Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gebühren für Anträge betreffend die Zulassung oder Registrierung von Biozid-Produkten sowie betreffend die Bewertung von alten Wirkstoffen für Biozid-Produkte (BiozidG-GebührentarifV II)
Geltender Text a fecha 1970-01-01
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