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Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Sicherheitsakademie (.SIAK) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

1.

Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1. Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird die Sicherheitsakademie (.SIAK) bestimmt.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf vom 31. Dezember 2006.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf vom 31. Dezember 2010.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf vom 31. Dezember 2012.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Projektprogramm

§ 3. Ziel der Organisationseinheit ist es,

1.

die Aus- und Fortbildung für die Bediensteten des Ressorts zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren;

2.

die Kooperation im internationalen Bereich zu intensivieren;

3.

die Produktion von technischen Unterrichtsmedien (e-Learning, Video) auszuweiten;

4.

die Bereitstellung von strukturierter Information (Wissensmanagement) zu verbessern;

5.

die psychologische Personalauslese, die psychologische Beratung und Betreuung auf höchstem Niveau aufrechtzuerhalten;

6.

Dienstleistungen auch außerhalb des Ressorts anzubieten;

7.

die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter, die Teamorientierung, die Kreativität, das Kostenbewusstsein und die Flexibilität in der Aufgabenerfüllung zu fördern;

8.

die Kultur, die Werthaltungen und die Prinzipien der Organisation zu berücksichtigen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 4. Zur Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

2.

Abschnitt

Besondere Ermächtigungen und Regelungen im Projektzeitraum

§ 5. Die Organisationseinheit ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes ihre Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter der Organisationseinheit zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes ermächtigt.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 6. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes darf die Organisationseinheit innerhalb des Projektzeitraums Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Rücklagen

§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

positive Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit einer Flexibilisierungs-Rücklage und

2.

negative Unterschiedsbeträge im Bereich der Organisationseinheit als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage

(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 des Bundeshaushaltsgesetzes darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 nicht erfolgen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 6 des Bundeshaushaltsgesetzes nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Positive Unterschiedsbeträge

§ 9. Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundesminister für Inneres hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat der Bundesminister für Inneres mit dem Leiter der Organisationseinheit Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Negative Unterschiedsbeträge

§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes zu bedecken und auszugleichen.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. Beim Bundesminister für Inneres wurde mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2007 auf die .SIAK ausgeweitet wird.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. Beim Bundesminister für Inneres wurde mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 105/2005, ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2011 auf die SIAK ausgeweitet wird.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. Beim Bundesminister für Inneres wurde mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2006 ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2013 auf die .SIAK ausgeweitet wird.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Berichtspflichten der Organisationseinheit

§ 12. (1) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Controlling-Beirat

1.

mindestens einmal im Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und

2.

spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogrammes

(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.

(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.

(4) Der Leiter der Organisationseinheit hat dem Controlling-Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

4.

Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 13. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes und § 9 anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist gemäß § 17b Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes vom Bundesminister für Inneres zu bedecken.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 14. Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

§ 15. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 15. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Die §§ 2 und 11 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 15. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Die §§ 2 und 11 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(3) Die §§ 2 und 11 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 457/2009 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Schlüsselaufgaben der .SIAK

2.

Rechtsgrundlagen

3.

Ziele der .SIAK

3.1 Strategisches Ziel

Im Projektzeitraum soll die .SIAK durch Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungssysteme im Ressort insbesondere zur Umsetzung des Projektes "team 04" (Zusammenlegung der Wachkörper) beitragen.

Sie soll einheitliche Aus- und Fortbildungsstandards schaffen sowie durch zielgruppen-, funktions- und bedarfsorientierte Fortbildungen die Personalentwicklung im Bundesministerium für Inneres unter besonderer Berücksichtigung des Anteils weiblicher Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen fördern.

Zur Erreichung dieser Ziele sind Teamorientierung, Arbeitszufriedenheit aller MitarbeiterInnen, Kreativität, Kostenbewusstsein und Flexibilität in der Aufgabenerfüllung besonders zu fördern.

Ferner sind Kultur, Werthaltungen und Prinzipien der Organisation zu berücksichtigen. Unter Kultur, Werthaltungen und Prinzipien sind insbesondere die Respektierung der Würde des Menschen, der Umgang mit Menschen auf Basis sozialer und kommunikativer Kompetenz sowie rechtmäßiges Handeln im Spannungsfeld zwischen Legalität und Effizienz zu verstehen.

3.2 Fachbezogene Ziele

- Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an die

Aus- und Fortbildung

3.3 Managementziele

- Flexibilisierung des Personalbedarfs durch Kooperation mit

anderen Organisationseinheiten innerhalb des Bundesministeriums

für Inneres und privaten Leistungsanbietern

- Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich

bleibenden Leistungen

- Entwicklung, Einführung und Anwendung von

Kostenrechnungselementen zur Erhöhung des Kostenbewusstseins und

zum effizienteren Einsatz der finanziellen Ressourcen

- Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit

```

4.

Leistungskatalog

```

- Erbringung von Grundausbildungen in Kurstagen:

```


```

2004: 10 572 2005: 9 600 2006: 9 600

```


```

Die Anzahl von 9 600 Kurstagen entspricht einer Vollauslastung der hauptamtlichen Lehrer. Der höhere Wert für 2004 ergibt sich aus der großen Zahl von Kursen, die 2003 begonnen haben und im Jahr 2004 fortgesetzt werden und geht zu Lasten der für die hauptamtlichen Lehrer vorgesehenen Zeiten für die Praxisanbindung.

- Erbringung von Lehreraus- und -fortbildung in Kurstagen:

Pro Jahr 148

- Fortbildungen in Kurstagen:

Der durch das geplante Strafprozessreformgesetz und andere noch

nicht absehbare Großvorhaben bedingte Schulungsaufwand ist nicht

berücksichtigt.

```


```

2004: 4 453 2005: 4 441 2006: 4 444

```


```

- e-Learning und Video

Pro Jahr 14 Produktionen

- Psychologische Personalauslese

```


```

2004: 3 335 2005: 3 305 2006: 3 725

```


```

- Psychologische Betreuung und Beratung

Pro Jahr 48 Tage

- Führung der Bibliothek und Fachdokumentation der .SIAK

- Ausbildungskooperationen im Internationalen Bereich

- Forschung

- Bildungscontrolling

- EU-Grenzdienst Ausbildung

5.

Leistungskennzahlen

- Die Bedarfsorientierung der durch die .SIAK durchgeführten

Fortbildungen

Einschätzung der Teilnehmer auf Feedbackbögen hinsichtlich der

Anwendbarkeit/Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit der Fortbildungen

4-stufige Skala, Maximum = 1,0, Minimum = 4,0

```


```

2003 2004 2005 2006

```


```

1,35 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30

```


```

- Prozentsatz der weiblichen Teilnehmer an

Fortbildungsveranstaltungen des .SIAK-Seminarkataloges

Der Anteil weiblicher Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

des .SIAK Seminarkataloges beträgt 12,68 vH. Im Sinne einer

bewussten Förderung von Frauen soll der Anteil erhöht werden.

```


```

2003 2004 2005 2006

```


```

12,68 vH 14 vH 16 vH 18 vH

```


```

- Gesamtbewertung der Inhalte der Grundausbildungen

Grundlage zur Ermittlung der Basiszahl sind standardisierte

Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden

Evaluation der Lehrgänge.

5-stufige Skala, Maximum = 1,0 Minimum = 5,0

```


```

2003 2004 2005 2006

```


```

2,4 2,4 2,2 1,9

```


```

- Beurteilung der Anforderungen an Teilnehmer der

Grundausbildungen

Grundlage zur Ermittlung der Basiszahl sind standardisierte

Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden

Evaluation der Lehrgänge.

5-stufige Skala, Maximum = 1,0 Minimum = 5,0

```


```

2003 2004 2005 2006

```


```

2,5 2,2 2,0 1,8

```


```

- Teilnehmer an Grundausbildungen fühlen sich durch die Lehrkräfte

überwiegend als Erwachsene/Schüler bzw. autoritär/kooperativ

behandelt

Grundlage zur Ermittlung der Basiszahl sind standardisierte

Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden

Evaluation der Lehrgänge.

5-stufige Skala, Maximum = 1,0 Minimum = 5,0

```


```

2003 2004 2005 2006

```


```

3 2,5 2,2 2,0

```


```

- Anzahl der e-Learning Module insbesondere in Verbindung mit

Vorgängen der Aus- und/oder Fortbildung

```


```

2003 2004 2005 2006

```


```

0 4 6 8

```


```

```

6.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```

Planstellen

```


```

Planstellenvorschau 2004 - 2006

```


```

Iststand Vorschau

```


```

1.10.2003 2004 2005 2006

```


```

Beamte/Verwendungsgruppe

```


```

A1 9 9 9 9

```


```

A2 9 9 9 9

```


```

A3 4 4 4 4

```


```

A4

```


```

E1 31 31 31 31

```


```

E2a 179 179 178 178

```


```

E2b 12 12 12 12

```


```

Summe Beamte 244 244 243 243

```


```

Vertragsbedienstete/

Entlohnungsgruppe

```


```

v1 2 2 3 3

```


```

v2 4 4 4 4

```


```

v3 1 1 1 1

```


```

v4 6 9 9 9

```


```

h1

```


```

h2 3 3 3 3

```


```

h3 2 2 2 2

```


```

h4 3 3 3 3

```


```

h5 13 40 40 40

```


```

Summe Vertragsbedienstete 34 64 65 65

```


```

Gesamtsumme 278 308 308 308

Erläuterungen zu Punkt 6:

Die Dienstposten von 27 Reinigungskräften und 3 Administrativkräften in den Bildungszentren der Sicherheitsexekutive werden mit 1. Jänner 2004 von den nachgeordneten Dienstbehörden zur .SIAK übertragen. Im Jahr 2004 wird eine Planstelle E2a absystemisiert und mit 1. Jänner 2005 eine Planstelle v1 eingerichtet.

7.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```


```

Ausgaben

```


```

Erwarteter Erfolg 2004 2005 2006

2003

```


```

UT 0 Personal-

ausgaben *) 10 780 000 13 363 000 13 758 000 14 155 000

```


```

UT 3 Anlagen 563 000 272 000 29 000 5 000

```


```

UT 6 Förderungen *) 50 000 100 000 50 000 5 000

```


```

UT 7 Gesetzliche 200 000 308 000 318 000 327 000

Verpflich-

tungen *)

```


```

UT 8 Aufwendungen 4 075 000 6 603 000 5 745 000 5 602 000

*)

```


```

Summe der 15 668 000 20 646 000 19 900 000 20 094 000

Ausgaben ________________________________________________

```


```

Einnahmen

```


```

Erwarteter Erfolg 2004 2005 2006

2003

```


```

UT 4 Einnahmen *) 486 000 245 000 270 000 295 000

```


```

UT 7 Bestands- 4 000 5 000 5 000 5 000

wirksame

Einnahmen

```


```

Summe der 490 000 250 000 275 000 300 000

Einnahmen

```


```

Saldo -15 178 000 -20 396 000 -19 625 000 -19 794 000

```


```

Fiktiver -2 182 000

Zuschlag

UT 0

```


```

Fiktiver -99 000

Zuschlag

UT 7

```


```

Fiktiver -2 700 000

Zuschlag

UT 8

```


```

Fiktiver -350 000

Abschlag

UT 4

```


```

Fiktiver -20 509 000 -20 396 000 -19 625 000 -19 794 000

Saldo ________________________________________________

Erläuterungen zu Punkt 7:

UT 0:

Grundlage der Berechnung sind die Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung, BGBl. II Nr. 50/1999 in der Fassung BGBl. II Nr. 362/2002.

Kalkuliert wurde eine folgejährliche Steigerungsrate von 3,0 vH, die sich aus 2,0 vH Gehaltsanpassung und 1,0 vH Struktureffekt zusammensetzt.

In Abzug gebracht wurden die in der UT 8 veranschlagten pauschalierten Aufwandsentschädigungen.

Unter Zugrundelegung des in Punkt 4 festgelegten Umfanges an Grundausbildungen und Fortbildungen wurden an Vergütungen für Nebentätigkeit von Nichtangehörigen der Organisationseinheit jährlich 583 000 € hinzugerechnet.

UT 3:

In den Jahren 2003 und 2004 werden notwendige Maßnahmen zur Vollausstattung der zehn Bildungszentren der Sicherheitsexekutive, vor allem in der Lehrsaalausstattung und in der Verbesserung der Unterkünfte gesetzt. Dementsprechend niedriger wurden die Jahre 2005 und 2006 budgetiert.

UT 6:

Die Ansätze entsprechen der jährlichen tatsächlichen Höhe eines abgeschlossenen Förderungsvertrages.

UT 7:

Die Gesetzlichen Verpflichtungen wurden in ihrer Abhängigkeit von den Personalausgaben berechnet.

UT 8:

Die Aufwendungen wurden entsprechend dem aus dem Leistungskatalog ableitbaren Bedarf der .SIAK und der zehn Bildungszentren der Sicherheitsexekutive und den zu erwartenden Einsparungsmöglichkeiten budgetiert.

UT 4:

Wesentliche Faktoren für die Budgetierung der Einnahmen im Projektzeitraum sind Kofinanzierungen von Projekten durch die Europäische Union, Einnahmen aus den Küchenbetrieben der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive, Kostenersätze nach der Sicherheitsgebühren-Verordnung-SGV und die Verwertung von Rechten an Inhalten des e-Learning.

Fiktive Zu- bzw. Abschläge:

UT 0:

Beim erwarteten Erfolg 2003 sind zu berücksichtigen:

UT 7:

Wurde in ihrer Abhängigkeit von den Personalausgaben errechnet.

UT 8:

Beim erwarteten Erfolg 2003 sind zu berücksichtigen:

UT 4:

Zu berücksichtigen ist, dass im erwarteten Erfolg 2003 die Beiträge der ASFINAG für die Ausbildung der Mautaufsichtsorgane in der Höhe von 350 000 € enthalten sind. Diese stellen einmalige Einnahmen dar.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Schlüsselaufgaben der SIAK

2.

Rechtsgrundlagen

3.

Ziele der SIAK

3.1 Strategische Ziele

3.2 Fachbezogene Ziele

3.3 Managementziele

4.

Leistungskatalog

```


```

2007: 11 299 2008: 10 529 2009:10 001 2010: 10 188

```


```

```


```

2007: 4 858 2008: 3 561 2009: 4 311 2010: 4 289

```


```

- Lehreraus- und Fortbildung in Kurstagen:

```


```

2007: 136 2008: 136 2009:136 2010: 136

```


```

- e-Learning und Video – Anzahl der produzierten Module:

```


```

2007: 12 2008: 12 2009: 12 2010: 12

```


```

- Psychologische Personalauslese

```


```

2007: 4 750 2008: 5 230 2009: 4 750 2010: 4 970

```


```

- Psychologische Betreuung und Beratung

```


```

2007: 130 2008: 120 2009: 120 2010: 120

```


```

5.

Leistungskennzahlen

- Bedarfsorientierung der durch die SIAK durchgeführten Fortbildungen

Einschätzung der Teilnehmer auf Feedbackbögen hinsichtlich der

Anwendbarkeit/Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit der Fortbildungen

4-stufige Skala, Maximum = 1.0, Minimum = 4,0

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30

```


```

- Gesamtbewertung der Inhalte der VB/S Grundausbildungen

Grundlage sind standardisierte Feedbacks der Teilnehmer im

Zusammenhang einer umfassenden Evaluation der Lehrgänge.

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

2,2 2,2 2,2 2,2

```


```

- Beurteilung der Anforderungen an Teilnehmer der VB/S

Grundausbildungen

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

2,1 2,1 2,1 2,1

```


```

- Beurteilung des Verhältnisses zwischen Lehrenden und Lernenden

durch Teilnehmer an VB/S Grundausbildungen

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

2,9 2,8 2,7 2,6

```


```

Angabe in Stunden pro Kalenderwoche

```


```

2007 2008 2009 2010

```


```

100 120 150 180

```


```

```

6.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```

Planstellen

```


```

Planstellenvorschau 2007 – 2010

```


```

Iststand Vorschau

```


```

2006 2007 2008 2009 2010

```


```

Beamte/Verwendungsgruppe

```


```

A1 11 11 11 11 11

```


```

A2 9 10 10 10 10

```


```

A3 5 17 17 17 17

```


```

A4

```


```

E1 31 30 30 30 30

```


```

E2a 180 168 168 168 168

```


```

E2b 12 12 12 12 12

```


```

Summe Beamte 248 248 248 248 248

```


```

Vertragsbedienstete

/Entlohnungsgruppe

```


```

v1 2 4 4 4 4

```


```

v2 4 4 4 4 4

```


```

v3 3 7 7 7 7

```


```

v4 7 9 9 9 9

```


```

h1

```


```

h2 3 4 4 4 4

```


```

h3 2 1 1 1 1

```


```

h4 9 8 8 8 8

```


```

h5 34 30 29 28 27

```


```

Summe Vertragsbedienstete 64 67 66 65 63

```


```

Gesamtsumme 312 315 314 313 312

Erläuterungen zu Punkt 6:

Zum Iststand kommt noch eine v3 Planstelle aus dem Punkt 3.3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes.

Im Jahr 2006 ist die Aufnahme von 8 Lehrlingen vorgesehen.

```

7.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

```

Ausgaben und erzielbaren Einnahmen

Beträge in Millionen Euro

```


```

Ausgaben

```


```

BVA 2006 2007 2008 2009 2010

```


```

UT 0 Personalausgaben 14,155 14,517 14,923 15,343 15,776

```


```

UT 3 Anlagen 0,005 1,000 0,390 0,400 0,050

```


```

UT 6 Förderungen 0,005 0,150 0,350 0,150 0,100

```


```

UT 7 Gesetzliche

Verpflichtungen 0,327 0,290 0,298 0,307 0,316

```


```

UT 8 Aufwendungen 5,602 7,020 7,044 6,847 6,848

```


```

Summe der Ausgaben 20,094 22,977 23,005 23,047 23,090

```


```

Einnahmen

```


```

UT 4 Einnahmen 0,295 0,420 0,448 0,490 0,533

```


```

UT 7 Bestandswirksame

Einnahmen 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005

```


```

Summe der Einnahmen 0,300 0,425 0,453 0,495 0,538

```


```

Saldo -19,794 -22,552 -22,552 -22,552 -22,552

```


```

Erläuterungen zu Punkt 7:

UT 0: Grundlage der Berechnung sind die Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetztes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung, BGBl. II Nr. 50/1999 in der Fassung BGBl. II Nr. 302/2006. Kalkuliert wurde eine folgejährliche Steigerungsrate von 3,0 vH, die sich aus 2,0 vH Gehaltsanpassung und 1,0 vH Struktureffekt zusammensetzt.

UT 3: Das in der Vorperiode begonnene Programm zur Adaptierung und Ausstattung der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive entsprechend den methodischen und didaktischen Anforderungen zeitgemäßen Unterrichts und zur Unterbringung der Lehrgangsteilnehmer soll fortgesetzt werden.

UT 8: Die Mehrausgaben sind einerseits durch Mehrleistungen gegenüber der Vorperiode, insbesondere im Bereich der Grundausbildungen und der Forschung, andererseits durch Verschiebungen innerhalb des Budgets des BM.I in den Bereichen RGV-Gebühren und Investitionen für die Zivilschutzschule bedingt. In der Budgetierung sind die über den Ansatz 1/1101 zu verrechnenden Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz für die Sicherheitsakademie und die Bildungszentren nicht berücksichtigt.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

Schlüsselaufgaben der SIAK

2.

Rechtsgrundlagen

3.

Ziele der SIAK

3.1 Strategisches Ziel

3.2 Fachbezogene Ziele

3.3 Managementziele

4.

Leistungskatalog

2009: 311.065 2010: 422.970 2011: 382.735 2012: 387.810
Die Anzahl der Personentage entspricht der Bedarfsplanung durch die Personalabteilung des BMI.
2009: 46.938 2010: 45.568 2011: 28.038 2012: 44.948
2009: 1.830 2010: 1.800 2011: 1800 2012: 1.800
2009: 10 2010: 10 2011: 10 2012: 10
2009: 4.750 2010: 6.250 2011: 5.665 2012: 5.730
2009: 150 2010: 150 2011: 150 2012: 150
2009 2010 2011 2012
Bachelor Polizeiliche Führung (6 Semester) 20 20 20 20
Master Strategisches Sicherheitsmanagement (4 Semester) 20 20 20 20
Aufbaumodule Bachelor (2 Semester) 50 25 25 25
Lehrgang § 14a FHStG (3 Semester) 20 20 20
Lehrgang § 14a FHStG (2 Semester) 40 40
Nach dem organisatorischen Aufbau des 2003 neu errichteten Institutes für Wissenschaft und Forschung soll in Abstimmung mit dem Sicherheitsakademiebeirat gemäß § 1 Abs. 1 Z 4 der Sicherheitsakademiebeirat Verordnung, BGBl. II Nr. 74/2001, ein mehrjähriges Forschungsprogramm umgesetzt werden.
5.

Leistungskennzahlen

Der quantitative Leistungsabgleich ergibt sich aus dem Soll-Ist-Vergleich der Zahlen in den Punkten 4, 6 und 7 des Projektprogrammes und aus den spezifischen Aufträgen des Controlling-Beirates.

Weitere Angaben zu den Leistungen der SIAK sind insbesondere dem jährlichen Sicherheitsbericht der Bundesregierung gemäß § 93 SPG und dem zweijährigen Gleichbehandlungsbericht der Bundesregierung gemäß § 12a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen.

Für die Organisationseinheit werden folgende weitere Leistungskennzahlen definiert:

Einschätzung der Teilnehmer auf Feedbackbögen hinsichtlich der Anwendbarkeit/Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit der Fortbildungen 4-stufige Skala, Maximum = 1.0, Minimum = 4,0
2009 2010 2011 2012
1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30 1,35 bis 1,30
Grundlage sind standardisierte Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden Evaluation der Lehrgänge.
2009 2010 2011 2012
2,2 2,2 2,2 2,2
2009 2010 2011 2012
2,1 2,1 2,1 2,1
2009 2010 2011 2012
2,6 2,6 2,6 2,6
Lernzeit ist jene Zeit, die Benutzer des SIAK Campus dazu verwenden Lernobjekte durchzuarbeiten sofern diese Zeit vom Learning Management System erfasst wird.
Angabe in Stunden pro Kalenderwoche
2009 2010 2011 2012
150 180 210 240
6.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Planstellenvorschau 2009 - 2012
Stellen-plan 2008 Vorschau
2008 2009 2010 2011 2012
Beamte/Verwendungsgruppe
A1 14 18 18 18 18
A2 13 12 12 12 12
A3 6 22 22 23 24
A4
E1 28 28 28 28 28
E2a 180 167 167 166 165
E2b 12 11 11 11 11
Summe Beamte 253 258 258 258 258
Vertragsbedienstete /Entlohnungsgruppe
v1 2 2 2 2 2
v2 4 4 4 4 4
v3 3 3 3 3 3
v4 9 8 8 8 8
h1
h2 3 4 4 4 4
h3 2 1 1 1 1
h4 8 9 9 9 9
h5 33 26 24 23 21
Summe Vertragsbedienstete 64 57 55 54 52
Gesamtsumme 317 315 313 312 310
7.

Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen

Beträge in Millionen Euro

Ausgaben
BVA 2008 2009 2010 2011 2012
UT 0 Personalausgaben 14,923 17,453 19,131 20,363 20,875
UT 3 Anlagen 0,390 0,400 0,050 0,500 0,350
UT 6 Förderungen 0,350 0,150 0,100 0,650 0,711
UT 7 Gesetzliche Verpflichtungen 0,298 0,077 0,086 0,091 0,095
UT 8 Aufwendungen 7,044 6,847 6,848 7,066 6,860
Summe der Ausgaben 23,005 24,927 26,215 28,670 28,891
Einnahmen
UT 4 Einnahmen 0,448 0,490 0,533 0,772 1,000
UT 7 Bestandswirksame Einnahmen 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Summe der Einnahmen 0,453 0,495 0,538 0,777 1,005
Saldo -22,552 -24,432 -25,677 -27,893 -27,886

Erläuterungen zu Punkt 7:

UT 0: Basis für die Neuberechnung ist der Erfolg 2008.

Durch die von der Bundesregierung beschlossenen 1.000 Neuaufnahmen pro Jahr ergibt sich ein zusätzlicher Mehrbedarf an Lehrpersonal von 30 für 2009 und weiteren 30 ab 2010. Diese zusätzlichen 60 sind erstmals 2011 ganzjährig veranschlagt.

Die jährliche Steigerung beim laufenden Personalaufwand entspricht den im Finanzrahmen zugrunde gelegten Parametern.

UT 3: Die durch die Neuaufnahmen steigende Anzahl von parallel laufenden Grundausbildungen bedingt eine Erweiterung der räumlichen Ressourcen.

Die dadurch in den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigenden Mehrausgaben werden aus Rücklagen bedeckt.

Neben der Schaffung der zusätzlich notwendigen Raumkapazitäten soll das in der Vorperiode begonnene Programm zur Adaptierung und Ausstattung der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive entsprechend den methodischen und didaktischen Anforderungen zeitgemäßen Unterrichtes fortgesetzt werden.

UT 6: Nach Auslaufen des Lehrganges mit universitärem Charakter (LUC) besteht ab 2011 das Erfordernis die Aus- und Fortbildung von Lehrern in Kooperation mit einem Bildungsträger durchzuführen.

Die in den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigenden Mehrausgaben bei den Bachelor- und Masterstudiengängen werden aus Rücklagen bedeckt, ab 2011 ist budgetär entsprechend vorgesorgt.

UT 8: Die Mehrausgaben sind durch die Neuaufnahmen, Mehrleistungen gegenüber der Vorperiode, insbesondere im Bereich der Grundausbildungen und der Forschung bedingt (siehe Leistungskatalog). In den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigende Mehrausgaben werden aus der Rücklage bedeckt.

In der Budgetierung sind die über die Paragraphen 1/1101 zu verrechnenden Zahlungen für die Sicherheitsakademie und die Bildungszentren nicht berücksichtigt.