Bundesgesetz über die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988
Geltender Text a fecha 2004-12-31
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.