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Verordnung des Bundeskanzlers über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel beim Österreichischen Staatsarchiv (ÖSTA - Flexibilisierungsverordnung)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes - BHG, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

1.

Abschnitt

Anwendungsbereich

§ 1. Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird das Österreichische Staatsarchiv bestimmt.

§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2004 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2006.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Projektprogramm

§ 3. Ziel des Österreichischen Staatsarchivs ist es, ein modernes Dienstleistungsunternehmen im kulturellen Sektor der öffentlichen Verwaltung zu sein. Im Sinne des "New Public Management" soll die wirtschaftliche Leistungskraft des Österreichischen Staatsarchivs verbessert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass das Österreichische Staatsarchiv auch bei knapperen personellen und materiellen Ressourcen in der Lage ist, die ihm zugewiesenen wissenschaftlichen, kulturellen und administrativen Aufgaben angemessen zu erfüllen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 4. Zur Erreichung des Zieles gemäß § 3 hat das Österreichische Staatsarchiv das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

2.

Abschnitt

Besondere Ermächtigungen und Regelungen im Projektzeitraum

§ 5. Das Österreichische Staatsarchiv ist ermächtigt, während des Projektzeitraumes Einnahmen nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 bis 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Bedeckung seines Ausgabenbedarfes in Umsetzung des Projektprogramms zu verwenden, sofern der Bundesminister für Finanzen den Leiter des Österreichischen Staatsarchivs zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes ermächtigt.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 6. Abweichend von § 52 Abs. 2 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes darf das Österreichische Staatsarchiv innerhalb des Projektzeitraums Zahlungen nur bis zum 31. Dezember zu Lasten des jeweiligen Finanzjahres leisten.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Rücklagen

§ 7. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes

1.

positive Unterschiedsbeträge im Bereich des Österreichischen Staatsarchivs einer Flexibilisierungs-Rücklage und

2.

negative Unterschiedsbeträge im Bereich des Österreichischen Staatsarchivs als Minus-Rücklage der Flexibilisierungs-Rücklage für die Organisationseinheit zuzuführen.

(2) Eine weitere Rücklagenbildung auf Grund einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung oder gemäß § 53 des Bundeshaushaltsgesetzes darf mit Ausnahme des § 53 Abs. 2 nicht erfolgen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 8. Der Bundesminister für Finanzen hat dem Österreichischen Staatsarchiv gemäß § 17a Abs. 6 des Bundeshaushaltsgesetzes nach Maßgabe des Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Positive Unterschiedsbeträge

§ 9. (1) Positive Unterschiedsbeträge sind nach Maßgabe des § 17a Abs. 4, 5 und 6 des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwenden und aufzuteilen. Der Bundeskanzler hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und nach Anhörung des Controlling-Beirates über die Aufteilung gemäß § 17a Abs. 5 vorletzter Satz und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 17a Abs. 6 erster Satz des Bundeshaushaltsgesetzes bis zum 20. Jänner des jeweils folgenden Finanzjahres zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung hat das Bundeskanzleramt mit dem Leiter des Österreichischen Staatsarchivs Verhandlungen über den Aufteilungsschlüssel zu führen.

(2) Der von der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 5 letzter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes für Belohnungen oder Leistungsprämien an ihre am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung ihrer Bediensteten zu verwendende Anteil am positiven Unterschiedsbetrag darf 25 vH dieses Betrages nicht übersteigen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Negative Unterschiedsbeträge

§ 10. Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes zu bedecken und auszugleichen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

3.

Abschnitt

Controlling-Beirat

§ 11. (1) Beim Bundeskanzleramt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2007 ein Controlling-Beirat eingerichtet.

(2) Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum nach Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:

1.

ein Vertreter des Bundeskanzlers als Vorsitzender;

2.

ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen;

3.

ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.

(3) Für den Zeitraum gemäß Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Geschäftsordnung

§ 12. Der Beirat gibt sich seine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen bedarf und die insbesondere vorzusehen hat,

1.

dass der Beirat beschlussfähig ist, wenn die Vertreter des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen anwesend sind;

2.

unter welchen Bedingungen die Abwesenheit eines Mitgliedes als entschuldigt gilt und daher das Ersatzmitglied zu laden ist;

3.

unter welchen Voraussetzungen der Leiter des Österreichischen Staatsarchivs und der Vertreter des Dienststellenausschusses der Personalvertretung des Österreichischen Staatsarchivs beizuziehen sind;

4.

dass der Beirat mindestens einmal pro Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes zusammenzutreten hat und

5.

dass der Vorsitzende eine Tagesordnung zu erstellen und diese den einzelnen Mitgliedern gemeinsam mit den für die Beratung erforderlichen Unterlagen mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung nachweislich zuzustellen hat.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Aufgaben

§ 13. Der Beirat hat insbesondere

1.

am Budget- und Personalcontrolling für das Österreichische Staatsarchiv gemäß § 15a des Bundeshaushaltsgesetzes beratend mitzuwirken;

2.

die Berichte gemäß § 14 zu prüfen, jeweils eine Stellungnahme dazu auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Bericht unverzüglich dem Bundeskanzleramt und die jeweilige Stellungnahme zeitgleich dem Leiter des Österreichischen Staatsarchivs zu übermitteln;

3.

soweit erforderlich Empfehlungen zur Umsetzung des Projektprogramms auszuarbeiten und dem Bundeskanzleramt sowie dem Leiter des Österreichischen Staatsarchivs vorzulegen;

4.

zum Entwurf des Berichtes über die Erfolgskontrolle gemäß § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben; diese Stellungnahme ist dem Bericht anzuschließen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Berichtspflichten des Österreichischen Staatsarchivs

§ 14. (1) Der Leiter des Österreichischen Staatsarchivs hat dem Beirat

1.

mindestens einmal im Kalendervierteljahr des Projektzeitraumes einen Bericht und

2.

spätestens bis zum 30. Juni des dem Ende des Projektzeitraumes folgenden Finanzjahres einen Abschlussbericht über die erfolgte Umsetzung des Projektprogramms vorzulegen.

(2) Die Berichte gemäß Abs. 1 haben insbesondere hinreichend detailliert auf das Projektprogramm, insbesondere auf die darin festgelegten Ziele, den Leistungskatalog, die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen einzugehen. Abweichungen vom Projektprogramm sind zu begründen.

(3) Berichte gemäß Abs. 1 Z 1 haben überdies eine Vorschau über die künftige Umsetzung des Projektprogramms zu beinhalten.

(4) Der Leiter des Österreichischen Staatsarchivs hat dem Beirat bei Bedarf auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Berichte vorzulegen.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

4.

Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 15. (1) Bei einem positiven Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes sind § 17b Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes und § 9 anzuwenden.

(2) Ein negativer Unterschiedsbetrag am Ende des Projektzeitraumes ist zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, ist er gemäß § 17b Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes vom Bundeskanzleramt zu bedecken.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

§ 16. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.

Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 2.

Anlage

Projektprogramm

1.

Das österreichische Staatsarchiv hat folgende Schlüsselaufgaben:

a)

Bewerten und Übernehmen erhaltungspflichtiger oder -würdiger Informationsträger in der Erscheinungsform unterschiedlicher Technologien nach rechtlichen und wissenschaftlichen Kriterien

b)

Archivalienschutz und -konservierung

c)

Verwahrung und Erschließung von Archivgut

d)

Bereitstellung und Auswertung von Information für Verwaltung, Forschung, Medien und berechtigte Belange der Bürger

e)

Aus-, Fort- und Weiterbildung

f)

Öffentlichkeitsarbeit und Forschung

2.

Managementziele des Österreichischen Staatsarchivs:

a)

Impulsgebende Institution im archiv- und geschichtswissenschaftlichen Umfeld

b)

Verbesserter Einsatz von Personalressourcen

c)

Verbesserungen der Verwaltungsabläufe und des -aufbaus

d)

Reduktion der Kosten und Ausgaben

e)

Schaffung von Einnahmen

f)

Optimieren der vorhandenen Raumkapazität

g)

Steigerung der Zufriedenheit und Motivation der MitarbeiterInnen

h)

Steigerung der Zufriedenheit der Kunden

3.

Messparameter der Managementziele:

```


```

3.1. Impulsgebende

Institution im archiv-

und geschichts- 2003 2004 2005 2006

wissenschaftlichen

Umfeld (Basis)

```


```

Internetzugriffe 1700000 1750000 1800000 1850000

```


```

Anzahl der

Ausstellungen;

Ausstellungs-

beteiligungen und

Veranstaltungen 25 27 29 31

```


```

3.2. Verbesserter Einsatz

von Personalressourcen 2003 2004 2005 2006

(Planstellen-

entwicklung) (Basis)

```


```

3.2.1 Planstellenentwicklung

nach dem Stellenplan

```


```

3.2.1.1. Beamte Stellenplan

```

```

Teil II.A, 1010

```

```

```


```

Verwendungsgruppe A1 31 30 30 30

```


```

Verwendungsgruppe A2 25 25 25 25

```


```

Verwendungsgruppe A3 38 38 38 38

```


```

Verwendungsgruppe A4 6 5 3 3

```


```

Verwendungsgruppe A5 2 0 0 0

```


```

Verwendungsgruppe A6 1 1 1 1

```


```

Summe Beamte 103 99 97 97

```


```

3.2.1.2. Vertragsbedienstete

```

```

Stellenplan Teil II.A,

```

```

1010

```

```

```


```

Entlohnungsgruppe v2 1 1 1 1

```


```

Entlohnungsgruppe v3 4 4 4 4

```


```

Entlohnungsgruppe v4 11 10 9 9

```


```

Entlohnungsgruppe h4 1 1 1 1

```


```

Entlohnungsgruppe h5 4 3 3 2

```


```

Summe

Vertragsbedienstete 21 19 18 17

```


```

3.2.1.3. Sonderplanstellen

```

```

```


```

Behinderte 8 8 8 8

```


```

Ältere Arbeitslose 2 2 2 2

```


```

Lehrlinge 1 1 1 1

```


```

Gesamt *1) 135 129 126 125

```


```

3.2.2. Organisatorische 2003 2004 2005 2006

Planstellenentwicklung (Basis)

```


```

Generaldirektion 36 30 30 29

```


```

Archiv der Republik 28 26 26 26

```


```

Allgemeines

Verwaltungsarchiv 11 24 24 24

```


```

Bibliothek 8 0 0 0

```


```

Haus-, Hof- und

Staatsarchiv 20 19 25 25

```


```

Finanz- und

Hofkammerarchiv 9 8 0 0

```


```

Kriegsarchiv 23 22 21 21

```


```

Gesamt 135 129 126 125

```


```

3.3. Verbesserungen der 2003 2004 2005 2006

Abläufe und des Aufbaus (Basis)

```


```

Schriftliche

Anfragenbearbeitung 7000 7000 7350 7700

```


```

Anfragenbeantwortungs-

qualität (Reduzierung

der Reklamationen) 200 170 140 100

```


```

3.4. Reduktion der Kosten 2003 2004 2005 2006

und Ausgaben

(Beträge in Euro) (Basis)

```


```

3.4.1. Personalausgaben (UT 0) 4499000 4499000 4499000 4499000

```


```

3.4.2. Sonstige Ausgaben

```


```

Anlagen (UT 3) 700000 700000 700000 700000

```


```

Förderungen (UT 6) 5000 5000 5000 5000

```


```

Gesetzliche

Verpflichtungen (UT 7) 78000 78000 78000 78000

```


```

Aufwendungen (UT 8) 1793000 2093000 1500000 1520000

```


```

Summe sonstiger 2576000 2876000 2283000 2303000

Ausgaben *2)

```


```

3.5. Einnahmen 2003 2004 2005 2006

(Beträge in Euro) (Basis)

```


```

Erfolgswirksame 491000 491000 200000 220000

Einnahmen (UT 4) *3)

```


```

Bestandswirksame

Einnahmen (UT 7) 2000 2000 - -

```


```

Summe voraussichtlicher 493000 493000 200000 220000

Einnahmen *3)

```


```

Saldo 2003 2004 2005 2006

(Basis)

```


```

Ausgaben Gesamt 7075000 7375000 6782000 6802000

*3)

```


```

Einnahmen Gesamt 493000 493000 200000 220000

*3)

```


```

Saldo 6582000 6882000 6582000 6582000

```


```

```


```

3.6. Optimieren der 2003 2004 2005 2006

vorhandenen

Raumkapazität (Basis)

```


```

m2 pro Mitarbeiter *4) 33 m2 33 m2 33 m2 32 m2

```


```

Optimieren der

Speicherfläche *5) 52300 m2 52300 m2 51500 m2 50700 m2

```


```

```


```

3.7. Steigerung der

Zufriedenheit und 2003 2004 2005 2006

Motivation der

MitarbeiterInnen (Basis)

```


```

Mitarbeiterzufrieden-

heit (Prozentsatz) *6) 80% 80% 80% 80%

```


```

Krankenstandstage *7) -10% zu -10% zu -10% zu

2003 2004 2005

```


```

```


```

3.8. Steigerung der 2003 2004 2005 2006

Zufriedenheit der

Kunden (Basis)

```


```

Kundenzufriedenheit

(Prozentsatz) *8) 74% 74% 74% 74%

```


```

```

4.

Managementleistungen und Maßnahmen zur Erreichung der

```

Managementziele

```


```

Leistungen Maßnahmen

```


```

Personalplanungskonzept o Personalreduktion in der Bibliothek

o Stärkere Konzentration auf die

Kernaufgaben sowie einer

Personalreduktion im FHKA, Haus-, Hof-

und Staatsarchiv (HHStA), Allgemeines

Verwaltungsarchiv (AVA), Archiv der

Republik (AdR), Kriegsarchiv (KA)

o Reduktion der Overheadkosten

(Generaldirektion,

Verwaltungsdirektion, Stabstelle +

Support+ Hilfsdienst)

```


```

Organisationskonzept o Konzept für neue zielorientierte

Aufbauorganisation des

Österreichischen Staatsarchivs

o Stufenplan der Umstellung auf neue

Aufbauorganisation insbesondere der

Reduktion von Archiven bzw.

Bestandsgruppen in den Archiven

o Neustrukturierung der Abläufe bei

Beratungen

o Neustrukturierung der Abläufe bei

Anfragen

o Übernahme der Bibliothek durch die

Administrative Bibliothek; Konzept zur

Wahrnehmung der übrigen

Bibliotheksaufgaben

o Projekte (Neugestaltung der Homepage,

Archivdatenbank usw.)

o Aufgabenanalyse der (Personal- und

Verwaltungsdirektion (PVD) unter dem

Gesichtspunkt einer

Zentralisierung/Dezentralisierung der

Aufgabenstellung

```


```

Programm- und o Schaffung von Einnahmen - Verkauf von

Projektkonzept Leistungen

o Verbesserung der Kosten und

Leistungsrechnung und des Controllings

o Aufgabe der Johannesgasse als

Bürounterbringungsort

o Neugestaltung des Empfanges und der

Zentralen Dienste

```


```

Einnahmenkonzept o Verrechnung der Depotkosten

o Einführen von Benutzerentgelt

(unterschiedliche Kategorien)

o entgeltliche Führungen (Bilder,

Kartenwerke und sonst interessante

Archivalien für historisch

Interessierte zugänglich machen)

o Einnahmen aus Ausstellungen

o Verrechnung der Kosten für

Reproduktionen

o entgeltliche Anfragebeantwortungen

o Veranstaltungen in Teilen des FHKA,

wodurch Sponsorengelder lukriert

werden sollen

o Einnahmen aus Copyright, Urheberrecht,

Senderechten (Urkunden, Karten,

Bildwerk)

o Einnahmen aus einem Archivshop

(Verkauf von Archivinventar,

Publikationen usw.)

o Einnahmen aus Sponsoring für

Forschungsprojekte (zB Nationalbank

usw.)

o Einnahmen aus Partnerschaften mit

Firmen (kartografische Firmen,

Buchverlage)

o Einnahmen durch Werbung (zB Webseite)

o Vermietung von Teilen des FHKA

(Johannesgasse)

```


```

Raumkonzept o Erhebung der zu vermietenden Räume

FHKA (Johannesgasse)

o Nutzungsmöglichkeiten

o Evaluierung des Lagerraumbedarfes

o Logistikkonzept zur Reduktion auf zwei

Standorte

```


```

Ausgabenkonzept o Reduktion der Personalausgaben gemäß

dem Personalplanungskonzept

o Reduktion der Aufwendungen durch

Raumkonzept, Ausgabenstraffung

o Investitionskonzept für neue Bereiche

```


```

5.

Fachbezogene Ziele des Österreichischen Staatsarchivs:

a)

Sicherung sämtlichen Archivgutes

b)

Ordnung und Erschließung von Archivgut

c)

Erhaltung von Archivgut

d)

Vermittlung von Archivgut

6.

Messparameter der fachbezogenen Ziele:

```


```

6.1. Sicherung von Archivgut

pro Jahr 2003 2004 2005 2006

```


```

Laufmeter bei Akten 700 1000 1100 1200

```


```

Anzahl der Karten und

Pläne 50700 200 220 240

```


```

Anzahl der Bilder 35000 5000 5500 6000

```


```

6.2. Ordnung und 2004 2005 2006

Erschließung von

Archivgut im

Archivinformations-

system - AIS

```


```

Menge der

eingegebenen

Datensätze *9) *9) *9)

```


```

Anzahl der

herausgebrachten

Inventare zur sicheren

Auffindung der

Archivalien *9) *9) *9)

```


```

6.3. Erhaltung von Archivgut 2003 2004 2005 2006

(Basis)

```


```

Anzahl der

restaurierten Akten 10000 11000 11000 11000

```


```

Anzahl der 2000 2900 3000 3100

sicherheitsverfilmten von von von von

Bilder vgl. mit der 380000 385000 390500 396500

Gesamtanzahl an Bildern

```


```

Anzahl der

Mikroaufnahmen 70000 75000 80000 85000

```


```

Anzahl der

restaurierten Karten

und Pläne 80 85 95 110

```


```

6.4. Vermittlung von 2003 2004 2005 2006

Archivgut (Basis)

```


```

Anzahl der

schriftlichen

Anfragebeantwortungen

pro Mitarbeiter 100 100 105 110

```


```

Anzahl der

bereitgestellten

Archivalien 80000 85000 90000 95000

```


```

```

7.

Fachbezogene Leistungen und Maßnahmen

```

```


```

Leistungen Maßnahmen

```


```

Öffentlichkeitsarbeit o Internationaler Archivkongress 2004

o Archivnetzwerk, Kooperationen

o Ausstellungsprogramm

o Führungen in den Archiven

(Führungsprogramm)

```


```

Publikationen o Publikation "50 Jahre Staatsvertrag"

o Mitteilungen des Österreichischen

Staatsarchivs - MÖSTA

```


```

Übernahme von Archivgut o Beratung bei Übernahme des Archivgutes

o Bereitstellung von Findmittel

```


```

Beratung der o Document-/Data life cycle management

Aktenproduzenten

```


```

Lagerung von Archivgut o Neue Regalsysteme

o Zusammenführung von Archivgut

o Einführung eines elektronischen

Archivs

```


```

Restaurierung von Steigerung der Restauriermenge

Archivgut

```


```

Verfilmung von Archivgut Filmmenge und Filmbedarf

```


```

Anfragenbeantwortung o Orientierung nach Nachfrage

o Standardisierung der Antworten

```


```

Bereitstellung und Einführung eines

Entlehnung von Archivalien Archivinformationssystems (AIS)

```


```

Gutachten Steigerung der Anzahl von Gutachten

```


```

Reproduktionen von o Verfilmungen und Digitalisierung

Archivalien o Orientierung nach Nachfrage

```


```

Erfassung des Archivgutes Evaluierung der Vollständigkeit

```


```

```


```