Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-08-01
Letzte Aktualisierung 2017-07-05
Status Aufgehoben · 2018-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 44
Änderungshistorie JSON API

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten 01 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
02 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
03 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden 04 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
05 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
06 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
07 Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
08 Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

C.2 Empfängerkreise:

1 Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß §§ 80 bzw. 109 ff StPO iVm §§ 7, 8 und § 50a Abs. 6 Z 1 DSG 2000;
2 Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß § 53 Abs. 5 SPG iVm § 50a Abs. 6 Z 2 DSG 2000;
3 Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß §§ 384 ff ZPO iVm §§ 7 und 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000;
4 Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.“

D. Tankstelle

Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der Tankstelle (insbesondere der Zapfsäulen, des Shops, des Kassenbereichs, der Lagerräumlichkeiten und der Waschstraße) zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

D.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten 01 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten, Kennzeichen) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
02 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
03 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden 04 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten, Kennzeichen) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
05 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
06 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
07 Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
08 Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

D.2 Empfängerkreise:

1 Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß §§ 80 bzw. 109 ff StPO iVm §§ 7, 8 und § 50a Abs. 6 Z 1 DSG 2000;
2 Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß § 53 Abs. 5 SPG iVm § 50a Abs. 6 Z 2 DSG 2000;
3 Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß §§ 384 ff ZPO iVm §§ 7 und 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000;
4 Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.“

E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage)

Zweck der Datenanwendung:

Mit Zustimmung aller mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen im Wege einer Zutrittskontrolle zum Gebäude vorgenommene Videoüberwachung eines bebauten, in der Verfügungsbefugnis des Auftraggebers stehenden Privatgrundstücks (samt Hauseingang und Garage), welches der privaten Nutzung des Auftraggebers und der mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen dient und zu dessen Betreten außer dem Auftraggeber und der mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen grundsätzlich niemand berechtigt ist, zum Zweck des Eigenschutzes sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

E.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten 01 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
02 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
03 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden 04 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
05 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
06 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
07 Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
08 Rolle der Betroffenen (z. B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

E.2 Empfängerkreise:

1 Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß §§ 80 bzw. 109 ff StPO iVm §§ 7, 8 und § 50a Abs. 6 Z 1 DSG 2000;
2 Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß § 53 Abs. 5 SPG iVm § 50a Abs. 6 Z 2 DSG 2000;
3 Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß §§ 384 ff ZPO iVm §§ 7 und 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000;
4 Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.“

F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen

Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Einganges und des Zutrittsbereiches sowie der Fassade zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere das folgende Gesetz (in der geltenden Fassung) und das folgende Übereinkommen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999; Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK), BGBl. Nr. 66/1966.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

F.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten 01 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
02 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
03 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden 04 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
05 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
06 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
07 Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
08 Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

F.2 Empfängerkreise:

1 Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß §§ 80 bzw. 109 ff StPO iVm §§ 7, 8 und § 50a Abs. 6 Z 1 DSG 2000;
2 Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß § 53 Abs. 5 SPG iVm § 50a Abs. 6 Z 2 DSG 2000;
3 Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß §§ 384 ff ZPO iVm §§ 7 und 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000;
4 Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.“

G. Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger

Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Einganges samt Zutrittsbereich zu einem ausschließlich vom öffentlichen Rechtsträger mit Parteienverkehr als Auftraggeber genutzten Verwaltungsgebäude oder des separaten Einganges samt Zutrittsbereich zu einem räumlich abgegrenzten, vom öffentlichen Rechtsträger mit Parteienverkehr genutzten Gebäudeteil (zB Haushälfte, Stockwerk) in einem nicht ausschließlich nur vom Auftraggeber genutzten Verwaltungsgebäude sowie der Fassade eines Verwaltungsgebäudes, das im Eigentum eines öffentlichen Rechtsträgers als Auftraggeber der Videoüberwachung steht oder bei welchem dieser für Beschädigungen der Fassade des Verwaltungsgebäudes einzustehen hat, sowie von Amtskassen zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999; §§ 353 ff und § 1157 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; § 3 Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), BGBl. I Nr. 70/1999; § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

G.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten: 01 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
02 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
03 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden: 04 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
05 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
06 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
07 Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
08 Rolle der Betroffenen (zB Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

G.2 Empfängerkreise:

1 Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß §§ 80 bzw. 109 ff StPO iVm §§ 7, 8 und § 50a Abs. 6 Z 1 DSG 2000;
2 Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß § 53 Abs. 5 SPG iVm § 50a Abs. 6 Z 2 DSG 2000;
3 Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß §§ 384 ff ZPO iVm §§ 7 und 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000;
4 Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.

H. Rechenzentren

Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung von Rechenzentren (Serverräume sowie Systemkomponenten von Rechenzentren), die sich in speziell gesicherten Räumlichkeiten getrennt vom Bürobereich befinden, zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999; §§ 353 ff und § 1157 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

H.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten: 01 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
02 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
03 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden: 04 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
05 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
06 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
07 Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
08 Rolle der Betroffenen (zB Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

H.2 Empfängerkreise:

1 Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß §§ 80 bzw. 109 ff StPO iVm §§ 7, 8 und § 50a Abs. 6 Z 1 DSG 2000;
2 Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß § 53 Abs. 5 SPG iVm § 50a Abs. 6 Z 2 DSG 2000;
3 Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß §§ 384 ff ZPO iVm §§ 7 und 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000;
4 Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.

I. Parkgaragen und -plätze

Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der vom Auftraggeber betriebenen Parkgaragen und -plätze (insbesondere des Einganges und des Zutrittsbereiches, der Kassen und Automaten, der Stiegenhäuser sowie der Parkdecks) zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999; §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631; Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

I.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten: 01 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
02 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
03 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden: 04 Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
05 Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
06 Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung) 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
07 Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)
08 Rolle der Betroffenen (zB Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar 1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

I.2 Empfängerkreise:

1 Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß §§ 80 bzw. 109 ff StPO iVm §§ 7, 8 und § 50a Abs. 6 Z 1 DSG 2000;
2 Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß § 53 Abs. 5 SPG iVm § 50a Abs. 6 Z 2 DSG 2000;
3 Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß §§ 384 ff ZPO iVm §§ 7 und 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000;
4 Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.“

SA033 Datenübermittlung im Konzern

Übermittlung von Daten im Konzernverband. Ein Konzernverband liegt vor, wenn ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehmens steht. Das herrschende Unternehmen (die „Konzernmutter“) und die von ihr abhängigen Unternehmen (die „Konzerntöchter“) sind die Konzernunternehmen und gelten zusammen als Konzern.

Mit der Standardanwendung verbunden ist der Entfall der Genehmigung bei der Übermittlung von Daten an Auftraggeber und Überlassung von Daten an Dienstleister ins Ausland aufgrund des § 12 Abs. 3 Z 5 und/oder Z 8 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Standardanwendung ist die Erfüllung der Vorgaben gemäß Art. 25 der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG oder das Vorhandensein ausreichender Garantien in Form von Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gemäß Art. 26 Abs. 2 iVm Abs. 4 der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG.

Arbeits- und arbeitsverfassungsrechtliche Bestimmungen (insbesondere §§ 96 und 96a Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, BGBl. Nr. 22/1974) bleiben auch bei Anwendung der Standardanwendung unberührt.

A. Konzernweite Kontakt- und Termindatenbank

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung von Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers, eines österreichischen Konzernunternehmens, zur Führung einer Kontaktdatenbank, Übermittlung dieser Daten an andere Konzernunternehmen weltweit sowie Führung einer konzernweiten Termindatenbank.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

§§ 8 Abs. 1 Z 4 und 12 Abs. 3 Z 8 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zu drei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur korrekten Behandlung noch eintreffender Nachrichten.

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten: 01 Personalnummer 1, 2
02 Name 1, 2
03 Geschlecht 1, 2
04 Titel und Anrede 1, 2
05 Berufliche Anschrift 1, 2
06 Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende) 1
07 Funktion gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern 2
08 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2
09 Informationen zur Verfügbarkeit des Betroffenen 1, 2
10 Informationen zur Weiterleitung von Nachrichten bei Abwesenheit 2
Ehemalige Beschäftigte: 11 Ehemalige Personalnummer ---
12 Name ---
13 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
14 Informationen zur Weiterleitung von Nachrichten nach Ende des Arbeitsverhältnisses ---

A.2 Empfängerkreise:

1* Andere Konzernunternehmen weltweit;
2* Natürliche und juristische Personen, die mit dem Betroffenen beruflich korrespondieren.

B. Karrieredatenbank

Zweck der Datenanwendung:

Verwaltung der freiwilligen Teilnahme (Zustimmung) der Mitarbeiter an Karriereprogrammen von nationalen und internationalen Konzernen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Umfasst ist die Datenanwendung eines österreichischen Konzernunternehmens, das in Österreich meldepflichtig wäre und aus dem Daten an andere Konzernunternehmen übermittelt werden oder an Dienstleister überlassen werden.

Die Betroffenen, die bereits Mitarbeiter eines Konzernunternehmens in Österreich (Auftraggeber) sein müssen, können sich um Stellen bei anderen Konzernunternehmen bewerben.

Die Bewerbung erfolgt durch eigene Initiative, insbesondere durch Eintragung in die Karrieredatenbank.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

§§ 8 Abs. 1 Z 2 und 12 Abs. 3 Z 5 und/oder Z 8 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ende der Bewerbung (zB durch Zurückziehung der Bewerbung oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu einem der Unternehmen des Konzerns).

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten: 0 Personalnummer 1, 2
02 Name 1, 2
03 Geschlecht 1, 2
04 Titel und Anrede 1, 2
05 Geburtsdatum 1, 2
06 Lichtbild 1, 2
07 Anschrift 1, 2
08 Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende) 1, 2
09 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2
10 Qualifikationen (Ausbildung, Kurse) 1, 2
11 Sprachkenntnisse 1, 2
12 Dienstzeugnisse und Empfehlungen 1, 2
13 Karrierewünsche/Gehaltsvorstellungen 1, 2

B.2 Empfängerkreise:

1* Andere Konzernunternehmen weltweit, die innerhalb des Konzerns nach neuen Mitarbeitern suchen;
2* Beratungsunternehmen, die den Auftraggeber oder andere Konzernunternehmen in Personalangelegenheiten beraten und dafür Zugang zur Datenanwendung erhalten.

C. Verwaltung von Bonus- und Beteiligungsprogrammen eines Konzerns

Zweck der Datenanwendung:

Verwaltung von konzernweiten Programmen zur Gewährung von Bonuszahlungen sowie Verwaltung von Beteiligungen (Stock-Options) für Mitarbeiter des Auftraggebers, die diese als Teil ihrer Bezahlung oder durch spezielle Beteiligungsprogramme für Mitarbeiter erwerben, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Der Erwerb von Aktien und anderen Papieren eines Unternehmens durch dessen Mitarbeiter als normale Anleger ist nicht Gegenstand dieser Standardanwendung.

Die Teilnahme ist freiwillig und Übermittlungen sind nur mit Zustimmung zulässig.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

§§ 8 Abs. 1 Z 2 und 12 Abs. 3 Z 5 und/oder Z 8 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis der Mitarbeiter aus dem Bonus- und Beteiligungsprogramm ausscheidet oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge (auch ehemalige Beschäftigte): 01 Personalnummer 1 – 3
02 Name 1 – 3
03 Geschlecht 1 – 3
04 Titel und Anrede 1 – 3
05 Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende) 1 – 3
06 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 3
07 Wohnadresse 1 – 3
08 Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 3
09 Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels) 1 – 3
10 Sonstige Leistungen des Auftraggebers, die für die Berechnung von Bonusansprüchen oder Beteiligungen erheblich sind (zB Sachleistungen, die neben dem Gehalt erbracht werden) 1 – 3
11 Daten zur Teilnahme an Bonus- und Beteiligungsprogrammen (Zustimmung des Mitarbeiters, Genehmigung des Arbeitgebers und der zuständigen Konzernstellen, Höhe der Beteiligung) 1 – 3
12 Bankverbindung 1 – 3
13 Daten zur Besteuerung 1 – 3

C.2 Empfängerkreise:

1* Konzernunternehmen, die mit der Verwaltung des Bonus- und Beteiligungsprogramms betraut sind, zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und Auszahlung;
2* Steuerbehörden in Staaten, in denen die Betroffenen oder Konzernunternehmen im Zusammenhang mit dem Bonus- und Beteiligungsprogramm steuerpflichtig sind;
3* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

D. Technische Unterstützung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Helpdesk- und Wartungsdiensten zur technischen Unterstützung der Mitarbeiter des Auftraggebers, eines österreichischen Konzernunternehmens, durch andere Konzernunternehmen oder externe Unternehmen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

§§ 8 Abs. 1 Z 4 und 12 Abs. 3 Z 8 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Bereinigung des vorliegenden technischen Problems oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Aufbewahrungsfristen. Wenn die Aufzeichnungen als Beweismittel in einem Rechtsstreit dienen sollen, dann bis zum Abschluss des Verfahrens.

D.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten (samt Historie): Empfängerkreise:
Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte): 01 Personalnummer 1 – 3
02 Name 1 – 3
03 Geschlecht 1 – 3
04 Titel und Anrede 1 – 3
05 Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende) 1 – 3
06 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 3
07 Dem Betroffenen zugeteilte technische Ausstattung (Hardware, Software, Notebooks, Mobiltelefone etc.) 1 – 3
08 Kostenstelle und sonstige Daten zur Abrechnung von Leistungen 1 – 3
09 Problemstellung und Lösung (sowie die Nummer des Auftrages, Datum des Auftrages, Datum der Problembehebung etc.) 1 – 3

D.2 Empfängerkreise:

1* Andere Konzernunternehmen oder externe Unternehmen, die mit der Erbringung von Helpdesk-Diensten betraut sind;
2* Konzernunternehmen, die mit der Beschaffung von technischer Ausstattung für den Konzern betraut sind;
3* Externe Unternehmen, die mit der Lieferung, Reparatur oder Wartung von technischer Ausstattung betraut sind.

SA034 Unterstützungsbekundungen einer Europäischen Bürgerinitiative

Zweck der Datenanwendung:

Sammlung von Unterstützungsbekundungen für eine Europäische Bürgerinitiative, Übermittlung der gesammelten Unterstützungsbekundungen an die zuständige Behörde und Prüfung der Unterstützungsbekundungen durch die Bundeswahlbehörde, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere (in der geltenden Fassung):

Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative, ABl. Nr. L 65 vom 11.03.2011 S. 1; Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG), BGBl. I Nr. 12/2012.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlich oder unionsrechtlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Personen, die eine Europäische Bürgerinitiative unterzeichnen: 01 Name 1, 2
02 Hauptwohnsitz oder ständiger Wohnsitz (im Ausland) 1, 2
03 Geburtsdatum 1, 2
04 Geburtsort 1, 2
05 Staatsangehörigkeit 1, 2
06 Art und Nummer des Ausweispapiers/persönliche Identifikationsnummer (soweit erforderlich) 1, 2
07 Datum der Unterstützungsbekundung 1, 2
08 Unterschrift 1, 2
09 Daten über die unterstützte Europäische Bürgerinitiative (zB Bezeichnung/Gegenstand der Bürgerinitiative, wichtigste Ziele der Bürgerinitiative, Registernummer der Europäischen Kommission, Datum der Registrierung, Internetadresse der Bürgerinitiative im Register der Europäischen Kommission) 1, 2
10 Daten aus der zentralen Evidenz gemäß § 22b des Paßgesetzes 1992, BGBl. Nr. 839/1992 (soweit zur Überprüfung der Identität und zum Zweck der Vermeidung von Doppelbekundungen erforderlich) ---
Organisatoren: 11 Datenarten gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 (zB Bezeichnung der geplanten Bürgerinitiative, Gegenstand der Bürgerinitiative, Name, Postanschrift, E-Mail, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit der Mitglieder des Bürgerausschusses, Datum der Registrierung) 1 – 3

Empfängerkreise:

1 Bundeswahlbehörde, Bundeswahlleiter gemäß § 6 EBIG oder sonst gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 in Betracht kommende Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union;
2 Verfassungsgerichtshof (hinsichtlich der Übermittlung durch die Bundeswahlbehörde);
3 Europäische Kommission.

SA035 Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums

Zweck der Datenanwendung:

Übermittlungen im Wege einer Webschnittstelle (Web-Interface) an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) nach §§ 2 und 4 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG), BGBl. I Nr. 125/2011, für sämtliche entweder direkt oder unter Vermittlung über Dritte erteilten Aufträge von den in Art. 126b Abs. 1, 2 und 3, Art. 126c, Art. 127 Abs. 1, 3 und 4, Art. 127a Abs. 1, 3, 4 und 9 und Art. 127b Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, angeführten sowie sonstigen durch Gesetz der Rechnungshofkontrolle unterworfenen Rechtsträgern zum Zweck der Förderung der Transparenz bei Medienkooperationen sowie bei der Erteilung von Werbeaufträgen und der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Druckwerks gemäß § 1 Abs. Z 5 des Mediengesetzes – MedienG, BGBl. Nr. 314/1981, oder eines periodischen elektronischen Mediums gemäß § 1 Z 5a MedienG.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere (in der geltenden Fassung):

§§ 2 und 4 MedKF-TG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen.

Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Personen, denen Aufträge gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 MedKF-TG erteilt wurden 01 Name des jeweiligen periodischen Mediums 1
02 Gesamthöhe des jeweils innerhalb eines Quartals für die erfolgten Veröffentlichungen zu leistenden Entgelts gemäß § 2 MedKF-TG 1
03 Keine oder keine maßgeblichen Aufträge nach § 2 Abs. 4 MedKF-TG 1
Medieninhaber eines periodischen Mediums, welchen Förderungen gemäß § 4 Abs. 1 MedKF-TG gewährt wurden 04 Name des Förderungsempfängers 1
05 Gesamtsumme der jeweils innerhalb eines Quartals gewährten Förderungen gemäß § 4 MedKF-TG 1
06 Keine oder keine maßgeblichen Förderungen nach § 4 Abs. 2 MedKF-TG 1

Empfängerkreise:

1 KommAustria, elektronisch im Wege einer Webschnittstelle (Web-Interface) gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 1 MedKF-TG.

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

SA001 Rechnungswesen und Logistik
SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse
SA003 Mitgliederverwaltung
SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände
SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts
SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse
SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen
SA008 Personenstandsbücher
SA008a Personenstandsregister
SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz
SA009a Staatsbürgerschaftsregister
SA010 Melderegister
SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten
SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse
SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger
SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber
SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation
SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation
SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland
SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer
SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer
SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation
SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke
SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden
SA024 Patienten-/Klientenverwaltung und Honorarabrechnung der Gesundheitsdiensteanbieter
SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen
SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken
SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende
SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten
SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation)
SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate
SA031 Vereinsregister
SA032 Videoüberwachung
SA033 Datenübermittlung im Konzern
SA034 Unterstützungsbekundungen einer Europäischen Bürgerinitiative
SA035 Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums

SA001 Rechnungswesen und Logistik

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers (Empfänger und Erbringer von Lieferungen oder Leistungen): 01 Ordnungsnummer 1 – 11
02 Name bzw. Bezeichnung 1 – 11
03 Anrede/Geschlecht 1 – 11
04 Anschrift 1 – 11
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
06 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 – 11
07 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 – 11
08 Firmenbuchdaten 1 – 11
09 Daten zur Bonität 3, 11
10 Sperrkennzeichen (z. B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 – 4, 7, 8, 11
11 Zuordnung zu einer bestimmten Kunden- und Lieferantenkategorie (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11
12 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 – 11
13 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 – 11
14 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 – 11
15 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 – 11
16 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 – 5, 7, 11
17 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 – 11
18 Bei der Leistungserbringung mitwirkende Dritte einschließlich Angaben über die Art der Mitwirkung 1 – 11
19 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw.) 1 – 11
20 Daten zur Verzollung (z. B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 – 5, 7 – 9, 11
21 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 – 5, 7 – 9, 11
22 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8, 11
23 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 – 11
24 Bankverbindung 1 – 9, 11
25 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 – 4
26 Daten zum Kreditmanagement (z. B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 – 4, 7
27 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 – 4, 6 – 8, 11
28 Mahndaten/Klagsdaten 1 – 7, 11
29 Konto- und Belegdaten 1 – 9, 11
30 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 – 5, 8
31 Sonderhauptbuchvorgänge (z. B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Sachbearbeiter oder Kontaktperson beim Auftraggeber: 32 Ordnungsnummer 1 – 12
33 Name, Anrede/Geschlecht 1 – 12
34 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Auftraggeber 1 – 12
35 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 – 12
36 Funktion des Betroffenen beim Auftraggeber 1 – 12
37 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 – 12
38 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 – 11
An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte: 39 Ordnungsnummer 1 – 12
40 Name bzw. Bezeichnung 1 – 12
41 Anrede/Geschlecht 1 – 12
42 Anschrift 1 – 12
43 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 12, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
44 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 – 12
45 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 – 12
46 Firmenbuchdaten 1 – 12
47 Daten zur Bonität 3
48 Sperrkennzeichen (z. B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 – 4, 7, 8, 11
49 Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie der Leistungserbringer (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11, 12
50 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 – 12
51 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 – 12
52 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 – 12
53 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 – 12
54 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 – 5, 7, 11
55 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 – 12
56 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw. ) 1 – 12
57 Daten zur Verzollung (z. B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 – 5, 7 – 9, 12
58 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 – 5, 7 – 9, 12
59 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8
60 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 – 10, 12
61 Bankverbindung 1 – 9, 12
62 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 – 4, 8
63 Daten zum Kreditmanagement (z. B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 – 4, 7
64 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 – 4, 6 – 8, 12
65 Mahndaten/Klagsdaten 1 – 7
66 Konto- und Belegdaten 1 – 9
67 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 – 5, 8
68 Sonderhauptbuchvorgänge (z. B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Kontaktpersonen beim Kunden, Lieferanten oder an der Geschäftsabwicklung mitwirkenden Dritten: 69 Ordnungsnummer 1 – 12
70 Name, Anrede/Geschlecht 1 – 12
71 Zugehöriger Kunde, Lieferant oder Dritter 1 – 12
72 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Kunden, Lieferanten oder Dritten 1 – 12
73 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 – 12
74 Funktion des Betroffenen beim Leistungsempfänger oder Leistungserbinger 1 – 12
75 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 – 12
76 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 – 12
Bloße Zustell-, Lieferungs-, Rechnungsadressaten und dgl.: 77 Ordnungsnummer 1 – 9
78 Name oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht 1 – 9
79 Anschrift 1 – 9
80 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
81 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 – 9
82 Angaben über besondere Bedingungen für die Annahme der Zustellung, Lieferung oder Leistung 1 – 9
Fremdkapitalgeber: 83 Ordnungsnummer 1 – 5, 11
84 Name oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht 1 – 5, 11
85 Anschrift 1 – 5, 11
86 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 5, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
87 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 – 5, 11
88 Bankverbindung 1 – 5, 11
89 Forderungen an den Auftraggeber 1 – 5, 11
90 Gegenforderungen des Auftraggebers 1 – 5, 11
Gesellschafter: 91 Ordnungsnummer 1 – 6, 11
92 Name oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht 1 – 6, 11
93 Anschrift 1 – 6, 11
94 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 6, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
95 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 – 6, 11
96 Bankverbindung 1 – 6, 11
97 Ausstehende Einlagen 1 – 6, 11
98 Sonstige Forderungen des Auftraggebers (z. B. Privatentnahmen) 1 – 6, 11
99 Bezüge 1 – 6, 11
100 Gewinn- und Verlustanteile 1 – 6, 11

Empfängerkreise:

1* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2* Rechtsvertreter im Geschäftsfall;

3 Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;

4* Gerichte;

5* Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;

6* Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);

7* Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;

8* Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;

9* Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;

10 Bundesanstalt ”Statistik Österreich” für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;

11* Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie gewerblichen Kunden und Großkunden;

12* Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
1. Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte): 01 Personalnummer 1 – 24
02 Name 1 – 25
03 Frühere Namen (Namensteile) 1 – 24
04 Geburtsdatum 1 – 13, 15 – 23
05 Geburtsort 1 – 13, 15 – 22
06 Geschlecht 1 – 23
07 Personenstand 1, 2, 4, 5, 9 – 13, 17 – 19, 21, 22
08 Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) 2, 4, 5, 9 – 13, 17 – 19, 21, 22
09 Gesetzlicher Vertreter 1, 2, 4, 5, 8 – 19, 21, 22
10 Staatsbürgerschaft 2 – 12, 16, 21, 22
11 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9 – 11, 14, 21, 22
12 Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende 2 – 7, 9 – 11, 15, 16, 18, 21, 22, 25
13 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 23, 25
14 Wohnadresse 1 – 17, 21 – 23
15 Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 17, 21 – 23, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
16 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22
17 Sozialversicherungsnummer 2, 4, 5, 9 – 12, 18, 19, 21 – 24
18 Sozialversicherungsträger 2, 4, 5, 9 – 12, 19, 21 – 23
19 Daten zur Krankenscheinverwaltung 2, 18, 21 – 23
20 Dienstnehmer-Sozialversicherungsdaten Versichertenmeldung: Beitragsgruppe An-/Abmeldedatum und Änderungsdatum Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Geringfügigkeit
2, 4, 5, 10, 19, 21, 22
Verwandtschaftsverhältnis zum Dienstgeber Beteiligung am Unternehmen des Dienstgebers Lehrzeit (1. Lehrjahr von – bis, Lehrzeitende) Nacht- Schwerarbeit (Anfang, Ende) Art des Bezuges (Monatslohn, Zeitlohn) Daten zur Entgeltfortzahlung (nur bei ÖBBBediensteten) Beitragsgrundlage für Malusberechnung Fondsschlüssel für Nebenbeiträge (z. B. Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag) Abmeldegrund Kündigungsentschädigung (von, bis) Urlaubsabfindung, -entschädigung/ Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (von, bis)
Beitragsgrundlagenmeldung: Beitragszeitraum (von-bis-Monat, Jahr, Verrechnungsart) Allgemeine Beitragsgrundlage Beitragsgrundlage Sonderzahlung Anzahl der Tage mit Teilentgelt Beitragspflichtiges Teilentgelt Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Anspruch auf Sonderzahlung (ja, nein)
Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß § 8 EFZG Anspruch auf Pauschalbetrag Kennzeichen für Krankheit/Unglücksfall, Arbeitsunfall/Berufskrankheit Anspruch in Wochen Vorbezugstage (Summe, Angabe in Arbeitstagen oder Kalendertagen) Erstattungszeitraum (Beginn, Ende) Fortgezahltes Bruttoentgelt Art der Beschäftigung (Arbeiter, Lehrling, Heimarbeiter, Sonstige) Tagesturnus (Anzahl der Tage) Berechnung der Ansprüche nach Kalenderjahr/Arbeitsjahr Ende des Entgeltanspruches Vordienstzeiten (von, bis) Arbeitsfreie Tage
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Bruttoentgelt im letzten Beitragszeitraum ohne Sonderzahlung Bezug (von, bis, Betrag) Betragssumme Sonderzahlungsanspruch (ja, nein) Sachbezug (Anzahl der Tage, Text) Entgelt wird bezahlt bis EFZ-Anspruch in Wochen Berechnung der Ansprüche nach Arbeits-Kalenderjahr, Arbeits- Kalendertage Teilentgelt – Prozentanteil des Gesamtentgeltes (Prozente, von, bis) Provision während der Arbeitsunfähigkeit (ja, nein) Anrechnung Vorerkrankungen (von, bis)
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis) Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge) Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis) Unterbrechung des Bezuges während der letzten drei Monate (von, bis) Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate, Anzahl Wochen) Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes (gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch) Anspruch auf das halbe Entgelt (bis) Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)
Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG:
MVK-Leitzahl 2, 12, 24
MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen) 2, 12, 24
Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) 2, 12, 24
Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag) 2, 12, 24
Eingezahlter Betrag an MV 2, 12, 24
MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) 2, 12, 24
Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell) 24
Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus 24
Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer 24
Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlung durch Karenzurlaub) 2, 24
21 Eintrittsdatum 2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
22 Vordienstzeiten 10, 13, 19, 21, 22
23 Austrittsdatum, Kündigungsfrist 2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
24 Art der Beendigung des Dienstverhältnisses 2, 4, 5, 9 – 11, 21, 22
25 Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen 4 – 8, 11, 21, 22
26 Daten der Beschäftigungsbewilligung 4 – 7, 9, 21, 22
27 Bezeichnung der Tätigkeit 2, 4 – 7, 9, 18, 21, 22
28 Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter/Angestellte) 2 – 7, 9, 15, 16, 21, 22
29 Kammerzugehörigkeit 2, 5, 16, 21, 22
30 Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte 4, 5, 21, 22
31 Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22
32 Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte 4, 5, 21, 22
33 Arbeitszeiterfassung 4, 5, 21, 22
34 Sonstige Daten zur Arbeitszeit (insbesondere Geringfügigkeit, Arbeitsstunden, Überstunden, Gleitzeit, Nacht- und Teilzeitarbeit) 2, 4 – 7, 9, 10, 12, 21, 22
35 Daten zur Urlaubsverwaltung 3 – 5, 9, 10, 21, 22
36 Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen 4, 5, 21, 22
37 Krankenstand, einschließlich Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Beginn, Ende und Dauer) 2 – 5, 10, 18, 19, 21, 22
38 Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls 2 – 5, 10, 18, 19, 21, 22
39 Kuraufenthalte 2 – 5, 10, 18, 19, 21, 22
40 Mutterschutz (Beginn und Ende) 2 – 5, 9, 10, 18, 19, 21, 22
41 Karenzurlaub gemäß MSchG und EKUG (Beginn und Ende) 2 – 5, 9, 10, 15, 18, 19, 21, 22
42 Präsenzdienst, Ausbildungsdienst oder Zivildienst (Beginn und Ende) 2 – 5, 9, 10, 15, 19, 21, 22
43 Art und Dauer der sonstigen Abwesenheit wegen Dienstverhinderung oder Dienstfreistellung (einschließlich vereinbarte Karenzierung) 2 – 5, 9, 10, 19, 21, 22
44 Daten zur Entgeltfortzahlung 2 – 5, 10, 19, 21, 22
45 Beschäftigungsrelevante Daten gemäß Arbeit- nehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Bazillenausscheidergesetz, BGBl. Nr. 153/1945 idgF., Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968 idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften 4 – 7, 18, 21, 22
46 Grad der Behinderung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 2 – 5, 9, 11, 15, 21, 22
47 Gesetzliche, kollektivvertragliche, betriebsvereinbarungsmäßige und einzelvertragliche Grundlagen der Entgeltberechnung (Einstufung) 2, 4 – 5, 8, 9, 10, 19, 21, 22
48 Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels) 1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 14, 19, 21, 22
49 Daten der Entgeltsfortzahlung ---
50 Abzüge vom Nettoentgelt auf Grund Gesetzes oder betrieblicher Vereinbarungen 13 – 14, 17, 19, 21, 22
51 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 10, 12, 21, 22
52 Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren) 1, 2, 4, 5, 10, 12, 14, 19, 21, 22
53 Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis 2, 4, 5, 12, 14, 21, 22
54 Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22
55 Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 14, 15, 21, 22
56 Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers 4, 5, 13, 14, 21, 22
57 Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen 1, 14, 21, 22
58 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 5, 21, 22
59 Daten des Lohnzettels (L – 16 Formular) 10, 12, 21, 22
60 Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag (ja/nein) 2, 12, 21, 22
61 Wohnsitzfinanzamt ---
62 Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung im Zeitraum der Beschäftigung) 5, 12, 14, 19, 21, 22
63 Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22
64 Besondere Qualifikationen (z. B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung) 4, 5, 7, 21, 22
65 Nebenbeschäftigungen 20, 21, 22
66 Daten nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und Berufsschulbesuch 4, 5, 8, 9, 16, 21, 22
66a Schwerarbeitszeiten 2
2. Organe (und deren Mitglieder) und sonstige Funktionsträger von juristischen Personen und Personen-gemeinschaften, soweit sie nicht Beschäftigte gemäß Punkt 1 sind (umfasst auch ehemalige Organe und Funktionsträger): 67 Personal- oder Ordnungsnummer 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 17, 19, 20 – 22
68 Name 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 17, 19, 20 – 22, 25
69 Frühere Namen (Namensteile) 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 17, 19, 21, 22
70 Geburtsdatum 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 13, 15 – 17, 19, 20 – 22
71 Geburtsort 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 13, 15 – 17, 19, 20 – 22
72 Geschlecht 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 17, 19, 20 – 22
73 Personenstand 1, 2, 11 – 13, 17, 19, 21, 22
74 Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Organverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) 2, 4, 5, 9, 11– 13, 17, 19, 21, 22
75 Gesetzlicher Vertreter 1, 4, 5, 9, 11 – 17, 19, 21, 22
76 Staatsbürgerschaft 2, 4, 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21, 22
77 Fremdenrechtliche Voraussetzungen der Funktionsausübung 4, 5, 21, 22
78 Bankverbindung 1, 2, 4, 5, 9, 11, 14, 21, 22
79 Wohnadresse 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 17, 21, 22
80 Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, 4 – 7, 9, 11 – 17, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
81 Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende 2, 4 – 7, 9 – 11, 21, 22, 25
82 Umfang der Vertretungsbefugnis 4, 14, 21, 22
83 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 22, 25
84 Kostenstelle(n) 5, 19, 21, 22
85 Datum der Bestellung in die Funktion 2, 4 – 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
86 Daten betreffend die Verhinderung der Funktionsausübung 2, 4, 5, 19, 21, 22
87 Datum der Funktionsbeendigung 2, 4 – 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22
88 Art der Funktionsbeendigung 2, 4, 5, 9, 11, 21, 22
89 Kammerzugehörigkeit 2, 16, 21, 22
90 Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte 4, 5, 21, 22
91 Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten) 4, 5, 21, 22
92 Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte 4, 5, 21, 22
93 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen der Berechnung der Funktionsentschädigung 2, 21, 22
94 Daten zur Berechnung der Funktionsentschädigung (Brutto- und Nettobezüge) 2, 21, 22
95 Daten der Entgeltsfortzahlung ---
96 Sachbezüge 1, 2, 4, 5, 12, 21, 22
97 Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren) 2, 14, 21, 22
98 Sozialleistungen 2, 14, 19, 21, 22
99 Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 idgF. 20, 21, 22
100 Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 14, 15, 21, 22
101 Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers 4, 5, 13, 14, 21, 22
102 Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen 1, 14, 21, 22
103 Lohnpfändungsdaten 1, 4, 21, 22
104 Wohnsitzfinanzamt 21
105 Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung) 5, 12, 14, 19, 21, 22
106 Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen) 4, 5, 13, 21, 22
107 Besondere Qualifikationen (z. B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung) 4, 5 – 7, 21, 22
108 Nebenbeschäftigungen 21, 22
109 Schwerarbeitszeiten 2
Bewerber: 110 Ordnungszahl(en) ---
111 Name (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
112 Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
113 Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
114 Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
115 Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
116 Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
117 E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
118 Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
119 Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
120 Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
121 Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
122 Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben) ---
123 Sprachkenntnisse ---
124 Spezielle Berufserfordernisse ---
125 Testergebnisse ---

Empfängerkreise:

1 Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;

2 Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen);

3 Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;

4 Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;

5 Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF., Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behinderten- vertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz);

6 Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden;

7 Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.);

8 Lehrlingsstelle gemäß § 19 Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen;

9 Arbeitsmarktservice;

10 Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;

11 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) z. B. gemäß § 16 Behinderteneinstellungsgesetz;

12 Finanzamt;

13 Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung;

14 mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken;

15 vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

16 gesetzliche Interessensvertretungen;

17 Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs. 3 ArbVG;

18 Betriebsärzte;

19 Pensionskassen;

20 Rechnungshof;

21* Rechtsvertreter;

22* Gerichte;

23* Mitversicherte;

24 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;

25* Kunden und Interessenten des Auftraggebers.

SA003 Mitgliederverwaltung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Mitgliederverzeichnissen, Evidenz der Mitglieds- und Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder Förderern von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personengemeinschaften, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen und Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.