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Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung im Folgenden "Regierung" genannt und dem Hohen Flüchtlingskommissär der Vereinten Nationen im Folgenden "UNHCR" genannt betreffend die Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde

1 Version · 2002-01-01
2001-12-31
Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren
Originalfassung Text zu diesem Datum