Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes (Bildungsdokumentationsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2003-10-25
Letzte Aktualisierung 2020-09-01
Status Aufgehoben · 2005-11-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 83
Änderungshistorie JSON API
Werte Bedeutung
11 Bund
12 Land
13 Gemeinde
14 Kombination von Gebietskörperschaften
21 Römisch katholische Kirche
22 Evangelische Kirche (AB + HB)
23 Israelitische Kultusgemeinde
24 Islamische Glaubensgemeinschaft
31 Kammern für Arbeiter und Angestellte
32 Kammer der gewerblichen Wirtschaft
33 Berufsförderungsinstitut
34 Landwirtschaftskammer
35 Innung, Berufsverband
36 Fonds der Wiener Kaufmannschaft
51 Handels- oder Produktionsbetrieb
52 Geld- oder Kreditinstitut
53 Versicherungsgesellschaft
61 Stiftung
62 Verein
71 Privatperson
72 Mehrere Privatpersonen
91 Sonstige Schulerhalter

3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.

3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:

3.5.1 Einnahmen

Merkmal Bedeutung
Eltern- bzw. Schülerbeiträge
Ersätze für Schülertransport und Verpflegung
Subventionen (Zuschüsse) von:
Bund alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer
Länder alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer
Gemeinde
Sonstige
Zuschüsse für Investitionen für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben
Schuldenaufnahme
Sonstige Einnahmen Spenden, ...

3.5.2 Ausgaben

Merkmal Bedeutung
Sachaufwand Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ...
davon für Schülertransport und Verpflegung
Investitionen:
Bauliche Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen
Einrichtungen Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ...
Fahrzeuge
Software Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch
Erwerb von Liegenschaften
Schuldendienst
Zinsen Zinsaufwendungen von Fremdkapital
Tilgungen Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Anlage 6

zu § 21 Abs. 3

Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen

1.

Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes

1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.

2.

Inhalt des Gesamtdatensatzes

2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:

Merkmal Inhalt
Rechtsträger 3.1
Erhebungsstichtag 3.2

2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 2 Bildungsdokumentationsgesetz)

2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.

2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:

Merkmal Inhalt
Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung 3.3
Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) 3.4
Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen 3.5
3.

Transformation

3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).

3.2 Das Datum ist nach dem Muster „JJJJMMTT“ zu besetzen, zB „20031231“.

3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:

Werte Bedeutung
11 Bund
12 Land
13 Gemeinde
14 Kombination von Gebietskörperschaften
21 Römisch katholische Kirche
22 Evangelische Kirche (AB + HB)
23 Israelitische Kultusgemeinde
24 Islamische Glaubensgemeinschaft
31 Kammern für Arbeiter und Angestellte
32 Kammer der gewerblichen Wirtschaft
33 Berufsförderungsinstitut
34 Landwirtschaftskammer
35 Innung, Berufsverband
36 Fonds der Wiener Kaufmannschaft
51 Handels- oder Produktionsbetrieb
52 Geld- oder Kreditinstitut
53 Versicherungsgesellschaft
61 Stiftung
62 Verein
71 Privatperson
72 Mehrere Privatpersonen
91 Sonstige Schulerhalter

3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung und Frauen zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.

3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:

3.5.1 Einnahmen

Merkmal Bedeutung
Eltern- bzw. Schülerbeiträge
Ersätze für Schülertransport und Verpflegung
Subventionen (Zuschüsse) von:
Bund alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer
Länder alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer
Gemeinde
Sonstige
Zuschüsse für Investitionen für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben
Schuldenaufnahme
Sonstige Einnahmen Spenden, ...

3.5.2 Ausgaben

Merkmal Bedeutung
Sachaufwand Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ...
davon für Schülertransport und Verpflegung
Investitionen:
Bauliche Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen
Einrichtungen Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ...
Fahrzeuge
Software Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch
Erwerb von Liegenschaften
Schuldendienst
Zinsen Zinsaufwendungen von Fremdkapital
Tilgungen Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Verordnungen, die aufgrund § 4, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2, § 7a Abs. 11, § 7c Abs. 7 sowie § 8 Abs. 1 und 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, erlassen wurden, gelten solange als Bundesgesetze weiter, bis die ihren Gegenstand regelnden Verordnungen aufgrund des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 20/2021 in Kraft treten, längstens jedoch bis 31. August 2021 (vgl. § 23 Abs. 3 BilDokG 2020, BGBl. I Nr. 20/2021).

Zum Außerkrafttreten vgl. § 29 Abs. 3, BGBl. II Nr. 268/2021.

Anlage 6

zu § 21 Abs. 3

Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen

1.

Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes

1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.

2.

Inhalt des Gesamtdatensatzes

2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:

Merkmal Inhalt
Rechtsträger 3.1
Erhebungsstichtag 3.2

2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 2 Bildungsdokumentationsgesetz)

2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.

2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:

Merkmal Inhalt
Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung 3.3
Bildungseinrichtung (Schulkennzahl) 3.4
Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen 3.5
3.

Transformation

3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).

3.2 Das Datum ist nach dem Muster „JJJJMMTT“ zu besetzen, zB „20031231“.

3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:

Werte Bedeutung
11 Bund
12 Land
13 Gemeinde
14 Kombination von Gebietskörperschaften
21 Römisch katholische Kirche
22 Evangelische Kirche (AB + HB)
23 Israelitische Kultusgemeinde
24 Islamische Glaubensgemeinschaft
31 Kammern für Arbeiter und Angestellte
32 Kammer der gewerblichen Wirtschaft
33 Berufsförderungsinstitut
34 Landwirtschaftskammer
35 Innung, Berufsverband
36 Fonds der Wiener Kaufmannschaft
51 Handels- oder Produktionsbetrieb
52 Geld- oder Kreditinstitut
53 Versicherungsgesellschaft
61 Stiftung
62 Verein
71 Privatperson
72 Mehrere Privatpersonen
91 Sonstige Schulerhalter

3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.

3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:

3.5.1 Einnahmen

Merkmal Bedeutung
Eltern- bzw. Schülerbeiträge
Ersätze für Schülertransport und Verpflegung
Subventionen (Zuschüsse) von:
Bund alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer
Länder alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer
Gemeinde
Sonstige
Zuschüsse für Investitionen für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben
Schuldenaufnahme
Sonstige Einnahmen Spenden, ...

3.5.2 Ausgaben

Merkmal Bedeutung
Sachaufwand Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ...
davon für Schülertransport und Verpflegung
Investitionen:
Bauliche Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen
Einrichtungen Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ...
Fahrzeuge
Software Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch
Erwerb von Liegenschaften
Schuldendienst
Zinsen Zinsaufwendungen von Fremdkapital
Tilgungen Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

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