Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Gebühren der Finanzmarktaufsicht (FMA-Gebührenverordnung – FMA-GebV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-07-01
Letzte Aktualisierung 2026-06-02
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 62
Änderungshistorie JSON API
31.

Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

```

(§ 22 Abs. 3 InvFG) .................................. 175

```

32.

Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

```

Depotbank (§ 23 Abs. 1 InvFG) ........................ 330

Pfandbriefgesetz

Euro

```

33.

Gestattung der Führung von besonderen Registern

```

(§ 3 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes, dRGBl. I

492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 210

Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht)

Versicherungsaufsichtsgesetz

Euro

```

34.

Erteilung der Erstkonzession zum Betrieb der

```

Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 1 des

Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl.

Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 13/2004)

```

a)

an einen kleinen

```

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des

§ 62 VAG .......................................... 250

```

b)

an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 4 000

```

```

35.

Erteilung der Folgekonzession für einen neuen

```

Versicherungszweig (§ 4 Abs. 1 VAG)

```

a)

an einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 150

```

b)

an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 3 000

```

```

36.

Erweiterung der Konzession zum Betrieb der

```

Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 2 VAG)

```

a)

an einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens innerhalb

```

eines Versicherungszweiges ........................ 750

```

37.

Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 1 VAG)

```

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

```

```

38.

Genehmigung der Bestandübertragung und

```

Gesamtrechtsnachfolge (§ 13a Abs. 1 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

```

```

39.

Genehmigung von Ausgliederungsverträgen (§ 17a

```

Abs. 1 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

```

```

40.

Genehmigung des Antrages auf Absehen vom Erfordernis

```

der internen Revision (§ 17b Abs. 3 VAG) ............. 420

```

41.

Genehmigung der Verwendung noch nicht erklärter

```

Beträge zur Deckung von Verlusten (§ 18 Abs. 5 VAG) .. 280

```

42.

Genehmigung der Verteilung der Erhöhung der

```

Deckungsrückstellung auf mehrere Jahre (§ 19

Abs. 3 VAG) .......................................... 280

```

43.

Befreiung von der Bildung eines Gründungsfonds

```

(§ 34 Abs. 3 VAG)

```

a)

für einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280

```

```

44.

Befreiung vom Erfordernis der Sicherheitsrücklage

```

(§ 41 Abs. 2 VAG)

```

a)

für einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280

```

```

45.

Genehmigung der Auflösung (§ 56 Abs. 3 VAG)

```

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereins auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .......... 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 420

```

```

46.

Genehmigung der Verschmelzung (§ 59 Abs. 3 VAG)

```

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

```

```

47.

Genehmigung der Umwandlung eines

```

Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

Aktiengesellschaft (§ 61 Abs. 4 VAG) ................. 1 250

```

48.

Genehmigung der Einbringung eines

```

Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

Aktiengesellschaft (§ 61a Abs. 4 VAG) ................ 1 250

48a. Genehmigung der Umwandlung eines

Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit in eine

Privatstiftung (§ 61e Abs. 2 VAG) ................... 1 250

```

49.

Genehmigung der betragsmäßigen Beschränkung der

```

Gefahrentragung (§ 64 VAG) ........................... 50

```

50.

Zustimmung zur Kreditgewährung (§ 68 Abs. 4 VAG) ..... 50

```

```

51.

Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven zu

```

den Eigenmitteln (§ 73b Abs. 5 VAG) .................. 500

51a. Genehmigung der Hinzurechnung von Teilen des nicht

eingezahlten Grundkapitals zu den Eigenmitteln

(§ 73b Abs. 8 VAG) ................................... 500

```

52.

Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

```

Ergänzungskapital mit fester Laufzeit (§ 73c

Abs. 5 VAG) .......................................... 280

52a. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

Ergänzungskapital ohne feste Laufzeit (§ 73c

Abs. 6 VAG)........................................... 280

```

53.

Genehmigung der Zuordnungsverfahren der

```

Eigenmittel (§ 73e Abs. 1 VAG) ....................... 280

```

54.

Gestattung einer Eigenmittel verändernden

```

Vermögensumschichtung (§ 73e Abs. 4 VAG) ............ 500

```

55.

Genehmigung der Heranziehung anderer Vermögenswerte

```

zur Bedeckung der versicherungstechnischen

Rückstellungen oder der Überschreitung der in einer

gemäß § 78 Abs. 3 VAG erlassenen Verordnung

festgesetzten Grenzen (§ 78 Abs. 2 und Abs. 4 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

```

55a. Genehmigung von Ausnahmen von der Belegenheit der

Vermögenswerte zur Bedeckung der

versicherungstechnischen Rückstellungen im Inland

oder in einem anderen Vertragsstaat (§ 79a Abs. 1

VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens .......... 500

```

```

56.

Zulassung eines abweichenden Geschäftsjahres

```

(§ 81 Abs. 5 VAG) .................................... 280

```

57.

Genehmigung des Verzichtes der Einbeziehung eines

```

Unternehmens in die zusätzliche Beaufsichtigung

(§ 86b Abs. 2 VAG) ................................... 280

```

58.

Genehmigung des Solvabilitätsplanes oder des

```

Finanzierungsplanes (§ 104a Abs. 1 und 2 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

```

Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht)

Börsegesetz

Euro

```

59.

Erteilung der Konzession zur Leitung und Verwaltung

```

einer Börse (§ 2 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 -

BörseG, BGBl. Nr. 555/1989, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2003) ............... 10 000

```

60.

Bewilligung der Verschmelzung (§ 7 Abs. 1 Z 1

```

BörseG) .............................................. 1 250

```

61.

Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

```

Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

des Kapitals (§ 7 Abs. 1 Z 2 BörseG) ................. 1 250

```

62.

Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

```

einem Drittland (§ 7 Abs. 1 Z 3 BörseG) .............. 350

```

63.

Bewilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

```

eines Börseunternehmens (§ 13 Abs. 1 BörseG)

...................................................... 3 500

```

64.

Bewilligung der Änderung der Allgemeinen

```

Geschäftsbedingungen eines Börseunternehmens

(§ 13 Abs. 1 BörseG) ................................. 350

```

65.

Bestellung zum Börsesensal (§ 32 Abs. 2 BörseG) ...... 500

```

Wertpapieraufsichtsgesetz

```

66.

Erteilung der Konzession zur Erbringung von

```

Wertpapierdienstleistungen inkl. § 1 Abs. 1 Z 19

lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 des

Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl.

Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003) .................... 1 500

```

67.

Erteilung der Konzession zur Erbringung von

```

Wertpapierdienstleistungen ohne § 1 Abs. 1 Z 19

lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 WAG) ......................... 1 000

```

68.

Erweiterung der Konzession zur Erbringung von

```

Wertpapierdienstleistungen (§ 19 Abs. 2 WAG) ......... 500

68a. Bewilligung für die Verschmelzung oder

Vereinigung von

Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung

für die Änderung der Rechtsform; Bewilligung für

die Spaltung von

Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung

für die Verschmelzung oder Vereinigung mit nicht

nach dem WAG konzessionierten Unternehmen;

Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen

in einem Drittland (§ 21 Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1

BWG) ................................................ 500

68b. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

des Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des

Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der

Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO (§ 21

Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1 BWG) ........................ 250

Rechnungskreis 4 (Pensionskassenaufsicht)

Pensionskassengesetz

Euro

```

69.

Erteilung der Konzession zum Betrieb einer

```

Pensionskasse (§ 8 Abs. 1 des

Pensionskassengesetzes - PKG, BGBl. Nr. 281/1990,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 13/2004) ......................................... 4 000

```

70.

Bewilligung des Geschäftsplanes und der Änderung

```

des Geschäftsplanes einer Pensionskasse (§ 20

Abs. 4 PKG) .......................................... 500

```

71.

Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage

```

gewidmetes Wertpapier (§ 23 Abs. 1 Z 3a PKG) ......... 300

```

72.

Bewilligung zur Auflösung, Verschmelzung oder

```

Umwandlung einer Pensionskasse (§ 40 PKG) ............ 1 250

Billigung von Prospekten gemäß Kapitalmarktgesetz

und Börsegesetz

```

73.

Zulassung als qualifizierter Anleger (§ 1 Abs. 1

```

Z 5a lit. d und e des Kapitalmarktgesetzes – KMG,

BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005) ................ 200

```

74.

Billigung eines Nachtrages zum Prospekt (§ 6 Abs. 1

```

KMG, § 74 BörseG) .................................... 250

```

75.

Bewilligung der Nichtaufnahme bestimmter Angaben in

```

einem Prospekt (§ 7 Abs. 6 KMG, § 74 BörseG) ......... 75

```

76.

Billigung von Prospekten (§ 8a Abs. 1 KMG, § 74

```

BörseG) .............................................. 800

2.

Teil

Gebühren

1.

Abschnitt

Allgemeine Gebühren

Euro

```

1.

Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine

```

Berechtigung verliehen oder geändert, eine

Bewilligung erteilt oder geändert oder eine

Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird,

sofern die Amtshandlung nicht unter eine andere

Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt ....... 50

```

2.

Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen, die

```

wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen,

soweit nicht eine andere Tarifpost Anwendung

findet ............................................... 50

```

3.

Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen,

```

Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht

auch von einfachen kanzleimäßigen

Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken

oder dergleichen), sofern die Amtshandlung

wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen

ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt ...... 50

```

4.

Aufnahme von Niederschriften von mündlichen,

```

wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden

Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift ......... 2,10

```

5.

Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn

```

sie von der Behörde ausgestellt werden, sofern die

Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der

Partei gelegen ist und nicht unter eine andere

Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt, für

jeden Bogen der Abschrift (des Duplikates) ........... 2,10

```

2.

Abschnitt

```

Besondere Gebühren

Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht)

Bankwesengesetz

Euro

```

6.

Erteilung der Konzession zum Betrieb von

```

Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 des Bankwesengesetzes -

BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2004 ........... 4 000

```

7.

Erweiterung der Konzession zum Betrieb von

```

Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 und 2 BWG) ................ 750

```

8.

Bewilligung für die Verschmelzung oder Vereinigung

```

von Kreditinstituten; Bewilligung für die Änderung

der Rechtsform; Bewilligung für die Spaltung von

Kreditinstituten; Bewilligung für die Verschmelzung

oder Vereinigung mit Nichtbanken (§ 21 Abs. 1 BWG);

Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

einem Drittland ...................................... 1 250

```

9.

Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

```

Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder des

Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des

Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der

Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO

(§ 21 Abs. 1 BWG) .................................... 500

9a. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut ohne besondere

Bewilligung gemäß § 21a BWG (§ 21a Abs. 1 BWG,

§ 103e Z 2 BWG) ...................................... 3 000

9b. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn zuvor

eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG erteilt

wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) ............................. 3 000

9c. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

§ 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn nicht

zuvor eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG

erteilt wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) ..................... 6 000

9d. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des auf

internen Ratings basierenden Ansatzes durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21a Abs. 1 und 8 BWG) ....... 12 000

9e. Bewilligung wesentlicher Änderungen im genehmigten

auf internen Ratings basierenden Ansatz oder in

dessen Anwendung (§ 21a Abs. 4 BWG) .................. 4 000

9f. Bewilligung der Beendung der Verwendung von

eigenen Schätzungen der Verlustquote und der

Umrechnungsfaktoren gemäß § 22b Abs. 8 BWG (§ 21a

Abs. 6 Z 1 BWG) ...................................... 2 000

9g. Bewilligung des Übergangs vom auf internen Ratings

basierenden Ansatz gemäß § 22b BWG auf den

Kreditrisiko-Standardansatz gemäß § 22a BWG (§ 21a

Abs. 6 Z 2 BWG) ...................................... 2 000

9h. Anerkennung externer Rating-Agenturen (§ 21b

Abs. 1 BWG) .......................................... 16 000

9i. Bewilligung der Verwendung eigener

Volatilitätsschätzungen bei der umfassenden

Methode gemäß § 22g Abs. 3 Z 2 lit. b BWG (§ 21c

Abs. 1 BWG) .......................................... 5 500

9j. Bewilligung der Ermittlung des um den Effekt der

Sicherheit angepassten Forderungswerts mittels

eines internen Modells im Falle von

Netting-Rahmenvereinbarungen, die

Pensionsgeschäfte, Wertpapier- oder

Warenverleihgeschäfte und Wertpapier- oder

Warenleihgeschäfte oder andere

Kapitalmarkttransaktionen, bei denen es sich nicht

um Derivate gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG handelt,

sowie Lombardkredite betreffen (§ 21c Abs. 2 BWG) .... 5 500

9k. Bewilligung wesentlicher Änderungen in den gemäß

§ 21c Abs. 1 oder Abs. 2 BWG genehmigten Modellen

(§ 21c Abs. 4 BWG) ................................... 2 750

9l. Bewilligung der Berechnung des

Mindesteigenmittelerfordernisses für das

operationelle Risiko nach dem fortgeschrittenen

Ansatz gemäß § 22l BWG durch ein Kreditinstitut

(§ 21d Abs. 1 BWG) ................................... 12 000

9m. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des

fortgeschrittenen Meßansatzes für die Berechnung

des Mindesteigenmittelerfordernisses für das

operationelle Risiko gemäß § 22l BWG durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21d Abs. 1 und 7 BWG) ....... 18 000

9n. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21d

Abs. 1 BWG genehmigten fortgeschrittenen Ansatz

(§ 21d Abs. 4 BWG) ................................... 4 000

9o. Bewilligung der Berechnung des

Eigenmittelerfordernisses nach einem internen

Modell gemäß § 22p BWG durch ein Kreditinstitut

(§ 21e Abs. 1 BWG) ................................... 6 000

9p. Bewilligung der Berechnung des

Eigenmittelerfordernisses nach einem internen

Modell gemäß § 22p BWG durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21e Abs. 1 BWG) ............. 12 000

9q. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21e

Abs. 1 BWG genehmigten internen Modell (§ 21e

Abs. 5 BWG) .......................................... 4 000

9r. Bewilligung des internen Modells für die

Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,

Pensionsgeschäften, Wertpapier- und

Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und

Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch ein

Kreditinstitut (§ 21f Abs. 3 BWG) .................... 6 000

9s. Bewilligung des internen Modells für die

Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,

Pensionsgeschäften, Wertpapier- und

Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und

Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch eine

Kreditinstitutsgruppe (§ 21f Abs. 3 BWG) ............. 12 000

9t. Bewilligung wesentlicher Änderungen des gemäß

§ 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells und dessen

Anwendung (§ 21f Abs. 8 BWG) ......................... 4 000

9u. Bewilligung der Beendung der Verwendung des gemäß

§ 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells (§ 21f

Abs. 10 BWG) ......................................... 2 000

9v. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz

gemäß § 22j BWG (§ 22i Abs. 2 BWG) .................. 2 000

9w. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz

gemäß § 22j BWG oder zum Standardansatz gemäß

§ 22k BWG (§ 22i Abs. 3 BWG) ......................... 2 000

9x. Bewilligung der Verwendung eines alternativen

Indikators für die Berechnung des

Mindesteigenmittelerfordernisses für die

Geschäftsfelder Privatkundengeschäft und

Firmenkundengeschäft (§ 22k Abs. 8 BWG) .............. 5 500

```

10.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 465/2006)

```

Bausparkassengesetz

Euro

```

11.

Bewilligung der treuhändigen Entgegennahme von

```

Bauspareinlagen (§ 6 Abs. 1 des

Bausparkassengesetzes - BSpG, BGBl. Nr. 532/1993

Art. III, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 500

```

12.

Genehmigung der Änderung des Geschäftsplanes einer

```

Bausparkasse und der Allgemeinen Bedingungen für das

Bauspargeschäft (§ 7 Abs. 1 BSpG) .................... 500

```

13.

Bewilligung der Bestandsübertragung (§ 13 Abs. 2

```

BSpG) ................................................ 1 250

Beteiligungsfondsgesetz

Euro

```

14.

Bewilligung der Ausgabe von Genußscheinen (§ 7

```

Abs. 2 des Beteiligungsfondsgesetzes - BeteilFG, BGBl.

Nr. 111/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 70

```

15.

Bewilligung von Ausnahmen zu den

```

Veranlagungsvorschriften (§ 14 Abs. 4 BeteilFG) ...... 70

```

16.

Bewilligung der Fondsrichtlinien

```

(§ 15 Abs. 3 BeteilFG) ............................... 140

Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz

Euro

```

17.

Bewilligung der Veranlagungsbestimmungen (§ 29 Abs. 1

```

des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG,

BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2003) ................... 330

```

18.

Bewilligung der Änderung der Veranlagungsbestimmungen

```

(§ 29 Abs. 1 BMVG) ................................... 175

```

19.

Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

```

Depotbank (§ 32 Abs. 1 BMVG) ......................... 330

Hypothekenbankgesetz

Euro

```

20.

Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 1 des

```

Hypothekenbankgesetzes, dRGBl. S 375/1899, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 97/2001) ......................................... 210

Immobilien-Investmentfondsgesetz

Euro

```

21.

Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

```

Immobilienfonds (§ 3 Abs. 2 des

Immobilien-Investmentfondsgesetzes - ImmoInvFG, BGBl. I

Nr. 80/2003) ......................................... 175

```

22.

Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

```

(§ 15 ImmoInvFG) ..................................... 175

```

23.

Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

```

Immobilienfonds auf eine andere

Kapitalanlagegesellschaft (§ 16 Abs. 2 ImmoInvFG) .... 175

```

24.

Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 34 Abs. 1

```

ImmoInvFG) ........................................... 330

```

25.

Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

```

(§ 34 Abs. 3 ImmoInvFG) .............................. 175

```

26.

Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

```

Depotbank (§ 35 Abs. 1 ImmoInvFG) .................... 330

Investmentfondsgesetz

Euro

```

27.

Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

```

Kapitalanlagefonds (§ 3 Abs. 2 des

Investmentfondsgesetzes - InvFG, BGBl. Nr. 532/1993

Art. II, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 80/2003) ................................. 175

```

28.

Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

```

(§ 14 InvFG) ......................................... 175

```

29.

Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

```

Kapitalanlagefonds auf eine andere

Kapitalanlagegesellschaft (§ 15 Abs. 2

InvFG)................................................ 175

```

30.

Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 22 Abs. 1

```

InvFG) ............................................... 330

```

31.

Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

```

(§ 22 Abs. 3 InvFG) .................................. 175

```

32.

Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

```

Depotbank (§ 23 Abs. 1 InvFG) ........................ 330

Pfandbriefgesetz

Euro

```

33.

Gestattung der Führung von besonderen Registern

```

(§ 3 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes, dRGBl. I

492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 97/2001) ................................. 210

Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht)

Versicherungsaufsichtsgesetz

Euro

```

34.

Erteilung der Erstkonzession zum Betrieb der

```

Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 1 des

Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl.

Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 13/2004)

```

a)

an einen kleinen

```

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des

§ 62 VAG .......................................... 250

```

b)

an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 4 000

```

```

35.

Erteilung der Folgekonzession für einen neuen

```

Versicherungszweig (§ 4 Abs. 1 VAG)

```

a)

an einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 150

```

b)

an ein anderes Versicherungsunternehmen ........... 3 000

```

```

36.

Erweiterung der Konzession zum Betrieb der

```

Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 2 VAG)

```

a)

an einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens innerhalb

```

eines Versicherungszweiges ........................ 750

```

37.

Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 1 VAG)

```

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

```

```

38.

Genehmigung der Bestandübertragung und

```

Gesamtrechtsnachfolge (§ 13a Abs. 1 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

```

```

39.

Genehmigung von Ausgliederungsverträgen (§ 17a

```

Abs. 1 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

```

```

40.

Genehmigung des Antrages auf Absehen vom Erfordernis

```

der internen Revision (§ 17b Abs. 3 VAG) ............. 420

```

41.

Genehmigung der Verwendung noch nicht erklärter

```

Beträge zur Deckung von Verlusten (§ 18 Abs. 5 VAG) .. 280

```

42.

Genehmigung der Verteilung der Erhöhung der

```

Deckungsrückstellung auf mehrere Jahre (§ 19

Abs. 3 VAG) .......................................... 280

```

43.

Befreiung von der Bildung eines Gründungsfonds

```

(§ 34 Abs. 3 VAG)

```

a)

für einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280

```

```

44.

Befreiung vom Erfordernis der Sicherheitsrücklage

```

(§ 41 Abs. 2 VAG)

```

a)

für einen kleinen Versicherungsverein auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

für ein anderes Versicherungsunternehmen .......... 280

```

```

45.

Genehmigung der Auflösung (§ 56 Abs. 3 VAG)

```

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereins auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .......... 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 420

```

```

46.

Genehmigung der Verschmelzung (§ 59 Abs. 3 VAG)

```

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............. 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 1 250

```

```

47.

Genehmigung der Umwandlung eines

```

Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

Aktiengesellschaft (§ 61 Abs. 4 VAG) ................. 1 250

```

48.

Genehmigung der Einbringung eines

```

Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

Aktiengesellschaft (§ 61a Abs. 4 VAG) ................ 1 250

48a. Genehmigung der Umwandlung eines

Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit in eine

Privatstiftung (§ 61e Abs. 2 VAG) ................... 1 250

```

49.

Genehmigung der betragsmäßigen Beschränkung der

```

Gefahrentragung (§ 64 VAG) ........................... 50

```

50.

Zustimmung zur Kreditgewährung (§ 68 Abs. 4 VAG) ..... 50

```

```

51.

Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven zu

```

den Eigenmitteln (§ 73b Abs. 5 VAG) .................. 500

51a. Genehmigung der Hinzurechnung von Teilen des nicht

eingezahlten Grundkapitals zu den Eigenmitteln

(§ 73b Abs. 8 VAG) ................................... 500

```

52.

Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

```

Ergänzungskapital mit fester Laufzeit (§ 73c

Abs. 5 VAG) .......................................... 280

52a. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

Ergänzungskapital ohne feste Laufzeit (§ 73c

Abs. 6 VAG)........................................... 280

```

53.

Genehmigung der Zuordnungsverfahren der

```

Eigenmittel (§ 73e Abs. 1 VAG) ....................... 280

```

54.

Gestattung einer Eigenmittel verändernden

```

Vermögensumschichtung (§ 73e Abs. 4 VAG) ............ 500

```

55.

Genehmigung der Heranziehung anderer Vermögenswerte

```

zur Bedeckung der versicherungstechnischen

Rückstellungen oder der Überschreitung der in einer

gemäß § 78 Abs. 3 VAG erlassenen Verordnung

festgesetzten Grenzen (§ 78 Abs. 2 und Abs. 4 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

```

55a. Genehmigung von Ausnahmen von der Belegenheit der

Vermögenswerte zur Bedeckung der

versicherungstechnischen Rückstellungen im Inland

oder in einem anderen Vertragsstaat (§ 79a Abs. 1

VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens .......... 500

```

```

56.

Zulassung eines abweichenden Geschäftsjahres

```

(§ 81 Abs. 5 VAG) .................................... 280

```

57.

Genehmigung des Verzichtes der Einbeziehung eines

```

Unternehmens in die zusätzliche Beaufsichtigung

(§ 86b Abs. 2 VAG) ................................... 280

```

58.

Genehmigung des Solvabilitätsplanes oder des

```

Finanzierungsplanes (§ 104a Abs. 1 und 2 VAG)

```

a)

eines kleinen Versicherungsvereines auf

```

Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............ 50

```

b)

eines anderen Versicherungsunternehmens ........... 500

```

Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht)

Börsegesetz

Euro

```

59.

Erteilung einer Konzession zur Leitung und

```

Verwaltung eines geregelten Marktes oder einer

sonstigen Wertpapierbörse (§ 2 Abs. 2 BörseG) ........ 10 000

```

60.

Bewilligung der Verschmelzung (§ 7 Abs. 1 Z 1

```

BörseG) .............................................. 1 250

```

61.

Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

```

Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

des Kapitals (§ 7 Abs. 1 Z 2 BörseG) ................. 1 250

```

62.

Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

```

einem Drittland (§ 7 Abs. 1 Z 3 BörseG) .............. 350

```

63.

Bewilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

```

eines Börseunternehmens (§ 13 Abs. 1 BörseG)

...................................................... 3 500

```

64.

Bewilligung der Änderung der Allgemeinen

```

Geschäftsbedingungen eines Börseunternehmens

(§ 13 Abs. 1 BörseG) ................................. 350

```

65.

Bestellung zum Börsesensal (§ 32 Abs. 2 BörseG) ...... 500

```

Wertpapieraufsichtsgesetz

```

66.

Erteilung der Konzession zur Erbringung von

```

Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2

WAG 2007 ohne § 3 Abs. 2 Z 4 WAG 2007 ................ 1 500

```

67.

Erteilung der Konzession zur Erbringung von

```

Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2

WAG 2007 ohne § 3 Abs. 2 Z 2 und 4 WAG 2007 .......... 1 000

```

68.

Erweiterung der Konzession zur Erbringung von

```

Wertpapierdienstleistungen außer um die

Konzession gemäß § 3 Abs. 2 Z 4 WAG 2007.. ........... 500

68a. Erteilung der Konzession zur Erbringung von

Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2

Z 4 WAG 2007 ........................................ 6 000

68b. Bewilligung für die Verschmelzung oder

Vereinigung von Wertpapierfirmen und

Wertpapierdienstleistungsunternehmen;

Bewilligung für die Änderung der Rechtsform;

Bewilligung für die Spaltung von

Wertpapierfirmen und

Wertpapierdienstleistungsunternehmen;

Bewilligung für die Verschmelzung oder

Vereinigung mit nicht nach dem WAG 2007

konzessionierten Unternehmen; Bewilligung für

die Errichtung von Zweigstellen in einem

Drittland (§ 6 WAG 2007, § 21 Abs. 1 BWG) ........... 500

Rechnungskreis 4 (Pensionskassenaufsicht)

Pensionskassengesetz

Euro

```

69.

Erteilung der Konzession zum Betrieb einer

```

Pensionskasse (§ 8 Abs. 1 des

Pensionskassengesetzes - PKG, BGBl. Nr. 281/1990,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 13/2004) ......................................... 4 000

```

70.

Bewilligung des Geschäftsplanes und der Änderung

```

des Geschäftsplanes einer Pensionskasse (§ 20

Abs. 4 PKG) .......................................... 500

```

71.

Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage

```

gewidmetes Wertpapier (§ 23 Abs. 1 Z 3a PKG) ......... 300

```

72.

Bewilligung zur Auflösung, Verschmelzung oder

```

Umwandlung einer Pensionskasse (§ 40 PKG) ............ 1 250

Billigung von Prospekten gemäß Kapitalmarktgesetz

und Börsegesetz

```

73.

Zulassung als qualifizierter Anleger (§ 1 Abs. 1

```

Z 5a lit. d und e des Kapitalmarktgesetzes – KMG,

BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005) ................ 200

```

74.

Billigung eines Nachtrages zum Prospekt (§ 6 Abs. 1

```

KMG, § 74 BörseG) .................................... 250

```

75.

Bewilligung der Nichtaufnahme bestimmter Angaben in

```

einem Prospekt (§ 7 Abs. 6 KMG, § 74 BörseG) ......... 75

```

76.

Billigung von Prospekten (§ 8a Abs. 1 KMG, § 74

```

BörseG) .............................................. 800

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