabe Dezember 1983 |
Herstellung und Fertigungsprüfung Zur Umsetzung der in den §§ 10 und 11 angeführten allgemeinen Anforderungen muss nachfolgenden Bestimmungen mindestens entsprochen werden.
3.1 Anforderungen an den Herstellerbetrieb Der Hersteller muss qualitätssichernde Maßnahmen festlegen und dokumentieren, welche durch eine Erstprüfstelle erstmalig bewertet und regelmäßig überwacht werden. Führt der Hersteller Schweißarbeiten aus, so muss er nach ÖNORM M 7812-1 in der Güteklasse 1 durch eine Erstprüfstelle für Druckgeräte zugelassen sein. Alternativ ist auch eine Zulassung gemäß AD-HP 0 in Verbindung mit AD-HP 2/1, AD-HP 3 und AD-HP 4 durch eine Erstprüfstelle ausreichend.Die anzuwendenden Schweißverfahren müssen nach ÖNORMen EN 288 und die Schweißer nach ÖNORM EN 287-1 und ÖNORM EN 287-1/A1 bzw. ÖNORM EN 287-2 und ÖNORM EN 287-2/A1 geprüft sein. Die Verfahrensprüfungen sind von Erstprüfstellen durchzuführen. Die Prüfung der Schweißer ist von Erstprüfstellen oder für diesen Bereich akkreditierten Stellen durchzuführen. Die Anerkennung von ausländischen Verfahrens- und Schweißerprüfungen hat durch eine Erstprüfstelle auf Basis der Gegenseitigkeit zu erfolgen.
3.2 Anforderungen an die Schweißnahtausführung und das Prüfpersonal
Anlage A.7
Teil 2
Silotransportbehälter
```
Diese Anlage regelt die Anforderungen an
```
Silotransportbehälter für flüssige, körnige und
pulverförmige Stoffe die dem ADR/RID unterliegen
(Gefahrgüter) und für nicht dem ADR/RID unterliegende
Stoffe (Nichtgefahrgüter), die nur zum Zweck der Be- und
Entladung mit verdichteten Gasen mit dem
Klassifizierungscode 1A mit höchstens 3 bar beaufschlagt
werden, wobei eine Gasbeaufschlagung des zu
transportierenden Gutes während der Beförderung mit
verdichteten Gasen, die weder entzündlich, noch giftig,
noch ätzend sind, mit höchstens 2 bar zulässig ist.
```
Übersteigt der Entleerungsdruck 1 bar, so sind
```
nachstehende Bestimmungen einzuhalten:
2.1 Gefahrgutbehälter
Silotransportbehälter für Gefahrgüter gemäß ADR/RID
müssen den Bestimmungen für Tanks des ADR/RID, welche für
die jeweilige Klasse des zu befördernden Gutes
vorgeschrieben sind, entsprechen. Zusätzlich sind
nachstehende Ergänzungen einzuhalten:
2.1.1 Anforderungen für Entwurf und Berechnung, Werkstoffe,
Herstellung und Prüfung
Es gelten die Bestimmungen der Anlage A.7 Teil 1.
Einbauten im Inneren, die eine Kontrolle der Schweißnähte
verhindern, sind abnehmbar auszuführen.
Die Schweißnähte und Auflager müssen auch von außen
zugänglich und ausreichend besichtigbar sein.
2.1.2 Ausrüstung
Sämtliche Ausrüstungsteile müssen den Bestimmungen der
Anlage 1 sinngemäß entsprechen, wobei jedoch die Be- und
Entladeöffnungen mit umlegbaren Spannschrauben
ausgerüstet werden dürfen, wenn die Deckel einen
Abgleitschutz für die Spannschrauben und eine zwangsweise
wirkende Anlüfteinrichtung aufweisen, die gleichzeitig
mit dem Aufschrauben mindestens einer der Deckelmuttern
wirksam wird. Bei den umlegbaren Spannschrauben muss
durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt sein, dass
die Schraubverbindung nicht vollständig getrennt werden
kann, zB durch ein als Anschlag ausgebildetes, am
Bolzenende befestigtes Sicherungselement.
Dieses Sicherungselement muss
- so ausgeführt sein, dass die Prüfung der Gewinde über
den gesamten Bereich möglich ist und
- so bemessen sein, dass es den Öffnungswinkel, des mit
zulässigem Betriebsüberdruck beaufschlagten Domdeckels
zu begrenzen vermag, wenn das Gewinde der
Schraubverbindung verschleißbedingt versagt.
Ferner sind die Versandbehälter mit einem geeigneten
Druckmesser auszurüsten. Die Versandbehälter oder die
angeschlossenen Füllleitungen sind mit mindestens einem
nach der Förderleistung der Druckluftanlage bemessenen,
lüftbaren Sicherheitsventil auszustatten, welches
imstande sein muss, einen Druckanstieg im Versandbehälter
von mehr als 10% über dem festgesetzten höchsten
Fülldruck zuverlässig zu verhindern.
2.1.2.1 Ausrüstungsteile für Tanks von Kesselwagen, die dicht
verschlossen sind, müssen den Bestimmungen der Anlage A.1
sinngemäß entsprechen, wobei nachfolgende Bestimmungen zu
berücksichtigen sind:
2.1.2.1.1 Die Verschlussdeckeln von Füll-, Steigrohr- und
Druckstutzen, sind mit Spritzringen und folgender
Farbkennzeichnung zu versehen:
Druckstutzen: blau
Steigrohr: rot.
2.1.2.1.2 Für die Befestigung von Domdeckeln dürfen auch umlegbare
Spannschrauben verwendet werden, wenn die Deckeln einen
Abgleitschutz für Spannschrauben aufweisen. Die
Spannschrauben müssen den in Punkt 2.1.2 genannten
Bedingungen entsprechen.
2.1.2.1.3 Die Anbringung eines Sicherheitsventils und eines
Manometers ist nur an den angeschlossenen Füll- bzw.
Entleereinrichtungen erforderlich.
2.1.3 Kennzeichnung des Tanks
An jedem Tank muss ein Schild aus nicht korrodierendem
Metall dauerhaft und an einer für die Kontrolle leicht
zugänglichen Stelle angebracht sein. Auf diesem Schild
müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben
eingestanzt oder in einem ähnlichen Verfahren angebracht
sein. Diese Angaben dürfen unmittelbar auf den Tankwänden
angebracht sein, wenn diese so verstärkt sind, dass die
Widerstandfähigkeit des Tanks nicht beeinträchtigt wird:
- Hersteller oder Herstellerzeichen;
- Herstellernummer;
- Baujahr;
- Prüfdruck *1) (Überdruck);
- Fassungsraum *1) - bei unterteilten Tanks Fassungsraum
jedes Tankabteils;
- Berechnungstemperatur *1) (nur erforderlich bei
Berechnungstemperaturen über +50 °C oder unter -20 °C);
- Stempel der Stelle, die die Prüfung vorgenommen hat;
- Prüfdruck für den gesamten Tank und Prüfdruck je
Tankabteil in MPa oder bar (Überdruck), wenn der Druck
je Tankabteil geringer ist als der auf den Tank
wirkende Druck *1);
- Festgesetzter Entleerungsdruck *1);
2.1.4 Prüfung und Überwachung
Die Erstprüfung (Vor- und Bauprüfung), erste Druck- und
erste Betriebsprüfung ist im Rahmen der erstmaligen
Prüfungen gemäß ADR/RID durchzuführen.
Für die Versandbehälterbescheinigung gelten die
Bestimmungen des § 17.
Für die wiederkehrenden Untersuchungen oder
außerordentlichen Prüfungen gelten die Bestimmungen des
ADR/RID.
2.1.5 Befüllung und Betrieb
Es gelten die Bestimmungen des § 23 Abs. 1 bis 5 und § 24
Abs. 1 Z 4.
2.2 Nichtgefahrgutbehälter
Für Silotransportbehälter, welche zum Transport von
Nichtgefahrgütern vorgesehen sind, gelten die
Vorschriften gemäß Abs. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.4
dieser Anlage mit folgenden Abweichungen sinngemäß.
2.2.1 Für die Berechnung sind allgemein anerkannte Regeln der
Technik für Druckbehälter heranzuziehen. Die Höhe des
Prüfdruckes beträgt das 1,3fache des Betriebsdruckes.
2.2.2 Die Mindestwanddicken gemäß ADR/RID müssen nicht
eingehalten werden.
2.2.3 Silotransportbehälter dürfen nur in Verkehr gebracht
werden, wenn sie entsprechend einer Vor- oder
Baumusterprüfung, einer Erstprüfung, ersten Druck- und
ersten Betriebsprüfung analog Nr. 6.8.2.4.1 ADR/RID
unterzogen wurden, wobei jedoch für die
Wasserdruckprüfung des gesamten Tanks als Prüfdruck der
1,3fache Betriebsdruck gilt.
2.2.4 Die Silotransportbehälter und ihre Ausrüstungsteile sind
spätestens alle sechs Jahre einer Prüfung des inneren und
äußeren Zustandes sowie einer Dichtheitsprüfung zu
unterziehen.
2.2.5 Zusätzlich ist spätestens alle drei Jahre eine Prüfung
des äußeren Zustandes sowie eine Dichtheitsprüfung
durchzuführen.
2.2.6 Die Dichtheitsprüfung muss für den gesamten Tank und für
jedes Abteil von unterteilten Tanks, mit dem
höchstzulässigen Betriebsdruck und mit einem für die
Befüllung des Behälters zugelassenem Gas durchgeführt
werden.
2.2.7 Ummantelungen zur Wärmeisolierung oder andere
Isolierungen sind nur soweit zu entfernen, wie es für die
sichere Beurteilung des Tanks erforderlich ist.
2.2.8 Wenn die Sicherheit des Tanks oder seine Ausrüstung durch
Reparatur, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein könnte,
so ist eine außerordentliche Prüfung durchzuführen.
```
Beträgt der Fülldruck mehr als 0,5 bar und höchstens
```
1 bar, so sind nachstehende Bestimmungen einzuhalten:
3.1 Gefahrgutbehälter
Silotransportbehälter für Gefahrgüter gemäß ADR/RID
müssen den diesbezüglichen Bestimmungen des ADR/RID,
welche für die jeweilige Klasse des zu befördernden Gutes
vorgesehen sind, entsprechen und nach diesen Bestimmungen
überprüft werden. Zusätzlich gelten die Vorschriften nach
Abs. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 dieser Anlage.
3.2 Nichtgefahrgutbehälter
Für Silotransportbehälter, welche zum Transport von
Nichtgefahrgütern vorgesehen sind, gelten die
Vorschriften gemäß Abs. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 dieser
Anlage mit folgenden Abweichungen sinngemäß:
3.2.1 Für die Berechnung sind allgemein anerkannte Regeln der
Technik für Druckbehälter heranzuziehen. Die Höhe des
Prüfdruckes beträgt das 1,3fache des Betriebsdruckes
3.2.2 Die Einhaltung der im ADR/RID angeführten
Mindestwanddicken ist nicht erforderlich.
3.2.3 Der Silotransportbehälter ist vom Hersteller einer
Erstprüfung, Druckprüfung und Prüfung der Ausrüstung zu
unterziehen. Die Erfüllung der Anforderungen dieser
Verordnung ist vom Hersteller durch Ausstellen einer
Konformitätserklärung zu dokumentieren. Der Hersteller
hat technische Unterlagen, die eine Bewertung der
Übereinstimmung des Druckgerätes mit den
sicherheitstechnischen Anforderungen ermöglichen, zur
Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereit zu
halten.
3.2.4 Wenn die Sicherheit des Tanks oder seine Ausrüstung durch
Reparatur, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein könnte,
so ist eine außerordentliche Prüfung durchzuführen.
```
Der Betreiber des Versandbehälters hat sich regelmäßig
```
von der sicheren Funktionsweise der Ausrüstung,
insbesondere dem Sicherheitsventil und vom Zustand des
Versandbehälters zu überzeugen. Versandbehälter mit
Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort
aus dem Betrieb zu nehmen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Beförderung
der Versandbehälter entsprechend der Z 1 erfolgt.
```
```
*1) Nach den Zahlenwerten sind jeweils die Maßeinheiten hinzuzufügen.
Anlage A.7
Teil 2
Silotransportbehälter
Allgemeine Bestimmungen:
1.1 Diese Anlage regelt die Anforderungen hinsichtlich Betrieb und wiederkehrender Untersuchungen an Silotransportbehältern für flüssige, körnige und pulverförmige Stoffe, die nicht dem ADR/RID unterliegen und die nur zum Zweck der Beladung oder Entladung mit verdichteten Gasen mit dem Klassifizierungscode 1A mit höchstens 3 bar beaufschlagt werden.
1.2 Die Gasbeaufschlagung des zu transportierenden Gutes während der Beförderung mit verdichteten Gasen mit dem Klassifizierungscode 1A ist mit höchstens 1 bar zulässig.
1.3 Der Betreiber des Versandbehälters hat sich regelmäßig von der sicheren Funktionsweise der Ausrüstung, insbesondere dem Sicherheitsventil und vom Zustand des Versandbehälters zu überzeugen.
1.4 Versandbehälter mit Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort außer Betrieb zu nehmen.
Beträgt der Be- bzw. Entladedruck mehr als 1 bar und höchstens 3 bar, sind zusätzlich nachstehende Bestimmungen einzuhalten:
2.1 Die Silotransportbehälter und ihre Ausrüstungsteile sind spätestens alle sechs Jahre einer Prüfung des inneren und äußeren Zustandes sowie einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
2.2 Zusätzlich ist spätestens alle drei Jahre eine Prüfung des äußeren Zustandes sowie eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
2.3 Die Dichtheitsprüfung muss für den gesamten Tank und für jedes Abteil von unterteilten Tanks, mit dem höchstzulässigen Betriebsdruck und mit einem für die Befüllung des Behälters zugelassenen Gas durchgeführt werden.
2.4 Ummantelungen zur Wärmeisolierung oder andere Isolierungen sind soweit zu entfernen, wie es für die sichere Beurteilung des Tanks erforderlich ist.
2.5 Wenn die Sicherheit des Tanks oder seine Ausrüstung durch Reparatur, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein könnte, so ist eine außerordentliche Prüfung durchzuführen.
Für die wiederkehrenden Untersuchungen an Silotransportbehältern für Baumaterialien gilt abweichend von den Bestimmungen der Z 2.1 bis 2.4:
3.1 Der Betreiber hat jährlich eine äußere Untersuchung sowie eine Prüfung der sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteile, wie beispielsweise Rohrbefestigungen, Laschen, Sicherheitsventile und, sofern die sichere Funktionsweise dieser Teile nicht gewährleistet werden kann, den Austausch zu veranlassen. Der Betreiber hat diese sicherheitstechnischen Vorkehrungen zu dokumentieren.
3.2 Die Kesselprüfstelle hat alle drei Jahre eine äußere Untersuchung durchzuführen und nimmt dabei Einsicht in die Aufzeichnungen des Betreibers. Spätestens nach sechs Jahren nach Inbetriebnahme hat die Kesselprüfstelle jedenfalls eine innere Untersuchung durchzuführen.
3.3 Die innere Untersuchung kann bei Behältern, die von der Kesselprüfstelle als erosions- oder korrosionsgefährdet eingestuft wurden, auch vorgezogen werden. Hierüber ist der Betreiber von der Kesselprüfstelle mindestens sechs Monate vorher zu informieren. Für die Durchführung der inneren Untersuchung sind die Silotransportbehälter in gereinigtem Zustand bereitzustellen.
3.4 Stellt die Kesselprüfstelle fest, dass weder Erosionsgefahr durch die Einblaseleitung noch Korrosionsgefahr besteht, sind keine weiteren inneren Untersuchungen erforderlich. Dies ist in der Versandbehälterbescheinigung zu vermerken.
3.5 Bei in Betrieb befindlichen Silotransportbehältern bildet die jeweils nächstfällige innere Untersuchung die Entscheidungsbasis für die Anwendung der Z 3.4.
Anlage A.8
Offene Kryo-Behälter für tiefgekühlt verflüssigte Gase
Zusätzlich zu den im ADR/RID angegebenen Bestimmungen über nicht luftdicht verschlossene Kryo-Behälter für tiefgekühlte verflüssigte Gase gelten folgende Anforderungen:
Der Konformitätsnachweis für diese Gefäße erfolgt durch eine Bestätigung des Herstellers über die Eignung und die Zulässigkeit der Verwendung für einzelne Gase oder Gasgruppen.
Der Name des Gases, mit dem eine Befüllung erfolgen darf, muss direkt auf dem Gefäß oder einem dauerhaft angebrachten Aufkleber angegeben werden.
Anlage A.9
Löschmittelbehälter für Handfeuerlöscher,Treibgasflaschen und Einwegflaschen für Aufladelöscher
Löschmittelbehälter für Handfeuerlöscher sind Gefäße mit einem Prüfdruck von höchstens 30 bar und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 20 kg, welche ständig oder nur während des Betriebes unter dem Druck eines Gases stehen.
Für Löschmittelbehälter sowie für Treibgasflaschen und Einwegflaschen für Aufladelöscher ist die ÖNORM EN 3 Teil 3 anzuwenden. Handfeuerlöscher sind “Tragbare Feuerlöscher” im Sinne der ÖNORM EN 3-3.
Für jede Type von Löschmittelbehältern, Treibgasflaschen und Einwegflaschen ist eine Baumusterprüfung von einer Erstprüfstelle durchzuführen; hiebei ist die Erfüllung der Anforderungen der ÖNORM EN 3-3 zu überprüfen.
Die Prüfung jedes einzelnen Behälters sowie die losweise Prüfung gemäß ÖNORM EN 3-3 ist vom Hersteller durchzuführen und für jeden Behälter ist eine Konformitätserklärungen auszustellen.
Der Hersteller muss für Herstellung und Prüfung qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und diese dokumentieren.
Anlage A.10
Druckgaspackungen
Druckgaspackungen müssen den Bestimmungen der Aerosolpackungsverordnung, BGBl. Nr. 560/1994 entsprechen.
Anlage A.11
Kartuschen
Zusätzlich zu dem im ADR/RID angegebenen Bestimmungen für Kartuschen gelten die Bestimmungen der ÖNORM EN 417.
Anlage A.12
Kleine Versandbehälterkapseln für verdichtete oder verflüssigte Gase
```
Diese Versandbehälter dürfen nur mit verdichteten oder
```
verflüssigten Gasen, die weder giftig noch ätzend sind,
befüllt werden. Ihr Rauminhalt darf 0,05 l nicht
übersteigen.
```
Die Kapseln sind nahtlos aus Stahl herzustellen. Der
```
Berstdruck bei Raumtemperatur muss mindestens dem 2fachen
Prüfdruck für Flaschen entsprechen.
```
Der Hersteller hat eine geeignete qualitätssichernde
```
Maßnahme anzuwenden und entsprechende Nachweise zur
Einsicht durch die zuständige Behörde bereitzuhalten.
```
Für jede Type der Kapseln ist vom Hersteller eine
```
Typenprüfung durchzuführen. Hiezu sind mindestens an je
fünf serienmäßig erzeugten, komplett ausgerüsteten und
gekennzeichneten Kapseln Berstversuche durchzuführen, wobei
auch aus der Bruchform die Eignung des Stahles zu
beurteilen ist.
```
Die Befüllung der Versandbehälter hat entsprechend den
```
technischen Anforderungen der Anlage A.2 zu erfolgen.
```
Von 5 000 Stück gefüllten Kapseln ist im Herstellerwerk
```
eine, jedoch mindestens fünf Stück pro Tag, nach dem Füllen
derart zu erwärmen, dass der Druck in der Kapsel 90% des
Dampfdruckes des Inhaltes bei 55 °C entspricht. Wenn bei
dieser Prüfung eine Kapsel birst, sind alle Kapseln aus der
gleichen Charge zu prüfen. Die Durchführung der Prüfungen
ist zu dokumentieren.
```
Die Kapseln sind ihrem Inhalt nach durch folgende Farben
```
deutlich zu kennzeichnen:
```
Kohlendioxid ................... grün oder gold,
```
```
Butan, Propan und Gemische ..... rot,
```
```
Distickstoffmonoxid (Lachgas) .. grau oder silber,
```
```
Sauerstoff ..................... blau,
```
```
alle anderen nicht entzündlichen
```
Gase ........................... grau mit der
Bezeichnung des Gases
als Aufschrift,
```
alle anderen entzündlichen Gase rot, mit der
```
Bezeichnung des Gases
als Aufschrift.
```
Wenn die Anbringung einer Farbkennzeichnung auf den Kapseln
```
nicht ohne weiteres möglich ist, dürfen sie ohne
Farbkennzeichnung in Schachteln oder dgl. in Verkehr
gebracht werden, wenn auf diesen die Bezeichnung des
Inhaltes deutlich lesbar angebracht ist. Die einschlägigen
Bestimmungen des Lebensmittelrechtes und des
Chemikalienrechtes werden durch diese Regelung nicht
berührt.
Anlage A.12
Kleine Versandbehälterkapseln für verdichtete oder verflüssigte Gase
Diese Versandbehälter dürfen nur mit verdichteten oder verflüssigten Gasen, die weder giftig noch ätzend sind, befüllt werden. Ihr Rauminhalt darf 120 ml nicht übersteigen.
Die Kapseln sind nahtlos aus Stahl herzustellen. Der Berstdruck bei Raumtemperatur muss mindestens dem 1,6-fachen Prüfdruck entsprechen.
Der Hersteller hat eine geeignete qualitätssichernde Maßnahme anzuwenden und entsprechende Nachweise zur Einsicht durch die zuständige Behörde bereitzuhalten.
Für jede Type der Kapseln ist vom Hersteller eine Typenprüfung durchzuführen. Hiezu sind mindestens an je fünf serienmäßig erzeugten, komplett ausgerüsteten und gekennzeichneten Kapseln Berstversuche durchzuführen, wobei auch aus der Bruchform die Eignung des Stahles zu beurteilen ist.
Die Befüllung der Versandbehälter hat entsprechend den technischen Anforderungen der Anlage A.2 zu erfolgen.
Jede gefüllte Kapsel ist nach Erreichen einer Temperatur von 65 ±5°C mindestens eine Minute lang zu lagern. Die Durchführung dieser Prüfung ist zu dokumentieren.
Die Kapseln sind ihrem Inhalt nach durch folgende Farben deutlich zu kennzeichnen:
| a) Kohlendioxid | grün oder gold, |
|---|---|
| b) Butan, Propan und Gemische | rot, |
| c) Distickstoffmonoxid (Lachgas) | grau oder silber, |
| d) Sauerstoff | weiß, |
| e) alle anderen entzündlichen Gase | rot, mit der Bezeichnung des Gases als Aufschrift. |
Wenn die Anbringung einer Farbkennzeichnung auf Kapseln für CO 2 und N 2 O nicht ohne weiteres möglich ist, dürfen sie ohne Farbkennzeichnung in Schachteln oder dgl. in Verkehr gebracht werden, wenn auf diesen die Bezeichnung des Inhaltes deutlich lesbar angebracht ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes und des Chemikalienrechtes werden durch diese Regelung nicht berührt.
Anlage A.13
Versandbehälter für kohlensäurehältige Getränke
Für festverbundene Tanks, Aufsetztanks, Gefäß- oder Tankbatterien, die auf Straßenfahrzeugen verwendet werden, gelten die Bestimmungen der Anlage A.7 Teil 2 für Silotransportbehälter.
Versandbehälter für den Transport und den Vertrieb von Getränken mit einem Druckinhaltsprodukt aus festgesetztem höchsten Betriebsdruck in bar und Rauminhalt in Litern bis zu 500 und einem höchstzulässigen Betriebsdruck von bis zu 7 bar müssen sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, welche die Ziele des Kesselgesetzes umsetzen.
2.1 Keg und Schankcontainer sind insbesondere ausreichend gegen äußere Beschädigung auszulegen oder zu schützen und derart zu kennzeichnen, dass der Hersteller identifizierbar ist. Die Erfüllung der Anforderungen ist vom Hersteller mittels geeigneter Prüfungen nachzuweisen und durch Ausstellen einer Konformitätserklärung zu dokumentieren. Der Hersteller hat technische Unterlagen, die eine Bewertung der Übereinstimmung des Druckgerätes mit den sicherheitstechnischen Anforderungen ermöglichen, zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereit zu halten.
2.2 Die Befüllung der Versandbehälter ist derart vorzunehmen, dass für die Ausdehnung der Flüssigkeit ein ausreichender Mindestfreiraum erhalten bleibt. Wiederbefüllbare Versandbehälter sind im Rahmen der Befüllung hinsichtlich sicherheitsrelevanter Mängel zu überprüfen.
Flaschen aus Glas
3.1 Flaschen aus Glas, welche unter Druck befüllt und verschlossen werden und zur mehrmaligen Verwendung bestimmt sind (Siphonflaschen), müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Jede Flasche ist mit einem Erzeugerkennzeichen zu versehen und vom Erzeuger einer Druckprüfung mit 30 bar Überdruck zu unterziehen. In den Lieferpapieren hat der Erzeuger die Durchführung der Druckprüfung zu bestätigen.
Der Fülldruck beim Verschließen der Flaschen darf 10 bar nicht überschreiten.
Die Flaschen dürfen nur soweit befüllt werden, dass unter Einbeziehung der technisch und technologisch bedingten Füllmengenstreuung ein Mindestfreiraum von 5% des Nenninhaltes nicht unterschritten wird.
| F ...................... | Freiraum (%) |
|---|---|
| I ....................... | mittleres Randvolumen der Flasche bei 20 °C (ml) |
| V ...................... | Nenninhalt bei 20 °C (ml) |
Offensichtlich beschädigte Flaschen dürfen nicht befüllt werden.
3.2 Flaschen aus Glas für die einmalige oder mehrmalige Verwendung, die mit Flüssigkeiten gefüllt sind, welche bei 20 °C einen Schütteldruck entwickeln können, der gleich oder größer als 2 bar ist, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Die Flaschen dürfen nur soweit befüllt werden, dass unter Einbeziehung der technisch und technologisch bedingten Füllmengenstreuung ein Mindestfreiraum von 2,5% des Nenninhaltes nicht unterschritten wird.
Es dürfen nur solche Flaschen verwendet werden, die für den Verwendungszweck geeignet sind. Der Berstdruck fabriksneuer Flaschen, bei solchen für mehrfache Verwendung nach standardisierter Abnützungsbehandlung, muss mindestens dem doppelten Schütteldruck der gefüllten Flaschen bei 20 °C, vermehrt um 1 bar entsprechen.
Offensichtlich beschädigte Flaschen dürfen nicht befüllt werden.
Anlage A.14
Versandbehälter für geringe Füllungsdrücke
Diese Versandbehälter dienen zur Befüllung mit verdichteten Gasen, die weder entzündlich noch giftig oder ätzend sind.Der Füllungsdruck darf bei 15 °C 2 bar und der Rauminhalt 1 000 l nicht übersteigen; dies gilt auch für Gemische mit nicht mehr als zwei Volumenprozent entzündlichen Bestandteilen.
Diese Versandbehälter müssen sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, welche die Ziele des Kesselgesetzes umsetzen.
Anlage B
Verzeichnis technischer Regeln
Nachstehend angeführte technische Regeln sind in der Verordnung zitiert.
Normen:
ÖNORM M 3121 Stahlbleche für Druckgefäße und Druckbehälter
- Gütebestimmungen
Ausgabe Jänner 1991
ÖNORM M 7301 Verstärkung von Ausschnitten in Wandungen von
Druckgefäßen oder Druckbehältern
Ausgabe Februar 1992
ÖNORM M 7301-1 Näherungsweise Ermittlung eines
Verstärkungsquerschnittes von Ausschnitten in
Wandungen von Druckgefäßen oder Druckbehältern
Ausgabe November 1977
ÖNORM M 7303 Kegelförmige Wandungen von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem oder äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
Ausgabe April 1984
ÖNORM M 7304 Zylindrische Wandungen von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem und äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
Ausgabe Juni 1991
ÖNORM M 7306 Ebene Böden und Deckel von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem oder äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
Ausgabe Juli 1992
ÖNORM M 7309 Gewölbte Böden von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem oder äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
Ausgabe September 1988
ÖNORM M 7316-1 Berechnung von Flanschverbindungen an
Druckgefäßen oder Druckbehältern
Ausgabe April 1987
ÖNORM M 7316-2 Berechnung von Flanschverbindungen an
Druckgefäßen oder Druckbehältern -
Dichtungskennwerte
Ausgabe April 1987
ÖNORM M 7317 Balgkompensatoren - Ausführung und Berechnung
Ausgabe Dezember 1985
ÖNORM M 7320 Inspektionsöffnungen in Wandungen von
Druckgefäßen oder Druckbehältern
Ausgabe Jänner 1992
ÖNORM M 7377 Kennzeichnung von nahtlosen Gasflaschen -
Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 1089-1
bis -3
Ausgabe August 1997
ÖNORM M 7390-1 Gasflaschenventile - Gasedaten (enthält auch
Berichtigung 1997)
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7390-2 Gasflaschenventile für Probedrücke bis maximal
300 bar - Bauformen, Baumaße, Anschlüsse,
Gewinde (enthält auch Berichtigung 1997)
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7390-2/AC1 Gasflaschenventile für Probedrücke bis max.
300 bar - Bauformen, Baumaße, Anschlüsse,
Gewinde (Berichtigung)
Ausgabe Mai 2000
ÖNORM M 7390-3 Gasflaschenventile für Probedrücke über
300 bar bis 450 bar - Bauformen, Baumaße,
Anschlüsse, Gewinde (enthält auch Berichtigung
1997)
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7390-4 Gasflaschenventile - Technische
Lieferbedingungen (enthält auch Berichtigung
1997)
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7390-5 Gasflaschenventile mit zylindrischen
Einschraubstutzen bei Atemgeräten - Bauformen,
Baumaße, Anschlüsse, Gewinde (enthält auch
Berichtigung 1997)
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM M 7395 Druckbehälter für Versandzwecke -
Flaschenbündel
Ausgabe März 1987
ÖNORM M 7395/AC1 Druckbehälter für Versandzwecke -
Flaschenbündel
Ausgabe September 2000
ÖNORM M 7812-1 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten -
Anforderungen an Betriebe, in denen
Schweißarbeiten nach Güteklassen durchgeführt
werden
Ausgabe Jänner 1996
ÖNORM M 7812-2 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten -
Güteklassen
Ausgabe Jänner 1996
ÖNORM EN 3-3 Tragbare Feuerlöscher - Konstruktive
Ausführung, Druckfestigkeit, Mechanische
Prüfung
Ausgabe Dezember 1995
ÖNORM EN 144-1 Atemschutzgeräte - Gasflaschenventile -
Gewindeverbindung am Einschraubstutzen
Ausgabe März 1992
ÖNORM EN 287-1 Prüfung von Schweißern-Schmelzschweißen-Stähle
Ausgabe Juni 1992
ÖNORM EN 287-1/A1 Prüfung von Schweißern-Schmelzschweißen -
Teil 1: Stähle (Änderung)
Ausgabe Juni 1997
ÖNORM EN 287-2 Prüfung von
Schweißern-Schmelzschweißen-Aluminium und
Aluminiumlegierungen
Ausgabe Juni 1992
ÖNORM EN 287-2/A1 Prüfung von Schweißern-Schmelzschweißen -
Teil 2: Aluminium und Aluminiumlegierungen
(Änderung)
Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 288-1 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Allgemeine Regeln für das Schmelzschweißen
Ausgabe Juni 1992
ÖNORM EN 288-1/A1 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Allgemeine Regeln für das Schmelzschweißen
(Änderung)
Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 288-2 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Schweißanweisung für das Lichtbogenschweißen
Ausgabe Juni 1992
ÖNORM EN 288-2/A1 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 2: Schweißanweisung für das
Lichtbogenschweißen (Änderung)
Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 288-3 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Schweißverfahrensprüfungen für das
Lichtbogenschweißen von Stählen
Ausgabe Juni 1992
ÖNORM EN 288-3/A1 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 3: Schweißverfahrensprüfungen für das
Lichtbogenschweißen von Stählen (Änderung)
Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 288-4 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Schweißverfahrensprüfungen für das
Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen
Legierungen
Ausgabe Jänner 1993
ÖNORM EN 288-4/A1 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 4: Schweißverfahrensprüfungen für das
Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen
Legierungen
Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 288-5 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 5: Anerkennung durch Einsatz anerkannter
Schweißzusätze für das Lichtbogenschweißen
Ausgabe November 1994
ÖNORM EN 288-6 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 6: Anerkennung Auf Grund vorliegender
Erfahrung
Ausgabe November 1994
ÖNORM EN 288-7 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 7: Anerkennung von Normschweißverfahren
für das Lichtbogenschweißen
Ausgabe August 1995
ÖNORM EN 288-8 Anforderung und Anerkennung von
Schweißverfahren für metallische Werkstoffe -
Teil 8: Anerkennung durch eine Schweißprüfung
vor Fertigungsbeginn
Ausgabe August 1995
ÖNORM EN 417 Metallische Einwegkartuschen für Flüssiggas,
mit oder ohne Entnahmeventil, zum Betrieb von
tragbaren Geräten - Herstellung, Prüfung und
Kennzeichnung
Ausgabe August 1993
ÖNORM EN 473 Qualifizierung und Zertifizierung von Personal
der zerstörungsfreien Prüfung - Allgemeine
Grundlagen
Ausgabe September 1993
ÖNORM EN 573-3 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische
Zusammensetzung und Form von Halbzeugen -
Teil 3: Chemische Zusammensetzung
Ausgabe Februar 1995
ÖNORM EN 573-4 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische
Zusammensetzung und Form von Halbzeugen -
Teil 4: Erzeugnisformen
Ausgabe Februar 1995
ÖNORM EN 629-1 Ortsbewegliche Gasflaschen - 25E kegeliges
Gewinde zum Anschluss von Ventilen an
Gasflaschen - Teil 1: Spezifikation
Ausgabe November 1996
ÖNORM EN 849 Ortsbewegliche Gasflaschen - Flaschenventile -
Spezifikation und Typprüfung
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 849/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Gasflaschen-Ventile - Spezifikation und
Typenprüfung (Änderung)
Ausgabe Juli 1999
ÖNORM EN 850 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Ventilseitenstutzen mit Anschlussbügel nach
dem Pin-index-System für medizinische
Anwendung
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 850/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Ventilseitenstutzen mit Anschlussbügel nach
dem Pin-Index-System für medizinische
Anwendung (Änderung)
Ausgabe Mai 2000
ÖNORM EN 962 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Ventilschutzkappen und
Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in
industriellem und medizinischem Einsatz -
Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen
Ausgabe November 1996
ÖNORM EN 962/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Ventilschutzkappen und
Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in
industriellem und medizinischem Einsatz -
Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen
(Änderung)
Ausgabe Februar 2000
ÖNORM EN 1057 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose
Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und
Gasleitungen für Sanitärinstallationen und
Heizungsanlagen
Ausgabe Juli 1996
ÖNORM EN 1089-1 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -
Teil 1: Stempelung
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 1089-1/AC Ortsbewegliche Gasflaschen -
Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -
Teil 1: Stempelung (Berichtigung)
Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 1089-2 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -
Teil 2: Gefahrzettel
Ausgabe Jänner 1997
ÖNORM EN 1089-2/AC Ortsbewegliche Gasflaschen -
Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) -
Teil 2: Gefahrzettel (Berichtigung)
Ausgabe August 1997
ÖNORM EN 1089-3 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Gasflaschen-Kennzeichnung - Teil 3:
Farbcodierung (Berichtigung)
Ausgabe September 1998
ÖNORM EN 1089-3/A1 Ortsbewegliche Gasflaschen -
Gasflaschen-Kennzeichnung - Teil 3:
Farbcodierung (Änderung)
Ausgabe März 2000
ÖNORM EN 1652 Kupfer und Kupferlegierungen - Platten,
Bleche, Bänder, Streifen und Ronden zur
allgemeinen Verwendung
Ausgabe März 1998
ÖNORM EN 1653 Kupfer und Kupferlegierungen - Platten, Bleche
und Ronden für Kessel, Druckbehälter und
Warmwasserspeicheranlagen
Ausgabe März 1998
ÖNORM EN 10002-1 Metallische Werkstoffe - Zugversuch -
Prüfverfahren (bei Raumtemperatur)
Ausgabe Mai 1991
ÖNORM EN 10002-2 Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 2:
Prüfung der Kraftmesseinrichtungen von
Zugprüfmaschinen
Ausgabe August 1993
ÖNORM EN 10002-3 Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 3:
Kalibrierung der Kraftmessgeräte für die
Prüfung von Prüfmaschinen mit einachsiger
Beanspruchung
Ausgabe Oktober 1994
ÖNORM EN 10002-4 Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 4:
Prüfung von Längenänderungs-Messeinrichtungen
für die Prüfung mit einachsiger Beanspruchung
Ausgabe März 1995
ÖNORM EN 10002-5 Metallische Werkstoffe - Zugversuch -
Prüfverfahren bei erhöhter Temperatur
Ausgabe Mai 1992
ÖNORM EN 10028-1 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Ausgabe August 2000
ÖNORM EN 10028-2 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -
Teil 2: Unlegierte und legierte warmfeste
Stähle
Ausgabe Juli 1993
ÖNORM EN 10028-3 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -
Teil 3: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle;
normalgeglüht
Ausgabe Juni 2000
ÖNORM EN 10028-4 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -
Teil 4: Nickellegierte kaltzähe Stähle
Ausgabe Dezember 1994
ÖNORM EN 10028-7 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen -
Teil 7: Nichtrostende Stähle
Ausgabe April 2000
ÖNORM EN 10045-1 Metallische Werkstoffe -
Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy -
Prüfverfahren
Ausgabe Mai 1991
ÖNORM EN 10113-1 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten
Feinkornbaustählen - Teil 1: Allgemeine
Lieferbedingungen
Ausgabe Juli 1993
ÖNORM EN 10113-2 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten
Feinkornbaustählen - Teil 2: Lieferbedingungen
für normalgeglühte/normalisierend gewalzte
Stähle
Ausgabe Juli 1993
ÖNORM EN 10204 Metallische Erzeugnisse - Arten von
Prüfbescheinigungen
Ausgabe März 1996
ÖNORM EN 10213-1 Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für
Druckbehälter - Teil 1: Allgemeines
Ausgabe April 1996
ÖNORM EN 10213-2 Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für
Druckbehälter - Teil 2: Stahlsorten für die
Verwendung bei Raumtemperatur und erhöhten
Temperaturen
Ausgabe April 1996
ÖNORM EN 10222-1 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter -
Teil 1: Allgemeine Anforderungen an
Freiformschmiedestücke
Ausgabe Jänner 1999
ÖNORM EN 10222-3 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter -
Teil 3: Nickelstähle mit festgelegten
Eigenschaften bei tiefen Temperaturen
Ausgabe Oktober 1999
ÖNORM EN 10222-4 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter -
Teil 4: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit
hoher Dehngrenze
Ausgabe Oktober 1999
ÖNORM EN 10269 Stähle und Nickellegierungen für
Befestigungsmittel für den Einsatz bei
erhöhten und/oder tiefen Temperaturen
Ausgabe November 1999
ÖNORM EN 10283 Korrosionsbeständiger Stahlguss
Ausgabe Februar 1999
ÖNORM EN 12163 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen zur
allgemeinen Verwendung
Ausgabe April 1998
ÖNORM EN 12164 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die
spannende Bearbeitung
Ausgabe April 1998
ÖNORM EN 12164/A1 Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die
spannende Bearbeitung (Änderung)
Ausgabe Februar 2000
ÖNORM EN 12165 Kupfer und Kupferlegierungen - Vormaterial für
Schmiedestücke
Ausgabe April 1998
ÖNORM EN 12167 Kupfer und Kupferlegierungen - Profile und
Rechteckstangen zur allgemeinen Verwendung
Ausgabe April 1998
ÖNORM EN 12449 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose
Rundrohre zur allgemeinen Verwendung
Ausgabe Oktober 1999
ÖNORM EN 12451 Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose
Rundrohre für Wärmeaustauscher
Ausgabe Oktober 1999
ÖNORM EN 12755 Ortsbewegliche Gasflaschen - Abfüllbedingungen
für Acetylenbündel
Ausgabe September 2000
ÖNORM EN 25817 Lichtbogenschweißverbindungen an Stahl -
Richtlinie für die Bewertungsgruppen von
Unregelmäßigkeiten
Ausgabe Dezember 1992
ÖNORM ISO 6718 Berstscheiben und Berstscheibeneinheiten
Ausgabe Jänner 1989
ÖNORM EN ISO 3506-1 Mechanische Eigenschaften von
Verbindungselementen aus nichtrostenden
Stählen - Teil 1: Schrauben (ISO 3506-1:1997)
Ausgabe Mai 1998
ÖNORM EN ISO 3506-2 Mechanische Eigenschaften von
Verbindungselementen aus nichtrostenden
Stählen - Teil 2: Muttern (ISO 3506-2:1997)
Ausgabe Mai 1998
ÖNORM EN ISO 3506-3 Mechanische Eigenschaften von
Verbindungselementen aus nichtrostenden
Stählen - Teil 3: Gewindestifte und ähnliche,
nicht auf Zug beanspruchte Schrauben
(ISO 3506-3:1997)
Ausgabe Mai 1998
ÖNORM EN ISO 11116-1 Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen - 17E
kegeliges Gewinde zum Anschluss von Ventilen
an Gasflaschen (ISO 1116-1:1999)
Ausgabe Mai 2000
ÖNORM DIN 1626 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten
Stählen für besondere Anforderungen -
Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Mai 1989
ÖNORM DIN 1628 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten
Stählen für besonders hohe Anforderungen -
Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Mai 1989
ÖNORM DIN 17175 Nahtlose Rohre aus warmfesten Stählen -
Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Mai 1989
ÖNORM DIN 17177 Elektrisch pressgeschweißte Rohre aus
warmfesten Stählen - Technische
Lieferbedingungen
Ausgabe Mai 1989
DIN 267-13 Mechanische Verbindungselemente - Technische
Lieferbedingungen - Teile für
Schraubenverbindungen mit besonderen
mechanischen Eigenschaften zum Einsatz bei
Temperaturen von -200 °C bis +700 °C
Ausgabe August 1993
DIN 1630 Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten
Stählen für besonders hohe Anforderungen -
Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Oktober 1984
DIN 1681 Stahlguss für allgemeine Verwendungszwecke -
Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Juni 1985
DIN 1787 Kupfer - Halbzeug
Ausgabe Jänner 1973
DIN 4661-1 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen,
Flaschen, Prüfdruck 30 atü
Ausgabe September 1968
DIN 4661-2 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen,
Zugelassene Gase
Ausgabe September 1968
DIN 4661-3 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -
Bodenformen
Ausgabe September 1968
DIN 4661-4 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -
Ventilmuffen
Ausgabe September 1968
DIN 4661-5 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -
Füße
Ausgabe September 1968
DIN 4661-6 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -
Ventilschutz
Ausgabe September 1968
DIN 4661-7 Druckgasflaschen - Geschweißte Stahlflaschen -
Kennzeichnung, Schilder, Schildrahmen,
Plombenniet
Ausgabe März 1978
DIN 4664 Druckgasbehälter - Nahtlose Flaschen aus Stahl
Ausgabe August 1989
DIN 17173 Nahtlose kreisförmige Rohre aus kaltzähen
Stählen - Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Februar 1985
DIN 17174 Geschweißte kreisförmige Rohre aus kaltzähen
Stählen - Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Februar 1985
DIN 17178 Geschweißte kreisförmige Rohre aus
Feinkornbaustählen für besondere Anforderungen
- Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Mai 1986
DIN 17179 Nahtlose kreisförmige Rohre aus
Feinkornbaustählen für besondere Anforderungen
- Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Mai 1986
DIN 17182 Stahlgusssorten mit verbesserter
Schweißeignung und Zähigkeit für allgemeine
Verwendungszwecke - Technische
Lieferbedingungen
Ausgabe Mai 1992
DIN 17440 Nichtrostende Stähle - Technische
Lieferbedingungen für Blech, Warmband und
gewalzte Stäbe für Druckbehälter, gezogenen -
Draht und Schmiedestücke
Ausgabe September 1996
DIN 17457 Geschweißte kreisförmige Rohre aus
austenitischen nichtrostenden Stählen für
besondere Anforderungen - Technische
Lieferbedingungen
Ausgabe Juli 1985
DIN 17660 Kupfer-Knetlegierungen -
Kupfer-Zink-Legierungen (Messing),
(Sondermessing) - Zusammensetzung
Ausgabe Dezember 1983
DIN 17664 Kupfer-Knetlegierungen -
Kupfer-Nickel-Legierungen - Zusammensetzung
Ausgabe Dezember 1983
DIN 17665 Kupfer-Knetlegierungen -
Kupfer-Aluminium-Legierungen (Aluminiumbronze)
- Zusammensetzung
Ausgabe Dezember 1983
DIN 50125 Prüfung metallischer Werkstoffe - Zugproben
Ausgabe April 1991
```
AD-Merkblätter:
```
AD B0, Ausgabe Jänner 1995
AD B1, Ausgabe Juni 1986
AD B2, Ausgabe Jänner 1995
AD B3, Ausgabe Oktober 1990
AD B4, Ausgabe Mai 1991
AD B5, Ausgabe Mai 1995
AD B6, Ausgabe Jänner 1995
AD B7, Ausgabe Juni 1986
AD B8, Ausgabe Februar 1998, gilt nur zusammen mit AD B0
AD B9, Ausgabe Juli 1995
AD B10, Ausgabe Juni 1986
AD B13, Ausgabe Mai 1999
AD-HP 0, Ausgabe Dezember 1996
AD-HP 2/1, Ausgabe Jänner 2000
AD-HP 3, Ausgabe April 1996
AD-HP 4, Ausgabe Juli 1989
Anlage B
Verzeichnis technischer Regeln
Nachstehend angeführte technische Regeln sind in der Verordnung zitiert. Die ausschließlich in der Anlage A.7 Teil 1 genannten technischen Regeln werden hier nicht angeführt.
| ÖNORM M 7377 | Kennzeichnung von nahtlosen Gasflaschen – Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 1089-1 bis -3 Ausgabe November 2004 |
|---|---|
| ÖNORM M 7390-1 | Gasflaschenventile – Gasedaten (enthält auch Berichtigung 1997) Ausgabe Jänner 1997 |
| ÖNORM M 7390-2 | Gasflaschenventile für Probedrücke bis maximal 300 bar – Bauformen, Baumaße, Anschlüsse, Gewinde (enthält auch Berichtigung 1997) Ausgabe Jänner 1997 |
| ÖNORM M 7390-2/AC1 | Gasflaschenventile für Probedrücke bis max. 300 bar – Bauformen, Baumaße, Anschlüsse, Gewinde (Berichtigung) Ausgabe Mai 2000 |
| ÖNORM M 7390-4 | Gasflaschenventile – Technische Lieferbedingungen (enthält auch Berichtigung 1997) Ausgabe Jänner 1997 |
| ÖNORM M 7395 | Ersatz: ÖNORM EN 12755, ÖNORM EN 13365 |
| ÖNORM M 7395/AC1 | Zurückgezogen |
| ÖNORM M 7396 | Druckbehälter für Versandzwecke - Betrieb von Flaschenbündeln Ausgabe November 2004 |
| ÖNORM EN 3-3 | Tragbare Feuerlöscher – Konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, Mechanische Prüfung Ausgabe Dezember 1995 |
| ÖNORM EN 144-1 | Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 1: Gewindeverbindung am Einschraubstutzen Ausgabe Jänner 2001 |
| ÖNORM EN 144-1/A1 | Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 1: Gewindeverbindung am Einschraubstutzen (Änderung) Ausgabe Mai 2004 |
| ÖNORM EN 144-2 | Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 2: Gewindeverbindung am Ausgangsstutzen Ausgabe Juli 1999 |
| ÖNORM EN 144-3+AC | Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 3: Gewindeverbindungen am Ausgangsstutzen für die Tauchgase Nitrox und Sauerstoff Ausgabe Juli 2003 |
| ÖNORM EN 417 | Metallische Einwegkartuschen für Flüssiggas, mit oder ohne Entnahmeventil, zum Betrieb von tragbaren Geräten – Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung Ausgabe September 2003 |
| ÖNORM EN 473 | Zerstörungsfreie Prüfung – Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung – Allgemeine Grundlagen Ausgabe Jänner 2001 |
| ÖNORM EN 629-1 | Ortsbewegliche Gasflaschen – 25E kegeliges Gewinde zum Anschluss von Ventilen an Gasflaschen – Teil 1: Spezifikation Ausgabe November 1996 |
| ÖNORM EN 849 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Flaschenventile – Spezifikation und Typprüfung Ausgabe Jänner 1997 |
| ÖNORM EN 849/A2 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Ventile – Spezifikation und Typenprüfung (Änderung) Ausgabe Jänner 2002 |
| ÖNORM EN 962 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Ventilschutzkappen und Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in industriellem und medizinischem Einsatz – Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen Ausgabe November 1996 |
| ÖNORM EN 962/A1 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Ventilschutzkappen und Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in industriellem und medizinischem Einsatz – Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen (Änderung) Ausgabe Februar 2000 |
| ÖNORM EN 962/A2 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Ventilschutzkappen und Ventilschutzvorrichtungen für Gasflaschen in industriellem und medizinischem Einsatz – Gestaltung, Konstruktion und Prüfungen (Änderung) Ausgabe November 2000 |
| ÖNORM EN 1089-1 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) – Teil 1: Stempelung Ausgabe Jänner 1997 |
| ÖNORM EN 1089-1/AC | Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) – Teil 1: Stempelung (Berichtigung) Ausgabe August 1997 |
| ÖNORM EN 1089-2 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen LPG) – Teil 2: Gefahrzettel Ausgabe Februar 2003 |
| ÖNORM EN 1089-3 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung – Teil 3: Farbcodierung Ausgabe Juli 2004 |
| ÖNORM EN 1089-3/A1 | Zurückgezogen |
| ÖNORM EN 1439 | Ortsveränderliche, wiederbefüllbare Flaschen aus geschweißtem Stahl für Flüssiggas – Kontrollverfahren vor, während und nach dem Füllen Ausgabe Jänner 1997 |
| ÖNORM EN 1440 | Ortsveränderliche, wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas – Regelmäßig wiederkehrende Prüfung Ausgabe Jänner 1997 |
| ÖNORM EN 1440/AC | Ortsveränderliche, wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas – Regelmäßig wiederkehrende Prüfung (Berichtigung) Ausgabe November 1999 |
| ÖNORM EN 1442 | Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) – Gestaltung und Konstruktion Ausgabe Oktober 1998 |
| ÖNORM EN 10002-1 | Metallische Werkstoffe – Zugversuch – Teil 1: Prüfverfahren bei Raumtemperatur Ausgabe Jänner 2002 |
| ÖNORM EN 10002-3 | Ersatz: ÖNORM EN ISO 376 |
| ÖNORM EN 10002-4 | Ersatz: ÖNORM EN ISO 9513 |
| ÖNORM EN 10002-5 | Metallische Werkstoffe – Zugversuch – Prüfverfahren bei erhöhter Temperatur Ausgabe Mai 1992 |
| ÖNORM EN 10045-1 | Metallische Werkstoffe – Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy – Prüfverfahren Ausgabe Mai 1991 |
| ÖNORM EN 10204 | Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen Ausgabe März 1996 |
| ÖNORM EN 12755 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Abfüllbedingungen für Acetylenbündel Ausgabe September 2000 |
| ÖNORM EN 13365 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Flaschenbündel für permanente und verflüssigte Gase (außer Acetylen) – Prüfung zum Zeitpunkt des Füllens Ausgabe August 2002 |
| ÖNORM ISO 6718 | Zurückgezogen, siehe ÖNORM EN ISO 4126-2 und -6 |
| ÖNORM EN ISO 376 | Metallische Werkstoffe – Kalibrierung der Kraftmessgeräte für die Prüfung von Prüfmaschinen mit einachsiger Beanspruchung (ISO 376:1999) Ausgabe Jänner 2003 |
| ÖNORM EN ISO 407 | Kleine Gasflaschen für die medizinische Anwendung – Ventilseitenstutzen mit Anschlussbügel nach dem Pin-Index-System Ausgabe April 2005 |
| ÖNORM EN ISO 4126-2 | Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck – Teil 2: Berstscheibeneinrichtungen (ISO 4126-2:2003) Ausgabe Mai 2003 |
| ÖNORM EN ISO 4126-6 | Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck – Teil 6: Berstscheibeneinrichtung; Anwendung, Auswahl und Einbau (ISO 4126-6:2003) Ausgabe April 2004 |
| ÖNORM EN ISO 9513 | Metallische Werkstoffe – Kalibrierung von Längenänderungs-Messeinrichtungen für die Prüfung mit einachsiger Beanspruchung (ISO 9513:1999) Ausgabe September 2003 |
| ÖNORM EN ISO 11116-1 | Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen – 17E kegeliges Gewinde zum Anschluss von Ventilen an Gasflaschen (ISO 1116-1:1999) Ausgabe Mai 2000 |
| DIN 50125 | Prüfung metallischer Werkstoffe – Zugproben Ausgabe Jänner 2004 |
| DIN 50125 Berichtigung 1 | Prüfung metallischer Werkstoffe – Zugproben Ausgabe Juli 2004 |
| ECE-Regelung Nr. 67 | Spezialausrüstung für Fahrzeuge (mit Flüssiggas betrieben) |
| ECE-Regelung Nr. 110 | Antriebssystem mit komprimiertem Erdgas |
Die in diesem Verzeichnis angeführten Normen sind beim Österreichischen Normungsinstitut (ON), Heinestraße 38, A-1020 Wien, Tel.: (01) 21300-805, Telefax: (01) 213 00-818, erhältlich.
Die in diesem Verzeichnis angeführten ECE-Regelungen sind bei der MANZschen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Kohlmarkt 16, 1010 Wien, Tel.: (01) 53161, Telefax: (01) 53161-181, erhältlich oder auf http://www.bmvbw.de/Verkehr/Strasse-,1446/KfZ-technische-Vorschriften.htm einzusehen.
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