Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Industrielogistikerin“ und „Akademischer Industrielogistiker“, Lehrgang „Industrielogistik“, Berufsförderungsinstitut Steiermark, Graz
Geltender Text a fecha 2003-05-31
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