Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes (Bildungsdokumentationsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-10-25
Letzte Aktualisierung 2020-09-01
Status Aufgehoben · 2005-11-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 83
Änderungshistorie JSON API

sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch

die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe

```


```

organisation mit der Information über die Art der

Unterrichtsorganisation in dieser Klasse, in

folgender Ausprägung:

```


```

"g" für ganzjährig

```


```

"h" für halbjährig (semesterweise)

```


```

"l" für lehrgangsmäßig

```


```

"s" für saisonmäßig und

```


```

"v" für verkürztes Unterrichtsjahr mit späterem

Beginn

```


```

schulstufe mit der vom Schüler in diesem Ausbildungsdurchgang

besuchten Schulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan

ist in der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei definiert)

```


```

sfkz mit der Schulformkennzahl für diese Ausbildung

(Lehrplan) gemäß der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei

```


```

status mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden

Ausprägungen:

```


```

"o" für ordentliche Schüler

```


```

"a" für außerordentliche Schüler

```


```

jahreserfolg mit der Gesamtbeurteilung im letzten Jahreszeugnis

(bzw. Semester- oder Lehrgangszeugnis) in folgender

Ausprägung:

```


```

"a" für Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg

(SchUG § 22 Abs. 2 lit. g)

```


```

"b" für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer

oder keiner Beurteilung an Schulen für

Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1 erster Satz)

```


```

"c" für nicht berechtigt zum Aufsteigen wegen

bereits negativer oder keiner Beurteilung im

unmittelbar vorangegangenen Semester an

Schulen für Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1

Z 1)

```


```

"d" für nicht berechtigt zum Aufsteigen wegen mehr

als drei negativen oder keinen Beurteilungen

an allgemein bildenden höheren Schulen für

Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1 Z 2)

```


```

"e" für berechtigt zum Aufsteigen mit negativer

Beurteilung in der ersten Schulstufe (SchUG

§ 25 Abs. 4)

```


```

"f" für berechtigt zum Aufsteigen infolge eines

fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (SchUG

§ 25 Abs. 9)

```


```

"g" für Beurteilung mit gutem Erfolg (SchUG § 22

Abs. 2 lit. h)

```


```

"h" für berechtigt zum Aufsteigen mit "Nicht

genügend" in höheren Leistungsgruppen (SchUG

§ 25 Abs. 5)

```


```

"k" für berechtigt zum Aufsteigen mit einem "Nicht

genügend" (SchUG § 25 Abs. 2 -

"Konferenzbeschluss")

```


```

"l" für nicht berechtigt zum Aufsteigen in der

```

4.

oder 5. Klasse einer allgemein bildenden

```

höheren Schule oder nicht erfolgreicher

Abschluss der 4. Klasse der Hauptschule oder

```

8.

Klasse der Volksschule auf Grund einer

```

negativen Beurteilung in Latein, Geometrisch

Zeichnen oder einem besonderen

Pflichtgegenstand gemäß SchUG § 28 Abs. 3 Z 1

```


```

"m" für berechtigt zum Aufsteigen in Sonderschulen

für schwerst- bzw. mehrfach behinderte Kinder

(SchUG § 25 Abs. 6)

```


```

"n" für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht

erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe

infolge negativer oder fehlender

Beurteilung(en) - soweit nicht eine andere

Merkmalsausprägung zutrifft

```


```

"o" für Schüler ohne Beurteilung des Schulerfolgs

(außerordentliche Schüler, vorzeitige

Abmeldung usw.)

```


```

"p" für berechtigt zum Aufsteigen oder

erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe

mit positiver Beurteilung in allen

Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster

Satz)

```


```

"r" für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht

erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe

wegen nicht zurückgelegter Pflichtpraktika

(SchUG § 25 Abs. 8)

```


```

"s" für berechtigt zum Aufsteigen bei Kindern mit

sonderpädagogischem Förderbedarf an

allgemeinen Schulen (SchUG § 25 Abs. 5a)

```


```

"v" für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer

Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen

(wie Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,

Schreiben usw.) in Volks- und Sonderschulen

(SchUG § 25 Abs. 3)

```


```

"w" für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer

Beurteilung bei Wiederholung nach einem

"Befriedigend" in diesem Gegenstand (SchUG

§ 25 Abs. 1 letzter Satz)

```


```

nichtgen mit der Anzahl der "Nicht genügend" in

Pflichtgegenständen (nach allfälligen Wiederholungs-,

Nachtrags-, Jahres- oder Semesterprüfungen)

```


```

wdhp-angetr mit der Zahl der Wiederholungs-, Nachtrags-, Jahres-

oder Semesterprüfungen bzw. Kolloquien usw. gemäß

SchUG § 23 bzw. SchUG-B § 23, zu denen der Schüler

angetreten ist

```


```

wdhp-bestand mit der Zahl der davon bestandenen Wiederholungs-,

Nachtrags-, Jahres- oder Semesterprüfungen bzw.

Kolloquien usw.

```


```

wiederholung mit der Angabe bezüglich der

Wiederholungsberechtigung (gemäß SchUG § 27 bzw.

SchUG-B § 28), in folgenden Ausprägungen:

```


```

"a" für aufstiegsberechtigt bzw. letzte Stufe

erfolgreich abgeschlossen

```


```

"b" für berechtigt zum Wiederholen

```


```

"n" für nicht berechtigt zum Wiederholen

```


```

8.

Das Element gegenstand ist ein Kind-Element von "schulerfolg", muss für jede Fremdsprache, in der der Schüler im abgelaufenen Schuljahr unterrichtet wurde, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

fach mit der Angabe des Faches (Gegenstands) gemäß dem vom

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis

```


```

sprachennr für die Angabe bei lebenden Fremdsprachen, ob es sich

dabei um die 1., 2., 3., 4. (oder weitere) lebende

Fremdsprache handelt ("1", "2", "3", "4")

```


```

pflichtig mit der Angabe zur Pflichtigkeit dieses Faches, in

folgender Differenzierung:

```


```

"a" für alternativen Pflichtgegenstand bzw.

Wahlpflichtgegenstand

```


```

"f" für Freigegenstand

```


```

"p" für (in der Stundentafel fix vorgegebenen)

Pflichtgegenstand

```


```

"s" für Seminar

```


```

"u" für unverbindliche Übung

```


```

"v" für verbindliche Übung

```


```

9.

Das Element abschlussdetails ist ein Kind-Element von "ausbildung", muss dann genau einmal vorhanden sein, wenn diese Ausbildung mit einer abschließenden Prüfung beendet wurde bzw. werden sollte (dh. der Wert des Attributes "stand" in Z 5 lautet "aa", "ab", "ac", "ad", "ae", "ap", "ar" oder "as" bzw. "ba", "kl" oder "kw") - bei Teilprüfungen nur dann, wenn es sich um die letzte(n) Teilprüfung(en) handelt - und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

schuljahr mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse

```


```

semester bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit

den Ausprägungen

```


```

"w" für die Meldung zum Wintersemester

```


```

"s" für die Meldung zum Sommersemester

```


```

"l" für die Meldung zu einem unterjährigen

Lehrgang,

```


```

sonst "g" für ganzjährige Ausbildungsorganisation

```


```

termin mit dem Datum des Prüfungszeugnisses (bzw. der

letzten Prüfung, wenn kein Zeugnis ausgestellt wurde)

```


```

extern mit der Angabe, ob es sich beim Prüfungskandidaten um

einen Externisten "e" oder einen (ehemaligen) Schüler

der eigenen Schule "s" handelt

```


```

zulassung mit der Angabe über die Art der Zulassung zu diesem

Prüfungstermin in den folgenden Ausprägungen:

```


```

"0" für erstmalige Zulassung zur Hauptprüfung

(bzw. Fortsetzung dieser Prüfung nach

gerechtfertigter Verhinderung)

```


```

"1" für 1. Wiederholung von (nicht bestandenen)

Teilprüfungen

```


```

"2" für 2. Wiederholung von (nicht bestandenen)

Teilprüfungen

```


```

"3" für 3. Wiederholung von (nicht bestandenen)

Teilprüfungen

```


```

Im Falle der Wiederholung von Teilprüfungen ist für

dieses Merkmal jene Prüfung relevant, die am

häufigsten wiederholt werden musste

```


```

ergebnis mit der Angabe über die Gesamtbeurteilung dieser

abschließenden Prüfung in den folgenden Ausprägungen:

```


```

"a" mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden (SchUG

bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 1)

```


```

"b" bestanden (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 3)

```


```

"d" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

drei Prüfungsgebieten inklusive allfälliger

Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw.

SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)

```


```

"e" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

einem Prüfungsgebiet bzw. in der Jahres- bzw.

Semesterprüfung (SchUG bzw. SchUG-B § 38

Abs. 3 Z 4)

```


```

"g" mit gutem Erfolg bestanden (SchUG bzw. SchUG-B

§ 38 Abs. 3 Z 2)

```


```

"l" letztmalige Wiederholung von Teilprüfungen

nicht bestanden, dh. ohne Berechtigung zu

weiteren Wiederholungen (SchUG bzw. SchUG-B

§ 40 Abs. 1)

```


```

"n" Nichtbeurteilung der Prüfungsgebiete wegen

Verhinderung

```


```

"t" Terminverlust (nicht gerechtfertigtes

Fernbleiben von der Wiederholung einer

Teilprüfung, SchUG § 36a Abs. 3 letzter Satz

bzw. SchUG-B § 36 Abs. 3)

```


```

"v" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

vier oder mehr Prüfungsgebieten inklusive

allfälliger Jahres- bzw. Semesterprüfung

(SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)

```


```

"z" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

zwei Prüfungsgebieten inklusive allfälliger

Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw.

SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)

```


```

10.

Das Element externist ist ein Kind-Element von "ausbildung", muss genau einmal vorhanden sein, wenn es sich beim "schueler" um einen Kandidaten für eine Externistenprüfung handelt, der mit dieser Prüfung die Ausbildung noch nicht mit einer abschließenden Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat (dh. der Wert des Attributes "stand" in Z 5 beginnt mit "e") und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

termin mit dem Datum des Prüfungszeugnisses

```


```

schulstufe mit der Angabe der Schulstufe, über die die

Externistenprüfung abgelegt wurde (der Wertevorrat

pro Lehrplan ist in der vom Bundesminister für

Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung

gestellten Schulformendatei definiert)

```


```

sfkz mit der Schulformkennzahl für die Ausbildung

(Lehrplan), über die die Externistenprüfung abgelegt

wurde (gemäß der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei)

```


```

art mit der Angabe zur Art der Externistenprüfung, die

abgelegt wurde, in folgenden Ausprägungen:

```


```

"a" Prüfung gemäß § 13 Abs. 3 Schulpflichtgesetz

1985 (zureichender Erfolg eines Unterrichts an

einer Schule im Ausland)

```


```

"b" Prüfung gemäß SchUG § 22 Abs. 4 (zureichender

Erfolg eines Unterrichts an einer Berufsschule

ohne Öffentlichkeitsrecht)

```


```

"g" Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz

1985 (zureichender Erfolg eines gleichwertigen

Unterrichts)

```


```

"k" über eine Schulstufe

```


```

"m" Studienberechtigungsprüfung

```


```

"s" Prüfung über eine Schulart (ohne abschließende

Prüfung)

```


```

"u" über den Lehrstoff einzelner

Unterrichtsgegenstände

```


```

erfolg mit der Angabe über das Ergebnis dieser Prüfung in

folgender Ausprägung:

```


```

"a" für Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg

```


```

"g" für Beurteilung mit gutem Erfolg

```


```

"e" für erfolgreich bestanden

```


```

"n" für nicht bestanden (negative Beurteilung)

```


```

"o" ohne Beurteilung (zB wenn die Prüfung noch

nicht abgeschlossen wurde uä.)

```


```

11.

Das Element schulveranstaltung ist ein Kind-Element von "schueler", muss mindestens einmal pro Schüler vorhanden sein (bei mehreren Schulveranstaltungen im Schuljahr, mehrfach), wenn der Schüler im Erhebungszeitraum an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat, und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

schuljahr mit der Angabe des (abgelaufenen) Schuljahres, auf

das sich diese Meldung bezieht

```


```

veranstal- mit der Angabe über die Art der Schulveranstaltung:

tung

```


```

"f" Fremdsprachenbezogene Schulveranstaltung

```


```

"p" Projektbezogene Schulveranstaltung

```


```

"m" Mischform

```


```

"s" Sport- bzw. bewegungsbezogene

Schulveranstaltung im Sommer

```


```

"w" Sport- bzw. bewegungsbezogene

Schulveranstaltung im Winter

```


```

```


```

Anlage 1 *1)

zu § 7 Abs. 1 und § 20

Daten für die Gesamtevidenz der Schüler

1.

Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Gesamtevidenz

1.1 Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind gemäß ISO-8601 im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?.

2.

Das Wurzel-Element bildungsdokumentation muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

xmlns mit dem Wert "bmbwk_bildungsdokumentation_schueler"

```


```

meldedatum mit dem Datum dieser Meldung

```


```

meldeart mit "n" für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang

(standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen

Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang)

```


```

mit "e" für die Ergänzung zusätzlicher Informationen

mit "k" für die Korrektur zu bereits erfolgten

Meldungen und

mit "v" für vorläufige Meldungen (ansonsten wie "n")

```


```

absender mit der (Schul)Kennzahl des Absenders

```


```

3.

Das Element schule ist ein Kind-Element von "bildungsdokumentation", muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

skz mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese

Meldung erfolgt (gemäß der vom Bundesminister für

Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung

gestellten österreichischen Schulendatei)

```


```

```

4.

Das Element schueler ist ein Kind-Element von "schule", muss

```

mindestens einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

svnr mit der Sozialversicherungsnummer des Schülers (wenn

verfügbar)

```


```

ersatz mit der Ersatzkennung für den Schüler, wenn "svnr"

nicht verfügbar ist bzw. erst nach der ersten

Datenmeldung verfügbar wurde; bei Korrektur der

Sozialversicherungsnummer ist die frühere

Sozialversicherungsnummer hier einzutragen

```


```

gebdat mit dem Geburtsdatum des Schülers

```


```

geschlecht mit dem Geschlecht des Schülers ("m" für männlich,

"w" für weiblich)

```


```

staat mit der Staatsangehörigkeit des Schülers (nach

Maßgabe des vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Verzeichnisses der Staatencodes)

```


```

sprache mit der Angabe über die im Alltag gebrauchte(n)

Sprache(n) des Schülers (nach Maßgabe des vom

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der

Sprachencodes)

```


```

spf mit der Angabe ob ein sonderpädagogischer

Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist ("f")

bzw. bei noch laufenden Verfahren ("v"), sonst "n"

```


```

plz mit der Postleitzahl der Heimatadresse des Schülers,

bei einer Auslandsadresse Eintrag des Bundesanstalt

"Statistik Österreich"-Staatencodes abzüglich des

Wertes "1 000"

```


```

ort mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse des

Schülers

```


```

zusatzort mit der Kennung "j", wenn eine zusätzliche

Wohnadresse am Bildungsort besteht, sonst "n"

```


```

matrikel für ein schulspezifisches Personenkennzeichen, wenn

ein solches besteht

```


```

eingeschult mit der Angabe des Kalenderjahres, in dem der Schüler

in die erste Schulstufe bzw. als Schulpflichtiger in

die Vorschulstufe eintrat (gegebenenfalls gemäß

Rückrechnung nach dem Schulpflichtgesetz 1985, zB bei

Zuzug aus dem Ausland)

```


```

5.

Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von "schueler", muss pro Schüler und Datenmeldung einmal bzw. bei Wechsel der Ausbildung innerhalb der Schule zweimal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

beginn mit dem Datum des Beginns der laufenden bzw. - wenn

beendet - letzten Ausbildung

```


```

schulform mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach

Maßgabe der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei)

```


```

stand mit der Information über den gegenwärtigen Stand

dieser Ausbildung mit folgenden Ausprägungen:

```


```

"aa" erfolgreich abgeschlossen mit einer

Abschlussprüfung

```


```

"ab" erfolgreich abgeschlossen mit einer

Berufsreifeprüfung

```


```

"ac" erfolgreich abgeschlossen mit einer Reife-

und Diplomprüfung

```


```

"ad" erfolgreich abgeschlossen mit einer

Diplomprüfung

```


```

"ae" erfolgreich abgeschlossen mit einer

Studienberechtigungsprüfung

```


```

"ag" erfolgreich abgeschlossene Volksschule mit

Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in

die 1. Klasse einer allgemein bildenden

höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung (SchOG

§ 40 Abs. 1)

```


```

"ah" erfolgreich abgeschlossene Hauptschule mit

Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in

die 5. Klasse einer allgemein bildenden

höheren Schule (SchOG § 40 Abs. 3) bzw. in

den 1. Jahrgang einer berufsbildenden höheren

Schule (SchOG § 68 Abs. 1 Z 1) bzw. in die

```

1.

Klasse einer höheren Anstalt der

```

Lehrerbildung und Erzieherbildung (SchOG § 97

und § 105 jeweils in Verbindung mit § 5

Abs. 2 der Verordnung über Aufnahms- und

Eignungsprüfungen, BGBl. Nr. 291/1975) ohne

Aufnahmsprüfung

```


```

"al" erfolgreich abgeschlossener Berufsschulbesuch

```


```

"am" erfolgreich abgeschlossene Hauptschule mit

Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in

die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen

berufsbildenden mittleren Schule (SchOG § 55

Abs. 1 zweiter Satz) ohne Aufnahmsprüfung

```


```

"an" erfolgreich abgeschlossene Hauptschule,

jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur

Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens

dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule

(SchOG § 55 Abs. 1 zweiter Satz) ohne

Aufnahmsprüfung

```


```

"ao" erfolgreich abgeschlossene Sonderschule oder

sonstige allgemein bildende Pflichtschule

(Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe der

Volksschule, zur Erfüllung der allgemeinen

Schulpflicht geeignete Statutschule usw.)

```


```

"ap" erfolgreich abgeschlossen mit einer

Lehramtsdiplomprüfung

```


```

"ar" erfolgreich abgeschlossen mit einer

Reifeprüfung

```


```

"as" erfolgreich abgeschlossen mit einer sonstigen

abschließenden Prüfung

```


```

"at" erfolgreich abgeschlossene Polytechnische

Schule

```


```

"av" erfolgreich abgeschlossene Volksschule,

jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur

Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein

bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung

```


```

"ay" erfolgreich abgeschlossener

Vorbereitungslehrgang bzw. Übergangsstufe zum

Oberstufenrealgymnasium oder Aufbaugymnasium

und -realgymnasium

```


```

"az" erfolgreich abgeschlossene weiterführende

Ausbildung ohne abschließende Prüfung (dh.

mit positivem Abschlusszeugnis)

```


```

"ba" Beendigung des Schulbesuchs mit noch nicht

erfolgreich bestandener abschließender

Prüfung

```


```

"bb" nicht erfolgreicher Abschluss der

Berufsschule

```


```

"be" vorzeitige Beendigung der Ausbildung infolge

vier oder mehr negativer Beurteilungen in

Pflichtgegenständen in der ersten Stufe einer

berufsbildenden mittleren oder höheren Schule

sowie einer lehrerbildenden mittleren oder

höheren Schule (SchUG § 33 Abs. 2 lit. f in

Verbindung mit SchUG § 82a)

```


```

"bh" nicht erfolgreiche Beendigung der Hauptschule

(dh. ohne Hauptschulabschluss)

```


```

"bl" vorzeitige Beendigung der Berufschule infolge

Beendigung des Lehrverhältnisses (SchUG § 33

Abs. 2 lit. b)

```


```

"bo" nicht erfolgreiche Beendigung einer

Sonderschule oder anderen allgemein bildenden

Pflichtschule

```


```

"br" Abmeldung vom Schulbesuch während des

Schuljahres

```


```

"bs" vorzeitige Beendigung dieser Ausbildung durch

schulinternen Wechsel in eine andere

Ausbildung

```


```

"bt" nicht erfolgreiche Beendigung der

Polytechnischen Schule

```


```

"bu" vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen

ansonstiger Überschreitung der Höchstdauer

gemäß SchUG § 32 bzw. SchUG-B § 31

```


```

"bv" Beendigung des Schulbesuchs infolge Widerrufs

der vorzeitigen Aufnahme in die erste Klasse

der Volksschule (SchUG § 33 Abs. 2 lit. e in

Verbindung mit § 7 Abs. 8 Schulpflichtgesetz

1985) oder Abmeldung

```


```

"bw" vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen

nicht mehr zulässiger Wiederholung gemäß

SchUG-B § 28 Abs. 1

```


```

"bz" sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der

Ausbildung

```


```

"eb" nicht abschließende Externistenprüfung

bestanden

```


```

"en" Externistenprüfung nicht bestanden

```


```

"ff" Fortsetzung der an der meldenden Schule

bereits laufenden Ausbildung durch

freiwillige Wiederholung der Schulstufe

(SchUG § 27 Abs. 2) bzw. des Semesters

(SchUG-B § 28 Abs. 2)

```


```

"fn" Fortsetzung der an der meldenden Schule

bereits laufenden Ausbildung in der nächsten

Stufe

```


```

"fp" Fortsetzung der Ausbildung nach einem reinen

Praxisjahr bzw. Praxissemester ohne

Schulbesuch

```


```

„fs“ Fortsetzung der an der meldenden Schule

bereits laufenden Ausbildung in der

Schuleingangsphase auf der gleichen

Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr

(SchUG § 17 Abs 5)

```


```

"fu" Fortsetzung der an der meldenden Schule

bereits laufenden Ausbildung durch

Überspringen einer Schulstufe (SchUG § 26)

bzw. eines Semesters (SchUG-B § 29)

```


```

„fv“ Fortsetzung des an der meldenden Schule

bereits im vorangegangenen Schuljahr

begonnenen Lehrganges, Kurses oder

Ausbildungsjahres bzw. -semesters (bei

schuljahresüberschneidender

Ausbildungsorganisation)

```


```

"fw" Fortsetzung der an der meldenden Schule

bereits laufenden Ausbildung durch

Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27

Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUG-B § 28

Abs. 1)

```


```

"kl" letztmalige Wiederholung einer Teilprüfung

einer abschließenden Prüfung wurde nicht

bestanden

```


```

"kw" erste oder zweite Wiederholung einer

Teilprüfung einer abschließenden Prüfung

wurde nicht bestanden

```


```

"ne" Neueinstieg in die erste lehrplanmäßig

vorgesehene Stufe bzw. das erste

lehrplanmäßig vorgesehene Semester dieser

Ausbildung

```


```

"nf" Fortsetzung der zuletzt an einer anderen

Schule besuchten Ausbildung durch freiwillige

Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27

Abs. 2) bzw. des Semesters (SchUG-B § 28

Abs. 2) an dieser Schule

```


```

"ni" Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein

höheres Semester dieser Ausbildung aus einer

Schule im Ausland (Zuwanderung)

```


```

"nn" Fortsetzung der zuletzt an einer anderen

Schule besuchten Ausbildung in der nächsten

vorgesehenen Stufe an dieser Schule

```


```

"nq" Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein

höheres Semester dieser Ausbildung infolge

Übertritt aus einer anderen Ausbildung

```


```

"nr" Anmeldung zum Schulbesuch während des

Schuljahres

```


```

„ns“ Fortsetzung der zuletzt an einer anderen

Schule besuchten Ausbildung in der

Schuleingangsphase auf der gleichen

Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr

(SchUG § 17 Abs. 5)

```


```

"nu" Fortsetzung der zuletzt an einer anderen

Schule besuchten Ausbildung durch

Überspringen einer Schulstufe (SchUG § 26)

bzw. eines Semesters (SchUG-B § 29) an dieser

Schule

```


```

"nw" Fortsetzung der zuletzt an einer anderen

Schule besuchten Ausbildung durch

Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27

Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUG-B § 28

Abs. 1) an dieser Schule

```


```

"up" Unterbrechung des Schulbesuchs für ein reines

Praxisjahr bzw. Praxissemester ohne

Schulbesuch

```


```

ende mit dem Datum der Beendigung dieser Ausbildung (wenn

zutreffend, dh. das Merkmal in "stand" beginnt mit

"a" oder "b" bzw. lautet "kl")

```


```

6.

Das Element ausbildungsdetails ist ein Kind-Element von "ausbildung", muss genau einmal pro laufender Ausbildung (dh. der Wert des Attributes "stand" in Z 5 beginnt mit "f" oder "n") vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

schuljahr mit der Angabe des laufenden Schuljahres

```


```

semester bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit

den Ausprägungen

```


```

"w" für die Meldung zum Wintersemester

```


```

"s" für die Meldung zum Sommersemester

```


```

"l" für die Meldung zu einem unterjährigen

Lehrgang

```


```

sonst "g" für ganzjährige Ausbildungsorganisation

```


```

klasse mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten

(Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste

Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw.

-semester dieses Lehrplans wiedergibt (der

Wertevorrat pro Lehrplan ist in der vom

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert),

die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von

Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile

einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der

Klassenbezeichnung, sondern durch die

Schulformkennzahl bzw. Schulstufe

```


```

organisation mit der Information über die Art der

Unterrichtsorganisation in dieser Klasse, in

folgender Ausprägung:

```


```

"g" für ganzjährig

```


```

"h" für halbjährig (semesterweise)

```


```

"l" für lehrgangsmäßig

```


```

"s" für saisonmäßig und

```


```

"v" für verkürztes Unterrichtsjahr mit späterem

Beginn

```


```

schulstufe mit der vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine

schulartenübergreifende Nummerierung der

Ausbildungsjahre ist, beginnend mit "1" für das

```

1.

Grundschuljahr und "0" für die Vorschulstufe (der

```

Wertevorrat pro Lehrplan ist in der vom

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)

```


```

sfkz mit der Schulformkennzahl für die besuchte Ausbildung

(Lehrplan) gemäß der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei

```


```

status mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden

Ausprägungen:

```


```

"o" für ordentliche Schüler

```


```

"a" für außerordentliche Schüler

```


```

werken mit der Angabe über den vom Schüler in der

Sekundarstufe I gewählten Werkunterricht in folgenden

Ausprägungen:

```


```

"x" für textiles Werken

```


```

"c" für technisches Werken

```


```

und

"n" für nicht zutreffend

```


```

transfer mit der Angabe, welche Transferleistungen der Schüler

aus dem Familienlastenausgleich in Anspruch nimmt, in

folgenden Ausprägungen:

```


```

"b" Schulbuchaktion und Schülerfreifahrt

```


```

"f" Schülerfreifahrt

```


```

"k" weder Schulbuchaktion noch Schülerfreifahrt

```


```

"s" Schulbuchaktion

```


```

bilingual mit der Information, ob fremdsprachiger bzw.

zweisprachiger Unterricht (Lebende Fremdsprache als

Unterrichtssprache) besucht wird (SchUG § 16 Abs. 3),

in folgenden Ausprägungen:

```


```

"d" für durchgehend fremd- bzw. zweisprachigen

Unterricht

```


```

"k" für (praktisch) kein fremd- bzw.

zweisprachiger Unterricht

```


```

"t" für teilweise fremd- bzw. zweisprachigen

Unterricht

```


```

bilingual- mit der Angabe der Sprache gemäß dem vom

sprache Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis

```


```

betreuung mit der Angabe, ob zum Stichtag ein Angebot einer

schulischen Nachmittagsbetreuung bzw. der

Betreuungsteil ganztägiger Schulformen vom Schüler

genutzt wird, samt Angabe der angemeldeten Tage, in

folgender Ausprägung:

```


```

"0" für keine Nutzung (bzw. kein Angebot)

```


```

"1" für Anmeldung/Nutzung für einen Tag pro Woche

```


```

"2" für Anmeldung/Nutzung für zwei Tage pro Woche

```


```

"..." für Anmeldung/Nutzung für .... Tage pro Woche

```


```

"5" für Anmeldung/Nutzung für fünf Tage pro Woche

```


```

7.

Das Element schulerfolg ist ein Kind-Element von "ausbildung", muss genau einmal pro Ausbildung eines Schülers vorhanden sein, wenn diese Ausbildung nicht erst im aktuellen Jahrgang begonnen wurde (dh. der Wert des Attributes "stand" in Z 5 beginnt nicht mit "n") und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

schuljahr mit der Angabe des abgelaufenen Schuljahres, auf das

sich diese Schulerfolgsmeldung bezieht

```


```

semester bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit

den Ausprägungen

```


```

"w" für die Meldung zum Wintersemester

```


```

"s" für die Meldung zum Sommersemester

```


```

"l" für die Meldung zu einem unterjährigen

Lehrgang,

```


```

sonst "g" für ganzjährige Ausbildungsorganisation

```


```

klasse mit der (schulüblichen) Bezeichnung der zuletzt

besuchten (Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei

die erste Stelle numerisch ist und das

Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans

wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der

vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und

Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei

definiert), die weiteren Stellen dienen zur

Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der

Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden

sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch

die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe

```


```

organisation mit der Information über die Art der

Unterrichtsorganisation in dieser Klasse, in

folgender Ausprägung:

```


```

"g" für ganzjährig

```


```

"h" für halbjährig (semesterweise)

```


```

"l" für lehrgangsmäßig

```


```

"s" für saisonmäßig und

```


```

"v" für verkürztes Unterrichtsjahr mit späterem

Beginn

```


```

schulstufe mit der vom Schüler in diesem Ausbildungsdurchgang

besuchten Schulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan

ist in der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei definiert)

```


```

sfkz mit der Schulformkennzahl für diese Ausbildung

(Lehrplan) gemäß der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei

```


```

status mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden

Ausprägungen:

```


```

"o" für ordentliche Schüler

```


```

"a" für außerordentliche Schüler

```


```

jahreserfolg mit der Gesamtbeurteilung im letzten Jahreszeugnis

(bzw. Semester- oder Lehrgangszeugnis) in folgender

Ausprägung:

```


```

"a" für Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg

(SchUG § 22 Abs. 2 lit. g)

```


```

"b" für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer

oder keiner Beurteilung an Schulen für

Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1 erster Satz)

```


```

"c" für nicht berechtigt zum Aufsteigen wegen

bereits negativer oder keiner Beurteilung im

unmittelbar vorangegangenen Semester an

Schulen für Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1

Z 1)

```


```

"d" für nicht berechtigt zum Aufsteigen wegen mehr

als drei negativen oder keinen Beurteilungen

an allgemein bildenden höheren Schulen für

Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1 Z 2)

```


```

"e" für berechtigt zum Aufsteigen mit negativer

Beurteilung in der ersten Schulstufe (SchUG

§ 25 Abs. 4)

```


```

"f" für berechtigt zum Aufsteigen infolge eines

fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (SchUG

§ 25 Abs. 9)

```


```

"g" für Beurteilung mit gutem Erfolg (SchUG § 22

Abs. 2 lit. h)

```


```

"h" für berechtigt zum Aufsteigen mit "Nicht

genügend" in höheren Leistungsgruppen (SchUG

§ 25 Abs. 5)

```


```

"k" für berechtigt zum Aufsteigen mit einem "Nicht

genügend" (SchUG § 25 Abs. 2 -

"Konferenzbeschluss")

```


```

"l" für nicht berechtigt zum Aufsteigen in der

```

4.

oder 5. Klasse einer allgemein bildenden

```

höheren Schule oder nicht erfolgreicher

Abschluss der 4. Klasse der Hauptschule oder

```

8.

Klasse der Volksschule auf Grund einer

```

negativen Beurteilung in Latein, Geometrisch

Zeichnen oder einem besonderen

Pflichtgegenstand gemäß SchUG § 28 Abs. 3 Z 1

```


```

"m" für berechtigt zum Aufsteigen in Sonderschulen

für schwerst- bzw. mehrfach behinderte Kinder

(SchUG § 25 Abs. 6)

```


```

"n" für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht

erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe

infolge negativer oder fehlender

Beurteilung(en) - soweit nicht eine andere

Merkmalsausprägung zutrifft

```


```

"o" für Schüler ohne Beurteilung des Schulerfolgs

(außerordentliche Schüler, vorzeitige

Abmeldung usw.)

```


```

"p" für berechtigt zum Aufsteigen oder

erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe

mit positiver Beurteilung in allen

Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster

Satz)

```


```

"r" für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht

erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe

wegen nicht zurückgelegter Pflichtpraktika

(SchUG § 25 Abs. 8)

```


```

"s" für berechtigt zum Aufsteigen bei Kindern mit

sonderpädagogischem Förderbedarf an

allgemeinen Schulen (SchUG § 25 Abs. 5a)

```


```

"v" für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer

Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen

(wie Musikerziehung, Bildnerische Erziehung,

Schreiben usw.) in Volks- und Sonderschulen

(SchUG § 25 Abs. 3)

```


```

"w" für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer

Beurteilung bei Wiederholung nach einem

"Befriedigend" in diesem Gegenstand (SchUG

§ 25 Abs. 1 letzter Satz)

```


```

nichtgen mit der Anzahl der "Nicht genügend" in

Pflichtgegenständen (nach allfälligen Wiederholungs-,

Nachtrags-, Jahres- oder Semesterprüfungen)

```


```

wdhp-angetr mit der Zahl der Wiederholungs-, Nachtrags-, Jahres-

oder Semesterprüfungen bzw. Kolloquien usw. gemäß

SchUG § 23 bzw. SchUG-B § 23, zu denen der Schüler

angetreten ist

```


```

wdhp-bestand mit der Zahl der davon bestandenen Wiederholungs-,

Nachtrags-, Jahres- oder Semesterprüfungen bzw.

Kolloquien usw.

```


```

wiederholung mit der Angabe bezüglich der

Wiederholungsberechtigung (gemäß SchUG § 27 bzw.

SchUG-B § 28), in folgenden Ausprägungen:

```


```

"a" für aufstiegsberechtigt bzw. letzte Stufe

erfolgreich abgeschlossen

```


```

"b" für berechtigt zum Wiederholen

```


```

"n" für nicht berechtigt zum Wiederholen

```


```

8.

Das Element gegenstand ist ein Kind-Element von "schulerfolg", muss für jede Fremdsprache, in der der Schüler im abgelaufenen Schuljahr unterrichtet wurde, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

fach mit der Angabe des Faches (Gegenstands) gemäß dem vom

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis

```


```

sprachennr für die Angabe bei lebenden Fremdsprachen, ob es sich

dabei um die 1., 2., 3., 4. (oder weitere) lebende

Fremdsprache handelt ("1", "2", "3", "4")

```


```

pflichtig mit der Angabe zur Pflichtigkeit dieses Faches, in

folgender Differenzierung:

```


```

"a" für alternativen Pflichtgegenstand bzw.

Wahlpflichtgegenstand

```


```

"f" für Freigegenstand

```


```

"p" für (in der Stundentafel fix vorgegebenen)

Pflichtgegenstand

```


```

"s" für Seminar

```


```

"u" für unverbindliche Übung

```


```

"v" für verbindliche Übung

```


```

9.

Das Element abschlussdetails ist ein Kind-Element von "ausbildung", muss dann genau einmal vorhanden sein, wenn diese Ausbildung mit einer abschließenden Prüfung beendet wurde bzw. werden sollte (dh. der Wert des Attributes "stand" in Z 5 lautet "aa", "ab", "ac", "ad", "ae", "ap", "ar" oder "as" bzw. "ba", "kl" oder "kw") - bei Teilprüfungen nur dann, wenn es sich um die letzte(n) Teilprüfung(en) handelt - und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

schuljahr mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse

```


```

semester bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit

den Ausprägungen

```


```

"w" für die Meldung zum Wintersemester

```


```

"s" für die Meldung zum Sommersemester

```


```

"l" für die Meldung zu einem unterjährigen

Lehrgang,

```


```

sonst "g" für ganzjährige Ausbildungsorganisation

```


```

termin mit dem Datum des Prüfungszeugnisses (bzw. der

letzten Prüfung, wenn kein Zeugnis ausgestellt wurde)

```


```

extern mit der Angabe, ob es sich beim Prüfungskandidaten um

einen Externisten "e" oder einen (ehemaligen) Schüler

der eigenen Schule "s" handelt

```


```

zulassung mit der Angabe über die Art der Zulassung zu diesem

Prüfungstermin in den folgenden Ausprägungen:

```


```

"0" für erstmalige Zulassung zur Hauptprüfung

(bzw. Fortsetzung dieser Prüfung nach

gerechtfertigter Verhinderung)

```


```

"1" für 1. Wiederholung von (nicht bestandenen)

Teilprüfungen

```


```

"2" für 2. Wiederholung von (nicht bestandenen)

Teilprüfungen

```


```

"3" für 3. Wiederholung von (nicht bestandenen)

Teilprüfungen

```


```

Im Falle der Wiederholung von Teilprüfungen ist für

dieses Merkmal jene Prüfung relevant, die am

häufigsten wiederholt werden musste

```


```

ergebnis mit der Angabe über die Gesamtbeurteilung dieser

abschließenden Prüfung in den folgenden Ausprägungen:

```


```

"a" mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden (SchUG

bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 1)

```


```

"b" bestanden (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 3)

```


```

"d" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

drei Prüfungsgebieten inklusive allfälliger

Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw.

SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)

```


```

"e" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

einem Prüfungsgebiet bzw. in der Jahres- bzw.

Semesterprüfung (SchUG bzw. SchUG-B § 38

Abs. 3 Z 4)

```


```

"g" mit gutem Erfolg bestanden (SchUG bzw. SchUG-B

§ 38 Abs. 3 Z 2)

```


```

"l" letztmalige Wiederholung von Teilprüfungen

nicht bestanden, dh. ohne Berechtigung zu

weiteren Wiederholungen (SchUG bzw. SchUG-B

§ 40 Abs. 1)

```


```

"n" Nichtbeurteilung der Prüfungsgebiete wegen

Verhinderung

```


```

"t" Terminverlust (nicht gerechtfertigtes

Fernbleiben von der Wiederholung einer

Teilprüfung, SchUG § 36a Abs. 3 letzter Satz

bzw. SchUG-B § 36 Abs. 3)

```


```

"v" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

vier oder mehr Prüfungsgebieten inklusive

allfälliger Jahres- bzw. Semesterprüfung

(SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)

```


```

"z" nicht bestanden mit negativer Beurteilung in

zwei Prüfungsgebieten inklusive allfälliger

Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw.

SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)

```


```

10.

Das Element externist ist ein Kind-Element von "ausbildung", muss genau einmal vorhanden sein, wenn es sich beim "schueler" um einen Kandidaten für eine Externistenprüfung handelt, der mit dieser Prüfung die Ausbildung noch nicht mit einer abschließenden Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat (dh. der Wert des Attributes "stand" in Z 5 beginnt mit "e") und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

termin mit dem Datum des Prüfungszeugnisses

```


```

schulstufe mit der Angabe der Schulstufe, über die die

Externistenprüfung abgelegt wurde (der Wertevorrat

pro Lehrplan ist in der vom Bundesminister für

Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung

gestellten Schulformendatei definiert)

```


```

sfkz mit der Schulformkennzahl für die Ausbildung

(Lehrplan), über die die Externistenprüfung abgelegt

wurde (gemäß der vom Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellten

Schulformendatei)

```


```

art mit der Angabe zur Art der Externistenprüfung, die

abgelegt wurde, in folgenden Ausprägungen:

```


```

"a" Prüfung gemäß § 13 Abs. 3 Schulpflichtgesetz

1985 (zureichender Erfolg eines Unterrichts an

einer Schule im Ausland)

```


```

"b" Prüfung gemäß SchUG § 22 Abs. 4 (zureichender

Erfolg eines Unterrichts an einer Berufsschule

ohne Öffentlichkeitsrecht)

```


```

"g" Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz

1985 (zureichender Erfolg eines gleichwertigen

Unterrichts)

```


```

"k" über eine Schulstufe

```


```

"m" Studienberechtigungsprüfung

```


```

"s" Prüfung über eine Schulart (ohne abschließende

Prüfung)

```


```

"u" über den Lehrstoff einzelner

Unterrichtsgegenstände

```


```

erfolg mit der Angabe über das Ergebnis dieser Prüfung in

folgender Ausprägung:

```


```

"a" für Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg

```


```

"g" für Beurteilung mit gutem Erfolg

```


```

"e" für erfolgreich bestanden

```


```

"n" für nicht bestanden (negative Beurteilung)

```


```

"o" ohne Beurteilung (zB wenn die Prüfung noch

nicht abgeschlossen wurde uä.)

```


```

11.

Das Element schulveranstaltung ist ein Kind-Element von "schueler", muss mindestens einmal pro Schüler vorhanden sein (bei mehreren Schulveranstaltungen im Schuljahr, mehrfach), wenn der Schüler im Erhebungszeitraum an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat, und weist folgende Attribute auf:

```


```

Attribut Wert

```


```

schuljahr mit der Angabe des (abgelaufenen) Schuljahres, auf

das sich diese Meldung bezieht

```


```

veranstal- mit der Angabe über die Art der Schulveranstaltung:

tung

```


```

"f" Fremdsprachenbezogene Schulveranstaltung

```


```

"p" Projektbezogene Schulveranstaltung

```


```

"m" Mischform

```


```

"s" Sport- bzw. bewegungsbezogene

Schulveranstaltung im Sommer

```


```

"w" Sport- bzw. bewegungsbezogene

Schulveranstaltung im Winter

```


```

```


```

Anlage 1 1)

zu § 7 Abs. 1 und § 20

Daten für die Gesamtevidenz der Schüler

1.

Definition der Schnittstellen zwischen den Evidenzen (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Gesamtevidenz

1.1 Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind gemäß ISO-8601 im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge ?xml version=“1.0” encoding=“UTF-8”?.

2.

Das Wurzel-Element bildungsdokumentation muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut Wert
xmlns mit dem Wert “bmbwk_bildungsdokumentation_schueler”
meldedatum mit dem Datum dieser Meldung
meldeart mit “n” für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang)
mit “e” für die Ergänzung zusätzlicher Informationen
mit “k” für die Korrektur zu bereits erfolgten
Meldungen und
mit “v” für vorläufige Meldungen (ansonsten wie “n”)
absender mit der (Schul)Kennzahl des Absenders
3.

Das Element schule ist ein Kind-Element von “bildungsdokumentation”, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein (Schüler von Exposituren, dislozierten Klassen uä. sind getrennt unter den Schulkennzahlen der dislozierten Stellen zu melden) und weist folgendes Attribut auf:

Attribut Wert
skz mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)
4.

Das Element schueler ist ein Kind-Element von “schule”, muss mindestens einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut Wert
svnr mit der Sozialversicherungsnummer des Schülers (wenn verfügbar)
ersatz mit der Ersatzkennung für den Schüler, wenn “svnr” nicht verfügbar ist bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurde; bei Korrektur der Sozialversicherungsnummer ist die frühere Sozialversicherungsnummer hier einzutragen
gebdat mit dem Geburtsdatum des Schülers
geschlecht mit dem Geschlecht des Schülers (“m” für männlich, “w” für weiblich)
staat mit der Staatsangehörigkeit des Schülers (nach Maßgabe des vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes)
sprache mit der Angabe über die im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n) des Schülers (nach Maßgabe des vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes)
spf mit der Angabe ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist (“f”) bzw. bei noch laufenden Verfahren (“v”), sonst “n”
plz mit der Postleitzahl der Heimatadresse des Schülers, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Bundesanstalt “Statistik Österreich”-Staatencodes abzüglich des Wertes “1 000”
ort mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse des Schülers
zusatzort mit der Kennung “j”, wenn eine zusätzliche Wohnadresse am Bildungsort besteht, sonst “n”
matrikel für ein schulspezifisches Personenkennzeichen, wenn ein solches besteht
eingeschult mit der Angabe des Kalenderjahres, in dem der Schüler in die erste Schulstufe bzw. als Schulpflichtiger in die Vorschulstufe eintrat (gegebenenfalls gemäß Rückrechnung nach dem Schulpflichtgesetz 1985, zB bei Zuzug aus dem Ausland)
5.

Das Element ausbildung ist ein Kind-Element von “schueler”, muss pro Schüler und Datenmeldung einmal bzw. bei Wechsel der Ausbildung innerhalb der Schule zweimal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut Wert
beginn mit dem Datum des Beginns der laufenden bzw. - wenn beendet - letzten Ausbildung
schulform mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei)
stand mit der Information über den gegenwärtigen Stand dieser Ausbildung mit folgenden Ausprägungen:
“aa” erfolgreich abgeschlossen mit einer Abschlussprüfung
“ab” erfolgreich abgeschlossen mit einer Berufsreifeprüfung
“ac” erfolgreich abgeschlossen mit einer Reife- und Diplomprüfung
“ad” erfolgreich abgeschlossen mit einer Diplomprüfung
“ae” erfolgreich abgeschlossen mit einer Studienberechtigungsprüfung
“ag” erfolgreich abgeschlossene Volksschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung (SchOG § 40 Abs. 1)
“ah” erfolgreich abgeschlossene Hauptschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule (SchOG § 40 Abs. 3) bzw. in den 1. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule (SchOG § 68 Abs. 1 Z 1) bzw. in die 1. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrerbildung und Erzieherbildung (SchOG § 97 und § 105 jeweils in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen, BGBl. Nr. 291/1975) ohne Aufnahmsprüfung
“al” erfolgreich abgeschlossener Berufsschulbesuch
“am” erfolgreich abgeschlossene Hauptschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (SchOG § 55 Abs. 1 zweiter Satz) ohne Aufnahmsprüfung
“an” erfolgreich abgeschlossene Hauptschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (SchOG § 55 Abs. 1 zweiter Satz) ohne Aufnahmsprüfung
“ao” erfolgreich abgeschlossene Sonderschule oder sonstige allgemein bildende Pflichtschule (Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe der Volksschule, zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht geeignete Statutschule usw.)
“ap” erfolgreich abgeschlossen mit einer Lehramtsdiplomprüfung
“ar” erfolgreich abgeschlossen mit einer Reifeprüfung
“as” erfolgreich abgeschlossen mit einer sonstigen abschließenden Prüfung
“at” erfolgreich abgeschlossene Polytechnische Schule
“av” erfolgreich abgeschlossene Volksschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung
“ay” erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungslehrgang bzw. Übergangsstufe zum Oberstufenrealgymnasium oder Aufbaugymnasium und -realgymnasium
“az” erfolgreich abgeschlossene weiterführende Ausbildung ohne abschließende Prüfung (dh. mit positivem Abschlusszeugnis)
“ba” Beendigung des Schulbesuchs mit noch nicht erfolgreich bestandener abschließender Prüfung
“bb” nicht erfolgreicher Abschluss der Berufsschule
“be” vorzeitige Beendigung der Ausbildung infolge vier oder mehr negativer Beurteilungen in Pflichtgegenständen in der ersten Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule sowie einer lehrerbildenden mittleren oder höheren Schule (SchUG § 33 Abs. 2 lit. f in Verbindung mit SchUG § 82a)
“bh” nicht erfolgreiche Beendigung der Hauptschule (dh. ohne Hauptschulabschluss)
“bl” vorzeitige Beendigung der Berufschule infolge Beendigung des Lehrverhältnisses (SchUG § 33 Abs. 2 lit. b)
“bo” nicht erfolgreiche Beendigung einer Sonderschule oder anderen allgemein bildenden Pflichtschule
“br” Abmeldung vom Schulbesuch während des Schuljahres
“bs” vorzeitige Beendigung dieser Ausbildung durch schulinternen Wechsel in eine andere Ausbildung
“bt” nicht erfolgreiche Beendigung der Polytechnischen Schule
“bu” vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen ansonstiger Überschreitung der Höchstdauer gemäß SchUG § 32 bzw. SchUG-B § 31
“bv” Beendigung des Schulbesuchs infolge Widerrufs der vorzeitigen Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule (SchUG § 33 Abs. 2 lit. e in Verbindung mit § 7 Abs. 8 Schulpflichtgesetz 1985) oder Abmeldung
“bw” vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen nicht mehr zulässiger Wiederholung gemäß SchUG-B § 28 Abs. 1
“bz” sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildung
“eb” nicht abschließende Externistenprüfung bestanden
“en” Externistenprüfung nicht bestanden
“ff” Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch freiwillige Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 2) bzw. des Semesters (SchUG-B § 28 Abs. 2)
“fn” Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der nächsten Stufe
“fp” Fortsetzung der Ausbildung nach einem reinen Praxisjahr bzw. Praxissemester ohne Schulbesuch
„fs“ Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs. 5)
“fu” Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe (SchUG § 26) bzw. eines Semesters (SchUG-B § 29)
„fv“ Fortsetzung des an der meldenden Schule bereits im vorangegangenen Schuljahr begonnenen Lehrganges, Kurses oder Ausbildungsjahres bzw. -semesters (bei schuljahresüberschneidender Ausbildungsorganisation)
“fw” Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUG-B § 28 Abs. 1)
“kl” letztmalige Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden
“kw” erste oder zweite Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden
“ne” Neueinstieg in die erste lehrplanmäßig vorgesehene Stufe bzw. das erste lehrplanmäßig vorgesehene Semester dieser Ausbildung
“nf” Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch freiwillige Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 2) bzw. des Semesters (SchUG-B § 28 Abs. 2) an dieser Schule
“ni” Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung aus einer Schule im Ausland (Zuwanderung)
“nn” Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der nächsten vorgesehenen Stufe an dieser Schule
“nq” Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung infolge Übertritt aus einer anderen Ausbildung
“nr” Anmeldung zum Schulbesuch während des Schuljahres
„ns“ Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs. 5)
“nu” Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe (SchUG § 26) bzw. eines Semesters (SchUG-B § 29) an dieser Schule
“nw” Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Wiederholung der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 1) bzw. des Semesters (SchUG-B § 28 Abs. 1) an dieser Schule
“up” Unterbrechung des Schulbesuchs für ein reines Praxisjahr bzw. Praxissemester ohne Schulbesuch
ende mit dem Datum der Beendigung dieser Ausbildung (wenn zutreffend, dh. das Merkmal in “stand” beginnt mit “a” oder “b” bzw. lautet “kl”)
6.

Das Element ausbildungsdetails ist ein Kind-Element von “ausbildung”, muss genau einmal pro laufender Ausbildung (dh. der Wert des Attributes “stand” in Z 5 beginnt mit “f” oder “n”) vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut Wert
schuljahr mit der Angabe des laufenden Schuljahres
semester bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit den Ausprägungen
“w” für die Meldung zum Wintersemester
“s” für die Meldung zum Sommersemester
“l” für die Meldung zu einem unterjährigen Lehrgang
sonst “g” für ganzjährige Ausbildungsorganisation
klasse mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe
organisation mit der Information über die Art der Unterrichtsorganisation in dieser Klasse, in folgender Ausprägung:
“g” für ganzjährig
“h” für halbjährig (semesterweise)
“l” für lehrgangsmäßig
“s” für saisonmäßig und
“v” für verkürztes Unterrichtsjahr mit späterem Beginn
schulstufe mit der vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit “1” für das 1. Grundschuljahr und “0” für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)
sfkz mit der Schulformkennzahl für die besuchte Ausbildung (Lehrplan) gemäß der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei
status mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen:
“o” für ordentliche Schüler
“a” für außerordentliche Schüler
werken mit der Angabe über den vom Schüler in der Sekundarstufe I gewählten Werkunterricht in folgenden Ausprägungen:
“x” für textiles Werken
“c” für technisches Werken und
“n” für nicht zutreffend
transfer mit der Angabe, welche Transferleistungen der Schüler aus dem Familienlastenausgleich in Anspruch nimmt, in folgenden Ausprägungen:
“b” Schulbuchaktion und Schülerfreifahrt
“f” Schülerfreifahrt
“k” weder Schulbuchaktion noch Schülerfreifahrt
“s” Schulbuchaktion
bilingual mit der Information, ob fremdsprachiger bzw. zweisprachiger Unterricht (Lebende Fremdsprache als Unterrichtssprache) besucht wird (SchUG § 16 Abs. 3), in folgenden Ausprägungen:
“d” für durchgehend fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht
“k” für (praktisch) kein fremd- bzw. zweisprachiger Unterricht
“t” für teilweise fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht
bilingualsprache mit der Angabe der Sprache gemäß dem vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis
betreuung mit der Angabe, ob zum Stichtag ein Angebot einer schulischen Nachmittagsbetreuung bzw. der Betreuungsteil ganztägiger Schulformen vom Schüler genutzt wird, samt Angabe der angemeldeten Tage, in folgender Ausprägung:
“0” für keine Nutzung (bzw. kein Angebot)
“1” für Anmeldung/Nutzung für einen Tag pro Woche
“2” für Anmeldung/Nutzung für zwei Tage pro Woche
“...” für Anmeldung/Nutzung für .... Tage pro Woche
“5” für Anmeldung/Nutzung für fünf Tage pro Woche
7.

Das Element schulerfolg ist ein Kind-Element von “ausbildung”, muss genau einmal pro Ausbildung eines Schülers vorhanden sein, wenn diese Ausbildung nicht erst im aktuellen Jahrgang begonnen wurde (dh. der Wert des Attributes “stand” in Z 5 beginnt nicht mit “n”) und weist folgende Attribute auf:

Attribut Wert
schuljahr mit der Angabe des abgelaufenen Schuljahres, auf das sich diese Schulerfolgsmeldung bezieht
semester bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit den Ausprägungen
“w” für die Meldung zum Wintersemester
“s” für die Meldung zum Sommersemester
“l” für die Meldung zu einem unterjährigen Lehrgang,
sonst “g” für ganzjährige Ausbildungsorganisation
klasse mit der (schulüblichen) Bezeichnung der zuletzt besuchten (Stamm)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe
organisation mit der Information über die Art der Unterrichtsorganisation in dieser Klasse, in folgender Ausprägung:
“g” für ganzjährig
“h” für halbjährig (semesterweise)
“l” für lehrgangsmäßig
“s” für saisonmäßig und
“v” für verkürztes Unterrichtsjahr mit späterem Beginn
schulstufe mit der vom Schüler in diesem Ausbildungsdurchgang besuchten Schulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)
sfkz mit der Schulformkennzahl für diese Ausbildung (Lehrplan) gemäß der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Schulformendatei
status mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen:
“o” für ordentliche Schüler
“a” für außerordentliche Schüler
jahreserfolg mit der Gesamtbeurteilung im letzten Jahreszeugnis (bzw. Semester- oder Lehrgangszeugnis) in folgender Ausprägung:
“a” für Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. g)
“b” für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer oder keiner Beurteilung an Schulen für Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1 erster Satz)
“c” für nicht berechtigt zum Aufsteigen wegen bereits negativer oder keiner Beurteilung im unmittelbar vorangegangenen Semester an Schulen für Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1 Z 1)
“d” für nicht berechtigt zum Aufsteigen wegen mehr als drei negativen oder keinen Beurteilungen an allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige (SchUG-B § 26 Abs. 1 Z 2)
“e” für berechtigt zum Aufsteigen mit negativer Beurteilung in der ersten Schulstufe (SchUG § 25 Abs. 4)
“f” für berechtigt zum Aufsteigen infolge eines fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (SchUG § 25 Abs. 9)
“g” für Beurteilung mit gutem Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. h)
“h” für berechtigt zum Aufsteigen mit “Nicht genügend” in höheren Leistungsgruppen (SchUG § 25 Abs. 5)
“k” für berechtigt zum Aufsteigen mit einem “Nicht genügend” (SchUG § 25 Abs. 2 - “Konferenzbeschluss”)
“l” für nicht berechtigt zum Aufsteigen in der 4. oder 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule oder nicht erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Hauptschule oder 8. Klasse der Volksschule auf Grund einer negativen Beurteilung in Latein, Geometrisch Zeichnen oder einem besonderen Pflichtgegenstand gemäß SchUG § 28 Abs. 3 Z 1
“m” für berechtigt zum Aufsteigen in Sonderschulen für schwerst- bzw. mehrfach behinderte Kinder (SchUG § 25 Abs. 6)
“n” für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe infolge negativer oder fehlender Beurteilung(en) - soweit nicht eine andere Merkmalsausprägung zutrifft
“o” für Schüler ohne Beurteilung des Schulerfolgs (außerordentliche Schüler, vorzeitige Abmeldung usw.)
“p” für berechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung in allen Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster Satz)
“r” für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe wegen nicht zurückgelegter Pflichtpraktika (SchUG § 25 Abs. 8)
“s” für berechtigt zum Aufsteigen bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen (SchUG § 25 Abs. 5a)
“v” für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen (wie Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben usw.) in Volks- und Sonderschulen (SchUG § 25 Abs. 3)
“w” für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung bei Wiederholung nach einem “Befriedigend” in diesem Gegenstand (SchUG § 25 Abs. 1 letzter Satz)
nichtgen mit der Anzahl der “Nicht genügend” in Pflichtgegenständen (nach allfälligen Wiederholungs-, Nachtrags-, Jahres- oder Semesterprüfungen)
wdhp-angetr mit der Zahl der Wiederholungs-, Nachtrags-, Jahres- oder Semesterprüfungen bzw. Kolloquien usw. gemäß SchUG § 23 bzw. SchUG-B § 23, zu denen der Schüler angetreten ist
wdhp-bestand mit der Zahl der davon bestandenen Wiederholungs-, Nachtrags-, Jahres- oder Semesterprüfungen bzw. Kolloquien usw.
wiederholung mit der Angabe bezüglich der Wiederholungsberechtigung (gemäß SchUG § 27 bzw. SchUG-B § 28), in folgenden Ausprägungen:
“a” für aufstiegsberechtigt bzw. letzte Stufe erfolgreich abgeschlossen
“b” für berechtigt zum Wiederholen
“n” für nicht berechtigt zum Wiederholen
8.

Das Element gegenstand ist ein Kind-Element von “schulerfolg”, muss für jede Fremdsprache, in der der Schüler im abgelaufenen Schuljahr unterrichtet wurde, einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut Wert
fach mit der Angabe des Faches (Gegenstands) gemäß dem vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis
sprachennr für die Angabe bei lebenden Fremdsprachen, ob es sich dabei um die 1., 2., 3., 4. (oder weitere) lebende Fremdsprache handelt (“1”, “2”, “3”, “4”)
pflichtig mit der Angabe zur Pflichtigkeit dieses Faches, in folgender Differenzierung:
“a” für alternativen Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand
“f” für Freigegenstand
“p” für (in der Stundentafel fix vorgegebenen) Pflichtgegenstand
“s” für Seminar
“u” für unverbindliche Übung
“v” für verbindliche Übung
9.

Das Element abschlussdetails ist ein Kind-Element von “ausbildung”, muss dann genau einmal vorhanden sein, wenn diese Ausbildung mit einer abschließenden Prüfung beendet wurde bzw. werden sollte (dh. der Wert des Attributes “stand” in Z 5 lautet “aa”, “ab”, “ac”, “ad”, “ae”, “ap”, “ar” oder “as” bzw. “ba”, “kl” oder “kw”) - bei Teilprüfungen nur dann, wenn es sich um die letzte(n) Teilprüfung(en) handelt - und weist folgende Attribute auf:

Attribut Wert
schuljahr mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse
semester bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit den Ausprägungen
“w” für die Meldung zum Wintersemester
“s” für die Meldung zum Sommersemester
“l” für die Meldung zu einem unterjährigen Lehrgang,
sonst “g” für ganzjährige Ausbildungsorganisation
termin mit dem Datum des Prüfungszeugnisses (bzw. der letzten Prüfung, wenn kein Zeugnis ausgestellt wurde)
extern mit der Angabe, ob es sich beim Prüfungskandidaten um einen Externisten “e” oder einen (ehemaligen) Schüler der eigenen Schule “s” handelt
zulassung mit der Angabe über die Art der Zulassung zu diesem Prüfungstermin in den folgenden Ausprägungen:
“0” für erstmalige Zulassung zur Hauptprüfung (bzw. Fortsetzung dieser Prüfung nach gerechtfertigter Verhinderung)
“1” für 1. Wiederholung von (nicht bestandenen) Teilprüfungen
“2” für 2. Wiederholung von (nicht bestandenen) Teilprüfungen
“3” für 3. Wiederholung von (nicht bestandenen) Teilprüfungen
Im Falle der Wiederholung von Teilprüfungen ist für dieses Merkmal jene Prüfung relevant, die am häufigsten wiederholt werden musste
ergebnis mit der Angabe über die Gesamtbeurteilung dieser abschließenden Prüfung in den folgenden Ausprägungen:
“a” mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 1)
“b” bestanden (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 3)
“d” nicht bestanden mit negativer Beurteilung in drei Prüfungsgebieten inklusive allfälliger Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)
“e” nicht bestanden mit negativer Beurteilung in einem Prüfungsgebiet bzw. in der Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)
“g” mit gutem Erfolg bestanden (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 2)
“l” letztmalige Wiederholung von Teilprüfungen nicht bestanden, dh. ohne Berechtigung zu weiteren Wiederholungen (SchUG bzw. SchUG-B § 40 Abs. 1)
“n” Nichtbeurteilung der Prüfungsgebiete wegen Verhinderung
“t” Terminverlust (nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Wiederholung einer Teilprüfung, SchUG § 36a Abs. 3 letzter Satz bzw. SchUG-B § 36 Abs. 3)
“v” nicht bestanden mit negativer Beurteilung in vier oder mehr Prüfungsgebieten inklusive allfälliger Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)
“z” nicht bestanden mit negativer Beurteilung in zwei Prüfungsgebieten inklusive allfälliger Jahres- bzw. Semesterprüfung (SchUG bzw. SchUG-B § 38 Abs. 3 Z 4)
10.

Das Element externist ist ein Kind-Element von “ausbildung”, muss genau einmal vorhanden sein, wenn es sich beim “schueler” um einen Kandidaten für eine Externistenprüfung handelt, der mit dieser Prüfung die Ausbildung noch nicht mit einer abschließenden Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat (dh. der Wert des Attributes “stand” in Z 5 beginnt mit “e”) und weist folgende Attribute auf:

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