Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung (Grundausbildungsverordnung - Allgemeine Verwaltung des BMI)
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 26 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2003, wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 26 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2003, wird verordnet:
Anwendungsbereich
§ 1. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für jene Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI), die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948), BGBl. Nr. 86/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2003 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind, oder für die gemäß BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Ziele und Grundsätze der Grundausbildung
§ 2. (1) Die Grundausbildung zielt inhaltlich und methodisch nicht nur auf die Vermittlung von Sachwissen, sondern auch vermehrt auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen im Sinne einer praxisorientierten Ausbildung ab.
Dabei werden unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden die persönliche Kompetenz sowie berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, um den Anforderungen professionell und verantwortungsvoll nachkommen zu können. Die Entwicklung der Mitarbeiter soll durch die Grundausbildung unterstützt und die persönliche Arbeitszufriedenheit gefördert werden.
(2) Bei der Ausbildung sind folgende Grundsätze besonders zu beachten:
Der Lehrstoff ist dem neuesten Stand der Wissenschaft und den dienstlichen Erfordernissen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes entsprechend zu vermitteln.
Der Unterricht ist anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten.
Die Lehrgangsteilnehmer sind zu Selbständigkeit und Mitarbeit anzuleiten.
Organisation der Grundausbildung
§ 3. Für die im § 1 angeführte Grundausbildung sind nach Maßgabe des dienstlichen Bedarfes durch die Sicherheitsakademie (SIAK) Grundausbildungslehrgänge zu organisieren.
Leitung der Grundausbildungslehrgänge
§ 4. Die Leitung der Grundausbildungslehrgänge obliegt der SIAK. Mit der unmittelbaren organisatorischen Durchführung sowie der allenfalls erforderlichen Wahrnehmung der unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht ist für den jeweiligen Lehrgang vom Direktor der SIAK ein Lehrgangsleiter zu betrauen.
Aufbau der Grundausbildung
§ 5. (1) Die Grundausbildung besteht aus
einer modulartig aufgebauten theoretischen Ausbildung sowie
einer praktischen Verwendung.
(2) In der theoretischen Ausbildung werden folgende Ausbildungsmodule angeboten:
juristische Module,
ökonomische und organisatorische Module,
IT-Module,
Module für persönliche Kompetenz und
verwendungsspezifische Module.
(3) Die theoretische Ausbildung hat folgende Unterrichtseinheiten zu umfassen:
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten beträgt für:
A1/v1 (Rechtskundiger Dienst) min. 240 UE max. 320 UE
A1/v1 (sonstige wissenschaftliche
Verwendung) min. 220 UE max. 320 UE
A2/v2 min. 210 UE max. 280 UE
A3/v3 min. 154 UE max. 220 UE
A4/v4, A5 min. 126 UE max. 190 UE
Die Bediensteten der Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1 (Rechtskundiger Dienst) sowie A2/v2 haben zusätzlich eine verwendungsspezifische Ausbildung von min. 30 UE zu absolvieren.
(4) Neben der theoretischen Ausbildung hat noch vor Abschluss der Grundausbildung eine praktische Verwendung in der Dauer von wenigstens zwei Monaten zu erfolgen, die auch in Form einer Jobrotation festgelegt werden kann. Die Jobrotation bedeutet, dass von der Gesamtdauer der praktischen Verwendung ein Teil an einem anderen als dem Stammarbeitsplatz verrichtet wird. Näheres wird im Ausbildungsplan festgelegt.
(5) Für die Ausbildungsmodule sind pädagogisch und fachlich qualifizierte Vortragende heranzuziehen.
(6) Die Bestellung der Vortragenden erfolgt durch die SIAK.
(7) Die Koordinierung der Vortragenden und die notwendige inhaltliche Abstimmung und Vernetzung ist von der Lehrgangsleitung sicherzustellen.
Aufbau der Grundausbildung
§ 5. (1) Die Grundausbildung besteht aus
einer modulartig aufgebauten theoretischen Ausbildung sowie
einer praktischen Verwendung.
(2) In der theoretischen Ausbildung werden folgende Ausbildungsmodule angeboten:
juristische Module,
ökonomische und organisatorische Module,
Module für persönliche Kompetenz und
verwendungsspezifische Module.
(2a) Die Grundausbildung für den polizeiärztlichen Dienst besteht aus
juristischen Modulen,
ökonomischen und organisatorischen Modulen,
verwendungsspezifischen Modulen.
(3) Die theoretische Ausbildung hat folgende Unterrichtseinheiten zu umfassen:
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten beträgt für:
| A1/v1(Rechtskundiger Dienst) | min. 240 UE | max. 320 UE |
|---|---|---|
| A1/v1(polizeiärztlicher Dienst) | 132 UE | |
| A1/v1(sonstige wissenschaftliche Verwendung) | min. 220 UE | max. 320 UE |
| A2/v2 | min. 210 UE | max. 280 UE |
| A3/v3 | min. 154 UE | max. 220 UE |
| A4/v4,A5 | min. 126 UE | max. 190 UE |
Die Bediensteten der Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1 (Rechtskundiger Dienst) sowie A2/v2 haben zusätzlich eine verwendungsspezifische Ausbildung von min. 30 UE zu absolvieren.
(4) Neben der theoretischen Ausbildung kann vor Abschluss der Grundausbildung eine praktische Verwendung in der Dauer von wenigstens sechs Monaten erfolgen, die auch in Form einer Jobrotation festgelegt werden kann. Sofern diese Verwendung im Ausbildungsplan vorgesehen ist, haben die Teilnehmer diesen Dienst in zwei unterschiedlichen Verwendungsbereichen ihrer jeweiligen Dienstbehörde zu versehen. Diese Verwendungen sind von der Dienstbehörde zu beschreiben und schriftlich zu bestätigen. Für Angehörige des polizeiärztlichen Dienstes findet eine praktische Verwendung im Rahmen der Grundausbildung nicht statt.
(5) Für die Ausbildungsmodule sind pädagogisch und fachlich qualifizierte Vortragende heranzuziehen.
(6) Die Bestellung der Vortragenden erfolgt durch die SIAK.
(7) Die Koordinierung der Vortragenden und die notwendige inhaltliche Abstimmung und Vernetzung ist von der Lehrgangsleitung sicherzustellen.
Form und Inhalte der Grundausbildung
§ 6. (1) Die Grundausbildung ist in Form von Ausbildungsmodulen durchzuführen. Die Ausbildungsmodule ergeben sich aus der Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar).
(2) Bei Durchführung der Ausbildungsmodule sollen alle zeitgemäßen und zweckmäßigen Formen der Vermittlung von Wissen zur Steigerung der Qualifikation genutzt werden. Diese werden zum Beispiel als Seminar, Vorlesung, Training, Projektarbeit, Hausarbeit, als Übung mit Teilnahmeschein, in Form von computerunterstütztem Lernen (e-Learning) oder als Selbststudium organisiert.
(3) Für jede Verwendungs-/Entlohnungsgruppe sind in der theoretischen Ausbildung die in der Anlage festgelegten Ausbildungsmodule nach Maßgabe des Ausbildungsplanes zu absolvieren.
Form und Inhalte der Grundausbildung
§ 6. (1) Die Grundausbildung ist in Form von Ausbildungsmodulen durchzuführen. Die Ausbildungsmodule ergeben sich aus der Anlage.
(2) Bei Durchführung der Ausbildungsmodule sollen alle zeitgemäßen und zweckmäßigen Formen der Vermittlung von Wissen zur Steigerung der Qualifikation genutzt werden. Diese werden zum Beispiel als Seminar, Vorlesung, Training, Hausarbeit, in Form von computerunterstütztem Lernen (e-Learning) oder als Selbststudium organisiert.
(3) Für jede Verwendungs-/Entlohnungsgruppe sind in der theoretischen Ausbildung die in der Anlage festgelegten Ausbildungsmodule nach Maßgabe des Ausbildungsplanes zu absolvieren.
Ausbildungsplan
§ 7. Von der SIAK ist ein Ausbildungsplan für die Durchführung der jeweiligen Module festzulegen. Der Ausbildungsplan hat jedenfalls zu umfassen:
welche Ausbildungsmodule zu absolvieren sind,
die Dauer der zu absolvierenden Module,
die Festlegung der praktischen Verwendung,
die allfällige Festlegung einer Jobrotation,
die allfällige Festlegung von Projektarbeiten,
die Aufnahme von allfälligen Anrechnungszeiten.
Ausbildungsplan
§ 7. Von der SIAK ist ein Ausbildungsplan für die Durchführung der jeweiligen Module festzulegen. Der Ausbildungsplan hat jedenfalls zu umfassen:
welche Ausbildungsmodule zu absolvieren sind,
die Dauer der zu absolvierenden Module,
die nähere Ausgestaltung der praktischen Verwendung in Form einer Jobrotation, sofern eine solche erfolgt.
Zuweisung zu Grundausbildungen
§ 8. (1) Die Zuweisung zu Grundausbildungen erfolgt durch die Dienstbehörde.
(2) Bundesbedienstete, die nicht dem Bundesministerium für Inneres angehören, sowie Bedienstete anderer Gebietskörperschaften können an Ausbildungsmaßnahmen nach Maßgabe freier Plätze gegen Kostenersatz teilnehmen.
Dienstprüfung
§ 9. Die Dienstprüfung ist abgelegt, wenn alle im Ausbildungsplan festgelegten Ausbildungsteile erfolgreich abgeschlossen wurden.
Für die in § 5 Abs. 2 Z 1, 2 und 5 vorgesehenen Fachbereiche (ausgenommen IT-Module) durch erfolgreich bestandene Teilprüfungen.
Für die in § 5 Abs. 2 Z 3 und 4 vorgesehenen Fachbereiche durch Teilnahmescheine, wobei die Teilnahme und die aktive Mitarbeit während der Ausbildung Grundvoraussetzungen darstellen.
Dienstprüfung
§ 9. (1) Die Dienstprüfung ist abgelegt, wenn alle im Ausbildungsplan festgelegten Ausbildungsteile erfolgreich abgeschlossen wurden. Dabei gilt:
Die in § 5 Abs. 2 und 2a angeführten Module sind als Teilprüfungen zu absolvieren.
Die in § 5 Abs. 2 und 2a angeführten Module sind nach den Kalkülen „mit Auszeichnung bestanden“, „bestanden“ und „nicht bestanden“ zu bewerten.
Um einen Lehrgang insgesamt mit dem Kalkül „mit Auszeichnung bestanden“ abzuschließen, müssen mindestens 2/3 aller Module der jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppe mit „mit Auszeichnung bestanden“ bewertet sein.
Der Bedienstete hat in jedem Modul grundsätzlich mindestens 75 % der Unterrichtszeit anwesend zu sein, andernfalls ist das betreffende Modul zu wiederholen. Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe können von der SIAK Ausnahmen gewährt werden.
(2) Die Grundausbildung für den polizeiärztlichen Dienst gilt als bestanden, sobald die in § 5 Abs. 2a angeführten Module erfolgreich abgeschlossen wurden. § 10 Abs. 1 letzter Satz ist nicht anzuwenden.
Prüfungsordnung
§ 10. (1) Ist ein Prüfungserfolg in einem Ausbildungsmodul als ausgezeichnet zu bewerten, so ist dieser Umstand im Zeugnis zu vermerken. Die praktische Verwendung ist zu beschreiben.
(2) Eine Teilprüfung kann als Klausurarbeit, Hausarbeit oder mündliche Prüfung stattfinden und vor einem Einzelprüfer abgelegt werden. Nähere Details sind im Ausbildungsplan festzulegen.
(3) Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Reprobationsfrist für Klausurarbeiten und mündliche Prüfungen ist mit mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monaten festzusetzen, jene für Hausarbeiten mit höchstens sechs Monaten.
Prüfungsordnung
§ 10. (1) Ist ein Prüfungserfolg in einem Ausbildungsmodul als ausgezeichnet zu bewerten, so ist dieser Umstand im Zeugnis zu vermerken. Die praktische Verwendung ist zu beschreiben.
(2) Eine Teilprüfung kann als Hausarbeit oder in mündlicher oder schriftlicher Form stattfinden und ist vor einem Einzelprüfer abzulegen.
(3) Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden, wobei eine Reprobationsfrist von mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monaten festzusetzen ist.
Zeugnis
§ 11. (1) Über die bestandene Dienstprüfung ist vom Vorsitzenden der Dienstprüfungskommission ein Zeugnis auszustellen. Im Zeugnis sind sämtliche Teilprüfungen der Dienstprüfung zu bezeichnen und die jeweilige Beurteilung festzuhalten. Wenn eine Projektarbeit erstellt wurde, ist das Thema der Arbeit anzuführen.
(2) Das Original des Zeugnisses ist dem Bediensteten auszuhändigen. Eine Kopie des Zeugnisses ist im Personalakt abzulegen.
Zeugnis
§ 11. (1) Über die bestandene Dienstprüfung ist vom Vorsitzenden der Dienstprüfungskommission ein Zeugnis auszustellen. Im Zeugnis sind sämtliche Teilprüfungen der Dienstprüfung zu bezeichnen und die jeweilige Beurteilung festzuhalten.
(2) Das Original des Zeugnisses ist dem Bediensteten auszuhändigen. Eine Kopie des Zeugnisses ist im Personalakt abzulegen.
Prüfungskommission
§ 12. (1) Die Bestellung der Prüfungskommission erfolgt durch den Bundesminister für Inneres für die Periode von 5 Jahren. Bei Bedarf kann die Prüfungskommission für den Rest ihrer Funktionsdauer um neue Mitglieder ergänzt werden.
(2) Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Direktor der SIAK, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.
(3) Einzelprüfer für die Abnahme der Klausurarbeiten oder der mündlichen Prüfungen müssen der Prüfungskommission angehören. Nach Möglichkeit sollen diese auch die Lehrbeauftragten der entsprechenden Ausbildungsmodule im betreffenden Grundausbildungslehrgang sein.
(4) Für die Durchführung von Wiederholungsprüfungen sind durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission Prüfungssenate einzurichten.
(5) Prüfungssenate bestehen aus drei Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied des Prüfungssenates ist aus dem Kreis der Vortragenden im jeweiligen Ausbildungslehrgang zu bestimmen.
(6) Die Zugehörigkeit zur Dienstprüfungskommission endet mit dem Ausscheiden aus dem Personalstand des Bundes. Sie ruht vom Tag der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss, während der Zeit der (vorläufigen) Suspendierung vom Dienst bzw. bei einer Außerdienststellung.
Prüfungskommission
§ 12. (1) Die Bestellung der Prüfungskommission erfolgt durch den Bundesminister für Inneres für die Periode von 5 Jahren. Bei Bedarf kann die Prüfungskommission für den Rest ihrer Funktionsdauer um neue Mitglieder ergänzt werden.
(2) Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Direktor der SIAK, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.
(3) Einzelprüfer für die Abnahme der Hausarbeiten und der mündlichen oder schriftlichen Prüfungen müssen der Prüfungskommission angehören. Nach Möglichkeit sollen diese auch die Lehrbeauftragten der entsprechenden Ausbildungsmodule im betreffenden Grundausbildungslehrgang sein.
(4) Für die Durchführung von Wiederholungsprüfungen sind durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission Prüfungssenate einzurichten.
(5) Prüfungssenate bestehen aus drei Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied des Prüfungssenates ist aus dem Kreis der Vortragenden im jeweiligen Ausbildungslehrgang zu bestimmen.
(6) Die Zugehörigkeit zur Dienstprüfungskommission endet mit dem Ausscheiden aus dem Personalstand des Bundes. Sie ruht vom Tag der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss, während der Zeit der (vorläufigen) Suspendierung vom Dienst bzw. bei einer Außerdienststellung.
Anrechnungsbestimmungen
§ 13. (1) Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit können auch von anderen Bundesdienststellen und von Einrichtungen außerhalb des Bundes organisierte Ausbildungsmodule in Anspruch genommen werden.
(2) Der erfolgreiche Abschluss solcher Ausbildungsmodule und anderer Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserfahrungen und selbständige Arbeiten kann nach Anhörung der SIAK gemäß § 30 BDG 1979 angerechnet werden.
Anrechnungsbestimmungen
§ 13. (1) Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit können auch von anderen Bundesdienststellen und von Einrichtungen außerhalb des Bundes organisierte Ausbildungsmodule in Anspruch genommen werden.
(2) Der erfolgreiche Abschluss solcher Ausbildungsmodule und anderer Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserfahrungen und selbständige Arbeiten kann nach Anhörung der SIAK gemäß § 30 BDG 1979 angerechnet werden. Dabei ist grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, dass die anrechenbaren Leistungen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 14. Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Schlussbestimmung
§ 15. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2004 in Kraft.
Schlussbestimmung
§ 15. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2004 in Kraft.
(2) Der Titel dieser Verordnung, die §§ 5 Abs. 2 Z 3 (neu) und 4 (neu), Abs. 2a, 3 Z 1 und Abs. 4, 6 Abs. 2, 7 Z 3, 9, 10 Abs. 2 und 3, 11 Abs. 1, 12 Abs. 3, 13 Abs. 2 sowie die Anlage in der Fassung des BGBl. II Nr. 344/2010 treten mit 15. November 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten § 5 Abs. 2 Z 3 (alt), § 7 Z 4 bis 6 sowie die Anlage in der Fassung BGBl. II Nr. 342/2004 außer Kraft.
Anlage
(Anm.: Anlage wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. II Nr. 342/2004 im RIS verwiesen:
Anlage
Prüfungsfächer und Anforderungsniveau
1.Theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1;
Rechtskundiger Dienst
1.1.Juristische Module:
| Lehr-veranstaltung/Prüfungsfach | Themenschwerpunkte | Ziele/Anforderungsniveau | MindestUE |
|---|---|---|---|
| Dienstrecht | Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechts sowie dienstrechtliche Nebengesetze (Bundes-Bedienstetenschutz, BDG, VBG, PVG, BGBG, gender mainstreaming), Grundwissen über das Disziplinarrecht (Disziplinarbehörden und -verfahren). Bedeutung der Funktion des Vorgesetzten, insbesondere am Beispiel Mitarbeitergespräch, Weisungen, Disziplinarverfahren, Organ- und Amtshaftung, etc. | Die Teilnehmer sollen Rechte und Pflichten, die sich auf ihr Dienst-/Arbeitsverhältnis beziehen, kennen. | 16 |
| Formelles Verwaltungs-recht II | Verwaltungsverfahren (AVG, EGVG, VStG, VVG, EO, ZustellG), Darstellung und Vermittlung von verfahrensrechtlichen Problemstellungen und Lösungen in der Praxis | Grundsätze des Ermittlungsverfahrens und deren Umsetzung in der Praxis (Berücksichtigung Parteien/Behörden), Beweiswürdigung, formaler Aufbau und Inhalt von Bescheiden, Rechtsmittelverfahren sowie Umgang mit außerordentlichen Rechtsmitteln kennen. | 18 |
| Materielles Verwaltungs-recht I | Grundzüge des materiellen Verwaltungsrechts, Systematik und Aufbau von materiellem Verwaltungsrecht (Regelungsumfang, Begriffsbestimmungen, Rechtspflichten der Normadressaten, Strafbestimmungen, Mitwirkungsbestimmungen) | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse über ausgewählte Bereiche des materiellen Verwaltungsrechts erlangen. | 8 |
| Materielles Verwaltungs-recht II | Ausgewählte Schwerpunkte des materiellen Verwaltungsrechts, Fallbearbeitung im materiellen Verwaltungsrecht (beispielsweise Fremden- und Asylrecht, Grenzkontrolle, Waffenrecht, Verkehrsrecht) | Die Teilnehmer sollen exemplarisch (Fallstudien) die praktische Anwendung von ausgewählten Bereichen des materiellen Verwaltungsrechtes erlernen. | 8 |
| Verfassungs-recht und EU-Recht | Ausgewählte Kapitel des österreichischen Verfassungsrechts, unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung, Gerichtsbarkeit, Vollziehung der Länder, Selbstverwaltung, allgemeine Grundrechte, die Rechtsordnung der EU | Die Teilnehmer sollen die Wirkungsweise der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung (Instanzenzug, Weisungsweg), die Organisation, die Organe sowie die Aufgaben der Gerichtsbarkeit (Richter, Mitwirkende aus dem Volk), die Organisation und den Aufbau der Länder sowie deren Organe, die Rechtsstellung, die Organe und die Verwaltung der Gemeinden, die einzelnen Grundrechte und die Organisation und Gesetzgebung der Europäischen Union kennen. Weiters sollen sie sich der Bedeutung der Menschenrechte bewusst werden und die Menschenwürde in ihrem gesamten Handeln respektieren. | 20 |
| Datenschutz | Grundzüge des Datenschutzgesetzes | Kenntnis der datenschutzrechtlichen Begriffsbestimmungen; Grundsätze und Zulässigkeit der Datenverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Datenanwendungen des BMI | 16 |
1.2.Ökonomische und organisatorische Module:
| Interne Verwaltung | Büro- und Geschäftsordnung, Formularwesen, Aktenlauf, Referatsbogen, Aufbau und Teile eines Aktes, Aktenvermerk, Aktenzeichen, Protokollieren, Auskunftspflicht, Dienstanweisung, Dienstzettel, Formularwesen | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse der Büro- und Geschäftsordnung erlangen sowie den Aktenlauf (Dienstweg) kennen und Akten und andere Schriftstücke verfassen können. | 8 |
|---|---|---|---|
| Haushalts-wesen I | Rechnungswesen des Bundes, Haushalts- und Budgetgrundsätze, Organisation der Haushaltsführung, Grundlagen des Bundeshaushaltsgesetzes | Die Teilnehmer sollen die Grundlagen der Systematik des Bundeshaushaltswesens kennen. | 8 |
| Haushalts-wesen II | Budgetcontrolling, Gebarungskontrolle, Überblick über den Budgetkreislauf (die Rolle des BMfF, Erstellen des Bundesvoranschlages, Haushaltsvollzug, Bundesrechnungsabschluss), Rechnungswesen des Bundes, Flexibilisierungsklausel, Budgetgebarung im BMI | Die Teilnehmer sollen ausgewählte Schwerpunkte des Haushaltswesens (insbesondere Budgetadministration) kennen. | 8 |
| Organisations-entwicklung | Organisationslehre und Grundlagen der Verwaltungsentwicklung, Organisationsformen und deren Vor- und Nachteile, Führungsstile, New Public Management (NPM), Arbeitsplatzbeschreibung | Die Teilnehmer sollen die Organisationslehre sowie die im öffentlichen Dienst geltenden organisatorischen Rahmenbedingungen kennen, insbesonders Planstellenbewirtschaftung, Erörterung des Begriffs „NPM“ sowie dessen Praxisanwendung. | 16 |
| Behörden-organisation | Grundzüge des Behördenaufbaus, Zentralstelle (Aufgabenbereich und Geschäftsordnung) und nachgeordnete Behörden (Aufgabenbereich und Struktur) | Die Teilnehmer sollen die Organisation des BMI und die Struktur von nachgeordneten Behörden kennen. | 8 |
| Historische und politische Entwicklung des öster-reichischen Sicherheits-wesens | Geschichte Österreichs und Entwicklung des Bundesministeriums für Inneres von der Ersten Republik bis zur Europäischen Union | Kenntnis der Entwicklung des österreichischen Sicherheitswesens von der Monarchie bis heute. | 16 |
1.3.Module für persönliche Kompetenz:
| Psychologie | Einführung in die angewandte Psychologie, Wahrnehmung (Fremd- und Selbstwahrnehmung), Vorurteile, Grundlagen der Kommunikation, Provokation und Selbstwertgefühl, Umgang mit Aggression, Mobbing | Die Teilnehmer sollen ihre sozialkommunikativen Kompetenzen entwickeln und optimieren. | 20 |
|---|---|---|---|
| Zeit-management | Arbeitsorganisation, Bürokommunikation und Umgang mit zeitlichen Ressourcen, (Grundzüge, Umgang mit Stress, Stressvermeidung, Aufarbeitung, Problembewältigung, Gruppenübungen, Entspannungstechniken, Zeitmanagement (Problembereiche, Lösungsansätze, Hilfestellung) | Die Teilnehmer sollen ihre Stresskompetenz erhöhen und Kenntnis über Stress im Allgemeinen sowie die Einbindung von Zeitmanagementstrategien in tägliche Arbeitsabläufe erlangen. | 16 |
| Projekt-management | Planung, Organisation und Durchführung von Projekten, Vermittlung von Präsentations- und Teamarbeitstechniken, Vorbereitung auf die Mitarbeit bzw. Leitung von Projekten | Erarbeitung einer Projektcheckliste (Phasenmodell) bzw. eines Projekthandbuches, Umgang mit Management und Projekt, Charakteristika eines Projektes, Situationsanalyse, Projektauftrag, Projektorganisation, Teambildung-Feedback, Arbeitspakete, Zeitplanung, Kostenplanung sowie Projektdokumentation. | 16 |
| Ethik | Merkmale moralischer Entscheidungen, Menschenbild und (professioneller) Umgang mit Menschen, Moral und Recht, Wert-Norm-Aspekt, Begriffe Moral, Ethik, Berufsethik, serviceorientierter Kontakt mit Bürgern, typische Entscheidungsdilemmata. | Die Teilnehmer sollen die Stufe des eigenen moralischen Bewusstseins erkennen und Entscheidungsprozesse nach ihren moralischen Implikationen analysieren können. | 16 |
| Public Relations | Umgang mit Medien, Öffentlichkeits-arbeit, Interviewverhalten, professionelle Bewältigung verwaltungspolizeilicher Arbeit in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Medienvertretern | Entwicklung eines Bewusstseins über Körpersprache und verbale Ausdrucksformen sowie Kommunikations- und Konflikt-handhabung bei Auftritten in der Öffentlichkeit und Gesprächen mit Medienvertretern, gewählte Formulierung von Presseaus-sendungen, Gestaltung von Pressekonferenzen sowie Rundfunk- und Fernseh-diskussionen. | 16 |
| Rhetorik | Gesprächstechnik, Präsentationstechnik, flexibler, angepasster Umgang zwischen dem Bediensteten und dem Kunden, kompetente, freundliche Außenwirkung (Bürgerservice), Methoden der Präsentation | Gezielter Einsatz der Rhetorik sowie der Körpersprache in Verbindung mit angewandter Kommunikation, professionelle Anwendung von Präsentationstechnik durch praktische Übungen, Feedback. | 20 |
1.4.Verwendungsspezifische Ausbildung (wahlweise sind zumindest 2 der nachstehend angeführten Module zu absolvieren):
| Verkehrsrecht | Ausgewählte Schwerpunkte des Führerscheingesetzes, der StVO und des KFG | Kennenlernen ausgewählter Bestimmungen des Führerscheingesetzes, der StVO sowie des KFG (inklusive Verordnungen und Erlässe). | 16 |
|---|---|---|---|
| Waffenrecht, Sprengmittelrecht, Pyrotechnikrecht | Ausgewählte Schwerpunkte des Waffen-, Sprengmittel- und Pyrotechnikgesetzes | Kenntnisse der Begriffsbestimmungen, insbesondere über Erwerb, Besitz und Führen von Waffen (Faustfeuerwaffen, Schusswaffen), Waffenverbote, verbotene Waffen; Erwerb, Besitz, Handel, Herstellung und Lagerung von Schieß- und Sprengmitteln; rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche des Pyrotechnikgesetzes in der Praxis, insbesondere Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze, Behörden, Zwangsmaßnahmen und Strafbestimmungen. | 16 |
| EU-Recht | Historische Entwicklung der EU, die Organe der EU, Gesetzgebung der EU | Entstehungsgeschichte und Organe der EU, die Verfahren der Rechtssetzung sowie Transformation in staatliches Recht kennen. | 16 |
| Vereinsrecht, Versamm-lungsrecht | Vereinsgesetz, Versammlungsgesetz | Begriffsbestimmungen, grundrechtliche Vorgaben, Geltungsbereich des Vereins, Entstehung bzw. Auflösung eines Vereins, Auskünfte und Aufsicht über Vereine kennen. Bedeutung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Anzeigepflicht des Veranstalters, Schutz von Versammlungen, verbotene Versammlungen sowie Auflösung von Versammlungen kennen. | 16 |
| Fremdenrecht | Ausgewählte Schwerpunkte des Fremdenpolizeigesetzes, Asylgesetzes sowie Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes | Erwerb von Fachkenntnissen in Hinblick auf das Fremden- bzw. Asylrecht unter Einbeziehung des EU-Rechtes, Aufenthaltsrecht (NB, AB), Ausweisungen und Aufenthaltsverbote, Problematik von Umgehungshandlungen und Missbrauch, Integrationspolitik. | 24 |
| Sicherheits-polizeirecht und Strafprozess-recht | Ausgewählte Schwerpunkte des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung, Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Sicherheitsexekutive | Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei, Rechtsschutz; kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren. | 24 |
2.Theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1; polizeiärztlicher Dienst
2.1.Juristische Module:
| Strafrecht- und Strafprozess-recht, Grundlagen der sicherheits-polizeilichen Handlungs-lehre und der Einsatzlehre | Strafrecht: ausgewählte und für das Berufsfeld relevante strafbare Handlungen; Strafprozessrecht: Grundlagen und Systematik der Strafprozessordnung und ausgewählter Bestimmungen daraus; Grundlagen und Systematik des Sicherheitspolizeigesetzes und Unterbringungsgesetzes; Systematik des Waffengebrauchsrechts, mögliche Verletzungsfolgen im Zuge von Zwangsmittelanwendungen; Grundlagen der medizinischen Einsatzplanung, Stabsarbeit und Führungsgrundsätze. | Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, die Gesamtsystematik des Strafrechts sowie der Strafprozessordnung zu reflektieren und tatbildhaftes Verhalten zu erkennen, um in Akkordierung mit den Organen der Kriminalpolizei im Ermittlungsverfahren Maßnahmen setzen zu können. Weiters sollen die Teilnehmer in der Lage sein, notwendige Maßnahmen nach dem Sicherheitspolizei- und dem Unterbringungsgesetz zu setzen sowie die aus Zwangsmittelanwendungen möglicherweise resultierenden Verletzungen zu erkennen. Weiters sollen Kenntnisse im Bereich der Stabsarbeit vorliegen. | 9 |
|---|---|---|---|
| Einführung Verfassungs-recht, Behörden-organisation und Menschen-rechte, Verwaltungs-rechtliche Vorschriften, Dienstrecht | Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechts (insbesondere Kompetenzartikel, Stufenbau der Rechtsordnung, Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes, Garantien der Verfassung und Verwaltung, Grundsätze der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten), Aufgaben des Menschenrechtsbeirates; Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz: örtliche, sachliche und funktionale Zuständigkeit der Behörden im Verwaltungsverfahren, Befangenheit von Verwaltungsorganen, Beteiligte und Parteien, grundlegende Kenntnisse über den Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten, Sachverständige. Verwaltungsstrafgesetz: allgemeine Grundsätze der Strafbarkeit, Zusammentreffen von strafbaren Handlungen, sachliche und örtliche Zuständigkeit, Durchführung des Strafvollzuges (hier auch Schubhaft nach FPG); Ausgewählte materielle verwaltungsrechtliche Bestimmungen; Ausgewählte dienstrechtliche Bestimmungen. | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse über die Struktur und Aufbau der österreichischen Bundesverfassung und die Behördenorganisation des Bundes und der Länder besitzen. Weiters sollen sie die grundlegende Systematik des Verwaltungsverfahrens erkennen und im Rahmen ihrer Tätigkeit als Sachverständige anwenden können. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, die im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden und ihr Handeln unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze reflektieren können. Schließlich sollen Grundkenntnisse der dienstrechtlichen Vorschriften vorliegen. | 17 |
| Verkehrs-medizin/Ver-kehrsrecht | Straßenverkehrsordnung: ausgewählte Grundsätze, insbesondere Geltungsbereich und Vollziehung, besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift; Führerscheingesetz: Grundzüge, wesentliche Bestimmungen der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, Grundlagen u. Substanzcharakteristik von Suchtgift, Beeinträchtigungsfeststellung, Leitlinien zur körperlichen Eignung zum Lenken eines KFZ. | Die Teilnehmer sollen die grundlegende Systematik der Straßenverkehrsordnung, vor allem die Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtgift kennen und im Rahmen ihres Tätigkeitsfeldes anwenden können. | 28 |
| Datenschutz | Grundzüge des Datenschutzgesetzes | Kenntnis der datenschutzrechtlichen Begriffsbestimmungen; Grundsätze und Zulässigkeit der Datenverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Datenanwendungen des BMI | 16 |
2.2.Ökonomische und organisatorische Module:
| Historische und politische Entwicklung des öster-reichischen Sicherheits-wesens | Geschichte Österreichs und Entwicklung des Bundesministeriums für Inneres von der Ersten Republik bis zur Europäischen Union. | Kenntnis der Entwicklung des österreichischen Sicherheitswesens von der Monarchie bis heute. | 16 |
|---|---|---|---|
2.3.Verwendungsspezifische Ausbildung:
| Richtlinien für den polizei-ärztlichen Dienst, Teil 1 | Erscheinungslehre, Spezifische Merkmale von Körperschäden, Besichtigung von Leichen, Mitwirkung bei erkennungsdienstlichen Behandlungen, Kenntnisse über Grundzüge der Spurensicherung und Asservierung, Begutachtung von Körperschäden, atypische Verletzungsmuster, Besichtigung von Leichen, gerichtsmedizinische Aspekte – Leichenbeschau – Obduktion, transkulturelle Psychiatrie, körperliche Eignung für den Exekutivdienst, Beurteilung der Dienstfähigkeit, amtsärztlicher Befund und Gutachten, Verschwiegenheitspflicht, Versetzung in den Ruhestand Haftung: ärztlicher Haftungsbereich, Gutachtertätigkeit: Grundzüge des ärztlichen Gutachtens auch Lichte des Schadenersatzrechtes, Anzeige- und Meldepflicht, Dokumentationsvorschriften. | Die Teilnehmer sollen vor allem die im Rahmen der Begutachtung von Leichen typischen Ausprägungen kennen sowie die Deutung von (atypischen) Verletzungen vornehmen können. Darüber hinaus sollen grundlegende Kenntnisse in den Bereichen erkennungsdienstliche Behandlung und Spurensicherung auf Tatorten vermittelt werden. Schließlich sollen Kenntnisse für die Wahrnehmung von Aufgaben für die Dienstbehörde vermittelt werden, insbesondere sollen ausgewählte und für die Tätigkeit als Polizeiarzt spezifische medizinische Themenbereiche abgehandelt werden. | 28 |
|---|---|---|---|
| Richtlinien für den polizei-ärztlichen Dienst, Teil 2 | Untersuchung von Polizeiarrestanten, Haftfähigkeit – Haftunfähigkeit – Schubhaft, Deliktfähigkeit, Abschiebungen auf dem Luftweg – Asphyxie, Hunger– u. Durststreik, kurative Betreuung von Angehaltenen, Hungerstreik aus Sicht des MRB, Hygienerichtlinien/Hygieneüberwachung, Infektionskrankheiten – spezielle Erreger, Untersuchungen nach dem Waffengesetz | Den Teilnehmern sollen umfassende Kenntnisse, insbesondere im Bereich relevanter medizinischer Krankheitsverläufe und Befunde im Umgang mit Arrestanten und Grundkenntnisse zu anderen elementaren Bereichen des Anhaltewesens vermittelt werden. | 18 |
3.Theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A1/v1; sonstige wissenschaftliche Verwendung
3.1.Juristische Module:
| Dienstrecht | Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechts sowie dienstrechtliche Nebengesetze (Bundes-Bedienstetenschutz, BDG, VBG, PVG, BGBG, gender mainstreaming), Grundwissen über das Disziplinarrecht (Disziplinarbehörden und -verfahren). Bedeutung der Funktion des Vorgesetzten, insbesondere am Beispiel Mitarbeitergespräch, Weisungen, Disziplinarverfahren, Organ- und Amtshaftung, etc. | Die Teilnehmer sollen Rechte und Pflichten, die sich auf ihr Dienst-/Arbeitsverhältnis beziehen, kennen. | 16 |
|---|---|---|---|
| Formelles Verwaltungs-recht I | Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, Verfahrensschritte, Parteien, Zeugen, Verhandlungen, Bescheide, Rechtsmittel, AVG, EGVG, VVG, VStG | Die Teilnehmer sollen eine Darstellung und Vermittlung von verfahrensrechtlichen Problemstellungen und deren Lösungen in der Praxis erhalten und Kenntnisse über den Aufbau und den Verlauf eines Verwaltungsverfahrens erlangen. | 18 |
| Verfassungs-recht | Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechts, (Verfassungsgeschichte, Stufenbau der Rechtsordnung, Aufgaben des Staates, Gewaltentrennung, Grundprinzipien, Gesetzgebung, Organe wie BP, BK, Bundesregierung, NR, Länder, Gemeinden sowie Kontrollorgane), Menschenrechte (Grund- und Freiheitsrechte, internationale Abkommen) | Die Teilnehmer sollen die Grundzüge des Verfassungsrechts und ihre Bedeutung im Stufenbau der Rechtsordnung kennen. Weiters sollen sie sich der Bedeutung der Menschenrechte bewusst werden und die Menschenwürde in ihrem gesamten Handeln respektieren. | 16 |
| Datenschutz | Grundzüge des Datenschutzgesetzes | Kenntnis der datenschutzrechtlichen Begriffsbestimmungen; Grundsätze und Zulässigkeit der Datenverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Datenanwendungen des BMI | 16 |
3.2.Ökonomische und organisatorische Module:
| Interne Verwaltung | Büro- und Geschäftsordnung, Formularwesen, Aktenlauf, Referatsbogen, Aufbau und Teile eines Aktes, Aktenvermerk, Aktenzeichen, Protokollieren, Auskunftspflicht, Dienstanweisung, Dienstzettel, Formularwesen | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse der Büro- und Geschäftsordnung erlangen sowie den Aktenlauf (Dienstweg) kennen und Akten und andere Schriftstücke verfassen können. | 8 |
|---|---|---|---|
| Haushalts-wesen I | Rechnungswesen des Bundes, Haushalts- und Budgetgrundsätze, Organisation der Haushaltsführung, Grundlagen des Bundeshaushaltsgesetzes | Die Teilnehmer sollen die Grundlagen der Systematik des Bundeshaushaltswesens kennen. | 8 |
| Haushalts-wesen II | Budgetcontrolling, Gebarungskontrolle, Überblick über den Budgetkreislauf (die Rolle des BMfF, Erstellen des Bundesvoranschlages, Haushaltsvollzug, Bundesrechnungsabschluss), Rechnungswesen des Bundes, Flexibilisierungsklausel, Budgetgebarung im BMI | Die Teilnehmer sollen ausgewählte Schwerpunkte des Haushaltswesens (insbesondere Budgetadministration) kennen. | 8 |
| Organisations-entwicklung | Organisationslehre und Grundlagen der Verwaltungsentwicklung, Organisationsformen und deren Vor- und Nachteile, Führungsstile, New Public Management (NPM), Arbeitsplatzbeschreibung | Die Teilnehmer sollen die Organisationslehre sowie die im öffentlichen Dienst geltenden organisatorischen Rahmenbedingungen kennen, insbesonders Planstellenbewirtschaftung, Erörterung des Begriffs „NPM“ sowie dessen Praxisanwendung. | 16 |
| Behörden-organisation | Grundzüge des Behördenaufbaus, Zentralstelle (Aufgabenbereich und Geschäftsordnung) und nachgeordnete Behörden (Aufgabenbereich und Struktur) | Die Teilnehmer sollen die Organisation des BMI und die Struktur von nachgeordneten Behörden kennen. | 8 |
| Historische und politische Entwicklung des öster-reichischen Sicherheits-wesens | Geschichte Österreichs und Entwicklung des Bundesministeriums für Inneres von der Ersten Republik bis zur Europäischen Union. | Kenntnis der Entwicklung des österreichischen Sicherheitswesens von der Monarchie bis heute. | 16 |
3.3.Module für persönliche Kompetenz:
| Psychologie | Einführung in die angewandte Psychologie, Wahrnehmung (Fremd- und Selbstwahrnehmung), Vorurteile, Grundlagen der Kommunikation, Provokation und Selbstwertgefühl, Umgang mit Aggression, Mobbing | Die Teilnehmer sollen ihre sozialkommunikativen Kompetenzen entwickeln und optimieren. | 20 |
|---|---|---|---|
| Zeit-management | Arbeitsorganisation, Bürokommunikation und Umgang mit zeitlichen Ressourcen, (Grundzüge, Umgang mit Stress, Stressvermeidung, Aufarbeitung, Problembewältigung, Gruppenübungen, Entspannungstechniken, Zeitmanagement (Problembereiche, Lösungsansätze, Hilfestellung) | Die Teilnehmer sollen ihre Stresskompetenz erhöhen und Kenntnis über Stress im Allgemeinen sowie die Einbindung von Zeitmanagementstrategien in tägliche Arbeitsabläufe erlangen. | 16 |
| Projekt-management | Planung, Organisation und Durchführung von Projekten, Vermittlung von Präsentations- und Teamarbeitstechniken, Vorbereitung auf die Mitarbeit bzw. Leitung von Projekten | Erarbeitung einer Projektcheckliste (Phasenmodell) bzw. eines Projekthandbuches, Umgang mit Management und Projekt, Charakteristika eines Projektes, Situationsanalyse, Projektauftrag, Projektorganisation, Teambildung-Feedback, Arbeitspakete, Zeitplanung, Kostenplanung sowie Projektdokumentation. | 16 |
| Ethik | Merkmale moralischer Entscheidungen, Menschenbild und (professioneller) Umgang mit Menschen, Moral und Recht, Wert-Norm-Aspekt, Begriffe Moral, Ethik, Berufsethik, serviceorientierter Kontakt mit Bürgern, typische Entscheidungsdilemmata | Die Teilnehmer sollen die Stufe des eigenen moralischen Bewusstseins erkennen und Entscheidungsprozesse nach ihren moralischen Implikationen analysieren können. | 16 |
| Public Relations | Umgang mit Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Interviewverhalten, professionelle Bewältigung verwaltungspolizeilicher Arbeit in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Medienvertretern | Entwicklung eines Bewusstseins über Körpersprache und verbale Ausdrucksformen sowie Kommunikations- und Konflikthandhabung bei Auftritten in der Öffentlichkeit und Gesprächen mit Medienvertretern, gewählte Formulierung von Presseaussendungen, Gestaltung von Pressekonferenzen sowie Rundfunk- und Fernsehdiskussionen. | 16 |
| Rhetorik | Gesprächstechnik, Präsentationstechnik, flexibler, angepasster Umgang zwischen dem Bediensteten und dem Kunden, kompetente, freundliche Außenwirkung (Bürgerservice), Methoden der Präsentation | Gezielter Einsatz der Rhetorik sowie der Körpersprache in Verbindung mit angewandter Kommunikation, professionelle Anwendung von Präsentationstechnik durch praktische Übungen, Feedback. | 20 |
4.Theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A2/v2
4.1.Juristische Module:
| Dienstrecht | Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechts sowie dienstrechtliche Nebengesetze (Bundes-Bedienstetenschutz, BDG, VBG, PVG, BGBG, gender mainstreaming), Grundwissen über das Disziplinarrecht (Disziplinarbehörden und -verfahren). Bedeutung der Funktion des Vorgesetzten, insbesondere am Beispiel Mitarbeitergespräch, Weisungen, Disziplinarverfahren, Organ- und Amtshaftung, etc. | Die Teilnehmer sollen Rechte und Pflichten, die sich auf ihr Dienst-/Arbeitsverhältnis beziehen, kennen. | 16 |
|---|---|---|---|
| Formelles Verwaltungs-recht I | Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, Verfahrensschritte, Parteien, Zeugen, Verhandlungen, Bescheide, Rechtsmittel, AVG, EGVG, VVG, VStG | Die Teilnehmer sollen eine Darstellung und Vermittlung von verfahrensrechtlichen Problemstellungen und deren Lösungen in der Praxis erhalten und Kenntnisse über den Aufbau und den Verlauf eines Verwaltungsverfahrens erlangen. | 18 |
| Formelles Verwaltungs-recht II | Verwaltungsverfahren (AVG, EGVG, VStG, VVG, EO, ZustellG), Darstellung und Vermittlung von verfahrensrechtlichen Problemstellungen und Lösungen in der Praxis | Grundsätze des Ermittlungsverfahrens und deren Umsetzung in der Praxis (Berücksichtigung Parteien/Behörden), Beweiswürdigung, formaler Aufbau und Inhalt von Bescheiden, Rechtsmittelverfahren sowie Umgang mit außerordentlichen Rechtsmitteln kennen. | 18 |
| Materielles Verwaltungs-recht I | Grundzüge des materiellen Verwaltungsrechts, Systematik und Aufbau von materiellem Verwaltungsrecht (Regelungsumfang, Begriffsbestimmungen, Rechtspflichten der Normadressaten, Strafbestimmungen, Mitwirkungsbestimmungen) | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse über ausgewählte Bereiche des materiellen Verwaltungsrechts erlangen. | 8 |
| Materielles Verwaltungs-recht II | Ausgewählte Schwerpunkte des materiellen Verwaltungsrechts, Fallbearbeitung im materiellen Verwaltungsrecht (beispielsweise Fremden- und Asylrecht, Grenzkontrolle, Waffenrecht, Verkehrsrecht) | Die Teilnehmer sollen exemplarisch (Fallstudien) die praktische Anwendung von ausgewählten Bereichen des materiellen Verwaltungsrechtes erlernen. | 8 |
| Verfassungs-recht und EURecht | Ausgewählte Kapitel des österreichischen Verfassungsrechts, unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung, Gerichtsbarkeit, Vollziehung der Länder, Selbstverwaltung, allgemeine Grundrechte, die Rechtsordnung der EU | Die Teilnehmer sollen die Wirkungsweise der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung (Instanzenzug, Weisungsweg), die Organisation, die Organe sowie die Aufgaben der Gerichtsbarkeit (Richter, Mitwirkende aus dem Volk), die Organisation und den Aufbau der Länder sowie deren Organe, die Rechtsstellung, die Organe und die Verwaltung der Gemeinden, die einzelnen Grundrechte und die Organisation und Gesetzgebung der Europäischen Union kennen. Weiters sollen sie sich der Bedeutung der Menschenrechte bewusst werden und die Menschenrechte in ihrem gesamten Handeln respektieren. | 20 |
| Datenschutz | Grundzüge des Datenschutzgesetzes | Kenntnis der datenschutzrechtlichen Begriffsbestimmungen; Grundsätze und Zulässigkeit der Datenverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Datenanwendungen des BMI | 16 |
4.2.Ökonomische und organisatorische Module:
| Interne Verwaltung | Büro- und Geschäftsordnung, Formularwesen, Aktenlauf, Referatsbogen, Aufbau und Teile eines Aktes, Aktenvermerk, Aktenzeichen, Protokollieren, Auskunftspflicht, Dienstanweisung, Dienstzettel, Formularwesen | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse der Büro- und Geschäftsordnung erlangen sowie den Aktenlauf (Dienstweg) kennen und Akten und andere Schriftstücke verfassen können. | 8 |
|---|---|---|---|
| Haushalts-wesen I | Rechnungswesen des Bundes, Haushalts- und Budgetgrundsätze, Organisation der Haushaltsführung, Grundlagen des Bundeshaushaltsgesetzes | Die Teilnehmer sollen die Grundlagen der Systematik des Bundeshaushaltswesens kennen. | 8 |
| Haushalts-wesen II | Budgetcontrolling, Gebarungskontrolle, Überblick über den Budgetkreislauf (die Rolle des BMfF, Erstellen des Bundesvoranschlages, Haushaltsvollzug, Bundesrechnungsabschluss), Rechnungswesen des Bundes, Flexibilisierungsklausel, Budgetgebarung im BMI | Die Teilnehmer sollen ausgewählte Schwerpunkte des Haushaltswesens (insbesondere Budgetadministration) kennen. | 8 |
| Behörden-organisation | Grundzüge des Behördenaufbaus, Zentralstelle (Aufgabenbereich und Geschäftsordnung) und nachgeordnete Behörden (Aufgabenbereich und Struktur) | Die Teilnehmer sollen die Organisation des BMI und die Struktur von nachgeordneten Behörden kennen. | 8 |
4.3.Module für persönliche Kompetenz:
| Psychologie | Einführung in die angewandte Psychologie, Wahrnehmung (Fremd- und Selbstwahrnehmung), Vorurteile, Grundlagen der Kommunikation, Provokation und Selbstwertgefühl, Umgang mit Aggression, Mobbing | Die Teilnehmer sollen ihre sozialkommunikativen Kompetenzen entwickeln und optimieren. | 20 |
|---|---|---|---|
| Zeit-management | Arbeitsorganisation, Bürokommunikation und Umgang mit zeitlichen Ressourcen, (Grundzüge, Umgang mit Stress, Stressvermeidung, Aufarbeitung, Problembewältigung, Gruppenübungen, Entspannungstechniken, Zeitmanagement (Problembereiche, Lösungsansätze, Hilfestellung) | Die Teilnehmer sollen ihre Stresskompetenz erhöhen und Kenntnis über Stress im Allgemeinen sowie die Einbindung von Zeitmanagementstrategien in tägliche Arbeitsabläufe erlangen. | 16 |
| Ethik | Merkmale moralischer Entscheidungen, Menschenbild und (professioneller) Umgang mit Menschen, Moral und Recht, Wert-Norm-Aspekt, Begriffe Moral, Ethik, Berufsethik, serviceorientierter Kontakt mit Bürgern, typische Entscheidungsdilemmata | Die Teilnehmer sollen die Stufe des eigenen moralischen Bewusstseins erkennen und Entscheidungsprozesse nach ihren moralischen Implikationen analysieren können. | 16 |
| Rhetorik | Gesprächstechnik, Präsentationstechnik, flexibler, angepasster Umgang zwischen dem Bediensteten und dem Kunden, kompetente, freundliche Außenwirkung (Bürgerservice), Methoden der Präsentation | Gezielter Einsatz der Rhetorik sowie der Körpersprache in Verbindung mit angewandter Kommunikation, professionelle Anwendung von Präsentationstechnik durch praktische Übungen, Feedback. | 20 |
4.4.Verwendungsspezifische Ausbildung (wahlweise sind zumindest 2 der nachstehend angeführten Module zu absolvieren):
| Verkehrsrecht | Ausgewählte Schwerpunkte des Führerscheingesetzes, der StVO und des KFG | Kennenlernen ausgewählter Bestimmungen des Führerscheingesetzes, der StVO sowie des KFG (inklusive Verordnungen und Erlässe). | 16 |
|---|---|---|---|
| Waffenrecht, Sprengmittel-recht, Pyrotechnik-recht | Ausgewählte Schwerpunkte des Waffen-, Sprengmittel- und Pyrotechnikgesetzes | Kenntnisse der Begriffsbestimmungen, insbesondere über Erwerb, Besitz und Führen von Waffen (Faustfeuerwaffen, Schusswaffen), Waffenverbote, verbotene Waffen; Erwerb, Besitz, Handel, Herstellung und Lagerung von Schieß- und Sprengmitteln; rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche des Pyrotechnikgesetzes in der Praxis, insbesondere Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze, Behörden, Zwangsmaßnahmen und Strafbestimmungen. | 16 |
| EU-Recht | Historische Entwicklung der EU, die Organe der EU, Gesetzgebung der EU | Entstehungsgeschichte und Organe der EU, die Verfahren der Rechtssetzung sowie Transformation in staatliches Recht kennen. | 16 |
| Vereinsrecht, Versamm-lungsrecht | Vereinsgesetz, Versammlungsgesetz | Begriffsbestimmungen, grundrechtliche Vorgaben, Geltungsbereich des Vereins, Entstehung bzw. Auflösung eines Vereins, Auskünfte und Aufsicht über Vereine kennen. Bedeutung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Anzeigepflicht des Veranstalters, Schutz von Versammlungen, verbotene Versammlungen sowie Auflösung von Versammlungen kennen. | 16 |
| Fremdenrecht | Ausgewählte Schwerpunkte des Fremdenpolizeigesetzes, Asylgesetzes sowie Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes | Erwerb von Fachkenntnissen in Hinblick auf das Fremden- bzw. Asylrecht unter Einbeziehung des EU-Rechtes, Aufenthaltsrecht (NB, AB), Ausweisungen und Aufenthaltsverbote, Problematik von Umgehungshandlungen und Missbrauch, Integrationspolitik. | 24 |
| Sicherheits-polizeirecht und Strafprozess-recht | Ausgewählte Schwerpunkte des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung, Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Sicherheitsexekutive | Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei, Rechtsschutz; kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren. | 24 |
5.Theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A3/v3
5.1.Juristische Module:
| Dienstrecht | Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechts sowie dienstrechtliche Nebengesetze (Bundes-Bedienstetenschutz, BDG, VBG, PVG, BGBG, gender mainstreaming), Grundwissen über das Disziplinarrecht (Disziplinarbehörden und -verfahren). Bedeutung der Funktion des Vorgesetzten, insbesondere am Beispiel Mitarbeitergespräch, Weisungen, Disziplinarverfahren, Organ- und Amtshaftung, etc. | Die Teilnehmer sollen Rechte und Pflichten, die sich auf ihr Dienst-/Arbeitsverhältnis beziehen,kennen. | 16 |
|---|---|---|---|
| Formelles Verwaltungs-recht I | Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, Verfahrensschritte, Parteien, Zeugen, Verhandlungen, Bescheide, Rechtsmittel, AVG, EGVG, VVG, VStG | Die Teilnehmer sollen eine Darstellung und Vermittlung von verfahrensrechtlichen Problemstellungen und deren Lösungen in der Praxis erhalten und Kenntnisse über den Aufbau und den Verlauf eines Verwaltungsverfahrens erlangen. | 20 |
| Materielles Verwaltungs-recht I | Grundzüge des materiellen Verwaltungsrechts, Systematik und Aufbau von materiellem Verwaltungsrecht (Regelungsumfang, Begriffsbestimmungen, Rechtspflichten der Normadressaten, Strafbestimmungen, Mitwirkungsbestimmungen) | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse über ausgewählte Bereiche des materiellen Verwaltungsrechts erlangen. | 8 |
| Verfassungs-recht | Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechts, (Verfassungsgeschichte, Stufenbau der Rechtsordnung, Aufgaben des Staates, Gewaltentrennung, Grundprinzipien, Gesetzgebung, Organe wie BP, BK, Bundesregierung, NR, Länder, Gemeinden sowie Kontrollorgane), Menschenrechte (Grund- und Freiheitsrechte, internationale Abkommen) | Die Teilnehmer sollen die Grundzüge des Verfassungsrechts und ihre Bedeutung im Stufenbau der Rechtsordnung kennen. Weiters sollen sie sich der Bedeutung der Menschenrechte bewusst werden und die Menschenwürde in ihrem gesamten Handeln respektieren. | 16 |
| Datenschutz | Grundzüge des Datenschutzgesetzes | Kenntnis der datenschutzrechtlichen Begriffsbestimmungen; Grundsätze und Zulässigkeit der Datenverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Datenanwendungen des BMI | 8 |
5.2.Ökonomische und organisatorische Module:
| Interne Verwaltung | Büro- und Geschäftsordnung, Formularwesen, Aktenlauf, Referatsbogen, Aufbau und Teile eines Aktes, Aktenvermerk, Aktenzeichen, Protokollieren, Auskunftspflicht, Dienstanweisung, Dienstzettel, Formularwesen | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse der Büro- und Geschäftsordnung erlangen sowie den Aktenlauf (Dienstweg) kennen und Akten und andere Schriftstücke verfassen können. | 8 |
|---|---|---|---|
| Haushalts-wesen I | Rechnungswesen des Bundes, Haushalts- und Budgetgrundsätze, Organisation der Haushaltsführung, Grundlagen des Bundeshaushaltsgesetzes | Die Teilnehmer sollen die Grundlagen der Systematik des Bundeshaushaltswesens kennen. | 8 |
| Behörden-organisation | Grundzüge des Behördenaufbaus, Zentralstelle (Aufgabenbereich und Geschäftsordnung) und nachgeordnete Behörden (Aufgabenbereich und Struktur) | Die Teilnehmer sollen die Organisation des BMI und die Struktur von nachgeordneten Behörden kennen. | 8 |
5.3.Module für persönliche Kompetenz:
| Psychologie | Einführung in die angewandte Psychologie, Wahrnehmung (Fremd- und Selbstwahrnehmung), Vorurteile, Grundlagen der Kommunikation, Provokation und Selbstwertgefühl, Umgang mit Aggression, Mobbing | Die Teilnehmer sollen ihre sozialkommunikativen Kompetenzen entwickeln und optimieren. | 20 |
|---|---|---|---|
| Zeit-management | Arbeitsorganisation, Bürokommunikation und Umgang mit zeitlichen Ressourcen, (Grundzüge, Umgang mit Stress, Stressvermeidung, Aufarbeitung, Problembewältigung, Gruppenübungen, Entspannungstechniken, Zeitmanagement (Problembereiche, Lösungsansätze, Hilfestellung) | Die Teilnehmer sollen ihre Stresskompetenz erhöhen und Kenntnis über Stress im Allgemeinen sowie die Einbindung von Zeitmanagementstrategien in tägliche Arbeitsabläufe erlangen. | 16 |
| Ethik | Merkmale moralischer Entscheidungen, Menschenbild und (professioneller) Umgang mit Menschen, Moral und Recht, Wert-Norm-Aspekt, Begriffe Moral, Ethik, Berufsethik, serviceorientierter Kontakt mit Bürgern, typische Entscheidungsdilemmata | Die Teilnehmer sollen die Stufe des eigenen moralischen Bewusstseins erkennen und Entscheidungsprozesse nach ihren moralischen Implikationen analysieren können. | 16 |
6.Theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A4/v4, A5
6.1.Juristische Module:
| Dienstrecht | Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechts sowie dienstrechtliche Nebengesetze (Bundes-Bedienstetenschutz, BDG, VBG, PVG, BGBG, gender mainstreaming), Grundwissen über das Disziplinarrecht (Disziplinarbehörden und -verfahren). Bedeutung der Funktion des Vorgesetzten, insbesondere am Beispiel Mitarbeitergespräch, Weisungen, Disziplinarverfahren, Organ- und Amtshaftung, etc. | Die Teilnehmer sollen Rechte und Pflichten, die sich auf ihr Dienst-/Arbeitsverhältnis beziehen, kennen. | 16 |
|---|---|---|---|
| Verfassungs-recht | Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechts, (Verfassungsgeschichte, Stufenbau der Rechtsordnung, Aufgaben des Staates, Gewaltentrennung, Grundprinzipien, Gesetzgebung, Organe wie BP, BK, Bundesregierung, NR, Länder, Gemeinden sowie Kontrollorgane), Menschenrechte (Grund- und Freiheitsrechte, internationale Abkommen) | Die Teilnehmer sollen die Grundzüge des Verfassungsrechts und ihre Bedeutung im Stufenbau der Rechtsordnung kennen. Weiters sollen sie sich der Bedeutung der Menschenrechte bewusst werden und die Menschenwürde in ihrem gesamten Handeln respektieren. | 16 |
| Datenschutz | Grundzüge des Datenschutzgesetzes | Kenntnis der datenschutzrechtlichen Begriffsbestimmungen; Grundsätze und Zulässigkeit der Datenverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Datenanwendungen des BMI | 8 |
6.2.Ökonomische und organisatorische Module:
| Interne Verwaltung | Büro- und Geschäftsordnung, Formularwesen, Aktenlauf, Referatsbogen, Aufbau und Teile eines Aktes, Aktenvermerk, Aktenzeichen, Protokollieren, Auskunftspflicht, Dienstanweisung, Dienstzettel, Formularwesen | Die Teilnehmer sollen Grundkenntnisse der Büro- und Geschäftsordnung erlangen sowie den Aktenlauf (Dienstweg) kennen und Akten und andere Schriftstücke verfassen können. | 8 |
|---|---|---|---|
| Haushalts-wesen I | Rechnungswesen des Bundes, Haushalts- und Budgetgrundsätze, Organisation der Haushaltsführung, Grundlagen des Bundeshaushaltsgesetzes | Die Teilnehmer sollen die Grundlagen der Systematik des Bundeshaushaltswesens kennen. | 8 |
| Behörden-organisation | Grundzüge des Behördenaufbaus, Zentralstelle (Aufgabenbereich und Geschäftsordnung) und nachgeordnete Behörden (Aufgabenbereich und Struktur) | Die Teilnehmer sollen die Organisation des BMI und die Struktur von nachgeordneten Behörden kennen. | 8 |
6.3.Module für persönliche Kompetenz:
| Psychologie | Einführung in die angewandte Psychologie, Wahrnehmung (Fremd- und Selbstwahrnehmung), Vorurteile, Grundlagen der Kommunikation, Provokation und Selbstwertgefühl, Umgang mit Aggression, Mobbing | Die Teilnehmer sollen ihre sozialkommunikativen Kompetenzen entwickeln und optimieren. | 20 |
|---|---|---|---|
| Zeit-management | Arbeitsorganisation, Bürokommunikation und Umgang mit zeitlichen Ressourcen, (Grundzüge, Umgang mit Stress, Stressvermeidung, Aufarbeitung, Problembewältigung, Gruppenübungen, Entspannungstechniken, Zeitmanagement (Problembereiche, Lösungsansätze, Hilfestellung) | Die Teilnehmer sollen ihre Stresskompetenz erhöhen und Kenntnis über Stress im Allgemeinen sowie die Einbindung von Zeitmanagementstrategien in tägliche Arbeitsabläufe erlangen. | 16 |
| Ethik | Merkmale moralischer Entscheidungen, Menschenbild und (professioneller) Umgang mit Menschen, Moral und Recht, Wert-Norm-Aspekt, Begriffe Moral, Ethik, Berufsethik, serviceorientierter Kontakt mit Bürgern, typische Entscheidungsdilemmata | Die Teilnehmer sollen die Stufe des eigenen moralischen Bewusstseins erkennen und Entscheidungsprozesse nach ihren moralischen Implikationen analysieren können. | 16 |