Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes (Bildungsdokumentationsverordnung)
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Kultusgemeinde |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:
3.5.1 Einnahmen
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Eltern- bzw. Schülerbeiträge | |
| Ersätze für Schülertransport und Verpflegung | |
| Subventionen (Zuschüsse) von: | |
| Bund | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer |
| Länder | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer |
| Gemeinde | |
| Sonstige | |
| Zuschüsse für Investitionen | für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben |
| Schuldenaufnahme | |
| Sonstige Einnahmen | Spenden, ... |
3.5.2 Ausgaben
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Sachaufwand | Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ... |
| davon für Schülertransport und Verpflegung | |
| Investitionen: | |
| Bauliche | Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen |
| Einrichtungen | Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ... |
| Fahrzeuge | |
| Software | Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch |
| Erwerb von Liegenschaften | |
| Schuldendienst | |
| Zinsen | Zinsaufwendungen von Fremdkapital |
| Tilgungen | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
Anlage 6
zu § 21 Abs. 3
Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungsstichtag | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 2 Bildungsdokumentationsgesetz)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).
3.2 Das Datum ist nach dem Muster „JJJJMMTT“ zu besetzen, zB „20031231“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Kultusgemeinde |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung und Frauen zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:
3.5.1 Einnahmen
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Eltern- bzw. Schülerbeiträge | |
| Ersätze für Schülertransport und Verpflegung | |
| Subventionen (Zuschüsse) von: | |
| Bund | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer |
| Länder | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer |
| Gemeinde | |
| Sonstige | |
| Zuschüsse für Investitionen | für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben |
| Schuldenaufnahme | |
| Sonstige Einnahmen | Spenden, ... |
3.5.2 Ausgaben
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Sachaufwand | Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ... |
| davon für Schülertransport und Verpflegung | |
| Investitionen: | |
| Bauliche | Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen |
| Einrichtungen | Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ... |
| Fahrzeuge | |
| Software | Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch |
| Erwerb von Liegenschaften | |
| Schuldendienst | |
| Zinsen | Zinsaufwendungen von Fremdkapital |
| Tilgungen | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
Verordnungen, die aufgrund § 4, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2, § 7a Abs. 11, § 7c Abs. 7 sowie § 8 Abs. 1 und 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, erlassen wurden, gelten solange als Bundesgesetze weiter, bis die ihren Gegenstand regelnden Verordnungen aufgrund des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 20/2021 in Kraft treten, längstens jedoch bis 31. August 2021 (vgl. § 23 Abs. 3 BilDokG 2020, BGBl. I Nr. 20/2021).
Zum Außerkrafttreten vgl. § 29 Abs. 3, BGBl. II Nr. 268/2021.
Anlage 6
zu § 21 Abs. 3
Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen
Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes
1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsträger | 3.1 |
| Erhebungsstichtag | 3.2 |
2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 2 Bildungsdokumentationsgesetz)
2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.
2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung | 3.3 |
| Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) | 3.4 |
| Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen | 3.5 |
Transformation
3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).
3.2 Das Datum ist nach dem Muster „JJJJMMTT“ zu besetzen, zB „20031231“.
3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:
| Werte | Bedeutung |
|---|---|
| 11 | Bund |
| 12 | Land |
| 13 | Gemeinde |
| 14 | Kombination von Gebietskörperschaften |
| 21 | Römisch katholische Kirche |
| 22 | Evangelische Kirche (AB + HB) |
| 23 | Israelitische Kultusgemeinde |
| 24 | Islamische Glaubensgemeinschaft |
| 31 | Kammern für Arbeiter und Angestellte |
| 32 | Kammer der gewerblichen Wirtschaft |
| 33 | Berufsförderungsinstitut |
| 34 | Landwirtschaftskammer |
| 35 | Innung, Berufsverband |
| 36 | Fonds der Wiener Kaufmannschaft |
| 51 | Handels- oder Produktionsbetrieb |
| 52 | Geld- oder Kreditinstitut |
| 53 | Versicherungsgesellschaft |
| 61 | Stiftung |
| 62 | Verein |
| 71 | Privatperson |
| 72 | Mehrere Privatpersonen |
| 91 | Sonstige Schulerhalter |
3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.
3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:
3.5.1 Einnahmen
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Eltern- bzw. Schülerbeiträge | |
| Ersätze für Schülertransport und Verpflegung | |
| Subventionen (Zuschüsse) von: | |
| Bund | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer |
| Länder | alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer |
| Gemeinde | |
| Sonstige | |
| Zuschüsse für Investitionen | für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben |
| Schuldenaufnahme | |
| Sonstige Einnahmen | Spenden, ... |
3.5.2 Ausgaben
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Sachaufwand | Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ... |
| davon für Schülertransport und Verpflegung | |
| Investitionen: | |
| Bauliche | Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen |
| Einrichtungen | Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ... |
| Fahrzeuge | |
| Software | Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch |
| Erwerb von Liegenschaften | |
| Schuldendienst | |
| Zinsen | Zinsaufwendungen von Fremdkapital |
| Tilgungen | Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
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