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Bundesgesetz über die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988

Geltender Text a fecha 2004-12-31

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.

§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.