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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Journalism and Massmedia)“, Lehrgang „Master-Programm für Journalismus und Medienkompetenz“, Europäische Journalismus Akademie, Wien

Geltender Text a fecha 2002-12-31

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