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Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

1.

Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1. Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/ 1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2002 bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird die Support-Unit ZMR bestimmt.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2003 und endet am 31. Dezember 2005.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2003 und endet am 31. Dezember 2006.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2003 und endet am 31. Dezember 2010.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Projektprogramm

§ 3. Ziel der Organisationseinheit ist es, das Meldewesen bestmöglich zu unterstützen, die Meldedaten im rechtlichen Rahmen Bürger/innen, der Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung zu stellen und Grundlage für e-Government zu sein.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 4. Zwecks Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

2.

Abschnitt

Besondere Ermächtigungen und Regelungen im Projektzeitraum

§ 5. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes ermächtigt.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 6. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraums Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Rücklagen

§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und

2.

negative Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage für die Organisationseinheit zuzuführen.

(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 des Bundeshaushaltsgesetzes darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 nicht erfolgen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 4 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Positive Unterschiedsbeträge

§ 9. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controllingbeirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz und § 17a Abs. 6 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Inneres mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Negative Unterschiedsbeträge

§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes zu bedecken und auszugleichen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. (1) Beim Bundesminister für Inneres wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2006 ein Controlling Beirat eingerichtet.

(2) Dem Controlling Beirat gehören folgende, gemäß dem § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum gemäß Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Inneres als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. (1) Beim Bundesminister für Inneres wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2007 ein Controlling Beirat eingerichtet.

(2) Dem Controlling Beirat gehören folgende, gemäß dem § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum gemäß Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Inneres als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. (1) Beim Bundesminister für Inneres wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2011 ein Controlling Beirat eingerichtet.

(2) Dem Controlling Beirat gehören folgende, gemäß dem § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum gemäß Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundesministers für Inneres als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Geschäftsordnung

§ 12. Der Beirat gibt sich seine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Finanzen bedarf und die insbesondere vorzusehen hat,

1.

dass der Beirat beschlussfähig ist, wenn die Vertreter anwesend sind;

2.

unter welchen Bedingungen die Abwesenheit eines Mitgliedes als entschuldigt gilt und daher das Ersatzmitglied zu laden ist;

3.

unter welchen Voraussetzungen der Leiter des ZMR und der Vertreter des Zentralausschusses der Personalvertretung des Bundesministeriums für Inneres beizuziehen sind;

4.

dass der Beirat mindestens einmal pro Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat und

5.

dass der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zuzustellen hat.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Aufgaben

§ 13. Der Beirat hat insbesondere

1.

am Budget- und Personalcontrolling für die Organisationseinheit gemäß § 15a des Bundeshaushaltsgesetzes beratend mitzuwirken;

2.

die Berichte gemäß § 14 zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundesminister für Inneres und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich dem Leiter der Organisationseinheit zu übermitteln;

3.

soweit erforderlich, innerhalb des Projektzeitraumes Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundesminister für Inneres sowie dem Leiter der Organisationseinheit vorzulegen;

4.

zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle gemäß § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben; diese Stellungnahme ist dem Bericht anzuschließen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Berichtspflichten der Organisationseinheit

§ 14. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat

1.

mindestens einmal im Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und

2.

spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogrammes vorzulegen.

(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.

(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.

(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

4.

Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 15. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes und § 9 anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes vom Bundesminister für Inneres zu bedecken.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 16. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 16. (1) Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) Die §§ 2 und 11 Abs. 1 sowie die Punkte 6, 7 und 8 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 105/2005 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 16. (1) Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) Die §§ 2 und 11 Abs. 1 sowie die Punkte 6, 7 und 8 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 105/2005 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) Die §§ 2 und 11 Abs. 1 sowie die Punkte 1 bis 8 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2006 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Anlage

Projektprogramm

gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Strategische Zielsetzung des ZMR

2.

Schlüsselaufgaben des ZMR

1.

die Betreuung der UseCases,

2.

die Bereitstellung von Batchläufen zum Aufrechterhalten der örtlichen Melderegister,

3.

Zurverfügungstellung der Zugänge nach § 16a Abs. 4 und 16a Abs. 5 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992,

4.

Zurverfügungstellung der AVISO Abfrage, Fremdenpolizeiliche Abfrage, Fahndungsabgleich,

5.

Zurverfügungstellung der Bundesheerabfrage,

6.

Umsetzung der e-Governmentrichtlinie der Bundesregierung,

7.

Weiterentwicklung des ZMR auf Grundlage der jeweils gültigen Gesetzeslage und neuer Anforderungen.

3.

Rechtsgrundlagen

4.

Allgemeine Ziele des ZMR

4.1 Fachbezogene Ziele

4.2 Managementziele

Mit dem ZMR sollen allen Bürger/innen, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung die Kerndaten der Österreicher/innen sowie von allen in Österreich lebenden Menschen zur Verfügung gestellt werden, was durch

5.

Leistungskatalog

6.

Leistungskennzahlen:

```


```

Jahr Abfragen zu 1 Euro Abfragen zu 3 Euro

```


```

2003 80 000 500 000

2004 150 000 800 000

2005 200 000 1 100 000

```


```

7.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

Planstellenvorschau 2003-2005

2003 2004 2005

Beamte/Verwendungsgruppe Anzahl

A1 2 2 2

A2 1 1 1

A3 3 3 3

Summe Beamte: 6 6 6

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

VB/SV2 1 1 1

VB/SV5 1 1 1

VB/SV6 1 1 1

Summe Vertragsbedienstete: 3 3 3

Gesamtsumme: 9 9 9

Da die Organisationseinheit erst mit 1. Jänner 2003 eingerichtet wird, verfügt sie im Jahr 2002 noch nicht über einen eigenen Planstellenbereich, der daher auch nicht als Vergleich herangezogen werden kann. Die Planstellenvorschau beinhaltet die für die neue Organisationseinheit vorgesehenen Personalressourcen.

8.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```


```

Anmerkungen erwarteter Erfolg in Euro

```


```

2002 2003 2004 2005

```


```

UT 0 Personalausgaben *1) 577000 595000 613000 631000

```


```

UT 3 Anlagen *1) 97000 700000 300000 300000

```


```

UT 7 Gesetzliche

Verpflichtungen *1) 50000 50000 50000 50000

```


```

UT 8 Aufwendungen *1) 3533400 3400000 3553000 3378000

```


```

Summe der Ausgaben 4257400 4745000 4516000 4359000

```


```

```


```

Einnahmen in Euro

```


```

UT 4 Einnahmen *1) 895750 1880000 2930000 3900000

```


```

Saldo -3361650 -2865000 -1586000 -459000

```


```

Erläuterungen zu Punkt 8:

Allgemein wird festgehalten, dass - da die Organisationseinheit erst per 1. Jänner 2003 etabliert wird und das ZMR erst seit 1. März 2002 im Echtbetrieb läuft - sämtliche Einnahmen- und Ausgabenschätzungen auf Erwartungen basieren, die aus einem relativ kurzen Beobachtungszeitraum, der vom Aufbau geprägt war, abzuleiten sind. Beim erwarteten Erfolg 2002 wurden die auf Ganzjahreswerte extrapolierten Echtdaten des 2. Halbjahres 2002 zu Grunde gelegt. Die Personalausgaben 2002 wurden einerseits auf Grund von Echtdaten für jene Mitarbeiter, die der neuen Organisationseinheit zugewiesen werden sollen, andererseits auf Grund von Durchschnittssätzen für fiktive Ausgaben für die noch zu besetzenden Planstellen errechnet.

UT 0 - Personalbereich

Die für 2002 ermittelten Ausgangswerte wurden für die Folgejahre mit der Annahme einer Steigerung von jeweils drei Prozent für Bezugserhöhungen und Struktureffekte fortgeschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass alle Planstellen besetzt werden.

UT 3 - Anlagen

Es sind folgende Investitionsausgaben vorgesehen:

Im Jahr 2003 ist die Anschaffung eines Spiegelsystems zur Sicherung des geplanten unterbrechungsfreien 7 × 24 Stunden Betriebes geplant. Weiters soll die Erweiterung der Entwicklungssysteme zur Abdeckung der neuen technischen Anforderungen vorgenommen und sollen die externen Testsysteme an die technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die Hardwareerweiterung ist ein Betrag von 400 000 Euro, für die Softwareerweiterung ein solcher von 300 000 Euro vorgesehen. Im Jahr 2004 sind Speichererweiterungen und Ergänzungen im Toolbereich der Entwicklung in der Höhe von 300 000 Euro geplant. Im Jahr 2005 werden technische Anpassungen hinsichtlich e-Government in den Test- und Produktionssystemen in der Höhe von 300 000 Euro erwartet.

UT 7 - Gesetzliche Verpflichtungen

Berechnungsbasis der Ausgaben ist das erwartete Jahresergebnis 2002, gestützt auf den erwarteten Erfolg der letzten sechs Monate 2002.

UT 8 - Aufwendungen

Im Jahr 2003 sind für Entwicklungsaufgaben durch externe Firmen Ausgaben in Höhe von 2 700 000 Euro vorgesehen. Für den EDV-Betrieb und technische Unterstützungsleistungen durch externe Firmen wird von Ausgaben in Höhe von 450 000 Euro, für Marketing und Vertrieb von Ausgaben in Höhe von 200 000 Euro ausgegangen.

Im Jahr 2004 werden Entwicklungsaufwendungen in der Höhe von zirka 2 781 000 Euro, für den EDV-Betrieb zirka 464 000 Euro und für Vertrieb und Marketing zirka 208 000 Euro anfallen. Im Jahr 2005 werden die Entwicklungsaufwendungen mit 2 576 000 Euro, der EDV-Betrieb mit zirka 477 000 Euro und für Vertrieb und Marketing mit zirka 215 000 Euro angesetzt.

Zu diesen jeweiligen Jahresbeträgen kommt der Aufwand für den laufenden Dienstbetrieb.

UT 4 - Einnahmen

Zur erwarteten Entwicklung der kostenpflichtigen ZMR-Abfragen wird auf die Ausführungen unter Punkt 6 "Leistungskennzahlen" verwiesen. Daraus ergibt sich die im Zahlenwerk ausgewiesene Einnahmenentwicklung. Neben den Kostenersätzen für die Abfragen zu 1 Euro bzw. zu 3 Euro enthalten die Einnahmen auch Leistungsentgelte Dritter.

```


```

*1) siehe Erläuterungen

Anlage

Projektprogramm

gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Strategische Zielsetzung des ZMR

2.

Schlüsselaufgaben des ZMR

1.

die Betreuung der UseCases,

2.

die Bereitstellung von Batchläufen zum Aufrechterhalten der örtlichen Melderegister,

3.

Zurverfügungstellung der Zugänge nach § 16a Abs. 4 und 16a Abs. 5 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992,

4.

Zurverfügungstellung der AVISO Abfrage, Fremdenpolizeiliche Abfrage, Fahndungsabgleich,

5.

Zurverfügungstellung der Bundesheerabfrage,

6.

Umsetzung der e-Governmentrichtlinie der Bundesregierung,

7.

Weiterentwicklung des ZMR auf Grundlage der jeweils gültigen Gesetzeslage und neuer Anforderungen.

3.

Rechtsgrundlagen

4.

Allgemeine Ziele des ZMR

4.1 Fachbezogene Ziele

4.2 Managementziele

Mit dem ZMR sollen allen Bürger/innen, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung die Kerndaten der Österreicher/innen sowie von allen in Österreich lebenden Menschen zur Verfügung gestellt werden, was durch

5.

Leistungskatalog

6.

Leistungskennzahlen:

```


```

Jahr Abfragen zu 1 Euro Abfragen zu 3 Euro

```


```

2003 80 000 500 000

2004 150 000 800 000

2005 200 000 1 100 000

2006 200 000 1 100 000

```


```

7.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

Planstellenvorschau 2003-2006

2003 2004 2005 2006

Beamte/Verwendungsgruppe Anzahl

A1 2 2 2 2

A2 1 1 1 1

A3 3 3 3 3

Summe Beamte: 6 6 6 6

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

VB/SV2 1 1 1 1

VB/SV5 1 1 1 1

VB/SV6 1 1 1 1

Summe Vertragsbedienstete: 3 3 3 3

Gesamtsumme: 9 9 9 9

Da die Organisationseinheit erst mit 1. Jänner 2003 eingerichtet wird, verfügt sie im Jahr 2002 noch nicht über einen eigenen Planstellenbereich, der daher auch nicht als Vergleich herangezogen werden kann. Die Planstellenvorschau beinhaltet die für die neue Organisationseinheit vorgesehenen Personalressourcen.

8.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```


```

Anmerkungen erwarteter Erfolg in Euro

```


```

2002 2003 2004 2005 2006

```


```

UT 0 Personalausgaben *1) 577000 595000 613000 631000 631000

```


```

UT 3 Anlagen *1) 97000 700000 300000 300000 300000

```


```

UT 7 Gesetzliche

Verpflichtungen *1) 50000 50000 50000 50000 50000

```


```

UT 8 Aufwendungen *1) 3533400 3400000 3553000 4961000 4961000

```


```

Summe der Ausgaben 4257400 4745000 4516000 5942000 5942000

```


```

```


```

Einnahmen in Euro

```


```

UT 4 Einnahmen *1) 895750 1880000 2930000 3900000 3900000

```


```

Saldo -3361650 -2865000 -1586000 -2042000 -2042000

```


```

Erläuterungen zu Punkt 8:

Allgemein wird festgehalten, dass - da die Organisationseinheit erst per 1. Jänner 2003 etabliert wird und das ZMR erst seit 1. März 2002 im Echtbetrieb läuft - sämtliche Einnahmen- und Ausgabenschätzungen auf Erwartungen basieren, die aus einem relativ kurzen Beobachtungszeitraum, der vom Aufbau geprägt war, abzuleiten sind. Beim erwarteten Erfolg 2002 wurden die auf Ganzjahreswerte extrapolierten Echtdaten des 2. Halbjahres 2002 zu Grunde gelegt. Die Personalausgaben 2002 wurden einerseits auf Grund von Echtdaten für jene Mitarbeiter, die der neuen Organisationseinheit zugewiesen werden sollen, andererseits auf Grund von Durchschnittssätzen für fiktive Ausgaben für die noch zu besetzenden Planstellen errechnet. Entsprechend den bisherigen Erfahrungswerten werden die für das Jahr 2004 erwarteten Einnahmen/Ausgaben auch für die Jahre 2005 und 2006, erweitert um die durch die Übernahme des Betriebes des ZMR zu erwartenden Aufwände in der UT8, fortgeschrieben. Bei den Einnahmen wird davon ausgegangen, dass Services im Zusammenhang mit E-Governmentanwendungen der SU-ZMR in Entwicklung und Betrieb abgegolten werden. Die Betriebskosten des ZMR werden budgetneutral aus dem EDV-Budget des BMI beglichen.

UT 0 - Personalbereich

Die für 2002 ermittelten Ausgangswerte wurden für die Folgejahre mit der Annahme einer Steigerung von jeweils drei Prozent für Bezugserhöhungen und Struktureffekte fortgeschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass alle Planstellen besetzt werden.

UT 3 - Anlagen

Es sind folgende Investitionsausgaben vorgesehen:

Im Jahr 2003 ist die Anschaffung eines Spiegelsystems zur Sicherung des geplanten unterbrechungsfreien 7 × 24 Stunden Betriebes geplant. Weiters soll die Erweiterung der Entwicklungssysteme zur Abdeckung der neuen technischen Anforderungen vorgenommen und sollen die externen Testsysteme an die technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die Hardwareerweiterung ist ein Betrag von 400 000 Euro, für die Softwareerweiterung ein solcher von 300 000 Euro vorgesehen. Im Jahr 2004 sind Speichererweiterungen und Ergänzungen im Toolbereich der Entwicklung in der Höhe von 300 000 Euro geplant. Im Jahr 2005 werden technische Anpassungen hinsichtlich e-Government in den Test- und Produktionssystemen in der Höhe von 300 000 Euro erwartet.

UT 7 - Gesetzliche Verpflichtungen

Berechnungsbasis der Ausgaben ist das erwartete Jahresergebnis 2002, gestützt auf den erwarteten Erfolg der letzten sechs Monate 2002.

UT 8 - Aufwendungen

Im Jahr 2003 sind für Entwicklungsaufgaben durch externe Firmen Ausgaben in Höhe von 2 700 000 Euro vorgesehen. Für den EDV-Betrieb und technische Unterstützungsleistungen durch externe Firmen wird von Ausgaben in Höhe von 450 000 Euro, für Marketing und Vertrieb von Ausgaben in Höhe von 200 000 Euro ausgegangen.

Im Jahr 2004 werden Entwicklungsaufwendungen in der Höhe von zirka 2 781 000 Euro, für den EDV-Betrieb zirka 464 000 Euro und für Vertrieb und Marketing zirka 208 000 Euro anfallen. Im Jahr 2005 werden die Entwicklungsaufwendungen mit 2 576 000 Euro, der EDV-Betrieb mit zirka 477 000 Euro und für Vertrieb und Marketing mit zirka 215 000 Euro angesetzt.

Zu diesen jeweiligen Jahresbeträgen kommt der Aufwand für den laufenden Dienstbetrieb.

UT 4 - Einnahmen

Zur erwarteten Entwicklung der kostenpflichtigen ZMR-Abfragen wird auf die Ausführungen unter Punkt 6 "Leistungskennzahlen" verwiesen. Daraus ergibt sich die im Zahlenwerk ausgewiesene Einnahmenentwicklung. Neben den Kostenersätzen für die Abfragen zu 1 Euro bzw. zu 3 Euro enthalten die Einnahmen auch Leistungsentgelte Dritter.

```


```

*1) siehe Erläuterungen

Anlage

Projektprogramm

gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Strategische Zielsetzung des ZMR

2.

Schlüsselaufgaben des ZMR

1.

die Betreuung der UseCases,

2.

die Bereitstellung von Batchläufen zum Aufrechterhalten der örtlichen Melderegister,

3.

Zurverfügungstellung der Zugänge nach § 16a Abs. 4 und 16a Abs. 5 Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992,

4.

Zurverfügungstellung der AVISO Abfrage, Fremdenpolizeiliche Abfrage, Fahndungsabgleich,

5.

Zurverfügungstellung der Bundesheerabfrage,

6.

Umsetzung der E Governmentrichtlinie der Bundesregierung und des E-GovG,

7.

Weiterentwicklung des ZMR auf Grundlage der jeweils gültigen Gesetzeslage und neuer Anforderungen, wie die Mitwirkung am Portalverbund.

3.

Rechtsgrundlagen

4.

Allgemeine Ziele des ZMR

4.1 Fachbezogene Ziele

4.2 Managementziele

Mit dem ZMR sollen allen Bürger/innen, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung die Kerndaten der Österreicher/innen sowie von allen in Österreich lebenden Menschen zur Verfügung gestellt werden, was durch

5.

Leistungskatalog

6.

Leistungskennzahlen:

```


```

Jahr Abfragen zu 1 Euro Abfragen zu 3 Euro

```


```

2003 80 000 500 000

2004 150 000 800 000

2005 200 000 1 100 000

2006 200 000 1 100 000

2007 200 000 900 000

2008 200 000 900 000

2009 200 000 900 000

2010 200 000 900 000

```


```

7.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

Planstellenvorschau 2003 – 2010

2003 2004 2005 2006

Beamte/Verwendungsgruppe Anzahl

A1 2 2 2 2

A2 1 1 1 1

A3 3 3 3 3

Summe Beamte: 6 6 6 6

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

VB/SV2 1 1 1 1

VB/SV5 1 1 1 1

VB/SV6 1 1 1 1

Summe Vertragsbedienstete: 3 3 3 3

Gesamtsumme: 9 9 9 9

2007 2008 2009 2010

Beamte/Verwendungsgruppe Anzahl

A1 2 2 2 2

A2 1 1 1 1

A3 3 3 3 3

Summe Beamte: 6 6 6 6

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

VB/SV2 1 1 1 1

VB/SV5 1 1 1 1

VB/SV6 1 1 1 1

Summe Vertragsbedienstete: 3 3 3 3

Gesamtsumme: 9 9 9 9

Da die Organisationseinheit erst mit 1. Jänner 2003 eingerichtet wird, verfügt sie im Jahr 2002 noch nicht über einen eigenen Planstellenbereich, der daher auch nicht als Vergleich herangezogen werden kann. Die Planstellenvorschau beinhaltet die für die neue Organisationseinheit vorgesehenen Personalressourcen.

8.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

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Anmerkungen erwarteter Erfolg in Euro

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2002 2003 2004 2005 2006

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UT 0 Personalausgaben *1) 577000 595000 613000 631000 631000

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UT 3 Anlagen *1) 97000 700000 300000 300000 300000

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UT 7 Gesetzliche

Verpflichtungen *1) 50000 50000 50000 50000 50000

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UT 8 Aufwendungen *1) 3533400 3400000 3553000 4961000 4961000

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Summe der Ausgaben 4257400 4745000 4516000 5942000 5942000

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Einnahmen in Euro

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UT 4 Einnahmen *1) 895750 1880000 2930000 3900000 3900000

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Saldo -3361650 -2865000 -1586000 -2042000 -2042000

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Anmerkungen erwarteter Erfolg in Euro

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2007 2008 2009 2010

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UT 0 Personalaufgaben *1) 647 000 663 000 680 000 697 000

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UT 3 Anlagen *1) 100 000 100 000 100 000 100 000

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UT 7 Gesetzliche 51 000 53 000 54 000 55 000

Verpflichtungen *1)

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UT 8 Aufwendungen *1) 6 212 000 6 194 000 6 176 000 6 158 000

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Summe der 7 010 000 7 010 000 7 010 000 7 010 000

Ausgaben

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Einnahmen in Euro

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UT 4 Einnahmen *1) 3 000 000 3 000 000 3 000 000 3 000 000

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Saldo -4 010 000 -4 010 000 -4 010 000 -4 010 000

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Erläuterungen zu Punkt 8:

Allgemein wird festgehalten, dass - da die Organisationseinheit erst per 1. Jänner 2003 etabliert wird und das ZMR erst seit 1. März 2002 im Echtbetrieb läuft - sämtliche Einnahmen- und Ausgabenschätzungen auf Erwartungen basieren, die aus einem relativ kurzen Beobachtungszeitraum, der vom Aufbau geprägt war, abzuleiten sind. Beim erwarteten Erfolg 2002 wurden die auf Ganzjahreswerte extrapolierten Echtdaten des 2. Halbjahres 2002 zu Grunde gelegt. Die Personalausgaben 2002 wurden einerseits auf Grund von Echtdaten für jene Mitarbeiter, die der neuen Organisationseinheit zugewiesen werden sollen, andererseits auf Grund von Durchschnittssätzen für fiktive Ausgaben für die noch zu besetzenden Planstellen errechnet. Entsprechend den bisherigen Erfahrungswerten werden die für das Jahr 2004 erwarteten Einnahmen/Ausgaben auch für die Jahre 2005 und 2006, erweitert um die durch die Übernahme des Betriebes des ZMR zu erwartenden Aufwände in der UT8, fortgeschrieben. Bei den Einnahmen wird davon ausgegangen, dass Services im Zusammenhang mit EGovernmentanwendungen der SU-ZMR in Entwicklung und Betrieb abgegolten werden. Die Betriebskosten des ZMR werden budgetneutral aus dem EDV-Budget des BMI beglichen. Im Jahre 2005 und 2006 wurden entsprechend dem E-GovG und den dazu erlassenen Verordnungen alle Programmerweiterungen vorgenommen, um in den kommenden Jahren das EGovernmentkonzept der österreichischen Bundesregierung schrittweise umzusetzen. Der Saldo wurde dementsprechend angepasst.

UT 0 - Personalbereich

Die für 2002 ermittelten Ausgangswerte wurden für die Folgejahre mit der Annahme einer Steigerung von jeweils drei Prozent für Bezugserhöhungen und Struktureffekte fortgeschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass alle Planstellen besetzt werden.

UT 3 - Anlagen

Es sind folgende Investitionsausgaben vorgesehen:

Im Jahr 2003 ist die Anschaffung eines Spiegelsystems zur Sicherung des geplanten unterbrechungsfreien 7 × 24 Stunden Betriebes geplant. Weiters soll die Erweiterung der Entwicklungssysteme zur Abdeckung der neuen technischen Anforderungen vorgenommen und sollen die externen Testsysteme an die technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die Hardwareerweiterung ist ein Betrag von 400 000 Euro, für die Softwareerweiterung ein solcher von 300 000 Euro vorgesehen. Im Jahr 2004 sind Speichererweiterungen und Ergänzungen im Toolbereich der Entwicklung in der Höhe von 300 000 Euro geplant. Im Jahr 2005 werden technische Anpassungen hinsichtlich e-Government in den Test- und Produktionssystemen in der Höhe von 300 000 Euro erwartet. Durch die Umstellung im Bereich des Betriebs auf den ondemand Vertrag müssen aus heutiger Sicht in UT 3 lediglich infrastrukturelle Anschaffungen wie PCs oder Netzwerkerweiterungen angeschafft werden.

UT 7 - Gesetzliche Verpflichtungen

Berechnungsbasis der Ausgaben ist das erwartete Jahresergebnis 2002, gestützt auf den erwarteten Erfolg der letzten sechs Monate 2002.

UT 8 - Aufwendungen

Im Jahr 2003 sind für Entwicklungsaufgaben durch externe Firmen Ausgaben in Höhe von 2 700 000 Euro vorgesehen. Für den EDV-Betrieb und technische Unterstützungsleistungen durch externe Firmen wird von Ausgaben in Höhe von 450 000 Euro, für Marketing und Vertrieb von Ausgaben in Höhe von 200 000 Euro ausgegangen.

Im Jahr 2004 werden Entwicklungsaufwendungen in der Höhe von zirka 2 781 000 Euro, für den EDV-Betrieb zirka 464 000 Euro und für Vertrieb und Marketing zirka 208 000 Euro anfallen. Im Jahr 2005 werden die Entwicklungsaufwendungen mit 2 576 000 Euro, der EDV-Betrieb mit zirka 477 000 Euro und für Vertrieb und Marketing mit zirka 215 000 Euro angesetzt.

Zu diesen jeweiligen Jahresbeträgen kommt der Aufwand für den laufenden Dienstbetrieb. Für den Projektzeitraum von 2007 bis 2010 wurden im Bereich der UT 8 die IST-Werte der vergangenen Jahre für die Berechnung herangezogen und um die Sprungfixkosten im Bereich Betrieb, Applikationswartung und 2nd Level Support ergänzt. Auch für den Bereich Entwicklung wurden die durchschnittlichen Werte der letzten Jahre sowie das Projektprogramm, welches um Ergänzungsregister, Stammzahlenregister, Standarddokumentenregister und das Portal erweitert wurde, für die Berechnung berücksichtigt.

UT 4 - Einnahmen

Zur erwarteten Entwicklung der kostenpflichtigen ZMR-Abfragen wird auf die Ausführungen unter Punkt 6 “Leistungskennzahlen” verwiesen. Daraus ergibt sich die im Zahlenwerk ausgewiesene Einnahmenentwicklung. Neben den Kostenersätzen für die Abfragen zu 1 Euro bzw. zu 3 Euro enthalten die Einnahmen auch Leistungsentgelte Dritter. Auf Grund der Erfahrungswerte von 2003 bis 2006 wurde die Zahl der Abfragen angepasst.