Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Sicherheitsakademie (.SIAK) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1. Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird die Sicherheitsakademie (.SIAK) bestimmt.
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf vom 31. Dezember 2006.
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf vom 31. Dezember 2010.
§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf vom 31. Dezember 2012.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Projektprogramm
§ 3. Ziel der Organisationseinheit ist es,
die Aus- und Fortbildung für die Bediensteten des Ressorts zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren;
die Kooperation im internationalen Bereich zu intensivieren;
die Produktion von technischen Unterrichtsmedien (e-Learning, Video) auszuweiten;
die Bereitstellung von strukturierter Information (Wissensmanagement) zu verbessern;
die psychologische Personalauslese, die psychologische Beratung und Betreuung auf höchstem Niveau aufrechtzuerhalten;
Dienstleistungen auch außerhalb des Ressorts anzubieten;
die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter, die Teamorientierung, die Kreativität, das Kostenbewusstsein und die Flexibilität in der Aufgabenerfüllung zu fördern;
die Kultur, die Werthaltungen und die Prinzipien der Organisation zu berücksichtigen.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
§ 4. Zur Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Abschnitt
Besondere Ermächtigungen und Regelungen im Projektzeitraum
§ 5. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes ermächtigt.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
§ 6. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraums Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Rücklagen
§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes
positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und
negative Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage
(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 des Bundeshaushaltsgesetzes darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 nicht erfolgen.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 6 des Bundeshaushaltsgesetzes nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Positive Unterschiedsbeträge
§ 9. Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Inneres mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Negative Unterschiedsbeträge
§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes zu bedecken und auszugleichen.
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. Beim Bundesminister für Inneres wurde mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2007 auf die .SIAK ausgeweitet wird.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. Beim Bundesminister für Inneres wurde mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 105/2005, ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2011 auf die SIAK ausgeweitet wird.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. Beim Bundesminister für Inneres wurde mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2006 ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2013 auf die .SIAK ausgeweitet wird.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Berichtspflichten der Organisationseinheit
§ 12. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Controlling-Beirat
mindestens einmal im Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und
spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogrammes
(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.
(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.
(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Controlling-Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 13. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes und § 9 anzuwenden.
(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes vom Bundesminister für Inneres zu bedecken.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
§ 14. Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
§ 15. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
§ 15. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Die §§ 2 und 11 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
§ 15. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Die §§ 2 und 11 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(3) Die §§ 2 und 11 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 457/2009 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Anlage
Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
Schlüsselaufgaben der .SIAK
- Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung und Evaluierung von Aus- und Fortbildung für das Bundesministerium für Inneres
- Ausbildungskooperationen im internationalen Bereich (CEPOL, MEPA, AEPC, MOEL ua.)
- Planung, Organisation und Produktion von technischen Unterrichtsmedien (unter den Gesichtspunkten von e-Learning/Video-Unterstützung)
- Psychologische Personalauslese für das Bundesministerium für Inneres
- Psychologische Beratung und Betreuung aller Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres, allgemein und in kritischen Situationen
- Bereitstellung von strukturiertem Wissen (Aufbereiten von Informationen und Daten) für das Bundesministerium für Inneres
- Empfänger der Leistungen der .SIAK sind das Bundesministerium für Inneres, andere Bundesministerien, die Länder, die Städte und Gemeinden, internationale Organisationen, juristische und natürliche Personen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 10a und 10b des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. Nr. 566/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2002
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Festsetzung von Gebühren und Kostenersätzen für Leistungen der Sicherheitsexekutive nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Sicherheitsgebühren-Verordnung - SGV), BGBl. Nr. 389/1996, in der Fassung BGBl. II Nr. 358/2002
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Zugang zur Ausbildung an der Sicherheitsakademie (Sicherheitsakademie-Ausbildungsverordnung), BGBl. II Nr. 360/2002
- Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2003
- Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2003
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst, BGBl. II Nr. 433/1999, in der Fassung BGBl. II Nr. 468/2002
- Verordnung der Bundesregierung vom 14. Oktober 1980 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A, BGBl. Nr. 468/1980, in der Fassung BGBl. II Nr. 449/2002
- Verordnung der Bundesregierung vom 19. Dezember 1978 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B, BGBl. Nr. 9/1979, in der Fassung BGBl. II Nr. 449/2002
- Verordnung der Bundesregierung vom 4. Dezember 1979 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C, BGBl. Nr. 518/1979, in der Fassung BGBl. II Nr. 449/2002
- Verordnung der Bundesregierung vom 4. Dezember 1979 über die Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen D und P 3 und über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung, BGBl. Nr. 519/1979, in der Fassung BGBl. II Nr. 449/2002
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" an den Lehrgang "Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes" der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes" und "Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes", BGBl. II Nr. 295/2003
Ziele der .SIAK
3.1 Strategisches Ziel
Im Projektzeitraum soll die .SIAK durch Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungssysteme im Ressort insbesondere zur Umsetzung des Projektes "team 04" (Zusammenlegung der Wachkörper) beitragen.
Sie soll einheitliche Aus- und Fortbildungsstandards schaffen sowie durch zielgruppen-, funktions- und bedarfsorientierte Fortbildungen die Personalentwicklung im Bundesministerium für Inneres unter besonderer Berücksichtigung des Anteils weiblicher Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen fördern.
Zur Erreichung dieser Ziele sind Teamorientierung, Arbeitszufriedenheit aller MitarbeiterInnen, Kreativität, Kostenbewusstsein und Flexibilität in der Aufgabenerfüllung besonders zu fördern.
Ferner sind Kultur, Werthaltungen und Prinzipien der Organisation zu berücksichtigen. Unter Kultur, Werthaltungen und Prinzipien sind insbesondere die Respektierung der Würde des Menschen, der Umgang mit Menschen auf Basis sozialer und kommunikativer Kompetenz sowie rechtmäßiges Handeln im Spannungsfeld zwischen Legalität und Effizienz zu verstehen.
3.2 Fachbezogene Ziele
- Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an die
Aus- und Fortbildung
3.3 Managementziele
- Flexibilisierung des Personalbedarfs durch Kooperation mit
anderen Organisationseinheiten innerhalb des Bundesministeriums
für Inneres und privaten Leistungsanbietern
- Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich
bleibenden Leistungen
- Entwicklung, Einführung und Anwendung von
Kostenrechnungselementen zur Erhöhung des Kostenbewusstseins und
zum effizienteren Einsatz der finanziellen Ressourcen
- Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit
```
Leistungskatalog
```
- Erbringung von Grundausbildungen in Kurstagen:
```
```
2004: 10 572 2005: 9 600 2006: 9 600
```
```
Die Anzahl von 9 600 Kurstagen entspricht einer Vollauslastung der hauptamtlichen Lehrer. Der höhere Wert für 2004 ergibt sich aus der großen Zahl von Kursen, die 2003 begonnen haben und im Jahr 2004 fortgesetzt werden und geht zu Lasten der für die hauptamtlichen Lehrer vorgesehenen Zeiten für die Praxisanbindung.
- Erbringung von Lehreraus- und -fortbildung in Kurstagen:
Pro Jahr 148
- Fortbildungen in Kurstagen:
Der durch das geplante Strafprozessreformgesetz und andere noch
nicht absehbare Großvorhaben bedingte Schulungsaufwand ist nicht
berücksichtigt.
```
```
2004: 4 453 2005: 4 441 2006: 4 444
```
```
- e-Learning und Video
Pro Jahr 14 Produktionen
- Psychologische Personalauslese
```
```
2004: 3 335 2005: 3 305 2006: 3 725
```
```
- Psychologische Betreuung und Beratung
Pro Jahr 48 Tage
- Führung der Bibliothek und Fachdokumentation der .SIAK
- Ausbildungskooperationen im Internationalen Bereich
- Forschung
- Bildungscontrolling
- EU-Grenzdienst Ausbildung
Leistungskennzahlen
- Die Bedarfsorientierung der durch die .SIAK durchgeführten
Fortbildungen
Einschätzung der Teilnehmer auf Feedbackbögen hinsichtlich der
Anwendbarkeit/Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit der Fortbildungen
4-stufige Skala, Maximum = 1,0, Minimum = 4,0
```
```
2003 2004 2005 2006
```
```
1,35 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30
```
```
- Prozentsatz der weiblichen Teilnehmer an
Fortbildungsveranstaltungen des .SIAK-Seminarkataloges
Der Anteil weiblicher Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen
des .SIAK Seminarkataloges beträgt 12,68 vH. Im Sinne einer
bewussten Förderung von Frauen soll der Anteil erhöht werden.
```
```
2003 2004 2005 2006
```
```
12,68 vH 14 vH 16 vH 18 vH
```
```
- Gesamtbewertung der Inhalte der Grundausbildungen
Grundlage zur Ermittlung der Basiszahl sind standardisierte
Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden
Evaluation der Lehrgänge.
5-stufige Skala, Maximum = 1,0 Minimum = 5,0
```
```
2003 2004 2005 2006
```
```
2,4 2,4 2,2 1,9
```
```
- Beurteilung der Anforderungen an Teilnehmer der
Grundausbildungen
Grundlage zur Ermittlung der Basiszahl sind standardisierte
Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden
Evaluation der Lehrgänge.
5-stufige Skala, Maximum = 1,0 Minimum = 5,0
```
```
2003 2004 2005 2006
```
```
2,5 2,2 2,0 1,8
```
```
- Teilnehmer an Grundausbildungen fühlen sich durch die Lehrkräfte
überwiegend als Erwachsene/Schüler bzw. autoritär/kooperativ
behandelt
Grundlage zur Ermittlung der Basiszahl sind standardisierte
Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden
Evaluation der Lehrgänge.
5-stufige Skala, Maximum = 1,0 Minimum = 5,0
```
```
2003 2004 2005 2006
```
```
3 2,5 2,2 2,0
```
```
- Anzahl der e-Learning Module insbesondere in Verbindung mit
Vorgängen der Aus- und/oder Fortbildung
```
```
2003 2004 2005 2006
```
```
0 4 6 8
```
```
```
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
Planstellen
```
```
Planstellenvorschau 2004 - 2006
```
```
Iststand Vorschau
```
```
1.10.2003 2004 2005 2006
```
```
Beamte/Verwendungsgruppe
```
```
A1 9 9 9 9
```
```
A2 9 9 9 9
```
```
A3 4 4 4 4
```
```
A4
```
```
E1 31 31 31 31
```
```
E2a 179 179 178 178
```
```
E2b 12 12 12 12
```
```
Summe Beamte 244 244 243 243
```
```
Vertragsbedienstete/
Entlohnungsgruppe
```
```
v1 2 2 3 3
```
```
v2 4 4 4 4
```
```
v3 1 1 1 1
```
```
v4 6 9 9 9
```
```
h1
```
```
h2 3 3 3 3
```
```
h3 2 2 2 2
```
```
h4 3 3 3 3
```
```
h5 13 40 40 40
```
```
Summe Vertragsbedienstete 34 64 65 65
```
```
Gesamtsumme 278 308 308 308
Erläuterungen zu Punkt 6:
Die Dienstposten von 27 Reinigungskräften und 3 Administrativkräften in den Bildungszentren der Sicherheitsexekutive werden mit 1. Jänner 2004 von den nachgeordneten Dienstbehörden zur .SIAK übertragen. Im Jahr 2004 wird eine Planstelle E2a absystemisiert und mit 1. Jänner 2005 eine Planstelle v1 eingerichtet.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
```
Ausgaben
```
```
Erwarteter Erfolg 2004 2005 2006
2003
```
```
UT 0 Personal-
ausgaben *) 10 780 000 13 363 000 13 758 000 14 155 000
```
```
UT 3 Anlagen 563 000 272 000 29 000 5 000
```
```
UT 6 Förderungen *) 50 000 100 000 50 000 5 000
```
```
UT 7 Gesetzliche 200 000 308 000 318 000 327 000
Verpflich-
tungen *)
```
```
UT 8 Aufwendungen 4 075 000 6 603 000 5 745 000 5 602 000
*)
```
```
Summe der 15 668 000 20 646 000 19 900 000 20 094 000
Ausgaben ________________________________________________
```
```
Einnahmen
```
```
Erwarteter Erfolg 2004 2005 2006
2003
```
```
UT 4 Einnahmen *) 486 000 245 000 270 000 295 000
```
```
UT 7 Bestands- 4 000 5 000 5 000 5 000
wirksame
Einnahmen
```
```
Summe der 490 000 250 000 275 000 300 000
Einnahmen
```
```
Saldo -15 178 000 -20 396 000 -19 625 000 -19 794 000
```
```
Fiktiver -2 182 000
Zuschlag
UT 0
```
```
Fiktiver -99 000
Zuschlag
UT 7
```
```
Fiktiver -2 700 000
Zuschlag
UT 8
```
```
Fiktiver -350 000
Abschlag
UT 4
```
```
Fiktiver -20 509 000 -20 396 000 -19 625 000 -19 794 000
Saldo ________________________________________________
Erläuterungen zu Punkt 7:
UT 0:
Grundlage der Berechnung sind die Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung, BGBl. II Nr. 50/1999 in der Fassung BGBl. II Nr. 362/2002.
Kalkuliert wurde eine folgejährliche Steigerungsrate von 3,0 vH, die sich aus 2,0 vH Gehaltsanpassung und 1,0 vH Struktureffekt zusammensetzt.
In Abzug gebracht wurden die in der UT 8 veranschlagten pauschalierten Aufwandsentschädigungen.
Unter Zugrundelegung des in Punkt 4 festgelegten Umfanges an Grundausbildungen und Fortbildungen wurden an Vergütungen für Nebentätigkeit von Nichtangehörigen der Organisationseinheit jährlich 583 000 € hinzugerechnet.
UT 3:
In den Jahren 2003 und 2004 werden notwendige Maßnahmen zur Vollausstattung der zehn Bildungszentren der Sicherheitsexekutive, vor allem in der Lehrsaalausstattung und in der Verbesserung der Unterkünfte gesetzt. Dementsprechend niedriger wurden die Jahre 2005 und 2006 budgetiert.
UT 6:
Die Ansätze entsprechen der jährlichen tatsächlichen Höhe eines abgeschlossenen Förderungsvertrages.
UT 7:
Die Gesetzlichen Verpflichtungen wurden in ihrer Abhängigkeit von den Personalausgaben berechnet.
UT 8:
Die Aufwendungen wurden entsprechend dem aus dem Leistungskatalog ableitbaren Bedarf der .SIAK und der zehn Bildungszentren der Sicherheitsexekutive und den zu erwartenden Einsparungsmöglichkeiten budgetiert.
UT 4:
Wesentliche Faktoren für die Budgetierung der Einnahmen im Projektzeitraum sind Kofinanzierungen von Projekten durch die Europäische Union, Einnahmen aus den Küchenbetrieben der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive, Kostenersätze nach der Sicherheitsgebühren-Verordnung-SGV und die Verwertung von Rechten an Inhalten des e-Learning.
Fiktive Zu- bzw. Abschläge:
UT 0:
Beim erwarteten Erfolg 2003 sind zu berücksichtigen:
- Die Aufwendungen für die Gendarmeriezentralschule (nunmehr Bildungszentrum Traiskirchen) wurden der .SIAK erst ab 1. Mai 2003 zugerechnet, und in den Monaten Mai bis September 2003 lagen auch Schwankungen im tatsächlichen Personalstand der Gendarmeriezentralschule vor (zirka 900 000 €). Mit 1. Oktober 2003 wurde in der .SIAK das Zentrum für EU-Grenzdienstausbildung mit 5 Planstellen neu eingerichtet (zirka 280 000 €).
- Berücksichtigt wurden entsprechend den Erläuterungen zu Punkt 6 die Aufwendungen für 30 veranschlagte Stellen ab 1. Jänner 2004 (zirka 700 000 €).
- Berücksichtigt wurde weiters, dass innerhalb der .SIAK nicht alle Stellen des Iststandes ganzjährig besetzt waren und etliche Stellen durch Dienstzuteilungen besetzt sind, die entsprechend den geltenden Bestimmungen noch nicht den Zahlungslisten der .SIAK zugerechnet sind (zirka 300 000 €).
UT 7:
Wurde in ihrer Abhängigkeit von den Personalausgaben errechnet.
UT 8:
Beim erwarteten Erfolg 2003 sind zu berücksichtigen:
- Die Aufwendungen für die Gendarmeriezentralschule (nunmehr Bildungszentrum Traiskirchen) wurden der .SIAK erst ab 1. Mai 2003 zugerechnet (Veränderung von 2003 auf 2004 180 000 €)
- Mit 1. Oktober 2003 wurde in der .SIAK das Zentrum für EU-Grenzdienstausbildung neu eingerichtet (jährlich 500 000 € ab 2004)
- Die standardisierte EDV-Fortbildung wird mit 1. Jänner 2004 an die .SIAK übertragen (jährlich 220 000 € ab 2004)
- Für das Jahr 2004 wurden als Investitionsprogramm zur Vollausstattung der zehn Bildungszentren der Sicherheitsexekutive, vor allem hinsichtlich der Unterrichtsbehelfe, Lehrsaalausstattungen und Unterkunftsverbesserungen, innerhalb des Budgets des Bundesministeriums für Inneres 1 800 000 € in das Budget der .SIAK übertragen.
UT 4:
Zu berücksichtigen ist, dass im erwarteten Erfolg 2003 die Beiträge der ASFINAG für die Ausbildung der Mautaufsichtsorgane in der Höhe von 350 000 € enthalten sind. Diese stellen einmalige Einnahmen dar.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Anlage
Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
Schlüsselaufgaben der SIAK
- Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung und Evaluierung von Aus- und Fortbildung für das Bundesministerium für Inneres
- Ausbildungskooperationen im internationalen Bereich (CEPOL, MEPA, AEPC, MOEL, FRONTEX u.a.)
- Planung, Organisation und Produktion von technischen Unterrichtsmedien (unter den Gesichtspunkten von e-Learning/Video-Unterstützung)
- Psychologische Personalauslese für das Bundesministerium für Inneres
- Psychologische Beratung und Betreuung aller Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres, allgemein und in kritischen Situationen
- Bereitstellung von strukturiertem Wissen (Aufbereiten von Informationen und Daten) für das Bundesministerium für Inneres
- Empfänger der Leistungen der SIAK sind das Bundesministerium für Inneres, andere Bundesministe-rien, die Länder, die Städte und Gemeinden, internationale Organisationen, juristische und natürliche Personen.
Rechtsgrundlagen
- § 11 des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. I Nr. 566/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2006
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat
- Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsan-geboten der Sicherheitsakademie (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 224/2004
- Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. I Nr. 333/1979, in der Fassung BGBl. I Nr. 129/2006
- Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 117/2006
- Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1, BGBl. II Nr. 433/1999, in der Fassung BGBl. II Nr. 315/2005
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung (Grundausbildungsverordnung - Allgemeine Verwaltung des BMI), BGBl. II Nr. 342/2004
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“, BGBl. II Nr. 295/2003
Ziele der SIAK
3.1 Strategische Ziele
- Die Sicherheitsakademie versteht sich als Kompetenzzentrum für Bildungsleistungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ziel dieser Bildungsleistungen ist die Sicherstellung der Professionalität der Bediensteten des Ressorts bei der Aufgabenerfüllung. Unter Professionalität ist dabei sowohl die fachliche als auch die soziale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verstehen.
- Die Sicherheitsakademie fördert
- Die Sicherheitsakademie bietet ihre Leistungen auch Dritten an.
3.2 Fachbezogene Ziele
- Die Sicherheitsakademie verfolgt bei der fachlichen und methodischen Entwicklung von Aus- und Fortbildungen einen ganzheitlichen Ansatz. Darunter ist ein einheitliches, stimmiges Bildungskonzept für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres zu verstehen.
- Die Sicherheitsakademie gestaltet die von ihr angebotenen Leistungen durch permanente Reflexion gesellschaftlicher, technologischer, wissenschaftlicher und praktischer Entwicklungen. Erwachsenengerechte Methoden und lebensbegleitendes Lernen stehen dabei im Vordergrund.
3.3 Managementziele
- Die Führungskräfte der Sicherheitsakademie berücksichtigen die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch respektvollen und wertschätzenden Umgang. Vertrauen und Teamorientierung schaffen Sicherheit in der Aufgabenerfüllung.
- Die Aufgabenerfüllung orientiert sich an effizienten und effektiven Arbeitsabläufen sowie entsprechendem Ressourceneinsatz. Dabei ist die Evaluierung der Abläufe ein Element aktueller Qualitäts- und Organisationsentwicklung.
Leistungskatalog
```
```
2007: 11 299 2008: 10 529 2009:10 001 2010: 10 188
```
```
- Fortbildungen in Kurstagen:
```
```
2007: 4 858 2008: 3 561 2009: 4 311 2010: 4 289
```
```
- Lehreraus- und Fortbildung in Kurstagen:
```
```
2007: 136 2008: 136 2009:136 2010: 136
```
```
- e-Learning und Video – Anzahl der produzierten Module:
```
```
2007: 12 2008: 12 2009: 12 2010: 12
```
```
- Psychologische Personalauslese
```
```
2007: 4 750 2008: 5 230 2009: 4 750 2010: 4 970
```
```
- Psychologische Betreuung und Beratung
```
```
2007: 130 2008: 120 2009: 120 2010: 120
```
```
- Führung der Bibliothek und Fachdokumentation der SIAK
- Ausbildungskooperationen im internationalen Bereich
- Forschung
- Bildungscontrolling
Leistungskennzahlen
- Bedarfsorientierung der durch die SIAK durchgeführten Fortbildungen
Einschätzung der Teilnehmer auf Feedbackbögen hinsichtlich der
Anwendbarkeit/Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit der Fortbildungen
4-stufige Skala, Maximum = 1.0, Minimum = 4,0
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30
```
```
- Gesamtbewertung der Inhalte der VB/S Grundausbildungen
Grundlage sind standardisierte Feedbacks der Teilnehmer im
Zusammenhang einer umfassenden Evaluation der Lehrgänge.
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
2,2 2,2 2,2 2,2
```
```
- Beurteilung der Anforderungen an Teilnehmer der VB/S
Grundausbildungen
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
2,1 2,1 2,1 2,1
```
```
- Beurteilung des Verhältnisses zwischen Lehrenden und Lernenden
durch Teilnehmer an VB/S Grundausbildungen
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
2,9 2,8 2,7 2,6
```
```
Angabe in Stunden pro Kalenderwoche
```
```
2007 2008 2009 2010
```
```
100 120 150 180
```
```
```
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
Planstellen
```
```
Planstellenvorschau 2007 – 2010
```
```
Iststand Vorschau
```
```
2006 2007 2008 2009 2010
```
```
Beamte/Verwendungsgruppe
```
```
A1 11 11 11 11 11
```
```
A2 9 10 10 10 10
```
```
A3 5 17 17 17 17
```
```
A4
```
```
E1 31 30 30 30 30
```
```
E2a 180 168 168 168 168
```
```
E2b 12 12 12 12 12
```
```
Summe Beamte 248 248 248 248 248
```
```
Vertragsbedienstete
/Entlohnungsgruppe
```
```
v1 2 4 4 4 4
```
```
v2 4 4 4 4 4
```
```
v3 3 7 7 7 7
```
```
v4 7 9 9 9 9
```
```
h1
```
```
h2 3 4 4 4 4
```
```
h3 2 1 1 1 1
```
```
h4 9 8 8 8 8
```
```
h5 34 30 29 28 27
```
```
Summe Vertragsbedienstete 64 67 66 65 63
```
```
Gesamtsumme 312 315 314 313 312
Erläuterungen zu Punkt 6:
Zum Iststand kommt noch eine v3 Planstelle aus dem Punkt 3.3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes.
Im Jahr 2006 ist die Aufnahme von 8 Lehrlingen vorgesehen.
```
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
```
Ausgaben und erzielbaren Einnahmen
Beträge in Millionen Euro
```
```
Ausgaben
```
```
BVA 2006 2007 2008 2009 2010
```
```
UT 0 Personalausgaben 14,155 14,517 14,923 15,343 15,776
```
```
UT 3 Anlagen 0,005 1,000 0,390 0,400 0,050
```
```
UT 6 Förderungen 0,005 0,150 0,350 0,150 0,100
```
```
UT 7 Gesetzliche
Verpflichtungen 0,327 0,290 0,298 0,307 0,316
```
```
UT 8 Aufwendungen 5,602 7,020 7,044 6,847 6,848
```
```
Summe der Ausgaben 20,094 22,977 23,005 23,047 23,090
```
```
Einnahmen
```
```
UT 4 Einnahmen 0,295 0,420 0,448 0,490 0,533
```
```
UT 7 Bestandswirksame
Einnahmen 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
```
```
Summe der Einnahmen 0,300 0,425 0,453 0,495 0,538
```
```
Saldo -19,794 -22,552 -22,552 -22,552 -22,552
```
```
Erläuterungen zu Punkt 7:
UT 0: Grundlage der Berechnung sind die Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetztes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung, BGBl. II Nr. 50/1999 in der Fassung BGBl. II Nr. 302/2006. Kalkuliert wurde eine folgejährliche Steigerungsrate von 3,0 vH, die sich aus 2,0 vH Gehaltsanpassung und 1,0 vH Struktureffekt zusammensetzt.
UT 3: Das in der Vorperiode begonnene Programm zur Adaptierung und Ausstattung der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive entsprechend den methodischen und didaktischen Anforderungen zeitgemäßen Unterrichts und zur Unterbringung der Lehrgangsteilnehmer soll fortgesetzt werden.
UT 8: Die Mehrausgaben sind einerseits durch Mehrleistungen gegenüber der Vorperiode, insbesondere im Bereich der Grundausbildungen und der Forschung, andererseits durch Verschiebungen innerhalb des Budgets des BM.I in den Bereichen RGV-Gebühren und Investitionen für die Zivilschutzschule bedingt. In der Budgetierung sind die über den Ansatz 1/1101 zu verrechnenden Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz für die Sicherheitsakademie und die Bildungszentren nicht berücksichtigt.
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.
Anlage
Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes
Schlüsselaufgaben der SIAK
- Planung, Organisation, Sicherstellung, Steuerung und Evaluierung von Aus- und Fortbildung für das Bundesministerium für Inneres
- Ausbildungskooperationen im internationalen Bereich (CEPOL, MEPA, AEPC, MOEL, FRONTEX u.a.)
- Planung, Organisation und Produktion von technischen Unterrichtsmedien (unter den Gesichtspunkten von e-Learning / Video-Unterstützung)
- Psychologische Personalauslese für das Bundesministerium für Inneres
- Psychologische Beratung und Betreuung aller Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres, allgemein und in kritischen Situationen
- Wahrnehmung, Koordination und Betreuung von Wissenschafts- und Forschungsaufgaben für das Bundesministerium für Inneres
- Empfänger der Leistungen der SIAK sind das Bundesministerium für Inneres, andere Bundesministerien, die Länder, die Städte und Gemeinden, internationale Organisationen, juristische und natürliche Personen.
Rechtsgrundlagen
- § 11 des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. I Nr. 566/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 72/2009
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung), BGBl. II Nr. 74/2001
- Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 224/2004
- Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. I Nr. 333/1979, in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2009
- Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2009
- Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst (Grundausbildungsverordnung – Exekutivdienst des BMI), BGBl. II Nr. 430/2006, in der Fassung BGBl. II Nr. 259/2009
- Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung (Grundausbildungsverordnung - Allgemeine Verwaltung des BMI), BGBl. II Nr. 342/2004
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“, BGBl. II Nr. 295/2003
Ziele der SIAK
3.1 Strategisches Ziel
- Die Sicherheitsakademie versteht sich als Kompetenzzentrum für Bildungsleistungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ziel dieser Bildungsleistungen ist die Sicherstellung der Professionalität der Bediensteten des Ressorts bei der Aufgabenerfüllung. Unter Professionalität ist dabei sowohl die fachliche als auch die soziale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verstehen.
- Die Sicherheitsakademie fördert in besonderer Weise Menschenrechtsbildung und Polizeiethik im Zusammenwirken mit praktischer Aufgabenerfüllung.
- Die Sicherheitsakademie wirkt aktiv an der Weiterentwicklung europäischer Standards im internationalen polizeilichen Bildungswesen mit.
- Die Sicherheitsakademie bietet ihre Leistungen auch Dritten an.
3.2 Fachbezogene Ziele
- Die Sicherheitsakademie verfolgt bei der fachlichen und methodischen Entwicklung von Aus- und Fortbildungen einen ganzheitlichen Ansatz. Darunter ist ein einheitliches, stimmiges Bildungskonzept für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres zu verstehen.
- Die Sicherheitsakademie gestaltet die von ihr angebotenen Leistungen durch permanente Reflexion gesellschaftlicher, technologischer, wissenschaftlicher und praktischer Entwicklungen. Erwachsenengerechte Methoden und lebensbegleitendes Lernen stehen dabei im Vordergrund.
3.3 Managementziele
- Die Führungskräfte der Sicherheitsakademie berücksichtigen die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch respektvollen und wertschätzenden Umgang. Vertrauen und Teamorientierung schaffen Sicherheit in der Aufgabenerfüllung.
- Die Aufgabenerfüllung orientiert sich an effizienten und effektiven Arbeitsabläufen sowie entsprechendem Ressourceneinsatz. Dabei ist die Evaluierung der Abläufe ein Element aktueller Qualitäts- und Organisationsentwicklung.
Leistungskatalog
- Grundausbildungen in Personentagen:
| 2009: 311.065 | 2010: 422.970 | 2011: 382.735 | 2012: 387.810 |
|---|---|---|---|
| Die Anzahl der Personentage entspricht der Bedarfsplanung durch die Personalabteilung des BMI. |
- Fortbildungen in Personentagen:
| 2009: 46.938 | 2010: 45.568 | 2011: 28.038 | 2012: 44.948 |
|---|---|---|---|
- Lehreraus- und –fortbildung in Personentagen:
| 2009: 1.830 | 2010: 1.800 | 2011: 1800 | 2012: 1.800 |
|---|---|---|---|
- e-Learning und Video – Anzahl der produzierten Module:
| 2009: 10 | 2010: 10 | 2011: 10 | 2012: 10 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
- Psychologische Personalauslese, Anzahl der getesteten Personen:
| 2009: 4.750 | 2010: 6.250 | 2011: 5.665 | 2012: 5.730 |
|---|---|---|---|
- Psychologische Betreuung und Beratung in Tagen:
| 2009: 150 | 2010: 150 | 2011: 150 | 2012: 150 |
|---|---|---|---|
- Akademische Ausbildungen; Neuaufnahmen pro Jahr:
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
|---|---|---|---|---|
| Bachelor Polizeiliche Führung (6 Semester) | 20 | 20 | 20 | 20 |
| Master Strategisches Sicherheitsmanagement (4 Semester) | 20 | 20 | 20 | 20 |
| Aufbaumodule Bachelor (2 Semester) | 50 | 25 | 25 | 25 |
| Lehrgang § 14a FHStG (3 Semester) | 20 | 20 | 20 | |
| Lehrgang § 14a FHStG (2 Semester) | 40 | 40 |
- Führung der Bibliothek und Fachdokumentation der SIAK
- Ausbildungskooperationen im Internationalen Bereich
- Forschung:
| Nach dem organisatorischen Aufbau des 2003 neu errichteten Institutes für Wissenschaft und Forschung soll in Abstimmung mit dem Sicherheitsakademiebeirat gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 der Sicherheitsakademiebeirat Verordnung, BGBl. II Nr. 74/2001, ein mehrjähriges Forschungsprogramm umgesetzt werden. |
|---|
- Bildungscontrolling
Leistungskennzahlen
Der quantitative Leistungsabgleich ergibt sich aus dem Soll-Ist-Vergleich der Zahlen in den Punkten 4, 6 und 7 des Projektprogrammes und aus den spezifischen Aufträgen des Controlling-Beirates.
Weitere Angaben zu den Leistungen der SIAK sind insbesondere dem jährlichen Sicherheitsbericht der Bundesregierung gemäß § 93 SPG und dem zweijährigen Gleichbehandlungsbericht der Bundesregierung gemäß § 12a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen.
Für die Organisationseinheit werden folgende weitere Leistungskennzahlen definiert:
- Bedarfsorientierung der durch die SIAK durchgeführten Fortbildungen:
| Einschätzung der Teilnehmer auf Feedbackbögen hinsichtlich der Anwendbarkeit/Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit der Fortbildungen 4-stufige Skala, Maximum = 1.0, Minimum = 4,0 | |||
|---|---|---|---|
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
| 1,35 bis 1,30 | 1,35 bis 1,30 | 1,35 bis 1,30 | 1,35 bis 1,30 |
- Gesamtbewertung der Inhalte der VB/S Grundausbildungen
| Grundlage sind standardisierte Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden Evaluation der Lehrgänge. | |||
|---|---|---|---|
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
| 2,2 | 2,2 | 2,2 | 2,2 |
- Beurteilung der Anforderungen an Teilnehmer der VB/S Grundausbildungen
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| 2,1 | 2,1 | 2,1 | 2,1 |
- Beurteilung des Verhältnisses zwischen Lehrenden und Lernenden durch Teilnehmer an VB/S Grundausbildungen
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
|---|---|---|---|
| 2,6 | 2,6 | 2,6 | 2,6 |
- Lernzeit im e-Learning
| Lernzeit ist jene Zeit, die Benutzer des SIAK Campus dazu verwenden Lernobjekte durchzuarbeiten sofern diese Zeit vom Learning Management System erfasst wird. | |||
|---|---|---|---|
| Angabe in Stunden pro Kalenderwoche | |||
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
| 150 | 180 | 210 | 240 |
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen
| Planstellenvorschau 2009 - 2012 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stellen-plan 2008 | Vorschau | ||||
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
| Beamte/Verwendungsgruppe | |||||
| A1 | 14 | 18 | 18 | 18 | 18 |
| A2 | 13 | 12 | 12 | 12 | 12 |
| A3 | 6 | 22 | 22 | 23 | 24 |
| A4 | |||||
| E1 | 28 | 28 | 28 | 28 | 28 |
| E2a | 180 | 167 | 167 | 166 | 165 |
| E2b | 12 | 11 | 11 | 11 | 11 |
| Summe Beamte | 253 | 258 | 258 | 258 | 258 |
| Vertragsbedienstete /Entlohnungsgruppe | |||||
| v1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| v2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| v3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| v4 | 9 | 8 | 8 | 8 | 8 |
| h1 | |||||
| h2 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| h3 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| h4 | 8 | 9 | 9 | 9 | 9 |
| h5 | 33 | 26 | 24 | 23 | 21 |
| Summe Vertragsbedienstete | 64 | 57 | 55 | 54 | 52 |
| Gesamtsumme | 317 | 315 | 313 | 312 | 310 |
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen
Beträge in Millionen Euro
| Ausgaben | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| BVA 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | ||
| UT 0 | Personalausgaben | 14,923 | 17,453 | 19,131 | 20,363 | 20,875 |
| UT 3 | Anlagen | 0,390 | 0,400 | 0,050 | 0,500 | 0,350 |
| UT 6 | Förderungen | 0,350 | 0,150 | 0,100 | 0,650 | 0,711 |
| UT 7 | Gesetzliche Verpflichtungen | 0,298 | 0,077 | 0,086 | 0,091 | 0,095 |
| UT 8 | Aufwendungen | 7,044 | 6,847 | 6,848 | 7,066 | 6,860 |
| Summe der Ausgaben | 23,005 | 24,927 | 26,215 | 28,670 | 28,891 | |
| Einnahmen | ||||||
| UT 4 | Einnahmen | 0,448 | 0,490 | 0,533 | 0,772 | 1,000 |
| UT 7 | Bestandswirksame Einnahmen | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,005 |
| Summe der Einnahmen | 0,453 | 0,495 | 0,538 | 0,777 | 1,005 | |
| Saldo | -22,552 | -24,432 | -25,677 | -27,893 | -27,886 |
Erläuterungen zu Punkt 7:
UT 0: Basis für die Neuberechnung ist der Erfolg 2008.
Durch die von der Bundesregierung beschlossenen 1.000 Neuaufnahmen pro Jahr ergibt sich ein zusätzlicher Mehrbedarf an Lehrpersonal von 30 für 2009 und weiteren 30 ab 2010. Diese zusätzlichen 60 sind erstmals 2011 ganzjährig veranschlagt.
Die jährliche Steigerung beim laufenden Personalaufwand entspricht den im Finanzrahmen zugrunde gelegten Parametern.
UT 3: Die durch die Neuaufnahmen steigende Anzahl von parallel laufenden Grundausbildungen bedingt eine Erweiterung der räumlichen Ressourcen.
Die dadurch in den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigenden Mehrausgaben werden aus Rücklagen bedeckt.
Neben der Schaffung der zusätzlich notwendigen Raumkapazitäten soll das in der Vorperiode begonnene Programm zur Adaptierung und Ausstattung der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive entsprechend den methodischen und didaktischen Anforderungen zeitgemäßen Unterrichtes fortgesetzt werden.
UT 6: Nach Auslaufen des Lehrganges mit universitärem Charakter (LUC) besteht ab 2011 das Erfordernis die Aus- und Fortbildung von Lehrern in Kooperation mit einem Bildungsträger durchzuführen.
Die in den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigenden Mehrausgaben bei den Bachelor- und Masterstudiengängen werden aus Rücklagen bedeckt, ab 2011 ist budgetär entsprechend vorgesorgt.
UT 8: Die Mehrausgaben sind durch die Neuaufnahmen, Mehrleistungen gegenüber der Vorperiode, insbesondere im Bereich der Grundausbildungen und der Forschung bedingt (siehe Leistungskatalog). In den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigende Mehrausgaben werden aus der Rücklage bedeckt.
In der Budgetierung sind die über die Paragraphen 1/1101 zu verrechnenden Zahlungen für die Sicherheitsakademie und die Bildungszentren nicht berücksichtigt.