Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung im Folgenden "Regierung" genannt und dem Hohen Flüchtlingskommissär der Vereinten Nationen im Folgenden "UNHCR" genannt betreffend die Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde
Geltender Text a fecha 2001-12-31
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